02.10.2025

„Schwer psychotisch“ vers. „schwer verlogen“
Neues, begründetes Misstrauen in Fähigkeiten, Berufsauffassung und Unvoreingenommenheit von RichterInnen des LG Kassel

Der „recht ordentlich polizeibekannte“, als „Docmacher“ und unter anderen Aliasen in die Öffentlichkeit drängende und wegen Delikten wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover schrieb am 16. Juli 2025 dem AG Kassel:

 „Reinholz Behauptung, man habe Kriegswaffen bei mir gesucht, ist ein weiterer Beweis dafür, daß(sic!) er schwer psychotisch und nicht mehr in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen.“ 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Antragsschrift (Verfahren wurde abgegeben)

Das Register der gegen ihn geführten Strafverfahren weist aber einen interessanten Eintrag auf:

Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber Mitte 2024 in einem querulatorisch anmutendem Protestbrief gedroht, er habe sich bewaffnet. Darauf hin wurde fest gestellt, dass er keine „Waffenrechtliche Erlaubnis“ hat (die bekommt er im Hinblick auf seine Eintragungen im Bundeszentralregister und die, gegen Ihn anhängigen, zahlreichen Ermittlungsverfahren auch nicht) und gegen ihn wegen dieser Drohung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet (StA Hannover, Az. 2527 Js 81823/24).

In einem solchen Verfahren findet regelmäßig eine Hausdurchsuchung nach Waffen statt. Und zwar nach allen Arten von Waffen. Also auch nach Kriegswaffen.

Seine Behauptung ist „mindestens mutig“ und die in diesem Zusammenhang abgegebene Versicherung an Eides statt ist zweifelhaft, denn er behauptete in dieser 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Versicherung an Eides statt vom 21.08.2025, Skrziepietz hatte übrigens vor dem AG Hannover schriftlich behauptet, er habe ein Journalismus-Diplom. Insoweit dient diese Versicherung an Eides statt der Täuschung. Mithin dem Prozessbetrug.  

Einen „ganz anderen Zusammenhang“ als den, wegen seiner eigenen, höchst querulatorischen Drohung vermuteten Waffenbesitz dürfte die Hausdurchsuchung - deren Stattfinden er mit den Worten „Falls eine Hausdurchsuchung bei mir stattfand“ also geradezu bejaht - nämlich nicht gehabt haben.

Bonmot: Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover behauptet in der Öffentlichkeit, er sei ein „Pazifist“. Mir hat das OLG Frankfurt „erlaubt“, ihn im Hinblick auf seine Äußerungen einen „Rechtradikalen Hassblogger“ zu nennen.

Zugleich hatte Andreas Manfred Skrziepietz in dem Verfahren also angeben, er sei Mitglied der Ärztekammer - und folglich als Arzt zugelassen worden. Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte in einem früheren Verfahren vor dem LG Frankfurt angegeben, er habe niemals die Approbation beantragt:

Beweis: Akte des LG Frankfurt am Main, A. 2-03 o 117/24, Klageschrift, Seite 18 unten.

Das Verfahren, in dem Andreas Skrziepietz also in der deutlich erkennbaren Absicht eines Prozessbetruges vorsätzlich unwahr vortrug, er wäre als Arzt zugelassen worden, wurde vom AG Kassel an das LG Kassel abgegeben und trägt das Aktenzeichen 10 O 1343/25 und Andreas Skrziepietz hatte beantragt, mir die Äußerung, er sei nie als Arzt zugelassen worden, zu untersagen.

  • Da er aber nie einen Antrag auf Approbation gestellt hatte, kann er auch nie als Arzt zugelassen worden sein. 

Weitere, Andreas Skrziepietz gegenüber erhobene Vorwürfe des Prozessbetruges finden Sie hier.

Ich denke im Hinblick auf obiges, dieser „Dr. der Pseudologie“ also Andreas Skrziepietz sollte sich mal von einem richtigem Arzt  (zugelassener Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie) untersuchen lassen, ob er derjenige ist, der andere als „schwer psychotisch“ bezeichnen sollte und ob er selbst noch „in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen“.

Was das Verfahren  10 O 1343/25 betrifft, muss ich leider in Berufung, weil die RichterInnen sich in gröblichster Weise über den Vortrag beider Parteien hinweg gesetzt haben. Denn zu der Frage, ob Andreas Skrziepietz als Arzt  zugelassen wurde, wurde von mir dem Gericht wie folgt vorgetragen:

4.)
Der Verfügungskläger wendet sich gegen die Äußerung, dass er nie zum Arzt zugelassen
worden sei und macht dem Gericht vorsätzlich unwahr vor, er sei zugelassener Arzt gewe-
sen, weil er Mitglied der Ärztekammer gewesen sei. Das ist unwahr, denn tatsächlich hat
der Verfügungskläger aber vor dem LG Frankfurt schon 2024 erklärt, er habe niemals einen
Approbationsantrag (Antrag auf Zulassung zum Arztberuf) gestellt weil er niemals habe Arzt
werden wollen. Ferner hat der Antragsteller dem AG Hannover im Verfahren 409 c
10237/24 vorgetragen und durch Vorlage eines 1996 ausgestellten und mehrfach bis ins
Jahr 2005 verlängerten Arztausweis glaubhaft gemacht, dass er infolge mehrerer Verlän-
gerungsanträge insgesamt 9 Jahre lang als „Arzt im Praktikum“ zugelassen worden sei. Das
entspricht aber keineswegs einer Zulassung zum Arztberuf, denn insbesondere darf ein
„Arzt in Praktikum“ Patienten nicht selbstständig behandeln. Der Verfügungskläger hat zu-
dem gegenüber dem Verfügungsbeklagten in einer Abmahnung ausdrücklich erklärt, er
habe das Praktikum niemals geleistet und den Ausweis verlängern lassen, um sich rezept-
pflichtige Medikamente zu besorgen. Die Aussage, dass der Antragsteller nie als Arzt zuge-
lassen wurde, ist also zum einen wahr und zum anderen durch das Verfahren 2-03 o 117/24
des AG Frankfurt (dort Punkt 3a) auch schon geklärt, denn vor dem LG Frankfurt, hat der
Verfügungskläger selbst erklärt, dass er niemals Arzt werden wollte und deshalb auch nie
den Approbationsantrag gestellt hatte.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 09 - AG H 409 C 10237-24-Abmahnung.pdf
• Anlage 17 - 2024-12-07-abmahnung_aip.pdf
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, dort Klagebegründung
• Anlage 10 - AG H 409 C 10237-24-Antrag.pdf, dort Arztausweis auf Seite 7,8
 

Der Verfügungskläger hat außerdem dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 ein Ge-
sundheitszeugnis vom „3.11.20“ vorgelegt, welches explizit für einen Approbationsantrag
ausgestellt wurde. Eine solche wird aber wohl im Hinblick auf die kurz zuvor erfolgte Verur-
teilung des Verfügungsklägers wegen Volksverhetzung nicht gewährt worden sein (s.a.
Verwaltungsgericht Hannover Urteil v. 07.11.2022, Az.: 5 A 184/21, Widerruf der Approbati-
on nach Verurteilung wegen Volksverhetzung). Demnach hatte der Verfügungskläger im
November 2020 ernsthafte Schritte unternommen, den Approbationsantrag zu stellen. Der
Versuch scheiterte oder wurde wegen des vorhersehbaren Scheiterns (es muss ein amtli-
ches Führungszeugnis vorgelegt werden, dieses enthielt die Verurteilung) abgebrochen
und, wie der Verfügungskläger selbst unter Beweis gestellt hatte, wollte er also Arzt werden.
Also hatte der Verfügungskläger auch dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 vor-
sätzlich unwahr und unvollständig vorgetragen.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, Seite 49 der Klageschrift mit Anhängen 

Es ist also gut erkennbar, dass hier Tatsachenvortrag gehalten und glaubhaft gemacht wurde.

Drei Richterinnen, namentlich die Vorsitzende Richterin am Landgericht (außerplanmäßige) Prof. Dr. Dreyer, die Richterin am Landgericht Neuschäfer und die Richterin Ester-Sander verstiegen sich allen Ernstes darauf, es handele sich um eine „Meinungsäußerung“ bzw. „Werturteil“ und Leser könnten „irregeführt“ werden:

„Es besteht, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Werturteile des Verfügungsbeklagten auf tatsächlicher Grundlage nachvollziehbar und richtig sein könnten, daher auch die Gefahr, dass der Verkehr irregeführt wird.“

Das sehe ich ganz anders. Denn über wahre Tatsachen kann man nicht „irregeführt“ werden. Weiter schreiben die drei RichterInnen:

„Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die angegriffenen Äußerungen bereits Gegenstand
anderer Verfahren gewesen sind.“

Das sehe ich ganz anders, denn ich hatte vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es vor dem LG Frankfurt bereits um die Arztzulassung ging und das Skrziepietz vor drei Gerichten (AG Hannover, LG FFM, LG Kassel dazu höchst unterschiedlich vortrug

Ich habe nicht nur Berufung eingelegt: Zugleich habe ich diese Richterinnen jetzt in einem parallelen Verfahren wegen des, auch in allen weiteren Punkten ungewöhnlich grob an vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen vorbeigehenden Urteiles auch abgelehnt und, weil drei Richterinnen meiner Ansicht nach nicht so blind sein können, Verdachtszeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Dies vor allem, weil alle deren „Irrtümer“ zu meinen Lasten gehen.

Im Allgemeinen werden Ablehnungsanträge aber selten bewilligt: Bisher steht es bei mir 4:4. Vier RichterInnen erfolgreich abgelehnt (alle von LG Kassel), 4 RichterInnen nicht. Das ist übrigens eine ziemlich gute Quote, das schaffen nicht mal Anwälte.

Strafanzeigen wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung werden in der Regel abgewürgt, „weil nicht erkennbar sei, dass die beanzeigten RichterInnen sich in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung vergriffen hätten.“ Der „Paragraphen-Gummi“ ist hier absichtlich weich, weil die Bestrafung heftig ist: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Damit wäre zugleich der Beruf und die Pension weg. Es ist nachvollziehbar, dass Richter und Staatsanwälte da sehr ungern und nicht wegen „Irrtümern“ oder „Schlampigkeit“ die Kollegen oder Kolleginnen aus dem Beruf kegeln und das daran fest machen, dass es daran fehle, dass der Rechtsbruch „schwer wiege“. Aus der Sicht der Betroffenen allerdings sieht das allerdings anders aus.

Es ist trotzdem nicht falsch beides zu tun. z.B. bin ich vor weiteren solchen, vorliegend unfassbar falschen und den Prozessstoff ignorierenden Willkürsentscheidungen der Richterinnen erst mal halbwegs sicher. (§ 47 Absatz 1 ZPO). Es gibt da noch einen Nebenzweck: „Die Kanzlei Winter aus Berlin schreibt: Richter bedankt sich für Ablehnungsgesuch und ändert seine Entscheidung.“

Zudem gibt es, soweit ich weiß, ein Punktesystem (Beurteilungssystem) für Richter. Stehen da zu viele negative Sachen (Aufhebungen in höheren Instanzen, Ablehnungen und dergleichen) drin, wird es „schwierig bis unmöglich“ mit einer Berufung des Richters oder der Richterin an höhere Gerichte. Wie oben gezeigt habe ich handfeste Gründe diesen Richterinnen nicht vor einem OLG oder gar höhere Gerichten - genauer: nie wieder in dieser Rolle - begegnen zu wollen.

Und es ist nicht der Job des, durch das Handeln der Richterinnen Geschägten, nach einem solchen, horrend falschem, offensichtlich auf gröblichster Missachtung des Prozesstoffes beruhendem „Urteil“, vor den Richterinnen irgendwelche Kniefälle zu machen oder diese zu „bespaßen“.

Bonmot: Weder das AG Kassel noch das LG Kassel hielten es für notwendig, mir von sich aus die Antragsschrift zuzustellen - was ja wohl „allerhöchste“ Pflicht ist. Ich erhielt lediglich einen nichtssagenden „Schriebs“ vom Amtsgericht, dass der Streitwert wohl auf einen Betrag von über 5000 € festzusetzen sei und sodann die Ladung zum Termin. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Die Antragsschrift erhielt der von mir bestellte Anwalt (und somit ich selbst) erst nach einem Antrag - und zwar wenige Tage vor dem Termin. So geht dann auch „Rechtsfreie Zone“.

30.09.2025

Was wirklich passiert, wenn Dr. „wirr“ Andreas Skrziepietz versucht, mich zu kriminalsieren...

 

 

Abbildung: Die schwere Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 StGB ist ein Verbrechenstatbestand, da die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.

Die insgesamt 3 Strafanzeigen gegen den offensichtlich zu einer akzeptablen Weise der  Frustkompensation unfähigen und beruflich gescheiterten Herrn Dr. „Keinarzt“ erfolgten wegen des Vorwurfes der falschen Verdächtigung, des Nachstellens und (jeweils) versuchter Freiheitsberaubung. In solchen Mitteilungen wird aber stets nur einer der vorgehaltenen Verstöße genannt. 

Alles wesentliche zum Inhalt der Strafanzeigen können Sie diesen Artikeln entnehmen:

29.09.2025

Wo kann ich unterschreiben?

Brigadegeneral a. D. Klaus Wittmann hat Recht.

Natürlich werden die „Patrioten“ mit russischem und chinesischem Geld in der Tasche (AfD) dagegen sein. Aber ich bin ja auch gegen diese korrupten Idioten.

Die wahre AfD ist ein Sammelbecken ganz unterschiedlicher Interessen ... Der Zerfall ist „eingebaut“.

 

... und das sind die Folgen. Auch bekannt als „Wutbürger unter sich“.

Kaum kommen die „Fetttöpfe der Macht“ in Reichweite der Griffel dieser sich „ehrlich und anständig“ wähnenden Personen kommt es zu Machtspielchen, Verteilungskämpfen und, das zeigen die gegenseitigen Vorwürfe deutlich auf: gegenseitigem Mobbing.

Das „bedroht fühlen“ zeigt übrigens auch auf, dass man es mit Heulsusen zu tun hat, die keine „Eier“ haben und deswegen ständig solidaritätsheischend die „Opfernummer“ ziehen. Wie man oben sieht, machen die das jetzt schon untereinander.

Die „Fetttöpfe der Macht“ sind übrigens das tatsächlich einzige gemeinsame Ziel der zahlreichen AfD-Fraktionen, die sich untereinender nicht weniger spinnefeind sind als „CDU“ vers. „die Linke“.

 

  


 

26.09.2025

Kein Prozessbetrug - „nur dumm“ und irgendwie lustig:
„Dr. Hassmich“ Andreas Skrziepietz verliert vor AG Kassel und queruliert

 

[...]

[...]

Natürlich hat die wagemutige Naturpartei Andreas Skrziepietz, der übrigens wegen eines Rudels von Äußerungsdelikten (darunter Volksverhetzung, Beleidigungsdelikte aber auch Bedrohung) angeklagt bzw. verurteilt wurde, und gegen den die Staatsanwaltschaft Hannover wegen 5 Fällen des Prozessbetruges ermittelt, eine höchst querulatorisch anmutende und den bereits bestehenden Eindruck einer psychisch/psychiatrischen Auffälligkeit des Herrn Dr. Andreas Skrziepietz weiter stützende sofortige Beschwerde eingereicht: 

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. 

Der Rechtsmissbraucher Andreas Skrziepietz (der übrigens der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber damit drohte, dass er sich bewaffnet habe, was sodann sicherlich ein Anrücken eines „Beweissicherungs- und Verhaftungsteams“, also eine Hausdurchsuchung nach Waffen zur Folge hatte) hat nicht ganz grundlos wegen der Lässlichkeit geklagt und die Äußerung „krimineller Idiot“ unbeanstandet gelassen. Da werden zum einen Gerichte „wach“ und zum anderen kann und konnte der mit Verleumdungen und Verbaldreck um sich werfende Quaknazi auch nur schlecht gegen die Meinungsäußerung, er sei ein „krimineller Idiot“ vorgehen. Er ist ja einschlägig verurteilt und macht einfach weiter. 

(Nicht nur) Drei wichtige Fragen zur Person des Andreas Skrziepietz aus Hannover beantwortet nämlich die „Merkel-SAntifa“:

Eine weitere Frage hinsichtlich seiner Berurteilung  unter psychiatrischen Gesichtspunkten beantworte ich (genauer er) selbst:

Das Amtsgericht hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen:

Wie das Landgericht Kassel nun reagiert muss man abwarten. Bei dem habe ich „begründete Bauchschmerzen“. Allerdings dürfte die Beschwerdekammer (das ist die 10. Zivilkammer) gewarnt sein.

 

23.09.2025

Bist Du auch ein kleiner Wicht im Chor der Quaknazis?
Wann Du ein „selbst ernanntes Opfer“ und bei der AfD „richtig“ bist.

Bild: Durch die nur scheinsachliche Wortwahl „Maximalpigmentiert“ zeigt der Quaknazi seinen Rassimus deutlich auf, er hat auch schon die Verbrechen des Ku-Klux-Klan beschönigt. Offensichtlich ist das mal wieder ein AfD-Opfermärchen.

Wenn Du das obige weiter verbreitest oder auch nur glaubst, dann bist Du ein dummer Wicht im Chor der Quaknazis:

Denn der AfD-Kandidat wurde wegen einer handfesten Liste des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz mit 16 Anhaltspunkten, dass Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers bestehen, ausgeschlossen. Der Name „Tolkien“ wird zwar auf dieser Liste erwähnt. Sie waren aber nicht alleine ausschlaggebend – und es wird auch nicht beanstandet, dass der gestrichene Kandidat daraus zitierte oder es „gut findet“, stattdessen erklärte er damit seine faschistoiden Ideale. Der Verfassungsschutz verweist unter anderem auf dessen Nutzung des Begriffs „Remigration“ in verfassungsfeindlichem Sinne und seine Nähe zum Rechtsextremismus.

Der AfD-Kandidat scheiterte mit seiner Beschwerde gegen den Ausschluss vor den Gerichten bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.

Ach so: Der Quaknazi, der Obiges verbreitet, bewirbt in seinem Schriftschlecht die AfD, hetzt für Russland und gegen die Ukraine, veröffentlicht covidiodistischen Müll und hat z.B. das Tragen der Maske verweigert und ihn kritisierende offenbar auch beleidigt, verleugnet die menschengemachten Klimaveränderungen, verleumdet politische Gegner häufig grundlos als „geistig krank“, „Faschisten“, „Nazis“ oder gar „Kinderficker“, verbreitet Hitlerbildschen, nennt sich offen lügend „Freund der Meinungsfreiheit“ und scheiterte zuletzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt damit, es mir verbieten zu wollen, meine Meinungsfreiheit zu nutzen und ihn also selbst korrekt einen „rechtsradikalen“, „rechtsextremen“ und einen „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ zu nennen. Und er ist in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, wurde insbesondere auch wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung verurteilt

Und er stellt sich als „gar armes Opfer“ - übrigens einer „Merkel-SAntifa“ dar, die er - wohl in einem Wahn - immer wieder erwähnt. Dabei hat sich die „Merkel-SAntifa“ erst neulich „materialsiert“. Und: Nein! Weder Donald Trump noch Donald Duck haben die „Merkel-SAntifa“ verboten.

Zudem ist er ein Querulant, denn er äußerte, nachdem die Staatsanwaltschaft Kassel nicht seinen kruden Vorstellungen folgen wollte, dass er sich bewaffnet habe. Nicht nur ich meine, sowas machen nur „Psychos“. Eine Waffe wurde übrigens nicht gefunden. Womöglich nur noch nicht.

Drei feige Versuche des geistig regressierten Wichtes, mich in den Knast zu lügen, bzw. der Freiheit zu berauben sind schnell und gründlich gescheitert und ziehen nach meiner Strafanzeige nunmehr (hoffentlich) eine Strafverfolgung wegen versuchter Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Falschbeschuldigung, Verleumdung und Stalkings nach sich. 

Der mit seiner Unwichtigkeit offensichtlich hadernde Wicht scheiterte

  1. mit einer vorsätzlich unwahren Strafanzeige
  2. mit einem krass-unbegründetem Versuch eine Unterbringung zu bewirken 
  3. scheiterte mit zweiten vorsätzlich unwahre Strafanzeige.

Bist Du auch so ein kleiner Wicht im Chor der Quaknazis?

Machst Du auch so was? Verbreitest Du auch die obige Lüge? Bist Du auch so verlogen? Bist Du beruflich gescheitert? Dann bist Du bei der AfD richtig und solltest unbedingt deren Kandidaten wählen. Aber wundere Dich nicht, wenn die Dich nach einer Machtergreifung, einer Säuberung von bisher nützlichen aber nun als Gefahr angesehnen Idioten im Zuge einer Nacht der langen Messer“ auf Grund geänderter Gesetze in den Knast oder ein KZ schicken. Oder Dir „die Rübe abhacken“ sobald Du dann Kritik an denen übst. Denn Meinungsfreiheit wollen die nur für sich und Kritik, gar die Wahrheit, vertragen diese Quak- und Echtnazis rein gar nicht.