09.12.2025

„Dr. Kimbel Dummquaknazi auf der Flucht“:
Krimineller Querulant und Quaknazi Andreas Skrziepietz heult öffentlich über weitere Verurteilung

Der AfD-Bewerber, Putin-Bejubler, Querulant, Maulheld und Quaknazi Andreas Skrziepietz wurde heute (09.12.2025) vom AG Hannover wohl erstinstanzlich zu einer Haftstrafe[¹] verurteilt - jedenfalls lese ich sein wirres, querulatorisches und kackdummnazimäßiges Geschreibsel so.

Der nicht unerheblich und zudem einschlägig (Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung) vorverurteilte Andreas Manfred Skrziepietz schreibt auch, dass er zur nächsten Verhandlung nicht erscheinen, sondern auf Flucht gehen will... Das könnte für die Gesellschaft einen sehr positiven Effekt haben - deshalb haben das relevante und sicher interessierte Behörden schon erfahren bevor ich den Artikel schrieb. Nur, wie pflegt der denn bitte seine „Mammi“, wenn der Feigling nach der angekündigten „Republikflucht“ z.B. in Russland um politisches Asyl gebeten hat? Die Amerikaner jedenfalls wollen gewiss nicht das „Irrenhaus Europas“ werden und würden ihn eiskalt ausliefern.

Denn der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ist aus seiner psychisch schwerstgestörten Sicht freilich „völlig unschuldig“ und also tatsächlich völlig uneinsichtig. Will auf Flucht, weil die von ihm selbst gerne selbst missbrauchte „Terrorjustiz“ so gar „böse“ und, wie er mal wieder meint, „linksgrün versifft“ ist. Ich habe ihn ja wegen seiner niedrigen Hetze und auch wegen dieser Wortwahl einen „Julius-Streicher-Ersatz“ genannt - dagegen klagt Dr. „Fastknasti“ Andreas Skrziepietz, der selbstangeblich vor dem AG Hannover in einem offensichtlichen Anfall von Querulantenwahn erklärte, dass er sich doch nur gegen die „Feinde der Meinungsfreiheit“ wehrt. Skrziepietz lügt ziemlich oft - er schreibt bezüglich der heutigen Verurteilung von einem „Schauprozess“ - vermutlich waren aber weder Zuschauer noch Presse dabei. 

Genau so geht „Dummquaknazi“. Wenn nicht sogar „Kackdummquaknazi“!

Sein Text ist ein weiterer Beleg für eine dissozial-narzistische Störung. Und zwar eine ausgewachsene. 

Es folgen offensichtlich weitere Anklagen. Eine weitere Anklage, offenbar mindestens wegen Beleidigung/Verleumdung meiner Rechtsanwältin, wurde ihm im Verfahren zugestellt - worüber sich der Superquerulator öffentlich auskotzt, was aber völlig rechtens ist. 

Wie es aussieht bringt die StA die Sachen in aufsteigender Straferwartung, damit der Kleinkram nicht nach 154 StPO eingestellt wird. Gegen ihn gibt es Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungsdelikten, Titelmissbrauchs, Prozessbetruges, Nachstellens und sogar (mittelbarer) Freiheitsberaubung. Und ich vermute, dass man ihn irgendwann in einem Strafprozess vor die folgende Wahl stellen wird: 

Welche Tür nehmen Sie, Herr Andreas Skrziepietz? „Knast oder Klapse?“

In Hannover - Groß Buchholz werden demnach also wohl bald zwei Wohnungen frei. Wohl sozialer Wohnungsbau. Sind sicher begehrt, die „Hütten im Schlamm“ am Rande des olfaktorisch bedenklichen Kanals. Warum zwei? Mammi muss wohl ins Heim, wenn das verzogene, kriminelle Einzelkind flüchtet und sich nicht mehr kümmern kann.

P.S.: Er hetzt schon wieder... Ich sag schon seit Monaten, dass er „im Kopf nicht normal“ ist.

P.P.S. Der im mit Hetze vermischten Tränendrüsenmassaker des Andreas Skrziepietz genannte „Kläger“ (richtiger wohl: Nebenkläger) war nicht ich. 

P.P.P.S.: Nach einem früherem Gegner (der Dialerparasit Mario D.), der sich durch Flucht einer Anklage entziehen wollte, musste - so die StA München in einem Schreiben an mich - auch gefahndet werden, ein anderer (Günter Freiherr von Gravenreuth) war zu 14 Monaten Haft verurteilt und beging aus Angst vor dem Knast Suizid. Beide waren ganz klar dissozial-narzistisch gestört. Der Artikel des Andreas Skrziepietz lässt ahnen, dass ähnliches bevorsteht.

 

¹) Ich denke allerdings, die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

07.12.2025

„Mit sehr großer Mehrheit“

„Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten beim Parteitag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gestern den Leitantrag beschlossen. Darin fordert die Partei ein Ende der militärischen Unterstützung für die Ukraine und den Bezug von Gas aus Russland“

Eine sehr „große Mehrheit“ von weniger als 3% ist doch eher eine „sehr kleine Minderheit“.

Daran ändert sich nichts, wenn man davon ausgeht, dass sich diese als „links“ geltenden wollenden Verräter mit anderen aus der rechtsradikalen Ecke (AfD) zusammentun, mithin mehr und mehr als Splitterpartei der AfD gelten können.

In den USA stellen sich übrigens  - nach Umfrage der den Republikanern nahe stehenden Ronald-Reagan-Stiftung62% der Befragten gegen König „Donald Trump der Korrupte“ und wünscht sich, dass die Ukraine in ihrem Krieg gegen Russland die Oberhand gewinnt. 64% befürworten die Lieferung von US-Waffen.

Das ist eine „ordentliche Mehrheit“. 

„Dummblogger“

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ - „Ein Dummblogger ist, wer dummes Zeug bloggt!“

Also: 

Der übrigens rechtsextreme Hass- und Hetzblogger (mir im Hinblick auf sein Schriftschlecht erlaubt durch das OLG FFM) Andreas Skrziepietz aus Hannover holte sich mit den Worten 

„Psycho-Jörg beklagt sich, daß die Richter nicht detailliert auf die ca. 200 Seiten Schwachsinn eingehen, mit denen er sie bombardierte“

öffentlich „einen runter“. Ich kommentiere das mal wie folgt:

Nun ja, „die ca. 200 Seiten Schwachsinn“ stammten zu einem beträchtlichen Teil aus seiner „Feder“ (genauer seinem „Hirn“) , denn dabei waren im großen Umfang Anlagen, mit dessen eigenen Artikeln und Schriftsätzen. Wenn er seine eigenen Ejakulate also als „Schwachsinn“ bezeichnet, bleibt mir nur, ihm voll zuzustimmen und zu erklären, dass er also auch insofern dummes Zeug bloggt, ergo ein „Dummblogger“ ist.

Im übrigen hatte ich dargelegt, dass das deshalb ablehnte Richterkollektiv nicht etwa „nicht detailiert“  auf meine Antragserwiderung einging, sondern meine Antragserwiderung schlicht gar nicht beachtet hatten, was das Urteil und das Protokoll beweist. U.a. hatte ich Andreas Skrziepietz darin mehrere Fälle des Prozessbetruges klipp und klar nachgewiesen. Darunter auch den Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, mit dem Andreas Skrziepietz letztendlich grandios scheiterte.

Kein Wunder, dass der Dummblogger also hetzt. Was sonst würde man von einem „ausnehmend feigen Groß- und Schandmaul“ (mir erlaubt durch das OLG FFM) über den ich zudem auch berichten darf, dass er mich stalkt, sonst erwarten?

06.12.2025

(1) Dr. „Stalker“ Andreas Skrziepietz aus Hannover muss nach gescheitertem Prozessbetrug doppelt zahlen.
(2) Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

„Stalker“

So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“. 


Der Kopp-Verlag bietet übrigens alles an, was den Geist des Andreas Skrziepietz erfreut, denn die von diesem Verlag verlegten Autoren lassen sich recht einfach umschreiben: „Schwurbler, Quak- und Echtnazis, Holocaustleugner, Reichbürger, Covidioten, Putinfreunde, Klimaleugner und all diese Sorten (potentieller) Psychiatriepatienten.“ 

Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt  und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).

Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:

Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«)  Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)

Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)

Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.

Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.

Mein Gegenschlag:

Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.

Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu.  Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen. 

„Wehe man lügt dabei.“

 



Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.

Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...

Die Antwort ist ganz einfach:

Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung.  Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor... 

Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.

Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.

Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.

Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?  

Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher  Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.

Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.

Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten:  Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.

Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.

An der „Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main“ sollte es in der nächsten Fassung Änderungen geben. Sonst wird das Gericht wohl Probleme damit bekommen, auch nur gerade noch als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ gelten zu können.


 

 

22.11.2025

Über Andreas Skrziepietz: Halluzination, Wahn, Lüge, Wahrheit, Weihnachten, Stalking und ein OLG-Urteil

Halluzination:

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

schreibt  ganz aktuell Andreas Skrziepietz aus Hannover, der tatsächlich nie „Arzt“ war sondern nur eine beschränkte Zulassung für das ärztliche Praktikum hatte, erst dem AG und LG Kassel, zudem nun auch öffentlich. Er hält übrigens auch in anderen Fällen an der alten, kruden Rechtschreibung („muß“ statt „muss“) fest. Viele bewerten das als „Anzeichen“.

Wahn: 

Andreas Skrziepietz glaubt natürlich auch ganz fest, er sei kein Stalker. Und das die „Merkel-SAntifa“ eine „staatlich finanzierte Terrororganisation“ sei, welche „Regimegegnern die Autos anzünde“ und ihm selbst „ein Bein brach“. Und er wähnte (sogar öffentlich), dass er vor Gericht ziehen, klagen und dabei lügen dürfe, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Und vor einem anderen, die Mär erzählen dürfe, dass er ein „Journalismus-Diplom“ habe. In einem anderen Verfahren hielt er sich zum Erzählen der Lüge berechtigt, dass er „weder verurteilt noch angeklagt“ sei. 

Lüge:

Skrziepietz versucht unterstellt mir zu dem lügend, dass ich unwahres Zeug verbreiten würde. Zu diesem Zweck quakt Andreas Skrziepietz wie folgt über mich:

„Er behauptet, der Präsident der Ärztekammer erteile Approbationen. Nun, die Ärztekammer ist eine Organisation der Selbstverwaltung der Ärzte, d.h. um Mitglied der Ärztekammer werden zu können, muß man schon Arzt sein. Die Kammer ernennt keine Ärzte, das tat zu meiner Zeit die Bezirksregierung.“

Und er behauptet dummdreist, ich würde „halluzinieren“. Es geht um den Artikel, in dem ich beschreibe, dass Skrziepietz im Januar 2004 den Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Eckel als Schwein beleidigt hatte und im Oktober von diesem die Approbationsurkunde unterzeichnet haben wollte. 

Wahrheit:  

Tatsächlich stellte die Ärztekammer Niedersachen „zu seiner Zeit“  (nämlich bis die Ärztekammer Niedersachsen mit Wirkung vom 1. April 2006 die Aufgaben als „zuständige Stelle für die Erteilung und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen“ an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung „NiZzA“ übertrugen) die Urkunden aus. Und Prof. Dr. Eckel unterzeichnete diese. So wie für diesen Arzt, der allerdings den Prof. Dr. Eckel auch nicht beleidigt hatte:

Bild und Beweis: Approbationsurkunde, ausgestellt von der Ärztekammer Niedersachen im betreffenden Jahr (Juli 2004). Unterschrieben von genau dem Prof. Dr. med. Eckel, den Skrziepietz im Januar 2004 öffentlich beleidigte und von dem Skrziepietz im Oktober 2004 eine solche Urkunde erlangen wollte.

Die 18 Monate als „Arzt im Praktikum“ (Also nicht „Arzt“!) abzuleisten ist das, was der Andreas Skrziepietz (übrigens nach eigenem Bekunden in einer Abmahnung) nie getan hat. Er hätte nicht selbständig sondern nur unter Aufsicht von (voll approbierten) Ärzten oder Ärztinnen Patienten behandeln dürfen. Eines der Lernziele: Den Umgang mit Patienten lernen. Und weil das abgeleistete Praktikum Voraussetzung dafür war, um die Zulassung (Approbation) als Arzt zu bekommen, war seine Ausbildung zum „Arzt“ eben nie vollständig

Er war nie voll approbiert. Also war er auch nie „Arzt“.

Ich halte es für „dumm“, dass er damit vor Gericht zieht. Sogar für „kackdumm“, denn erst mir und sodann dem LG Frankfurt gegenüber hatte er im Sommer 2024 selbst schriftlich erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag gestellt hat: 

 

Bild und Beweis: LG FFM 2-03 o 117/24, Klageschrift für Andreas Skrziepietz, dort Anlage „MK11“

Außerdem behauptet der mehrfach, gerade auch wegen seiner Äußerungen verurteilte Andreas Skrziepietz auch, er sei kein Prozessbetrüger und öffentlich, dass ich in einem Wahnsystem leben würde

Das ist also beides tatsächlich „irgendwie anders“.

Weihnachten und Stalking:

Übrigens hat mir offenbar Andreas Skrziepietz aus Hannover, so jedenfalls die Auskunft und das Wissen der Shop-Apotheke, Kondome geschickt. Sicher weil bald Weihnachten ist. Und wohl in seiner eigenen, also der kleinsten Größe. (Ich halte ihn ja eher für einen feigen, „schwanzlosen“ Gesellen.) Zudem kam hier (ebenfalls diese Woche) noch ein Dildo an. Anonym, aus Frankreich oder Spanien. Aber mit einem Lieferschein, den jetzt die Staatsanwaltschaft hat. Und der hat auch die falsche Größe: Kriminellen, auch kriminellen Rechtsanwälten, Betrügern, stalkenden Idioten und (Quak-)Nazis gegenüber bin ich nämlich - das schreibt und weiß Andreas Skrziepietz also -  „seit über 20 Jahren“ ein „Riesenarschloch“.  Größe „S“ passt da nicht. Kann es sein, dass seine Mutter noch immer für ihn die Klamotten kauft, dass er also mit diesen Größenangaben wie „S“, „M“, „L“ schlicht ebenso „heillos überfordert“ ist, wie er es mit der - anderen, ganz einfachen - Unterscheidung zwischen „Arzt“ und „Arzt im Praktikum ja auch ist? 

Dann würde die krude Logik in seinem Satz

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

auch nicht weiter verwundern...

Ich halte seine Äußerung und die Warensendungen also für ein weiteres Tun im Rahmen just jenes, seit April 2022 also über 3,5 Jahren stattfindenden Stalkings des Andreas Skrziepietz. Also jenes Stalking über welches zu berichten und es so zu nennen, das OLG Frankfurt mir kürzlich erlaubt hat (16 U 153/24).

Das OLG hat mir übrigens auch erlaubt, im Zusammenhang mit Kritik an seinen Verbalejakulaten zu äußern, dass Skrziepietz ein „Putinfreund“, „Trump-Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“ sei und „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Verblödungen ist“. (Siehe unten)

Herr Skrziepietz sollte sich hinter die Ohren schreiben, dass jedenfalls meine Person sogar der „kriminellste und sich für schlau haltende geistige Flachwichser“ nicht wirklich beleidigen kann!

Das haben in den letzten 20 Jahren viele Kriminelle versucht. Die wurden sämtlich verurteilt. Und zwar strafrechtlich. Schade, dass niemand deren frontalen Kortex untersucht hat.

Aus dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, Az.  16 U 153/24, Andreas Skrziepietz, der sich also vorsätzlich unwahr als „Freund der Meinungsfreiheit“ ausgibt, war „Kläger“:

2. Zur Äußerung 1.b) 

„Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“

a) Unter Zugrundelegung der o.g. Grundsätze handelt es sich bei der Äußerung gemäß dem
Antrag zu 1.b). „Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und
ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“
um eine im Schwerpunkt von meinenden und wertenden Elementen geprägte Meinungsäußerung.

Der Durchschnittrezipient wird diese Äußerung, welche sich am Ende des ersten Absatzes des
Beitrags befindet, dahingehend verstehen, dass der Beklagte den Kläger aufgrund dessen
Veröffentlichungen, die er unmittelbar zuvor als „geistigen Dünnschiss“ und ihn in diesem
Zusammenhang als „Dampf-, Dumm- und Dumpfschwafler“ bezeichnet und seiner politischen
und gesellschaftlichen Haltung, die er unmittelbar zuvor im Text mit „Putinfreund“, „Trump-
Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“
beschreibt, für eine Person hält, die zu der o.g.
Gruppe von Personen entsprechender politischer und gesellschaftlicher Haltungen gehört, die
der Beklagte für Idioten hält und so den Kläger selbst für einen derartigen Idioten, dass er durch
sein Verhalten in seiner Person selbst den Wahrscheinlichkeitsbeweis dafür erbringt, dass
Personen dieses politischen Lagers „verblödet“ seien und ihre „Verblödungen“ öffentlich
„schwurbeln“, nämlich entsprechende unverständliche, realitätsferne oder inhaltslose
Aussagen öffentlich kundtun. Es wird daher vom Beklagten die Meinung geäußert, dass diese
Vorstellungen der Beweis für den Zusammenhang dieser Schwurbler-Verblödungen seien.
Zwar trifft es zu – wie die Berufung anführt –, dass der Beklagte „Vorstellungen über diese Sorte
Idioten"
und „solcher Schwurbler-Verblödungen“ formuliert und den Kläger nicht namentlich
benennt. Allerdings ist der Kläger für die maßgebliche Leserschaft durch die nachfolgende
Nennung seiner Alias-Bezeichnung „Docmacher“, die auch dessen gleichnamige Webseite
bezeichnet, erkenn- und identifizierbar und außerdem geht aus der Formulierung, dass „der
Typ“
– nämlich der Kläger die „krassesten Vorstellungen über diese Sorte Idioten erfüllt“ und „in
persona“
der „Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Schwurbler-Verblödungen“ sei, hervor, dass gerade der Kläger ein Beispiel für eben solche Idioten und Schwurbelverblödungen sei, weshalb der Kläger selbst dergestalt bezeichnet wird.

Dabei handelt es sich um eine Meinungsäußerung, weil der Beklagte den Kläger als Person
bewertet und als Idioten benennt, der verblödete Aussagen kundtut
. Das wertende Element
zeigt sich deutlich am vom Beklagten in diesem Absatz – unmittelbar vor der
streitgegenständlichen Äußerung – verwendeten Begriff des „Klassifizierens“, da er in dem
Absatz die nachfolgenden Äußerungen über den Kläger und damit auch die hier
streitgegenständliche damit einleitet, dass er auf diese Art, den Kläger klassifizieren, also
einordnen und bewerten würde.

b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung zulässig. Die vorzunehmende
Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung
hinzunehmen, weil in dem Kontext der Äußerung ein Sachbezug mitgeteilt wird und es
hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinung des Beklagten gibt.

 

Donald Trump erhält „Rubel-Friedenspreis” für „Verrat hoch 28“

Und natürlich ein Gelände für den „großartigsten Golfplatz aller Zeiten“ auf der Krim sowie 2 Hektar Goldfolie nebst Klebstoff. Aber auch Asyl ab dem 20. Januar 2029 oder, im Fall eines Impeachments, ab dem Termin seiner Wahl.

Verraten hat die „MAGA-Mütze“ die nicht nur die Ukraine und Europa sondern vor allem jegliche demokratische und freiheitlichen Ideale. Mehr gibt es dazu vorerst nicht mitzuteilen.

18.11.2025

Nur „Organisationshilfe“ oder am käuflichen Rand der Gesellschaft?

Bei NTV lese ich: 

„Die BSW-Europaabgeordnete Ruth Firmenich hat einem Medienbericht zufolge Kontakte zu einem prorussischen Geschäftsmann eingeräumt, den die USA und die EU wegen Kremlpropaganda auf Sanktionslisten gesetzt haben. Dieser habe bei der Organisation ihrer Russlandreise im Mai geholfen”

Soso. Bei der „Organisation“. Ich vermute eine „helfende Hand“ auch bei der Finanzierung mindestens der Reise. Warum nur wirken die Putinfreunde von BSW und AfD so „käuflich“?