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Bild: Glaubt bloß dieses idiotische Zeug nicht! Natürlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Äußerung schlicht anders. |
Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:
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Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art. |
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Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben. |
Der „Docmacher“ hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine Lüge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!
- am 25. September 2017 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro durch das AG Dresden
- am 14. März 2017 durch das Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 170 Tagessätzen à 30 Euro
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Einladung: Prozesse sind öffentlich. |
Womöglich entsenden übrigens just die „Faschisten von der FR“ einen Prozessbeobachter zum Termin am 28.08.2025 um 12:30 zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, Raum 107) und bringen gleich die Äußerungen mit, wegen denen der Nutzer „a. skrziepietz“ in deren Forum gesperrt wurde - was dann der Anlass zu obiger Hetze war. Das könnte dem „Docmacher“ helfen, endlich „richtig berühmt“ zu werden, was auch das wahre Ansinnen hinter den Straftaten - die er definitiv in erstaunlicher Zahl begeht - sein dürfte.
Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...
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Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt. |
... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):
Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist.
Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:
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Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren. |
Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:
P.S. Der selbsternannte Docmacher glaubt allen Ernstes, er habe die Verfahren „gewonnen“. Ich sehe das ganz anders: Spätestens im September 2025 wird dieses, jetzt noch großmäulige „Justizopfer“ bitterlich weinen.