23.10.2016

Was die Euroweb kann und will - und was nicht
Fakt: Leistung wird von der Euroweb nicht vertragsgemäß erbracht und auch nicht nachgebessert
Weiterer Kündigungsgrund: Vertragswidrige Werbung für Euroweb auf Domain der Kunden

Auch 5 Monate nach meinem Bericht über fehlerhafte Serverkonfiguration hat es die Euroweb Internet GmbH der Lügner und Betrüger Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein nicht geschafft diesen Fehler zu beheben und die versprochene und die übermäßig teure Leistung vertragsgemäß zu erbringen (PDF).
Dabei ist das sogar für einen "hergelaufenen", kleinen Schlosser aus dem Osten (wie ich es einer bin) ganz einfach!

Wenn solche schweren aber eigentlich leicht behebbare Fehler auch 5 Monate nach meiner Veröffentlichung nicht behoben werden, dann lässt das nur den Schluss zu, dass die Euroweb von Anfang an nicht des Willens war die Leistung vertragsgemäß zu erbringen. Das ist juristisch "Eingehungsbetrug" und ich nenne Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein (nicht nur) deshalb eben so öffentlich wie auch zu Recht "Betrüger".

Die vorsätzliche Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung betrifft auch "Referenzkunden" der Euroweb Deutschland GmbH des erweislichen Lügners und ehemaligen Verkaufsleiters der Euroweb Internet GmbH, Christian Stein. Das Wort "Lügner" ist übrigens ausdrücklich eine Tatsachenbehauptung, die ich jederzeit gerichtsfest beweisen kann und werde - da hilft auch der Dr. Ralph Höcker und erst recht der ebenfalls (zu) oft lügende Dr. Hans-Dieter Weber nicht!
  • Man klicke erst hier, und klicke dann da ... zuletzt auch dort!
  • Und dann wäre da noch diese Scheiße: (Asbach-alte Software, jahrelang keine Updates installiert)
  • Und diesen vertragswidrigen "Kackmist" lässt die "EW.DE" ebenfalls nicht:

Das die Euroweb, statt diese strunz-dämlichen Fehler zu beheben, aktiv mit noch blöderen, vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt und auffällig falschen Gefälligkeitsgutachten vor den Gerichten agiert hat mich davon überzeugt, dass da der eine oder andere Kandidat aus der Konzernspitze eigentlich schon längst in den Knast gehört!

Einzelfälle?
"Ungefähr 3250" sind keine Einzelfälle, sondern offenbar 100% der falschen "Referenzkunden"

Kündigungsgründe und Straftat:
  1. Nicht ordnungsgemäße Erbringung der Leistung,
  2. Vertragswidrige Eigenwerbung unter Domain der Euroweb-Kunden
  3. Diese vertragswidrige Eigenwerbung dürfte sehr wahrscheinlich auch als bandenmäßig begangene Untreue nach § 266 StGB verfolgt werden, wenn ein oder mehrere Geschädigte Strafanzeige und Strafantrag gemäß § 248a StGB erstatten. Denn die Domains sind auch Vermögen (Was Fratzscher, Preuß und Konsorten sehr genau bekannt ist!) und deren Nutzung durch die Euroweb zum Zwecke der Eigenwerbung ist definitiv Missbrauch.
Aufforderung zum "Tanz":

An die Betrüger Daniel Fratscher, Christoph Preuß und Christian Stein ergeht folgende Aufforderung:
"Ich habe gerade Lust, mich mit dummen Menschen zu streiten. Schickt mir doch dafür Eure verlogenen Anwälte, damit ich die mit einem harschen und Euren Ruf zur Gänze vernichtenden Urteil zu Euch zurück schicken lassen kann!"

Wow! Bundeskanzlerin Merkel stiftet zum "Raubkopieren" an!

Wie gerade durch die Medien geistert empfahl die Bundeskanzlerin Merkel "Liederzettel zu kopieren und jemanden aufzutreiben, der Blockflöte spielen kann".

Für die Sache mit den Blockflöten sind die Parteivorstände zuständig, die das Stimmvieh in die Parlamente treiben . Wie gut das klappt war erst neulich zu sehen, als die dem BND bisher verbotenen aber illegal durchgeführte Handlungen gegen die Verfassungsrechte der Bundesbürger durch das fettgefütterte Stimmvieh von CDU/CSU/SPD mal eben legalisiert wurden - was das Bundesverfassungsgericht dann wohl wieder richten muss.

Aber einfach mal "Liederzettel" kopieren? Also Frau Merkel! Da müssen sie aber genauer werden!

Sie können nicht einfach einen Liederzettel auf den Kopierer legen und dann verteilen. Das Vervielfältigen von Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten! Ausnahmen gibt es nur für die private Nutzung. Die gelten aber nicht wenn die Kopien verteilt werden - was jede Kindergartenleiterin weiß.

Die Kanzlerin Merkel - ausweislich ihrer öffentlichen Aufforderung, eine Straftat zu begehen - nach wohl eher nicht...

Und ich fände es besser, eine Regierung zu haben, welche die Verfassung und die Gesetze heiligt und weder strafbare Handlungen empfiehlt, noch solche des BND deckt und Betrügern wie z.B. Volkswagen (aber auch die übrigen Konzerne haben bei der Abgasreinigung betrogen) oder eben von der Euroweb auf die Finger haut. Was ja auch nicht wirklich geschieht - weil der Rechtsstaat nahezu völlig im Arsch ist.

17.10.2016

Allerwertester Dr. Hans-Dieter Weber, Rechtsanwalt in der Kanzlei AWPR (Dortmund, Münster, Hamburg)

Sie "Organ der Rechtspflege"! Sie!

Ich vermute, Ihr Status wird sich demnächst ("Gut Ding braucht Weile.") ändern.

Sie sind nunmehr nicht nur ein typischer "Eurowebanwalt", sondern ein, der "Falschbeschuldigung in der Absicht, eine mittelbare Freiheitsberaubung zu begehen", Beschuldigter - dem zudem zu unterstellen ist, dass er die Kenntnisse und das Ansehen des Berufes für die vorgeworfene, erhebliche Straftat missbrauchte.

Und das nicht grundlos, mein allerwertester Dr. Hans-Dieter Weber!

Falls Sie das anders sehen oder auch sonst kann Ihnen jemand helfen, der Ihnen ja auch sonst schon in schwierigen Angelegenheiten hilft - wie z.B. bei äußerst zielorientierten Gutachten hilfreich und lügend zu Seite stehende Gutachter Dr. Frieder Nau.

Der könnte z.B. in einem seiner, bei Ihnen offenbar höchst beliebten aber inhaltlich höchst merkwürdigen und von dessen Tatsachenfernheit zeugenden "Gutachten" klarstellen, dass Sie "schuldunfähig" sind. Da könnte er sogar zu einem richtigen Schluss kommen, denn auch ich meine, "So dämlich kann ein gesunder Rechtsanwalt (mit der Spezialisierung auf Urheberrecht) eigentlich gar nicht sein!"

Dann müssten Sie aber trotzdem den Anwaltsberuf aufgeben. (BRAO, §14, Absatz 1, Nr. 3 statt Nr. 2)

Schade um das Pressefoto auf Ihrer Kanzleiwebseite.

15.10.2016

Entgegnung auf Strafanzeige des Euroweb-Anwalts Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund

Einleitung:

Dieses von mir im Rahmen eines kritischen und aktuellen Berichts veröffentlichte Bildschirmfoto von der Webseite der Kanzlei "AWPR" fällt auch mit der Nase des Dr. jur. Hans-Dieter Weber darauf unter das Privileg des § 59 Absatz 1 UrhG "Werke an öffentlichen Plätzen". Wikipedia kennt das als "Paranoramafreiheit" (angeblich hat noch nicht jeder selbst ernannte "Spezialist im Urheberrecht" davon gehört) und die Bestimmung legalisiert, kurz gesagt, die Wiedergabe von Werken welche und wie Sie in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Für die Öffentlichkeit bestimmte Webseiten (die gezeigte gehört dazu) fallen nach sehr stark vorherrschender Rechtsmeinung stets darunter. Diesen Paragraph sollte ein "Spezialist für Urheberrecht" eigentlich kennen. So manche Nase aber kennt ihn nicht oder tut, so, als würde sie ihn nicht kennen - und stellt dann (mit allem Verlauf: blöde und sinnlose) Strafanzeigen. Um eine solche dreht sich diese

Öffentliche Reaktion auf eine strunzdämliche Strafanzeige

Hier erst mal meine Reaktion der StA gegenüber: Netter Versuch, Herr Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund!

Sie, Dr. jur.  Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund, haben doch dem OLG Düsseldorf auch diesen, schon 2011 illegal an einen Dritten herausgegebenen (das habe ich Chemnitzer Polizei-Präsidenten schriftlich) Auszug aus INPOL geschickt, der die absurde Anzahl der sinn- und folgenlosenlosen Strafanzeigen kriminellen und verlogenen Packs gegen mich so schön wieder gibt:
Auszug: Beleg für die Wut krimineller Lügner über mein Handeln. Im nächsten steht dann wohl:
"3 x Verg. KunsturheberrechtsG"
Da steht schon  "2 x  Verg. KunsturheberrechtsG". Und da zweimal nichts davon zu berichten war, dass diese dämlichen Strafanzeigen irgendeinen Erfolg hatten, musste genau der allerwerteste Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund, wissentlich oder unwissentlich kriminellen Vorbildern folgend, ebenfalls diesen strunzdämlichen Versuch wagen. Bei dem Geblöke aus dem Schriftsatz und auf der Webseite über die here Leistungsfähigkeit des Juristen wundere ich mich über das miese Gedächtnis.

Was ich genau darüber denke:

Hinsichtlich Ihres aktuellen, meiner Auffassung nach sogar strafbaren Versuches, mich durch Belügen der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren und womöglich sogar "in den Knast zu lügen", haben Sie, Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), die denkbar besten Vorgänger:
  • Den Lügner, Betrüger und Rechtsanwalt "Günter Freiherr von Gravenreuth". Der war übrigens auch so ein "Spezialist für Urheberrecht". Und er hat sich auf die gleiche Weise wie Sie mit mir angelegt. Wie das ausging kann man im Internet an vielen Stellen nachlesen: Er ist (immerhin war ja Katholik) zwar nicht in den Knast eingerückt - aber in die Hölle gefahren.
  • Und da wäre noch der Herr Anwalt Philipp Berger (Köln, früher auch Düsseldorf). Was habe ich gelacht. Auch über die letzte Strafanzeige von der Sie dem OLG berichteten: Selten wurde ein von dreckigen Lügnern angeleiertes Verfahren so prompt und schnell eingestellt.
Falls das einem "doctor juristicus mendax" noch eingeht: Sie haben bei solchen Späßen in mir einen Gegner, der mit solchen garstigen Handlungen gut umzugehen weiß, weil sowas schon kriminelles Pack von einem ganz anderen Kaliber versuchte. Sogar ein Gerichtspräsident. Ich habe mit sowas Übung, Herr "Rechtsanwalt"!

Ooooch?

Hat Sie niemand gewarnt? Dann können Sie wohl nicht lesen, Herr "Dr. jur.": Denn genau das habe ich doch höchstpersönlich getan. Sie haben sich darüber sogar vor dem OLG Düsseldorf beklagt... Sie "Armes, von mir bedrohtes Opfer"! (Ihre Selbstdarstellung)

Sie, Herr Dr. Hans-Dieter Weber, "kommen mir auch nicht bei". Dafür gibt es zwei Gründe:
  1. Ich bin von uns beiden das größere "Arschloch".
  2. Ich stehe auf der richtigen Seite während Sie kriminelles Pack vertreten.
Und für den Berufsstand der Anwälte und jetzt für Sie als selbst ernannten "Spezialist im Urheberrecht" ist das folgende richtig "beschissen": Ich kann seit über 20 Jahren selbst im Internet Gesetze und Urteile nachlesen. So auch zu § 59 UrhG. Einerseits entfällt damit Einiges davon, was früher mal den "Rechtsanwalt" von "Rechtslaien" unterschieden hat. Zum anderen kann man jetzt besser erkennen, dass sich unter denen, die sich mit Titeln wie "Rechtsanwalt", "Dr. jur." (und, ach, sogar "Richter") schmücken, eine ganze Menge von Personen findet, denen man nicht mal geistige Hilfsarbeiten aufhalsen würde.

Zum Trost ...

... erhalten Sie eine Medaille:
Ehre, wem Ehre gebührt: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) erhält von mir die "Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken". Ein Laudatio muss vorläufig entfallen - weil ich vor lauter Lachen über sein strunzdämliches Handeln keine Worte fassen kann.

(Alle Rechte am Bild:  Cocoloi)

13.10.2016

Wissenswertes zu Verträgen der Internet Online Media GmbH (Deutschland, Österreich) und Internet Online Media AG (Schweiz)

Mindestens nach einer Wortmeldung verkaufen die Internet Online Media GmbH (Deutschland, Österreich) und Internet Online Media AG (Schweiz) folgende Leistung:
"Unternehmensbewertungen einmalig 10 Bewertungen pro Monat im Anschluss 3 Bewertungen pro Monat"
 Die Leistung "Unternehmensbewertungen einmalig 10 Bewertungen pro Monat im Anschluss 3 Bewertungen pro Monat" wird offensichtlich von einer Yourrate GmbH in Düsseldorf erbracht. Diese zahlt für Bewertungen ein Honorar und wirbt um Bewerter mit "Zuverlässige Bezahlung". Diese Yourrate GmbH ist eine Ausgründung und als Tochter der Euroweb Internet GmbH anzusehen und sitzt in den gleichen Räumen wie die Euroweb Deutschland GmbH. Die österreichische Internet Online Media GmbH ist eine direkte Tochter der Euroweb Internet GmbH. Für die Schweizer Internet Online Media AG gilt das auch.

Es gibt genau zwei Möglichkeiten.

  • Entweder hat die Internet Online Media GmbH von Anfang an vorgehabt, Sie mit gefälschten, also unzulässigen Bewertungen zu bedienen, welche gar nicht von Ihren Kunden stammen - dann ist der Vertragsgegenstand von Anfang an eine rechts- und damit sittenwidrige Leistung gewesen, was zur "Nichtigkeit" des Vertrages führt.
  • Oder die Internet Online Media GmbH konnte von Anfang an die Bewertungen nicht garantieren, weil diese ja gar nicht weiß, ob überhaupt ein Kunde Ihre Firma bewertet. Dann war der Vertragsschluss schlicht Betrug - und damit ebenfalls von Anfang an "nichtig".

Bedeutet in beiden Fällen: Sie brauchen nichts zahlen!

Die Rechtslage bezüglich der Nichtigkeit dürfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz in diesem Punkt übereinstimmen.

Ein Tipp:

Bieten Sie der Firma im Rechtsstreit doch mal an, sich vor Gericht unter Hinzuziehen eines gewissen Jörg Reinholz über die Nichtigkeit bzw. den Betrug bei Vertragsabschluss zu unterhalten und das zwingend folgende Urteil hier in diesem Blog zu veröffentlichen.

Und noch ein Lacher:

Woran erkennt man wohl den engen Zusammenhang zwischen der Internet Online Media und den andern "Euroweb"- Unternehmen einerseits und der Yourrate GmbH andererseits?

Tipp:

Die "Eurowebber" ("Yourrate" zähle ich wegen Adresse und Geschäftsführer dazu) haben "schon immer" ein lächerliches Problem mit der Zeichenkodierung.

Allerdings muss ich warnen: Die Burschen deswegen mit Wörtern wie z.B. "Würstchen" zu bedenken ruft (wohl) den allerwertesten und auch gegen einen gewissen Schlosser längst nicht immer erfolgreichen Professor Ralf Höcker der dann (wohl) das LG Köln oder das LG Hamburg auf den Plan. Den Pressekammern der genannten Gerichte unterstelle ich von der Worthülse "freiheitlich demokratische Grundordnung" insbesondere das Wort "freiheitlich" völlig falsch zu verstehen und ganz allgemein wie auch regelmäßig kriminelles Betrügerpack vor Kritik zu schützen. Was der Professor Ralf Höcker (ebenso wie ich als Schlosser) recht genau wissen dürfte.

Leise denken darf man das aber!

Im Fall einer Beschwerde bei Google (und der womöglich nachfolgenden, "prüfungsfreien" Sperre) werde ich den Artikel "0,5 Sekunden später" ohne den Absatz über "Würstchen" und die Haltung deutscher Landgerichte zur freiheitlich demokratischen Grundordnung neu veröffentlichen.

Und sachlich im Hinblick auf Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Jan Wittig stark vertiefen.

06.10.2016

Betrügerische Alpenweb / Euroweb im schweizerischen Fernsehen

Gern mache ich meine leser auf einen Artikel und eine Sendung des Schweizer Rundfunks über die zur "Alpenweb" mutierte "Euroweb" der beiden deutschen Herren Fratzscher und Preuß aufmerksam:
Internetfirma zieht Gewerbler über den Tisch
Diese Herren lassen übrigens behaupten, ich wöllte deren Firma - also eben jenes Konklomerat reichlich oft umbenannter Abzockbuden welches den Name Euroweb (und Alpenweb) trägt - "vernichten". Wie oft auch immer die "Abzocker bis Kriminellen" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß den mutmaßĺichen Millionenverlust durch meine Berichte bejammern oder von willigen (aber nicht klugen) Anwälten wie denen der Kanzlei eines Schreihalses namens Ralf Höcker bejammern lassen, diese haben nicht recht: Der Schweizer Rundfunk handelt völlig unabhängig von mir.

Aber was dieser bisher brachte lässt sich inhaltlich durchaus noch vertiefen. Falls der Professor Ralf Höcker oder ein anderer Dummkopf zu einer Klage gegen den SRF rät...

Böhmermann gegen Dummheit: Das wohl wichtigste Ergebnis. Professor Ralf Höcker und seine Doktoren freuen sich eher weniger...

Nicht jeder Staatsanwalt ist blöd. Jan Böhmermann wird nicht wegen "Beleidigung" verfolgt, weil er den Türken-Chef Erdogan weder beleidigt hat noch das wollte. Das ist ein wichtiges Ereignis und ich habe es richtig vorausgesagt.

Nun erwarte ich den Kotau der Frau Richterin Käfer vom Hamburger Landgericht. Nicht vor mir, aber vor dem im Grundgesetz offenbarten Wille des deutschen Volkes.

Denn wo es keine Straftat gibt, Frau Richterin Käfer, da dürfen Sie auch nichts verbieten.

Und dann wäre da noch dieser Rechtsanwalt und "Professor" Ralf Höcker aus Köln, der sich nunmehr für die eigene Dummheit schämen wird, welche er selbst öffentlich machte... Das sei wie es sei, es werden sich aber noch dümmere finden, welche die offenbar gewordenen, sehr besonderen Fähigkeiten seiner selbst und seiner Juradoktoren sehr dringend brauchen. Rechtsradikale, Kriminelle und die Euroweb - sowas sind doch seine werten Kunden.

Oder etwa nicht, mein allerwertester Herr "Professor" Ralf Höcker?

Ein Wort an meine türkischen Freunde und Mitmenschen:

Man kann sich natürlich fürchterlich aufregen. So wie hier auch wegen nichts. Recep Tayyip Erdogan war offenbar ganz schlecht beraten als er wegen einer derartigen Satire rechtlich vorging und selbst dumm genug, dass dann auch noch falsch zu entscheiden. Er ging gegen eine Satire vor, die auch ausgerechnet Bezug auf seine höchst merkwürdigen, Kritik ausschließenden Vorstellungen von "Meinungsfreiheit" Bezug nimmt und ganz konkret sagt, man dürfe ihn natürlich nicht als "Ziegenficker" bezeichnen (was also auch nicht gemacht wurde) aber ebenso aussagt, man dürfe ihn nicht als Typen bezeichnen, der Frauen und schlägt und dabei Gasmasken trägt (was man hier in Deutschland sehr wohl darf, weil er genau solches Handeln zu verantworten hat.)

Wem es in einem (halbwegs) freien Land auf Grund irgendwelcher Stimmungslagen nicht gefällt und wer sich deswegen seiner türkischen Herkunft berühmt und in dieser Sache ohne selbst nachzudenken - wie im Falle Erdogans - lauthals schreiend einem ausländischen Staatsoberhaupt folgt, der kann ja auch mal in sein "Heimatland" fahren und sich anschauen, ob es dort wirklich besser ist und sich sehr genau überlegen warum er sich im Scheißwetter hier "den Arsch abfriert" und nicht unter dem türkischem Himmel und also in der warmen Sonne Südosteuropas bzw. Westasiens lebt. Fakt ist jedenfalls, dass wir in Deutschland mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung "ganz gut fahren". Einer Grundordnung in der ich sagen darf, dass das auch dann gilt wenn eine Frau Käfer am LG Hamburg nicht nur "Scheiße baut" und den Mist allen Ernstens auch noch "Urteil" nennt und auch sagen darf, dass ich (unter anderem!) die Hamburger Richterin Käfer, den Kölner Herrn Professor jur. Ralf Höcker und den Türken-Diktator Erdogan für Personen halte welche ihrem jeweiligen Job intellektuell nicht gewachsen sind. In diesem Land ist Kritik erlaubt. Ich darf sogar straffrei sagen, dass der deutsche Bundespräsident zu einem Grüßaugust verkommen ist weil er die Verfassungskonformität  von Gesetzen nicht genügend prüft und mir auch sonst wie ein "Hampelmann der Regierung" erscheint. Die durch die Meinungsfreiheit erlaubte Kritik gehört zu den "Dingen", die uns voranbringen.

Das ich, jedenfalls so lange Erdogan an der Macht ist, einen Türkei-Besuch besser lasse ist mir übrigens klar. Wegen nahezu gleicher Bedenken fahre ich ja auch nicht nach Nordkorea. Für mich ist genug Platz in der freien Welt. Eine Türkei mit Erdoganscher Wutprägung gehört für mich nicht dazu. Soweit dann auch zu den von Vollidioten an Jan Böhmermann gesendeten Morddrohungen. Wer sowas macht, der sollte sofort in die Türkei ziehen, denn dort sind Mordrohungen gegen Kritiker an Erdogans Handeln und politische Gegner der AKP offenbar "ganz normal" und aus meiner Sicht durchaus ein Mittel, dessen sich Erdogan auch selbst bedient: Ich sag nur "Wiedereinführung der Todesstrafe".

Wer sowas macht, der sollte es nicht hier tun, der kann von mir aus gerne dorthin gehen wo er seine Heimat sieht. Auch dieses Recht, zu gehen wohin man will (und wo man willkommen ist), gewährt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.