Posts mit dem Label falsche Gutachten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label falsche Gutachten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

05.09.2017

02.10.2017 13:00 Uhr, AG Kassel: Deutschlands fröhlichster Angeklagter und mindestens ein verlogener Rechtsanwalt als "Zeuge"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin mehr als 4 Jahre(!) dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil. Die insofern und insoweit korrupte Staatsanwaltschaft Dortmund hat unter mehrfach bewusst unwahrem Vormachen (zunächst eine angebliche Verjährung, nach der Wiuderlegung die grob aktenwidrige, also vorsätzlich unwahre Behauptung, Dr. Hans-Dieter Weber habe „nicht gewusst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn stattfand“ - dabei gaben die ihm sogar - was absolut illegal ist - die originale Ermittlungsakte!) eine Bestrafung des Dr. Weber wegen vorsätzlich falscher Verdächtigung vereitelt. Ein Klagerzwingungsverfahren hätte mich 10.000 Euro gekostet.  
-
Der Stern meldet:
"Anwälte stehen weit vorne in der Psychopathen-Liste. Sie sind Meister der Manipulation, notorische Lügner und haben den Drang, ständig im Mittelpunkt zu stehen."
Da kann ich beim "verarzten" helfen und biete eine öffentliche Vorführung an!

Die Verhandlung in der Sache 280 Ds - 2660 Js 5822/17, formal gegen mich, faktisch mindestens gegen den als Anzeigerstatter und formal als Zeuge geladenen "Noch-Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) findet

am Montag, dem 02. Oktober 2017
um 13:00 Uhr
im Raum D 214 des AG Kassel

Frankfurter Straße 9
37117 Kassel

statt.

Presse und Zuschauer, selbst Vertreter der Anwaltskammer Hamm sind bzw. wurden herzlichst eingeladen.

Ich freue mich darauf, den "Zeuge" und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund gründlich über seine dummdreisten Lügen vor dem OLG Düsseldorf zu vernehmen wegen denen und wegen den vielen weiteren Lügen in seiner "geschrumpften" Strafanzeige ihm tatsächlich der Widerruf der Zulassung droht.

Ich hoffe, das Gericht stellt dieses ausdrücklich fest.

Auch damit ich durch das zu erwartende Urteil - zur Sicherung der Rechtspflege - für meine fälliges Insistieren bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm eine "kleine Argumentationshilfe" erhalte. Und ich habe für dieses Ziel schon viel getan:
  1. Die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit (ohne Auflage und alle Kosten zu Lasten des Staates) habe ich abgelehnt.
  2. Auch hatte ich die Staatsanwaltschaft zuvor aufgefordert, in dem inzwischen wohl 140sten Vorgang, bei dem mich verlogenes Volk angezeigt hat, das Verfahren nicht etwa einzustellen sondern mich gefälligst anzuklagen.
  3. Sogar gegen die, durch die StA Kassel - zu meinen Gunsten - erfolgte Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO (Strafe in anderem Verfahren zu erwarten) ging ich als Beschuldigter selbst erfolgreich vor, weil es die in der damaligen Einstellungsverfügung behauptete Anklage bzw. den Strafbefehl gegen mich schlicht und einfach nicht gab. (Soweit auch zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft...)
Denn wie der Staatsanwalt Uekermann schon anlässlich der (wohl) 121. Strafanzeige gegen mich fest stellte, habe ich keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Wie auch?

Da ich nichts Unrechtes tue (Kritik am Handeln von Lügnern und auch sonst kriminellen Anwälten ist nur in deren Augen "Unrecht") habe ich ja auch nichts zu befürchten.

Für den Zeuge und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund (noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) geht es aber in der Konsequenz auch um eine Anklage gegen ihn selbst wegen Falschbeschuldigung ("Falscher Verdächtigung") und ergo sogar um die Zulassung.

Ich hoffe, er setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt also tüchtig. 

Auch auf den möglichen weiteren Zeuge, Dr. Frieder Nau aus Köln (Psychologe und Psychiater) dürften im Fall der Ladung Fragen zukommen, die er wohl höchst ungern und noch weniger gern wahrheitsgemäß beantworten wird. Auch hier hoffe und bete ich, dass ich ein Urteil erreiche mit dem ich bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gut auf dem Weg vorankomme, dafür zu sorgen, dass dieser Mann in seinem Tun zumindest nicht mehr von den Beitragszahlern alimentiert wird, am Besten die Approbation verliert - und vor allem nie wieder "Gutachten" oder gar "Expertisen" erstellt.

Ich hoffe also, er wird als Zeuge geladen, setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt dreist.

Ich musste schon viel zu lange darauf warten, diese beiden Doktoren derart vor die Flinte zu bekommen wie es nun geschieht. Ich bin deshalb zumindest jetzt und bis zum Urteil Deutschlands fröhlichster Angeklagter. Nach dem Freispruch - und der steht quasi schon fest - ändern sich die Rollen dramatisch.

Die "Zeugen", namentlich der "Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber und der Dipl.-Psychloge und Psychiater Dr. Frieder Nau sind hoffentlich, also spätestens sobald das Urteil vorliegt und von mir veröffentlicht wird, Deutschlands "angepissteste" Zeugen: Eben rotzfrech-arrogant lügende Doktoren, die vor Gericht von einem vermeintlich dummen Schlosser aus dem Osten mal so richtig schön "verarztet" wurden und - hoffentlich - vom Gericht ganz klar als "in ihrem beruflichen Handeln eine Gefahr für die Gesellschaft darstellend" bezeichnet werden.

Es gibt für die beiden Herren keine Hoffnung auf Milde. Denn ich vertrete mich selbst.

Meinen Antrag, dass Dr. Hans Dieter Weber auf Grund der unerhörten Böswilligkeit seines Vorgehens - die sich in den Lügen in seiner Strafanzeige substantiiert - gemäß § 469 StPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, habe ich dem Gericht vorsorglich schon schriftlich übermittelt. Schließlich will ja niemand, dass wegen der böswilligen und verlogenen Strafanzeige eben dieses Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund der Staat, also der Steuerzahler, mit den Kosten belastet wird.

Jörg Reinholz
Schlosser

26.09.2013

Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Ergänzendes Vorwort:

Das Gutachten, um das es hier geht, ist inzwischen durch ein ordentlich gemachtes Gutachten widerlegt. Das ausgerechnet auf Initiative des Auftraggebers Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund - dem ich ein nicht nur widerwärtiges sondern geradezu dämliches und vor allem strafbares Vorgehen bescheinige und mich frage, was wohl die Ausbildung der Juristen taugen kann, wenn so einer sogar einen Doktortitel bekommt.


Inhalt:

Der Kölner Dipl. Psychiater Dr. med. Frieder Nau hat für die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher ein vorsätzlich falsches, also ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Der Auftrag wurde ihm hierzu - nach Angaben im "Gutachten" selbst von Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) erteilt. Auf Grund von Umständen, auf die ich hier nicht eingehe, vermute ich weiterhin eine Tatbeteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.

Sollte wegen dieses Artikels ein Verfügungsverfahren gegen mich angestrengt werden, so fordere ich das Gericht auf, vor dem Erlass einer Verfügung das Gutachten vom OLG Düsseldorf Akte I-20 U 66/13 beizuziehen. Und zwar das Schreiben des Dr. Weber vom 13.9.2013 und die Anlagen "BB1" (das "Gutachten") bis "BB4" (beigefügte Anlagen) und dieses "Gutachten" mal zu lesen und die Behauptungen darin mit der Realität aus den Anlagen zu vergleichen.

Durch diese Urkunden wird jeder behauptete Verfügungsgrund widerlegt.

Eine Strafanzeige gegen den Dr. Frieder Nau wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) habe ich gestellt und selbstverständlich habe ich die Berufskammern informiert. Ich habe eben so selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Christoph Preuß von der Euroweb als mutmaßlichen Auftraggeber gestellt - der hat ja dafür bezahlt. Ferner gegen den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Weber und Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Buchholz & Kollegen, Düsseldorf, Berger Law LLP Düsseldorf/Frankfurt). Möge die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Strafkammer herausfinden wer von den Herren wie beteiligt war. Weiter habe ich die Anwaltskammern in Düsseldorf, Hamm und Frankfurt am Main in Kenntnis gesetzt. [Update: Auch die Präsidenten des AG, LG und OLG Köln wegen eventueller weiterer Gutachten.]

Das erweislich vorsätzlich falsche Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau:

Es handelt sich eindeutig um ein so genanntes „Gefälligkeitsgutachten“. Das es vorsätzlich falsch ist kann ich anhand der nachstehenden Tatsachen aufzeigen, auf welche ich mich deshalb beschränke, weil sie eindeutig und leicht ersichtlich sind:

1. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Auf Seite 1 des „Gutachtens“ schreibt der Beschuldigte Nau unter Punkt 6:
„Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen und einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten (WebDesign/WebDeveloping, Begutachtung, Beratung sowie philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren.“
Jeder kann sich mit einem „Klick“ davon überzeugen, dass Dr. Nau dieses unwahr - und zwar rotzfrech vorsätzlich unwahr behauptet.
Exkurs: Bedeutungen des Wortes "Superlativ"
  1. Linguistik: zweite, höchste Stufe der Steigerung der Adjektive und einiger Adverbien
  2. allgemein: etwas nicht Überbietbares
Beispiele für Superlative:
"der größte Reinfall, der verlogenste Anwalt, die kriminellsten Machenschaften, das denkbar falscheste Gutachten, das dreckigste Vorgehen, die idiotischsten Lackaffen, das niedrigste Motiv, die deutlichste Schädigungsabsicht, die vollkommensten Idioten, die dümmste Handlungsweise..."
Es ist leicht feststellbar, dass sich die behauptete „Selbstdarstellung in Superlativen“ auf der Webseite fastix.org  gerade nicht findet. Eben so fehlt es an den behaupteten „philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren“.

Meine Leser können auf archive.org auch gerne überprüfen, ob sich derlei dort jemals befand. Und werden darauf kommen - das gab es dort nie.

In einem weiteren Schritt behauptet der Kölner Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau dann genau über die Tatsachen, die er soeben erfand, es werde just daraus
"eine erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar. Diese nimmt im Rahmen der Kränkbarkeit zu."
2. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Weiter unten erfindet er schon wieder neue Sachverhalte, die er sodann auftragsgemäß auch noch negativ würdigt:
„Bei der Durchsicht der Homepage von www.fastix.org fällt eine sehr blumenreiche Sprache auf, in welcher sich der Verfasser selbst als Alleskönner darstellt, gegen den die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren dargestellt werden, er selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache.“
Ich biete meinen Lesern an, eine Stelle auf der damaligen Webseite „fastix.org“ zu finden, aus der hervorgeht, dass ich mich überhaupt über eine Mehrzahl anderer Anbieter äußere, "die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren" darstelle oder gar darstelle, dass ich "selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache". Derlei findet sich dort allenfalls in der insoweit kriminellen Phantasie des Psychiaters.

Das insofern "phantasievolle" Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau ist, weil seine Tatsachenbehauptungen objektiv und offensichtlich unwahr und die Schlüsse nicht begründbar sind, also "für die Tonne". Er selbst nannte es übrigens "erbetene Expertise".

Diese "Expertise" ist doch recht merkwürdig. Sie wäre zu vergleichen mit:
  1. Ich wurde gebeten, zu bestimmen ob der Stoffwechsel von Gras auf der Photosynthese basiert.
  2. Ich habe auf der Wiese nachgeschaut und fest gestellt: Gras ist rot.
  3. Aus der roten Farbe des Grases schließe ich, dass es nicht Chlorophyll, sondern Hämoglobin enthält.
  4. Daraus lässt sich einwandfrei schließen, dass der Stoffwechsel von Gras nicht auf Photosynthese beruht.
Jedem ist klar, dass man eine zu große Menge "Gras" geraucht und an "ausländischen Briefmarken" geleckt haben müsste um - das gilt vor allem für zwei Doktoren - nur fahrlässig nicht erkennen zu können, dass aus der objektiv falschen Grundannahme auch der falsche Schluss folgt. Das gilt auch für die von "Rechtsanwalt" Dr. Weber bestellte "Expertise" des Dr. Nau. Beide werden das mit dem Gras und den Briefmarken und außerdem wohl auch jeden Verdacht eines übermäßigen Alkoholgenusses weit und empört von sich weisen. Ergo schließe ich berechtigt auf Vorsatz.

Geldgier als Motiv?

Da ich den Kölner Dipl. Psychiater und  Dr. Frieder Nau nicht kenne, nie (bewusst) gesehen habe und auch sonst bisher mit dem Herrn nicht im Streit lag kann ich als wahrscheinlichstes Motiv nur das niedrigste, nämlich das Streben nach dem schnöden Mammon vermuten. Und ich bin entsetzt, dass gerade jetzt, wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath (in dem ebensolche Fern- und Gefälligkeitsgutachten von ebensolchen Psychologen und Psychiatern eine erhebliche Rolle spielten) noch in der Presse ist, sich schon wieder ein Arzt eideswidrig dazu hergibt, für den Gegenwert von 30 Silberlingen wissentlich, objektiv und offensiv falsch zu "begutachten".

Das Gutachten des Dr. Nau ist nicht nur falsch, sondern "dummfalsch"!

Das deswegen, weil der "Gutachter" und "Psychologische Psychotherapeut" Dr. Diplom-Psychiater Dr. Frieder Nau, von der
Medizinisch Psychologische Gemeinschaft
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen
Überörtliche berufsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Neumarkt 8 - 10
50667 Köln

Tel.: 0221 - 27 27 700
Fax: 0221 - 27 27 701
E-Mail: mail@praxis-nau.de
nicht nur so vorsätzlich falsch "gutachtete", sondern weil er es auch noch auf eine so unüberlegte Weise tat, dass man ganz gewiss nicht Psychologe oder Psychiater sein muss um seinen schriftlich geäußerten Blödsinn zu widerlegen - sondern einfach nur bei seiner offensichtlich vorsätzlich falschen Tatsachendarstellung anfangen muss - um zu erkennen was genau der auch als Psychologe tätige Psychiater Dr. Frieder Nau da getan hat.


Folgen des Skandals:

Daneben, dass der Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau sich strafbar gemacht hat, steht aber fest, dass hierdurch auch alle anderen Gutachten dieses Herrn damit schwer beschädigt, nicht mehr "belastbar" sind. Sie sind ab sofort "zweifelhaft". Womöglich können und müssen jetzt etliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden - die in denen "Gutachten" dieses Herrn eine Rolle spielten.

Der Schaden für den Rechtsstaat - nicht nur der Geldschaden - dürfte immens sein. Ich hoffe nicht, dass sich herausstellt, dass Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau in der Vergangenheit daran teilnahm Personen "in den Knast oder in die Klapse zu lügen" oder auch nur ihrer Rechte zu berauben - muss das jetzt aber auch für möglich halten.

Auf Grund der vorliegenden Straftat ist es nicht nur nicht angebracht, sondern geradezu zwingend, dass dem Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau die Gutachtertätigkeit untersagt wird - das habe ich der "Ärztekammer Nordrhein", aber auch der "Psychotherapeutenkammer NRW", der BfA und so weiter bereits nahe gelegt, damit der allerwerteste Herr keinen weiteren Schaden anrichten kann.

In Kenntnis der Umstände würde ich meine Gesundheit, oder die meiner Verwandten auf keinen Fall der "Medizinisch Psychologische Gemeinschaft Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen" anvertrauen wollen. Ich weiß ja nun nicht, was die noch so für "Scheiße" bauen. Die Praxis Frieder Nau würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Bildschirmfoto: Selbstdarstellung des Gutachters und "Psychologischen Psychotherapeuten"  Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau mit "einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten" - bei mir findet er allerdings, das sei ein Merkmal einer Störung...  Sich selbst will der Herr wohl nicht begutachten?

In meinem Fall dürfte sich die in krimineller Absicht versuchte Schädigung zu einem Nutzen gewandelt haben - denn es ist ja kinderleicht, der Euroweb und deren Anwälten nachzuweisen, in welch verlogener Weise diese auch mit Gefälligkeitsgutachten vor Gericht agieren (und agierten!). Im Verfahren ist dieses "Gutachten" nun geeignet "Stimmung" für mich zu machen - nicht wie beabsichtigt für die Euroweb. Ich denke, der Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) hat mindestens eine weitere, sehr schwere Dummheit gemacht - denn auch er hat das "Gutachten" gelesen und ihm müsste - ab einem IQ von 50 (ICD-10/FF70) sollte das eigentlich klappen - demnach aufgefallen sein, dass es "geradezu schwachsinnig" ist.



Der Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau hatte die Chance, diesen Artikel abzuwenden. Er hat es jedoch vorgezogen zu schweigen. Auch der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund ("Freie-Vogel-Str. 393") hatte genug Zeit zum Überlegen. Mir, einem einfachen Schlosser, reichten weit weniger als 5 Minuten um die Chose mit der leicht erkennbaren Straftat zu erkennen. Die beiden Herren hatten jeweils mehr als 1440 davon. Macht zusammen 2880 Minuten oder das 576-fache.  

Das hätte denen - die Herren sind ja nach eigenem Bewerben sogar "Doktoren" - reichen müssen. Hat es aber nicht! Wie peinlich ist die Tat und dann dieses miese Nachtatverhalten denn für die Berufsstände der Rechtsanwälte und der Psychiater?

Übrigens, so beurteilen Patienten den Dr. med Frieder Nau:
"Herr Nau ist ziemlich arrogant und herablassend, fühlt sich leicht genervt oder angegriffen."

"Dr. Nau ist sehr herablassend und hat eine arrogante Art.
Von den 5 Minuten die ich ihn gesehen habe, hat er 4,5 Minuten gesprochen. "

"Wie Dr. Nau eine Diagnose bezüglich meines psychischen Zustandes stellen konnte, begreife ich bis heute nicht.
Vertrauensvolle psychologische Betreuung stelle ich mir anders vor. "

Weiterführend:
Updates: