Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Präambel:
"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."Gustav von Rochow (1792-1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Viele Richter und Rechtsanwälte halten sich - entgegen den Spielregeln einer Demokratie - für eine gottgleiche Obrigkeit, an deren Handeln den "Untertanen" keine Kritik zustehe. Ich halte diese Typen für "Römer". Die bekanntlich spinnen. (Asterix)
Sinnbild: "Irrweg" © Jörg Reinholz; "Süditalien", Mai 2018 |
Das Geschehen:
Das AG Kassel hat die Strafsache 280 DS 2660 Js 5822/17 gegen mich eingestellt.
Dies aber klar gesetzwidrig, nämlich gegen meinen erklärten Wille.
Sämtliche Kosten des "bis zur Blödsinnigkeit widerrechtlich" erscheinenden Verfahrens trägt nach der kriminell anmutenden Böswilligkeit des Rechtsanwalts Dr. Weber und der dummen (und böswillig anmutenden) Handlungsweise des Kassler StA Jan Uekermann sowie der, nach unzureichender Aktenkenntnis zugelassenen Anklage der Steuerzahler. Ich bekäme sogar meine notwendigen Kosten ersetzt. Das steht im Beschluss.
Hintergrund ist zunächst einmal die Strafanzeige des insoweit als "klar verlogen" geltenden "Rechtsanwalts" Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf. Dieser garstige Typ von einem "Dr. jur und Rechtsanwalt" hat mich wissentlich unwahr und im Hinblick auf seinen Beruf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich rechtswidrig eines ganzes Rudels von Straftaten beschuldigt.
Worauf hin sich dann der, für den Jörg Reinholz und andere Schwerverbrecher zuständige Staatsanwalt Jan Uekermann (der wegen einer inzwischen langen Liste von, vom AG Kassel dann eingestellten, also auch recht blödsinnigen Anklagen) nicht gerade als "neutral" gelten kann) sich den Aufwand machte, aus dem schriftlichen "Drecksmist" des Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf etwas heraus zu suchen, was gerade noch durchgehen könnte.
Das war (ist und bleibt) meine Äußerung, wonach dem Doktor der Lügologie Hans-Dieter Weber (eigentlich, nämlich bei einem Nichtversagen der Justiz) der Verlust der Anwaltseigenschaft im Hinblick auf das (vorsätzlich verschlampte) Ermittlungsverfahren 060 Js 222/16 der STA Dortmund drohte.
Was in Kassel geschah:
- Der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat in der Sache krass versagt und sich die Ermittlungsakte 060 Js 222/16 der STA Dortmund - obwohl die Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber das nahelegte - nicht mal angesehen. Er hat nämlich nichts "ermittelt" - ein klarer Pflichtverstoß.
- Danach hat sich die damals befasste Proberichterin die Akte definitiv nicht angesehen und die Anklage einfach mal zugelassen.
- Auf meine erste Verteidigung hin hat die sodann befasste Proberichterin die Einstellung nach § 153 StPO schon einmal angeboten, ich habe diese Einstellung im Mai 2017 abgelehnt.
- In der mündlichen Verhandung hat die Proberichterin (eine Art Lehrling) dann gestaunt, dass es ein gegen den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR, Düsseldorf) gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Falschaussage (ich bleibe dabei, dass er das OLG Düsseldorf rotzfrech belogen hat) gegeben hat. Das Nachlesen der Akte - des Strafantrages - hätte gereicht.
- Danach kam noch eine Anklage hinzu, weil ich gleich drei Richter des LG Kassel "beleidigt" haben soll. Dabei blieb ich auch hier eng bei der Wahrheit. Und ich bleibe auch der Meinung, dass die RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange entweder das Recht vorsätzlich gebeugt haben oder aber strohdumm und zur Berufsausübung nicht in der Lage sind. Dieses geschah in einer Rechtsbeschwerde - unter dem Schutz von § 193 StGB.
- Dieses Verfahren wurde durch das gleiche Gericht, also die Richterin Heer gemäß § 154 (2) StPO eingestellt. (Ich bin gespannt, ob es wieder aufgenommen wird oder wie sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft hier aus der Schlinge ziehen.)
- Bemerkenswert ist nämlich, dass diese Einstellung erfolgte, weil "ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint."
- Ich weiß nicht ganz genau warum und wie das geschehen konnte, aber pünktlich zu meinem Urlaubsbeginn (4.5.2018) wurde das zweite Angebot zur Verfahrenseinstellung versandt, am 23.5.2018 das Verfahren dann superpünktlich (wenn nicht "auffällig eilig") eingestellt.
Mithin hat die Richterin Heer vom AG Kassel also erst mal behauptet es sei aus der Sache wegen der Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber eine Strafe zu erwarten, die "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint." und dann hat genau diese Richterin Heer vom AG Kassel dieses Verfahren eingestellt, weil "die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre". Doch damit wäre auch zum damaligen Zeitpunkt "die zu erwartende Strafe" allenfalls gering gewesen und eben nicht als "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend".
Zudem habe ich mehrfach klar gemacht, dass ich hinsichtlich der Handlungsweise der RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange vom LG Kassel bei meiner Auffassung "Rechtsbeugung oder vollständige Verblödung" bleibe.
Was eigentlich auch nicht geht, ist das mehrfache Angebot der Einstellung. Zumal ich die Zustimmung bereits anno 2017 mit einer offensichtlich nicht obsolet gewordenen Zustimmung verweigerte. Ich habe das damals wie folgt begründet:
"eine Einstellung nach § 153 StPO verletzt mein berechtigtes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung"Insoweit kann ich jetzt behaupten:
Der offensichtlich größte Nutznießer der Einstellung des Verfahrens gegen mich ist der Anzeigeerstatter Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund, der mich, im Hinblick auf den Beruf als "Rechtsanwalt" sehr wohl wissentlich zu Unrecht etlicher Straftaten beschuldigte, wovon mehrere - wegen des eigentlich leicht ersichtlich Blödsinns - nicht mal in der Anklage berücksichtigt wurden. Der Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat eigentlich das größte Interesse daran, dass in der Sache kein Urteil gefällt wird, weil ein solches, Nichtversagen des Gerichts vorausgesetzt, geeignet ist, im Hinblick auf seine rotzfrechen Lügen im Strafantrag endlich die Voraussetzungen für eine Entziehung bzw. den Widerruf seiner Zulassung als "Rechtsanwalt" gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO zu schaffen.
So! Jetzt kann er mich nochmal anzeigen oder, wie einst der Rechtsanwalt, Berufskriminelle und Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth, sein Glück in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage versuchen.
Allerdings ist die Sache für den "Lügner und Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), noch nicht ganz "gegessen".