10.05.2018

Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung: Walldorf Frommer veröffentlicht wie man nicht argumentieren sollte

Auf www.rechtstipps.de veröffentlicht ausgerechnet die Kanzlei Walldorf-Frommer immer wieder gern mit welchen lustigen Argumenten mancher abgemahnter vor Gericht scheiterte:
"Er verweist allein auf die Ăśbernachtung seiner Ehefrau, seiner beiden Söhne und seiner Person in einem Gasthof […]. Weiter fĂĽhrt er aus, seine zur Tatzeit 85-jährige Mutter sei zu Hause gewesen. Weiteres wird von dem Beklagten nicht mitgeteilt. Den – strengen – Anforderungen an die ErfĂĽllung der sekundären Darlegungslast wird der Beklagte bei dieser Sachlage nicht gerecht."
(Laut Walldorf-Frommer: Amtsgericht Koblenz vom 15.03.2018, Az. 152 C 2398/17)

Ich habe den Satz "Dumm fickt gut" schon gehört. Aber ich halte es für traurig und für einen Bruch mit Darwins Lehre, dass sich Leute, die einem Richter(*) anno 2017 (etwa 2037 wäre es durchaus glaubbhaft) die Mär von der 85-jährigen Mutter als Tauschbörsennutzerin auftischen wollen, tatsächlich fortpflanzen. Das Gericht spricht nämlich von zwei Söhnen. Nun ja... ich will nicht weiter aufregen. Es werden schließlich ständig Hilfskräfte und Wachmänner gebraucht, auch Buden wie die Euroweb suchen offenbar händeringend nach neuen Dummen.

Vor allem aber halte ich es aber für interessant, dass Walldorf-Frommer das Urteil des sich sehr wohl "verarscht" fühlenden Richters veröffentlicht und so jedem, dem Charles Darwin auch nur gerade noch einen "Fortpflanzungs-berechtigungsschein" zubilligen würde, die Möglichkeit gibt, nachzulesen, was man Richtern zumuten kann und was nicht. Irgendwie habe ich nämlich nicht das Gefühl, dass Walldorf-Frommer damit sich selbst oder deren Clientel einen Gefallen tut. Aber es fahren tagtäglich viele Züge - und in jedem soll angeblich ein Dummer sitzen.


(*) Abgesehen natürlich von so merkwürdigen Richtern wie dem extrem leseschwachen Richter Neumeier vom LG Kassel, der laut einem Beschluss seiner eigenen Kollegen den jeweiligen Parteivortag gar nicht erst vollständig oder gewissenhaft liest sondern seine Urteile und Beschlüsse offensichtlich auswürfelt - oder ganz persönlichen Prämissen folgt ohne sich dabei jedoch "bewusst und in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung zu vergreifen". Auch wenn der krasse Typ auch außerhalb des so genannten Landgerichts Kassel (vielmehr eine Dependance der Marketingabteilung der Sirius Cybernetic Corp. als ein Gericht) keineswegs ein Einzelfall ist sollte man nicht darauf hoffen, auf so einen zu treffen.

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