12.05.2026

Terminverlegung in der Strafsache wegen Verleumdung gegen Andreas Skrziepietz
LG Kassel verhängt zudem erste Ordnungsstrafe gegen den Verleumder

  1. Der Termin in der Strafsache gegen Andreas Manfred Skrziepietz wegen Verleumdung wurde verlegt.
  2. Das Landgericht  Kassel verurteilte den Verleumder nach einem dummdreisten Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung zu einer Ordnungsstrafe von € 300 (ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft)


„Gottseibeiuns“: Haintz-Freund Prof. Dr. jur. Martin Schwab, Evakuierung vom „Seuchenschiff“, der Hanta-Virus und die Hoffnung, dass die deutschen Passagiere keine Covidioten sind...

 

Über die ausgeflogenen Passagiere des „Seuchen-Schiffs“ (so titelte vorige Woche die BILD, habe ich beim Einkaufen gesehen) lese ich:

„Vier von ihnen in Richtung Deutschland, wo sie jetzt in häuslicher Quarantäne bleiben.“

Von einem Prof. Dr. Martin Schwab, der jammert, weil ihn die Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag (aus also offensichtlich guten Gründen) nicht anhören wollte, und also nunmehr den Held gibt, lese ich:

“Im Sommer 2022 war ich in einem Regionalzug unterwegs. Draußen war sonniges, warmes Wetter. In Zügen galt gleichwohl Maskenpflicht. Ich sah das nicht ein und trug meine Maske dekorativ als Armband, um sie aufzusetzen, falls der Schaffner kommt. Von anderen Fahrgästen wurde ich aufgefordert, die Maske aufzusetzen, und als ich mich beharrlich weigerte, drohten jene Fahrgäste damit, den Schaffner zu informieren, falls er kommen würde (was er aber nicht tat).“

(Quelle: Das Medienprojekt für hetzende Quaknazis, Putinfreunde, Reichsbürger und Covidioten des Kölner Spendenbettlers und Möchtegern-Medienmoguls Markus Haintz)

Mein Kommentar?

Prof. Dr. „ordnungswidrig“ Martin Schwab drängt auf einer „einschlägigen Webseite“ mit seinem eindeutig unsolidarischen und asozialen Verhalten in die Öffentlichkeit. Also mit just einer Verhaltensweise, die ganz stark zur Bildung des vorliegend höchst zutrefflichen Wortes „Covidioten“ beigetragen hat.

Dann will ich mal hoffen, dass die in häuslicher Quarantäne bleiben sollenden keine auch nur ähnlich niedrige moralische und rechtliche Einstellung haben, wie dieser, sich durch obige Worte also „ganz heldenhaft“ nach Verjährung der damaligen Ordnungswidrigkeit als Rechtsbrecher und „freiwillig ungeschützter Seuchenvogel“ offenbarendeder für sich ganz sicher in Anspruch nimmt, ein „Organ der Rechtspflege“ und „Vorbild“ zu sein. Denn dann würden diese nach dem Motto „Was bildet sich dieser linksgrün versiffte Staat nur ein?“ das Wochenende „in vollen Zügen und mit echtem Körperkontakt“ genießen - statt wegen der möglichen Infektion mit der gefährlichen, weil von Mensch zu Mensch übertragbaren südamerikansischen Variante des Hanta-Virus in heimischer Quarantäne zu bleiben.


11.05.2026

„Dummerang“: Über „Schwachkopf-Schwachfug“ und Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz (Köln)

 

Bildschirmfoto: Wurde etwa „ermittelt“, ob Markus Haintz ein „Schwachkopf“ ist? Um das wissen, muss man nur lesen, was er „austut“ (ejakuliert).

Wer andere „Schwachkopf“ nennt sollte genau aufpassen, was für einen „Schwachfug“ er selbst veröffentlicht - sonst kann die Verwendung dieses unangenehmen  Begriffs nicht etwa zum „Bumerang“ sondern zum „Dummerang“ für den Dummschwätzer werden - denn wie es so schön heißt sind die „größten Kritiker der Elche zumeistens selber welche“

10.05.2026

Der „kleine“ Unterschied zwischen „unschuldig“ und „mutmaßlicher Intensivtäter“ am Beispiel des „Docmachers“ Andreas Skrziepietz (Hannover)
170 - 154 = 16

 (Aus meinem Briefkasten)

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt ein Verfahren wegen angeblichen Nachstellens gegen mich ein. Grund: Die Ermittlungen geben keinen Anlass zur Klageerhebung. Das ist der Fall, wenn keine Straftat vorliegt, die behauptete Tat nicht zu beweisen ist oder wenn (wie vorliegend) der Beschuldigte den Unschuldsbeweis angetreten hat. Angezeigt hatte mich übrigens der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover).

In dieser Sache trat ich nicht nur den Vorwürfen entgegen, sondern hatte auch Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) gestellt. Das ging - wegen einer anderen, bereits erhobenen Anklage, diese wegen Straftaten(Plural!) - (aus meiner Sicht) leider so aus:

 

Bevor die Staatsanwaltschaft ein Verfahren nach § 154 StPO einstellt muss diese (wegen Nr. 4a der RiStBV „Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“) ermitteln und prüfen, ob nicht nach § 170 StPO einzustellen ist. Somit schwächt die vorliegende Einstellung nach § 154 StPO die Unschuldsvermutung, weil die StA hierzu ergo 1.) von der Strafbarkeit der vorgeworfenen Tat und 2.) auch deren Beweisbarkeit ausgehen muss.

Der mir als  „Intensivtäter“ geltende Andreas Skrziepietz wird, wie etliche weitere Einstellungen nach dem Vorwurfen durchaus ernster Taten zeigen, durch § 154 StGB leider auch intensiv geschützt

Der scheinheilige „Lumich“[¹]:

Zugleich macht Andreas Skrziepietz öffentlich vor, ich würde ihn (und andere) zu Unrecht des Prozessbetruges beschuldigen und fragt scheinheilig, warum es denn keine Verurteilung gäbe. Es gibt aber, wie er genau weiß (er bekam auch eine solche Mitteilung), mit einer weiteren Einstellung nach § 154 StGB hierfür einen ganz einfachen Grund:

Der ohnehin schon recht ordentlich vorbestrafte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ist, so mutmaßt also mutmaßlich die Staatsanwaltschaft Hannover, „zu kriminell um ihn noch wegen solcher Kleinigkeiten anzuklagen“.

Auch hier schützte ihn also § 154 StGB. Der Vorwurf des Prozessbetruges wurde übrigens erhoben, weil Andreas Skrziepietz Ende 2024 vor dem AG Hannover vorsätzlich unwahr behauptete, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“ (Er war beides!) und im März 2025 vor dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr behauptete, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das war er aber

Im Hinblick auf die Nichtverurteilung gilt rein formal eine (bei Einstellungen nach § 154 StGB: abgeschwächte) Unschuldsvermutung.

Andere Personen, die nicht wegen Prozessbetruges zu meinem Nachteil verurteilt wurden:

  • Günter Freiherr von Grafenreuth wurde aus einem ganz einfachen Grund nicht wegen Prozessbetrugs verurteilt: Der war auch schon wegen anderer Sachen verurteilt, beging (wohl) aus Angst vor dem Knast und einer Verlängerung seines „Urlaubs“ (wegen Prozessbetruges und Freiheitsberaubung) rechtzeitig Suizid.
  • Alexander K. wurde (mitsamst einer ganzen Bande um einen „Michael B.“) anderweitig wegen Betruges verurteilt.
  • Im Falle des sehr ehemaligen Rechtsanwaltes und Intensivlügners Philipp B. (damals Köln/Düsseldorf) wurde das Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges ebenfalls nach § 154 StGB eingestellt (und der wurde richtig böse wegen Betrugsdelikten „verknackt“).
  • Im Fall des Rechtsanwaltes Hans-Dieter W. hat die Staatsanwaltschaft Dortmund wohl „geringfügig über das Gesetz hinausgehende, erweiterte Nachsicht“ geübt - offenbar weil dieser offensichtlich „schon zu senil war um auch nur noch irgendetwas zu begreifen“. Vorliegend, dass er eine Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdung stellte und ernstlich behauptete, es fände „kein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage“ gegen ihn statt - dies ausgerechnet unter dem Aktenzeichen des gegen ihn stattfindenden Ermittlungsverfahrens wegen uneidlicher Falschaussage - zu der er (wie er selbst schrieb) nach Akteneinsicht Stellung nahm. Immerhin weigerten sich aber auch die StA Kassel und 5 Richterinnen des AG Kassel sehr lange, das Einfache zu begreifen - denn es war wohl zu einfach oder zu krass.
  • Auch beide Marios (der Dialerparasit und der angeblich gemeinnützige Verbraucherschützer) wurden anderweitig verurteilt.



¹) „Lumich“:

(Schimpfwort) Sächsisch für „unzuverlässiger, verkommener Mensch, Herumtreiber, Müßiggänger“, auch (hier: zutreffend) „vorlauter, frecher, flegelhafter Mensch“. Ähnliche Begriffe sind: „Lümmel“,  „Taugenicht(s)“,  „Dögenicht(s).