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18.08.2021

Neue DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic, angeblich von einem RA Selim Tasci - kriminelle Trittbrettfahrer?

Offenbar erreichen derzeit viele Firmen Abmahnungen, die offenbar von einem Selim Tasci verschickt wurden.

Es gilt auch hier meine Auffassung, dass es sich um Lüge, Betrug und Erpressung handelt. Ich rate dazu, Strafanzeige zu erstatten und werde eine Vorlage veröffentlichen.

Ein RA Selim Tasci existiert mit einer Adresse in Düsseldorf und („Ach!“) auch in Wuppertal. Dieser wurde gestern und nochmals heute von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert, hat also die Möglichkeit die Echtheit der Abmahnungen zu bestreiten. Wenn dieses Abstreiten - verbunden mit einer Erklärung, dass diese Abmahnungen nur Fälschungen sein können - nicht baldmöglichst erfolgt werde ich über seine Tatbeteiligung nicht mehr als Verdacht berichten (und also nicht von einem „Trittbrettfahrer“ und gefälschten Schreiben ausgehen), sondern die Beteiligung des formellen „Organes der Rechtspflege“ Selim Tasci an einem Bandenbetrug als Tatsache ansehen.

Ach so.

Die Erfahrung sagt, dass solche (kriminelleǹ) Massenabmahner gerade nicht klagen, sondern von denen leben, die zahlen (und „zahlungshalber“ für Idioten gehalten werden). Vorliegend ist eine Klage - jedenfalls nach dieser seriellen Abmahnung - völlig ohne Erfolgsaussicht.

Wenn Sie also zahlen wird sie mindestens ein Krimineller für einen Idiot halten. Wollen Sie das?

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

02.01.2021

Pjotr Z., Pascal Goffart: „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“
Pjotr Z. könnte seine Anwaltszulassung verlieren

Über die lächerlichen DSGVO-Serienabmahnungen von Pjotr Z. (der behauptet, Pascal Goffart zu vertreten) habe ich genug berichtet. Inzwischen liegen hier zahlreiche Nachweise dafür vor, dass (angeblich) Pascal Goffart seine Daten mit dem Vorsatz in Webformulare einstreut, später eine Auskunft nach der DSGVO zu fordern und dann aus dem tatsächlich niedrigem Motiv der schnöden Geldgier heraus abzumahnen.

Dass er hierbei allen Ernstes auch noch einen „Schadensersatz“ geltend macht halte ich begründet für Betrug. Denn um den Schutz seiner Daten oder den Datenschutz insgesamt kann er nicht besorgt sein. Schon sein eigenes Verhalten (Er wirft seine Daten in jedes Webformular ein, welches nicht bei „Drei“ auf dem Baum ist.) beweist das Gegenteil und damit den „dummdreist“ anmutenden Rechtsmissbrauch an welchen der Wittener „Rechtsanwalt“ Piotr Z. wissentlich und willentlich als Mittäter beteiligt ist.

Fest steht:

Pascal Goffart und Pjotr Z. kennen meine höchst negativen Berichte und klagen - offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit - nicht gegen mich. Wollen aber offenbar weiterhin betrügen.

Wichtiger Einschub:

Normalerweise würde man erwarten, dass ein „Rechtsanwalt“ einem derart negativ berichtendem, salopp gesagt, „den Arsch wegklagt“.

Ich selbst wurde aber von Pjotr Z. nicht (auch nicht wegen meiner Artikel über dessen Beteiligung am Betrug und Rechtsmissbrauch) „abgemahnt“ und auch nicht nach den über den Pokerspieler Goffart gespeicherten Daten gefragt. Das hat wohl damit zu tun, dass Pjotr Z. offenbar  (und zwar von seinem Assessor und Ex-Chef, dem Ex-Anwalt Philipp Berger) weiß, dass ich mich generell weder durch dummdreiste Abmahnungen noch durch sehr einstweilige Verfügungen irritieren lasse, einen langen Atem habe. Und wie das endet. Sogar für naseweise und nicht-lesen-wollende Richter.

Inzwischen liegen hier sogar ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich Pjotr Z. womöglich schon bei dem Einstreuen der Daten - aber vor allem wohl schon bei der Auskunftsforderung - selbst aktiv wird.

Aber im Hinblick auf den klar erkennbaren Vorsatz des Rechtsmissbrauches - nach meiner Auffassung wegen des „vorsätzlich unwahren Vormachens mit der Absicht des unrechten Gelderwerbs“ sogar „serieller Betrug“ im Sinne des §263 (sogar Absatz 3!) StGB, wäre das, wenngleich ein weiteres Indiz, nebensächlich.

Seit Sommer 2019 sind mir die Serienabmahnungen bekannt. Ich gehe davon aus, von einer zugehörigen Klage wüsste ich längst. Obwohl zumindest viele Betroffene nicht zahlen werden die angekündigten Klagen nicht eingereicht:  

Nur wer dumm ist zahlt!

Bisher haben Pjotr Z. und der „nicht besonders erfolgreiche“ gewerbliche Pokerspieler Pascal Goffart offenbar nicht geklagt, weil diese beiden garstigen Typen genau wissen, dass eine solche Klage vorhersehbar wegen Rechtsmissbrauches abgewiesen würde und dass deren Vorgehen von einem Gericht in einem Urteil sehr wahrscheinlich als „betrügerisch wenn nicht Betrug i.S. des § 263 Absatz StGB“ beschrieben würde. Und Pjotr Z. wird wohl klar sein, dass ein solches Urteil spätestens auf mein Betreiben hin auch bei der Anwaltskammer landet. Er könnte darauf hin sogar die Zulassung verlieren.

Nahes Ende der Pokerpartie? Offenbar will ein Betroffener „sehen“!

Doch wie es aussieht hat wohl einer der Betroffenen „negative Feststellungsklage“ erhoben oder diese angedroht. Die hätte hier das Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass die durch Pjotr Z., Pascal Goffart erhobene Forderung (Anwaltsgebühren und zuletzt ein „Strafschadensersatz“) nicht besteht. Jedenfalls hat einer der Betroffenen mir angekündigt, dass er diesen Weg gehen will. Der will also „sehen“ - um es dem Pokerspieler Pascal Goffart verständlich zu machen. Womöglich hat Pjotr Z.„für Pascal Goffart“ - um einem Urteil aus dem Weg zu gehen - schon erklärt, dass er (formal natürlich sein Mandant) die Ansprüche nicht weiter erhebe und, ich bleibe beim Poker-Duktus, „der Pot ist weg“.

 „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“

Mir liegen erste Meldungen Betroffener vor, denen zufolge sich (angeblich) Pascal Goffart bei diesen gemeldet haben soll und nunmehr Auskunft fordern, welche seiner Daten an mich und andere, bzw. öffentlich weiter gegeben wurden. Das erneut unter Bezug auf die DSGVO. Ich würde ja staunen - wenn ich nicht schon sehr lange (jahrzehntelang!) wüsste, wie dumm Personen handeln können, die „nur schlau anmutendes juristisches Zeug“ von sich geben.

Lächerliche Forderung, ganz schlechter „Bluff“!

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Punkt c) der DSGVO findet diese keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zu den „persönlichen Tätigkeiten“ gehört die Rechtsverteidigung (die ist stets „höchst persönlich“), wozu u.a. auch die „negative Feststellungsklage“ gehört. Und zur Rechtsverteidigung zählt auch die „Litigation PR“, also die „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“... da kann Pjotr. Z. seinen ehemaligen Chef, den ehemaligen „Rechtsanwalt“ und seinen späteren „Assessor“ („Büroleiter“) Philipp Berger (hat, als er „Rechtsanwalt“ war, trotz „behenden“ Lügens mehrfach ziemlich fett gegen mich verloren) fragen.

Mithin will also Pokerspieler Pascal Goffart und, das folgt für mich aus der Natur des Sachverhaltes, Pjotr Z. den Betroffenen “bluffen“, also „nur ein wenig Angst machen“. Das ist ganz klar „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“.

Und das ist eine „Lachnummer“, wie ich diese von „Abmahnanwälten“ der Couleur „Rechtsmissbraucher“ (also Typen, die aus meiner Sicht „ganz unten“ angekommen sind) tatsächlich erwarten würde. Vielleicht sehe ich die Burschen ja vor Gericht und kann diesen auch persönlich sagen, was ich davon halte.

Noch ein Hinweis für Rechtssuchende: Pjotr Z. beauftragen? Ernsthaft?

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft lange, Anwaltswechsel im Verfahren schaffen oft Probleme. Da Pjotr Z. im Hinblick auf die Ereignisse und sein mir bekanntes Handeln durchaus sogar die Zulassung verlieren kann würde ich als Rechtssuchender das Risiko, dass er einen neuen Fall womöglich nicht mehr zu Ende bringen kann, sehr intensiv und genauestens bedenken und abwägen. Ich würde auch sehr ernsthaft prüfen, welcher Vorteil denn dieses Risiko überwiegen könnte.

21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel