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20.02.2023

StA Essen: Philipp Karl Berger - Ehemaliger Euroweb-Anwalt und DSGVO-Abmahner ist wegen Betruges in 65 (von wohl hunderten) Fällen angeklagt - Haft droht

Der erfahrungsgemäß in Sachen unter meiner Beteiligung unfassbar tatsachenresilienten Staatsanwaltschaft „in, von und zu” Kassel teile ich mit: Diese Nachricht beruht auf einer Mitteilung der StA Essen vom 03.02.2023, Aktenzeichen 21 Js 915/22. Wenn sich unter Euch also  mal wieder ein Idiot findet, der sich als Staatsanwalt vollständig den in der Akte befindlichen Tatsachen verweigert, dann gibt es eben noch einen Freispruch.

Die StA Essen hat den ehemaligen Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger, ehemaliger großfressiger Namensgeber der „Berger Law LLP“ (die wieder für die Düsseldorfer Großbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuss tätig war) wegen 65 Fällen des Betruges angeklagt. Was mich betrifft gibt es, auf der Basis meiner Sachverhalts- und Rechtskenntnisse, keinerlei Spielraum für eine „Unschuldsvermutung“.

Philipp (Karl) Berger hat seine Zulassung gewiss nicht aus Altersgründen verloren, er ist ein Typ, dem man eine innerte Verlogenheit „an der Nasenspitze ansieht“ und hatte anno 2013 oberdreist Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich ihn - ich hatte mehr als Anschauungen über seinen Habitus - einen Kriminellen nannte. (Das endete mit einem Freispruch nachdem ich vortrug, das er genau das - also ein Krimineller - erweislich ist.) Zudem hatte der sich selbst für „überklug“ haltende Philipp (Karl) Berger selbst durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der eigenen Webseite in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken wollen, ich sei „plemplem“, konkret „nicht geschäftsfähig“ und so seine lurchartige Denkweise offenbart. Zudem bediente er selbst oder seine Kanzlei sich des Namens der bekannten Gerichtsreportein Giesla Mertens um mich in besonders abscheulicher Weise zu verleumden und zu beleidigen . Mit dem hätte ich den Schulhof ... lassen wir das, denn „anno 2023“ hat nicht mehr jeder Verständnis dafür, wie manche Sachen in den 1970ern geklärt wurden. Aber der Schulhof wäre danach aufgewischt gewesen!

Anklage betrifft nur 65 von mutmaßlich hunderten Fällen

Nun, soweit ich das weiß handelt es sich um die Affäre um die beiden halbseidenen und wohl ebenfalls angeklagten Pokerspieler Khah Nima Masih und Pascal Goffart. Die hatten sich bei „jeder“ Webseite (die nicht bei „Drei!“ auf dem Baum war) für Newsletter angemeldet oder auch sonst Kontakt gesucht und ihre Daten eingeworfen - danach die Betreiber wegen angeblicher Datenschutzverstöße (angeblich nicht oder nicht korrekt gegebene DSGVO-Auskünfte) abmahnen lassen. Zudem forderten diese ein Schmerzensgeld von 1000 Euro... Das Geld (fast 700 Euro Abmahngebühr und 1000 Euro „Schmerzensgeld“) - insgesamt wohl um die 65*1700€=110.500€ - werden die schon irgendwie aufgeteilt haben.

Goffarts Bilanz ist beeindruckend: Einer der an den Abmahnserien beteiligten Anwälte hatte mit einer islamistischen Terrororgansiation zu tun, betrog diese und beging laut StA  Selbstmord, einer ist ebenfalls wegen Vermögensdelikten im Knast - und nur weil der Dritte im Krankenhaus starb stellte sich heraus, dass der Dritte die Abmahnungen gar nicht unterschrieben haben konnte - die angeblichen „Unterschriften“ des verstorbenen Anwalts Z. waren eingefügte Grafiken. Und gemacht gefälscht hatte das offensichtlich der „Assessor“ (also „Rechtsanwaltsgehilfe“ Philipp (Karl) Berger, der  damals (offenbar im völlig aus Kontrolle geratenem „Großmannswahn“) auf der Webseite der Kanzlei Z. auch ein etwa vier mal so großes „Facepic“ seiner eigenen „Eminenzlichkeit“ (unten, rechts) wie das des Kanzleiinhabers (unten links) veröffentlichte:


Da nun besagter Philipp (Karl) Berger seine Anwaltszulassung ganz gewiss nicht aus „Altersgründen“ verloren hatte und auch danach schon auffällig war - weil er sich rechtswidrig selbst weiterhin als „Rechtsanwalt“ vorstellte - gehe ich davon aus, dass er vor dem Gericht als zweifach vorbestrafter nicht viel Freude haben wird:  Bei Günter Freiherr von Gravenreuth, dem verlogenen „Drecksack und Rechtsanwalt“ (der mich auch anzeigte weil ich ihn einen Kriminellen nannte) waren es in einer vergleichbaren Konstellation (und ähnlichen Tatmustern aber mit weitaus geringerem Schaden) 14 Monate Haft, und zwar ohne Bewährung - weil er eine „Gefahr für die Gesellschaft“ sei. So damals das Gericht. 

Den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Kassel sowie dem Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel teile ich also ferner folgenden Merksatz mit: Wenn der Jörg Reinholz einen „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ nennt, dann ist dieser „hoch angesehene Jurist“ tatsächlich kriminell und nur vermeintlich ein „Organ der Rechtspflege“.

Geht das jetzt endlich in Eure Schädel?

20.08.2020

Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi: Abmahnbetrüger haben (wohl) Sommerpause beendet - Strafanzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung stellen

Das sieht doch ziemlich eindeutig aus - oder?

Formulierungsvorschlag für die Klageentgegnung - falls der feine und saubere Herr Z. jemals eine Klage für die „Mandanten“ erheben sollte.

Im Übrigen empfehle ich Betroffenen, nunmehr Straf- bzw. Verdachtsanzeige wegen gemeinschaftlich und gewerblich begangenen Betrugs gegen Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi zu stellen, gegen den „Rechtsanwalt“ Z. zudem wegen Urkundenfälschung. Denn die Mandate wurden - wie einst im Fall des kriminellen Abmahnanwaltes Günther Freiherr von Gravenreuth - definitiv nicht von den Mandanten unterschrieben.

  • Tun Sie das am besten bei der Polizei, denn Staatsanwälte vermeiden, wegen des Aufwandes, unter auch dumm bis grob falschen Behauptungen Verfahren gegen Rechtsanwälte und müssen selbst keine Angst haben, selbst wegen Strafvereitlung belangt zu werden - denn das müssten deren eigene Kollegen machen...

Ein Grund dafür ergibt sich aus der Abmahnung:

 Das stammt von einer der Abmahnungen (sic: Plural!) vom 21.8.2020... Ein weiterer ebenfalls:

Sie können mich gerne als Zeuge benennen, der durch die Vorlage von etlichen Schriftstücken neben dem Betrug auch den „Verdacht“ der Urkundenfälschung erhärten kann:

Jörg Reinholz

Hafenstr. 67
34125 Kassel

Telefon: 0561 3172277

joerg.reinholz@gmail.com

... und meine Berichte beifügen:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pjotr%20Z.

Doch da ist noch etwas zum „psychologischen Setup“ des Piotr Z.:

Was die Höhe des Streitwertes (aktuell: 6000 €) und des „Schadensersatzes“ (nunmehr 1000 €) angeht, habe ich den Verdacht, dass Pjotr Z. nunmehr „völlig durchknallt“ - denn wenn man ihm geistige Gesundheit und also Vernunft unterstellen würde, dann würde man annehmen, dass ihm jedenfalls außerhalb „ziemlich feuchter“ Traumphasen klar ist, dass er mit der Forderung niemals durchkommen wird. Und dann muss man sich die Frage stellen, wie er das wohl mit seinen „Mandanten“, ggf. seiner Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erklärt. Zur Zeit ist das angeblich die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Es kann also sein, er braucht „wegen des äußerst riskanten Verhaltens“ oder womöglich aus dem folgendem Grund bald eine andere:

Hinweis auf Verarmung / „Vermögensverfall“?

Ein weiterer Umstand beleuchtet womöglich den Grund für das Handeln:

Bisher gab Z. an, „Kanzleisitz“ sei in der Huttropstr. 60, 45138 Essen. In der Berliner Straße 04, 58452 Witten sei eine „Zweigstelle“. Nunmehr gibt er die ehemalige „Zweigstelle“ als einzigen „Kanzleisitz“ an... derlei kann man als Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verstehen - solche sind oft ein Grund für verpöntes Verhalten. Und gerade bei Rechtsanwälten kann das ein Hinweis darauf sein, dass der in §14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO genannte Umstand „Vermögensverfall“ kurz bevor steht, womöglich sogar faktisch schon eingetreten ist: Die von mir heute telefonisch kontaktierte ERGO Versicherung AG wollte ihn nicht kennen...


18.05.2020

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem Betrug durch Rechtsmissbrauchnach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel