05.04.2025

Vorbestrafter Quaknazi macht einfach weiter - Bald ist er ein selbst ernanntes „Justizopfer“!

 

Bild: Glaubt bloß dieses idiotische Zeug nicht! Natürlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Äußerung schlicht anders.

Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:

Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art.
 

Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben.

Bild: Die Aufhebung wird wohl auch wegen Rechtsmissbrauchs erfolgen Denn „der dümmste Docmacher aller Zeiten“ verleumdet eine SPD-Politikerin öffentlich als „Linksextremistin“ und wird wohl behaupten, das sei „Kritik“, gar eine „zulässige Meinungsäußerung“ - will aber selbst nicht als „rechtsradikaler“ bezeichnet werden. So macht man sich - als „Heul- und Quaknazi“ -  selbst zum „Justizopfer“.

 

Bild: Eigentlich muss man geradezu „scheiße-blöd“ sein um die eigene Äußerung mit der Suchfunktion des eigenen Blogs nicht zu finden. Aber selbst wenn man das nicht sein will hilft es sicherlich dabei, zu hetzen.

Der „Docmacher“  hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine Lüge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!

  1. am 25. September 2017 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro durch das AG Dresden
  2. am 14. März 2017 durch das Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 170 Tagessätzen à 30 Euro

Bild: Wie das Oberlandesgericht darauf reagieren wird, dass der „Docmacher“ andere wahlfrei als „Faschisten“ bezeichnet - aber selbst als „Demokrat“ gelten will, der nur „kritisiere“ kann ich vorhersehen - er wohl nicht. Mit der eigenen Wortwahl „Insasse“ ist er aber nahe dran.

Einladung: Prozesse sind öffentlich.

Womöglich entsenden übrigens just die „Faschisten von der FR“ einen Prozessbeobachter zum Termin am 28.08.2025 um 12:30 zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, Raum 107) und bringen gleich die Äußerungen mit, wegen denen der Nutzer „a. skrziepietz“ in deren Forum gesperrt wurde - was dann der Anlass zu obiger Hetze war. Das könnte dem „Docmacher“ helfen, endlich „richtig berühmt“ zu werden, was auch das wahre Ansinnen hinter den Straftaten - die er definitiv in erstaunlicher Zahl begeht - sein dürfte. 

Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...

Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt.

 ... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):

Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist. 

Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:

Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren.

Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:


P.S. Der selbsternannte Docmacher glaubt allen Ernstes, er habe die Verfahren „gewonnen“. Ich sehe das ganz anders: Spätestens im September 2025 wird dieses, jetzt noch großmäulige „Justizopfer“ bitterlich weinen.

03.04.2025

Bild der Woche: Elon Musk

 

Vor Wut grün angelaufener Staatstreich-Käsekopp, der erfolglos versucht hat, für 200 Millionen Dollar eine Wahl in Wisconsin zu kaufen, gerne mal den Hitlergruß zeigt und ganz sicher behauptet, ein Demokrat zu sein.

Elon Musk also.

Verfassungsschutz warnt vor (potentiellen) Agenten Russlands - ein Fall

Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:

„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“

Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“,  in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.

Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover)

Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?

Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ -  Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft

Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.

02.04.2025

Heute: Das Verfahren der einstweiligen Verfügung vers. Hauptsacheverfahren, Vosgerau und die Lärmkanzlei des Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker.

Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:

“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“

Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.

Um was es geht:

Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik  und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.

Und da liegt auch das Problem.

„Eine einstweilige Verfügung hat den Zweck, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung oder Regelung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses im Eilverfahren herbeizuführen, um zu verhindern, dass während der Durchführung des ordentlichen Zivilprozessverfahrens - u. U. durch mehrere Instanzen - die Realisierung des Anspruchs oder die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens erschwert oder unmöglich gemacht wird.“

Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.

Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:

Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“ 

Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten

Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.

Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen,  erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)

Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.

als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.

Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.

Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.