30.12.2014

Klatsche für die Euroweb: OLG München folgt vernünftiger Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und: Die Euroweb liefert selbst neue Argumente für Betrugsvorwürfe/arglistige Täuschung

Wie Rechtsanwalt Otterbach berichtet folgt nun auch das OLG München dem OLG Düsseldorf und die Euroweb fing sich eine herbe "Teilklatsche" ein:
"Diese von der Klägerin offenzulegende durchschnittliche Kalkulation muss aber auch die Personalstunden darstellen, die in den einzelnen Monaten während der Laufzeit des Vertrages für die Erfüllung jeweils eines dieser Verträge ähnlichen Inhalts einkalkuliert worden sind, und die hierfür einkalkulierten Lohn- und Lohnnebenkosten. Diese Kosten sind dann grundsätzlich als ersparte Aufwendungen von der Klageforderung abzuziehen, es sein denn, die Klägerin gibt für jeden (bislang bereits in der Vergangenheit liegenden) Monat der Laufzeit des streitgegenständlichen Vertrages an, wie viele Personalstunden (ohne Überstunden) von fest angestellten Mitarbeitern die Klägerin zur Erfüllung der Verträge ähnlichen Inhalts tatsächlich zur Verfügung standen und nutzlos verstrichen sind, weil das fest angestellte Personal untätig blieb und gleichwohl von der Klägerin entlohnt werden musste, und um welche Mitarbeiter (Namen und ladungsfähige Anschrift) es sich dabei handelte, um so die Beklagte in die Lage zu versetzen, diese ggf. als Zeugen zu benennen.“
Quelle: Hinweisbeschluss des OLG München vom 04.11.2014, Az. 21 U 1932/14, zitiert von RA Otterbach

Obiges liest sich ein wenig, als hätte das Gericht diesen Blog gelesen, denn ich habe sehr früh damit argumentiert, dass, anders als die Euroweb vor den Gerichten in klarer Betrugsabsicht herumlog, keiner derer angestellten Webdesigner mit den Händen in den Taschen herumsaß und bezahlt werden musste weil Aufträge gekündigt wurden.

Nicht bemerkt hat das OLG allerdings die aus der Argumentation der Euroweb offenbar gewordene arglistige Täuschung. Auch die dortige Beklagte ist zunächst einmal mit der illegalen Referenzkundenmasche geworben worden und jetzt kommt wie folgt heraus:
"Der Kollege der Kanzlei Buchholz & Kollegen gab den kalkulierten Gewinn der hier vorliegenden Premium-Verträge pauschal zwischen 1/3 und ¼ des Vertragswertes an."
Die Euroweb kalkuliert also einen Gewinn von 25 bis 33% auf Verträge, bei deren Bewerbung diese den so geworbenen vormacht, dass einerseits erhebliche Teile der versprochenen Leistung (Erstellung der Webseiten) kostenlos sein würden, weitere (monatlich laufende Kosten) um rund 50% verbilligt. Nimmt man die von den Euroweb-Vertretern vorgemachten Preise (Bsp.: 12.000 Euro für Erstellung und 400 Euro monatlich) und Verbilligungen (Bsp.: nur 199€ einmalig, 48 * 200€) als Maßstab, wäre der Gewinn des angeblichen Kaufkundenangebotes unter der Annahme eines "200-Euro-Vertrages" wie folgt zu berechnen:

Einnahmen aus "Referenzkundenvertrag":
199€ + 48 * 200€              = 9.799,00€
davon angeblich Gewinn (30%)  = 2.939,70€
angeblich bleibende Kosten    : 6.859,30€

Unwahr vorgemachte Einnahmen
aus unwahr vorgemachten "Kaufkundenvertrag"
: 12.000 + 48 * 400€ = 31.200,00€ Kosten wie oben : 6.859,30€ Gewinn : 24.340,70€

Das entspräche, wäre das Vormachen des "Kaufkundenangebots" keine Lüge, einer Gewinnmarge von 78%!

Das eine solche extreme Gewinnmarge am Markt regelmäßig nicht durchsetzbar ist spricht für die arglistige Täuschung beim Geschäftsabschluss und im Zusammenhang damit, dass von den Vertretern Leistungen versprochen werden, die nachfolgend gar nicht erbracht werden können und also auch nicht sollen, für den Vorwurf des Eingehungs-Betruges im Sinne des § 263 StGB - ganz gleich ob diesen der Außendienstverkäufer oder die Geschäftsführer der Euroweb zu verantworten haben.

Und zu guter Letzt spricht mal wieder Einiges dafür, dass sich die Euroweb mal wieder - im Interesse eines kleinen, momentanen Gewinns - vor Gericht "schwer verquatscht" hat. So fähig, wie sie sich darstellen, können deren Anwälte also nicht sein, denn zu Ende gedacht war der Vortrag definitiv nicht. Es wäre besser (oder für die Gegner: schlechter) gewesen, man hätte die "Fresse gehalten" und auf den kleinen Gewinn die kleine Einnahme aus dem Vergleich verzichtet.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen werde ich noch berichten.

(P.S.: Danke für den Hinweis)

27.12.2014

Die Euroweb und deren Inkarnationen (aktuell: "EW-Deutschland") versprechen das Blaue vom Himmel, betrügen und schädigen die Geschäfte derer Kunden

Die "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) verspricht (soweit als Firma/Marke inzwischen beerdigt: versprachen) den Kunden in den Inkarnationen als
  1. "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf)
  2. "Webstyle GmbH" (Berlin)
  3. "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media"
  4. "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland"
  5. "European Website Company" (gleich mal ohne Firma)
regelmäßig eine "individuelle Leistung" und auch sonst das Blaue vom Himmel. Was dann folgt ist eher ein "Blaues Wunder". Das im Bild unten sollte eigentlich ein Kalender sein, welcher die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung anzeigt. Tut er aber nicht. Es ist auch höchst offensichtlich, dass das gar nicht funktionieren kann.

Ob es die Euroweb jemals konnte weiß ich nicht. Einen Beweis dafür fand ich nicht. Das diese es nicht kann steht aber fest.

Das ist klar geschäftsschädigend. Und wer hat es gemacht?


Die Euroweb-Vertreter haben eine weitere Masche!

Wenn ein Kunde nach Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Webauftritten fragt, dann verlassen diese kurz das Geschäft des Heimgesuchten - angeblich um in der Firma anzurufen, ob das geht - um wenig später mit fröhlichem Gesicht hereinzuspazieren und zu verkünden, dass die Techniker die Anfrage positiv beantwortet hätten. Ob der Anruf wirklich stattfindet steht in den Sternen - das schreibe ich nur, weil ich das Gegenteil gegenwärtig nicht beweisen kann. Ich denke aber, es gibt eine "ordre mufti" gar nicht erst anzurufen und das Versprechen abzugeben, aber nichts dazu schriftlich aufzunehmen.

Bekannt ist zum Beispiel, dass die Euroweb in der jeweiligen Inkarnation auf Nachfrage der Kunden in der gleichen Weise verspricht, dass den vertriebenen Webshop an Datenbanken des Kunden anbinden könne, wodurch diese die Artikel nicht noch einmal im Webshop pflegen müssen. Tatsächlich vermietet die Euroweb, die EW-Deutschland, die Webstyle und die Internet Online Media aber nur einen Webshop der ePages GmbH weiter und das in einer von dieser Firma angebotenen Billig-Version - mit welcher man genau diese Anbindung an ERP-Systeme gar nicht realisieren kann. Darüber hinaus nehmen die Euroweb und deren Inkarnationen dafür ein Vielfaches des Preises, den andere genau dafür verlangen.

Um den daraus resultierenden Streit kümmern sich später die Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen und die berufen sich - vor manch dummen Richter (wer sich als Richter so krass verarschen lässt ist dumm und macht seinen Job nicht richtig) sogar erfolgreich - darauf, dass im Vertrag stehe, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Das macht zuvor schon der Euroweb-Kundendienst vor allem der als Rechtsanwalt nicht zugelassene, dort als oberster "Kundenbeschwerdenabwimmler" tätige "Jurist" Martin Junker.

Ich empfehle folgendes Vorgehen:

Stellen Sie, nachdem man sich seitens der inzwischen zahlreichen Euroweb-Inkarnationen auf den Ausschluss mündlicher Nebenabreden berufen hat, Strafanzeige wegen Betruges gegen den 1.) den Außendienst und
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) zustande kam, gegen 2.) Christoph Preuß als GF und 3.) Daniel Fratzscher als Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Webstyle GmbH" (Berlin) zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media" zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland" zustande kam, gegen deren Geschäftsführer Christian Stein und Daniel Fratzscher als mutmaßlicher Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.

Stützen Sie sich in der Strafanzeige darauf, dass es sich um Eingehungsbetrug handelt, da die jeweilige Euroweb-Inkarnation den Vertrag unter dem mündlichen Versprechen von Leistungen einging, welche diese niemals zu erbringen bereit und auch nicht dazu in der Lage war. Das deshalb weil diese gar nicht über die notwendige technische Intelligenz verfüge, aber dennoch die Leistungen in der Absicht versprach, den vertraglich vereinbarten Gegenwert zunächst einfach mal vom Konto abzubuchen und weiterhin auch später aufgrund einer für die Betrogenen nachteiligen Vertragsgestaltung Teilzahlungen durch das bei denen übliche Drohen mit zivilrechtlichen Schritten und sogar das vorsätzliche Belügen von Richtern zu erhalten. Verweisen Sie auf die laufenden Ermittlungsverfahren 90 JS 149/13 (StA Düsseldorf) wegen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Co. sowie auf die Anklagen wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Nehmen Sie später durch einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte.

26.12.2014

Weihnachten 2014 - Thomas Urmann war mal ein so genannter "Rechtsanwalt" - Update und Abschluss

Weihnachten 2014: Es ist wie eines der "Wunder" in einem dieser um Weihnachten so viel gesendeten amerikanisch-fascho-christlichen Filme: Thomas Urmann war mal ein so genannter "Rechtsanwalt" und versuchte von den Abgemahnten widerrechtlich Geld zu erpressen.

Sicherlich ist seine Karriere ein Vorbild für die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz, Adrijana Blazevska (Düsseldorf, Köln).

Demnächst wird der Rechtsanwalt Exanwalt Thomas Urmann sich wohl, wie zigtausend andere Kriminelle solcher und anderer Couleur auch, bei Google beschweren und die Informationen über sich und seine Tätigkeit als "irrelevant, veraltet und unzutreffend" bezeichnen.

Update und Abschluss

Laut seinen Aussagen der "Welt" gegenüber will Thomas Urmann die Anwaltszulassung selbst zurück gegeben haben:
"Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben"

Es scheint schwierig, diese "Rechtsanwaltskammern" aus dem Tiefschlaf zu wecken. Thomas Urmann hingegen scheint, und das muss man ihm lassen, entgegen meinen früheren Annahmen doch noch ein gewisses Maß an Anstand zu haben - und das unterscheidet ihn in meinen Augen deutlich vom Selbstmörder Gravenreuth, aber auch Typen wie Berger, Buchholz & Co.

20.12.2014

Ein Frohes Fest, ein Linux-Seminar, eine Porzellanausstellung, zwei Bananen, das BKA, die Internet Online Media GmbH - und wie das alles zusammenhängt

Ich wünsche meinen Lesern ein frohes Fest.

Mein letztes Seminar in diesem Jahr war ein Linux-Seminar. Das habe ich wie üblich damit begonnen, die Teilnehmer im Auftrag des Anbieters zu begrüßen und auf diverse Umstände (wie den Weg zur "Porzellanausstellung") hinzuweisen. Auch darauf, dass die Hotelleitung so freundlich war, ausreichend Kaffee, Getränke und zwei Bananen zur Verfügung zu stellen. Letzteres sei sicher hilfreich falls man eine Republik gründen wolle.

Nicht nur den Teilnehmer vom BKA (ja: vom Bundeskriminalamt) - hat es vor Lachen geschüttelt.

Soweit dann auch zu der Behauptung, dass Interpol nach mir suche - was, wie ein Anwalt mir mitteilte, eine Vertreterin der Internet Online Media GmbH behauptet hatte.

13.12.2014

George W. Bush, Richard B. Cheney, Donald H. Rumsfeld gehören nach Den Hag - und zwar als Kriegsverbrecher!

  • George Walker Bush (* 6. Juli 1946 in New Haven, Connecticut), Mitglied der Republikanischen Partei, von 2001 bis 2009 der 43. Präsident der Vereinigten Staaten;
  • Donald Henry Rumsfeld (* 9. Juli 1932 in Chicago, Illinois), Mitglied der Republikanischen Partei, von 1975 bis 1977 und von 2001 bis 2006 Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten und
  • Richard Bruce „Dick“ Cheney (* 30. Januar 1941 in Lincoln, Nebraska), Mitglied der Republikanischen Partei, 46. Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie von 1989 bis 1993 Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • und andere
gehören, weil diese definitiv für die aus dem CIA-Folterbericht ersichtlichen Verbrechen als Täter, die namentlich genannten als Rädelsführer und Schreibtischtäter, als Angeklagte vor das Kriegsverbrechertribunal des internationalen Strafgerichtshofes in Den Hag.

Ich fordere die Bundesregierung öffentlich auf, gemäß Art. 5 i.V. mit Artikel 7, Absatz 1 Buchstaben
a) Verbrechen der vorsätzliche Tötung,
e) Verbrechen des ungerechtfertigten, systematischen Freiheitsentzuges,
f) Verbrechen der systematischen Folter von Kriegsgefangenen und (wissentlich!) unschuldigen, unbeteiligten Zivilpersonen
g) Verbrechen der Vergewaltigung,
h) Verbrechen der Sippenhaft,
i) Verbrechen des "Verschwindenlassens" und
k) "unmenschliche Handlungen" (die ich als GESTPO-Methoden erkenne)

sowie Artikel 14 ("Unterbreitung des Vorganges durch einen Vertragsstaat") des Gesetzes zu römischen Statut des internationalen Strafgerichtshofes (Bundesgesetzblatt 1393), dem zuständigen Strafgerichtshof in Den Hag den Vorgang zu unterbreiten. Ferner ist durch die zuständige Behörde ein nationaler und internationaler Haftbefehl zu erlassen.

Die USA als Staat haben, insbesondere auf Betreiben der namentlich genannten Genannten und einer Mehrheit der Senatoren aus dem Kreis der republikanischen Partei, den tatsächlichen Tätern (geführt unter "und andere") dem Recht zu wider Straffreiheit garantiert und nach Veröffentlichung des Berichts die schweren Straftaten durch öffentliche Rede einzeln oder zusammen als "zur Bekämpfung des Terrorismus notwendig" gerechtfertigt - was unweigerlich auf eine enorme kriminelle Energie der namentlich genannten Beschuldigten Bush, Cheney und Rumsfeld hinweist. Die schweren und systematisch begangenen Verbrechen werden sämtlich aus dem im Übrigen nur in Teilen veröffentlichten "CIA Folterbericht" ersichtlich, so dass davon auszugehen ist, dass das qualitative und quantitative Gesamtmaß der durch US-Militärangehörige unter Befehl der genannten begangenen Verbrechen tatsächlich enorm ist.

Ich weise mit gebotener Eindringlichkeit darauf hin, dass sich die Beschuldigten Bush, Cheney und Rumsfeld auch nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als Anstifter an den Straftaten beteiligt haben und darf meiner Verwunderung Ausdruck geben, dass nach dem öffentlich Bekanntwerden der offensichtlichen Beteiligung an den Verbrechen pflicht- und rechtsstaatswidrig noch kein Verfahren gegen diese eingeleitet wurde, so dass die Beschuldigten sich allen Ernstes frei in der Bundesrepublik bewegen könnten, obwohl diese im Hinblick auf die von diesen unzweifelhaft initiierten und beförderten Verbrechen und im Hinblick auf die Fluchtgefahr unverzüglich in Untersuchungshaft zu nehmen wären.

Ich weise darauf hin, dass ein Stillhalten, gerade auch im Zusammenhang mit den militärischen Bündnissen mit den USA, von Dritten als Zustimmung zu den Verbrechen angesehen werden kann und kaum nur mutmaßlich auch wird. Damit einher geht aber die Gefahr, dass diese Dritten (ebenfalls nicht gerechtfertigt) Terroranschläge gegen Einrichtungen und Bürger auch der Bundesrepublik Deutschland begehen. Damit liegt die geforderte Einleitung eines Verfahrens und die Ausstellung der Haftbefehle gegen George W. Bush, Richard B. Cheney und Donald H. Rumsfeld sowie die Unterbreitung des Vorganges an den internationalen Strafgerichtshof auch im Interesse der Bürger der Bundesrepublik Deutschland - deren Unversehrtheit und Wohl die Regierung durch den von den Ministern geleisteten Amtseid verpflichtet ist.

Anlagen:
  1. Committee Study of the Central Intelligence Agency 's Detention and Interrogation Program, Foreword by Senate Select Committee on Intelligence Chairman Bianne Feinstein ("CIA Folterbericht") gespiegelt von http://www.intelligence.senate.gov/study2014/sscistudy1.pdf
  2. UNITED NATIONS, HUMAN RIGHTS COUNCIL, Bericht A/HRC/13/42

02.12.2014

Amtsgericht Leipzig spuckt den Referenzkundemasche-Betrügern der Bitskin GmbH in die Suppe

Ein gar leckeres Abzock-Süppchen haben sie am Köcheln - so dachten die Euroweb-Nachahmer von der "Bitskin GmbH" des Karsten Spieß, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin. Doch das AG Leipzig sah scharf hin und dachte sich ganz anderes: Es lehnte die Klage der Abzocker mit Urteil vom 26.11.2014 ab. Grund: Es sieht in der Vertragsgestaltung der Bitskin GmbH keinen wirksamen Vertragsschluss. Es bestünde ein Einigungsmangel gemäß § 154 Abs. 1 BGB. In der Begründung führt das Gericht aus, dass Leistungspflichten der Bitskin in dem verschleiernd mit "Partnervereinbarung / Investitionsprogramm" überschriebenen Vertragsformular „im Dunkeln“ bleiben. Die nur mit „NM Partner“ umschriebene Leistungsbestimmung sei selbst unter Einbeziehung der AGB „inhaltsleer“. Dabei sei es bedenklich, dass der eigentliche Vertragsinhalt in AGB ausgelagert würde, die nur in winzigem Schriftgrad abgedruckt werden. Vertragspartner würden nicht erwarten, dass der eigentliche Leistungsinhalt dort abgedruckt würde. Auch die Frage, ob die Referenzkundenmasche arglistige Täuschung ist, bejahte das Gericht entsprechend den neueren Gerichtsentscheidungen dazu ausdrücklich. Die Vertragsgestaltung bei welcher die Käufer die "Katze im Sack kaufen" und sich vier Jahre lang an einen auffällig teuren Vertrag binden verstoße zudem gegen das Rechtsprinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

"Bitskin kann gegen das Urteil Berufung einlegen." - schreibt RA Stefan Musiol - für mich klingt das wie "Komm doch! Hol Dir noch eine ab!"

Und so ist es auch. Selbst wenn in der theoretisch möglichen Berufung das Landgericht nicht auf den Einigungsmangel erkennt wird es diese voraussichtlich wegen der arglistigen Täuschung oder wegen der im dunklen Sack kläglich miauenden Katze zurück weisen.

Und für diese allfällige Watsche will die Bitskin wohl eher nicht auch noch die andere Backe hinhalten.

01.12.2014

.kinder - verdienen Schutz - auch gegen Kommerz - mit eigenem Nameserver

Der Heise-Artikel "Schutzraum oder Schokomarke? Neuer Streit über .kinder" hat mich dazu veranlasst, eben mal einen Artikel über einen eigenen Nameserver zu verfassen.

Immerhin kann man mit einem solchen die lieben Kinder wohl bald auch vor Karies und anderen Übeln der "Lebensmittel"-Industrie schützen. Zum Beispiel davor, dass diese für eine Tafel billigster Schokolade Familiengeheimnisse an den Ferrero-Konzern verraten. Dem gehört nämlich schon bald die Top-Level-Domain "kinder".

Zu erst einmal bracht man einen kleinen Rechner. Ein "Rasberry" mit dem Debian-Derivat "Rasbian" reicht. Vielleicht steht für die ersten Tests auch ein altes Laptop irgendwo herum. Ein Debian ohne grafische Oberfläche, Ubuntu-Server (auch ohne grafische Oberfläche) reicht nämlich völlig aus. Das Debian kann man von der hier herunterlzuladenden "*netinst.iso"  installieren.

Nach dem Setup:

Man installiere den Nameserver:

A) Debian:
~> su
~# apt-get update
~# apt-get dist-upgrade
~# apt-get install bind9

B) Ubuntu:
~> sudo -s
~# apt-get update
~# apt-get dist-upgrade
~# apt-get install bind9

Der braucht eine feste Netzwerkadresse. Dazu muss man die Datei /etc/network/interfaces anpassen:
#/etc/network/interfaces
auto eth0
iface eth0 inet static
    address 192.168.1.2   #Anpassen!
    netmask 255.255.255.0  
    gateway 192.168.1.1 # Ihr Router!
    mtu 1492 # gut für DSL
    dns-nameservers 127.0.0.1

Danach passe man als root seine Datei /etc/bind/named.conf.options wie folgt an:
#/etc/bind/named.conf.options
options {
 directory "/var/cache/bind";
 forwarders {
   87.118.100.175; # freier DNS
   62.141.58.13;   # ----"----
   87.118.104.203; # ----"----
   85.25.251.254;  # ----"----
   94.75.228.29;   # ----"----
   8.8.8.8;        # Google-DNS
   8.8.4.4;        # ----"----
   192.168.1.1;    #Ihr Router!
 };
 dnssec-enable no;
 dnssec-validation no;
 listen-on { any; };
};
#Unterdrücken von Fehlermeldungen im Logfile
#bei misslungener Namensauflösung
logging {
 category "lame-servers" { null; };
 category "edns-disabled" { null; };
};

Weiter schaffe man eine eigene Zone, indem man man mit root-Rechten (su bzw. sudo) in die Datei /etc/bind/named.conf.server-zones folgendes einfügt:
#  /etc/bind/named.conf.server-zones
zone "kinder" {
 type master;
 file "/etc/bind/db.kinder";
};

Jetzt muss nur die darin genannte Datei /etc/bind/db.kinder angelegt werden:
# /etc/bind/db.kinder
$TTL 5m
@ IN SOA dns1.kinder. dns2.kinder. (
 42 ; serial
 5m ; refresh
 5m ; retry
 1w ; expiry
 5m ; minimum
) ; 
kinder. IN NS 192.168.1.2. # Ihr Nameserver
dns1.kinder. IN A 192.168.1.2
dns2.kinder. IN A 192.168.1.2
* IN A 127.1.1.1

und nach einem Neustart:
~# service bind9 restart

steht der neue DNS (Nameserver) allen im Haushalt zur Verfügung. Man kann den auch testen:
~> nslookup test.kinder 192.168.1.2
Server:         192.168.1.2
Address:        192.168.1.2#53

Name:   test.kinder
Address: 127.1.1.1

Natürlich muss der DNS (hier mit "192.168.1.2") dann noch bei den einzelnen Rechnern eingetragen werden. Danach werden alle Adressen unter der künftigen Fress-, Fett- und Kariesdomain "kinder" umweltfreundlich zu der Adresse 127.1.1.1 aufgelöst. Von dort droht Ihren Kinder keine weitere Gefahr.

Nahezu das Gleiche mache ich bei mir zu Hause übrigens mit ivwbox.de.