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20.12.2015

Euroweb Internet GmbH: Vielfacher Betrug, Lügen, Urkundenfälschung, Angriffe auf die Webserver von Kritikern und auch Falschbeschuldigung - Ist kriminelles Verhalten und Rechtsmissbrauch bei der Euroweb an der Tagesordung?

In der Reihenfolge der Überschrift

1. Vielfacher Betrug

Christoph Preuß hat am 19.10.2015 vor dem Schöffengericht des AG Leipzig eine Auflage in 5-stelliger Höhe akzeptiert. Das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren handelte eine ganze Reihe von Betrugsstraftaten ab, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Euroweb vorgeworfen wurden. Ich sehe es als Schuldeingeständnis an, dass er den Vorschlag des Gerichts annahm, der auch nur deshalb zu Stande kam, weil das Verfahren auf Taten zurückging, die offenbar in den Jahren 2007 - 2010 stattfanden. In Fällen einer so lang andauernden Strafverfolgung gibt es Milderung, weil die Strafverfolgung angeblich den Angeklagten belastet (Christoph Preuß machte aber munter weiter...) und durch die späte Strafe die Wirkung zweifelhaft wäre. "Zweifelhaft" ist hier einzig das (Nicht-)Funktionieren der Justiz, die es viel zu oft versäumt, solchem "Pack" rechtzeitig das Urteil zu geben und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.

"Zweifelhaft" ist auch die (Nicht-)Reaktion von Daniel Fratzscher, der sich als Haupteigentümer der Euroweb trotz des öffentlich bekannten Ausgangs des Verfahrens nicht von dem Geschäftsführer Christoph Preuß trennt. Aus meiner Sicht spricht dieses dafür, dass er von Anfang mit den Straftaten einverstanden war. Dann kann man aber auch sagen, dass den offenbar zahlreichen Straftaten etwas wie eine "mafiöse Systematik" zu Grunde liegt.

Denn eben diese Systematik wird auch aus zahlreichen Prozessen ersichtlich, in denen die Euroweb den Gerichten gegenüber log, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt würden. (Auch) im Jahr 2015 habe ich persönlich daran teilgenommen, eine solche Lüge vor dem OLG Frankfurt zu widerlegen. Resultat: Ich bin stolz froh, dass der Beklagte (formal: Berufungskläger) keinen Schaden aus den Lügen dieser garstig-verlogenen Euroweb-Gauner hatte. Diese Lüge wurden oft vorgetragen und ist dann hoffentlich  der Stoff für den nächsten Strafprozess, wegen "Prozessbetruges", in dem Christoph Preuß diesmal ebenso hoffentlich eine Verurteilung droht, denn die Justiz sollte sich jetzt endlich mal bemühen und einem solchen Serientäter das muntere Begehen von weiteren Straftaten vergällen. Es kann aber auch sein, die StA Düsseldorf verschnarcht das Verfahren auf Anweisung der Politik - zu welcher über Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des DIW und Bruder des Haupteigentümers und damit Hauptnutznieser Daniel Fratzscher und Hauptinteressent am Erfolg des multiplen Betruges, offenbar beste Beziehungen bestehen.

2. (Dummdreiste) Lügen

Eine der Methoden des mafiösen Vorgehens ist das Agieren mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt (zuletzt erfolglos in der Sache 14 C O 70/15 des LG Düsseldorf versucht ) - zu denen, so sieht es für mich aus, auch die kleinen "Mitarbeiter" (die nicht mal solche der Euroweb sondern vorliegend des allerwertesten Herrn Denis Pohlan waren) angestiftet oder gar genötigt werden - und  mit gekauften "Gutachten"  wie dem des Dr. Nau aus Köln - die so offensichtlich falsch sind, wie solche nur nur offensichtlich falsch sein können. (Ich halte auch das für "dummdreist".)

Auch die neue Kanzlei des "Star- und Nazi-Anwaltes" Ralf Höcker aus Köln  machte es nicht viel besser als Philipp Berger und Co. Innerhalb weniger Wochen haben deren Dr. Conrad und Dr. Engel Gerichten gegenüber behauptet ich sei Mitbewerber und (also "fast mit dem selben Zungenschlag") ich sei das gerade nicht. Der Doktor-Titel ist (wohl besonders bei Juristen) offenbar kein Hinweis auf eine Person die nicht "von Grundauf verlogen" ist. Darüber wie schlau oder doch vielmehr dumm es von Dr. Christian Conrad und Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker) ist, sich von mir bei der Teilnahme an solchen dämlichen Lüge erwischen lassen mag der Leser beurteilen. Die Klage bzw. der Antrag in der Sache wurde nach einer Breitseite von mir leise weinend zurück genommen. Immerhin: Als die Euroweb noch von Philipp Berger & Andreas Buchholz vertreten wurde reagierte diese in einer vergleichbaren Situation entweder einfach nur dümmer oder sie vertraute auf die Beugung des Rechts durch den befassten Richter Wolters vom LG Mönchengladbach.

3. Angriffe auf die Webserver von Kritikern

Nachdem ich 2010 über derlei Vorfälle berichtete griff die Euroweb meine Webserver an. Dass der versuchte Angriff so dummdreist erfolgte, dass ich ihn locker und aus der Hüfte schießend a) beweisen und b) abwehren konnte zeigt in meinen Augen auf, wie die Euroweb einzuschätzen ist. Im Jahr 2015 kam es zur Wiederholung eines solchen Vorfalls - allerdings diesmal von einer Firma ausgehend, welche die Produkte der Euroweb vertreibt und nach meiner Lesart Bestandteil der Euroweb-Mafia ist, weil diese doch offensichtlich gegründet wurde um eine Reihe von einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb Internet GmbH zu umgehen - also von vorn herein mit der Absicht, zum Vorteil der Euroweb rechtswidrig und durch Beschiss am Markt zu agieren.

4. Urkundenfälschung

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."  Schon wieder mal hat die Euroweb eine Urkunde verfälscht und zieht rotzfrech mit der also im Sinne des Gesetzes gefälschten Urkunde vor Gericht. Ich bin schon voller Vorfreude auf das Urteil oder die höchst eilige Klagerücknahme, welche(s) ich hoffnungsfroh für das Jahr 2016 erwarte.

5. Falschbeschuldigung

Nun denn. Im Jahr 2012 zog die vom Betrüger Christoph Preuß im Auftrag von nunmehr kein Nichtwissen mehr vorschützen könnenden Daniel Fratzscher geleitete Euroweb vor das LG Möchengladbach und behauptete, es sei eine "Herabwürdigung" wenn ich der Euroweb den Betrug nachsage. Abgesehen davon, dass ich den Prozess schon im Jahr 2014 durch eine Breitseite vor dem OLG Düsseldorf - verbunden damit, dass ich weitere prozessuale Lügen der Euroweb und der Kanzlei Berger Law LLP ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz) aufdeckte - gewann. Anne Sulmann, die heute noch Angestellte einer, der Berger Law LLP nachgeschobenen Organisation "Buchholz und Kollegen" ist, hat sich damals offenbar überzeugen lassen, einen von Philipp Berger verfassten, geradezu verlogenen Schriftsatz  zu unterzeichnen. Darin war dann der Satz, wonach sich die Euroweb auf eine Verletzung des § 823 BGB "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt..." berufe. Damit steht aus meiner Sicht fest, dass auch die Straftat der Falschbeschuldigung (dem Gericht wird offenbar wider besseren Wissens vorgemacht, es handele um von mir begangene Verleumdung) damals begangen wurde.

Was ich schon damals (2012) schrieb:
"In gewisser Weise lassen die Betrüger von der Euroweb Internet GmbH und die, die Interessen dieser Betrüger vertretenden Kanzlei Berger Law LLP, auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über ihr dissoziales Verhalten sind."
Das gilt mit meinem heutigem Wissen noch viel mehr. Das die Herren um Christoph Preuß sich nicht schämen, das Institut des Rechtsstaates für das Vorgehen gegen wahrheitsgemäß berichtende Kritiker zu missbrauchen ist aber eine "Abartigkeit", die mir von kriminellem Pack schon aus früheren Zeiten bekannt ist. Mir ist aber auch längst (Dr. Blumenstein und Dr. Lohmann, damals, 2006 am LG Kassel) bekannt dass oft völlig versagende Richtern (hier auch der Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der höchst offensichtlich nicht mal lesen wollte, was im streitgegenständlichen Artikel stand und auch sonst vorgab, die Gesetze nicht zu kennen...) derlei begünstigen und das Ansehen des "Rechtsstaates" durch dieses Verhalten schwer beschädigen.

Nun, meine Herren Preuß und Fratzscher: Ich bettele geradezu um eine Klage. Versuchen Sie doch mal gegen diesen Artikel anzustinken. Ich halte nicht mehr viel vom Rechtsstaat, der im Hinblick auf systematisches Versagen der Gerichte und der Nichtverfolgung von Rechtsbeugung nur noch angeblich ein Rechtsstaat ist. Sie werden also wahrscheinlich keine Mühe haben, wie einst mit dem Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach, einen "Richter" zu finden der einen Antrag auf den Erlass einer einstweilige Verfügung offensichtlich ungelesen durchwinkt,und dann höchst offensichtlich seinen vorherigen Rechtsbruch in einer als klarer Fall von Rechtsbeugung erscheinenden Weise zu vertuschen versucht.

Aber die Aufhebung wird für Sie (wie schon die 3 Verfügungen des OLG Düsseldorf vom September 2014) - und den gefundenen Richter - so grausam, wie die fällige Aufhebung nur grausam werden kann: Denn ich kann begründen, warum das Vorhaltendes des (mafiösen) Betruges, des systematischen Lügens, der Urkundenfälschung, der Angriffe auf meinen Webserver und der Falschbeschuldigung einen wahren Tatsachenhintergrund haben.

(Und jedem rotzfrech angerufenen Richter empfehle ich dringend, die Urteile zu lesen. Und ein Ralf Wolters sollte sich aus der Sache besser raushalten!)


10.10.2015

Euroweb, Kanzlei Ralf Höcker (Dr. Ruben Engel, Christian Dr. Conrad):
Dumm ist, wer Dummes tut

Die Prozessfähigkeit mancher Einzelpersonen mag man anzweifeln können. Wenn aber Anwälte - und gleich Doktoren - in Verfahren gegen einen Schlosser antreten und mit einem Schriftsatz im Umfang von rund 250 Seiten (geschätzt, mit Anlagen, eigentlicher Schriftsatz 46 Seiten) mal wieder nur dummes Zeug blubbern, dann fragt man sich, was die wohl taugen.

Wie auch immer: Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des mir als nur gering intelligentes Großmaul erscheinenden Professor Dr. Ralf Höcker gaben mir die beste Gelegenheit auf 6 Seiten "herzlich" zu werden - statt deren auffällig verlogener Mandatin (Euroweb Internet GmbH) erfolgreich zum Einstellen des Lügens und zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu raten.

Was prozessual geboten gewesen wäre.

Ich muss nicht wissen, wer sich die dummen Lügen aus dem Schriftsatz ausgedacht hat. Ich weiß nur, diese dummen Lügen stehen in einem Schriftsatz, den die Anwälte Dr. Ruben Engel und Christian Dr. Conrad unterzeichnet haben. Und ich glaube nicht, dass diese die dummen Lügen nicht erdacht, die Unwahrheit nicht gekannt haben.

Zudem haben sich diese vorsätzlich auf das bewusst falsche Gutachten des Kölner Psycho-Dr. Nau bezogen, den ich derzeit auch auf Widerruf in Anspruch nehme und der sich gerne von Nochprofessor Ralf Höcker, dessen Partnern und Angestellten vertreten lassen kann - damit ich es leichter habe. Ich hatte die Kanzlei genau davor gewarnt.

Auch von der bereits monierten und belachten, recht dämlich wirkenden Nummer mit der angeblichen Todesdrohung konnten sich diese Doktoren des Ralf (genannt "Ralfi" Höcker) nicht trennen und versauten damit wohl sogar die "Sachlichkeitsvermutung" welche Richter gegenüber anderen Juristen völlig zu Unrecht hegen. Und damit einen der wenigen Gründe für den Anwaltszwang.

Ich nenn's "Nicht mehr dumm, sondern schon blöd":

Erweckendes Bild: "Unverholene Todesdrohung nach Dr. jur. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad"
Jetzt frage ich die Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad ganz konkret: Heißt das "Dr." vor Ihren Namen etwa "Dämlich reagierend"?

Dumm ist doch, wer so Dummes tut?

Für Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH, gilt: Wer (schon wieder mal) als Geschäftsführer nicht mal weiß (oder auch nur nicht zu wissen vorgibt), wie seine Firmen heißen und auch nur glaubt, dass ich diese Lüge übersehen könnte, derjenige sollte nicht ausgerechnet mich der Prozessunfähigkeit bezichtigen, denn das ist mir einfach zu blöd, um mich noch einen, den einer Ameise wirklich übersteigenden Intellekt, Anstand oder Würde vermuten zu lassen.

Nachricht:

Das LG Kassel, dessen meine Worte stets auf eine recht ungeeicht wirkende Goldwage legenden Richter einen Strengbeweis (auch für etwas, was ich nie behauptete) forderten, hat zuletzt meine Eigenschaft als Rechtslaie bezweifelt.

Nun ja. "Landgericht Kassel". Wenn ich die Worte dessen Präsidenten auf die Goldwage lege, dann bin ich ja dessen Rechtsmittelgericht...

22.08.2015

Querulatorisches "Gedummblubber" aus der "Promi-Kanzlei Professor Dr. Ralf Höcker"

Wer anderen "Querulantentum und Prozessunfähigkeit" nachsagt, der sollte ein waches Auge auf seine eigenen Schriftsätze haben, das gilt auch für die Anwälte Dr. Ruben Engel und den Mitunterzeichner Dr. Christian Conrad von der "Promi-Kanzlei (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln - welche in einem bei vernünftiger Würdigung als "nicht gewinnbar" einzuschätzenden Berufungsverfahren die Euroweb vertreten.

Vielleicht zockt die Kanzlei auch die "Abzocker" ab, statt von der Berufung abzuraten und verfasst die dicken Schriftsätze um der Euroweb vorzugaukeln, dass diese das Verfahren gewinnen könne. Vielleicht aber ist es die Euroweb, die da sagt: "Versuchen Sie einfach alles, auch den größten Unsinn, auch jeden Mist, der eigentlich ohne Aussicht ist!"

Nachdem Dr. Ruben Engel auf 55 Seiten nichts wirklich Treffliches vortrug um die Berufung zu begründen setzte er, wohl (auch) auf meinen Artikel vom 12.8. hin, (jedenfalls trägt der weitere Schriftsatz dieses Datum), das "Gedummblubber" fort. Ich nehme das auch deshalb an, weil er in einer Berufung(sic!) erneut unsinniges Zeug vorträgt, obwohl sonnenklar ist, dass die Euroweb hinsichtlich der mir in der Vorinstanz gewährten Prozesskostenhilfe kein Beschwerderecht hat. Und dass der Antrag auf die Verfügung, welche der Euroweb das Bewerben von über 600 Mitarbeitern und 32 Standorten verbietet,  in der mündlichen Verhandlung von einem Anwalt gestellt wurde.

Weshalb auch formal alles rechtens ist.

Ich dachte wirklich, ich (als "Schlosser") hätte das so gut erklärt, dass auch ein "Dr. Jur." von der "Promi-Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln das versteht. Immerhin bilde ich Erwachsene fort. Das es offensichtlich nicht verstanden wurde, zeigt mir auf, dass das Querulantentum offenbar auch unter Professoren und Doktoren der Juristerei große Blüten treibt.

Allerdings antwortete der Anwalt formal auf eine "prozessleitende Verfügung vom 05.08.2015". Die scheint ja demnach zumindest in Teilen mit dem überein zu stimmen, was ich am 12.8. schrieb - ohne diese zu kennen (ich selbst kenne diese aktuell auch nicht.)

Ich denke, der Dr. Ruben Engel sollte mal untersuchen lassen, ob er überhaupt noch seinen Mandant vertritt oder ob er (Länge und Inhalt der "Nutzlos-Schriftsätze" wirken auf mich doch recht arg) nicht einer eigenen, stark querulatorischen Neigung ihren freien Lauf lässt. Jemand mit Sinn und Verstand hätte nicht erneut zu diesen Punkten insistiert.

Ansonsten ist an der, wohl auf meine Veröffentlichung folgenden Fortsetzung gut zu sehen, wer hier "Bäcker" und wer "Brötchen" ist und wer wen treibt. Der "einfache Schlosser aus dem Osten" (was ich formal bin) treibt den "Dr. Jur." (was der Herr Ruben Engel formal eben so ist, wie er formal auch "Rechtsanwalt" ist) würde ich sagen.

Wie das alles auch immer sei: "Effizienz" geht ganz anders, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad!" 

Werben Sie doch besser mit
"Wir schwafeln das Gericht mit überlangen Schriftsätzen voller Unsinn und unwahrem Zeug zu!"
Das wäre "voll wahrheitsgemäß".

01.08.2015

Drum prüfe wer sich sich ewig bindet - Beschluss des LG Düsseldorf 16 O 104/15 steht vor der Aufhebung

Nun, vor ein paar Tagen habe ich noch ein Anerkenntnis geleistet, nach dem von der Euroweb ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt wurde.

Die Kosten muss die Lügner-Bude wegen dieses Missgriffs selbst zahlen. (§ 93 ZPO)

Im Anerkenntnis habe ich auf das Recht, die Verfügung wegen veränderter Umstände aufheben zu lassen, ausdrücklich nicht verzichtet. Darüber haben die Anwälte Dr. Christian Conrad, Dr. Ruben Engel,  von der Kanzlei Ralf Höcker "geweint" und dann dem Gericht grob unwahren Unsinn darüber geschrieben, was der BGH davon halte. Der erlaubt das nämlich. Sogar ausdrücklich.
Szenebild aus "fastix - der Alptraum verlogenen Packs"
(alle Rechte: Jörg Reinholz)

Die haben sich zu Recht gefürchtet,

denn dummerweise wirbt die Euroweb Internet GmbH auf deren Webseiten mit Umsatzzahlen für sich selbst, welche diejenigen, die der Daniel Fratzscher an Eides statt versicherte, um mehr als das zweifache überschreiten.

Beweis der Euroweb - Lügen: Diese Zahlen werden von der Euroweb veröffentlicht. Zugleich ergibt sich hieraus ein Verstoß gegen gerichtliche Verfügungen.
Beweis der Euroweb - Lügen: Diese Zahlen versicherte Daniel Fratzscher an Eides statt.

Der Schlosser Jörg Reinholz verkündet in deutlichem Deutsch: "Entweder lügt die Euroweb selbst öffentlich über deren Umsätze oder der Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher hat gleich nochmal vorsätzlich falsch an Eides statt versichert."

Tja. Wenn das Feststellen dieses Umstandes nicht ein neuer Umstand ist, der zur Aufhebung der Verfügung führt, dann gibt es solche nicht. Aber selbst dann bleibt unter vergleichbaren Umständen stets der Fakt des groben, sittenwidrigen Rechtsmissbrauches, dessen sich jedenfalls in dieser Deutlichkeit ganz allgemein und höchst zurückhaltend ausgedrückt, "nur ausgemachte Arschlöcher" bedienen.

Gut, dass ich mich nicht ewig und voraussetzungslos gebunden habe.

Über Effektivität

Die Euroweb wird von einer Kanzlei Höcker aus Köln vertreten, die behauptet, effektiv zu arbeiten. Denen zeig ich mal was:

Dieser Umschlag enthält 3 Ausfertigungen. Antrag: 3 Seiten, Anlagen: 7 Seiten. Macht 30 Blatt. Die gibt es derzeit günstig (2,99 €/500 Blatt)  im "Supermarkt" meines drittgeringsten Misstrauens.

Der Anwalt wahrt die Interessen seiner Lügner - nur: Wie soll das gehen?

Für die Euroweb wird das hingegen sehr teuer. Zumal ich vielleicht (hängt von der Reaktion der Euroweb ab) noch am Montag abend 3 Schriftstücke mit überwiegend ähnlichem Inhalt versende. Da steht dann aber jeweils was von "Ordnungsmittelantrag" bzw. "Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung" drin - die alle auf einem lächerlichen Blatt im A4-Format und einem ganzen Haufen typischer Euroweb-Lügen drin basieren. Man hätte denen als Anwalt ganz tief in die Augen sehen und die Frage, ob diese sich wirklich so sicher sind, dass diese gegen mich vor Gericht ziehen wollen und ob wirklich nicht etwa nicht mit den im Antrag behaupteten in Übereinstimmung zu bringende Zahlen irgendwo auf den eigenen Webseiten veröffentlicht wurden, stellen sollen.

Dr. Christian Conrad, Dr. Ruben Engel: Bei Lügnern - "Euroweb" gilt inzwischen vielen, jedenfalls den informierten, als ein Synonym für "Lügner" - muss man das tun um die Interessen der Mandanten zu schützen. Denn die verlieren doch sonst das Verfahren und der Gegner kann sich vor Freude einen bloggern.

06.07.2015

An: Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln

Offener Brief an Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln:

Also, falls Sie jetzt der Auffassung sein sollten, dass ich Sie - als so genannte "Organe der Rechtspflege" - zu Unrecht des Lügens und der Verleumdung vor Gericht bezichtige, dann bedenken Sie vor einem möglichen Antrag an das Gericht, welche Vorträge Sie
  1. wieder eigenen und besseren Wissens (und ich kann den Strengbeweis sogar nach den extremen Maßstäben des LG Köln, Berlin oder Hamburg führen) und
  2. in keiner anderen Absicht als meine Person zu schmähen und
  3. entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Absatz 1 ZPO
gehalten haben. Falls Sie jetzt glauben,
  1. die Berufsordnung erlaube Ihnen neben der Verleumdung auch das Lügen weil
  2. jeder das Recht auf eine anwaltliche Vertretung habe.
so antworte ich Ihnen:
  1. Ihre Berufsordnung und § 138 Absatz 1 ZPO erlaubt Ihnen das Lügen und Verleumden jedenfalls im Zivilprozess gerade nicht!
  2. Niemand hat das Recht von seinem Anwalt zu verlangen, dass dieser (im Zivilverfahren) lügt und verleumdet und ergo kann ein Anwalt, der wie Sie zivilprozessual lügt und verleumdet, sich nicht darauf berufen, dass der Mandant das verlangt habe.
Und noch etwas auf den Weg, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker aus Köln:

Ich habe Sie doch rechtzeitig gewarnt - oder wollen Sie das bestreiten? Wer hat Sie gezwungen so weiter zu machen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Euroweb tatsächlich zu Gewalt greift (fehlgeschlagene Drohungen, einen fehlgeschlagene Einbruchsversuch in meine Webserver und mindestens eine fehlgeschlagene DDoS-Attacke gab es aber schon  - aber auch fehlgeschlagene Versuche gewissen Anwaltspacks, mich durch "Ligitation PR" zu schädigen). Womit außer dem Scheiß-Geld, wollen Sie, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln, also gezwungen worden sein? Lügen und verleumden Sie etwa aus dem niedrigsten aller Motive heraus - des schnöden Mammons wegen?

Wenn der Mandant geht, weil der Anwalt nicht für diesen lügen will, dann kann sich der Mandant nicht über eine Pflichtverletzung beschweren. Und falls Sie DAS nicht wissen oder auch nur nicht wahrhaben wollen, sollten Sie den Beruf und den schwarzen Talar Lappen an den Nagel hängen und nicht mal mehr davon träumen, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein!

Fall Sie also - und auf genau dem Weg sind Sie - die miesesten Nummern des Günter Freiherr von Gravenreuth nachmachen und ihm partout an Verlogenheit nicht nachstehen wollen wollen, dann sollten Sie nochmals zur Warnung erfahren: Der starb nicht nur arm, allein und von eigener Hand - nein, halb Deutschland hat darüber gejubelt.

Das genau sind Konsequenzen solchen Handelns.

Also: Wenn Sie also so weiter machen wollen, dann sollten Sie das Ziel korrigieren. Sie wollen zwar angesehene "Organe der Rechtspflege" werden, sind aber auf dem Weg dahin, dass Sie so mancher wegen Ihres beruflichen Benehmens als "sprichwörtliches Arschloch" ansieht. Mit dem Anwaltshimmel wird das da eher nichts.


P.S. Ihr Chef schreibt:
"Allerdings versteht der normativ-faktische Ehrbegriff unter faktischer Ehre „die (verdiente) Geltung der Person in der Gesellschaft, ihren guten Ruf.“ Der rechtlich bedeutsamste Teil der Ehre liegt in dem „Anspruch des Individuums, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert behandelt zu werden.“ (beide Zitate nach Fischer, StGB, § 185, Rn. 3 m. w. Nachw.)"
Falls Sie sich also "beleidigt" fühlen, dann sollten Sie prüfen, wohin Ihr Handeln Sie gebracht hat und ob ich Sie nicht nur "entsprechend ihrem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" behandle.

05.07.2015

Die Euroweb und deren unfähige Anwälte II:
Schon wieder die Kanzlei Ralf Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:
Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akten 16 O 104/15 und 14c O 70/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen - oder sich mit den derart "fähigen" Anwälten einen Spaß zu erlauben.
Jetzt will mich die Euroweb, merkwürdig vertreten von den Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Höcker (die ich meinen Gegnern wirklich wärmstens empfehle) offenbar auch auf eine ziemlich dämliche, ja geradezu "gravenreuthsche" Weise "in den Knast lügen".

Nur wird das nicht so einfach gehen, wie sich das diese Herren vorstellen.


Am 18.06.2015 (Zugang hier am 30.11.2015) verfassten diese nämlich einen 11-seitigen Ordnungsmittelantrag voller Gemähre, Textbausteinen - aber auch glatten Lügen an das LG Düsseldorf und behaupteten darin in einer Weise, die ich als "rotzfrech bis dummdreist" bewerte, ich hätte gegen eine Verfügung des Gerichts verstoßen. Es ist ein Ordnungsmittelantrag. Darin wird im einzelnen behauptet,

1.)
dass ich durch die Verwendung der URL
http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/03/euroweb-extreme-umsatzruckgange-belegen.html
für den Artikel
Euroweb - Extreme Geschäftsrückgänge belegen: Abzocke ist nicht nachhaltig
gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen würde, welches mir die Nennung bestimmter Umsatzzahlen zu bestimmten Jahren und die Relationen dieser Umsatzzahlen zueinander untersagt.

2.)
dass ich durch den Absatz
"Ein solcher Zusammenbruch des Rohergebnisses von ca. 23% ist, weil die Euroweb ein Massengeschäft betreibt, höchst bedenklich. Zwar gelang es der Euroweb durch sinkende Kosten (vor allem bei "Personal" und "sonstige betriebliche Aufwendungen") und auch einer gewissen Verlustminimierung bei einigen, praktisch stillgelegten Tochtergesellschaften noch einen Gewinn aus dem Unternehmen herauszuquetschen, aber die Umsatzrückgänge wirken wegen der offensichtlich stark sinkenden Zahl der neu abgeschlossenen 4-Jahresverträge auch in die Zukunft und so ist, je nach Position, zu befürchten oder zu hoffen, dass das Geschäftsmodell zusammenbricht. Immerhin ist lässt der enorme Zusammenbruch des Rohergebnisses die Vermutung zu, dass deutlich weniger Neuverträge abgeschlossen wurden. Und diese "Cash-Cows" fehlen in naher Zukunft."
gegen eben dieses Verbot verstoßen würde. Es stehen da noch zwei weitere Punkte, die aber im Kern Punkt 1 betreffen (weitere TLD, Umleitung) und allein keine Bedeutung haben.

Warum ich das "Lügen" nenne:

Zum ersten war es die Euroweb und deren Anwälte, welche mit dem Antrag auf den Erlass der Verfügung zeigten, dass diese im Verfahren selbst sehr viel Wert auf die Unterscheidung der Begriffe "Rohergebnis" und "Umsatz" legen und zum anderen ist der Rückgang des Rohergebnisses ja von der Euroweb in den Jahresberichten selbst dokumentiert.

Zum zweiten hat der Eurweb-Oberabzocker Daniel Fratzscher, der auch schon mal in Versicherungen an Eides statt gelogen hat, höchst selbst in genau diesem Verfahren versichert, dass die Euroweb folgende Umsätze gehabt hätte:
2010: € 17.833.740,13
2011: € 19.520.711,95
2012: € 17.759844,53
2013: € 16.432.914,85
Zwischen dem Geschäftsjahr 2011 und 2013 liegt ergo nach Behaupten der Euroweb selbst ein Umsatzrückgang von € 3.087.797,10 vor. Das sind fast 6,5 % und damit, im Hinblick auf das Massengeschäft und das eigentlich positive Marktumfeld (Anstieg der Gesamtwirtschaftsleistung in der BR Deutschland), immer noch extrem viel.

Die auf eine besondere Weise ehrenwerte Euroweb und die vergleichbare Weise ehrenwerten Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Höcker haben das selbst als Anlage beigefügt und sich darauf bezogen - behaupten also wissentlich und vorsätzlich unwahr der berichtigte Bericht sei "kerngleich" zu den beanspruchten Unterlassungen. Denn die Wahrheit zu berichten und also generell von einem starken Umsatzrückgang zu berichten hat das Gericht mir nicht verboten und ein Verbot darf auch nicht darauf ausgedehnt werden, wahres zu berichten. Es ist demnach selbst für halbwegs durchschnittlich intelligente Typen (z.B. mit dem ehrlichen und ehrbaren Beruf eines Schlossers), die, anders als "die Kölner Juristenschule" mit dem Artikel 5 GG auch nur halbwegs vertraut und nicht auf Kriegsfuß sind, höchst einfach zu erkennen, dass ein solches Verbot gerade nicht darauf ausgedehnt werden darf, die Zahlen zu berichten und zu bewerten, die der sonst  als Gerichtsbelüger auffällige Daniel Fratzscher just in dem selben Verfahren höchst selbst an Eides statt versicherte.

Fazit:

11 Seiten voller Gemähre, tendenziösen Teilwahrheiten und glatten Lügen: Ich kann mich im Ordnungsmittelverfahren selbst vertreten und meine Antwort ist a) viel kürzer und b) wahrheitsgemäß, umfasste genau zwei Seiten. Das nennt man "Effizienz". Und wem es an Effizienz mangelt, der ist auch nicht "exzellent". Letzteres behauptet aber Prof. Ralf Höcker über seine Kanzlei.

Ich kann da nur lachen und empfinde die von der Euroweb gegen mich vom Zaun gebrochenen Rechtsstreite als "unfair" und rate der Euroweb dringend dazu, sich doch endlich mal nach Rechtsanwälten umzusehen, die es wenigstens in einfachen Rechtssachen auch mit einem Schlosser aufnehmen können - nicht dass der Bundestag nach dem Studium der Akten in den Sachen zwischen mir, allerhand kriminellem Pack und nunmehr der Euroweb und auch im Hinblick auf die Schlechtleistung der Doktoren Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des ehrenwerten Prof. Ralf Höcker den Anwaltszwang aus § 78 ZPO wegen Sinnlosigkeit infolge offenbarer Verblödung der Anwaltschaft ersatzlos verwirft und ich den Auftrag bekomme, die Vorlesungen des Professor Ralf Höcker an der "COLOGNE BUSINESS SCHOOL" in ein paar ganz wesentlichen Punkten zu berichtigen und ergänzen. Nämlich:

"Wie man es es NICHT macht, wenn man nicht als Idiot dastehen will."

Noch ein Hinweis: Dies ist das Verfahren, in welchem die Euroweb dem Gesetz (§ 93 ZPO) nach die Kosten zu tragen hat - weil ich vorher nicht abgemahnt wurde, die Verfügung sofort als letzte Regelung anerkannte und "zu Protokoll der Geschäftsstelle" sofortige (Kosten-)beschwerde (§99 ZPO) einreichte, was ich selbst darf. Worauf die Kanzlei Höcker mit einem Sack voller offensichtlicher Lügen reagierte und zudem zeigte, dass diese das Gesetz offenbar zumindest in Teilbereichen evident schlechter kennt als ein Schlosser, der ich nunmal einer bin.

Insofern biete ich jetzt der Kanzlei des Professor Ralf Höcker und der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad an, es doch mal damit zu versuchen, diesen Bericht zu verbieten. Das kann nämlich allenfalls für kurze Zeit klappen, nämlich wenn mal wieder irgendein Richter einen Antrag auf eine, dann sehr einstweilige Verfügung ungelesen durchwinkt(¹) - aber über alles, was danach kommt, werde ich genüsslich berichten.


¹) Ich weiß sehr genau, dass derlei gesetzwidriges Verhalten von Richtern fast die Regel ist, weil es keine Möglichkeit gibt solche Richter aus dem Amt zu entfernen und weil von den Richtern "Fallzahlen" verlangt werden. Allerdings behaupte ich deshalb, dass das Wort "Rechtsstaat" zu einer Worthülse verkommen ist. Gleiches gilt für "Demokratie".

22.06.2015

Die Euroweb und deren (unfähige) Anwälte: Heute Kanzlei Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:

Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akte 16 O 104/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen. Natürlich kann man sich auf Kosten des Dr. Ruben Engel und des Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Prof. Ralf Höcker (Köln) auch den Spaß machen und mündlich verhandeln, damit ich ein schönes Urteil bekomme - oder den Spaß durch ein Senken des Streitwertes und nachfolgendes Verweisen dem Amtsgericht gönnen - wo ich mich hübsch selbst vertreten und selbst den offenbar "hoch fliegenden" Doktoren zum einen Sachlichkeit, zudem auch etwas Demut beibringen kann!
Ich habe ja schon lange den Eindruck, dass die Euroweb Internet GmbH von Anwälten vertreten wird, welche ich höchst eigennützig jedem weiter empfehlen würde, der mich verklagen will. Tatsächlich fähige Anwälte kann die Euroweb - so scheint es mir - nicht finden.

Nachdem schon die Kanzlei "Berger Law LLP" das Verfahren um das Verbot deren Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server vor dem OLG Düsseldorf nicht fortführen durfte und der, wohl wegen der Aussichtlosigkeit des Prozesses, sich ebenfalls stark auf die Schmähung meiner Person konzentrierte Dr. Weber von Kanzlei AWPR aus Dortmund dieses in der Berufung mit Pauken und Trompeten verlor, hat sich die Euroweb - sicherlich unter unerhörten Mühen - eine andere Kanzlei gesucht...

Allerdings hat die Euroweb mit den Anwälten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker - mir bekannt sowohl durch die Vertretung Prominenter und notorisch kriminellen, lichtscheuen Packs, welches seine Taten nicht öffentlich beschrieben haben will (Ralf Höcker: "sonstige Personen, die plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit geraten") wieder einen dieser "Volltreffer" gelandet:

Ich empfehle die Kanzlei Höcker aus Köln, insbesondere deren Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad höchst eigennützig einem jeden, der mich verklagen will. "Wird teuer und bringt nichts!" - ist mein Fazit.

Hintergrund ist ein 9-seitiger Schriftsatz, rechts unterzeichnet von Dr. Christian Conrad, links von Dr. Ruben Engel, der nach meiner Auffassung von folgendem geprägt ist:
  1. eine gravierende Unkenntnis der ZPO
  2. evidente Schwächen im verstehenden Lesen
  3. dem Unwille oder dem Unvermögen, den Prozesstoff zu versachlichen und zu verschlanken, dieses insbesondere
    • weil die Herren eine Menge Zeit und Papier verschwenden um mich zu herabzuwürdigen.
Tja. Dann muss man sich, jedenfalls von einem Schlosser, auch Antworten gefallen lassen wie die meine, 3-seitige, vom 21.6.2015, aus der ich hier einige Auszüge wieder gebe:
"Weiter beklagen die des verstehenden Lesens wohl nicht ganz mächtigen Doktoren Ruben-Engel und Conrad, dass sich die Erklärung lediglich auf einen Beschluss vom 21.04.2015 beziehe und nicht Bezug auf das Gericht noch auf das Aktenzeichen genommen würde. Da fragt man sich doch, wieso die Anerkenntnis von mir wie folgt adressiert wurde:

        Landgericht Düsseldorf

        Postfach 103461
        40025 Düsseldorf

und dann gleich weiter, wieso dort  eigentlich

        In Sachen Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz
        16 O 104/15

geschrieben steht. Denn deutlicher geht es kaum und in Anbetracht der Evidenz ist es geradezu höflich den Anwälten eine Schwäche im verstehenden Lesen zu unterstellen, denn eben so gut kann man das auch einen „vorsätzlich unwahren Vortrag“ nennen, der im Volksmund „dreiste Lüge“ genannt wird.
"
und:
"Möglicherweise sollten die Herren Doktoren Ruben-Engel und Conrad von der Kanzlei Hoecker prüfen, ob diese, im Hinblick auf deren so eindeutig demonstrierte Schwächen in den Fächern Jura, verstehendes Lesen und Logik überhaupt in der Lage sind, Mandanten zu vertreten oder ob diese nicht selbst einen Vertreter mit mindestens brauchbarer Allgemeinbildung, darunter auch ein wenig Zivilrecht,  und grundlegendem Leseverständnis wie auch logischen Denkvermögen benötigen, statt auch nach Kenntnis der Beurteilung meines Auftretens durch das OLG Düsseldorf in dreckiger Herabwürdigungsabsicht weiter über die Möglichkeit zu schwätzen, dass ich es sei, der hier „prozessunfähig“ wäre. Womit sich diese dann in den nächsten Widerspruch gesetzt hätten, denn einen, den man „als nicht prozessfähig“ betrachtet, zu verklagen ist a) sinnfrei und b) auch sonst „ziemlich daneben“. Denn da wäre der Rechtsmissbrauch evident, weil durch die Klage nur Gebühren erzielt werden sollen. Die Unterlassung wäre nämlich nicht zu erreichen und auch Strafen könnten dann nachfolgend nicht verhängt werden. Dann muss man aber fragen, wozu die Klage dienen soll. In Frankreich hätte man der Beschwerdegegnerin für eine solche „Lachnummer“, als solche muss man das Schreiben vom 12.06.2015 anerkennen, eine empfindliche Missbrauchsgebühr auferlegt und gleich in den Beschluss geschrieben, dass diese sich den Schaden von den pflichtwidrig agierenden Anwälten ersetzen lassen soll."
Auch die Frage, ob die Herren den Doktortitel vielleicht in Marxismus/Leninismus erworben haben, habe ich in meiner, lediglich 3-seitigen und den, von den Herren verzapften Blödsinn auseinander nehmenden Antwort gestellt. Im Hinblick auf das Übrige nicht ohne Grund.

In der Sache selbst geht es um eine Kleinigkeit: Die Euroweb holte sich - dummerweise ohne Abzumahnen - eine einsteilige Verfügung und wird die erheblichen Kosten für das Verfahren tragen müssen. Ich musste nur ein Wort (das aber mehrfach) austauschen (die Aussage des Artikels hat sich letztlich nicht geändert) und ein "sofortiges Anerkenntnis" leisten, weshalb die Euroweb, so lautet das Gesetz, die Prozesskosten zahlen muss. Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker haben jetzt ein Problem, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, das sofortige Anerkenntnis im Prozess und das sofortige Anerkenntnis nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auseinanderzuhalten, demonstrieren eine akute Wahrnehmungsschwäche hinsichtlich geschriebener Wörter und, bemühen sich (un)redlich, mich zu schmähen. Zusätzlich scheinen sie nicht zu wissen, dass Schlosser so manches doch unvertreten dürfen. Die Kette von §93 (Kostentragung bei Anerkenntnis) über §99 (Kostenbeschwerde als sofortige Beschwerde) zu §569 Absatz 3 ZPO (Notfrist, Einreichung zu Protokoll der Geschäftsstelle) als Ausnahme zu §78 ZPO (Anwaltszwang) scheint für Dr. Ruben-Engel und Dr. Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker jedenfalls ausweislich deren Schriftsatzes vom 12.6.2015 deutlich zu schwierig zu sein.

Die sich selbst viel bewerbenden und mich zu Unrecht schmähenden Doktoren scheinen auch sonst der ZPO nicht richtig mächtig zu sein, denn das Anerkenntnis, welches denen vorliegt, enthält die Formel
„Ich erkenne die Regelung aus dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 21.04.2015, hier zugestellt am 22.05.2015, als endgültige Regelung an und verzichte – abgesehen vom Gesichtspunkt der zu Unrecht gegen mich erfolgten Kostenzuweisung – auf das Recht, Widerspruch gegen die Verfügung zu erheben oder die Hauptsacheklage zu erzwingen.“
Die sich als Doktoren und Rechtsanwälte bezeichnenden Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der "Promi- und Kriminellen- (pardon: Medienrecht-) Kanzlei des Prof. Ralf Höcker", monieren nunmehr, dass ich auf das Recht aus  §927 ZPO nicht verzichtet habe. Dieser Paragraph regelt das Recht auf eine Aufhebung wegen veränderter Umstände. Ein solcher wäre es, wenn sich z.B. die eidesstattliche Versicherung des Daniel Fratzscher als falsch und mein Bericht dann in den Grundzügen als wahr herausstellt. Ich wüsste nicht, warum ich die Euroweb besser stellen sollte als das Urteil es tut und ein Gericht wird das auch nicht verlangen. Der BGH sagt sagt in der, von der Kanzlei Höcker  genannten Entscheidung sogar, dass es zulässig ist, sich dieses Recht ausdrücklich vorzubehalten.

Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und weiß das alles. Sogar auswendig! (Also auch wie grunddämlich der "Schriftsatz" der sich wohl etwas zu großartig wähnenden Herren Doktoren Ruben Engel und Christian Conrad ist.)