Zum Verständnis des Leitfadens:
Ab Seite 7 wird klar, wie die arglistige Täuschung, hier auch Betrug im Sinne des § 263 StGB vor sich gehen: Die versprochene Programmierung im Umfang von 20 Stunden findet gerade nicht statt (es wird NICHTS für die Kunden individuell programmiert!) und die Euroweb Deutschland GmbH ist auch nicht bereit, diese Leistung zu erbringen! Auch dauert die „Einrichtung/SEO“ unter keinem denkbaren Gesichtspunkt – außer womöglich 39 Stunden völliger Untätigkeit - 40 Stunden! Das ist Minutensache!
Es steht aus den Leistungen, welche bereits für solche Verträge erbracht wurden, fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH die im Verkaufsgespräch vorgemachten versprochenen Leistungen nicht oder nicht in diesem Umfang erbringen will - also den Kunden im Verkaufsgespräch vorsätzlich unwahr vormacht, der zu erstellende Webauftritt würde einen Arbeitsaufwand von 134 Stunden einmalig und 240 Stunden in der Laufzeit von 4 Jahren erfordern.
Das sind 373 Stunden, zu einem Stundensatz von 80 Euro, also 29.840 Euro.
Zu beachten ist, dass auch vorgemacht wird, monatlich seien 5 Stunden (oder eben 400 Euro) für Aktualisierung, Pflege(sic!) und Support erforderlich und würden geleistet.
Danach wird vorgemacht, die Angesprochenen könnten exakt diese Leistung für „nur“ 350 Euro "Pflegekostenanteil"
Die Krönung ist dann, wenn 350 Euro zu teuer sind, der "Anruf bei der Geschäftsleitung" bei welchem eine weitere "Preissenkung" auf 250 Euro pro Monat "erwirkt" wird. Dieser - immer noch völlig überzogene, am Markt ohne Betrug nicht durchsetzbare Preis ist das eigentliche Ziel. Wer bei 350 Euro/Monat unterschreibt gilt offenbar sogar dem Autor des Leitfadens als doof. Besonders intensiv sollten sich die Anwälte der Opfer dieses gemeinen und höchst planvollen, durchdachten Betruges auch mit Seite 8 befassen. Der wurde genau so vielfach, mit besonders hoher krimineller Energie der Anstifter durchgeführt, vieltausendfach versucht. - Explizit nenne ich hier als Haupttäter und Anstifter: Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein.
Die systematische und strukturelle Verlogenheit in diesem Vorgehen, die systematische arglistige Täuschung springt einen hier geradezu an. Das gilt auch für den Betrug im Sinne des § 263 Absatz 3 Nummer 1 StGB.
Die Euroweb wird, wie vor dem OLG Düsseldorf (I-20 U 140/12) schon geschehen, behaupten lassen, deren Geschäftsleitung habe den Leitfaden "in dieser Form" (sic!) nicht verwendet und dessen Verwendung sei auch von der Geschäftsleitung nicht gebilligt. Damit will diese aber nur lügen und ich finde es besonders verwerflich, dass sich Anwälte, wie der Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund durch spitzfindige Formulierungen daran beteiligen die Gerichte zu täuschen. Ein halbwegs brauchbarer Anwalt weiss, dass hier zu entgegnen ist, dass mit dieser Formulierung die Verwendung des Leitfaden und die Tatsache, dass die Geschäftsleitung diesen (mit) erstellt hat, ganz bewusst nicht ausgeschlossen wird, das Gericht durch die Formulierung indes aber getäuscht werden soll - um hinterher behaupten zu können:
"He! Gelogen haben wir aber nicht!"
"Habt Ihr doch!" - sagt Euch der Jörg Reinholz:
Die hier erhobenen Vorwürfe gelten auch dann, wenn die Staatsanwaltschaften - bei diesem Typ von Tat und Täter - sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar mit Strafvereitlung reagieren, wofür ich im konkreten Fall auch den Umstand verantwortlich mache, dass der Hauptbegünstigte hier Harald Daniel Fratzscher sein dürfte, dessen Bruder Marcel Fratzscher Präsident der mächtigen Lobbyorganisation "Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)" ist. Da höre ich - und mein Wissen um den Lobbybetrieb in unserer postdemokratischen Gesellschaft lässt solche Schlüsse zu - die "Nachtigallen" in den Telefonleitungen zwischen Berlin und dem Düsseldorfer Justizministerium und/oder den Parteizentralen regelrecht "trapsen".
Natürlich wird sich dieser oder jener finden, der "Stein und Beil" schwört, dass dies alles nicht stattfindet. Was natürlich stimmt: Nachtigallen telefonieren nicht.
Natürlich wird sich dieser oder jener finden, der "Stein und Beil" schwört, dass dies alles nicht stattfindet. Was natürlich stimmt: Nachtigallen telefonieren nicht.
(Alle Hervorhebungen wie im Euroweb-Original, gelb markierte Texte müssen die EW-"Vertriebsbeauftragten" auswendig lernen - was auch abgefragt wird, z.B. wenn die Anzahl der abgeschlossenen Verträge an oder zu nahe an der Zero-Linie bleibt. Denn dann vermuten Christian Stein und Co., dass die Außendienste den Betrug nicht wie angeordnet durchführen.)









