20.12.2015

Euroweb Internet GmbH: Vielfacher Betrug, Lügen, Urkundenfälschung, Angriffe auf die Webserver von Kritikern und auch Falschbeschuldigung - Ist kriminelles Verhalten und Rechtsmissbrauch bei der Euroweb an der Tagesordung?

In der Reihenfolge der Überschrift

1. Vielfacher Betrug

Christoph Preuß hat am 19.10.2015 vor dem Schöffengericht des AG Leipzig eine Auflage in 5-stelliger Höhe akzeptiert. Das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren handelte eine ganze Reihe von Betrugsstraftaten ab, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Euroweb vorgeworfen wurden. Ich sehe es als Schuldeingeständnis an, dass er den Vorschlag des Gerichts annahm, der auch nur deshalb zu Stande kam, weil das Verfahren auf Taten zurückging, die offenbar in den Jahren 2007 - 2010 stattfanden. In Fällen einer so lang andauernden Strafverfolgung gibt es Milderung, weil die Strafverfolgung angeblich den Angeklagten belastet (Christoph Preuß machte aber munter weiter...) und durch die späte Strafe die Wirkung zweifelhaft wäre. "Zweifelhaft" ist hier einzig das (Nicht-)Funktionieren der Justiz, die es viel zu oft versäumt, solchem "Pack" rechtzeitig das Urteil zu geben und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.

"Zweifelhaft" ist auch die (Nicht-)Reaktion von Daniel Fratzscher, der sich als Haupteigentümer der Euroweb trotz des öffentlich bekannten Ausgangs des Verfahrens nicht von dem Geschäftsführer Christoph Preuß trennt. Aus meiner Sicht spricht dieses dafür, dass er von Anfang mit den Straftaten einverstanden war. Dann kann man aber auch sagen, dass den offenbar zahlreichen Straftaten etwas wie eine "mafiöse Systematik" zu Grunde liegt.

Denn eben diese Systematik wird auch aus zahlreichen Prozessen ersichtlich, in denen die Euroweb den Gerichten gegenüber log, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt würden. (Auch) im Jahr 2015 habe ich persönlich daran teilgenommen, eine solche Lüge vor dem OLG Frankfurt zu widerlegen. Resultat: Ich bin stolz froh, dass der Beklagte (formal: Berufungskläger) keinen Schaden aus den Lügen dieser garstig-verlogenen Euroweb-Gauner hatte. Diese Lüge wurden oft vorgetragen und ist dann hoffentlich  der Stoff für den nächsten Strafprozess, wegen "Prozessbetruges", in dem Christoph Preuß diesmal ebenso hoffentlich eine Verurteilung droht, denn die Justiz sollte sich jetzt endlich mal bemühen und einem solchen Serientäter das muntere Begehen von weiteren Straftaten vergällen. Es kann aber auch sein, die StA Düsseldorf verschnarcht das Verfahren auf Anweisung der Politik - zu welcher über Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des DIW und Bruder des Haupteigentümers und damit Hauptnutznieser Daniel Fratzscher und Hauptinteressent am Erfolg des multiplen Betruges, offenbar beste Beziehungen bestehen.

2. (Dummdreiste) Lügen

Eine der Methoden des mafiösen Vorgehens ist das Agieren mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt (zuletzt erfolglos in der Sache 14 C O 70/15 des LG Düsseldorf versucht ) - zu denen, so sieht es für mich aus, auch die kleinen "Mitarbeiter" (die nicht mal solche der Euroweb sondern vorliegend des allerwertesten Herrn Denis Pohlan waren) angestiftet oder gar genötigt werden - und  mit gekauften "Gutachten"  wie dem des Dr. Nau aus Köln - die so offensichtlich falsch sind, wie solche nur nur offensichtlich falsch sein können. (Ich halte auch das für "dummdreist".)

Auch die neue Kanzlei des "Star- und Nazi-Anwaltes" Ralf Höcker aus Köln  machte es nicht viel besser als Philipp Berger und Co. Innerhalb weniger Wochen haben deren Dr. Conrad und Dr. Engel Gerichten gegenüber behauptet ich sei Mitbewerber und (also "fast mit dem selben Zungenschlag") ich sei das gerade nicht. Der Doktor-Titel ist (wohl besonders bei Juristen) offenbar kein Hinweis auf eine Person die nicht "von Grundauf verlogen" ist. Darüber wie schlau oder doch vielmehr dumm es von Dr. Christian Conrad und Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker) ist, sich von mir bei der Teilnahme an solchen dämlichen Lüge erwischen lassen mag der Leser beurteilen. Die Klage bzw. der Antrag in der Sache wurde nach einer Breitseite von mir leise weinend zurück genommen. Immerhin: Als die Euroweb noch von Philipp Berger & Andreas Buchholz vertreten wurde reagierte diese in einer vergleichbaren Situation entweder einfach nur dümmer oder sie vertraute auf die Beugung des Rechts durch den befassten Richter Wolters vom LG Mönchengladbach.

3. Angriffe auf die Webserver von Kritikern

Nachdem ich 2010 über derlei Vorfälle berichtete griff die Euroweb meine Webserver an. Dass der versuchte Angriff so dummdreist erfolgte, dass ich ihn locker und aus der Hüfte schießend a) beweisen und b) abwehren konnte zeigt in meinen Augen auf, wie die Euroweb einzuschätzen ist. Im Jahr 2015 kam es zur Wiederholung eines solchen Vorfalls - allerdings diesmal von einer Firma ausgehend, welche die Produkte der Euroweb vertreibt und nach meiner Lesart Bestandteil der Euroweb-Mafia ist, weil diese doch offensichtlich gegründet wurde um eine Reihe von einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb Internet GmbH zu umgehen - also von vorn herein mit der Absicht, zum Vorteil der Euroweb rechtswidrig und durch Beschiss am Markt zu agieren.

4. Urkundenfälschung

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."  Schon wieder mal hat die Euroweb eine Urkunde verfälscht und zieht rotzfrech mit der also im Sinne des Gesetzes gefälschten Urkunde vor Gericht. Ich bin schon voller Vorfreude auf das Urteil oder die höchst eilige Klagerücknahme, welche(s) ich hoffnungsfroh für das Jahr 2016 erwarte.

5. Falschbeschuldigung

Nun denn. Im Jahr 2012 zog die vom Betrüger Christoph Preuß im Auftrag von nunmehr kein Nichtwissen mehr vorschützen könnenden Daniel Fratzscher geleitete Euroweb vor das LG Möchengladbach und behauptete, es sei eine "Herabwürdigung" wenn ich der Euroweb den Betrug nachsage. Abgesehen davon, dass ich den Prozess schon im Jahr 2014 durch eine Breitseite vor dem OLG Düsseldorf - verbunden damit, dass ich weitere prozessuale Lügen der Euroweb und der Kanzlei Berger Law LLP ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz) aufdeckte - gewann. Anne Sulmann, die heute noch Angestellte einer, der Berger Law LLP nachgeschobenen Organisation "Buchholz und Kollegen" ist, hat sich damals offenbar überzeugen lassen, einen von Philipp Berger verfassten, geradezu verlogenen Schriftsatz  zu unterzeichnen. Darin war dann der Satz, wonach sich die Euroweb auf eine Verletzung des § 823 BGB "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt..." berufe. Damit steht aus meiner Sicht fest, dass auch die Straftat der Falschbeschuldigung (dem Gericht wird offenbar wider besseren Wissens vorgemacht, es handele um von mir begangene Verleumdung) damals begangen wurde.

Was ich schon damals (2012) schrieb:
"In gewisser Weise lassen die Betrüger von der Euroweb Internet GmbH und die, die Interessen dieser Betrüger vertretenden Kanzlei Berger Law LLP, auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über ihr dissoziales Verhalten sind."
Das gilt mit meinem heutigem Wissen noch viel mehr. Das die Herren um Christoph Preuß sich nicht schämen, das Institut des Rechtsstaates für das Vorgehen gegen wahrheitsgemäß berichtende Kritiker zu missbrauchen ist aber eine "Abartigkeit", die mir von kriminellem Pack schon aus früheren Zeiten bekannt ist. Mir ist aber auch längst (Dr. Blumenstein und Dr. Lohmann, damals, 2006 am LG Kassel) bekannt dass oft völlig versagende Richtern (hier auch der Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der höchst offensichtlich nicht mal lesen wollte, was im streitgegenständlichen Artikel stand und auch sonst vorgab, die Gesetze nicht zu kennen...) derlei begünstigen und das Ansehen des "Rechtsstaates" durch dieses Verhalten schwer beschädigen.

Nun, meine Herren Preuß und Fratzscher: Ich bettele geradezu um eine Klage. Versuchen Sie doch mal gegen diesen Artikel anzustinken. Ich halte nicht mehr viel vom Rechtsstaat, der im Hinblick auf systematisches Versagen der Gerichte und der Nichtverfolgung von Rechtsbeugung nur noch angeblich ein Rechtsstaat ist. Sie werden also wahrscheinlich keine Mühe haben, wie einst mit dem Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach, einen "Richter" zu finden der einen Antrag auf den Erlass einer einstweilige Verfügung offensichtlich ungelesen durchwinkt,und dann höchst offensichtlich seinen vorherigen Rechtsbruch in einer als klarer Fall von Rechtsbeugung erscheinenden Weise zu vertuschen versucht.

Aber die Aufhebung wird für Sie (wie schon die 3 Verfügungen des OLG Düsseldorf vom September 2014) - und den gefundenen Richter - so grausam, wie die fällige Aufhebung nur grausam werden kann: Denn ich kann begründen, warum das Vorhaltendes des (mafiösen) Betruges, des systematischen Lügens, der Urkundenfälschung, der Angriffe auf meinen Webserver und der Falschbeschuldigung einen wahren Tatsachenhintergrund haben.

(Und jedem rotzfrech angerufenen Richter empfehle ich dringend, die Urteile zu lesen. Und ein Ralf Wolters sollte sich aus der Sache besser raushalten!)


17.12.2015

Warnung an alle Autohändler in Österreich, Deutschland, Schweiz - PKW.de (KlickUp GmbH) jetzt ein Projekt der Euroweb? (Update)

Es machen Gerüchte die Runde. Die durch das mindestens betrügerische Geschäftsmodell und illegale Werbung bekannte Euroweb sei bei "PKW.de" eingestiegen.

Update: Die Gerüchte haben sich definitiv bewahrheitet:

Bildschirmfoto: Der "nur noch eingeschränkt mutmaßlich kriminelle" Christoph Preuß, der auf Grund der langen Verfahrensdauer trotz schwerer Vorwürfe wenige Tage zuvor in einem jahrelang durch das Gericht verschleppten Betrugsprozess in einem "Ablasshandel" eine fünfstellige Auflage akzeptierte (und im Gegenzug nicht verurteilt wurde) ist jetzt zum Geschäftsführer von PKW.de gemacht worden.

Unklar ist welche Gesellschaft aus dem inzwischen mafiös anmutenden Euroweb-Netzwerk aus formal und teilweise nur faktisch verbundenen Firmen Anteile woran übernommen haben. Die recht ungenauen Mitteilungen behaupten teilweise die Euroweb habe PKW.de "übernommen", was aber jedenfalls bis jetzt nicht auf der Webseite realisiert wurde.

Andererseits spricht dieser Umstand aber auch nicht dagegen, denn die Euroweb Internet GmbH versäumt es regelmäßig und in der Absicht, den Verkehr zu täuschen, vorsätzlich solche Änderungen dem Verkehr auf den Webseiten mitzuteilen. So macht die Euroweb bis vor wenigen Tagen dem Verkehr bewusst und vorsätzlich unwahr vor, die nicht mehr bestehende Web2Walk GmbH sei existent und führe die beworbenen Geschäfte auch aus.

Auch andere Umstände sprechen dafür, dass die Gerüchte einen wahren Kern haben: Die KlickUp GmbH hat ausweislich der Einträge beim Handelsregister in den letzten Jahren Verluste erwirtschaftet. Um diese auszugleichen wurde das Kapital geradezu regelmäßig erhöht. In die KlickUp GmbH stieg nach Pressemeldungen die Rheinische Post (welche über die Euroweb merkwürdig positiv berichtete und negative Berichte vermied) mit (angeblich) 25% ein.

Auch betreibt der höchst selbst ernannte "renommierte IT-Unternehmer" und "Entrepreneur" Boris Polenske das Bewertungsportal "bewertet.de", dessen Bewertungen höchst fragwürdig sind. Das Unternehmen seiner Gattin und die dort ebenfalls eingestiegene Euroweb werden dort jedenfalls auffallend positiv dargestellt ohne die Hintergründe (Geschäft der Gattin bzw. beteiligtes Unternehmen) zu benennen. Ich gehe also von ganz bewusst getätigten "Lügen und Fälschungen" aus. Das auch, weil mit der "Yourate GmbH" ein Unternehmen im Kreis eben jenes mafiös anmutenden Netzwerks von "Lügnern und Betrügern" existiert, welches das Verbreiten eben solcher jedenfalls für jeden nicht vollständig verblödeten erkennbar gefälschter Bewertungen geradezu wie "Sauerbier" anbietet:

Bildschirmfoto: Das hat schon einen sehr strengen Eigengeruch nach "Selbstlob-Kacke", dass die "Kuchenbude" namens Yourrate GmbH sich auf der eigenen Webseite mit rund 270 positiven "Erfahrungsberichten" bewirbt, während der zigtausendmal größere Konzern DPAG nur 180 Bewertungen (also 2/3 davon) haben soll. Auch die Euroweb-Kunden "Wirtschaft im Fronhof" und "Landgasthof Haby-Krog" haben bei Yourrate mehr "Beurteilungen" als die Deutsche Post AG! Aber die zahlen (auch) dafür auch einen Betrag an die Euroweb, der dem eines größeren Kleinwagens entspricht (Yourate zahlt den "Bewertern" übrigens nach eigenen Angaben 2 Euro/Bewertung via PayPal) - das Bewerben mit gekauften und also gefälschten Bewertungen ist laut UWG "stark gesetzwidrig" und kann teuer werden - wenn das deren Konkurrenz sieht.

Warnung an alle Autohändler in Deutschland, Österreich und der Schweiz!

Sollten die Gerüchte zutreffen, dann ist es wahrscheinlich, dass demnächst (wahrscheinlich nach Kaltanrufen) Vertreter "auftrapsen", welche nicht nur die Nennung der Firma "Euroweb" zu vermeiden suchen, sondern unter eifrigem Berufen auf eine Tätigkeit für "PKW.de" das Blaue vom Himmel versprechen, insbesondere eine Leistung, die mit der Wertigkeit eines Mercedes vergleichbar wäre und den diese geschenkt bekämen und nur das Benzin (wahrscheinlich 300 Euro im Monat) zahlen müssten. Eine solche Argumentation fand sich jedenfalls in Schulungsunterlagen der Euroweb.

Was Sie tatsächlich bekommen dürfte nach Erfahrungen mit der Euroweb dann mit einem solchen "Mercedes" vergleichbar sein:
Das Foto stammt aus Griechenland. Das wieder grenzt an Bulgarien, welches das Land ist, in welchem die versprochenen Webseiten dann in einem Geschäfts- und Bürogebäude (mit Zugang für die Öffentlichkeit!) gehostet werden.
Rechte: Jörg Reinholz
Sollten also bei Autohändlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz Vertreter einer "EW" oder "von PKW.de", einer "Internet (Online) Media" "aufschlagen" und von "wirtschaftlichen Wundern" berichten, die mit einer Webseite oder mit deren Dienstleistungen erzielbar seien, dann sollten Sie sich das obige Bild genauer ansehen und überlegen ob Sie mit diesem Mercedes wirklich von Marathon nach Düsseldorf fahren würden nur weil Ihnen jemand von dessen "einzigartigen Glanz", der "erprobten Zuverlässigkeit", der "neuartigen Gestaltung der Motorhaube und aller Stoßfänger" und der gar "wunderbaren und stromsparenden Funktion der Glühbirnen" berichtet und damit einen Preis begründet, für den Sie einen Wagen dieser Modellreihe im "A-Zustand" und mit einer Zulassung als historisches Fahrzeug, ja sogar mit ganz frischem "TÜV" bekommen würden.

Ohnehin würden Sie ja, wenn Sie wüssten, dass Ihnen da jemand was im Auftrag eines Betrügers aufschwatzt, sehr genau prüfen, was Sie da kaufen - oder?

RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann muss zahlen - Redtube-Abmahnung war Betrug - Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Das AG Regensburg hat mit Urteil vom 08.12.2015 das stark ehemalige "Organ der Rechtspflege" namens Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (vorher "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH") zum Schadensersatz verurteilt sowie fest gestellt, dass Thomas Urmann eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" beging. Im Zivilverfahren wird, jedenfalls seitens des Gerichts, der Betrug regelmäßig nicht beim Name genannt. Nach der im Urteil geäußerten Ansicht des AG Regensburg hatte Thomas Urmann die Abgemahnten jedoch arglistig getäuscht um eine Zahlung zu erwirken.

Die Täuschung und das Erlangen einer Zahlung als Ziel derselben sind aber just die Kernmerkmale des Betrugs im Sinne des StGB.

Zitate aus dem Urteil:
Hier hat der Beklagte zu 1) versucht, die Autorität des LG Köln einzusetzen, um generell die Position der Abmahnadressaten als faktisch aussichtslos erscheinen zu lassen, vgl. dazu BGH vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13. Letztlich sollten auf diesem Wege juristische Laien durch die Autorität eines Organs der Rechtspflege zur Hinnahme der von den Beklagten gewünschten Sachverhaltsbewertung veranlasst werden.

Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Bevor Thomas Urmann und seine Mittäter von der damaligen "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abmahnten wurde durch den Nochanwalt Sebastian vor dem oft völlig idiotisch urteilenden LG Köln in zehntausenden Einzelfällen auf Erteilung der Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geklagt (Es ging um behauptetes Filesharing). Über dieses Verfahren urteilten die Regensburger Richter:
"Vielmehr war der Antrag des Rechtsanwalts Sebastian gegenüber dem Landgericht Köln sehr unklar gehalten, so dass das Landgericht Köln bei sorgfältiger Sachbehandlung im Ergebnis sicherlich nicht so entschieden hätte wie erfolgt, insbesondere nicht mit der Begründung, es läge eine offensichtliche Rechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen über Tauschbörsen vor."
Das ist richtig und wahr: Richtern, welche den Name verdienen, hätte auffallen müssen, dass das Berliner Anwalt Daniel Sebastian verschwurbelt vortrug und dass die behauptete Rechtsverletzung seinem Vortrag selbst nach gar nicht stattfand... Das LG Köln brauchte, um das zu erkennen, erst erheblichen öffentlichen Druck.

Rechtsfreie Zone Köln und andere

Das LG Köln ist aber eine "rechtsfreie Zone" in welcher zahlreiche Richter in einer nicht hinnehmbaren Weise die Erkennung von Tatsachen verweigern und deshalb ist es neben dem LG Hamburg, dem LG Kassel und dem LG Berlin (in denen zahlreiche Richter an notorischer und unheilbarer Tatsachenresistenz leiden und eigentlich besser Grünanlagen pflegen sollten) eines jener Gerichte, welches von kriminellem Pack bevorzugt angerufen wird um diesen nicht zustehende Vorteile zu erlangen.

Haftung der Versicherung

Was jetzt die Haftung betrifft. Thomas Urmann und die ehemalige "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" (jetzt "Z9 Verwaltungs-GmbH") haften gesamtschuldnerisch. Beide hatten pflichtgemäß eine Haftpflichtversicherung. Und sollte Urmann bzw. die "Z9 Verwaltungs-GmbH" nicht zahlen können - die Versicherung muss es laut §117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Denn der Ausschluss der Regulierung bei vorsätzlichem Handeln (was die hier besprochene Straftat nun mal ist) wirkt nur nach innen.

Soll heißen: Die Versicherung muss zahlen kann sich aber das Geld von RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann und seinen allerwertesten Kollegen wieder holen.

Am 15. Januar 2012 gab die "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" bekannt, sie sei bei der
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Generaldirektion
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

haftpflichtversichert. Wer also an Urmann bzw. die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Abmahnungen hin gezahlt hat, der kann sich das Geld notfalls von dessen Haftpflicht-Versicherung holen die dann wieder ihn selbst in Anspruch nimmt. Würden das alle oder auch nur genügend Geschädigte tun, dann wäre der Thomas Urmann wohl "pleite bis ans Lebensende" und könnte sich auf eine ganz besondere Weise gesellschaftlich nützlich machen:

Als warnendes Beispiel.