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30.12.2025

München: Die Eisbachwelle, Ursache der Verbotskultur vers. Eigenverantwortung und ein BGH-Urteil von 2017

Das Wort zum Dienstag:

Hunde wissen es genau: Alles, was interessant ist, heißt „Pfui!“

Zum Thema: 

Die Eisbachwelle war eine ursprünglich natürlich entstandene, stehende Welle im, wie der Name schon sagt, Münchner Eisbach. Der mag gar nicht so natürlich sein, aber wichtig ist, dass die Welle bisher natürlich entstanden ist und von wohl doch so Einigen genutzt wurde. Sich zudem durch ein Filmchen (Trailer auf Youtube) zu einem „Touristenmagnet“ entwickelte. Mit teilweise langen Anstehzeiten. Offenbar ist es ein Heidenspaß gewesen, dort zu surfen. Vielleicht war es auch eher langweilig und wurde von manchen Influenzern als Pflicht angesehen.

Aber dort zu surfen war nicht ganz so ungefährlich wie das manche darstellen:

  • Erst im April 2025 gab es dort einen tödlichen Unfall der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte. Danach war die „Stelle mit der Welle“ mehrere Monate gesperrt bis die Staatsanwaltschaft fest stellte, dass die Unfallursache nicht fest stehe, dass aber (wohl) niemanden eine Schuld traf. Das eben vor allem auch, weil die Welle natürlich entanden ist.

Nach der jährlichen Bachauskehr (nach einem Blick in die Karte dient dieser auch der Münchner Stadtentwässerung), bei der nach Angaben des Baureferats unter anderem das Bachbett von Unrat und Sedimenten befreit worden ist, hätte der Surfbetrieb Ende Oktober wieder starten sollen. Jedoch blieb die Welle aus.

  • Ich kann mich da irren, aber die Welle schien (oder „scheint“, wenn es sie wieder geben wird) ihre Ursache darin zu haben, dass der Eisbach (der zuvor Stadtmühlbach heißt) und recht schmal ist, auch unter der Prinzregentenstraße  durchgeführt wird. Wenige Meter später wird der ausgebaute Bach sehr viel breiter - die Fließgeschwindigkeit ändert sich damit enorm. Außerdem findet sich dort vor der Verbreiterung ein starkes, ausgebautes Gefälle. Das bedeutet, dass „allerlei Zeug“ (a.k.a. „Sedimente“) sich etwa auf Höhe der Verbreiterung ablagern. Das sehr schnell und gerichtet fließende Wasser wird nicht nur durch das langsame Wasser im breiten Bach abgebremst (was schon allein eine kleine stehende Welle erzeugt) sondern muss dann an der, vom „Sediment“ erzeugten Barriere aufsteigen. Was es wegen der hohen Fließgeschwindigkeit auch kann. So entsteht die Welle. Wenn (sofern) genug Wasser fließt und die „natürliche“ Sediment-Barriere da ist. (Animation der Süddeutschen Zeitung)

Nun hatten einige Leute die Idee, die Welle durch den Einbau einer Rampe wieder entstehen zu lassen. Das bedeutet aber: Jemand hat die Verantwortung, weil die Eisbachwelle dann künstlich erschaffen wurde. Das trifft zum einen die Erschaffer und, falls genehmigt (was nötig ist) die Person, die den Stempel drauf drückte.

Deutschland ist das Land der Versicherten und Richter

Man stelle sich jetzt vor, irgend ein Amt - und damit eine Amtsperson - setzt ohne viel Federlesen seinen Stempel und „Wilhelm“ unter eine Genehmigung, Rampen in den Bach einzubauen und die Welle so wieder zu erschaffen. Jetzt geht der/die/das A. hin surft dort und verunglückt.

Viele - auch ich - würden es ja gerne sehen, wenn es hierzu die Haltung gäbe, wonach derjenige, der sich in Gefahr begibt, darin auch umkommen kann. Also, dass die Eigenverantwortung greife. Jetzt nehmen wir mal an, der/die/das A. (oder im schlimmsten Fall dessen Erben) ist Kranken-, Unfall-, Pflege- oder eben Lebensversichert. Was ja wohl auf fast jede(n) zutrifft.

Natürlich werden der/die/das Versicherte(n) oder halt die Erben diese Versicherung V. in Anspruch nehmen. Dort sitzt aber ein Sachbearbeiter, der von einem Geschäftsführer bezahlt wird. Der wieder wird von Anteilseignern bezahlt und zwar dafür, dass die Versicherung maximal profitabel ist oder wenigstens Geld kassiert wo, wie und wie viel diese auch nur kann und andererseits nur Geld bezahlt, wenn diese es unbedingt muss.

→ Die Versicherung wird also der Stadt München gegenüber (und vor Gericht) behaupten, die Eisbachwelle sei eine „gefährliche Einrichtung“ und geschaffen sowie betrieben worden um der Stadt bitteschön Einnahmen aus dem Tourismus zu verschaffen. Also habe die Stadt die - es gab ja den Unfall der/die/des A. - eine kreuzgefährliche Einrichtung geschaffen, „das sich dort völlig sicher wähnende, arglose und deshalb vertrauensvoll-unvorsichtige Unfallopfer angelockt“ und trage ergo die Verantwortung. Die Stadt müsse also den Schaden zahlen.

Es gibt Jahr für Jahr tausende solcher Fälle. Und es gibt den BGH, der anno 2017 auf Grundlage der Gesetze und Tatsachen in einer vergleichbaren Sache (Badeunfall an einem See) eine Haftung der Gemeinde fest stellte:

Sobald es sich nicht bloß um einen öffentlich zugänglichen See, sondern eine Stelle mit "bädertypischem Ausbau" handelt, sind die Kommunen in der Pflicht. Erfasst sind etwa solche Fälle, in denen sie das Baden an einer frei zugänglichen Stelle nicht bloß hinnehmen, sondern zusätzliche Infrastruktur schaffen wie beispielsweise einen Steg, eine Rutsche oder auch Toiletten - und so signalisieren, dass in diesen Gewässern gebadet werden kann ...

schreibt LTO.

Mit der Eisbachwelle ist es genau so. Erschafft die Stadt München diese künstlich, so haftet diese. Sogar dann, wenn die Welle irgendwann und irgendwie natürlich entsteht, und dort Bratwurstbuden, Toiletten oder irgendwelche, dem Surfen dienliche Einrichtungen - und seien es nur Hinweisschilder „Zur Eisbachwelle →” aufgestellt werden. 

Anhand des obigen Urteils dürfte jedes Gericht eine Haftung der Stadt München fest stellen, sofern diese die Eisbachwelle künstlich (und ohne zahlreiche Rückversicherungen, eben auch Sicherungsmaßnahmen) erschafft oder ein solches Erschaffen auch nur genehmigt. Und das nicht zu Unrecht sondern weil das eben die Gesetzeslage fordert.

Die Surfer kennen das Urteil eher nicht. Wollen aber surfen und es wurde auch schon in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ (also ohne Genehmigung) eine künstliche Schwelle in den Eisbach eingebaut - welche die Stadt München pflichtgemäß wieder entfernen ließ. Klare Aussage: „Meinetwegen machts das. Dafür brauchts aber vorher eine Genehmigung. Hier die Antragsformulare mit den Listen notwendiger Gutachten und Anlagen.“

Die Surfer sehen nun in den „hohen bürokratischen Hürden“ eine „böse Absicht“. „Die Verwaltung will das Surfen am Eisbach nicht regulieren, sondern verhindern“, hieß es in einer Mitteilung des Vereins „Surf Club München“. Diese kritisieren eine behördliche Auflagenpraxis„die faktisch auf Verhinderung angelegt ist“. Die „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ schrieb auf Instagram: „Nachdem wir anfangs noch die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung betont haben, hat sich das Blatt mittlerweile gewendet.“

Tatsache ist aber, dass die Stadt München zivilrechtlich für Unfälle - die auch mehrere Millionen Euro kosten können - haftet und sich just derjenige Mitarbeiter oder diejenige Mitarbeiterin, die arglos eine Genehmigung ausstellt, sogar in die strafrechtliche Haftung begeben und also hohe Anforderungen an die Unfallsicherheit der Einbauten, und den Betrieb der Eisbachwelle stellt, was eben z.B. auch eine Überwachung des Betriebes dort beinhaltet. Vorliegend übrigens auch hinsichtlich der Frage der Hochwassersicherheit: Wer illegal ein Hindernis in ein Gewässer einbaut kann leicht haften, wenn beim nächsten Hochwasser der Keller eines Anliegers voll läuft. Aber eben auch das Amt, welches das womöglich genehmigt hat.

Diese Haftung anderen zuzumuten ist eben so leicht (und falsch) wie sich hinzustellen und zu behaupten, die Auflagen für die künstliche Erschaffung einer neuen Eisbachwelle seien „zu hoch“.

Vielleicht  wollen sich die Surfer der „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ erst einmal mit der Rechtslage befassen und beim Gesetzgeber eine gesetzliche Enthaftung der Gemeinden anregen, bevor diese gegen die Stadt und deren Mitarbeiter austeilen. Denn dieses ist ein Land in welchen dumm-unachtsame Besitzer absichtlich tiefer gelegter Autos gegen Gemeinden klagen, wenn deren Ölwannen erwartungsgemäß an Gullideckeln zerschellen.

Vielleicht wollen ja gerade solche „tiefer gelegten“ Kläger auch am Eisbach surfen...

Wie auch immer: Ich hätte rein gar nichts gegen eine Stärkung der Eigenverantwortung: Weniger Verbote, ergo mehr Freiheit - aber eben auch mehr Selbsthaftung im Unfall-Fall.

Statt alles zu verbieten, was Spaß macht. Da sind wir dann beim obigen „Wort zum Dienstag“.

14.06.2023

Befürchtung: Ständige Massenüberwachung als Folge der ausufernden Dummheit vieler deutscher Richter und Richterinnen
Warum der „richterliche Vorbehalt“ in Deutschland nichts taugt!

„Laut dem im Plenum festgezurrten Kurs soll der Einsatz KI-gestützter Techniken wie automatisierter Gesichtserkennung auch im Nachgang zur Fahndung nach Tätern nur bei schweren Straftaten mit gerichtlicher Anordnung zulässig sein.”

lese ich bei heise.de 

Im Kern geht es darum, dass eine elektronische Massenüberwachung in der Öffentlichkeit durch Gesichtserkennung unter einen „richterlichen Vorbehalt“ gestellt wird.

Für diesen haben wir schon „schöne“ Beispiele„ gesehen, z.B. hat sich durch den Fall „Rebecca Reusch“ herausgestellt, dass in Brandenburg die elektronische Kennzeichenüberwachung - gesetzeswidrig - dauerhaft aktiviert wurde. Die dauerhafte Speicherung, wer wo hin und wo entlang fährt war und ist eigentlich verboten. Aber es wurde einfach mal aller Monate ein KfZ-Diebstahl (die statistisch gesehen immer vorkommen) „gezogen“ und ein Richter oder eine Richterin hatte den jeweiligen Antrag zur Aufzeichnung der Daten einfach Mal unterschrieben und sich, den Verfassungsbruch unterstützend,  dem offensichtlichen Rechtsmissbrauch gegenüber absichtlich verschlossen.

Mit diesem „einfach Mal“ von Seiten unfassbar dumm und arrogant handelnder Richtern und Richterinnen habe ich in den vergangenen Jahren selbst genug nicht hinnehmbares erlebt - und ich habe die geradezu seriell erfolgenden Aufhebungen solchen Mists durch die Obergerichte auf meiner Seite.

“Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.“

Wikipedia: Richtervorbehalt

Meine Quotenschätzung liegt bei 50 Prozent „Bockmist“ in der ersten Instanz und auf Grund meiner Erfahrungen mit der jeweils unfassbar grob anmutenden Verweigerung von Tatsachenwahrnehmung  und Gesetzeskenntnis  muss ich vor allem Richter und Richterinnen an Landgerichten für „potentiell dumm und bis zum Arschloch arrogant“ halten. 50 Prozent sind das aber nur, weil mehr als 20 Amtsrichter (und Amtsrichterinnen) in ganz Deutschland einst alle (mindestens 20) von Mario Dolzer gleichzeitig gestellter Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnten.

Und um dem das i-Tüpfelchen mitzugeben: Auch bei Gerichtspräsidenten (wie schon dem aktuellen des LG Kassel, Albrecht Simon, und dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler) hatte und habe ich begründete Zweifel an der Eignung dieser Personen - eben weil auch diese einen unerhörten Mangel an Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit und Rechtskenntnissen - alternativ den Wille zum bewussten Rechtsbruch - aufzeigten, als diese jeweils in Sinnlos-Strafanzeigen grob falsch (und also für mich folgenlos) behaupteten, meine durchaus treffend formulierten Rügen der vorherigen Rechtsbrüche der Richter oder Richterinnen seien „Verleumdungen“ oder „Beleidigungen“. Auch bei vielen Staatsanwälten habe ich den begründeten Verdacht einer berufsbedingten Infektion mit der „Dummseuche“ - und ich weiß, dass eines der Merkmale dieser Seuche eine völlig fehlende Einsichtsfähigkeit ist, die mit „komplett ausgenulltem“ Unrechtsbewusstsein und einem fehlenden moralischen Kompass und unfassbarer Arroganz kombiniert zu dem Versagen führen, welches ich in der deutschen Justiz immer wieder erlebt habe und auch in Verfahren Dritter immer wieder sehe.

Zugleich haben sich Staatsanwälte auch nach gröbsten Rechtsbeugungen stets darum bemüht, die Richter vor Strafe zu schützen, deren Bestrafung vereitelt. Insbesondere das LG Kassel  und die StA Kassel bilden mit unerhörter Willkür und Dummheit aller beteiligten Personen nichts anderes als eine „rechtsfreie Zone“.

Was kann also, wenn in der deutschen Justiz in solchem Ausmaß die Lustlosigkeit und Arroganz die Berufsehre überwiegt, ein Richtervorbehalt taugen?

22.03.2023

“Mach hin, Nancy Faeser!“
Ein paar Anmerkungen und eine dringende Aufforderung

Heute in den Nachrichten:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich dafür ausgesprochen, dass mutmaßlich gefährlichen Personen legale Waffen vorübergehend abgenommen werden. "Wir müssen dafür sorgen, dass künftig schnell vorübergehend Waffen entzogen werden können, wenn es konkrete Hinweise auf eine Gefährdung gibt" ...

Nun, was mich betrifft, so gäbe ich Frau Faeser gern einen „Durchführungsbefehl“ - das steht mir in einer Demokratie leider nicht zu zu. Aber als Bürger darf ich ihr ein 

„Mach hin!“

zurufen. Denn natürlich dürfen Reichsbürger, Putinfreunde und ungeimpfte, sich aggressiv äußernde  Ivermectinfresser und „komplett irre“ Juristen  nicht mit Knarren aller Art, Armbrüsten oder Schwertern herumlaufen - schließlich handeltes sich bei denen um gefährliche Patienten, die eigentlich in einer psychiatrischen Anstalt gepflegt - aber eben auch höchst sorgfältig verwahrt werden sollten.

Aber ein wichtiges Element fehlt. Bevor ich das benenne erst einmal eine Geschichte:

Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr), ein bekannt-krimineller Münchner „Rechtsanwalt“ beging am 22. Februar 2010 Selbstmord. Mit einer Pistole, die er „legal“ besaß. Das ist insofern wichtig, als dass er diese eben nicht wirklich legal besaß..

Denn Günter Freiherr von Gravenreuth war zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, das Gericht bezeichnete ihn im Urteil ausdrücklich als „Gefahr für die Gesellschaft“. Das Waffengesetz besagte auch schon zu dieser Zeit klipp und klar, dass ihm der Waffenschein zu entziehen und die Knarre abzunehmen sei. 

Hier kommt dann so krasse wie leider verbreitete Beamtenverblödung ins Spiel:

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde erklärte der  „hoch angesehene Rechtsanwalt“ (¹) Günter Freiherr von Gravenreuth in einem Forum öffentlich, das er

  1. nicht in den Knast gehen werde
  2. mit seiner Waffe, er zeigte auch ein Foto derselben, „sehr zufrieden“ sei
  3. das er diese legal besäße.

Das war höchst offenkundig eine Ankündigung des späteren Selbstmordes. Ich habe diese Informationen zusammengepackt und a) der Polizei und b) dem Waffenamt in München zukommen lassen. Zusammen mit der Information, dass ich im Falle eines Mitnahmeselbstmordes wohl gefährdet sei, denn Gravenreuth hatte damals eine Menge irrer Theorien was meine Person betraf und stand - nach einer Ankündigung des OLG Frankfurt - kurz davor einen wichtigen Prozess zu verlieren und ihm hätte deshalb noch mehr Knast gedroht, wenn denn die StA Kassel ihren Job auch nur halbwegs brauchbar machen würde. Was diese bis heute nicht tut!

Doch statt den feinen, sauberen und höchst empfindlichen  aber leider völlig irren, verlogenen und kriminellen Herrn “Von-Und-Zu-Rechtsanwalt“ die Knarre abzunehmen (was das Gesetz zwingend vorschrieb) und ihn dahin zu bringen, wo man Leute hinbringt, die einen Selbstmord ankündigen (“Ja! In die Irrenanstalt!“), hat der Waffen-KVR dem späteren Bleibeschleuniger die Mumpelspritze einfach mal belassen.

Denn der offensichtlich völlig irre „nur-noch-Rechtsanwalt“ (sein Rauswurf aus der Kammer war zwingend) und später nicht scheintote Knasti hatte doch Widerspruch eingelegt, der stets aufschiebende Wirkung habe - so der seinen eigenen Namen feige nicht nennende Münchner „Waffen-KVR“ in einem „großen amtlichen Arroganzanfall“. Und dieser, von den Steuern der Bürger alimentierte Wicht, sicher ein Jurist, schrieb weiter: Er werde das mit mir nicht diskutieren! Ein persönlich grüßendes und die behauptete Bürgernähe vermittelnde „Sie Arschloch!“ hinzuzufügen hat er sicher „nur vergessen“.

Die „stets“ aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beschreibt das Gesetz so, dass der Widerspruch  nur dann aufschiebende Wirkung habe, wenn keine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten sei.

  • Genau das ist aber schon der Fall, wenn ein von einem Gericht als  „Gefahr für die Gesellschaft“ bezeichneter mit einer Knarre  herumläuft und diese der Öffentlichkeit präsentiert - mithin mindestens seinen Selbstmord ankündigt.
  • Zudem gilt: §45 Absatz 5 i.V.m. §4 Absatz 1 Punkt 2 WaffG spricht ganz klar dafür, dass man dem Gravenreuth die Knarre ohne Wenn und Aber wegnehmen musste.

    Das hätte also nicht passieren dürfen. Einen Anschlag auf mich hat wohl nur der Umstand verhindert, dass der geistig völlig abgekackte Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr) zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr die Mittel besaß um nach Kassel zu kommen. Und was das „geistig völlig abgekackt“ betrifft - genau den „komplett ausgenullten“ Realitätsbezug hatte der damalige Münchner Waffen-KVR offensichtlich mit ihm gemeinsam. Und das längst nicht als einziger Träger staatlicher Macht.

    Aufforderungen an Frau Faeser:

    1. Machen Sie das Gesetz und die zugehörenden (Durchführungs-)Verordnungen so wasserdicht, dass  Beamte, Staatsanwälte und Richter auch im Stadium der Vollverblödung oder Denkverweigerung (sowas ist nach meinem Erleben leider nicht selten) keinen Spielraum haben.
    2. Sorgen Sie dafür, dass jeder, der einen Waffenschein besitzt, regelmäßig psychiatrisch untersucht wird, also ein Gutachten vorlegen muss. 
    3. Sorgen Sie dafür, dass diese Gutachter ausschließlich Personen sind, deren gutachterliche Tätigkeit nicht den Gestank der vorsätzlichen Lüge aus niedrigem pekunärem Interesse hat.

    ¹) Zitat und krude Einzelmeinung des von anderen Juristen als „besonders klug“ geschätzten Dr. Thomas Blumenstein, LG Kassel - der sich, weil Gravenreuth ein „hoch angesehener Rechtsanwalt“ sei, nicht mit anderen Tatsachen - Gerichtsakten - befassen wollte - und trotz der damaligen Rechtsbeugung immer noch Richter ist.

    16.04.2021

    Guten Morgen, DDR 2.0:
    - Honecker-Witze sind jetzt wieder besonders strafbar
    - Vollverblödung der „neuen“ Nomenklatur

    Zu DDR-Zeiten haben wir folgenden Witz erzählt:

    Erich Hocker steht früh auf, denkt, „Der Sozialismus wird siegen!“, geht auf den Balkon und sieht die Sonne aufgehen. Er ruft „Guten Morgen, liebe Sonne!“ Die Sonne antwortet, "Guten Morgen, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker!" 

    Nach dem Mittagessen fährt Erich Hocker zur Treibjagd in das Staatsgehege in der Schorfheide a) um endlich das ihm zustehende Dutzend der seit ein paar Tagen angebundenen Hirsche zu erlegen und b) bei ein paar jenseits der Mauer besorgten Jägermeistern c) den angemessen größeren Wiederaufbau von „Carinhall“ als „Margothall“ auf Kosten des antiimperialistischen FDGB-Feriendienstes zu besprechen - da sieht er wieder die Sonne. „Schönen guten Tag, liebe Sonne!“ ruft er. "Auch Dir, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, wünsch ich einen guten Tag!" antwortete die Sonne.

    Am Abend sieht der Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, die Sonne wieder. Er ruft ihr ein „Guten Abend, liebe Sonne!“ zu. Doch die Sonne bleibt stumm ... „Aber liebe Sonne, warum antwortest Du nicht?“ fragt der oberste Erich, den sonst „weder Ochs noch Esel“ aufhalten - also jedenfalls nicht die aus dem ZK der SED.

    Die Sonne antwortete: "He! Leck mich doch am Arsch! - Ich bin jetzt im Westen!"

    Am Ende hat der angebliche „Sozialismus“ aber doch gesiegt!

    Eines der hervorstechendsten Merkmale des „Sozialismus“ in der DDR war einerseits die Unfreiheit und die Verfolgung der freien Meinungsäußerung, anderseits die Tatsache, dass die Mitglieder der Nomenklatur „besonders gleich“ waren. Genau dieser „Sozialismus“ hat gesiegt, denn der obige Witz ist jetzt wieder strafbar, gemäß dem neuen Paragraph §188, verbunden mit § 189 StGB (Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener).  Und ich begehe diese „Straftat“ als Akt zivilen Ungehorsams gegen eine Regierung, die nichts anderes fertig bringt, als in der Corona-Krise einerseits gründlich zu „verkacken“, und anderseits Gesetze zu schaffen, die mit dem Anspruch des Grundgesetzes auf Freiheit und Gleichheit der Bürger, auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

    Aktuell sind das Gesetze, mit welchem die CDU/CSU/SPD-Regierung die Online-Konten, Computer und Smartphones sogar die Bewegungen und Reisen der Bürger selbst innerhalb dieses nur noch angeblichen „freien“ Landes ausforschen, ausspionieren und für dunkle Zwecke wegspeichern will. Und das, obwohl die „Staatsorgane“ schon längst „in Daten ersaufen“ - immerhin waren alle Terroristen bekannt - es wurde nur nichts oder halt nicht das Richtige oder halt das Richtige viel zu spät getan, was man bezüglich der Corona-Krise auch sagen kann - und genau das meine ich mit „verkacken“.

    Alles, was diese Regierung fertig bringt, zeugt einerseits von deren Komplettversagen, von Korruption und Clientel-Politik und anderseits von Arroganz gegenüber dem Volk - diese gepaart mit Angst vor dem Volk - und von einem Machtwahn und Machterhaltungs-Wille, der mit dem des letzten und schon damals als „senil“ geltenden Generalsekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzendem des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“, Erich Honecker, und dessen, u.a. mit Herzschrittmachern, Bananen und Jägermeister gut versorgter Führungsriege absolut vergleichbar ist. Was diese Regierung unternimmt ist nicht allein der Versuch, die Bürgerrechte zu Gunsten der Politikerkaste einzuschränken, nicht nur eine neue Stasi zu schaffen - sondern dadurch auch die verfassungsmäßige Grundordnung zu beschädigen und also zu beseitigen.

    Ich werde SPD und CDU - die sich, wie übrigens vorausgesagt, als neue bürgerfeindliche Einheitskoalition herausstellte und demnächst in einer „ganz großen Koalition“ (mit den Grünen oder der FDP) weiter „regieren“ wollen, nie wieder wählen. (Die AfD und anderes Pack aber auch nicht.)

    Und ich kündige zivilen Widerstand an: Und ich verweise darauf, dass die Deutsche „Demokratische“ Republik genau an dem zivilen Widerstand der Bürger zerbrach, den diese mit dem Versuch, die Unfreiheit der Bürger zu zementieren, heraufbeschworen hatte.

    Habt ihr denn gar nichts gelernt, ihr „da oben“? Wie blöd, bitteschön, kann man sein?

    21.03.2021

    Justizindiziertes „Ischgl-Ereignis“ in Kassel:
    Richterwahn und Covidioten-Pack sorgen für „Superspreader-Event“ - Mitschuld der Bundesregierung

    Kassel war gestern “das Irrenhaus Deutschlands“ und ich bedaure aufrichtig, dass es keine Handhabe gibt, auf dass man um solche Demonstrationen einfach zwei Zäune ziehen kann um durch eine harte Quarantäne die Infektion der übrigen Bevölkerung zu verhindern - denn wenn eines klar ist, dann ist es das: Gestern haben sich hier wieder Querköpfe gegenseitig infiziert und dieses, sogar das Tragen einer Maske verweigernde Pack wird diese Infektionen zu Hause und sonstwo auch an Dritte weitergeben. 

    Ich rede hier immerhin von Leuten, die noch in der Notaufnahme behaupten, dass es COVID-19 gar nicht gäbe und Rettungskräfte anhusten und anspucken - Genau so benehmen sich „Irre“!

    Eigentlich sollte man derzeit Demonstrationen solchen Packs gar nicht erlauben. Aber teutonische, über Tatsachen erhabene „Richter“ sehen das „anders“ bzw. „mal wieder gar nichts“:

    Über dies sei zu beachten, dass die Infektionsgefahr durch andere Maßnahmen soweit reduziert werden könne, dass sich ein Totalverbot als unverhältnismäßig erweise. Als mildere Maßnahmen gegenüber einem Verbot könnten zum Beispiel Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dem Einhalten von Mindestabständen und der räumlichen Trennung der verschiedenen Demonstrationen erfolgen.

    Wahnglaube des Verwaltungsgerichts Kassel, Az. 578/21.KS, 6 L 587/21.KS (Genau diese systemische Entfremdung der Justiz von den Tatsachen und dem Gesetz ist eines meiner Themen.)

    Ich hoffe, die versammelten Vollidioten hatten Ihren Spaß. Ich glaube (anders als die Richter und Richterinnen) nicht, dass die das nicht wieder machen. 

    Über Covidioten:

    Denn womit haben wir es hier zu tun? Einerseits mit „Richtern und Richterinnen“ welche sich den Tatsachen und der Lebenserfahrung (die zu viele Richter, jedenfalls außerhalb einer  „Juristenblase“, niemals tatsächlich erwerben konnten) vollständig verweigern. Andererseits mit einem Haufen Covidioten und Covidiotinnen - denn anders als solche kann man die Irren nicht bezeichnen, die sich, wie gesehen, zu tausenden mitten in einer Pandemie ohne Mindestabstände und Masken zusammenrotten. Viele von denen sind aufgrund der Verweigerung derzeit eine Gefahr für sich selbst und Dritte - gehören also ganz schlicht in psychiatrische Behandlung. Man schaue nur auf deren Schilder...

    Die stetige und ausnahmslos Erfahrung mit sämtlichen Demonstrationen der vereinigten Covidiot*innen, Querdenker*innen und Nazis*schlampen () aus der gesamten Pandemie-Phase zeigen doch eindeutig, dass gerade die Verweigerung von „Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dem Einhalten von Mindestabständen“ bei diesen Demonstrationen absolut dazu gehört, dass die wenigen Demonstrant*innen, die eine Maske tragen, von den Übrigen sogar aggressiv dazu angehalten werden, diese abzusetzen.

    Aber ich habe zunehmend die Gewissheit, dass deutsche Richter vielfach zu einer Tatsachenwahrnehmung gar nicht mehr in der Lage sind.

    Viele „Wiesos“: Das Versagen der Regierung(en):

    Es tut mir leid (ein großer Teil der Bevölkerung - darunter meine Person - leidet ja auch darunter) aber von etwas anderem als einem systemischen Versagen der Regierung kann ich nicht ausgehen. Ich habe folgende Fragen an die „Großkopferten“:

    • Wieso ist Jens Spahn noch Gesundheitsminister? Ich denke, ein Typ der in der ganzen Pandemie nichts anderes fertigbrachte, als reiche Leute noch reicher zu machen (z.B. Schutzmasken zu einem Einzelpreis von rund 6 Euro durch die ohnehin eher gut verdienenden Apotheker verteilen zu lassen) und ansonsten nur dazu in der Lage ist, notorisch Versprechungen zu machen, die er auf Grund eigener Versäumnisse gar nicht einhalten kann, der hat das Vertrauen der Bevölkerung verloren. Der Versager Jens Spahn muss den Posten als Gesundheitsminister räumen - alles andere ist eine Demonstration einer systemimmanenten Moral- und also Ehrlosigkeit.
    • Wieso werden in der Pandemie Großunternehmen, die auch in der Pandemie Gewinne machen und das Zahlen von Steuern selbst sehr sorgfältig vermeiden, mit Milliarden von Euros gestützt? Wieso wird das Geld der Steuerzahler Aktionären z.B. von Mercedes Benz in den Arsch geblasen als wäre es Zucker?
    • Wieso bekommen kleine, wirklich hart betroffene Unternehmen nicht die versprochene Hilfe? Und wieso werden genau diese Kleinunternehmen bürokratische Anforderungen gestellt, welche just Betrüger am einfachsten erfüllen können? Wieso ist es also möglich, dass Hilfen an - das ist leicht überprüfbar - gar nicht existierende Unternehmen gezahlt werden, deren Anträge von - das ist leicht überprüfbar - gar nicht existierenden „Steuerberatern“ gestellt werden - an leicht überprüfbar existierende Unternehmen aber nicht?
    • Wieso sind also die Minister (Altmeier), welche die Pandemie-Hilfen für die Wirtschaft „vollständig vergeigt“ haben, noch im Amt? Auch der hat es nur fertiggebracht, Gelder an die Reichen zu verteilen, die es nicht nötig haben. Aktionäre von Daimler-Benz z.B.
    • Wieso hat die Regierung dieses größenwahnsinnigen Staates eigentlich nicht für eine Pandemie vorgesorgt, obwohl bekannt war, dass es für diesen Fall an Ausrüstung und Mitteln (Masken, Schutzkleidung, Desinfektionskram), aber auch an eigenen Produktionskapazitäten mangelt? Geht es dieser Regierung denn nur darum, Geld zu den Reichen umzuverteilen?
    • Wieso zieht sich das Versagen bei der Versorgung von allen Pandemiebekämpfungsmitteln durch alle Bereiche (Masken, Schutzkleidung, Schnelltests, Impfungen)?
    • Wieso, zum Teufel, gibt diese Regierung Billionen an Reiche und ist gleichzeitig nicht in der Lage den Impfstoff schnell und in ausreichender Menge zu besorgen und zu verimpfen? Israel kann das, Chile kann das, England konnte das! Die angeblich perfekten, großfressigen Deutschen versagen hier vollständig.
    • Wieso sagt niemand offen die Wahrheit, nämlich dass der Umstand, dass in Deutschland nicht genug Impfstoff (aber auch Schutzmasken, Schutzkleidung) hergestellt werden kann, auf die von Wirtschaftsliberalen vorangetriebene Globalisierung und den nur angeblich vorteilhaften Umbau der Wirtschaft in eine Dienstleistungsgesellschaft zurück zu führen ist?
    • Wieso hat es sich die Regierung eigentlich erlaubt, die Bevölkerung in der Pandemie mehrfach vorsätzlich zu täuschen? Spätestens bei dem viel zu halbherzigen „Lockdown“ vom November 2020 war doch jedem „mit etwas anderem als Vakuum oder Scheiße im Kopf“ klar, dass dieser weit länger als bis Weihnachten 2020 dauern musste! War das „nur dumm“ - oder waren das Lügen, die „herausgehauen“ wurden um „die Bevölkerung nicht zu verunsichern"?
    • Wieso hat diese Regierung so lahm reagiert? Schon im Januar 2020 hat die Regierung - insbsondere der Herr Spahn - so getan als gäbe es keinen Grund zur Besorgnis - dabei war für jeden mit einer brauchbaren polytechnischen Allgemeinbildung schon absehbar, was passieren wird und dass die Bundesrepublik definitiv nicht gerüstet ist. War das „nur dumm“ - oder waren das Lügen, die „herausgehauen“ wurden um „die Bevölkerung nicht zu verunsichern"?
    • Wieso erlauben es sich diese Großkopferten eigentlich, sich inmitten dieser, durch das Versagen ausufernden Pandemie, und des wirtschaftlichen Leidens eines großen Teils der Bevölkerung auch noch, sich selbst durch das Zuschanzen von Aufträgen und Provisionszahlungen zu bedienen?
    • Wieso wird in Angesicht der Korruption nichts dagegen unternommen?
    • Und wieso erlaubt es sich eine derart vollständig versagende Regierung in dieser Situation eigentlich Gesetze zu machen, welche ausgerechnet die Privatsphäre und das Recht auf Meinungsäußerung beschneiden sollen und werden?
    Ich denke, diese Regierung sollte nicht davon ausgehen, dass sie weiter machen kann. Es gibt nämlich Wahlen. (Bitte nicht die AfD wählen. Das sind nur noch übler.)

    23.04.2020

    Herr Spahn: Ich werde keine Corona-App installieren, die auf PEPP-PT basiert!

    Nachtrag (21. Juni 2020):

    Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
    1. Ich habe es selbst getan und empfehle die Corana-App zu installieren und zu nutzen.
    2. Na Bitte! Geht doch!
    (Ursprünglicher Artikel:) 


    Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.

    Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.

    Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.

    Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.

    Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
    „Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befür...“
    ... sagte der „rechtsstaatsgläubige“ Volltrottel noch - bevor er so unschuldig wie unerwartet brutal auf den Boden geworfen, von drei auf ihn knienden Männern fixiert, er durch den Schmerz und Atemnot "passiviert", ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, MPs in den Rücken gedrückt und ein „kombinierter Sicht- und Spuckschutz“ (volkstümlich: „Sack“) über den Kopf gezogen wurde.

    Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
    • Ich kann aus eigenem Erleben berichten, dass die Datenbanken wie Inpol jede Menge Unsinn über mich enthalten, der in der Vergangenheit auch bewusst illegal an Kriminelle herausgegeben wurde - und dass dieser Mist selbst dann nicht gelöscht (oder als falscher Vorwurf markiert) wird, wenn sich die, (in meinem Fall) sämtlich von Kriminellen erhobenen Vorwürfe als völlig abstrus und haltlos herausstellten und die Ermittlungsverfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder sehr schnell wegen erweislicher Unschuld eingestellt wurden.Woran es ja ist.
    • Ich selbst wurde auch schon einmal unschuldig von schwer bewaffneter Polizei in der oben beschriebenen Weise überfallen. Weil ein anderer Mails verschickt hatte, in denen er eine Herkunft von mir sehr schlecht vormachte - was, wegen der Unbeholfenheit der Fälschung eigentlich offensichtlich war: „Swatting“ funktioniert in Deutschland auf Grund ausufernder Dummheit der Behörden nämlich sehr gut.
    • Anderen geht es auch nicht anders.

    17.03.2020

    Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) „dreht komplett durch“

    „Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert Sanktionen gegen die Verbreitung von „Fake News“ im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die Bundesregierung solle aktiv werden, drängte Pistorius jetzt auf spiegel.de.“
    (Lese ich in den Medien)

    Also, wenn schon, dann braucht das Gesetz drei Paragraphen:
    • Der Erste möge die Verbreitung von „Fake News“ unter Strafe stellen.
    • Der Zweite die Verbreitung von „Fake News“ durch Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Politiker, Abgeordnete und Personen in ähnlichen Stellen - z.B. Minister. Und zwar unter einer wesentlich höheren Strafandrohung als im Ersten - und ohne die „Weichgummi“-Ausnahme, dass die Person sich „bewusst und in schwer wiegender Weise“ und nicht zur Erreichung eines „legitimen“ oder „höheren“ Ziels oder „nur infolge fahrlässiger Nichtüberprüfung“ von der Wahrheit und also der Rechtsordnung entfernt haben müsse.
    • Der Dritte sodann die Verbreitung von „Fake News“ durch Richter und Staatsanwälte. Und zwar unter einer wesentlich höheren Strafandrohung als im Zweiten - und ohne die Ausnahme, dass die Person sich „bewusst und in schwer wiegender Weise“ oder „nur infolge fahrlässiger Nichtüberprüfung“ und nicht zur Erreichung eines „legitimen“ oder „höheren“ Ziels von der Wahrheit und Rechtsordnung entfernt haben müsse.
    Viertens würde ich vorschlagen, den § 263 StGB zu verschärfen und auch durchzusetzen und Prozessbetrüger - und, sofern deren Anwälte dem Gericht bewusst „Fake News“ vortragen,  auch diese richtig ordentlich zu verknacken: Mindeststrafe ein Jahr und ein Tag!

    Wenn man den feuchten Wunsch des Herrn Boris Pistorius (der wird sicher behaupten, noch nie Fake News“ verbreitet zu haben. ) nur nach dem ersten Paragraphen nachkäme, dann könnte man auch die „BRD“ gleich wieder in „DDR“ umbenennen. Erstere behauptet, ein „Rechtsstaat“ zu sein (die Wirklichkeit ist „mindestens zweifelhaft“), die zweite behauptete „demokratisch“ zu sein - was sie definitiv nicht war ...

    Ich erinnere mal an die „Fake News“ des  Bundesgesundheits- und Krankenhausschließungsministers Spahn.

    30.01.2020

    Madsack OnlineService GmbH & Co. KG legt „höchst unvernünftig“ (wenn nicht „irrsinnig“) anmutende Berufung ein.
    Zu den Hintergründen:

    Das Euroweb-Derivat „Madsack OnlineService GmbH & Co. KG“ will (sic: Allen Ernstes!) nicht mit Begriffen wie „Internet-betrug“ und/oder „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ und/oder „falsche Versprechungen“ in Zusammenhang gebracht werden und versuchte also den Rechtsanwalt Thorsten Wachs, der eben genau solches äußerte, mit einer Abmahnung zu belästigen und zog mit dem unsinnig anmutenden Ansinnen sogar vor das LG Hannover.

    Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?

    Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens  betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
    • Madsack / Hannoversche Zeitung
    • Stuttgarter Zeitung
    • Westfälische Nachrichten
    für neu gegründete Töchter der Euroweb teuer das Recht erkaufte, deren Marken zu benutzen und sich so aber sicher sein kann, dass diese ausgesprochenen geldinteressierten Medienunternehmen nicht negativ über die „Geldkuh“, vor allem aber  nicht über die - nunmehr unter deren Marke - fortgeführten, gesetzeswidrigen und der Mutter „Euroweb“ gerichtlich rechtskräftig untersagten Vertriebsmethoden und die damit verbundene „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ gegenüber den eigenen Lesern und den eigenen Anzeigekunden(sic!) berichten und die eigenen Kunden also warnen - was eigentlich der Job der „Presse“ ist.

    Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.

    Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
    Um die Sache noch richtig fett zu machen hat Daniel Fratzscher aber wohl beschlossen, die das (noch) nicht rechtskräftige Urteil des LG Hannover vom 21.11.2019, Az. 8 O 168/19 vom OLG bestätigen zu lassen. Er ließ dagegen allen Ernstes Berufung einlegen, was für mich vor allem Freude bedeutet. Denn ich sehe wenig Chancen dafür, dass er das Verfahren „dreht“. Ich erwarte also „hoffnungsfroh“, dass das OLG Celle ein gewichtiges Urteil raushängt, welches die Erben und Verwalter der Marke „Madsack“ endlich mal wach macht.

    18.12.2019

    Bürger schützt eure Privatsphäre!
    SPD-Justizministerin Lambrecht crasht das Grundgesetz

    Wenn das alles stimmt, was heise.de schreibt, dann hat die SPD-Justizministerin Lambrecht nichts geringeres vor, als es in einem "Schutzgesetz für beleidigte Leberwürste" auch dem letztem Dorfpolizist zu erlauben, in einem nie gekanntem Maße in die Privatspäre diesem (auch nur selbst) missliebiger Bürger einzudringen.

    Der Verfassungsbruch:

    Das Grundgesetz schützt eigentlich die Privatsphäre der Bürger. Oder soll es schützen. Aber seit es in Deutschland ein Grundgesetz oder Verfassungen gibt gibt es immer wieder auch Bestrebungen des Staates, die Rechte der Bürger zugunsten des Staates zu beschränken. Ganz übel - und in vielen Aspekten vergleichbar mit der von Lambrecht angedachten Regelung war ab 1933 unter den Nazis und 1949 bis 1990 in der ostzonalen DDR: Da galt die Privatsphäre nichts und so will es nun auch die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht wieder haben:
    "Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben."

    schreibt heise.de.

    Der Kreis der berechtigten Stellen erstreckt sich auf alle "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Also wirklich auf jeden Dorfpolizist und demnächst womöglich auch noch auf die Post, die Bahn, den Forst und natürlich die Wasserstraßenverwaltung. Frau Lambrecht, die um den bejammernswerten Zustand der deutschen Justiz weiß, hat keinen Richtervorbehalt vorgesehen. 

    Anbieter sollen ferner die Bestandsdaten sogar dann herausrücken wenn dieses dies im Kampf gegen (angebliche) Urheberrechtsverletzungen "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist".  Nach unten, also im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Anlasses um in einem ungeheurem Maße in die Privatspäre der Bürger einzudringen, wird von der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht ganz offen keine Grenze gesetzt. Es reicht ja schon der Verdacht auf Beleidigung/Verleudmung.


    Ganz mieses populistisches Vorgehen der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht:

    Dieses mal allerdings wird nicht wie bisher Kinderfickei als populistisches Argument für die "Unumgäglichkeit der Maßnahmen" genutzt, sondern das Vorhaben eines "Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, welches zu einem "Staatsdienerwohlbefindensverbesserungsgesetz"und eben zu einem "Ermächtigungsgesetz" ausartet.

    Was geschehen kann und geschehen wird:

    Justiz und Polizeien in Deutschland sind tatsächlich kaum noch kontrolliert. Richter begehen die Rechtsbeugung frech und in dem Wissen, dass die dreisteste Rechtsbeugung nicht bestraft wird. Wenn jetzt also ein "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" zuständiger Ex-Ehemann, z.B. eben ein Dorfpolizist) seine Befugnisse missbraucht um etwas über den neuen Lover seiner Exfrau zu erfahren, dann kann dieser längst nicht nur bei WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. die Herausgabe der Passwörter, sowie natürlich aller Daten verlangen.

    Und zwar auf Zuruf: Ein solches Ersuchen muss laut dem klar grundgesetzwidrigem Vorhaben SPD-Justizministerin Lambrecht zwar prinzipiell in Textform gestellt werden, bei "Gefahr im Verzug" (dem von Staatsdienern meist missbrauchten Argument also) soll es aber auch "zunächst" ohne diese Minimalanforderung gehen. Wer mehr als 100.000 Kunden hat, müsse "für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Auf deutsch einen unbeobachteten Zugang für Staatsdiener, welche dann ohne jede Kontrolle einfach Daten absaugen können.

    Nicht nur Mails und Nachrichten sind betroffen!

    Betroffen sind längst nicht nur "WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co." sondern alle Unternehmen, welche Telemediendienste erbringen. Gerade  Gmail und Facebook bieten zum Beispiel Schnittstellen an, mit denen eine Authorisierung bei weiteren Diensten realisiert wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass damit die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigten (also die Typen, die Strafzettel für Falschparken ausstellen) bei so manchem sehr tief in die Privatsphäre eindringen können.

    Das Potential einer Schädigung durch leerdrehende Staatsdiener ist also extrem hoch, es ermöglicht prinzipiell sogar, dass ein gehörnter kommunaler Parkplatzwächter (ist zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt...) mit den so erlangten Daten Straftaten von der Erpressung bis hin zur Vortäuschung von Straftaten begeht.

    Und falls das überhaupt herauskommt, dann "ermitteln" dessen eigene liebe Kollegen gegen ihn. Mit dem schon vorher bekannten Ergebnis, dass ihm "keine strafbare Handlung nachzuweisen sei" (es sei denn er hat mit diesen und seinen Chefs wegen was anderem Streit.

    Die SPD-Justizministerin Lambrecht sollte möglicherweise an einer ganz anderen Stelle ansetzen:

    Allein wenn ich sehe, welche groben Rechtsbrüche Richtern erlaubt werden und dass keine realistische Chance besteht, diese dafür auch vermittels der Justiz büßen zu lassen, dann wundere ich mich keine Sekunde lang, dass so mancher, weniger stabilerer und bis dato "rechtsstaatsgläubiger" Bürger durchdreht und sich arrogant das Recht verletzende Beamte oder Richter selbst vornehmen will. (Was übrigens nicht bedeutet, dass ich derlei gutheiße.)

    Das der Staat sich im Laufe seiner Existenz gegenüber den Bürgern immer mehr herausnimmt ist übrigens quasi "naturgesetzlich". Wenn die Situation für eine ausreichend große Zahl von Bürgern dann unterträglich wird (Man nehme die "Reichsbürger", welche sich mit der Bundesrepublik nicht mehr identifizieren wollen, "Pegida" und andere, welche den "Rechtsstaat" nicht mehr anerkennen) - dann kommt es - ebenso "naturgesetzlich" - zu plötzlichen Veränderungen, die allgemein als "Revolution" bekannt sind und bei denen erst Bürger auf die Barrikaden steigen und sich sodann die Staatsdiener als zu Unrecht verfolgt ansehen. Dem kann man nur entgegenwirken in den man die Rechte der Bürger wahrt und dafür sorgt, dass diese Bürger mit dem Staat zufrieden sind.

    Was also die Justizministerin tun sollte:

    1. Die auf vermeintlicher und ausgeübter "Allmacht" beruhender Arroganz von Behörden und der Justiz dem Bürger und dem Gesetz gegenüber eindämmen.
    2. Dafür sorgen, dass alle Bürger auch sozial zufrieden sind.
    3. Dafür sorgen, dass der Staat und dessen Mittel nicht (wie es gegenwärtig der Fall ist) die Beute der Staatsdiener und deren Frühstücksgenossen ist.
    4. Keineswegs einen "derart freien Grundrechtsbruch"  in ein Gesetz gießen.

    Ein ganz besonderer Hinweis an die SPD-Justizministerin Lambrecht:

    Wenn Sie in einem Land mit chinesischen Verhältnissen (hier: Allmacht des Staates gegenüber den Bürgern) leben wollen, dann gehen Sie doch nach China! Wie ich lese sind Sie ja bei den Bürgern Ihres Wahlkreises gründlich durchgefallen und dann über die Liste in den Bundestag eingezogen.

    04.10.2019

    Ironie der Teutonen-Presse: "Hongkongs Regierung verbietet Tragen von Masken bei Demonstrationen" - "Waffe der Kolonialzeit"

    In der weitgehend gleichgeschalteten deutschen Qualitätspresse lese ich:
    • "Die Hongkonger Regierung hat ein Vermummungsverbot für Demonstranten verhängt. Regierungschefin Carrie Lam berief sich dabei am Freitag auf ein altes Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit."
    • "Der bekannte Demokratieaktivist Joshua Wong sagte, das Gesetz "markiert den Anfang vom Ende Hongkongs". Es sei eine Ironie, dass "eine Waffe der Kolonialzeit von der Regierung Hongkongs und der Kommunistischen Partei Chinas genutzt wird", sagte Wong der Nachrichtenagentur AFP."
    Das ist ja wahrhaft undemokratisch. Sehen wir uns mal an, wie viel besser und demokratischer das im Land der Richter und Belehrer: (Deutschland) geregelt ist:
    • Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.
    • In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG)
    • Am 28. Juni 1985 wurde ein Verbot der „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. „Vermummung“ wurde gemäß  Abs. 2 StGB (Landfriedensbruch) zu einer Straftat, sofern sich die Betreffenden in einer „gewalttätigen Menschenmenge“ aufhielten und die Polizei zum Auseinandergehen aufgefordert hatte. 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.
    (Quelle: Wikipedia)

    Fazit:

    Hier, in Deutschland ist, ohne dass es die staatstragenden Benachrichtigungsorgane von Gruner + Jahr (sicherlich aus reiner Bescheidenheit heraus!) auch nur erwähnen, wirklich alles sehr viel besser! Nicht nur Hong Kong und China sollten endlich dazu übergehen, unsere Leitkultur zu übernehmen und das Drangsalieren der stets "völlig grundlos" protestierenden Bevölkerung - auch mit Kriegswaffen - nicht länger als "Notstand" sondern als "alltägliches Handeln" betrachten. Am besten durch ein "Demokratie-Verbesserungsgesetz", welches nachts um zwei oder während einer Fußball-WM durch 30 von 700 Parlament-Arier angenommen wurde!

    So lange das nicht gemacht wird sollte Deutschland, wie von Joshua Wong gefordert,  „Einreisesperren verhängen und das Vermögen derjenigen einfrieren, die Menschen in Hongkong unterdrücken wollen“. (Und ihm in unserem schönen, ach so demokatischen "Rechtsstaat" Asyl gewähren)

    04.12.2018

    Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf

    BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17

    An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors.  Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer  vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".

    Um welchen Rechtsbruch es geht:

    Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.

    Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.

    Warum mich der "Scheiß" interessiert?

    Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.

    Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat

    Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.

    Bildschirmfoto:
    Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher

    Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
    Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
    und weiter:
    Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.
    Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!

    Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!

    01.12.2018

    Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung wirklich Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

    1. Update: Am Ende hab ich gewonnen: Mein Ablehnungsantrag gegen die drei Richter(innen) wurde abgesegnet,  die Ablehnung gegen den ursprünglichen Richter Neumeier ging dann auch durch, das OLG gab mir recht soweit das LG meiner Beschwerde (mit kruder Begründung) nicht abhalf und die „Euroweb-Struktur“ namens „Webseitenarea GmbH“ des Denis Pohlan nahm sodann ihren ganzen Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Was wohl klar macht, dass der ohne Rechtsbeugung keine Chance hatte! Durch die Antragsrücknahme konnte auch die versuchte „Freiheitsberaubung vermittels Missbrauch des Gerichts“ nicht vollendet werden.

    2. Update: Ich wurde nicht verurteilt, das AG Kassel hat die Strafsache elegant, sorgfältig und systematisch verjähren lassen um zu verhindern, dass ich dem Herrn Simon durch die Verteidigung schade. Das ich Ihn und die drei Richter, aber auch den Staatsanwalt Uekermann als Zeuge vernehmen werde hatte ich angekündigt. Meine Meinung dazu? „Feige ist sie also auch, diese Kassler Justizmafia!“
    Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.
    (Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).

    Das gilt noch mehr für den Gerichtspräsidenten des LG Kassel, Albrecht Simon, welcher derzeit (noch) Präsident des LG Kassel ist und durch sein persönliches Handeln das Amt und das Ansehen des Rechtsstaates in der schwersten denkbaren Weise beschädigt hat.

    Die Vorgeschichte

    Im Verfahren 8 O 1205/15 des LG Kassel habe ich zunächst dem Richter Neumeier mehrfach Rechtsbrüche und Arbeitsverweigerung vorgeworfen. Unter anderen erließ er zugunsten eines erweislichen Lügners zunächst eine einstweilige Verfügung - dieses klar dem Grundgesetz zu wider, weil er mir zuvor keine Gelegenheit zur Verteidigung gab. Er unterließ hierbei zusätzlich - zumindest vom Ergebnis her - die auch im EV-Verfahren allfällige summarische Prüfung des Vorgetragenen, denn sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Antrag unbegründet war. Doch damit nicht genug: Am 23.12.2015 und am 15.01.2016 erließ er zwei weitere, ganz gewiss nicht dringliche Beschlüsse zu meinem Nachteil.

    Dieses obwohl ich am 21.12.2015 den Ablehnungsantrag unter Rüge der Voreingenommenheit gestellt hatte über die noch nicht entscheiden wahr. Auch hierbei handelte der Richter Neumeier also klar gesetzwidrig. Er handelte auch bewusst rechtswidrig, denn ihm kann der Ablehnungsantrag vom 21.12.2015 nicht entgangen sein, weil sich sein Beschluss auf die mit diesem zusammenhängende Beschwerde, also das gleiche Schriftstück bezog:


    In diesem Schriftstück ist der Ablehnungsantrag unterstrichen.

    Am 16.01.2016 habe ich den Richter Neumeier dann nochmals abgelehnt:


    Offensichtliche unwahre Behauptungen von gleich drei Richtern im Ablehnungsverfahren

    Nunmehr waren die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange mit dem Vorgang befasst. Diese behaupteten am 06.09.2017(sic!), dass „objektive Gründe, die geeignet sind, ein Misstrauen an der Unparteilichkeit des Richters Neumeier zu rechtfertigen, nicht bestehen.“ Und weil eben dieser Fall gegeben ist, wenn ein Richter während des Laufens eines Ablehnungsverfahrens nicht unaufschiebbare Entscheidungen trifft (§ 47 ZPO) behaupteten diese, der Richter Neumeier habe das Ablehnungsgesuch vom 16.01.2016 „überlesen, weil es drucktechnisch, z.B. durch Unterstreichung nicht hervorgehoben gewesen“ sei.

    Daran waren zwei Sachen falsch: Zum einen ging es um das relevante Ablehnungsgesuch vom 21.12.2015 - und in diesem war das Ablehnungsgesuch unterstrichen. Aber selbst im Gesuch vom 16.01.2016 war es der erste Antragspunkt. Den zu übersehen ist ein "Kunststück", welches man schon einem Richter nicht abzunehmen vermag. Es waren aber drei RichterInnen die den Quatsch in einen Beschluss schrieben. Das wirft eine Frage auf: „Wenn als Richter "nur die Besten" des Berufsstandes in Frage kommen sollen (Werbung der Justiz für selbst) - wie dumm müssten denn dann die übrigen Juristen sein?“

    Der nach so einer "Nummer" fällige, "geharnischte" Protest:

    Nach diesem, höchst merk- und denkwürdigem Beschluss ging ich nunmehr mit einem Ablehnungsgesuch gegen die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vor. In diesem schrieb ich:
    Ich beanstande also, dass die Richter Quandel, Eimelt-Niemand und die Richterin Lange vorsätzlich unwahr behaupten, dass das Ablehnungsgesuch – tatsächlich vom 21.12.2016 – „weder drucktechnisch noch in sonstiger Hinsicht“ hervorgehoben sei. Gleich drei Richter können die Hervorhebung durch die Unterstreichung nicht übersehen haben, es sei denn das LG Kassel wäre ein Blindenheim.

    Auch ist die markante Position des Antrages bereits im 2. Absatz des Schreibens ganz objektiv betrachtet eine Hervorhebung in „sonstiger Hinsicht“ deren Existenz die Richter Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange in klar rechtsbeugerischer Weise weglügen wollten – dabei aber erwischt wurden.
    und, weiter:
    Die Rüge der Voreingenommenheit gegenüber dem Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange stützt sich auf eben dieses, nur durch Vorsatz mögliche „Übersehen“ der tatsächlich durch Unterstreichung gegebenen drucktechnischen Hervorhebung meines Ablehnungsgesuches. Ferner darauf, dass in der „Begründung“ behauptet wird, dass Ablehnungsgesuch stamme vom 16.01.2016 um mir das Heraussuchen des Dokuments und damit die Entdeckung des vorsätzlich unwahren Vortrages wie in I.c dargestellt, zu erschweren.

    Richter, die wie hier erweislich gegeben, vorsätzlich die Tatsachen falsch darstellen, sind als voreingenommen zu betrachten, weil derartig grobe Lügen belegen, dass diese Richter keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung haben, was wiederum belegt, dass erst das Urteil fest stand und danach die „erkannten“ Tatsachen an dieses Urteil angepasst wurde.
    Unter
    III. Allgemeine Situation nicht nur aber insbesondere im Bezirk des LG Kassel
    schrieb ich weiter:
    Es ist mir völlig unmöglich hier an die gerne mal behaupteten „Irrtümer“ oder wie hier ein „Überlesen“ zu glauben, denn derlei müsste dann ja auch mal zu meinen Gunsten vorkommen.

    Doch daran fehlt es trotz der inzwischen extremen Zahl dieser "Irrtümer" vollständig. Zudem haben Richter des LG Kassel offensichtlich nicht einmal dann den Antrieb, sorgfältig und genau zu arbeiten oder sich der Tatsachen anzunehmen und das Gehirn zu benutzen, wenn diese eine Person der Freiheit berauben.

    Entweder sind die Richter der 6., 7., 8. und 9. Zivilkammern des LG Kassel zu dumm für den Job als Richter oder aber diese lügen und beugen notorisch das Recht.
    Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

    Dieses wurde Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel vorgelegt. Der entschied sich dazu, gegen mich Strafanzeige zu stellen, weil ich die Richter „verleumden“ würde. Dabei war dem Gerichtspräsident des LG Kassel sonnenklar, dass es sich um einen Antrag auf Ablehnung der Richter handelte und dass  meine Aussagen Wertungen vor dem Hintergrund eines wahren, nicht von der Hand zu weisenden Tatsachenkerns sind. Hinzu kommt: Im Prozess sind auch harte Aussagen erlaubt. § 193 StGB  besagt ganz eindeutig:
    Wahrnehmung berechtigter Interessen

    Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
    Als Jurist kennt Albrecht Simon auch diesen Paragraph. (Falls nicht, hat er im Amt eines Gerichtspräsidenten nichts verloren!) Doch um seine bewusst an den Tatsachen vorbei urteilenden Richter zu schützen und in der von vorn herein aussichtslosen Absicht, mich für meinen offensichtlich berechtigten Protest zu bestrafen und mich bei der Verteidigung meiner Rechte zu behindern, wagte er den - bei Annahme auch nur eines Restes von Anstand sowie Rechtsstaats- und also Gesetzestreue der nachfolgenden Gerichtsinstanzen - von vor herein untauglichen Versuch, mich anzuzeigen. Ich werte das als "Versuch, mich in den Knast zu lügen" .

    Ko-(r)rup-tion

    "Korruption" ist das Wort für "gemeinsam brechen" und meint den "gemeinsamen Rechtsbruch". Der begann hier bei Richter Neumeier, setzte sich bei den RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Richterin Lange fort, wurde sodann von vom LG-Päsident Simon auf die Spitze getrieben. Die Staatsanwaltschaft Kassel wird sich von mir vorhalten lassen müssen, dass diese vor der Anklageerhebung entweder gar nicht ermittelt oder aber die Akten nicht gelesen hat. Jedenfalls ist dem bearbeitenden Staatsanwalt nichts Klügeres eingefallen als, um dem Präsidenten des LG Kassel zu gefallen, gegen mich Anklage zu erheben. Auch das AG Kassel hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Korruption liegt also vor und bezüglich der Rechtsbrüche hat Albrecht Simon eine Schlüsselrolle!

    Aber um das Strafverfahren gegen mich geht es nicht mehr, denn ich schließe aus, dass ich verurteilt werde. Mir geht es schlicht darum, ob Albrecht Simon nach der vorliegenden Falschbeschuldigung durch seinen sachlich unberechtigten Strafantrag überhaupt noch Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben kann. Er hatte inzwischen mehrfach Anlass dazu, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, also die Akte zu lesen und letztendlich zu erkennen, wie falsch sein Strafantrag (Anzeige) ist. Er hat aber offenbar nichts unternommen, insbesondere den Strafantrag nicht zurückgenommen.

    Und jetzt ist es an mir zu hinterfragen, ob der Präsident das LG Kassel, Albrecht Simon, durch die Stellung des Strafantrages - und speziell durch das wider möglichen besseren Wissens (welches von einen Jurist und "Organ der Rechtspflege" zu erwarten ist) erfolgende Festhalten daran - das Ansehen des Rechtsstaates nicht soweit beschädigt hat, dass man davon sprechen kann, dass er offensichtlich darum bemüht ist, "Verhältnisse wie in der DDR" zu schaffen.

    Art. 5 GG und § 193 StGB besagt ganz eindeutig: Ich durfte, was ich tat!

    § 164 StGB besagt hingegen: Der Albrecht Albrecht Simon durfte nicht was er tat. Der derzeitige  Gerichtspräsident des LG Kassel hat jetzt seinen Allerwertesten aus dem Chefsessel zu heben und Platz zu machen für einen neuen Gerichtspräsidenten dem die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit mehr am Herzen liegt als ein von ihm gesehenes Recht der ihm untergebenen Richter auf eine "völlig frei fliegende Willkür", die erweislich an Tatsachen und dem Gesetz keinerlei Anstoß mehr nimmt!

    21.10.2018

    Kölner RA Professor Dr. Ralf Höcker - Ach, wenn er doch nur könnte wie er will!

    Bildschirmfoto: "Ralf Höcker mit Foto im Fratzenbuch"

    Wie just dieser Blog schön aufzeigt brechen die Versuche von Höckers "Mannen" ("m/w/d"), in die Pressefreiheit einzugreifen, sogar schon bei ernsthaftem Widerstand eines kleinen, nicht mal anwaltlich vertretenen Schlossers aus dem Osten zusammen. Daniel Fratzscher und Christoph Preuß z.B. sind die Obersten "Euroweb-Eminenzen". Die nicht mehr nur "zwielichtige" Euroweb wiederum ist Kunde dieser Kölner Möchtegernrechthaber-Kanzlei. Die Erfolge der Kanzlei kann man wohl "stark begrenzt" nennen. Aber mir wurde schon zu Ohren gebracht, dass Höcker mit der AfD (deren, "Ähem", "Politiker" bzw. "Nazischlampen" er ja so gerne vertritt) sympathisieren soll. In dieser gibt es jede Menge Kasper mit starken Vorbehalten gegen die Pressefreiheit.

    Was ich jetzt mal gerne wissen möchte, ist, was für Tarife der Kölner RA Professor Dr. Ralf Höcker eigentlich nimmt, wenn man ihn als Spaßvogel bucht?

    Mein Tipp:  Gegen Typen wie mich nützt auch der neue Kollege nichts. Aber womöglich ist es ja ein Burschenschaftler der nicht nur saufen sondern sich auch seinen "Schmiss" verdienen will.