Posts mit dem Label Quaknazis werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Quaknazis werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

09.08.2026

Der Rechts-Anwalt Markus HAINTZ und seine angestellte Kollegin Viktoria Dannenmeier (Köln) verbreiten mafia-artiges Schweigegebot und Anleitungen für covidiodistische und rechtsextreme Straftäter.
Ist Markus Haintz ein „Schranknazi“?

Manche Rechtsanwälte umwerben ganz bewusst (Cov)Idioten. Das hier aber ist eine „Omertà“:

Das man als Beschuldigter schweigen solle, ist eine Aussage, die viele Anwälte verbreiten - und hat in der (Kack-)Dummheit vieler Straftäter - viele gehen ja davon aus zu ihrer Tat „berechtigt“ zu sein[′] und verraten so z.B. ihr niedriges Motiv, ihren guten und nachvollziehbaren Grund - für den Rat, nicht also die Tat. Aber hier geschieht dieses im konkreten Kontext einer Sorte Straftat, nämlich dem Erwerb eines gefälschten Impfpasses - denn einen echten muss(te) man/frau ja nicht kaufen. Der Selbstbezug zum Covidioten-Pack, den die HAINTZ.media des Markus HAINTZ in Person der Viktoria Dannenmeier - um sich zu bewerben - ganz bewusst nimmt, ist offensichtlich:

  • Denn hier wurde ganz offen moniert, dass infolge der Aussage eines Kunden (auch) der oder die Verkäufer bzw. Hersteller und sodann andere Kunden als Straftäter verfolgt wurden. So, wie es Viktoria Dannenmeier austut(et), geht aber um ein offenes, für sich selbst Nachteile in Kauf nehmendes Solidarisieren mit Straftätern, die gefälschte Impfzertifikate hergestellt, verkauft, gekauft, benutzt haben.
  • Das vom Verteidiger zu vertretende Interesse des Einzelnen, also eines oder einer Beschuldigten an den der Appell, nicht auszusagen, addressiert ist, steht bei obigem gar nicht zur Diskussion - sondern einzig das Interesse einer Gruppe anderer („wahrscheinlich hunderter“) mutmaßlicher Straftäter - also von Personen, die durch eine Aussage, die den Beschuldigten entlasten oder wenigstens zu einer Minderung der Strafe dienen kann - belastet werden. So geht nicht „Rechtsanwalt“ sondern „Mafia“ - denn es ist vergleichbar mit einem, an erwischte Straßendealer gerichteten Aufruf, ihre Lieferanten gefälligst nicht zu verraten. 
  • Im übrigen fehlt es völlig am Rat, für eine Aussage anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da steht nur, man solle gefälligst schweigen um andere nicht zu belasten. Die Aussage, „damit belastet man nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“ macht deutlich: Was Viktoria Dannenmeier da öffentlich „raushängt“ ist eine „Omertà“ - vergleichbar mit dem Schweigegebot der Mafia.
  • Das machen „Organe der Rechtspflege“ nicht. Oder sollten es im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8  und § 43a Absatz 4 Satz 1 BRAO besser nicht tun.

Am 7.8.2026 veröffentlichte Markus HAINTZ (ist als selbst ernannter „CHEFREDAKTEUR“ verantwortlich) einen Artikel - es geht dabei offensichtlich darum, unter anderen Vorwand eine Art „Strafaktion“ nach der Nichtzulassung krasser Reichsbürger und Nazis zur letzten Kommunalwahl in Niedersachen auszuführen, die behauptende Wortwahl „Fehlende Verfassungstreue“, die mit dem Inhalt der Strafanzeige nichts zu tun hat, zeigt das auf:

Unter diesem demonstrativen Machtmissbrauch (die Nichtzulassung von verfassungsfeindlichem Nazi- und Reichsbürger-Gesindel soll offensichtlich verpönt und zukünftig erschwert werden) darf, auf der von Markus HAINTZ verantworteten Webseite ein Ingo Neitzke kommentieren. Der legt dort nicht nur „richtig los“ sondern auch „nazibrav“ Links. U.v.a.:

Die HAINTZ.media des Markus Haintz verbreitet die Links in den Kommentaren unter dem obigen Artikel der „Redaktion“. Chefredakteur und also verantwortlich dafür ist: SuperMarioMarkus HAINTZ.

Im Kontext ausgerechnet eines Artikels, in dem es um eine Strafanzeige geht, mit der höchst offensichtlich die Nichtzulassung von Reichsbürgern und Nazis zu den Kommunalwahlen verpönt und künftig erschwert werden soll, verbreitet der inhaltlich Verantwortliche Markus Haintz auch das Nazi-Geschwurble des „Ingo Neizke“:

„Es geht um viel mehr als „nur“ fehlende Verfassungstreue in einem BRD-District.

Es geht offenkundig um Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gesamten Restdeutschland und NATO-Imperium durch die, welche offiziell mit „der klaren Kante der wehrhaften Demokratie“ behaupten, eben diese Grundordnung zu schützen“

Das ist ja sonnenklar: „Verfassungsfeindlich“ sind nicht etwa Reichsbürger und Nazis, sondern (in den FakeNews der Reichsbürger und Nazis) diejenigen, die verhindern wollen, dass Reichsbürger und Nazis die Verfassung abschaffen. So geht die alles verdrehende Quaknazi- und Schwurblerlogik, welche Markus Haintz also auf seiner Webseite verbreitet.

Auch klassische Nazi-Wortwahlen wie „Übersetzt in bodenständigen, bürgernahen, völkisch allgemeinverständlichen Klartext:“ darf Ingo Neitzke, der dort auch gerne mal das Wort „Rassenleugner“ verwendet und sich also als Rassist bekennt, auf HAINTZ.media verbreiten.

Dann blahfaselt Ingo Neizke auf HAINTZ.media da noch das hier: 

Da ist der bewerbende(!) Link zu „NSheute.com“ - einer Webseite, die ganz offen nationalsozialistisch und also verfassungsfeindlich ist. Verbreitet unter der Verantwortung von Markus Haintz, der in einem demokratischen Rechtsstaat als „Rechtsanwalt“ gelten will - aber ein hetzender Rechts-Anwalt ist. Eine jener, allerdings laut quakenden „Kräfte, um die Meinungsklimaanlage der Gegenseite zu stören und jene Akzente zu setzen, die Familie, Volk und Vaterland verteidigen“ - Mehr „Nazi“ als dieser Spruch geht übrigens kaum: Hier wurde gerade mal so das Wort „Führer“ durch „Familie“ ersetzt um eine Verurteilung nach § 130 StGB zu vermeiden. Kein Nichtnazi würde einen solchen Kommentar in seinem Blog stehen lassen - Markus Haintz tut es!

Ich komme zu der Frage, ob Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist:

Zum Begriff:

  • Eine „Schrankschwester“ ist laut HOMO-Wiki „ein Schwuler, der sich mit seinen Wünschen und Problemen in den eigenen vier Wänden versteckt und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“
  • Analog dazu ist ein „Schranknazi“ genau „ein Nazi der dies verleugnet und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“

Wahre Tatsachen:

Markus Haintz streitet oder stritt sich ja mit der TAZ - wie seine „Betschwester“ Janine Beicht im März 2026 auf HAINTZ.media berichtete:


Folglich will Markus Haintz nicht als „rechtsradikal“, „rechtsextrem“ oder eben als „Nazi“ bezeichnet werden und gelten. Zugleich hat sich selbst zum Chefredakteur ernannt, verantwortet die schweizerische HAINTZ.media GmbH als Gesellschafter und Verwaltungsrats-Präsident („VR-P“) und damit auch die Veröffentlichung der Kommentare. Der Rechts-Anwalt Haintz verbreitet auf HAINTZ.media also aberdutzende, wenn nicht hunderte solcher höchst bedenklicher Kommentare des Quaknazis „Ingo Neizke“ - somit eindeutig rechtsextremes und verfassungsfeindliches Gedankengut. Und mir kann keiner erzählen, dass er diese nicht wahrgenommen habe, das „nicht absichtlich“ mache. Und ich habe schon oft gezeigt, dass Markus Haintz unter Missbrauch des Berufes selbst an Hass und Hetze auschließlich zum Nachteil von Nichtnazis teilnimmt:

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjQdxmqkaizG5RNhs2qH-3XLs8aWxkB2YfsS9_MsmhBxJQK4_KC-n5wjZZQYQ2xcNB2B2FulZq5yN_qSEiDqwS0niHwyHVQSIHfntK9OG8q2B1Y75WkUKEJVWkyrLAVLkeM38Fi_Ge0BcKfTFbMyF3ZRmJK3pjP2uTgxTMuNQ7YdUHUtxWkEiWSV22750g/s920/Bildschirmfoto_2026-07-21_09-14-01.png
Bild: Ein Beispiel für Hass- und Hetze des Markus Haintz muss - für heute (es gibt davon viel mehr)  -genügen.

Das Fazit, dass der Kölner Nochanwalt Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist, folgt aus meiner Sicht zwingend.

¹) Als Beispiel hierfür verweise ich mal auf einen idealtypischen Mandant des Markus HAINTZ, den rechtsextremen Hassblogger Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover. Ein „Intensivtäter“ der erst im Juni 2026 vor dem AG Hannover eine solche „Berechtigung“ (zum Beleidigen und Verleumden meiner Anwältin) durch eine offensichtlich völlig untaugliche, rein querulatorische Verteidigung beweisen wollte. Nachdem Skrziepietz zum zweiten Termin nicht erschien und (wie er selbst öffentlich verbreitete) im Strafbefehlsverfahren verurteilt wurde, war es laut seiner Veröffentlichung natürlich die Richterin, der er öffentlich und objektiv krass unwahr eine, ihm angeblich verheimlichte Terminverschiebung - mithin Rechtsbeugung - unterstellte. Gegen den Strafbefehl (beantragt waren 200 Tagessätze a 30 Euro) hat er laut seinem eigenem öffentlichen Behaupten Widerspruch eingelegt und formal besteht bis zur Rechtskraft eine Unschuldsvermutung. Es läuft (mindestens) ein weiteres Verfahren wegen der, jeweils Verurteilungen nachfolgenden Verleumdungen bzw. Beleidigungen des Richters W. vom AG Hannover und wohl auch der Richterin P. - Ich bezweifle auf Grund seines, mir wegen seiner zahlreichen Beleidigungen und seiner dummkackdreisten Verleumdungen sehr genau gegenwärtigen „psychischen Setups“ des Andreas Skrziepietz (Hannover), dass der anwaltliche Rat (hart und burschikos ausgedrückt: „Dumme Fresse halten, Anwalt reden lassen!“) geholfen hätte.

P.S.: „Ingo Neizke“ ist unter vielen Artikeln der einzige kommentierende schwafelnde. Kann es sein, dass der Möchtegernmedienmogul Markus HAINTZ bei diversen Aussagen über die Reichweite der HAINTZ.media MAßLOS übertreibt? Ist er ein Möchtegern-Elliot-Carver?

08.08.2026

Über die „(Sch)Rumpfkanzlei“ HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH und die Frage „Ist das schon Prozessbetrug oder nur Rechtsmissbrauch?“

(Präambel) Ich habe ja schon so einige Kanzleien geschrumpft, z.B. „Gravenreuth & Syndikus“ (München), die Berger Law LLP (Köln, Düsseldorf). Letztere sogar von 18 auf 0. Vorliegend schmiere ich mir das aber nicht aufs Brot - das wäre viel zu schnell gegangen.

Offenbar bedeutet Rechtsanwalts-GmbH auch „Rechtsanwalts-Gesellschaft mit beschränkter Haltbarkeit“. Jedenfalls hat die Kanzlei des (vor)lauten Markus Haintz das als Niederlassung beworbene Stundenbüro ...

... offensichtlich aufgegeben ...

... und die erst im Oktober 2025 angestellte Melina S. war angeblich seit Anfang Juli 2026 „potzblitz“ nicht mehr bei der Haintz-legal Rechtsanwalts-GmbH beschäftigt. 

Der Supermarkus HAINTZ schrieb dem Landgericht Frankfurt am 3. Juli 2026 wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war laut Kanzleiwebseite angeblich Melina S. immer noch Angestellte des Supermarkus Haintz.

Merkwürdig ist nur, dass das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ein anderes Datum, nämlich  den 16. Juni 2026, und eine andere Kanzlei nennt:

Der oben genannte Hass- und Hetzblogger Andreas (Manfred) Skrziepietz ist übrigens „prominent“ - denn seine, im Oktober 2025 rechtskräftig gewordene Verurteilung - die weder die erste noch die letzte ist - thematisierte dieser selbst bei Nius.de, einem bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk beliebten „Webmagazin“. In welchem übrigens auch eine Janine Beicht, die sonst auf HAINTZ.media  (konkurriert um das selbe Publikum und um die selben Spender) hetzt, „ungefiltert auffällig“ wurde.

Bildschirmfoto: So dringt Janine Beicht in die Öffentlichkeit - diese tut das übrigens auch mit privaten Kram wie Alter, „Männerpech“, Kinderlosigkeit und Menopause.

Wie auch immer das sei. Aber ich halte mal fest, dass der Weggang der Melina S. aus der Kanzlei HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH am 16.06.2026 bekannt gewesen sein muss (siehe Bild oben, Anwaltsverzeichnis). Auch für die Kündigung des Stundenbüros (laut Anbieter „Virtual Offices / Virtuelle Büros“, „Firmensitz“) in der also nur angeblichen „Zweigniederlassung“ in der Neuen Mainzer Str. 6 bis 10 wird es Fristen geben. Ich gehe davon aus, dass am 16.06.2026 die Kündigung des Vertrages zwischen dem Workspace-Anbieter und der Haintzschen Rechtsanwalts-GmbH eine beschlossene oder schon erfolgte Tatsache war.

Doch am selben Tag (16.06.2026) schrieb Markus HAINTZ dem LG Frankfurt 

und behauptete, er sei von Äußerungen meiner Person über die seine höchstselbstpersönlich aus folgendem Grund in Frankfurt besonders(!) betroffen:

Was die  Ex-Angestellte Melina S. betrifft, gab Haintz im gleichen Schreiben selbst an, dass diese - wie auch die anderen beiden - in der „Hauptniederlassung“ in Köln tätig sei. Zudem ist übrigens auch die Stuttgarter Adresse der „HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH“ in der dortigen Königsstraße 38 mit einem Anbieter von Stundenbüros verknüpft.

Die Behauptung einer „besonders erheblichen Auswirlung“ in Frankfurt am Main lässt den Herrn Markus Haintz im Hinblick auf die Wahrheitspflicht - zum wahrheitsgemäßen und vollständigen Vortag - ganz schlecht aussehen. Wie ich das sehe wollte er sich (wohl mit Absicht, siehe unten) bei der wiederholt sehr nazifreundlich urteilenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Verwscheigen der - wie er wohl schon gewusst haben muss - bevorstehenden Beendigung des Vertrages über das Stundenbüro erschleichen.

Für mich ist die Behauptung der „besonderen Auswirkung“ in Frankfurt am Main also a) vorsätzlich unwahr erfolgt, sollte b) das Gericht täuschen und c) im Hinblick darauf, dass durch die unwahre Behauptung der Anschein der Zulässigkeit des Antrages vor diesem Gericht offensichtlich unzutreffend herbeigeführt werden sollte, ergo eine Form des Betruges. Über diesen Vorwurf bzw. Verdacht werden nach meiner Strafanzeige Staatsanwaltschaften und ggf. Gerichte entscheiden. Das es sich aber um Rechtsmissbrauch handelte, ist (jedenfalls für mich) sonnenklar.

Über die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt

Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Ina Frost gilt mir auf Grund echt merkwürdiger Entscheidungen, welche das OLG Frankfurt teilweise längst aufgehoben hat (Az. 16 U 151/25, 16 U 153/25), als „ungewöhnlich nazifreundlich“. So hatte die Kammer unter Ina Frost mir die Äußerung der auf wahren und schon der „Frostkammer“ vorgelegten Tatsachen (öffentliche Äußerungen von Skrziepietz) beruhenden Meinung verboten, Andreas Skrziepietz sei rechtextrem bzw. rechtsradikal und ein Hass- bzw. Hetzblogger. Nach der OLG-Entscheidung - für die also kein neuer Vortrag notwendig war - kam diese 3. Zivilkammer unter der selben Ina Frost allen Ernstes auf den „Trichter“, dass diese sich der Entscheidung (dass ich Andreas Skrziepietz als rechtextrem bzw. rechtsradikal sowie Hass- und Hetzblogger bezeichnen darf) mit „ganzem Herzen“ anschließe und verbot mir allen Ernstes die Bezeichnung des üblen Hetzers Andreas Skrziepietz als „Quaknazi“. Dieser kaum zu fassende Unsinn ist nicht rechtskräftig und wird - da bin ich mir ganz sicher - vom OLG Frankfurt demnächst kopfschüttelnd verworfen -  denn immerhin ist es eine Äußerung über einen - wie die 3. Kammer durch Vortrag und aus Akten wusste - mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten, rechtextremen bzw. rechtsradikalen Hass- und Hetzblogger.

Klar darf man so einen „Quaknazi“ nennen - nämlich um den Maulheld geradezu wohlwollend von den „Tatnazis“ der NSU zu unterscheiden!

01.08.2026

Quaknazi-Anwalt Markus Haintz verbreitet absichtlich extrem frauenfeindliche, sexualisierte Beleidigung weiter!
Wann wird der Dumm-Hetzer endlich aus der Anwaltskammer geworfen?

 

Wenn und falls der sich einen „Rechtsanwalt“ und „Journalist“ nennende Dummhetzer Markus Haintz nicht auf das „absurd niedrig“ anmutende geistige Niveau seiner kriminellen Mandanten - nehmen wir Quaknazis wie Andreas Skriepietz oder eben Timm Kellner -  abgerutscht ist, dann nimmt er hier absichtlich an der (wie er selbst schreibt) strafbaren Beleidigung einer Politikerin teil. Das Wort „Bitch“ („läufige Hündin“) unterstellt vorliegend eine ungewöhnliche Promiskuität, die vom „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz dummdreist wiederholte Beleidigung ist also absichtlich sexuell konnotiert.

Es ist auch, wie seriöse Journalisten wissen, absolut nicht notwendig, sogar als „äußerst niedrig“ verpönt, den Name der Beleidigten und die üble Beleidigung in einem Artikel, erst recht in dieser Enge und gar in der Überschrift zu wiederholen!

Der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ Markus HAINTZ nimmt also - einen geistigen Defekt (die Vermutung scheint vorliegend auf) wird er eifrig verneinen - ganz bewusst und vorsätzlich an der, wie er selbst schreibt, strafbaren Hetze seines Mandanten - eines bekannten und bereits heftig verurteilten Quaknazis teil.

Bild: Der Problembürger Timm Kellner in seinen Videos durch die absurde Herzchenbrille, den Weihnachtsmannbart und die rosa Plüschfiguren im Hintergrund. Er verpasst sich selbst die, für einen erwachsenen Mann, höchst seltsame, wenn nicht bedenkliche Anmutung. Vielleicht will er sich ja damit bei einem Kindergarten bewerben.

Der selbst schnell beleidigte und vor Gerichten erheblich querulierende Markus Haintz will übrigens kein (Quak-)Nazi sein, stellt sich aber in seiner Werbung deutlich auf deren Seite. Das er auf diese absurd niedrige Weise und aus niedrigen - nämlich pekunären Gründen - seine Tätigkeit als sogenannter „Rechtsanwalt“ bewirbt und sich so nicht mehr nur „an die Seite“, nicht nur „in eine Reihe“, sondern selbst an die Spitze dummen und kriminellen, rechtsradikalen Volkes, hier eines seiner teils mehrfach verurteilten Quaknazi-Mandanten (hier übrigens Timm Kellner) stellt, und wie gezeigt an deren Straftaten teilnimmt, sollte - besonders im Zusammenhang mit den vielen weiteren ähnlichen Fällen zu seinem Rauswurf aus der Anwaltskammer führen! Denn ich denke, dass das, was das Markus Haintz da dummgroßmäulig betreibt, die Bedingung des § 14 Absatz 2 Variante 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist“) für einen Entzug der Zulassung erfüllt. Sich in der oben zu sehenden Weise an Straftaten zu beteiligen, um daran wohl nicht nur pekunär zu goutieren sondern auch um, so sehe ich das, sich persönliche Befriedigung hinsichtlich des eigenen Hasses zu verschaffen, dürfte für viele mit der formalen Rolle des Markus Haintz als „Organ der Rechtspflege“ unvereinbar sein.

Ich appelliere an die Anwaltskammer Köln, die Konsequenzen zu ziehen und den niedrig denkenden, geistigen Wicht[¹] rauszuwerfen![²]

¹) Beinahe hätte ich, es gab da mal einen „hashtag“, nach dem „ch“ anders fortgesetzt. Aber dann wäre ich ja so wie das niedrig denkende und handelnde Hassmaul und sein Weihnachtsmann Mandant.

²) Ich habe die Anwaltskammer Köln auf diesen Artikel als „Offenen Brief“ aufmerksam gemacht.

Offensichtlich weiteres Strafverfahren gegen „dummquakkriminellen“ Andreas Skrziepietz (Hannover) in Gange

Gegen den schon mehrfach zuvor und zu dem erst erst kürzlich wegen mehrerer Äußerungsdelikte verurteilten „Dummquakkriminellen“ Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) ist offenbar schon wieder Anklage erhoben worden. (Schreiben unten) Bekannten Tatsachen (seinen Artikeln mit den eindeutigen Verleumdungen) zufolge dürfte der Quaknazi wegen besonders dummdreister Verleumdung eines Richters W. und/oder einer Richterin P. des AG Hannover durch öffentliche Schrift vor dem „Kadi“ stehen - die ihn jeweils zuvor strafrechtlich verurteilt hatten - und es könnte hinsichtlich der  Tatsache, dass er ein offensichtlich nur schwer belehrbarer Intensivtäter ist, dieses Mal für eine Bewährungsstrafe und eine Therapieeinweisung reichen.

Das strafrechtliche Erscheinungserbild des Andreas Manfred Skrziepietz wird von der „Merkel-SAntifa“[¹] auf einer, diesem Thema gewidmeten Webseite beschrieben.


¹) Die behauptete Existenz einer „Merkel-SAntifa“, welche eine staatlich finanzierte Terrorgansiation sei, ist eine mehrfach öffentlich geäußerte Wahnvorstellung des Andreas Skrziepietz.

16.07.2026

„Auch ganz kleine Pimmel gehören in den Männerknast!“
Hetzender „Opa gegen Links“ wird nach Zeithain verlegt

Das Neo-, Quak- und Schreinazi Marla Svenja Liebich, welches als geborener Sven Liebich (übrigens ebenso wie Markus HAINTZ) noch blaue T-Shirts (allerdings mit anderem Aufdruck, nämlich „Opa gegen Links“) trug, wird in die JVA Zeithain, das ist ein Männerknast, verlegt. ES wurde unter anderem wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt.

Bild: (Ausschnitt aus dem Bericht von NTV.de) Das „gar unschuldige Fräulein“ Marla Svenja Liebich quakend und schreiend vor dem Gerichtssaal in Plzen. Mein rechtsextremer Lieblingshassblogger Andreas Skrziepietz kommt mir ebenso hübsch vor. Und nach den Urteilen der Strafkammern des AG Hannover als ebenso „unschuldig“.

Wie man von ganz bösen Stimmen und tschilpenden Spatzen auf ganz schrägen Dächern so hört hat sich, nachdem der VW-Bus mit dem Gefahrgut eintraf, pflichtgemäß eine Bedienstete der JVA Chemnitz durch einen kurzen Blick ins Höschen um die Sache gekümmert und mit den Worten „klein, aber gerade noch ohne Hilfsmittel zu erkennen“ ein Kreuz bei „zuständige Haftanstalt: Männerknast JVA Zeithain“ gemacht. Damit fällt aus, dass die Steuerzahler für die - gerade im „Schritt“ - sicherlich sehr bequeme Damenwäsche der Maja Svenja Liebich aufkommen. Was auch ausfällt: Kuscheln mit Beate Zschäpe und „Susanne S.“ Allerdings vermute ich, die würden eher einem Brechreiz erliegen.

Ein privater Kommentar über den Inhalt des Höschens von „Marla Svenja“ soll übrigens gelautet haben: „Damit können unsere Mädels doch nichts anfangen. Kein Wunder, dass DAS in dem Alter noch UNSCHULDIG sein soll!“

Eben diese Justizvollzugsanstalt Zeithain ist nämlich für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Verurteilten zuständig, die sich erstmals in Strafhaft befinden. Viele davon werden, wenn und falls sie Einsicht zeigen, weit vor der vollständigen Verbüsung der Strafe auf Bewährung entlassen - für das sich nunmehr „Marla Svenja Liebich“ nennende „Opa gegen Links“-Wesen kommt das wegen der Flucht bis gerade mal ein paar hundert Meter hinter die bayrisch-böhmische Grenze von Gesetzes wegen „eher nicht“ in Betracht. Apropos: Eine maßlos übertreibende Quak-Schreiberin von „HAINTZ.media“ pranzt in einem Quaknazi-Medium kackdumm von einer „Flucht quer durch Europa“. Natürlich vor vor einer ganz und gar ungerechten Justiz.

Nicht verbürgt ist, was man sich in Chemnitz erzählt: Der aus echten Frauen bestehende Gefangenenbeirat soll umissverständlich ausgetan haben, dass die Mädels in der Anstalt es nicht dulden werden, wenn sich DAS beim Duschen, diesen „wie im schlechtesten Porno aller Zeiten“ auf Ärsche, Titten und die Körpermitte starrend, „eifrig seine anderthalb Zentimeter rubbelt“. Da könnte es, natürlich ungewollt und also selbstredend ohne Beteiligung der echten „Muschis“[²], wegen Nichtbeachtung örtlicher Glätte im Nassbereich oder der Begrenzung von Türöffnungen zu bedauerlichen Alleinunfällen kommen. 

Ich kann Andreas Skrziepietz aus Hannover nur empfehlen, die Nachrichten über „das Liebich“ und den Knastaufenthalt dieses sicherlich jungfräulichen Wesens aufmerksam zu verfolgen.

Immerhin hat Skrziepietz schon zweimal, jeweils nach Verurteilungen, den ihn verurteilenden Richter bzw. die Richterin öffentlich beleidigt bzw. verleumdet. Dieses, in dem er den beiden - nach Verurteilungen wegen Beleidigung, übler Nachrede bzw. Verleumdung Rechtsbeugung unterstellte und Sätze raushaute wie:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Dies quakte öffentlich: Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover (Groß Buchholz)

Sein kackdreistes Verhalten beim letzten Gerichtstermin, vor dem er die geladene Zeugin (das „mutmaßliche“ Tatopfer, das übrigens als Rechtsanwältin für mich tätig ist) und mich selbst belästigte, lässt mich nämlich darauf schließen, dass er nicht dabei bleibt. Ebenso lässt seine krasse Uneinsichtigkeit bezüglich des eigenen Verhörens hinsichtlich des Prozesstermins am 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr (diese Terminierung haben alle - außer Andreas Skrziepietz - also sogar Zuschauer, darunter ich selbst - richtig verstanden, nur Skrziepietz will (wie er schrieb[²]) erst zu 15:00 Uhr geladen worden und erschienen sein, vermutet Arges und verleumdet die Richterin), jedenfalls aus gesunder Laiensicht darauf schließen, dass er sich bei künftigen Prozessterminen ziemlich genau so wahnhaft verhält wie es der Schreinazi und „Opa gegen Links“, Fräulein Marla Svenja Liebich gezeigt hat.

Ich vermute mal, dass nach einem Blick auf das oft grob wahrheitswidrig „Gemächt“ genannte „primäre Geschlechtsmerkmal“ des Andreas Skrziepietz, die gleiche, auch sein Verhalten erklärende „Diagnose“ zu treffen sein wird wie bei dem Cougar-Blusenträger namens „Marla Svenja“.

¹) „Muschi“ ist, wie auch „Schlampe“ eine gebräuchliche Anrede unter Frauen in JVAs.

²) Präteritum: Den (genauer sind es zwei) Blogbeitrag des Andreas Skrziepietz hat Blogger.com wegen enthaltener Verleumdungen gelöscht.

P.S.:

Die „Opa gegen Links“-Marla, der ebenfalls verurteilte Andreas Skrziepietz und die erwähnte „Quatschschreibtante“ mit dem Geographie-Problem von HAINTZ.media sind absolut typische AfD-Wählerinnen.

13.07.2026

„HAINTZ.legal“ mutiert zu „HAINTZ.egal“
Zum Begriff des „unsolidarischen und asozialen Seuchenvogels“

Bildschirmfoto: So nehmen Leser seine krasse Entäußerung wahr.

An anderer Stelle schreibt Markus Haintz z.B. bezüglich der COVID-Impfungen unwahr von einer  „Gentherapie“.

Für mich ist dieses „Denken“ des Markus Haintz völlig absurd, krass unsolidarisch und vor allem asozial. Denn nur weil er - allerweitest auf unhaltbare „Gründe“ gestützt  - Angst vor einem „Pieks“ (oder wohl auch einer Schluckimpfung) hat, verweigert er sich also Impfungen (oder würde es offensichtlich gerne tun), verhetzt er Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit!“ - Mit Ausrufezeichen!

Mein Kommentar hat auch ein Ausrufezeichen: „Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank!“

Da Markus Haintz zu Corona-Zeiten auch mehrfach das Tragen von Schutzmasken verweigerte, Hotspots besuchte und quasi direkt von diesen zum „Ringelpietz mit Anfassen“ also Coronaverbreitungsparties, z.B. in Berlin  (Teilnehmer: Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, Putinfreunde und andere merkwürdige Volkstanzgruppen) fuhr, sogar nach vorheriger öffentlicher Ansage zu einer Gerichtsverhandlung ohne Schutzmaske antanzte und das nur vermeintliche „Recht“, ein asozial agierender „Seuchenvogel“ zu sein, die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren ohne Maske durchsetzen wollte, mache ich jetzt mal eine Ansage:

„Zum Glück sieht sich die murksende 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt nicht mehr als zuständig an, denn meiner Meinung nach ist der Herr Markus Haintz nicht nur ein unsolidarischer und asozialer „Seuchenvogel“ sondern auch ein dreister „Covidiot“. 

Zur Überschrift „HAINTZ.legal mutiert zu HAINTZ.egal“:

Markus Haintz quakt öffentlich weiter: 

„Mir ist egal, ob ich durch diese „kontroverse Meinung“ irgendwelche Follower verliere oder „öffentliche Glaubwürdigkeit“. Ich sage, was ich denke, heute, morgen und für den Rest meines Lebens.“

Hoppla: Ich und das Landgericht Kassel dachte auf Grund seines Vortrages, die Glaubwürdigkeit sei ihm als Anwalt schon beruflich besonders wichtig...

Ob es ihm noch egal ist, wenn er nur noch Mandate von Vollidioten erhält und ihm die Angestellten wild mit den Armen rudernd und laut fluchend davonlaufen plötzlich abhanden kommen? Nun, von den an anderer Stelle erwähnten 250.000 Seitenabrufen wird wohl ein Großteil von solchen wie mir stammen. Also Leuten, die wissen wollen, was aus dem Dunstkreis von Covidioten, Neo-, Quak- oder Krass-Nazis, Reichsbürgern, Querfaslern, Flacherdlern, Klimaleugnern, Putinfreunden und eben auch ulkig „denkenden“ aber eben nicht „ulkigen“ sondern „seuchenfördernden“ Impfgegnern noch so kommt.

Und Markus Haintz sollte dies erfahren: „Viele werden wohl seine Webseiten besuchen, weil so viele über sein dummes Zeug (und also ihn selbst) herzlichst lachen wollen!“

„Demnächst auf diesem Sender“: Ein Bericht darüber, wie sich die oben erkennbare „Denkweise“ (viele werden, was nicht als „unberechtigt“ anmutet, einen Mangel an Zutrefflichkeit des Wortes reklamieren) auf seine Arbeit auswirkt.

Demnächst durch das LG Kassel zu entscheiden: Am 11. Juli schrieb Markus HAINTZ.egal drei Artikel, am 10. Juli  ebenfalls. (Ob er im zeitlichen Zusammenhang und) Wie viele Anträge auf Fristverlängerung er stellte und mit der Überforderung durch Eil- und Fristsachen begründete, weiß ich hingegen nicht. Ich weiß nur, dass er mich verklagt, weil ich darüber schrieb, dass er Anträge auf Fristverlängerung stellte, gleichzeitig aber Artikel veröffentlichte statt die Verfahren seiner Mandanten zu fördern. Markus Haintz hat das - wie eben so vieles - umgedeutet: er schreibt in einem Verfügungsantrag, ich hätte behauptet, „er schaffe es nicht Fristen zu wahren“. Was erweislich objektiv unwahr ist, denn ein Fristverlängerungsantrag - darüber schrieb ich - wahrt ja die Frist. Ob seine Behauptung vorsätzlich unwahr“ war darf im Hinblick auf seinen Schrank nebst Tassenmanko (siehe oben) bezweifelt werden. Ich vermute mal Markus HAINTZ.egal wird dann wohl querulieren, dass es doch „völlig klar sei, dass die Justiz gegen die Meinungsfreiheit entscheide“ und dass er, der er „überhaupt nicht rechtsradikal“ sei, Berufung gegen diese „böse, AfD-feindliche Entscheidung einer voreingenommenen Staatsjustiz einlegen“ werde.

Und später um Spenden betteln. 

 

07.07.2026

Andreas Skrziepietz, das Stichwort „Hausdurchsuchung“ und der „kleine Unterschied“
Zu den Begriffen „Quaknazi“ und „Querulant“

Anlass des Berichts: Andreas Skrziepietz aus Hannover „bloggert“ sich einen: 

„Der Täter hatte die Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht bzw. beschimpft. Das war für die StA aber natürlich kein Grund, gegen ihn vorzugehen.“

Was nun die Aussage betrifft, der Täter habe die „Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht“ muss man speziell bei ihm sehr vorsichtig sein. Denn der frisch verurteilte Quaknazi neigt zur Übertreibung. So bezeichnete er meine Anwältin als für „Massenmorde verantwortlich“ und hat vor Gericht ein „Teilnahmezertifikat“ an einer Aktivierungsmaßnahme der Jobagentur zum „Journalismusdiplom“ erklärt. Keine ganz kleine Lüge.

Andreas Skrziepietz ätzt weiter:

„Ich stelle mir gerade vor, wenn ich dergleichen gewagt hätte. Eine HD wäre das Minimum gewesen.“

Mit „HD“ meint er (wohl) „Hausdurchsuchung“. Über „Hausbesuche“ der Staatschutzabteilung des Landeskriminalamtes, er nennt diese „Stasi“, hat der hinsichtlich seiner geistigen Fähigkeiten auch in dieser Frage doch „stark eingeschränkt“ wirkende  „Docmacher“ Andreas Skrziepitz ja selbst in der Vergangenheit öffentlich mehrfach (am 17. Mai 2024 mit Angabe „gestern“, am 2. Juli 2024 mit Angabe „heute“) berichtet. Und dabei jeweils nicht vergessen diese Berichte mit schäbigen Beleidigungen zu garnieren. 

 Nun ja. Sein schäbiges Verhalten ist das nur das Eine.

Er wirft immer wieder mit so niedrigen Beleidigungen und Verleumdungen um sich, dass ich meine, man sollte solche wie ihn psychiatrisch untersuchen und mindestens psychosozial begleiten - um die in solchen Fällen sicherlich nicht nur von mir gesehene, latente Gefahr eines Abgleitens von verbaler Gewalt in physische Gewalt zu mindern: So erklärte er selbst vor Gericht:

Bild: Aussschnitt aus seiner höchst fragwürdigen Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 21.08.2025 mit welcher er sehr wohl einräumt, dass es eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand.

Vielleicht liegt ja der kleine Unterschied darin, dass der andere Täter in Deutschland - anders als Skrziepietz -  nicht vorbestraft war und - anders als Skrziepietz - nicht auch noch ausgerechnet der Staatsanwaltschaft Kassel drohend mitteilte, dass er sich bewaffnet habe, denn die Kriminalhistorie des Andreas Skrziepietz weist wegen dieser Äußerung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes aus, welches sehr gut zum Datum 02.07.2024 und seiner Angabe „gestern“ passt:

01.07.2024 - Verstoß WaffG, Vg.-Nr.: 202400919591: In Anschreiben an die StA Kassel
kündigte der Besch. an, dass er sich bewaffnet hat. Der Ausgang des Verfahrens der
StA Hannover, Az.: 2527Js81823/24, ist nicht bekannt.

 Auszug: Nur ein Item dem polizeilichen Informationssystem, insgesamt gab es Einträge bezüglich des also reichlich polizeibekannten Andreas Skrziepietz, die - Stand 9. Januar 2025 knapp 3 Seiten füllen. Ich gehe davon aus, dass er inzwischen mehr Einträge in dieser beonderen Art „Krankenakte“ hat. Es finden sich darin auch Gründe, ihn als politisch motivierten Täter anzusehen, denn die Kriminalakte enthält auch sowas:

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a
StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belastigung durch
Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" hindigt der
BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild
Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl.
der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden. Der Ausgang des Verfahrens der StA
Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, ist nicht bekannt. 

Im September 2020 wurde der Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt und hat am 29.01.2026 öffentlich behauptet, dieses geschah nicht weil er Hitlerbilder verteilte, sondern weil er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Wörtlich: 

Ich wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.

Das kann man ihm glauben oder nicht. Aber weil der rechtsextreme und durch Straftaten auffällige Aktivist Andreas Skrziepietz trotz der Verurteilung in zahlreichen Artikeln so weiter machte ist er eben ein „Quaknazi“!

Mindestens bis zum 16. März 2026 verbreitete er auch noch den Artikel „Die Nazi-Partei CDU“ wegen dem (und weiteren Äußerungen) er im Frühjahr 2025 zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde - was am 28.10.2025 (ganz oder teilweise) rechtskräftig wurde.  Mit der Verurteilung drängte Skrziepietz unter Wiederholung der Beleidigungen selbst in die Öffentlichkeit. Das Spezial-Magazin NIUS, welches u.a. Lektüre und Sprachrohr rechtsradikaler Idioten ist, hat das tatsächlich veröffentlicht.

Dr. „berechtigt“ Skrziepietz beging die Straftat also trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter. Über eine aktuelle Verurteilung (womöglich wie beantragt zu 200 Tagessätzen a 30 Euro) schrieb Andreas Skrziepietz am 26.06.2026 in einem von von blogger.com wegen weiterer böser Verleumdungen und Beleidigungen schnell gelöschtem Ejakulat:

„Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands. [...] Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Das kann nur einem Wahn entspringen: Er wurde verurteilt weil er „die Wahrheit gesagt“ hat sondern weil er nach Ansicht der Geschädigten, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts meine Anwältin durch  öffentliche Schrift verleumdet und beleidigt hat. Er ist also sogar ein „erweitert uneinsichtiger, querulierender“ Straftäter.

Genau so geht „Quaknazi“. „Querulant“ übrigens auch.

01.07.2026

Feige verschwiegen: Urteil gegen großmäuligen Quaknazi wurde im Oktober 2025 rechtskräftig.

Wie mir erst heute bekannt wurde ist ein bekannter, Hass- und Hetzblogger aus Hannover nach der Berufung gegen seine, von ihm dummdreist querulierend in die Öffentlichkeit getragene erstinstanzliche Verurteilung vom März 2025 (zu 75 „Tagessätzen“ a 15 Euro) am 28.10.2025 in der Berufung rechtskräftig verurteilt.

„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“ hatte der zum „pluralis majestatis“ neigende am 2. April 2025 noch großmäulig im Putin-Freunde-, Querfasler-, Klimaleugner-, Covidioten- und  Quaknazi-Magazin Nius.de krass querulierend angekündigt.

Daraus wurde wohl nichts. Das Scheitern hat der 58-jährige übrigens feige verschwiegen und die Strafe nebst den Kosten für beide Verfahren wahrscheinlich von seiner Mammi aufbringen lassen.

 

P.S.:

Na, Andilein? Kommen jetzt wieder Kommentare, die meine längst verstorbene Schwester getätigt haben soll? Wieder solche? Was für ein Heinz muss man sein, um sowas zu tun? Sag schon, Du musst es doch wissen:

 

 

30.06.2026

„Kein ganz frei fliegender Gerichtsstand“
Über: Quak-Klagen, das LG Frankfurt, eine „neue“ Auslegung des § 32 ZPO, zulässige richterliche Willkür und den Anwalt Markus Haintz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat ihre Zuständigkeit für ein Verfahren des nur angeblichen, sehr selbst ernannten „Kämpfers für Meinungsfreiheit“ Markus Haintz aus Köln gegen mich (Kassel) verneint.

Dieser hatte dort einen sehr merkwürdigen Verfügungsantrag gestellt und sich darauf berufen, er unterhalte in Frankfurt eine Zweigniederlassung und sei deshalb dort betroffen. 

Bild: An der Adresse ist kein „Stundenhotel“ sondern ein Anbieter für „Stundenbüros“ tätig. Sowas nutzen häufig Briefkastenfirmen.

Doch, (wohl) weil die 3. Zivilkammer nicht unbedingt mit Quak-Klagen von nur vorgeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“, Media-Haintzen, Media-Heinzen oder vorbestraften rechtsextremen Querulanten überhäuft werden will, hatte diese schon in einem früheren Termin angekündigt, solche Verfügungsanträge künftig an das LG Kassel zu verweisen.

Und diese Ankündigung, im Rahmen zulässiger und nachvollziehbarer richterlicher Willkür auch wahr gemacht:

Dort hat sich der Kölner Strafanzeigenhauptmeister Markus Haintz (dessen Rauswurf die Rechtsanwaltsanwaltskammer derzeit mit ulkig anmutenden Argumenten verweigert) allerdings schon böse blamiert.

Immerhin hat er nicht „vollqueruliert“ sondern sodann die Verweisung an das LG Kassel beantragt.

Ich habe jetzt noch fast zwei Wochen Zeit, zu seinem wirklich ulkigen Verfügungsantrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist schon fertig, aber nicht versandt: Ich habe einfach noch nicht entschieden, ob ich ihm selbst die Niedelage beibringen will oder mich rechtlich vertreten lasse - um ihm dann beim Spendenbetteln zuzujubeln.

Mal sehen, ob es vor der zu erwartenden Zurückweisung überhaupt eine Verhandlung gibt. Und: Mal sehen, ob Haintz weiter „schöne“ neue Artikel über seine unfassbar blöd anmutenden Strafanzeigen schreibt wie am 15.06.2026 und 26.06.2026, darin Politiker verleumdet und das Scheitern der Strafanzeige(n) nach § 152 Abs. 2 StPO, § 161 Abs. 1 StPO („Nichtmal ein Anfangsverdacht, Sie Rechtsanwalt!“) vorausahnend die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Dreck zieht - fast so wie es sein Mandant Andreas Skrziepietz tut.

Den letzten Satz des ersten Absatzes im obigen Schreiben hat Markus Haintz entweder nicht verstanden oder hofft, dass das LG Kassel anders entscheidet. Das wird auch: Anders als er erhofft!

Ich würde ihm ja zur Rücknahme des Verfügungsantrages raten. Aber auf mich wird der „unbelehrbar“ wirkende Kölner Strafanzeigenhauptquakmeister Markus Haintz eher nicht hören. Vielleicht auf das nach der hier erwarteten Zurückweisung auf das Oberlandesgericht, den BGH, das Verfassungsgericht - oder muss der „liebe“ Herrgott ihn zwecks Verdeutlichung mit Blitz und Donner zu Boden strecken? (Mit Regenbögen hat er es nicht so.)

 

 

23.06.2026

Stalker, geistig degressiert


 
  • „Reinholz“ schreibt man groß. Wie alle Namen.
 
  • „Verhandlung“ schreibt man groß, wie alle Substantive.
  • Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die vor Gericht vortragen, verstoßen nicht gegen Persönlichkeitsrechte.
  • Bei der nächsten Verhandlung? AG Hannover? Strafprozess? 
Wäre ich so ein Rechtschreibnazi, der sich öffentlich blamiert, in dem er sich in der Manier primitivster Narzisten - und dabei selbst grobe Rechtschreibfehler machend - über andere zu erheben versucht, dann würde ich endlich mal zum Arzt gehen um die daraus erkennbare geistige Degression untersuchen zu lassen. Es könnten sich Wege zu einer Verlangsamung und damit einem längeren selbstbestimmten und selbständigen Leben eröffnen und vermeiden, dass die 85-jährige Mutter nach vier Jahrzehnten wieder die rechtliche Betreuung ihres inzwischen 58-jährigen Sohnes übernehmen muss. 

Wenn ich dann noch sowas lese:

Wirklich beeindruckende Logik. Da fällt mir nur ein: „Ein Quaknazi ist ein Quaknazi, bleibt ein Quaknazi, quakt dummes Nazizeug.“

Aus dem oben verlinkten und sodann dem hier gezeigten Text wird einmal mehr die enge Verquickung von Nazis und Covidioten deutlich.

Danke! Du wahres und richtiges Aushängeschild „Deines“ Vereines.

14.06.2026

Rechtsanwalt und Querulant - geht das zusammen?
Der Fall des Markus Haintz (Köln)

Markus, der Medien-Haintz quakt auf „X“, wo Idioten auch das hirnrissigste Zeug verkünden dürfen:

„Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords). Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt: "eine Partei, die in der en Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."“

(Fehler zeichengenau wie in der Äußerung) 

Beweis:


Dazu präsentiert er den von ihm regelmäßig angesprochenen Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen - unter denen er ganz eindeutig nach Zustimmung und Mandaten heischt[¹] - stolz die folgende, mit jedem Verlaub lächerliche Anzeige:


Ich denke, das ist ein Fall des § 188 StGB. Der Jurist Haintz versteckt sich zwar feige hinter einer formalen „Rechtswahrnehmung“ welche nach § 193 StGB besonderen Schutz genießt, aber so wie ich das sehe, hat der Haintz die „Strafanzeige“ (es ist eher eine Quakanzeige), von welcher er - als Jurist - genau weiß, dass diese mangels einer, den §130 Abs. 3 Variante 3 StGB treffenden Begründung folgenlos bleibt, lediglich gestellt um sich damit in der von ihm gesuchten Öffentlichkeit, also insbesonders unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen, hervorzutun[¹].

Denn Ansatz 3 des Paragraphen 130 StGB lautet wie folgt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Mangels einer Nummerierung der Varianten gehe ich davon aus, dass Haintz hier behauptet, dass der Kanzler eine Aussage getätigt habe mit welcher dieser „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung ... verharmlost“ 

Was im Falle einer Warnung vor der AfD aber keineswegs der Fall ist, denn diese Partei wird ganz eindeutig von auch rechtsradikalen Personal und also auch solchen Ideen bestimmt. Was Haintz hier macht ist - ausweislich des von ihm verwendeten Briefkopfes - zu querulieren. Und zwar um sich selbst zu bewerben.

Im Übrigen stelle ich also fest, dass Markus Haintz - neben der Tröte Putins - auch die Tröte[²] der Neu-Nazis bläst. Denn nicht wenige Rechtsextreme argumentieren, dass nicht etwa deren kackdumme Verbalejakulate sondern Vergleiche zwischen ihnen und den Altnazis „Volksverhetzung“ seien. Insbesondere fällt mir da sein so groß- wie auch dummmäuliger[¹]  und mehrfach verurteilter Mandant „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) ein, der dieses „Lied“ singt seit bekannt wurde, dass der sich „toll und klug“ wähnende Hass- und Hetzblogger[¹] wegen Volksverhetzung verurteilt wurde:

Bildschirmfoto: Im weiteren Text behauptet Andreas Skrziepietz (bedingt) vorsätzlich unwahr: „Jörg Reinholz aus Kassel nennt jeden, dessen Weltanschauung ihm nicht gefällt, “Nazi”, z.B. die AfD (für ihn eine “Nazipartei”)” Andreas Skrziepietz behauptet auch, geistig gesund zu sein - krank sind stets nur seine Gegner... [Update: Das LG Kassel hat Andreas Skrziepietz diese Äußerungen verboten.)

Haintz und Skrziepietz: Da ist offenbar zusammengekommen, was zusammen gehört. Vor dem LG Frankfurt geht es im Übrigen um diese Äußerung - zu der (oder solchen!) sich, so sehe ich das, nur ein „Dummquaknazi“ als „berechtigt“ ansehen kann.

Wie auch immer: Ich werde im Interesse der Steuerzahler die Staatsanwaltschaft  Berlin ersuchen, Haintz die Kosten für die Anzeige - gemäß § 469 StPO mindestens wegen Leichtfertigkeit - aufzuerlegen und ebenso wie auch ich, der Anwaltskammer Köln Anzeige über die unsachliche Werbung und die Nichtvereinbarkeit der Tätigkeit des „Haintz-Medien-Großmauls“ mit der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ - auf welche er sich hoffentlich nicht mehr allzulange berufen kann - anzeigen.

Und diese Staatsanwaltschaft soll die Anwaltskammer darauf hinweisen, dass obiges bei weitem nicht der erste Fall einer offensichtlichen Quatschanzeige zu Werbezwecken des Markus Haintz ist. Die Anwaltskammer kann da nämlich durch das Anwaltsgericht auch Geldstrafen verhängen lassen! Was allerdings nicht viel nützen wird, weil Quatschfasler Markus Haintz in einem solchen Fall einfach in den von ihm umworbenen Kreisen (also unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen)[¹]  um Spenden zu betteln und insbesondere die Quaknazis und deren covidiodistischer Anhang sodann auch noch blöd genug sind, dafür auch noch zu spenden.

Neben mir wollen übrigens noch ein paar Leute mehr, dass sich ein solch großfressiger und sich mit derart krude-dummen Zeug in der Öffentlichkeit bewerbender Querulant nicht „Rechtsanwalt“ nennen darf. Vielleicht schießt ihn aber der Elon Musk vorher mit der ersten Never-Come-Back-X-Rocket, einem X-Iglo und einem Sonnenpaneel Kohleofen auf den Mars. Der ist ja angeblich sein Kumpel... Der Mond ist für das gewaltige Ego des Markus Haintz sicherlich viel zu klein und mir selbst viel zu nahe. 


¹) Unter seinesgleichen, so sagt das Sprichwort, fühle man sich am wohlsten. Ich habe übrigens die Reichsbürger vergessen.

²) Tröte: Gerät mit dem Idioten Krach und auf sich aufmerksam machen.

24.05.2026

Nur die AfD kann ...

Das großrussische „Wahrheitsministerium“ verkündet:

„Russland hat die Ukraine mit vier verschiedenen Raketentypen angegriffen. Zum Einsatz kamen die Systeme Oreschnik, Iskander, Kinschal und Zirkon. Die Angriffe haben sich gegen militärische Kommandozentralen, Luftwaffenstützpunkte und Rüstungsbetriebe gerichtet und sind alle erfolgreich verlaufen.“

Der Westdeutsche Rundfunk berichtet: 

„Bei den nächtlichen russischen Angriffen auf Kiew ist auch das ARD-Studio in der ukrainischen Hauptstadt massiv beschädigt und teilweise zerstört worden. Wie der Westdeutsche Rundfunk in Köln mitteilt, stürzten Wände ein, außerdem gingen Fenster kaputt und Technik wurde zerstört.“

(Bildbericht

Es geht um die selbe Angriffswelle in der (letzten) Nacht vom 23.05.2026 auf den 24.05.2026.

Nur die AfD kann den Russen „glauben“.  Das ist auch kein Wunder, denn die sind ebenso verlogen bzw. „glaubwürdig“...

 

20.04.2026

Über Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) und das Ergebnis der Flucht

Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) wurde (laut einigen Berichten in der Presse offenbar kahlrasiert und in Männerkleidung) in böhmischen Krásná (für manche Teutoniker „Schönbach bei Ach“) festgenommen. Der MDR berichtete „Gefloppte E-Roller-Flucht: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich verweigert Auslieferung!

Im weiteren Artikel werde ich ganz vorsichtig sein, und  Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) als „das Exemplar“ bezeichnen. Dies, weil es angeblich schon Klagen wegen der falschen Benennung des Geschlechts angestrengt haben soll.

Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle das Exemplar wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten. Weder die Berufung noch die Revision hatten Erfolg – das Urteil ist seit Ende 2023 rechtskräftig. Ende August 2025 wurde das Exemplar zum Haftantritt geladen. Doch statt dessen folgte auf X die Fluchtmeldung:

Selbstbildnis des Exemplars. Rechte via „X“.

Das, im Hinblick auf die jeweiligen Verurteilungen in vielen Punkten mit meinem aktuellen „Lieblingsdummquaknazi“ geistig und seelisch übereinstimmende Exemplar wurde also im April 2026 nach kurzem Fluchtversuch auf einem E-Roller gefasst und sitzt nun in Auslieferungshaft.

Das Ergebnis der dummen Flucht:

  1. Ich wage es mal vorherzusagen, dass der Widerspruch des Exemplars gegen die Auslieferung für das Exemplar nichts besser macht. Statt deutschen Knast eben in Tschechien. (Denn die Auslieferungshaft wird wohl angerechnet.) Das dort bessere Haftbedingungen als im deutschen Regelvollzug herrschen bezweifle ich. Die Haftanstalt ist in Tschechien „wohl“-bekannt, es kann sein, dass dieses dem Exemplar den Widerstand gegen eine Auslieferung emmerdiert.
  2. Vorhersehbar wird das Exemplar nun die volle Haftstrafe absitzen müssen. Denn aufgrund der Flucht kommt eine vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB nicht mehr in Betracht. 
  3. Auch mit dem „offenen Vollzug“ oder „Vollzugslockerungen“ wird es „schwierig“. Weil die Flucht und die damit verbundenden, öffentlichen Entäußerungen des Exemplars, wie eben auch die als rechtsmissbräuchlich vermutete Geschlechtsänderung des Exemplars, die Vermutung befeuern werden, dass das Exemplar hinsichtlich der Verurteilung und der Straftat höchst uneinsichtig ist und demnach auch weitere Straftaten begehen wird.
  4. Der sich wohl über 2-3 Wochen hinziehende Transport vom Südwesten Tschechiens (derzeit ist es wohl in der Haftanstalt in Plzen, Stadtteil Bory) nach Chemnitz mit dem JVA-Reisedienst (der folgt da einer eigenen „Logik“) könnte über die JVA Augsburg-Gablingen gehen. Alle haben so schlechte „Kundenbewertungen“, dass diese Reisen stets ein „eigenes Erlebnisabenteuer“ darstellen.
  5. Auch erweißt sich der Zeitpunkt des Fluchtendes als „eher ungünstig“: Statt einen Winter und einen Sommer (bei vorzeitiger Haftentlassung) verbringt das Exemplar jetzt vorhersehbar zwei Sommer und einen Winter hinter Gittern. Die bekanntlich schweigen.

Fazit: 

„Dumm ist, wer dummes Dummes tut!“ - und auf dieser Dummheit folgt nun auch der selbst angerichtete Schaden.

07.04.2026

Was für ein „Lügner-Lügner“! War der „auf Koks“?

Das, was in der Überschrift steht, habe ich mir gedacht, als ich mir den Schriftsatz des mich gleichzeitig und zuvor mit recht ähnlichen Texten öffentlich verleumdenden Andreas Manfred Skrziepietz im Verfahren 10 o 360/26 des LG Kassel (die Verfügung wurde dennoch erlassen) noch mal anschaute. Da fand ich viel Dummes und Dreistes. Nehmen wir:

„Reinholz lügt gewohnheitsmäßig“ 

und:

„Reinholz lügt, wenn er behauptet, mich Stalker nennen zu dürfen. Das hat ihm das OLG Frankfurt (16 U 153/24) ausdrücklich verboten.“

Dann schauen wir doch mal in das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2025, Az. 16 U 153/24, ab Seite 31 („Beklagter“ vor dem OLG war ich. „Kläger“ war dort „Mr. alternative facts“ Andreas Skrziepietz):

1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“

Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten zusteht.
[...]
Dabei steht das wertende Element im Vordergrund, dass nämlich für den Durchschnittsleser des Beitrags ersichtlich der Beklagte durch dessen Verhalten den Kläger als „seinen neuen Stalker“ bewertet.
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt.

steht da geschrieben. Und ich hatte im Antrag an das Landgericht geschrieben: „Der Antragsteller [ich] darf den Antragsgegner [Andreas Skrziepietz, Hannover] im Hinblick auf diese [Hassschriften] durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt [...] (seinen) „Stalker“ nennen.“ 

Andreas Skrziepietz aus Hannover, der ganz sicher bei den AfD-Quaknazis oder unter dem antisozialen Covidiotengesindel, den wissensvermeidenden Klimaleugnern, meinetwegen den vollständig bekloppten Freunden des Kriegsverbrechers Putin, eben auch „Insassen“, jemanden finden wird, der oder die ihn als „Minister für Wahrheit“ („MiniWahr“) vorschlägt, hat die auf ihn bezogene Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ also hinzunehmen, da es laut Urteil des OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese, den Andreas Skrziepietz in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung gibt.

Was ich geschrieben war also wahr und richtig und „Doctor calumniae audacissimae“ Andreas Skrziepietz, der mich also mit fettem Vorsatz unwahr einen „Lügner“ nennt, kann nur „schwere geistige Umnachtung“ geltend machen, wenn er nicht gelogen haben will. Das wird er aber kaum tun, denn er ist „erweitert uneinsichtig“. 

Krank oder nicht: Ich muss mir das nicht gefallen lassen. Wegen dieser und zahlreicher anderer, unzweifelhaft unwahrer Äußerungen des Andreas Skrziepietz in zwei Verfahren vor dem LG Kassel habe ich also erneut eine Strafanzeige wegen des „Verdachtes“ des versuchten (der krass unwahre Vortrag hat ihm in beiden Fällen nichts genutzt) Prozessbetruges gestellt.

Da Andreas Skrziepietz aber in einem weiteren Schriftsatz im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel am 16.02.2026 außerdem an das Landgericht schrieb:

„Ich muss das Gericht ersuchen, gegen Reinholz ein Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihn daran zu hindern, weiterhin mich und andere Personen finanziell zu schädigen.“

habe ich im Betreff der Anzeige wie folgt formuliert:

„Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges, der versuchten Freiheitsberaubung und aller in Frage kommenden Straftaten”

In der Strafanzeige widerlege ich ganzes Rudel solcher und ähnlich dummdreister „Lügen-Lügen“ des als „Docmacher“ in die Öffentlichkeit drängenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mir in seinem Wahn übrigens dreist und wiederholt Haldol empfahl und damit wohl meinte, ich hätte gefälligst seine krassen und dämlichen Verleumdungen zu ertragen. Was aber nicht der Fall ist.

Das kann man ja am 22. April zur Sprache bringen

P.S.: Das war am Ostermontag in meiner Post: 

 

03.04.2026

Rechtsextrem, Covidiot, Klimaleugner, Putin-Freund und psychotisch ...

 

Rechtsextrem, Covidiot, Klimaleugner, Putin-Freund und psychotisch ... ist faktisch das selbe.

Haben wir eigentlich  genügend Haft- und Unterbringungsplätze für diese „ganz besondere demokratische Opposition“?

Über „Rechtsanwalt Haintz für Spendenbettler Haintz“, wohin die Spenden fließen, die BRAO und das UWG
„Es ist an der Zeit, dass sich Journalisten mal mit dem Thema befassen.“

Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz ist sehr „rechts“.  Er hat für seinen rechtskriminellen und auch sonst „sehr speziellen“ Mandant jüngst zwei Verfahren gegen mich (einen Rechtslaie) verloren: Am selben Tag (19. Februar 2026).

Ich hörte außerdem, er koche mit Wasser - Was er sonst so tut: 

Zum einen kann der sich daneben benehmende (siehe unten), als „zum Kotzen arrogant“ empfundene und unangenehme Zeitgenosse derzeit für sich in Anspruch nehmen, zugelassener Rechts-Anwalt zu sein, was aber nicht vom lieben Gott und auch nicht „für alle Ewigkeiten“ gewährt wurde - sondern nach § 14 BRAO Absatz 2 durchaus auch ein Ende finden kann. Zum anderen wird Haintz von anderen gaaaanz vorsichtig als „rechter Influenzer“  beschrieben. Ich finde, das ist viel zu höflich. Man sollte ihn mindestens einen „ganzrechten Lautsprecher“ nennen. Denn zumindest punktuell lese ich aus seinen öffentlichen Äußerungen für mich heraus, dass er selbst einen tiefen Hass mindestens gegen einzelne Mitglieder der demokratischen Gesellschaft hegt. Zum Beispiel in dem er, eine „juristische Berichterstattung“ vormachend, immer wieder mal solche Überschriften raushaut oder durch seine Mitarbeiterin, die teutonenblonde Victoria Dannenmeier (die offenbar für die „gesichert rechtsextreme“ (so das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen) AfD Sachsens auch als „Sachkundige“ auftritt) raushauen lässt:

 

Für mich ist beides nur eines: Unwürdige, niedrige Hetze, zu welcher die Namen absichtlich mit üblen Schimpfwörtern verbunden wurden. Die Frau Strack-Zimmermann ist derzeit eines Lieblingshassobjekte der 5. Kolonne Putins (AfD), der Covidioten und Quaknazis. Die Altkanzlerin sowieso. Eine Kerbe, in die Markus Haintz nebst seiner Kollegin Mittäterin Viktoria Dannenmaier offensichtlich schlägt um unter solchen (er wird, trotz des selbst erzeugten äußeren Scheins, vehement verneinen, ein Freund des russischen Angriffskrieges gegen Europa, Covidiot und/oder Quaknazi zu sein) für sich zu werben. Ich meine, dass es hier nur zwei (genauer gezählt: drei) Möglichkeiten gibt: persönlicher Hass und/oder Bereicherungsabsicht - er wirbt (das wird weiter unten relevant) mit diesen dreckigen Texten ja für sich selbst. Aus meiner Sicht gab und gibt es nämlich keinerlei journalistische Notwendigkeit, die konkreten Beleidigungen und erst recht nicht in dieser lautsprecherischen, dreckverspritzenden Form zu wiederholen. 

Beide sind Juristen, da kann ich also von Absicht ausgehen. Deshalb stellt sich die Frage, warum Hainz und seine teutoblonden AfD-Genossinnen das tun. Und da kommen wir erst einmal zu der Frage, unter welcher formalen Verantwortung diese das tun. Schauen wir also mal ins Impressum:

Die Zugerstrasse 74 in Baar ist eine bekannte Adresse, dort haben zahlreiche Briefkastenfirmen ihren Sitz. Das ist nicht „per se“ illegal, auch andere Firmen, z.B. Reedereien, legen für einzelne Vermögensobjekte (in dem Fall: Schiffe) oft solche Firmen an. Immoheinis tun das auch. Es gibt sogar „Nummern-GmbHs“. Da wären übrigens künftig noch ein paar Worte über deren „wohl sehr formalen Geschäftsführer“, einen „Dejan Lazic, Luzern, Schweiz“ zu schreiben. Markus Haintz ist übrigens „Präsident des Verwaltungsrates“. „Aktivitäten“ dieser „juristischen Person“ betreffen wohl ausschließlich Deutschland und finden nur schwerlich außerhalb von Deutschland (Köln) statt. Die Schreiberlinge sind auch offenbar sämtlich in Deutschland. Spendenkontos (außer dem bei Revolut. s.u.) liegen bei deutschen Banken. Eine in Deutschland angemeldete „Niederlassung“ habe ich trotzdem nicht gefunden.

 

(Graphik: Bildschirmfoto  →Northdata)

Doch welchen Zweck hat die Haintz.media GmbH?

Das frage ich mich auch. Oder würde es, wenn da nicht Spendenkontos und Webauftritte wie auch solche in sozialen Medien wären.

  

Was geschieht dann mit dem Geld?

Eine mögliche Antwort auf diese Frage zeigt sich hier:

 

Die Spenden werden also eingesammelt, um „freien Journalismus möglich zu machen“ und dann dafür ausgegeben, damit die Anstaltskanzlei mit beschränkter Haftung mit dem Namensgeber Hainz aus schönen Köln die HAINTZ.media GmbH aus dem hässlichen Haus mit den vielen Briefkästen in einem sauberen Gewerbegebiet in der sonst sicherlich schönen Schweiz vertritt?

„Weia!“

„Mit der Regelung des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO wird bezweckt, dass Anwälte nicht in unzulässiger Weise mit kostenloser Beratung werben und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen unter den gesenkten Preisen leidet“ 

lese ich im Web.

Markus Haintz hat, und das kann ich auch beweisen, in der jüngeren Zeit den Gerichten eine Überlastung etwa durch die „Bearbeitung vieler Fälle, Frist- und Eilsachen“ angezeigt und um Fristverlängerung gebeten.

Wie auch immer: (Nicht nur) diese Beauftragung der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH durch die spendenfinanzierte Haintz.media verbreitet einen Gestank, als hätte man das halbe Strafgesetzbuch und dazu Teile der BRAO (und wie ich gleich zeige auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irgendwo schön feucht verschimmeln lassen. Der „offen rechts-oppositionelle“ Markus Haintz selbst dazu:

  

Oha!

„Die Vertretung von Oppositionellen und die Ausnutzung des guten Willens der Spender ist für einige Anwälte eine Gelddruckmaschine, deren Ausmaße ihr euch nicht vorstellen könnt.“

Wer da wohl dazu gehört? Markus Haintz weiter:

„Es ist an der Zeit, dass sich Journalisten mal mit dem Thema befassen.“

Ist die „Haintz.media“ nur eine Werbemasche des Rechtsanwalts Haintz?

„Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen, auch wenn der Wortlaut des § 43b BRAO etwas Anderes nahelegt („Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit …“), grundsätzlich für sich und ihre Rechtsdienstleistungen werben. “ 

lese ich im Web. 

Die Haintz.media ist nämlich nur nicht nur ein Spendensammelvehikel sondern auch eine Werbemasch(in)e.  Ich sehe es so, dass das „Organ der Rechtspflege“ Haintz diese gegründet hat und unterhält, um unter dem Deckmantel der journalistischen Berichterstattung Hass zu ejakulieren und um für sich selbst bzw. die Anwalts-GmbH zu werben. Für die Werbung gibt es in der Berufsordnung aber Regeln. So z.B. in § 43b BRAO:

„Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ 

Demnach könnte Markus Haintz durchaus „Ungemach“ aus dem Anwaltsrecht und dem UWG drohen, zieht er doch vermittels der „Haintz.media“ auch immer wieder über eine konkurrierende Anwaltsfirma („so done“) her:

Bildschirmfoto: Diese und solche Werbung auf Telegram dürfte wegen „Unsachlichkeit“ §43b BRAO und wegen der Verunglimpfung eines Konkurrenten gemäß dem § 4 Nr. 1 des hier anzuwendende deutschen UWG rechtswidrig sein. Hetze ist es im Hinblick auf die Differenz von Überschrift und Inhalt sowieso.

Ich frage nun: Hat der Lautsprecher Markus Haintz von der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH die  Haintz.media GmbH in der Schweiz gegründet um das deutsche Gesetz zu umgehen oder hat das nur „gesellschaftsrechtliche und fiskalische“ Gründe? 

Also ich bin nur ein Blogger. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass die Presse, der Rundfunk und das gute alte Fernsehen von Bloggern gesehene Themen aufgreifen. Auf diese Weise wurde schon so manchem Betrüger „das Handwerk gelegt“ - Was nicht heißt, dass ich Haintz hier und jetzt strafrechtlichen Betrug vorwerfe. Vielleicht (und im Zusammenhang mit dem Spendengebettel) „Abzocke“ oder „Bauernfängerei“. Und „üble Hetze“ für welche er das Ansehen des Berufes missbraucht.

Der „Lautsprecher“ Markus Haintz nennt andere „unlauter“. Was ist mit ihm selbst? Ich bleibe dran!