Unter den Aktenzeichen 10 o 300/26 und 10 o 301/26 hat das LG Kassel jeweils eine einstweilige Verfügung gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepietz erlassen. Dieser kann Widerspruch einlegen - was aber aussichtslos sein dürfte.
Dem u.a.wegen „Rufmords“ vorbestraften „Tunichtgut“ werden fünf verschiedene, meine Ehre verletzende und üble Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt. Vor Gericht wurde zudem seine Behauptung widerlegt, dass sein Blog nicht öffentlich abrufbar sei.
Skrziepietz war - anders als ich - anwaltlich vertreten (Markus Haintz, Köln) und muss nun die Kosten hierfür (wie auch die der Verfahren vor dem LG Kassel) vollständig tragen.
Schon am 16.02.2026 erließ das Landgericht eine weitere Verfügung unter dem Aktenzeichen 10 o 159/26, in welcher Andreas Skrziepietz fünf weitere Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt wurden. Der Vorgang erweckt den Eindruck, dass der feine Herr, der es vor Jahren immerhin mal zum Doktor gebracht haben will, offensichtlich inzwischen allergrößte Schwierigkeiten damit hat, a) bei der Wahrheit zu bleiben und b) sich auch nur einigermaßen rechtskonform auszudrücken.
In Bezug auf die Verfügung vom 16.02.2026 wurde bereits ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet, weil Skrziepietz meiner Ansicht nach in besonders dummdreister Unmanier gegen das Verbot des Gerichts verstieß - was sogar sein eigener Anwalt im Schriftsatz zur Sache 10 o 300/26 darlegte. Siehe Abschnitt zur Zulässigkeit des Antrags auf Seiten 6 und 7.
Wie war das doch gleich?
„Dumm ist, wer Dummes tut!“
Mehr später.



2 Kommentare:
Auch beim Thema Haintz hat er wohl nichts gelernt.
Ja. Markus Haintz und und der sich völlig grundlos für „schlau“ haltende Andreas Skrziepietz sind voll (und für diese nutzlos, weil ich weiteren Antrag bezüglich „derselben“ Äußerung wegen des womöglich neuen Kontextes stellen kann) in die von mir gestellte Falle gelaufen. Denn damit steht ja fest, dass er die Verfügung absichtlich nicht befolgt hat.
Dumm ist, wer ...
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