Bildschirmfoto: Aktuelles Ergebnis der Schulung des Andreas Skrziepietz zum „Onlineredakteur“. Vermutlich hat er versucht, sein CMS zu bedienen.
Je länger ich über seine strafbaren Veröffentlichungen und sein Agieren vor Gericht und über seine Strafanzeigen, die Verfahrenseinstellungen nach § 154 StPO sowie die vielen Ermittlungsverfahren als Beanzeigter und Anzeigenerstatter sowie insbesondere die Verurteilungen des Verleumders und Hetzers Andreas Skrziepietz nachdenke, um so mehr glaube ich, der „AfD-Fan“ und erheblich vorbestrafte „Dr. Rufmord“ ist (nicht nur) als „Prozesshansel” sondern auch wegen seiner Straftaten und ein paar weiterer Punkte ein besonders teurer Fall für unsere Gesellschaft - und also die Steuerzahler!
Die Rechtsprechung meint, ich müsste eine solche Meinungsäußerung immer ganz genau erklären. Es sei so:
- Da wäre nicht nur das Medizinstudium, welches für die Gesellschaft einerseits teuer und andererseits offensichtlich „uneinbringlich“ war: Er wurde weder Arzt noch ist mir eine ernst zu nehmende und der teuren Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin bekannt. „Gottlob“ möchte man im Hinblick auf die von selbst demonstrierte, geistige Leistungsfähigkeit sagen. Es bleibt aber - im Hinblick auf die offensichtliche Uneinbringlichkeit - eine „teure Fehlinvestition“.
- Allerdings hat Andreas Skrziepitz „Jobcentererfahrung“ - über die er der Öffentlichkeit freimütig berichtete und unter anderem äußerte „Hartzen geht immer - Man muss dem Amt ja nicht die Wahrheit sagen“ - letzteres scheint sein Motto zu sein.
- Auch die Ausbildung zum „Onlineredakteur“ war (monetär gesehen) nicht ganz billig (wurde aber - wie wohl auch obiges) von der Arbeitslosenversicherung bezahlt, für die sicherlich reklamieren wird, dass er ja Beiträge bezahlt hat. Einziges sichtbares Ergebnis dieser Ausbildung sind seine Hass- und Hetzblogs - mit denen zahlreiche Straftaten beging, wegen denen er schließlich auch verurteilt wurde.
- Er hat zwar bisher (nach eigenem Behaupten) keine Prozessekostenhilfe beantragt - aber dennoch trägt der Staat einen erheblichen, nämlich den nicht durch Gebühren gedeckten Teil der Kosten der Gerichte in den von Andreas Skrziepietz angestrengten und oft mit erweislich vorsätzlich unwahrem Vortrag geführten Prozesse:
- So behauptete er im Jahr 2024 vor dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr, er kenne mich nicht und wüsste nicht weshalb er zu meiner „Zielscheibe“ wurde. Es stellte sich - durch rechtskräftiges Urteil - heraus, dass er mich schon ca. 2 Jahre zuvor übel beleidigt hatte und das fast zwei Jahre lang immer wieder tat. Er hat mich dabei namentlich angesprochen.
- So behauptete Andreas Skrziepietz vor dem AG Hannover hochstapelnd-vorsätzlich unwahr, er habe ein „Journalismus-Diplom“. Der Mann hat Medizin studiert und weiß also, was ein Diplom ist. Er weiß ja auch, was ein „Privatdozent“ ist. Es ist nicht glaubhaft, dass er - wie er nachfolgend öffentlich und vor Gericht behauptete - sein Teilnahmezertifikat an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes tatsächlich als „Diplom“ ansieht.
- Andreas Skrziepietz trug in einem weiteren Verfahren vor dem AG Hannover Ende 2025 vor, er sei weder „angeklagt, noch verurteilt“. Das war, wie der „Dr. vorbestraft” genau wusste, gelogen.
- Vor dem LG Frankfurt log Andreas Skrziepietz sodann, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das hat sich ebenfalls als dreiste Lüge entpuppt, denn ich konnte nachweisen, dass er am 28.9.2020 just wegen Volksverhetzung (§130 StGB) verurteilt wurde.
- Dem LG Kassel machte Skrziepitz vor, er habe keinen Prozessbetrug begangen. Das Verfahren gegen ihn wegen Prozessbetruges wurde aber nach § 154 StPO (also wegen anderer Strafe oder Anklage) eingestellt, nicht nach § 170 StPO (Keine Grundlage für Anklageerhebung z.B. fehlender Beweis). Also erschien den Staatsanwälten meine Strafanzeige begründet und der Vorwurf beweisbar.
- Die Steuerzahler zahlen auch den nicht durch Gebühren gedeckten Teil der Gerichtskosten der, durch den von Andreas Skrziepietz betriebenen Rufmord notwendig gewordenen Verfahren.
- Und die Steuerzahler zahlen wohl (das OLG Franfurt steht auf diesem Standpunkt) einen hohen Teil der Kosten der zahlreichen Strafverfahren in denen er verurteilt wurde. Denn das OLG Frankfurt führte aus, dass hinsichtlich der Strafverfahren der nicht durch Gebühren gedeckte Teil der Verfahrenskosten größer sei als im Zivilverfahren.
- Hinzu treten wohl auch die nicht unerhebliche Kosten für dessen „Sinnlos-Strafanzeigen“, die bei der Staatsanwaltschaften anfallen - denn eine Kostenentscheidung nach § 469 StGB unterbleibt häufig, weil die den Staatsanwält(inn)en Arbeit macht. Und selbst wenn Kosten erhoben wurden stellt sich die Frage ob diese auch kostendeckend sind. Ich nenne hier nur zwei Beispiele:
- Zum Beispiel jene Strafanzeige vom 04.02.2025 in welcher er behauptete, er habe keine Volksverhetzung begangen.
- Zum Beispiel jene Strafanzeige vom 01.09.2025 als er mich wegen „Nachstellens“ anzeigte - weil ich ihn zuvor wegen krassen Verleumdungen und Beleidigungen abgemahnt hatte. Ich bezweifle stark, dass Skrziepietz auch nur für eine dieser beiden, unzweifelhaft leichtfertig und böswillig gestellte Strafanzeigen auch nur einen Cent gezahlt hat.
- Da wäre noch das Betreuungsverfahren vor dem AG Kassel, welches Skrziepietz mit der gleichen „Begründung“ anleierte - welches ganz schnell zu meinen Gunsten beendet wurde - also ohne dass ich, wie Skrziepietz mehrfach dummdreist verlangte, eingewiesen wurde. Da erging (zumindest bisher) gleich gar kein Kostentragungsbeschluss. Demnach zahlt der Staat das.
- Auch in den Ermittlungsverfahren gegen ihn - wegen Taten wie Prozessbetruges, Volksverhetzung - die nach § 154 StPO eingestellt wurden - weil er anderweitig verurteilt oder angeklagt wurde, fielen Kosten an, die der Steuerzahler zahlt.
- Dieses gilt ebenso für die Verfahren wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch Dr. „Rufmord“ Skrziepietz - die nach den Ermittlungen eingestellt wurden, weil der Präsident aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die notwendige Verfolgsermächtigung nicht erteilt(e).
- Und natürlich machte auch seine querulatorische Drohung, er habe sich „bewaffnet“, in einem Schreiben an die StA Kassel ein (teures) Ermittlungsverfahren notwendig. Skrziepietz bestreitet, dass es in diesem Verfahren zu einer Hausdurchsuchung kam. Es gab aber solche - das räumte er mehr oder weniger durch die Worte „Falls es eine Hausdurchsuchung bei mir gab...“ in einer Versicherung an Eides statt vor dem LG Kassel ein.
- Die mehrfachen, und gewiss nicht grundlosen „Besuche“ (wohl Gefährderansprachen und/oder Hausdurchsuchungen) der Staatschutzabteilung 4.2 der Hannoverschen Polizei - über welche der feine Herr Skrziepietz selbst öffentlich als „Stasi-Besuche“ jaulte - fanden ebenfalls im Rahmen von Ermittlungsverfahren statt und dürften also ebenfalls beträchtliches Geld der Steuerzahler gekostet haben.
- Und auch die mehrfache Belästigung und auch fremdenfeindliche Beleidigung einer Mitarbeiterin der Hannoverschen Stadtverwaltung - über die der Hitlerbildverteiler (auch deswegen fand mindestens ein Ermittlungsverfahren statt) Andreas Skrziepietz ganz freimütig ausgerechnet unter dem Hitler-Titel „Mein Kampf“ berichtet, hat nicht nur zu einem Hausverbot geführt, sondern auch Arbeitszeit - und also „Steuerzahlers Kohle“ gekostet.

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