20.09.2025

Ist Andreas Skrziepietz der „bewaffnete Arm der Quaknazifraktion“ oder nur ein „amtsbekannter Querulant“?

Er habe sich bewaffnet schrieb der schon seit Januar 2020 als Hitlerbildverteiler polizeibekannte Andreas Manfred Skriepietz aus Hannover im Sommer 2024 an die Staatsanwaltschaft Kassel. Der zu diesem Zeitpunkt bereits wegen Äußerungsdelikten und Volksverhetzung vorbestrafte Quaknazi querulierte offensichtlich um eine Rücknahme der Ablehnung und eine Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen mich zu erzwingen. 

Und mir wurde klar, warum auf dem Parkplatz gegenüber eine Zeit lang deutlich häufiger Polizei zu sehen war als sonst. Seit dem, von einem, vom „Quaknazi“ zum „Tatnazi“ mutierten Idiot begangenem Mord an Walter Lübcke ist man hier in Kassel hellwach.

Mit Hitler hat es der Skrziepietz - dem das OLG Frankfurt schriftlich gab, dass man ihn sogar einen rechtsextremen -auch Nazi - nennen darf, ja immer mal wieder. Aber nach DEM Scheiben ist er ein „polizeibekannter Querulant“, ein „der Staatsanwaltschaft bekannter Querulant“ - sprich: Ein „amtsbekannter Querulant“. Man könnte auch sagen: Ein „rechtextremer Spinner“. Die Frage, ob er sowas wie der „bewaffnete Arm der Quaknazifraktion“ sei, würde ich mit „Nein“ beantworten. Denn offenbar hat er nur queruliert und gesponnen, sich nicht tatsächlich „bewaffnet“.

Aber der 4. Punkt der nachfolgenden Versicherung an Eides statt ist demnach wohl unwahr. Denn die kackdumme Behauptung des Quaknazis, er habe sich bewaffnet, führt geradezu zwingend zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes und nach seiner Äußerung wird wohl auch ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschrieben haben oder eine Hausdurchsuchung erfolgte, weil „Gefahr in Verzug“ war postwendend und sofort. Das ist jedenfalls das Standard-Vorgehem. Einen Hinweis darauf lieferte er selbst: „Falls es eine Hausdurchsuchung gab....“ 

Ergo stand die Hausdurchsuchung, welche er hier einräumt, und wie Skrziepietz genau wusste, gerade nicht in einem „völlig anderem Zusammenhang“


Bild: Offensichtlich punktuell unwahre bzw. unrichtige Versicherung an Eides statt im Verfahren 10 O 1343/25 des LG Kassel. 

  • Die Vollapprobation als Arzt hat er nie erhalten (nach eigenem, zweifelhaften Behaupten sogar niemals beantragt) 
  • Das er dem AG Hannover unwahr vormachte, ein Hochschul-Diplom zu besitzen, steht aus der Akte heraus fest.
  • Und wie sich heraus stellte wurde gegen Andreas Skrizepietz nach seiner - drohenden - Behauptung, er habe sich bewaffnet, ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eröffnet.

Die Folgen seiner vorsätzlich unwahren Versicherung an Eides statt - er hat dem AG Hannover wörtwörtlich vorgemacht, wahr sei, dass er ein Journalistendiplom besitze er und habe ein Journalismus-Diplom ...

 
 Bilder: Wortwörtliche Fundstellen im Schriftsatz des Andreas Skrziepietz, Hannover
 
Bild: Sein Versuch, sich nach meinem Vortrag, er sei kein Diplom-Journalist und Nachfragen der Richterin in der mündlichen Verhandlung herauszureden. (Protokoll der mündlichen Verhandlung) Im Schriftsatz und in der Abmahnung steht kein Wort von der tatsächlichen „Teilnahmebescheinigung“ an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes.  

.... sind eine Strafanzeige wegen Prozessbetruges und vorsätzlich unwahrer Versicherung an Eides statt - und er wird einen - von ihm selbst richtig teuer gemachten - Prozess verlieren:

Entgegen der Behauptung der Gegenseite hat sich der Beklagte „per definitionem“ als „Diplomjournalist“ dargestellt. Denn er behauptete in einem Gerichtsverfahren ein „Journalismus-Diplom“ zu besitzen, durch welches man schließlich berechtigt sei, sich als „Diplomjournalist“ zu bezeichnen. Diese streitgegenständliche Äußerung war zusammen mit der Äußerung, dass der Beklagte sich zu Unrecht als „Spezialist für Traumatologie“ ausgebe, bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Hannover Az: 409 C 10237/24

So  heisst es nun vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 252/25) und es zeichnet sich deutlich ab, dass die 3. Zivilkammer unter Ina Frost ihre bisherige Zuneigung gegenüber Andreas Skrziepietz nicht aufrecht erhalten kann - und auch nicht wird. Denn das OLG hat deren Beschluss aufgehoben: Ich darf Andreas Skrziepietz im Hinblick auf und Zusammenhang mit dessen Schriftschlecht und die von ihm ejakulierte Parolen durchaus als rechtsextremen, sogar rechtsradikalen - und somit auch „Nazi“ - benennen. Der nur selbstangebliche „Freund der Meinungfreiheit“ ist viel mehr ein „Gerichtshansel“ und will „allen hirnrissigen Ernstes“ ein Verbot durchsetzen, „Quaknazi“ genannt zu werden... Diese Posse ist waschecht!

Einer meiner nächsten Artikel wird sich übrigens unter dem Titel „Haintz's Geldgier“ u.a. mit diesen beiden Verfahren befassen. Fähigen Anwälten wäre aus meinen Ortsangaben schon jetzt klar, was da zum Thema „Journalismus-Diplom“ und „Prozessbetrug“ drin steht und warum Andreas Skrziepitz nur davon träumt, dass er vor dem OLG damit durchkommt.

Und der Inhalt wie der Titel dieses Artikel („Haintz's Geldgier“) wird geeignet sein, um dem RA Markus Haintz aus Köln - er vertritt Skrziepietz auf eine höchst unbesonnen anmutende Weise - einen sehr unwillkommenen Spitzname zu verpassen: „Heinz Geldgier“ könnte man auf den Gerichtstreppen künftig hören, wenn er gemeint ist.

Ob Skrziepietz dann auch dem OLG schreibt, er habe sich bewaffnet? Nun, dann kommt das Durchsuchungs- und Beweissicherungkommando womöglich nochmals - bringt aber dieses Mal wohl einen Krankenwagen und jemanden mit, der die berühmte weiße Jacke dabei und auch das Haldol nicht vergessen hat. Und packt hoffentlich alle Tatmittel ein.

P.S. Auf eine Abmahnung werde ich erneut mit einer Gegenabmahnung und sodann der negativen Festellungsklage reagieren. Die wird also teuer. Und wenn in den sich anschließenden Verfahren gelogen wird (s.o.) gibt es gerne auch eine weitere Strafanzeige.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Äh, wegen dem Hainzl – könnten wir da vorab ne Info bekommen, wann das Schauspiel losgeht? Ich frage wegen des Popcorns. Das muss ja in größeren Mengen vorbestellt werden.

Anonym hat gesagt…

Thema „Haintz's Geldgier“ Ich erwarte noch einen zweiten Beschluss - dann wird es kurz und schmerzhaft.

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