30.04.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb

Daniel Fratzscher verkündete einst stolz, die Euroweb habe im Jahr 2009 rund 5300 Neukunden gewonnen. Das dürfte den "Erleuchteten" ("alumni") spätestens jetzt reuen, denn es lieferte mir Anlass, ein wenig zu rechnen:

Dazu nehme man die Zahlen aus dem Jahresbericht 2009:

a) Gehälter: 3.175.350,00 €
b) Soziale Abgaben: 553.258,51 €
Summe: 3.728.608,51 €

Diese Summe teile ich durch 5300 und komme auf Lohnkosten von nur 700,51 € / Neukunde

Von diesen Lohnkosten ist aber noch sehr viel mehr zu bezahlen als nur das Erstellen der Webseiten. Da wären z.B. der "Webdesigner", welcher den Kunde besucht, die in der Verwaltung tätigen, die mit Updates beschäftigten Mitarbeiter ...

Es bleiben pro Webseite also maximal 400 bis 500 € an Lohnkosten für die Erstellung.

Das ist mit den Forderungen aus den Prozessen, bei denen für die Erstellung der Webseite mit Beträgen von weit über 2000 € jeweils ein mehrfach höheres angegeben wurde, nicht in Übereinstimmung zu bringen. Auf Grund deren kleinlicher Darlegung anderer Kosten, die bis auf das Porto herunter gebrochen wurde, dürfte es der Euroweb schwer fallen die gesamte Differenz durch "kalkulierte Allgemeinkosten" zu erklären - insbesondere, weil Vertriebskosten und der Besuch des "Webdesigners" extra abgerechnet wurden, und weil irre überzogene Nebenkosten (für was?) dem von der Euroweb gern mal vorgelegtem Gutachten über die Marktpreise widersprächen. Auch die kalkulatorische Miete kann die Kosten nicht erklären: Wenn die ortsüblich 12,50 €/qm und Monat beträgt und der Webdesigner 10qm braucht (was viel ist), dann käme man da auf rund 16 € - bei Berücksichtigung von Heiz- und anderen Nebenkosten (Licht, Müll, Wasser, Reinigung) auf vielleicht 50 Euro - pro Kunde, also Website, die ja in einer halben Woche fertiggestellt ist.

Weiteren Beweis erbringe ich, in dem ich die von Daniel Fratzscher genannte Zahl der 5300 Neukunden mit der Gesamtforderung aus den Prozessen multipliziere. In den mir derzeit bekannten Prozessen wurden jeweils ab 6900 Euro gefordert:

6.900 € * 5.300 wäre ein Umsatz von 36.570.000 €.

Das gemeldete Rohergebnis der Euroweb betrug im Jahr 2009 jedoch nur: 16.727.619,24 €.

Die Differenz von rund 20 Mio €, zeugt davon, dass seitens der Euroweb Internet GmbH in den Prozessen aggressiv mit überhöhten, falschen Zahlen agiert wurde, dass also rund 55% der in den Prozessen genannten – und leider manchmal zugesprochenen Forderungen – schlicht und einfach der jeweilige Betrugsschaden der nunmehr sämtlich als Betrugsopfer anzusehenden Prozessgegner in jenen Verfahren sind, in welchen um die Kosten gar nicht erstellter Webseiten gestritten wurde.

Was wurde aber den Gerichten vorgetragen? Schlicht ein Vielfaches. Das ist Betrug - jedenfalls soweit der Daniel Fratzscher nicht öffentlich gelogen hat.

Meine Meinung?

"He, Euroweb. Das war dumm, weil es jeder Hauptschüler nachrechnen kann!"


(Soweit auch zu dem dummen Gelaber, ich könne nicht stringent vortragen...)

29.04.2014

Zwei Fragen an die Euroweb Internet GmbH

  1. Arbeitet der Dr. Weber eigentlich für mich? Ich meine, es ist ja selten, dass eine Partei einem Gegner den Anwalt a) aussucht und b) auch noch bezahlt (was hier so und so geschehen wird)!

    Aber trotzdem: Für die Schriftsätze vom 28.04 und vom 11.04.2014, aber auch für die Berufungsentgegnung bin ich dem Dr. Weber äußerst dankbar! Denn besseres hätte mein eigener Anwalt für mich wohl nicht tun können.
  2. Welcher Anwalt arbeitet in dem Verfahren eigentlich für die Euroweb? Ich würde nämlich schon gerne wissen, ob am 6. Mai 2014 um 9:30 im Sitzungsaal A 224 des OLG Düsseldorf (Cecilienallee 3) 40474 Düsseldorf auch ein Anwalt erscheint, der deren Interessen vertritt!

28.04.2014

Ermittlungen gegen Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß wegen Prozessbetruges - Hoffnung für vormals unterlegene Prozessgegner

Mit Schreiben vom 15.04.2014 teilt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit, dass auf meine Strafanzeige vom 3. Januar 2014 hin ein Verfahren unter dem Aktenzeichen

StA Düsseldorf, 90 JS 149/13 

geführt wird. Offenbar ist die Sache also mit einem älteren Vorgang verknüpft worden.

In der genannten Strafanzeige und also im Verfahren geht es im Wesentlichen um Prozessbetrug, begangen durch die Euroweb Internet GmbH und deren Anwälte.

Der erste, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb auch nach der Zeugenaussage des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratscher in einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf, wonach tatsächlich Aufträge zum Erstellen der Webseiten an Freiberufler vergeben wurden, vor anderen Gerichten als dem LG Düsseldorf in mehreren Fällen weiterhin - und somit erweislich vorsätzlich unwahr - vortrug, die Webseiten würden "ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern" erstellt. Die Lügen erfolgten um durch die Täuschung der Gerichte und die resultierenden sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am begangenen oder versuchten Prozessbetrug sind damit keinerlei ernsthafte Zweifel möglich. Mitwissende und also Beteiligte und insofern Mittäter sind die Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz der inzwischen insolventen "Berger Law LLP", die aktuell als "Buchholz & Kollegen GbR" agieren. Begünstigter ist zweifelsfrei Daniel Fratscher.

Der zweite, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb durch die vorgenannte Kanzlei vor den Gerichten, ebenfalls im Streit um die Kosten nach § 649 Satz 2 BGB vortragen ließ, für die Webdesigner hätte es auf Grund der Kündigung vor Erstellung der Webseiten "keinen anderweitigen Erwerb", also keine anderweitige Beschäftigung gegeben. Gleichzeitig stand in den Bilanzen aber, dass es unfertige Aufträge in Höhe mehrerer hunderttausend Euro gab - was mit dem Vortrag nicht zu vereinbaren ist. Die Euroweb musste sich nämlich anrechnen lassen, was diese "infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft der Mitarbeiter erwarb oder zu erwerben böswillig unterließ." Auch diese Lügen hinsichtlich der angeblichen Nichtbeschäftigung erfolgte um durch die Täuschung der Gerichte und die sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am Prozessbetrug sind auch hier keinerlei ernst zu nehmende Zweifel möglich.

Hinweis für aktuelle Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

Auf Grund dieses Ermittlungsverfahrens besteht die Möglichkeit aktuell laufende Verfahren gemäß § 149 Absatz 1 ZPO auszusetzen: "Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen."

Ich würde aktuellen Prozessgegnern raten, durch die Anwälte diesen Antrag (je nach Stand des Verfahrens) stellen zu lassen.

Hoffnung für frühere, unterlegene Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

In früheren Verfahren ergibt sich im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit, das Verfahren durch Restitution gemäß § 580 ZPO Nr. 4 wieder aufzunehmen, denn "die Restitutionsklage findet statt, ... wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist."

Zu diesen Straftaten gehört zweifelsfrei der Prozessbetrug.

Damit verbunden kann man die Euroweb Internet GmbH zur Herausgabe der zu Unrecht erlangten Zahlungen  (nebst Zinsen) verurteilen lassen. Die Euroweb kann schon mal entsprechende Rückstellungen buchen. Hinzu kommt auch Möglichkeit, einen Schadensersatz aus der rechtswidrigen Handlung zu fordern, denn es dürfte allgemein anerkannt sein, dass neben den eigentlichen Prozesskosten auch sonst für die Parteien hohe Kosten entstehen.

Auch hierfür werde ich Musterschreiben veröffentlichen.

26.04.2014

Christoph Preuß, Philipp Berger und Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) - Viele Köche verderben viele Breie - Lügen, Rechtsmissbrauch und versuchte Freiheitsberaubung des Christoph Preuß

In dem Verfahren um die unwahre Behauptung der Euroweb Internet GmbH, dass diese ein Rechenzentrum betreibe, liegt ein neuer Schriftsatz vor.

Ein Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") hatte das inzwischen in der Berufung vor dem OLG Düsselorf angekommene Verfahren im August 2013 übernommen. Hintergrund dürfte gewesen sein, dass die Kanzlei "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz damals "aufregend plötzlich" aus den Räumen in der Werdener Str. 6 ausziehen musste und sich wegen finanzieller Probleme (laut letzter Bilanz: 1 Mio Euro kurzfristige Schulden, denen nichts entgegenstand woraus diese hätten gezahlt werden können = Insolvenz) als "Buchholz & Kollegen GbR", zwischendrin auch als "Buchholz & Kollegen LLP" neu gründete.

Davor führte das Verfahren Philipp Berger. Dieser trieb sich auf Nebenkriegsschauplätzen herum und versuchte vergeblich mich vor dem LG Düsselorf als Irren hinzustellen. Und behauptete für die Euroweb, ich sei kein Wettbewerber.

Besagter Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") ließ sich offenbar dazu hinreißen, den unsäglichen Stil des mir als dreisten Gerichtsbelügers bekannten Philipp Berger fortzusetzen. Doch darum geht es nicht, es geht um das hier: Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") führte für die Euroweb (grob gesagt) aus, diese betrachte mich "zwischenzeitlich" als einen, der die Wettbewerbereigenschaft von Anfang an nur vorgetäuscht habe um die Euroweb verklagen zu können. ("Aha.")

Da hat er aber scheinbar keine Ahnung von den übrigen Prozessen und vom Stand der Verfahren. So hat das LG Köln die Euroweb im Oktober 2013 (als die Euroweb der Logik nach diese Betrachtungsweise schon längst verfolgt haben muss) zu einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem ich vortrug und glaubhaft machte, dass die Euroweb vor dem LG und OLG Düsseldorf sowie dem LG Kassel die Wettbewerbereigenschaft vehement bestreitet - vor dem LG Köln hatte die Euroweb diese Wettbewerbereigenschaft indes behauptet.

Diese, vom Gericht zu dem Widerspruch geforderte Stellungnahme erfolgte nicht.

Damit hat Christoph Preuß es aber "billigend in Kauf genommen" (steht dem Vorsatz gleich), dass ich womöglich(!) zu Unrecht in Haft gerate. Ergo sind wir jetzt bei einem Verbrechenstatbestand, nämlich der versuchten schweren Freiheitsberaubung gemäß § 239 Absätze 1-3 StGB angekommen. Ein ernster Vorwurf, den ich gegenüber Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH und den Rechtsanwalt Philipp Berger aus Niderkrüchten, tätig in Düsseldorf, jetzt auch erhebe.

Doch auch im Jahr 2012 muss nach der Darstellung des Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") die Euroweb diese Annahme, ich sei nie Wettbewerber der Euroweb gewesen, schon gehabt haben, denn schon 2011 hatte die Euroweb in zwei Verfahren vor dem LG Kassel vorgetragen ich sei kein Wettbewerber - vor dem LG Mönchengladbach 2012 dagegen, ich sei einer. Das war nichts anderes als übelster Gerichtstourismus um die Lügen vor den Richtern nicht offenkundig werden zu lassen.

Da kommt jetzt noch einiges nach!

Nun, Philipp Berger (oder sonst ein Mitglied der Kanzlei mit den großen Problemen oder ein anderer, nichtsahnender) muss die Euroweb in einer Reihe von Wiederaufnahmen in allen Verfahren vertreten, in denen die Euroweb behauptete, ich sei deren Wettbewerber - laut der aktuellen Einlassung aber damals bereits ganz anderer Meinung war. Noch so ein "Hin und Her" - also weitere prozessuale Lügen werden die Richter (jenseits des Gedankens an eine fulminante Rechtsbeugung) nicht akzeptieren können und auch nicht dürfen. Dann wird sich Christoph Preuß auch im fälligen Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der Freiheitsberaubung zu verteidigen haben. Ich glaube nicht, dass er da auf Philipp Berger oder die "Buchholz und Lollegen GbR" vertrauen wird - da könnte er sich auch gleich vor die JVA stellen, am Gitter rütteln und rufen "Lasst mich hier rein!"

Alle gegen mich gerichteten Klagen der Euroweb stellen sich durch die Einlassung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (Schikane) und/oder Verstoßes gegen § 242 BGB (Treu und Glaube) heraus. Und die Gerichte belogen hat die Euroweb (und Philipp Berger) so oder so - das nennt sich dann Prozessbetrug. Und ich habe einen Anspruch auf Schadensersatz für die Belastung mit den Prozessen - und auf ein Schmerzensgeld...

Auch in das Verfahren vor  dem OLG kommt Bewegung. Die Richterin Stöve vom LG Düsseldorf hatte es fertig gebracht meine Klage abzuweisen. Begründung: Ich sei kein Wettbwerber der Euroweb. Den Antrag, ich solle die Kosten hinsichtlich der erledigten Widerklage der Euroweb tragen, winkte diese aber durch - Begründung: Ich sei Wettbewerber. Wie das gehen sollte schrieb sie nicht ins Urteil und auch das OLG vermochte dem ersichtlichen Widerspruch nicht zu folgen. Wie auch immer - die Begründung des Urteils hinsichtlich der Kosten für die Widerklage wäre damit schon mal obsolet. Eine teure Einlassung.

"Viele Köche verderben viele Breie!"

Herrn Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH gebe ich folgendes auf den Weg: Man sollte schon die Übersicht behalten, was man wann welchem Gericht vorlog um am Ende nicht "eins auf den Deckel" zu bekommen. Und bei schwerer Freiheitsberaubung (der Versuch ist strafbar) hört der Spaß auf.

Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") ist - abgesehen von dem Umstand, dass er den Mist des Philipp Berger fortsetzte aber nicht schuld. Ihm das Lügen zu unterstellen wäre falsch. Der Hans Dieter Weber ist nämlich, dass muss man ihm zu gute halten, von der Situation wohl eher überrascht und deutlich überfordert, weil ihm (ich glaube von Philipp Berger) auch grob falsche und unvollständige Informationen übermittelt wurden. Ich werde mich hüten hier und heute mehr zu verraten.

Er tut mir insofern leid - und ich glaube, eine weitere Vertretung der Euroweb wird die Kanzlei des Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) wohl dankend kühl höflich wegen "Überlastung" oder "Kopfschmerzen" ablehnen.

Denn Mandanten wie die Euroweb, die (durch Philipp Berger oder nicht) dem Anwalt nicht mehr sortierbaren Prozessstoff, krasse Lügen (die auch noch leicht zu durchschauen sind)) und unvollständige Informationen liefern, sind allgemein "nicht sehr beliebt": Die machen nur Arbeit, die Prozesse werden wegen deren Mist verloren und deshalb bleiben die eh nicht als Kunden.

Mich würde es deshalb auch nicht wundern, wenn am 6.5.2014 um 09:00 Uhr just Philipp Berger mit einem Untermandat der AWPR Dortmund vor dem OLG Düsseldorf "aufläuft". Nach dem Motto "Soll der doch selbst sehen, wie er den stinkenden Brei vom Feuer bekommt!" - Man kann ja nicht immer mit solchen Richtern wie Dr. Kreß vom LG Köln und Frau Dr Stöve vom LG Düsseldorf (beide in den Wettbewerbskammern) rechnen, deren Entscheidungen weder nachvollziehbar noch mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen sind.

Bei Frau Dr. Stöve will ich aber mal daran glauben, dass die sich nicht mit der Euroweb anlegen - aber mir eine sehr gute  Chance vor dem OLG einräumen wollte - das Urteil vom Frühjahr 2013 war einfach zu krass - ähnliches habe ich mal vor dem AG München erlebt, da wollte sich eine Richterin nicht mit dem "bekannten Rechtsanwalt" anlegen und hat gleich mal gar nicht begründet. Das war 2005.

Was hat der Depp erst gejubelt und dann in der Berufung gekotzt... Sicher wird der ebenso ehrliche und saubere Herr Philipp Berger bald wieder wirres Zeug von Revisionen, die er geprägt habe, fabulieren.


Euroweb, Unterschrift auf Systemvertrag durch reingelegten Lebensgefährte der Geschäftsinhaberin, der nicht beauftragt oder Geschäftsführer war: Rechtsfolgen

Auf  http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=261276 findet sich folgende Frage:

"Hallo.
Die Firma Euroweb rief bei der Firma meiner Lebensgefährtin an (ich ging ans Telefon) um Referenzkunden zu werben, die angeblich eine kostenlose Internetseite bekämen, welche wiederum einen kleinen Link zum Ersteller (Euroweb) als Werbung bekommen sollen. Dies ist im Internet hinlänglich als Referenzkunden-Masche bekannt.
Zwei junge Außendienstmitarbeiterinnen kamen vorbei und meine Lebensgefährtin war ausser Haus. In dem Gespräch mit mir alleine stellte sich heraus dass nun doch eine einmalige Einrichtungsgebühr von 199,- fällig wird. Vertragslaufzeit für die Betreuung der Firmenwebseite wäre 48 Monate. Das wäre für eine gute Seite mit SEO-Optimierung auch noch vertretbar. Nach der Unterschrift auf den Vertrag stand bei der Aushändigung auf einmal handschriftlich notiert: monatlicher Preis 400,- Euro, mündliche Verabredungen sind ungültig. Durch die sympathischen Gespräche mit den jungen Damen war man eingelullt und abgelenkt.
Ich war alleine, die beiden zu zweit, sind somit als Zeugen in der Überzahl. Was sollte ich jetzt noch tun?

Der Vertrag wurde von mir mit "i.A." und meinen Nachnamen unterzeichnet.
Bei Vertragsnehmer steht aber meine Lebensgefährtin und ihre Firma - nicht ich.
Es gibt keine Vollmacht die mich als Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigten ausweist.
Ich bin auch nicht angestellt bei meiner Lebensgefährtin.
Der Vertrag wurde ohne Wissen der Lebensgefährtin unterschrieben.

So gesehen hätte ich den Vertrag nie unterschreiben dürfen.

Noch am gleichen Tag teilte ich per eMail und per Einschreiben mit, dass der Vertrag aus meiner Sicht ungültig sei und ich mich über die nie verabredeten 400,- Euro Monatsgebühr betrogen fühle, weil es mehrfach auf Nachfrage hieß, dies Ganze sei - bis auf 199,- Euro - kostenlos.

20 Tage später kam ein Schreiben von Euroweb, in dem Sie sich mit einer Vertragsaufhebung einverstanden erklären, wenn einmalig pauschal 700,- Euro geleistet werden.
Weiterhin geht Euroweb aber davon aus, dass trotz "i.A." einer nicht bevollmächtigten und auch nicht angestellten Person der Firma, der Vertrag weiterhin Gültigkeit hätte.

Was ist nun richtig? Ist der Vertrag gültig?
Soll ich mich auf die 700,- Euro Abstandszahlung einlassen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?"

Das kann man auch wie folgt beantworten:


Nein. Ein Vertrag mit der Firma Ihrer Lebensgefährtin ist der Schilderung nach definitiv nicht zustande gekommen.

Wichtig ist folgendes: Allerdings sollte sich Ihre Lebensgefährtin unter keinen Umständen dazu drängen lassen, irgendwelche Zahlungen zu leisten, denn das würde dazu führen, dass die Gerichte darin eine "nachträgliche Genehmigung" und also einen Vertragsschluss sehen.

Andererseits könnte die Euroweb gegen Sie selbst Schadensersatzansprüche erheben. Das beträfe nach § 179 Absatz 1 BGB wohl eher den entgangenen Gewinn (als die Erfüllung, bei der auch die Euroweb leisten müsste) - oder aber die (notwendigen) Kosten für den Termin mit dem Außendienst. Hierbei ist darauf abzustellen, dass nur ein Außendienst notwendig war. Die Begründung für den zweiten Mitläufer lautet ja stets, diese sei in Ausbildung. Damit entstehen Ihnen für diesen keine Kosten. In jedem Falle ist die Euroweb dann für die Höhe des entgangenen Gewinns beweispflichtig - was sehr schwierig und im Hinblick auf deren vielfach aufgefallenen, objektiv und vorsätzlich unwahren Vortrag in anderen Verfahren höchst "interessant" werden könnte.

Haben Sie allerdings im Gespräch klar gemacht, dass Sie zwar unterzeichnen, aber nicht der Firmeninhaber oder sonst beauftragt sind, dann hätte der Euroweb klar sein müssen, dass der Vertrag einer nachträglichen Genehmigung der Inhaberin bedarf. Dann sind Sie gemäß § 179 Absatz 3 BGB aus allem raus. Hier wäre ein Punkt, nämlich der, dass die Außendienste den Geschäftsabschluss stets binnen einer kurzen Zeit, definitiv immer am selben Tag haben wollen und erklären, dass es nur bei sofortiger Unterschrift die vorgemachten hohen aber vorsätzlich unwahr behaupteten Preisvorteile gäbe, sehr beachtlich.

Das kann auch dann interessant werden, wenn Sie sich darauf berufen von der Euroweb hinsichtlich der höchst angeblichen Preisvorteile und der dafür einzuhaltenden Bedingungen arglistig getäuscht worden zu sein. Das "nur hier und heute" ist nämlich eine Täuschung, es gibt viele, welche wiederholt unter diesem also objektiv unwahren Vormachen angesprochen wurden. Ich selbst habe eine Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß, der darin erklärt, dass es der Euroweb auf die Erfüllung mindestens der im Verkaufsgespräch benannten Bedingungen ("Erfahrungsbericht") dann gar nicht ankommt. Das spricht für die arglistige Täuschung hinsichtlich des angeblichen Preisnachlasses.

Auch die Tatsache, dass die Euroweb stets "lehrbuchmäßig" - und vorsätzlich unwahr - vormacht, man suche - "um als Unternehmen bekannt zu werden" - ein oder zwei Firmen aus der jeweiligen Branche der Angesprochenen spricht für die arglistige Täuschung. Suchen Sie einfach mal bei Google nach "Euroweb", Ihrem Ort, Ihrer Branche. Für Friseur in Düsseldorf finden sich etliche Friseure, die mit dieser Lüge als "Referenzkunden" geködert wurden. Außerdem gibt die Euroweb an, diese sei Marktführer - wozu sollte ein solcher es nötig haben unter den behaupteten Preisnachlässen bekannter zu werden? Diese offensichtlichen Lügen sind geeignet um der Euroweb im Verfahren gegen Sie "das Genick zu brechen" - denn diese machen das Unternehmen und dessen Zeugen unglaubwürdig.

Im Übrigen ist die Euroweb dafür beweispflichtig, dass Sie die Geschäftsführungsbefugnis behauptet oder vorgemacht haben. Denen muss ja klar gewesen sein, dass Sie nicht die Inhaberin sind. Wenn Sie also auf Drängen der Außendienste mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben haben, so können Sie vortragen, dass diese das dennoch sehr wohl wussten, aber unbedingt den Auftrag von Ihnen unterschrieben haben wollten - obwohl Sie darauf hinwiesen dass der Auftrag der nachträglichen Genehmigung bedarf.

Ob Sie sich nun auf einen Vergleich in der Höhe von 700 € einlassen wollen muss Ihnen überlassen bleiben. Bei dem Betrag kann man die Buchung ebenso unter "Lehrgeld" vornehmen, weil man statt auf den Vertrag auf die "Titten" geschaut hat - oder aber das Verfahren wagen.

Übersicht über die "Geschäftsführung ohne Auftrag"

23.04.2014

Dr. Ullrich Brosa besiegt verfassungsfeindlichen CDU-Justiz-Klüngel in Marburg und Kirchhain vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Das "knallt rein":

Der EMGR hatte in der Sache Ullrich Brosa gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Ullrich Brosa wohnt in der bittersten hessischen Provinz, in welcher die Volksgemeinschaft aus CDU und einem "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift!) fröhlichste Urständ feucht feiert.

Dr. Ullrich Brosa hat sich mit jenem "Burschenschaftsverein" befasst und - als anständiger Demokrat also angelegt. Er wurde deshalb sogar offen bedroht.

Sehr viel weniger demokratisch verhielten sich dann ein Bürgermeisterkandidat, der den 88er (die "88" steht für "Heil-Hitler")-Verein tatsächlich unterstützte, die örtliche Polizei nebst der Staatsanwaltschaft (welche die Straftaten gegen Brosa unter den Teppich kehrten) und natürlich die Politik. Die Marburger CDU gilt selbst innerhalb der hessischen CDU vielen als rechts der Linie. Und die hessische CDU ist schon sehr weit rechts von Durchschnitt. Wie nach der Ära Roland Koch auch der Fall Bouffier beweist.

Dr. Ullrich Brosa verteilte auch Flugblätter, in welchem er dazu aufrief, den CDU-Kandiat nicht zu unterstützen, weil dieser eine neofaschistische Organsiation unterstütze.

Dienstreu, weil wissend, wer im Richterwahlausschuss das Sagen hat, erließ am 6. Juli 2005 das Amtsgericht Kirchhain eine einstweilige Verfügung auf Antrag eben jenes NPD-nahen CDU-Bürgermeisterkandidaten und hielt diese auch nach Widerspruch aufrecht. Ebenso wenig ließ sich später das Landgericht Marburg von den zahlreichen Indizien überzeugen: Brosa fehle, so die vom Richterwahlausschuss gewählten Richter, "der zwingende Beweis" dafür, dass der "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift) eine neofaschistische Organisation sei.

Das war dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine "Watsche" wert.

Der EMGR urteilte nämlich ganz anders: Zum einen müsse sich ein Politiker, der sich zur Wahl stellt, eine robustere Art der Auseinandersetzung mit seinen Positionen gefallen lassen als ein Privatmann. Zum anderen könne man nicht nachvollziehen wieso die deutschen Richter die Aussage “Berger-88 ist ein Neonazi-Verein” stur als Tatsachenbehauptung qualifizieren und dann derart strenge Anforderungen an den Beweis stellen. Was einen “Nazi” kennzeichne sei schließlich eine Frage der Wertung und damit handele es sich bei der Antwort auf diese Frage um eine (sehr viel viel stärker als ein Tatsachenvortrag) geschützte Meinung. Für die Meinung lägen dann wieder genügend faktische Indizien vor. Das hätte, anders als die deutschen Gerichte es taten, bei der Verhältniskeitsprüfung beachtet werden müssen. Zu dem hätten schließlich die Gerichte selbst anerkannt, dass es für die Qualifikation von “Berger-88″ als Neonazi-Verein genügend Indizien gibt.

Einen “zwingenden Beweis” zu verlangen, so der EMGR, sei jedenfalls unverhältnismäßig.

Justizunsinn: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht begründet auch Helmpflicht für Fußgänger Update: BGH hebt Unsinn auf

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden. Aufgrund der Fallhöhe, fehlender Möglichkeit, sich abzustützen (die Hände stützen sich auf den Lenker, der keinen Halt bietet) und ihrer höheren Geschwindigkeit, z.B. gegenüber Fußgängern, sind Radfahrer besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm schützen. Dass der Helm diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms ist darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Rn 3)."

Das kann man bei gleichem (Un)sinngehalt auch umschreiben:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fußgänger heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Fußgänger von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden. Aufgrund der Fallhöhe, ggf. fehlender Möglichkeit, sich abzustützen (Tragen von Taschen, Kindern, Stützen auf Rollatoren) und ihrer höheren Geschwindigkeitsdifferenz, z.B. gegenüber Rad- oder PKW-Fahrern, sind Fußgänger besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm schützen. Dass der Helm diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms ist darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Gehen einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Rn 3)."

Verhandlungstermin vor dem BGH (VI ZR 281/13) am 17. Juni 2014
  • Vorinstanz: OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12 (mit obigem Unsinn)
  • Vorinstanz: LG Flensburg - Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11 (sprach Radfahrerin vollen Schadenersatz zu)
Mit dem gleichen Begründungsmurks kann man, bei ein wenig Humor und Tatsachenbezug, tatsächlich sogar Richter zum Tragen von Schutzausrüstungen verdonnern:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Richter heutzutage in Prozessen ausgesetzt sind, wie die häufigen Angriffe von sich Unrecht belastet Glaubenden (meist tatsächlich durch schwachmatischen Unsinn unfairer oder fauler Richter zu Unrecht Belasteten) plastisch zeigen. Der gegenwärtige Rechtsverkehr ist von einer Vielzahl an idiotischen Urteilen geprägt, wobei Unfähigkeit und Unwilligkeit der Richter dominierenden Einfluss haben und Rechtssuchende von  Richtern oftmals nur als störende Querulanten beim freien Träumen eines Allmachtswahns empfunden werden. Aufgrund der für Außenstehende und erst Recht für Betroffene solchen Blödsinns oft unfassbar idiotisch erscheinenden Urteilen sind Richter besonders gefährdet, Kopfverletzungen und andere Schlag-, Stich- oder Schußwunden zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm und die übrige Schutzausrüstung schützen. Dass der Helm und die Schutzweste diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms und  einer Schutzweste ist darüber hinaus gerade auch für Richter wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Richter zur Vermeidung eigenen Schadens beim "Rechtsprechen" einen Helm und eine Schutzweste tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Prozess mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Ge. Geigel, "Haftpflichtprozession", 1. Auflage 1.4.2011)."
Update: Der BGH hat, wie von mir vorhergesehen, den Unsinn der Vorinstanzen korrigiert.

22.04.2014

Volker Bouffier missbraucht missbrauchte Kinder

"Wir können Kinder nur begrenzt schützen, wenn wir keine Möglichkeit haben, Telekommunikationsdaten zu sammeln", erklärte CDU-Vize Bouffier, weiter führte er aus, der Politik stehe es offen, "viele Gesetze gegen Kinderpornografie machen, aber ohne Vorratsdatenspeicherung kann man die Täter schwieriger ermitteln".

Was, bitte, soll das denn werden?

Weil die Polizei es ohne die Vorratsdatenspeicherei schwerer hat, sprich "gute alte Polizeiarbeit" leisten muss, wollen Volker Bouffier und eine Bande von tatsächlichen Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung alle Bürger dieses Landes unter einen Generalverdacht stellen und jegliche Kommunikation und den Aufenhalt aller Bürger überwachen und speichern? GESTAPO 3.0 und STASI 2.0, damit die Polizeiarbeit schön am Schreibtisch stattfinden kann?

Und was kommt danach?

Fingerabdrücke von jedem? Biometrischen Fotos von jedem? Kameraüberwachung auch in der eigenen Wohnung? Genetischen Fingerabdruck von jedem - oder will dieses die Freiheitsrechte verachtende Politikerpack nur noch eine Geruchsprobe von jedem? Wie einst die Stasi und die GESTAPO?

Ohne all dieses ist es doch auch schwieriger, die Täter zu ermitteln?




16.04.2014

Ich äußere mich nicht zu jedem Blödsinn von garstig-kriminellen "RechtsEurowebanwälten" welche die nicht mal ein ordentliches Impressum abliefern können...

... auch nicht über den aktuellen Quatsch des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska von der Düsselorfer Kanzlei "Buchholz & Kollegen GbR" (vorher "Berger Law LLP") mit welchem diese auch nach meiner Abmahnung - also höchst vorsätzlich - eine Straftat nach §§ 185, 186, 187, 192, 203 StGB begehen und auf ebenso dumm wie dreist empfundene Weise fortsetzen.


Diese schreiben aktuell über "Fernwirkungen". Dabei liegt die Wirkung doch so nahe!

Diese "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und deren mit tätige und mit verantwortliche "Ansprechpartnerin im Strafrecht" Adrijana Blazevska sollten aber, statt sich durch weiteres dummes Zeug noch mehr zu blamieren, auch mal das eine oder andere Impressum anpassen:

Zum selben Zeitpunkt: Mal zwei ...

mal drei dieser fachlich nicht positiv auffälligen "Rechtsanwälte".
Nicht, dass es womöglich bei Dritten noch heißt, diese wären außerdem "fachliche Trottel" und würden die Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" ziemlich offensichtlich zu Unrecht tragen!

Das gilt auch dann, wenn sich die ebenso "ehrenwerte" wie "solvente" Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf demnächst höchst eilig von dem super-geilen Pleitename "Berger Law LLP" verabschiedet.

Was für "super-geiler" ein Schwachsinn! In Geographie haben die auch nicht aufgepasst. Wenn das der Psychologe Dr. Nau wüsste ... der würde die Drei  "RechtsEurowebanwälte" wegen Orientierungslosigkeit oder Unbildbarkeit oder aber pathologischer Verlogenheit glatt krankschreiben!


(Nachricht: Die einstweilige Verfügung folgt. Das Gericht verlangt die Glaubhaftmachung hinsichtlich aller drei Partner.)

13.04.2014

Die Freiberufler der Euroweb Internet GmbH: Kenji Brandt - Costesti - Rumänien [Update]

Der erste ist ein Typ aus Rumämien, aus einer "Stadt" mit rund 10.000 Einwohnern am Rande der Wallachei:


und bezeichnet sich, wie man bei Google+ herausfindet, selbst als "Head of Webdevelopment"... Das ist er:

Kenji Brandt
Creative Designer
Str. Progresului 23
115200 Costesti, AG
Romania (Diese Zeile fehlt im Impressum)

Doch, "O weh!"


Dessen Webseite verlinke ich nicht. Warum weiß Google. ("Diese Website kann Ihren Computer beschädigen.")

Offenbar ein virulenter Spezialist der besonders "creativ" verseuchten "Euroweb-Klasse":

Bevor jemand oder Philipp Berger derlei behauptet: Nein! Ich war das nicht.


Update:

Das ist  Kenji Brandt auf Google+

Rechte via Google+ (Google Inc.)

Und, ich denke mal, das ist derselbe, wie der in merkwürdigen Zuständen in dem auf YouTube von der Euroweb veröffentlichtem Video eines Saufgelages a.k.a. "Euroweb Sommerfest 2012" zu sehende:

Rechte via Youtube (Google Inc.)
(Im Video etwa bei 00:32)

- da machte wohl er Werbung nicht etwa für die Euroweb, sondern für "Warburg Export" aus dem "Ekelblech":

Rechte via Youtube (Google Inc.)
Na dann: Prost!
(Boah! Ich geh schon kotzen, wenn ich das nur sehe - und der hat das GETRUNKEN!)

10.04.2014

Euroweb-Kanzlei Andreas Buchholz und Philipp Berger - "Es geht offenbar noch blöder als bisher!"

Die tatsächlich noch immer zugelassenen "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz verspritzen öffentlich auf berger-law.de mal wieder "Gift und Galle":
"Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine persönliche Vendetta des freien Redakteurs Immo Mäueler (Geschäftsführer der Firma Genau.TV GmbH), der geschickt andere Menschen, wie etwa den WDR und die Servicezeit-Redaktion aber auch auffälligere Menschen wie den in der Sendung als eine Art Kronzeuge instrumentalisierten Webartisten JR für sich und seine Absichten einsetzt."
Ein netter Versuch, mich zu beleidigen - und eine Einladung zum "Gegenschlag"!

"Webartist" ist hier nämlich als "Formalbeleidigung" anzusehen - und es kommt dabei ganz allgemein nicht darauf an, ob irgend ein, solche oder andere Beleidigungen ausstoßender "Rechtsanwalt" von Typ des Herren Philipp Karl Berger oder Andreas Buchholz irgendwelche Namen abkürzt. Mit allem Verlaub, was die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen, empfinde ich als "ganz schön blöd".

Daran ändert auch nichts, wenn deren allen Ernstes als "Pressemeldung" verbreiteter Unsinn oberflächlich betrachtet sachlich klingt. Der "sachliche Klang" ist nur eine Art Verkaufslackierung für eine Schrottkarre bei der - wie man bei dem Wort "Webartist" gut erkennen kann - der Rost nicht mal weggeschliffen wurde. Der Artikel ist primitiv, höchst durchsichtig und zeigt auf, wie sehr man mich in der Kanzlei Redaktion "Buchholz und Kollegen" hasst.

Ich sehe das nämlich so:
  1. Der Erfolg meiner öffentlichen Kritik lässt sich doch sehr wohl in den Geschäftsberichten der Mandantin - der Euroweb, der Webstyle GmbH, der Internet Online Media GmbH nachlesen.
  2. Philipp Berger und Andreas Buchholz sollen diese - als deren Anwälte - vor Schaden bewahren.
  3. Was macht es da für einen Sinn, mich und nun auch noch andere auf diese Weise zu provozieren?
  4. Auch diese Provokation kann doch - ebenso wie die prozessualen Lügen zu meinem Nachteil - nur eine Wirkung haben: Ich wehre mich und veröffentliche weiter und zwar so dass jeder sehr gut versteht, was für einen Dreck ich "am Stecken" der Euroweb und deren "Münchausianer mit Anwaltskarte" gefunden habe. Und die Wirkung dieser Veröffentlichungen kann man dann in zwei Jahren öffentlich in den Geschäftsberichten der Auftrag- und Geldgeber der Herren Berger und Buchholz  (das sind die Euroweb, die Webstyle GmbH, die Internet Online Media GmbH und deren Töchtern und Schwestern) nachlesen. Falls es diese inzwischen höchst verlustträchtigen Unternehmen in zwei Jahren überhaupt noch gibt!
  5. Da haben der Philipp Berger und der Andreas Buchholz offenbar vergessen mal eine Drittmeinung einzuholen. Vielleicht  bei der YouCom GmbH des Christoph Preuß? (Andererseits sind just die beiden wohl auch jene Anwälte jene mit denen diese Firma kooperiert - dann "gnade Gott" den Kunden der YouCom GmbH, denn bei so wenig Verstand geht deren Ruf  ja wohl ganz "flöten" statt für "teuer Geld" gerettet oder auch nur verbessert zu werden!)
  6. Der Erfolg meiner öffentlichen Kritik lässt sich sehr wohl daran nachvollziehen, wie stark die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der als Partnerin unzweifelhaft mit verantwortlichen Adrijana Blazevska "austicken" und sich einzeln, insgesamt oder billigend zu Straftaten nach § 185 ff und 192 StGB hinreißen lassen. Demnach habe ich also alles richtig gemacht.

"Vendetta"

Nun ja. Wer hier eine "Vendetta" führt ist doch klar. Die, wie oben gezeigt öffentlich und offensichtlich "austickenden" Rechtsanwälte Philipp Karl Berger (Düsseldorf / Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Düsseldorf / Bochum) vermeinen nämlich, dass diese andere treffen und vernichten aber den eigenen Ruf. Das geschah auch schon bevor ich die Firma "Euroweb" und die für diese lügenden Anwälte Berger und Buchholz überhaupt dem Name nach kannte. Ich erinnere an die Sache "Nerdcore". Das war auch so eine Luftnummer.

Jetzt noch auf die Webseite der "Gerichtsreporterin" zu verlinken, die nachweislich und unwidersprochen aus der Kanzlei der Herren Berger und Buchholz zum Zweck der Herabwürdigung und Verleumdung von Gegnern der Euroweb und der Herren selbst geführt wurde ist einfach nur als "hirnrissiges Handeln" zu bezeichnen. Durch solche Herabwürdigungen provozierte Kritik darf nämlich "herzlich" und sogar richtig böse sein - sagt der BGH.

Und mit allem Verlaub, nachdem Philipp Berger und Andreas Buchholz sich schon bisher nicht davon enthalten konnten auf der eigenen Webseite und neben Halbwahrheiten und glatten Lügen auch höchst offensichtliche Herabwürdigungen und sogar "Formalbeleidungen" (auch "Verbalinjurien" genannt) zu veröffentlichen ist der aktuelle Artikel mal wieder ein solcher bei dem einem das "Es geht offenbar noch blöder als bisher!" einfach auf der Zunge liegt - und der ist nach der vorherigen Beleidigung als "Webartist" auch gerechtfertigt.

Da diese beiden "Rechtsanwälte" derart dummes Zeug über mich schwafeln:

Den Euroweb-Anwälten Philipp Karl Berger (Düsseldorf / Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Düsseldorf / Bochum) empfehle ich, statt anderen völlig grundlos irgendwelche Störungen zu unterstellen, sich mal schön selbst von einem einschlägigem Spezialist untersuchen zu lassen.

Aber nicht vom Kölner Psychologe Dr. Frieder Nau. Der beschreibt nämlich in mindestens einer so genannten "Expertise" Sachverhalte, die objektiv gar nicht da sind! Der Dr. Psycho. ist also in gewisser Weise selbst "tatsachenresistent" - jedenfalls dann wenn es dem Auftraggeber eines Gutachtens genehm ist.  Dumm ist von ihm, dieses so offensichtlich zu machen, dass er dabei von mir geradezu zwingend erwischt werden musste. Und noch dümmer ist: Die  Euroweb und deren Herren "Rechtsanwälte" machen genau das öffentlich und stützen sich vor Gericht auf ein offensichtlich zusammenphantasiertes Gutachten in welchem sich diese glatte Lüge findet:
"Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen"
.
Der geneigte Leser darf (vergeblich) nach Superlativen suchen und wie ich zu dem Schluss kommen, dass der Dr. Psycho. Frieder Nau offensichtlich phantasiert und dass also ein Prozess unter Beteiligung dieses "Gutachters" voraussichtlich kaum ordentlich geführt werden kann, denn bei solchen kriminellen Handlungen von Gutachtern ist ein Eklat geradezu vorprogrammiert.

Eine paar weitere, kleine Erinnerungen:
  • War es nicht eine idiotisch anmutende Strafanzeige der Euroweb - verfasst von der Kanzlei der  Herren Berger und Buchholz - in welcher just jenem Immo Mäueler - der gar kein Amt bekleidet - ein "Amtsvergehen" vorgehalten wurde? Und wurde die Strafanzeige nicht zurück gewiesen? Und jetzt motzten die Verfasser herum, weil das öffentlich bekannt wurde? Das nennt man querulatorisch!
  • Hat der WDR nicht die vorherige Einstweilige Verfügung weggeputzt, von welcher die Herren Berger und Buchholz noch immer für die Euroweb verbreiten, diese hätten vor dem LG Hamburg bewiesen, dass der WDR-Bericht unwahr gewesen sei? Und über die Aufhebung schwiegen um vorsätzlich einen unwahren Eindruck aufrecht zu erhalten?
  • Und jetzt eine Lüge: "Denn anders als es in der Sendung dargestellt wird, wurden bislang keine abschließenden Feststellungen über den Gesundheits- und Geisteszustand des Webartisten JR getroffen." - das ist schon mal falsch. Gegen den Beschluss vom 16.1.2013, in welchen das LG Düsseldorf ausführte, dass es keine Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit erkennen könne, war nur das Mittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Die erfolgte aber nicht. Der Beschluss ist also definitiv rechtskräftig und insofern abschließend. Anderes - öffentlich - in der dreckigen Absicht der Herabwürdigung zu behaupten ist - gerade auch dann wenn es so genannte "Rechtsanwälte" tun - kein Schabernack mehr sondern eine Straftat.
Wie dumm solches Handeln ist, lässt sich ermessen:
  • Der "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuthn (geb. Dörr) hat sich erschossen. Der handelte vorher auch so und meinte seine Kanzlei sei ein rechtsfreier Raum und er ein kleiner, unbestrafbarer Gott. Wie man weiß hatte er zuletzt viel Angst davor eine Haftstrafe anzutreten. Erst das große Maul haben und dann kein Mann sein. Typisch für Betrüger der garstigen Sorte.
  • Dem "Rechtsanwalt"  A. N. aus K. geht es auch nicht gerade gut. Jene Mandanten, die er gegen mich vertrat, sind teils von der Bildfläche verschwunden, wurden sämtlich wegen Betruges verurteilt - einer ist sogar im Knast und in der Psychiatrie gelandet. Auch diese - und der Anwalt selbst - handelten vorher ähnlich wie die Herren Berger und Buchholz und drangen mit üblen Beleidigungen und Verleumdungen gegen mich in die Öffentlichkeit. Jetzt hockt er in seiner Kanzlei und motzt ab und an gegen mich.
  • Und tja. Auch die "Berger Law LLP"  ist ja wohl an hohen Schulden "verstorben".  Die letzten Bilanzen für Juli 2012 bis Juni 2013 wurden übrigens nicht mal veröffentlicht ... Da scheint auch noch Einiges nachzukommen und auf mich wirkt deren "Presseerklärung" wie das letzte Aufbäumen eines uneinsichtigen, erwischten und deshalb wütenden Kleinkriminellen.
Alle meinten also, mich in ähnlicher Weise zu beleidigen und zu verleumden und die Gerichte zu belügen sei ein adäquates Vorgehen um mich zum Schweigen zu bringen. Geschwiegen habe ich nie. Die Folgen blieben für die so Handelnden dann auch nicht aus.

Verlogen? Querulanten? 

In dem Artikel vermeiden es die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz "Butter bei die Fische" zu tun und klar zu schreiben, was dem WDR denn verboten wurde. Offensichtlich sind die von den Verfügungen betroffenen Äußerungen also nebensächlich - was auf querulatorisches Handeln schließen lassen kann oder aber es wurde beim Antrag auf den Erlass der Verfügung ohne Anhörung des Gegners mal wieder ein Gericht belogen. Ich kenne derlei Agieren von diesem Typ kriminell Handelnder gut, habe es (zu) oft erlebt und musste mich dann leider auch noch hart mit Richtern streiten, welche einem "Rechtsanwalt" solches dummdreist-kriminelles Handeln einfach nicht zutrauen wollten und sich nicht einmal durch Gerichtsakten überzeugen ließen.

Letzteres, das geradezu dreiste Lügen vor Gericht, ist - was ich locker beweisen kann - inzwischen auch regelrechter "Euroweb/Berger-Buchholz-Stil".

Im Übrigen sind auch jene Teile des WDR-Berichts, in welchem ich über meine Strafanzeigen wegen gewerbsmäßig betriebenen Bandenbetruges (ein Verbrechen!) gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz berichte und dann noch zeige wie ich fest stellte, dass die Berger Law LLP (jetzt als Buchholz und Kollegen agierend) hinter der "Gerichtsreporterin" steckt, offensichtlich nicht von den Verfügungen betroffen. Das behaupten die Herren nämlich nicht - die machen es unbedarften Lesern "nur" vor.

Inzwischen kenne ich die "Brüder" nämlich.

Persönliche Ansage:

Falls die Herren Berger und/oder Buchholz mich durch die "Pressemeldung" und die primitiv-blöde Beleidigung zu einer "justiziablen" Aussage provozieren wollten sage ich nur: "Das hat auch diesmal nicht geklappt."

Weiterführend:

09.04.2014

Berger Law LLP - Philipp Berger & Andreas Buchholz - (weitere) "unbefriedigte" Gläubiger gesucht - Betrug in erheblichen Umfang?

Wie ich schon schrieb hat sich die Berger Law LLP, deren Anwälte jetzt in Düsseldorf als "Buchholz & Kollegen" agieren, Ende 2013 formell in Richtung Bulgarien "verabschiedet" und den dort lebenden Bruder des Euroweb-Mitarbeiters Georgie Groszdev, einen Veselin Groszedev, als "Geschäftsführer" eingesetzt. Es ist ziemlich offensichtlich, dass dieses geschah um die rechtliche Verantwortung für die Geschäfte der inzwischen stillgelegten Firma auf einen "Strohmann" und vor allem in Richtung Bulgarien zu verschieben und somit rechtliche Unsicherheit für Gläubiger zu bewirken.

Bildschirmfoto: Die Berger Law LLP, früher "Berger Rechtsanwälte Düsseldorf LLP", ist laut englischem Handlsregister "liquidiert".

Zugleich ist bekannt, dass sich die Kanzlei "Buchholz & Kollegen" durchaus als "Nachfolger" präsentierte und z.B. das Gerichtspostfach der Berger Law LLP in Düsseldorf übernahm, ferner "Berger Law LLP" als Marke eintrugen - und auch für die Euroweb weiter die Gerichte belog. Auch der höchst plötzliche und überraschende Umzug der Anwälte von der Werdener Str. 6 in die neuen Geschäftsräume in der Jägerhofstraße trägt (s)einen Teil zum Verdacht einer lange vorher feststehenden Überschuldung bei. Eine der sonst beim Umzug von Kanzleien üblichen und zur Vermeidung von Nachteilen auch dringend gebotenen Vorankündigung den Gerichten gegenüber habe ich und die von mir befragten Gegneranwälte nie gesehen.

Zuletzt war auch bekannt, dass die Berger Law LLP des Andreas Buchholz und des Philipp Berger schon am 30.6.2012 kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1 Mio Euro hatte, denen in der Bilanz äußerst fragwürdige "Sachwerte" und "Umlaufvermögen" gegenüber gestellt wurden - was im Zusammenhang mit dem Einsetzen des Veselin Grozsdev (m)einen Verdacht auf Betrug und Insolvenzverschleppung nährte.

Auch der Rechtsstreit, in welchem die Unity Media die Berger Law LLP vor dem LG Düsseldorf wohl auf eine Zahlung verklagte ist mir zufällig bekannt - nicht jedoch der Ausgang. Doch halt: Weder die Berger Law LLP noch deren hausinterne "Gerichtsreporterin" mit dem falschen Name "Gisela Mertens" haben darüber berichtet. Wegen des fehlenden Gegackers nehme ich mal an, die haben das verloren. Vor dem Landgericht geht es üblicherweise um mehr als 4000 Euro - eine im Vergleich zum "Bargeld" der Berger Law LLP (Ende Juni 2012: 0 Euro) hohe Summe.

Hier hat sich nunmehr tatsächlich eine "unbefriedigter" Gläubigerin mit jedenfalls nicht unbeträchtlichen offenen Forderungen gegen die  "Berger Law LLP" gemeldet, welche in diesem Zusammenhang nicht öffentlich bekannt werden - aber gegen Philipp Berger und Andreas Buchholz als "Partner", damit Inhaber und Geschäftsführer der "Berger Law LLP" Strafanzeige wegen "Insolvenzverschleppung" ggf. "Leistungserschleichung" bzw. "Eingehungsbetrugs" stellen (lassen) will.

Dazu möchte die Firma gerne wissen, ob es weitere ("vermeintliche") Geschädigte gibt.

Betroffene können sich bei mir melden. Bitte senden Sie relevante Urkunden und Kontaktangaben als (Fax oder Scan) mit. Ich sichere auch Ihnen zu, jedenfalls keine Daten aus denen Sie irgendwie erkennbar werden zu veröffentlichen und Sie am gesammelten Wissen zu beteiligen.

joerg.reinholz@googlemail.com
Fax: +49 561 317 22 76

08.04.2014

Über die Euroweb, die Kanzlei Buchholz & Kollegen (Düsseldorf) und Rechtsmissbrauch durch Gerichtsourismus von der übelsten Sorte

Der von mir als gewiss nicht als übermäßig intelligent(*) angesehene "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne von der Euroweb-Hauskanzlei "Buchholz & Kollegen" schreibt einem Dritten:
"Gegen den von Ihnen verbreiteten WDR-Bericht „Teure Homepage" vom 21.02.2014 über unsere Mandantin liegen mehrere gerichtliche Beschlüsse vor, so einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 12.03.2014 - 28 O 91/14, einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 17.03.2014 - 28 O 93/14 und einstweilige Verfügung des Landgerichts München vom 19.03.2014 - 9 O 5019/14"
Offensichtlicher Rechtsmissbrauch:

Ich frage mich gerade was den Mann reitet, hierdurch den Rechtsmissbrauch im Sinne des "Gerichtstourismus" der Euroweb zum Nachteil der eigenen Mandanten in die "Blogosphäre" zu tragen.(**) Es war ja zu erwarten, dass selbst das auch sonst und von zahlreichen anderen Gaunern in offener Missbrauchsabsicht angerufene LG Köln einen dritten Antrag der Euroweb wegen Rechtsmissbrauchs und fehlender Eilbedürftigkeit ablehnt statt diesen "lazy bis crazy" durchzuwinken. Das einschlägige und aktuelle BGH-Urteil I ZB 39/13 und I ZB 42/13 und die Entscheidung des OLG München, Az. 31 AR 232/09, AG Frankfurt "Ed Hardy", kennt er offenbar auch nicht und ist sich offenbar darüber nicht im Klaren, dass nach den vorherigen Anträgen in Köln der weitere Antrag in München ganz klarer Rechtsmissbrauch ist.

Auf Grund genau solcher, sicherlich nicht nur auf mich geradezu idiotisch wirkenden Vielfachklagen scheiterte schon vor Jahren ein gewisser "Dialerparasit" - und zwar mit Klagen gegen mich!

Bildschirmfoto: So wird Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht" präsentiert.
(Und das war nicht am ersten April!)

Das "Können" des "Rechtsanwalts" Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht":
"Sie werden hiermit aufgefordert, den von Ihnen unter der URL: vimeo.com/87338136 verbreiteten rechtswidrigen Bericht unverzüglich zu entfernen."
... schreibt Jean Paul Bohne weiter. Offenbar ist er kein Könner im Medienrecht. Hätte er den nötigen anwaltlichen Sachverstand walten lassen, dann hätte Jean Paul Bohne die Forderung eingegrenzt und nicht derart rotzfrech und also vorsätzlich lügend den gesamten Bericht des WDR als "rechtswidrig" bezeichnet.

Offensichtlich unwahres Vormachen:
"Wir weisen darauf hin, dass der Bericht zwischenzeitlich von dem WDR nicht mehr online abrufbar gehalten wird."
schreibt Jean Paul Bohne sodann ohne einen Absatz zu machen Für mich wird daraus ersichtlich, dass er damit vormachen will, dass der WDR den Bericht deshalb nicht mehr verbreitet weil die oben genannten einstweiligen Verfügungen ergingen.

Das stimmt aber nicht! Die Löschung erfolgte turnusmäßig in Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, speziell des als § 11d in den Rundfunkstaatsvertrag eingefügten Paragraphen "Telemedien", welcher insbesondere eine zeitliche Begrenzung der Aussendung von derartigen Beiträgen über die Webportale der Rundfunkanstalten gesetzlich fest schreibt.

Ich bin nur ein einfacher Schlosser und weiß das. Was ich aber nicht weiß ist ob der "Euroweb-Anwalt"(**) Jean Paul Bohne das nicht wusste oder nicht wissen wollte. Als Medienrechtler kommt er aber in beiden Fällen nicht in Frage, denn beides wäre schlicht blöd und zwar deshalb, weil der Anwalt den Mandant doch vor rechtlichen Nachteilen schützen soll. Hier käme auf Grund der völlig überzogenen Forderung (Entfernung des ganzen Beitrages) eine kostenintensive negative Feststellungsklage in Betracht. Und mit Blick auf die von der Euroweb gern sehr hoch angesetzten Streitwerte würde ich sagen, dieses (für einen Anwalt) geradezu idiotisch anmutende Verlangen nach dem Löschen eines ganzen Beitrages könnte auf Grund der Verfahrenskosten deren "Gewinn"-erwartungen ganz gewaltig senken. Ich frage mich nicht grundlos immer mehr wer in diesen Laden der Schreihälse Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, welcher nun nicht gerade von besonders fähigen Anwälten (Philipp Berger, Andreas Buchholz, Anne Sulmann, Benedikt Schönbrunn und Adrijana Blazevska bewegen sich auf ähnlichem Niveau) vertreten wird, tatsächlich noch 60 Mio Euro investierte. Da kann man auch das Fenster aufmachen und das Geld heraus schmeißen.


Anmerkungen:

*) von mir als hinreichend intelligent angesehene Ex-Kollegen haben die Kanzlei oder deren, teils mit hohen Schulden aus den deutschen Registern gelöschten und "nach Bulgarien verzogenen" Vorgängerorganisationen (Berger Law LLP, Kanzlei Berger Köln/Düsseldorf) längst verlassen - da kann der Herr Jean Paul Bohne gewiss nicht geltend machen, dass ich ihn als "übermäßig intelligent" ansehe.

**) Wer als "Rechtsverdreher" von Schwindlern nicht weiß, dass "eine stolze Anzahl von Verbraucherschutz-Bloggern" mir die eingegangenen Abmahnungen vermeintlichem und tatsächlichem Betrügerpacks schickt (natürlich nur, damit alle was zu lachen haben), und dann derart schwachmatischen Unfug rein schreibt, der hat als "Ansprechpartner im Medienrecht" gleich mehrfach versagt.

***) Das ist inzwischen durchaus so etwas wie ein Schimpfwort, denn "Euroweb-Anwalt" steht bei vielen auch für die notorische, ja schon pathologische Verletzung der zivilprozessualen Wahrheitspflicht.

07.04.2014

Auch bei der Euroweb Asset-Management GmbH wachsen die Schulden

Im Geschäftsjahr vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2013 hat es die "Euroweb Asset-Management GmbH" fertig gebracht, mit "durchschnittlich 7 Mitarbeitern" einen Jahresfehlbetrag von 171.153,14 zu fabrizieren. Rechnet man die 49.407,96 Euro aus dem Verlustvortrag hinzu, kommt man auf insgesamt 220.561,10 "Miese" welche allein von dieser Euroweb-Tochter fabriziert wurden. Wie die sieben Mitarbeiter aus dem "Bargeld" (6300 Euro) bezahlt werden sollen steht auch in den Sternen.

In Anbetracht der Höhe des Eigenkapitals von nur 25.000 Euro sind 220.000 Euro Miese jedenfalls ganz schön viel und die Überschuldung in der Höhe von fast 200.000 Euro (bei auf 300.000 Euro gestiegenen Verbindlichkeiten!) lässt erahnen warum im Bundesanzeiger noch immer kein Geschäftsbericht des Mutterkonzerns "Euroweb Internet GmbH" für das Jahr 2012 veröffentlicht wurde. Der dürfte nämlich auch im Hinblick auf die ähnlich hohen Verluste der weiteren Tochter "Webstyle GmbH" von grausamen Nachrichten für die Investoren und Gläubiger nur so strotzen.

Was diese "Euroweb Asset-Management GmbH" wohl betreibt kann man aus der Begriffserklärung bei Wikipedia allenfalls erahnen:
"Die Vermögensverwaltung (auch Asset-Management) gehört zu den zentralen Finanzdienstleistungen und beschreibt das Treffen von (Finanz-)Anlageentscheidungen durch eine dritte Person, die als Vermögensverwalter fungiert."
"Vermögensverwalter" (besser "Schuldenverwalter") gibt es bei den Firmen des Euroweb-Konglomerats aufregend viele...

03.04.2014

Euroweb - Verbirgt sich hinter der Millionenschieberei ein großer Steuerbetrug?

Am 19. März hatte ich wie folgt berichtet:


A)

Bei der Euroweb-Holding GmbH steht unter "Verbindlichkeiten" für

  • 30.11.2012: 688.088 € und
  • 31.12.2012: 59.615.198 € (Anstieg der Schulden: 58.927.110 €)
Da hat man offenbar auf einen Schlag "fett Schulden" gemacht und das Geld weiter verborgt. Denn die "Finanzanlagen" der Euroweb-Holding GmbH sollen sich korrelierend folgt entwickelt haben:
  • 30.11.2012: 1.386.500 €
  • 31.12.2012: 60.325.000 € (+ 58.938.500 €)
Die Bilanzsumme hat sich binnen eines Monats (1.12.2012 bis 31.12.2012) um 58.938.273 € von 2.064.925 € auf 61.003.198 € erhöht. Die Firma stellt nichts her und verkauft selbst nichts, hat sonst keine Vermögensgegenstände im nennenswerten Umfang, nicht mal angemessen "Bargeld" ... aber die Bilanzsumme wurde - wie ich gleich zeige mit heißer Luft - auf das 30-fache aufgeblasen.

B)

Bei der Euroweb Group GmbH & Co. KG steht unter "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" für
  • 01.01.2012: 26.426 €
  • 31.12.2012: 59.681.955 € (+ 59.655.529 €)
in der Bilanz. Diese Forderungen kommen normalerweise nicht aus der Luft. Offenbar hat die Euroweb Group GmbH & Co. KG also Ende 2012 allerhand Geld (59.655.529 €) an die Euroweb-Holding GmbH verborgt. Woher das Geld aber gekommen sein soll steht in den Sternen. Es kann sich also um "Kreisbuchungen" oder um die Auflösung sehr stiller, steuerrechtlich höchst bedenklicher Reserven handeln.

...

Die "Rücklagen" der Euroweb Group GmbH & Co. KG sollen sich korrelierend folgt entwickelt haben:
  • 01.01.2012: 0,00 €
  • 31.12.2012: 60.340.326,61 € (+ 60.340.326,61 €)
Die Bilanzsumme hat sich hierdurch um 61.060.889 € von 57.334 € auf 61.118.223 € erhöht - also mehr als vertausendfacht(!). Die Firma stellt nichts her, verkauft selbst nichts, hat auch sonst keine Vermögensgegenstände im nennenswerten Umfang. Da stellt man sich die Frage ob die Rücklagen - also der Kredit an die Euroweb-Holding - gut oder gar sicher angelegt sind.

Die Frage, wohin das Geld ging kann ich jetzt beantworten:

Die Euroweb Beteiligung GmbH (Geschäftsführer Fratzscher und Preuß; keine Mitarbeiter) wurde am 19.10.2012 gegründet. Diese wies am 31.12.2012 in der Bilanz Finanzanlagen von 60.300.000 € und eine Kapitalrücklage (oft eine "stille Beteiligung") von 60.275.000 € aus. Da fragt man sich natürlich - wer mit welchem Geld und warum - die Summe von über 60 Mio € ausgerechnet in diese Firma steckt. Und vor allem woher das Geld kommt. Ich habe es herausgefunden. Die stille Beteiligung wurde offenbar von der Euroweb-Holding GmbH eingezahlt, denn just deren "Finanzanlagen" entwickelten sich in gleicher Höhe:
  • 30.11.2012: 1.386.500 €
  • 31.12.2012: 60.325.000 € (+ 58.938.500 €)
Hierbei entsprechen die in der Euroweb Beteiligung GmbH angelegten 60.325.000 € aufregend genau der Kapitalrücklage der Euroweb-Holding GmbH von 60.275.000 € zuzüglich dem gezeichneten Kapital der Euroweb Beteiligung GmbH in Höhe von 50.000 € - macht zusammen eben jene 60.325.000 €.

Hinsichtlich der Frage, wo das Geld herkam, kann ich nur Vermutungen anstellen:

Da wäre zunächst der Umstand, dass die Euroweb Internet GmbH in den Jahren bis 2011 einen für die Branche ungewöhnlich hoch erscheinenden Anteil an "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung aufführte:
  • Gewinn- und Verlustrechnung für 2007:
    Rohergebnis: 11.164.240 € - sonstige Ausgaben: 8.345.355 € (~75%)
  • Gewinn- und Verlustrechnung für 2008:
    Rohergebnis: 14.634.290 € - sonstige Ausgaben: 12.899.327 € (~88%)
  • Gewinn- und Verlustrechnung für 2009:
    Rohergebnis: 16.727.619 € - sonstige Ausgaben: 13.167.289 € (~79%)
  • Gewinn- und Verlustrechnung für 2010:
    Rohergebnis: 18.597.382 € - sonstige Ausgaben: 13.094.754 € (~70%)
  • Gewinn- und Verlustrechnung für 2011:
    Rohergebnis: 18.311.995 € - sonstige Ausgaben: 14.477.080 € (~79%)
Für die Vorjahre sind keine Gewinnrechnungen veröffentlicht. Der Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2012 ist noch immer nicht im Bundesanzeiger (unternehmensregister.de) veröffentlicht - was höchst ungewöhnlich ist. Ich vermute mal ins Blaue, dass da noch eine Unterschrift fehlt:

Nämlich die der Prüfer.

Insoweit halte ich es für höchst wahrscheinlich, dass wir irgendwann einen Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2012 erhalten werden, der einige Überraschungen birgt. Das kann ein heftiger Verlust sein - oder aber einer aus welchem sich herausstellt, dass die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in den Vorjahren zu einem guten Teil gar keine Aufwendungen waren, sondern dass mittels fingierten Buchungen der Gewinn für die Öffentlichkeit und damit auch das Finanzamt geschmälert wurde. Den Summen nach könnten das seit dem Jahr 2002 insgesamt durchaus jene 60 Mio € sein, die jetzt plötzlich in den Bilanzen der Euroweb Group GmbH, dann der Euroweb-Holding GmbH und zuletzt der Euroweb Beteiligung GmbH auftauchen.

Das das Geld dann Ende 2012 aufregend rasch von Firma zu Firma immer der selben Geschäftsführer und Eigentümer gebucht wurde lässt jedenfalls Dunkles erahnen.

Eine Frage bliebe da noch offen:

Wenn tatsächlich über die Jahre Gewinne in Höhe von insgesamt 60 Mio € durch eine "extrem kreative Buchhaltung" als "sonstige betriebliche Aufwendungen" in (wohl auch für das Finanzamt deutlich zu) stillen Rücklagen verschwanden, dann wäre das Steuerbetrug - aber gleichzeitig auch weiteres, äußerst hartes Indiz dafür, dass die Euroweb in jedem einzelnen Prozess, in welchem diese (sogar unter Vorlage eines höchst fragwürdigen Gutachtens) vorgetragen hatte, dass deren tatsächlich absurd hohe Preise "marktüblich" seien, auf hanebüchne Weise gelogen hat. Das wäre Prozessbetrug. Verantwortlich sind Daniel Fratzscher und der in Leipzig bereits wegen einer Vielzahl von Betrugsstraftaten angeklagte Christoph Preuß.

Als "Philanthropen aus Lörrick" gehen die beiden bei mir eh nicht durch. (Und das mit der "eigenen Kraft" ist dann auch so eine Sache.


Bildquelle: Düsseldorfer Wirtschaftsblatt 4/2008, Seite 25
Übrigens: So wie es aus in den bisher gesehenen Bilanzen hervor geht haben sämtliche Töchter der Euroweb im Jahr 2012 Verluste gemacht. Allein die Webstyle GmbH wohl in der Höhe von rund 210.000 Euro.

Da bin nicht frei von Häme - Ich kann Großfressen nicht leiden.

02.04.2014

Euroweb-Stiftung: Nützt diese einem Betrüger? Und wer hilft da eigentlich wen?

Es gibt da so Stiftungen, die tun so als würden diese der Allgemenheit nützen oder einzelnen Hilfebdeürftigen beistehen. Bei der Euroweb-Stiftung (klick-nicht-weg.org) ist es so, dass sehr kleine Geschenke mit sehr viel Marktgeschrei gemacht werden. Geschenke, welche noch nicht einmal von der Euroweb allein finanziert werden. Die Werbung nützt dann aber nur der Euroweb... jeder in die Stiftung gegebene Cent hebelt den Umsatz und den Gewinn von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß um ein Vielfaches!



Werte Öffentlichkeit!

Ich würde es mir sehr genau überlegen, ob ich neben jenem Christoph Preuß abgelichtet sein will.

Lesen Sie einfach, was die Staatsanwaltschaft mir über diesen "feinen", "ehrlichen", "wohltätigen" und "großartigen" Herrn Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß schreibt. Und sehen Sie dann, was der WDR über die Euroweb zu sagen weiß.

Mir käme da das Wort "Betrug" zu oft vor.

Wenn Sie sich von der Euroweb-Stiftung "helfen" lassen, so helfen tatsächlich Sie einem kaum noch "mutmaßlichen" Betrüger!

01.04.2014

Euroweb erstattet seit dem ersten April freiwillig Betrugsschäden zurück! *** Aprilscherz ***

Tja. Soweit zum Aprilscherz. Andere schreiben (grob gesagt) was sein könnte - ich was sein sollte.

Die Euroweb Internet GmbH und derer Töchter (Webstyle GmbH, Internet Media Online GmbH)  erstatten seit dem ersten April freiwillig allen ehemaligen Kunden, welche vor der ursprünglich vereinbarten Erstellung der Webseiten gekündigt haben, die in Prozessen durch folgende, einzeln oder in beliebiger Kombination getätigte Vorträge zugefügten Schäden:
  • Die unwahre Behauptung ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter würden die Webseiten erstellen.
  • Die unwahre Behauptung, die für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter wären nicht anderweitig beschäftigt worden.
  • Die unwahre Behauptung, das Preisniveau der Euroweb wäre marktgerecht.
  • Die unwahre Behauptung, eine kostenlose Erstellung der Webseite sei nicht versprochen worden.
  • Die unwahre Behauptung, es gäbe Kunden, welche "normale Kunden" der Euroweb seien und ca. das doppelte dessen zahlen, was Referenzkunden zahlen.
  • Die unwahre Behauptung, die an die Außendienste gezahlten Provisionen könne die Euroweb nicht zurückfordern.

(Schlicht: die Gegner in allen Prozessen.)

Darüber hinaus umfasst das Rückerstattungsprogramm, mit dessen Durchführung die Euroweb-nahe "Euroweb-Stiftung" beauftragt wurde, auch alle vor Gericht und außergerichtlich geschlossenen Vergleiche. Ein Verzugszins in Höhe von 5 % über dem Lombardeisatz der Europäischen Zentralbank werde automatisch berechnet. Insgesamt ständen 60 Mio € bereit.

Alle Betroffenen sind bis zum ersten April angeschrieben worden. Auch könnten alle übrigen Kunden der Euroweb Internet GmbH und derer Töchter (Webstyle GmbH, Internet Media Online GmbH) sofort schadlos kündigen, sofern diese nach dem ersten April eine Frist von 30 Tagen einhalten.

Vor der Justizanstalt in Buckelholz, vor der sich Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz und ein Gutachter (der nicht genannt werden will)  mit einem großen Transparent im Euroweb-Grau (Aufschrift "Wir sind Betrüger! Lasst uns hier rein!") einfanden, erklärten diese, die Auszahlung solle noch im April erfolgen.

Ein Anwalt, der den Vorgang zufällig sah, weil er einen Inhaftierten besuchte und ihm schonend beibringen musste, dass dieser über den ersten April hinaus in Haft bleiben müsse, meinte: "Nein! Das ist kein Aprilscherz. Die wollen ein gutes Nachtatverhalten zeigen und hoffen, dass die Resthaft nach dem Prozess zur Bewährung ausgesetzt wird."

Philipp Berger und Andreas Buchholz erklärten dann aber der versammelten Presse, dass sich die Euroweb Internet GmbH (wie übrigens auch die Kanzlei Buchholz & Kollegen) auch schon am ersten April ausschließlich rechtmäßig verhalten habe.

Hieronymus von Münchhausen könne das als Zeuge bestätigen!


Kein Aprilscherz - Anwalt klagte mit merkwürdigem Vorbringen gegen Ex-Kanzlei

Heute ist zwar der erste April, aber diese Sache ist wahr. Unzeitig "in den April geschickt" kamen sich wohl die Richter in einer Berufungssache des Landesarbeitsgerichts in Mainz und schon ein Jahr zuvor die des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vor.

Ein Anwalt klagte auf die Zahlung von Überstunden.
  • Für die letzten zehn Jahre. (Wie war das doch gleich mit der Verjährung von Forderungen? Gehört das nicht zu den geringsten Grundlagen?)
  • Ohne wenigstens Aufzeichnungen über die behaupteten Arbeitszeiten, den Grund der Überstunden und die ausgeführten Tätigkeiten vorlegen zu können. (Hat er mal Urteile aus solchen Prozessen nachgelesen? Das wird immer verlangt.)
  • Ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen zu können, weil er keinen solchen hatte. (Echte Juristen und sogar die Mehrheit der "Rechtslaien" wissen: Ohne schriftlichen Vertrag zu arbeiten macht stets Probleme.)
Wer jetzt die Frage stellt, welcher Qualität denn die Ausbildung der Juristen in dem teutomanischen "Rechtsstaat" Bundesrepublik sei, bekommt eine Antwort: Es war eine Arbeitszeit von 32 Wochenstunden vereinbart. Dieses, weil dieser naseweise "Rechtsanwalt" mit prekärem juristischem Grundwissen auch an der Universität tätig war. Dort hat er auch noch Nachwuchs ausgebildet...

Vermutlich wird er uns als Massenabmahner oder als etwas wie ein "Euroweb-Jurist" wieder begegnen. Es ist schließlich noch kein Fall bekannt geworden, in welchem einem Anwalt wegen Dummheit die Zulassung entzogen wurde. Theoretisch wäre es möglich: Das Stichwort ist "Geistiger Verfall".

Doch nicht nur der Anwalt bekommt sein Fett weg. An die Kanzlei würde ich gerne folgende Fragen stellen:
  • Das hätte doch in zehn Jahren auffallen müssen! Wieso ist die höchst geringe geistige Leistungsfähigkeit dieses Anwalts nicht schon früher aufgefallen?
  • Wieso stellt eine Anwaltskanzlei einen Anwalt an und macht nicht mal einen schriftlichen Vertrag? Auf so was lassen sich doch nur Dumme ein?
Der Vorgang ist insgesamt ziemlich handfester Grund um die inzwischen streng riechende deutsche Extrawurst namens "Anwaltszwang" endlich wegzuwerfen. Wie sollen denn solche Anwälte den Prozessstoff sortieren und die Interessen der Mandanten wahren?