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20.10.2018

Euroweb + Gerhard Schröder: Wie Daniel Fratzscher und Christoph Preuß sich rotzfrech auf ein Foto mit dem Exkanzler logen

Präambel:

Martin Witscher, Chef der "WEB-HUNT 3R GmbH" in Ludwigsburg und zudem offenbar auch in der Schweiz emsig darum bemüht, dem Ruf der Deutschen zu schaden  - aber vor allem wohl sowas wie der Chef der Euroweb-Vertriebs-Südkurve - hat, so jedenfalls eine Zeugenaussage eines Ex-"Vertriebsbevollmächtigten", behauptet, dass in meinem Blog "nur Lügen" über die Euroweb und deren Tochterunternehmen ständen. Ich freue mich ja immer  über solche Aussagen und prüfe auf eine solche Provokation hin gern, wer hier wirklich lügt!

Zur Sache:

Wie man unten sieht ließen sich Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - beide sind in irgendeiner Form "Eminenzen" der Euroweb Internet GmbH und also auch deren Töchter
  • United Media AG
  • Alpenweb AG
  • PKW.DE (pkw.de Autobörse GmbH)
  • Westfalen-Blatt Onlineservice (WN Online-Service GmbH & Co. KG)
  • Internet Online Media GmbH (Wien)
  • Madsack OnlineService GmbH & Co. KG
  • net65 GmbH
  • YourRate GmbH.

ohne auch einen Hauch von Schamesröte im Gesicht mit dem Exbundeskanzler Gerhard Schröder ablichten. Der steigt in seiner Rolle als Exbundeskanzler und Gazprom-Lobbyist natürlich nicht mit "Kreti und Pleti" aufs "Parkett" sondern nur mit ausgewählten und erfolgreichen Typen - denn als Exkanzler kennt der Herr Schröder den Wert eines Fotos mit seiner "Wenigkeit" nebst ungefärbter Haarpracht und die Gier nach einem solchen Foto seitens solcher "Möchtegern-Erheblichkeiten" vom Typ eines Daniel Fratzscher oder Christoph Preuß!

Und um eben diese erfolgreichen Typen zu mimen haben die Eminenzen Daniel Fratzscher und Christoph Preuß offenbar nicht nur auf openPR.de gelogen sondern auch eine Organisation namens "Europe’s 500 Entrepreneurs for Growth a.i.s.b.l." (Executive Director: Thomas Tindemanns, Executive Manager Petra Stadler) rotzfrech belogen - oder eben belügen lassen.

Auf openPR ließen die jedenfalls durch den Euroweb-(Ex-)Pressebelüger André Nagel wie folgt behaupten:
Die Euroweb Internet GmbH wurde damit für ihre herausragenden Leistungen bei der Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen in den Jahren 2007 bis 2009 ausgezeichnet. Während der Umsatz im Geschäftsjahr 2007/2008 noch 13.125.628 Euro betrug, erwirtschafte Euroweb im Jahr 2009 bereits 32.377.628 Euro
Ich hab das nachgesehen:

Im Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2009 steht wortwörtlich:
"Der Gesamtumsatz hat sich im Geschäftsjahr 2009 von TEUR 13.398 auf TEUR 16.728 erhöht"
Es gibt weitere Geschäftsberichte. So also auch einen für 2007 und  einen für 2008. Aber ein Geschäftsjahr "2007/2008" wurde für die Euroweb Internet GmbH nie ausgewiesen. Die zweite Lüge, das es ein "Geschäftsjahr 2007/2008" gäbe, ist zwar klein - aber ziemlich dumm.

Dritte, dreiste Lüge:
"Seine absoluten Mitarbeiterzahlen steigerte Euroweb dabei zwischen 2007 und 2009 um 220 Prozent"
wird in der Presseveröffentlichung weiter gepranzt. Aber stimmt denn wenigstens das? Das kann man leicht herausfinden: In der, von der Trusted Advice AG (also nicht von Jens Reimers) testierten Pflichtveröffentlichung für 2007 steht:
"Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 148 Angestellte und 13 Auszubildende."
In der, von der Trusted Advice AG (also nicht von Jens Reimers) testierten Pflichtveröffentlichung für 2009 steht:
"Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte."
Ich sehe diese dummdreist propagierte Steigerung der Mitarbeiterzahlen gerade nicht. Im Gegenteil: Zumindest ohne Azubis hat die Zahl der Mitarbeiter von 2009 im Vergleich zu 2007 sogar abgenommen, wurde also ganz gewiss nicht mehr als verdoppelt. "Um 220 Prozent gesteigert" - Das reißt mich zu folgender Meinungsäußerung hin:
"Wie blöd muss man sein, um erst derart dummdreist zu lügen und die Kacke dann auch noch jahrelang auf openpr dampfen zu lassen, Herr Christoph Preuß und Herr Daniel Fratzscher? Geht es nicht in Ihr Hirn, dass ich den Mist irgendwann finde, Ihre Lügen entdecke, auch beweisen kann und also der Öffentlichkeit bekannt mache?"

Übrigens wurden diese in Betrugsabsicht grob unwahren Zahlen wirklich für die Euroweb Internet GmbH an den Veranstalter, also die "Europe’s 500 Entrepreneurs for Growth a.i.s.b.l." gemeldet. Das hab ich vorliegen.

Gelogen ist Gelogen ist Gelogen! Ich sehe - gerade im Hinblick auf die Veröffentlichungspflicht einer GmbH - keinen Anlaß, die beiden Euroweb-Oberbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuß nicht als "dummdreiste Lügner" zu bezeichnen.

Denn öffentlich mit völlig frei erfundenen Geschäftszahlen zu pranzen, die man dann in den Pflichtveröffentlichungen deutlich realitätsnäher - also sehr viel niedriger - angibt, das ist nicht nur dreist, sondern auch dumm!

War da nicht schon mal so was?

Ja! Es gab anno 2011 die Sache des LG Düsseldorf, Az. 34 O 149/11, in der es um vergleichbare Falschmeldungen derselben, damals sogar das Gericht rotzfrech belügenden Euroweb Intenet GmbH ging. (Urteil) Und mit diesem Verfahren gab Anlass dazu, endlich von den dummdreisten Lügen durch die Angabe völlig frei zusammenphantasierter Umsätze zu lassen. Und ergo die unten gezeigte PR-Kacke zu löschen.

Das aber haben Daniel Fratzscher und Christoph Preuß offenbar nicht nötig. Das Foto mit Gerhard Schröder wohl schon. Denn wer, bitte, will denn sonst noch mit solchen Pranzern auf ein Foto um solchen offensichtlich heftig verlogenen, sehr schrägen Vögeln gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen?

Direkte Ansage an Daniel Fratzscher und Christoph Preuß:

Klagt doch, Ihr Betrüger! Dann zieh ich Euch und Eurem, wohl Kölner Anwalt, dem Späßchen-Professor Dr. Ralf Höcker, den Hosenboden stramm:


Übrigens, allerwerteste Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß:

Sollte ein gewisser Steuerberater Jens Reimers für Euch Lügen-Eminenzen nochmals ein falsches "Testat" oder gar "Gutachten" schreiben, dann "zerreiß ich den in der Luft!"

Und sollten Sie, meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß etwas gegen die Bezeichnung als "heftig verlogene, sehr schräge Vögel" haben, dann unterhalte mich mit Ihnen (oder halt Ihren erbärmlich schlechten Anwälten) vor Gericht auch über ein paar (3 fallen mir ohne Nachzudenken ein) falsche Versicherungen an Eides statt und ein ganzes Rudel weiterer Lügen, die Sie in Zivilprozessen zu verantworten haben.

Sie können dann meinetwegen - wie schon geschehen - auch die sehr einstweilige Verfügung veröffentlichen oder veröffentlichen lassen. Meinetwegen auch den einen anderen, voreingenommen Idiot im Amt eines Landrichters täuschen. Aber das Endurteil veröffentliche ich dann!

12.05.2016

Schneller als Frau Merkel: BGH schützt Wlan-Besitzer vor Abmahnanwälten (I ZR 86/15)
Was wird denn nun aus der Kanzlei Walldorf-Frommer?
Euroweb-Ableger Net365 GmbH kann abschalten

Was war:

Bisher haftete der Anschlussinhaber immer dann wenn seine WLAN-Verbindung von Dritten für illegale Aktivitäten, insbesondere illegales Filesharing, genutzt wurde. Es sei denn er hat sein WLAN gegen unberechtigten Zugang gesichert, verschlüsselt und eventuelle Mitbenutzer darüber belehrt, dass diese nichts rechtswidriges tun dürfen.

Was ist:

Der erste Zivilsenat des BGH hat die Mitstörerhaftung (und nicht die "Störerhaftung") für diejenigen eingeschränkt, welche das WLAN mit Dritten, z.b. Besuchern, teilen.

(Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 86/15)

Wlan kann und darf Gästen oder Besuchern zur Verfügung gestellt werden, ohne dass man fürchten muss, möglicherweise für deren illegale Internetaktivitäten haften zu müssen. Erwachsene, die den Internetanschluss des Gastgebers nutzen, müssen nicht eigens darüber belehrt werden, dass Downloads und Filesharing geschützter Filme und Musiktitel im Netz verboten sind. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde durch den BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Büscher eine solche Belehrungspflicht als "nicht sozialadäquat" bezeichnet. Eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses sei nicht zumutbar. Das gilt erst recht für die von Abmahnnabzockern immer gern ins Feld geführte Kontrollpflicht. Was sich jene Richter bisher dabei dachten, welche verlangten, dass man als Anschlussinhaber seine erwachsenen Besucher belehre und dann deren Nutzungsweise auch noch kontrolliere, liegt im Braunen.

Mit seiner modern anmutenden Entscheidung hat der BGH im Rahmen der derzeit geltenden Gesetze vorweggenommen was der Gesetzgeber erst noch umsetzen will. Ich gehe davon aus, dass die Eile mit der große Koalition eben diese Mitstörerhaftung auch per Gesetz abschaffen will dem Umstand geschuldet ist, dass die Regierung von der Entscheidung vorab wusste und nicht belämmert dastehen wollte. Das mit er Gesetzesänderung auch die Belehrung für das Handeln Minderjähriger (Vorsicht: nicht der eigenen Kinder) und die Verschlüsselungspflicht entfällt dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die Regierung im Hinblick auf die kommenden Bundestagswahlen vieles vermeidet was diese Wählerstimmen kostet. Was "sozialadäquat" ist haben inzwischen zahlreiche Bürger die Regierung wissen lassen. Genauer: Das der bis heute auf Grund des "Mitstörerhaftungswahns" geltende Zustand (Verschlüsselungs-, Zugangsbeschränkungs- und Belehrungspflicht - letztere nun nur noch bei Kindern) und der vormals geplante Unsinn (bescheuerte Vorschaltseite mit Belehrung) nicht "sozialadäquat" sind.

Was wird:

Insbesondere die sehr spezialisierte Münchner Abmahnkanzlei Walldorf Frommer dürfte sich wohl spätestens jetzt auf die Suche nach neuen Einkommensquellen machen. Denn durch die Entscheidung wächst für deren Mandanten zumindest das Prozesskostenrisiko: Die verlieren immer dann wenn Dritte (eben Mitnutzer des WLAN) für die Störung in Frage kommen und der Anschlussinhaber fest und einigermaßen glaubwürdig behauptet, dass er es nicht gewesen sei. Da dürfte es schwierig sein, Mandanten zu finden - denn diese wollen gewiss kein Geld zum Fenster raus werfen.

Der "Rechteinhaber" muss nun nämlich nachweisen, wer der "Störer" ist. So wie bisher einfach und völlig inadäquat den Anschlussinhaber als "Mitstörer" in Haftung zu nehmen und „ganze Familien in den Ruin“ zu treiben" (so jedenfalls die Verbraucherzentrale Hamburg) geht nun nicht mehr so einfach, denn die Betroffenen können sich jetzt effektiv wehren.

Wie man sich ggf. wehrt:

Auf die Abmahnung hin entgegnet man, dass man das WLAN-Passwort volljährigen Nachbarn und/oder guten Freunden, Verwandten, in der Wohnung tätigen Handwerkern, ... überlassen habe damit diese das WLAN nutzen können und natürlich, dass man selbst die vorgehaltene Tat nicht begangen habe

Vor Gericht (falls dann noch geklagt werden sollte) legt man einen Nachweis vor , dass mehrere Nutzer die WLAN-Verbindung nutzen. Das  kann z.B. durch den Ausdruck einer Webseite des Routers erfolgen:

Dazu die Versicherung an Eides statt, dass und wann die Liste als Teil der Webseite des eigenen Routers ausgedruckt wurde, das man nicht Besitzer welches oder welcher der Geräte ist und das man auch nicht wisse, wem welches Gerät gehöre und dass man das WLAN-Passwort volljährigen Nachbarn und/oder guten Freunden, Verwandten, in der Wohnung tätigen Handwerkern, ... überlassen habe damit diese das WLAN nutzen können und natürlich, dass man selbst die vorgehaltene Tat nicht begangen habe - so dürfte man nach dem BHG-Urteil aus der Haftung sein. Denn danach müssen die Kläger das Gegenteil beweisen.

Die wieder gegebene Liste können Sie übrigens nicht verwenden (dann wären Sie ein ziemlich dämlicher Lügner und ich hätte keinerlei Mitleid) - es muss schon eine eigene, und erst vor Gericht möglicherweise eine ungeschwärzte sein. Eine solche Liste also ruhig unter Hinweis auf möglicherweise zu schützende Daten wie oben ersichtlich geschwärzt einreichen aber gleichzeitig um einen gerichtlichen Hinweis für den Fall bitten, wenn das so nicht genügen sollte.

Die Kanzlei Walldorf-Frommer hat mich selbst übrigens auch im Oktober 2015 abgemahnt, aber bis heute nicht verklagt - wohl weil ich darlegte, dass es mehrere Mitnutzer in meinem WLAN (sämtliche Nachbarn) gibt, welche sämtlich volljährig sind und bei Ausgabe des Passwortes belehrt wurden. Das war noch gemäß der alten Rechtslage. Außerdem hatte ich für den Zeitpunkt für mich selbst sogar eine Hotelrechnung und konnte also (potentiell, denn der Kanzlei Walldorf Frommer habe ich diese natürlich nicht vorgelegt) beweisen, dass ich selbst als "Störer" oder "Verletzung" nicht in Frage kam. Also war es, so legte ich dar, ein Nachbar oder eine befreundete Person. Ich aber weiß nicht wer es war und das muss ich auch nicht. Die Kanzlei Walldorf-Frommer hat mir zu dem auch nicht (wie von mir verlangt) alle Daten übersandt, "welche bei der Identifikation des Nutzers hilfreich sein können."

Wem es nützt:

Nunmehr können Hotel- und Gaststättenbesitzer, Ladenbesitzer, Wohngemeinschaftsgenossen und sogar einfach nur Nachbarn oder Freunde den Internetzugang teilen ohne in Sorge sein zu müssen, dass einer der Gäste oder Mitnutzer durch versehentliches oder absichtliches Filesharing eine extrem teure Inanspruchnahme als "Mitstörer" verursacht. Denkbar ist sogar, dass sich Nachbarn den Zugang teilen und einer sich einen Zugang für SIP-Telefonie über einen Anbieter einrichtet. Diese könnten sich ebenfalls sehr freuen.

Wem es nicht nützt:

Das Angebot des Euroweb-Ablegers Net365 GmbH (oder anderer ) dürfte obsolet sein. Wer es gekauft hat sitzt jetzt auf einem weitgehend unnützen Vertrag und ärgert seine Gäste wenn er denen die "arschlangsame" Verbindung über Bulgarien und die mögliche Sperrung von Onlinebankingzugängen weiter zumutet.

16.03.2016

net365 GmbH: Freies, sicheres WLAN für Ihre Kunden?

Mit sich gleich als "ganz schön blöd" erweisenden Sprüchen wie
  • "WLAN für Unternehmen: Sichern Sie sich jetzt den entscheidenen[*] Service-Vorsprung!"
  • "Für Hotels, Restaurants oder Cafés ist ein WLAN Hotspot nicht nur ein Extra-Service, sondern auch eine ideale Werbung fürs Haus" 
  • "Ein Wi-Fi-Zugang hingegen ist für Sie der entscheidende Service-Vorsprung vor der Konkurrenz."
wirbt die net365 GmbH, ein Unternehmen mit deutlicher Nähe zur Euroweb Internet GmbH. Chef ist eben der Daniel Fratzscher, der erst kürzlich eine fünfstellige Summe zahlte um einen Betrugsprozess zu vermeiden.

Die Net356 GmbH hat noch folgende Sprüche auf Lager:
  • "Und Hotspot-Betreiber müssen noch ganz andere Probleme bewältigen: Für kriminelle Handlungen der Nutzer können Sie rechtlich belangt werden."
  • "Was also in anderen Ländern längst Standard ist, bleibt in Deutschland vielen Kunden verwehrt: Kostenfreie, drahtlose Internetzugänge, inklusive rechtlicher Absicherung."
Die so genannte "rechtliche Absicherung" besteht aus der Umleitung des Datenverkehrs über Bulgarien. Das bedeutet: Aus Sicht des Empfängers z.B. eines HTTP-Requests sieht es so aus, als würde der Zugriff von einem in Bulgarien befindlichen Rechner aus erfolgen.

Mir liegen inzwischen 3 (drei) Hinweise vor, dass Banken das Internetbanking nach einem Zugriff aus einem von der "net365 GmbH" betriebenen WLAN  gesperrt haben. Hintergrund dürfte sein, dass Bulgarien eines der Länder mit der höchsten Internetkriminalität ist. Für die Euroweb passt das - so kann sich denken - sehr gut.

Nur eben den Banken gewiss nicht. Und deshalb müssen Hotspot-Betreiber, die eine gewiss nicht geringe Summe an die net365 GmbH zahlen, "noch ganz andere Probleme bewältigen" - nämlich die Beschwerden der Kunden über die prompt beim ersten Login-Versuch gesperrte Zugänge zum Online-Banking und auch die Beschränkung von Diensten, welche auf Grund des Urheberrechts den Zugriff aus Deutschland verifizieren und also z.B. die Wiedergabe von Ebooks, Musik oder Filmen verweigern.

Wie wirbt der Daniel Fratzscher doch gleich?

Sichern Sie sich jetzt den entscheidenen[*] Service-Vorsprung!

Mancher der Kunden wird nicht an den "Service-Vorsprung" glauben, sondern sich eher etwas Grobes wie "blöde Arschlöcher" denken. Das ist gewiss keine "ideale Werbung fürs Haus".

Doch nicht genug!

Auch die Zugriffe sind "arschlangsam" (Zitat aus einem Anruf). Grund ist, dass diese offenbar über die miserabel angebundene Server erfolgen, die in dem selben umgenutzten Büroraum in einem Büro- und Einkaufscenter in Plovdiv stehen wie eben jene Server der Euroweb-Abzocker, die vorsätzlich unwahr mit Begriffen wie eigenes Rechenzentrum, eigene Hochleistungsserver und anderen Selbstbelobigungen beworben wurden.

Das bedeutet: Die Daten krabbeln brav die lange Leitung bis nach Bulgarien, entlang, stellen sich am Flaschenhals der schon für die Webserver zu mickrigen Verbindung an das so genannte "Rechenzentrum" an, ein Teil der Daten bricht sich den Hals an irgendeinem halbdefekten Netzgerät - und dann geht es eher im Ameisentempo als mit Lichtgeschwindigkeit den langen Weg zurück. Und das viele Male für den Abruf einer Webseite oder eines Emails!

Was macht der Daniel Fratzscher vor?
"Und selbst wenn einige Restaurantketten oder öffentliche Orte mit WLAN Hotspots werben, Spaß beim Surfen sieht anders aus!"
Ja! Mit dem WLAN von net365.de macht man sich nicht beliebt. Erst geht es nur "arschlangsam" (Zitat aus einem Anruf) - und dann kann man nicht mal eine verflixte Online-Überweisung machen ohne dass das "Scheißkonto" gesperrt wird! (das böse Wort kam vom schon zitierten Anrufer).
Bildschirmfoto: Welche Vorteile meinen Sie wohl, Herr Preuß?  Etwas anderes als der eigene, niedrig-pekunäre kann es nicht sein - Sie, Sie Abzocker Sie!

* "entscheidenen" - Schreibfehler wie im Origial (mit copy & paste übernommen)

11.06.2015

WN-Onlineservice GmbH:
Wo "Westfälische Nachrichten" drauf steht sind typische Euroweb-Lügen drin!

Ein Lügenmärchen des Euroweb/WN-Onlineservice-Chefs Daniel Fratzscher:
Full Service-Angebot

Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie vom WN OnlineService ist der Full-Service-Gedanke. Bei WN OnlineService erhalten Unternehmen im Bereich Online-Marketing alle Serviceleistungen aus einer Hand. Über die Gestaltung und Realisierung der Website hinaus übernimmt WN OnlineService die Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts, bietet technischen Support und überarbeitet für Sie die Inhalte der Website. Vom CMS (Content Management System) über Newsletter und Facebook-Fanpage bis zur Anfahrtsskizze, einem Onlineshop und der Suchmaschinenoptimierung erhalten Sie alle Dienste aus einer Hand.
Die traurige Realität:


Beide Bildschirmfotos sind vom 11. Juni und die "dunkle Jahreszeit" ist wohl nur in Hinsicht auf den Servicegedanke bei der WN-Onlineservice GmbH des Daniel Fratzscher - an der die "Aschendorff-Mediengruppe" kräftig mitverdient (und deshalb jeden Journalismus vergisst und über die Euroweb nur deren positives Pressegesülze verbreitet) ausgebrochen.

Daneben wirft das natürlich ein Schlaglicht darauf, was es mit den versprochenen "Aktualisierungen" so auf sich hat.

Wie blöd und was für eine dumpfe Abzocke das ist, kann ich ganz einfach zeigen:

<?php
$arJz = array (
  'Es ist Winter - Jetzt an den Frühling denken!',
  'Es ist Frühling - Jetzt an den Sommer denken!',
  'Es ist Sommer - Jetzt an den Herbst denken!',
  'Es ist Herbst - Jetzt an den Winter denken!'
);

$m = date( 'n' );

if ( $m < 3 ) {
  echo $arJz[0];
} else if ( $m < 6 ) {
  echo $arJz[1];
} else if ( $m < 9 ) {
  echo $arJz[2];
} else if ( $m < 11 ) {
  echo $arJz[3];
} else {
  echo $arJz[0];
}

Das ist an Trivialität kaum zu unterbieten, denn die Programmiersprache PHP (Spitzname: "Pubertierende Hauptschüler Programmieren") wird ohnehin verwendet und den Kunden wurde doch versprochen, dass diese eine Webseite "programmiert" bekommen. Und für den extremen Preis natürlich "Fullservice".

Die Leistung, ein derart einfaches Skript nicht zu integrieren, entspricht also der eines Schülers vor der Pubertät. Wie gesagt, nach oder in der Pubertät kann selbst ein solcher das, denn das oben gezeigte Skript entspricht dem, was an Schulen als Hausaufgabe von 14-jährigen verlangt und erbracht wird. Es sei denn natürlich, er will nicht oder ist "geistig behindert" - oder er ist just der Chefabzocker Daniel Fratzscher von der WN-Onlineservice GmbH und lässt die (technischen) Leistungen in Wirklichkeit von der in exakt gleicher Weise auffälligen Euroweb (die ihm gehört) erbringen!

Als Fazit bleibt nur: Auch der "Auto-Kaiser" aus Telgte wurde und wird übel abgezockt, denn was der bekam war eine billigst und auf völlig ungeeignete Weise in einem bulgarischen Geschäfts- und Bürohaus gehostete ...

Bildschirmfoto: Die Euroweb des Daniel Fratzscher gab selbst für das Hosting geringe Kosten in Höhe von ca. 1,30 €/Monat an - von denen sogar ein Teil noch zurück fließt. Das spiegelt sich hier wieder:  Die aktuell gemessenen, deutlich über 70% liegenden Paketverluste sind für die schlechte Erreichbarkeit und den schnarchlangsamen Aufbau der Webseiten der Kunden der WN-Onlineservice GmbH mit verantwortlich, denn die beschädigten oder ganz fehlenden TCP-Pakete müssen dann - nach dem Feststellen des Fehlers - nochmals gesendet werden. Beworben wurde auch hier das Hosting, welches aus "Sicherheitsgründen" in einem bulgarischen "Rechenzentrum" erfolge. Die Webseite des Autohaus Kaiser liegt genau auf dem Server "plesk01.wn-onlineservice.de". Standort ist ein für ein "Rechenzentrum" völlig ungeeignetes Geschäftshaus (mit Läden und also Publikumsverkehr!) in Plovdiv, Bulgarien. Anschluss ist eine seit Jahren schon schadhafte Leitung der Neterra ODD mit 10 GBit (soviel hat mancher einzelne Server...) - von denen nach den Verlusten durch als beschädigt erkannter Daten-Pakete also weniger als 30% "netto" übrigbleiben - und welche sich darüber hinaus auch noch diverse Kunden der Neterra ODD in dem Haus teilen. Unter anderem laufen auch die Daten des "Free-WLAN-Anbieters" net365 GmbH (GF Daniel Fratzscher), die dort einen Router oder Proxy betreibt, über diese kaputte Leitung (und das gleich zwei mal!)

... schnöde "zusammengeklickte" Webseiteaus einem Euroweb-Webbaukasten und gerade nicht die Verkaufsgespräch versprochene und sich im extrem hohen Preis deutlich niederschlagende individuelle Leistung einer Programmierung - was natürlich in den "Westfälischen Nachrichten" und den weiteren Blättern und Beteiligungen der Mitabzocker, nämlich den geldgierigen Doktoren Benedikt Hüffner und Eduard Hüffner von der Aschendorff-Mediengruppe niemals geschrieben werden wird:

Grafik: Beteiligungen der Abzock-Doktoren Hüffer, Quelle: medienatlas-nrw.de, Stand: Okt. 2013

Denn es wäre ja im Hinblick auf die Erwerbsregel 36 der Ferengi höchst kontraproduktiv, wenn die  Aschendorff-Mediengruppe die Leser und die Anzeigekunden vor einer üblen Abzocke warnt, an welcher deren Gesellschafter doch so um die 30 Silberlinge mitverdienen...

02.05.2014

Abzockwarnung: Net365 GmbH (Daniel Fratzscher) - schon bei Gründung die "größten"!

Die Euroweb befindet sich wohl zunehmend in Auflösung. Von den Kundenseiten sind schon die Buttons verschwunden mit welchen diese stolz blamiert wurden. Auf den wohl desaströsen Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2012 wartet die Öffentlichkeit schon sehr lange - da gibt es wohl ernste Probleme mit den Prüfern, die mit unterschreiben müssen. Die Euroweb- und Webstyle-Bosse Christoph Preuß und Daniel Fratzscher suchen nunmehr offensichtlich nach neuen Tätigkeitsfeldern um das Geld, was die Euroweb früher mal (also bis die "Blogosphäre" - darunter ich - sich mit deren Abzocke und Lügen beschäftigte) "verdiente", zu investieren und zu mehren. Nur mehren sich die Anzeichen, dass sich außer dem jeweiligen Produkt insbesondere am dreist rechtswidrigen Vorgehen nichts ändert...

In den heutigen Kommentaren fand ich einen Hinweis auf einen "hübschen" neuen Eintrag im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 72386
Bekannt gemacht am: 16.04.2014 20:06 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

16.04.2014

HRB 72386:Net365 GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2014. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"Typischer Superlativismus der dreist-verlogenen Art"


Die Bude wurde vor gerade zwei Wochen gegründet - und hat gleich "das größte freie WLAN-Netz" - natürlich nur mit der verlogenen großen Fresse:


Also ich bin diesem Netz noch nie begegnet. Und ich bin sehr viel unterwegs - auch im WLAN. Die Werbung ist unwahr, täuschend und genau so unlauter wie wahrscheinlich alles, was Daniel Fratzscher und Christoph Preuß jemals auf die Beine gestellt haben.



Was wohl der Euroweb-Psychiater Dr. Frieder Nau aus Köln zu derart vielen und derart unberechtigten Superlativen sagen würde?

Wie einst die Euroweb?


Offenbar wird auch die Net365 GmbH von der Kanzlei Buchholz und Kollegen (früher Berger Law LLP) vertreten. Die Kündigung, so steht es in den AGB geschrieben, sei nur "nur aus wichtigem Grund" und "schriftlich per eingeschriebenen Brief" möglich. Vertragsänderungen und Vertragsabschluss dagegen per Telefax ... was sagt denn der Dr. Nau aus Köln dazu? "Will ich haben!" wohl eher nicht. Und auch der Gesetzgeber sieht derlei als etwas wie geistiges Furunkel an. Verträge, die man mit Telefax schließen oder ändern kann, die kann man auch per Telefax kündigen - das jedenfalls sagt der Gesetzgeber zu diesen, wohl mal wieder von den Euroweb-Rechtsanwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz "versaubeutelten" AGB:



"Doof bleibt doof, da hilft kein Doktor und keine Pille" sagt der Kindermund zu so einer "Juristenkacke".

Die Kündigung kann so eingehen, wie die Vertragsänderung und dass auch dieser Typ Vertrag ohne den "wichtigen Grund" und darüber hinaus auch per Telefax gekündigt werden kann werden im Ernstfall die Gerichte bis hin zum BGH der Net365 GmbH des Daniel Fratzscher ebenso teuer erklären wie allein der BGH zuvor fast dutzendfach der Euroweb Internet und der Webstyle GmbH des selben Daniel Fratzscher - dem man in dieser Hinsicht also auch eine geradezu pathologische Realitätsverweigerung bescheinigen kann.

Noch mehr "Euroweb":


Registriert von Georgi Groszdev, Viscomp OOD (bulgarische "GmbH"), an der die Euroweb nach eigener Behauptung zu 100% beteiligt ist.

Vertrieben wird das dann wohl auch mit der selben Referenzkundenmasche wie zuvor Alarmanlagen, dann Webseiten und SEO. Es ist mal wieder ein klassisches Nachahmer-Produkt und eines, bei dem man Kunden abzocken kann, weil die gar nicht wissen, wie billig die teuer verkaufte Leistung wirklich ist.

Das ist - mal wieder - "alles nur geklaut":


Eigene Ideen hat der Unternehmer Vertriebsleiter Daniel Fratzscher nämlich eher nicht. Eine solche Firma mit (abgesehen vom Lügen und Drücken) fast dem gleichen Geschäftszweck und einen solchen Name "net365" gibt es nämlich schon: 2009 in Bradford, Yorkshire - also im Norden Englands gegründet. Und das gewiss nicht von so garstigen Eminenzen, die, wie bei Daniel Fratzscher und Christoph Preuß immer wieder sichtbar wird, nur die Abzocke im Sinn haben.

Was wird denn teuer verkauft?

Die Kunden stellen einen eigenen, bestehenden Internetzugang. Neu installiert wird nur ein billiger WLAN-Router der den Datenverkehr des WLAN bestenfalls über ein VPN (oder einfacher) zu einem anderen Server umleitet - die Kosten für diesen Datenverkehr trägt schon mal der Kunde der für den eigentlichen Internetzugang bezahlt. Der Server, vermutlich auch als Proxy arbeitend, wird dann vermutlich in Bulgarien stehen. Im Übrigen dürfte es sich dann um eine Leistung der Neterra OOD (gegen die nichts vorliegt) handeln.

Bildschirmfoto: Alternatives Angebot.


Die realistischen Kosten vergleichbarer Angebote liegen deutlich unter 50 Euro im Monat! Ich denke, wie auch bei der Euroweb und der Webstyle, wird dieselbe Leistung unter allerhand Verklausulierungen richtig überteuert ab 200 Euro durch aggressive und zum Lügen angehaltene Außendienste verkauft. So jedenfalls funktioniert die Abzocke bei den Firmen des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß seit Jahren.

Noch eines: Da muss auch eine Anstaltskanzlei mit finanziert (oder beruhigt) werden, welche für das Belügen der Gerichte zuständig war und den Euroweb-Eigentümer Daniel Fratzscher im Falle des "Verhungerns" womöglich Ärger machen könnte - deshalb wohl findet sich in den AGB das hier:


Wozu das nötig sein soll erschließt sich nicht.  Denn es müsste ja die "Net365 GmbH" zuvor den wahren Inhaber des Anschlusses, von dem die Rechtsverletzung ausging, dem Rechteinhaber bekannt machen. Oder Daniel Fratzscher hat mal wieder keine Ahnung von dem Produkt, das er durch Drücker verkaufen lässt:



Außerdem schließe ich daraus: Der Lügner im Auftrag und von Gnaden der Euroweb namens Philipp Berger (Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) wird dann womöglich bald "Ansprechpartner für Urheberrechtsverletzungen" sein. Der war ja, besonders im Verhältnis dazu dass er die Anwaltskarte noch gar nicht so lange hat, schon für allerhand "Ansprechpartner".  Jedenfalls mit der "großen Schnauze". Auch nach der Uhrzeit kann man ihn fragen - ob man da die richtige Antwort bekommt weiß aber nur der "Ansprechpartner für Astrologie".