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12.02.2024

Abmahnungen können sehr interessant sein. (II)
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover - Heute: „Schmerzensgeld“

Ich selbst kenne das von einem Logistikdienstleister:

„Es gibt keinen Auftrag, den wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir den haben wollen.“

Dieser, bei genauem Hinschauen unmoralisch wirkende Ansatz ist gerade unter Rechtsanwälten weit verbreitet. Deren moralische Rechtfertigung besteht häufig (nehmen wir z.B. die öffentlichen Äußerungen von Ralf Höcker) darin, dass ja sogar ein Kindermörder Anspruch auf Verteidigung habe. Was unzweifelhaft der Fall und insoweit richtig ist.

Nein: Die vorliegende Abmahnung stammt nicht von Ralf Höcker - ich nenne den „kritzelwitzelnden“ Junganwalt der angeblich auf „Medienrecht“ spezialisierten Kanzlei (und diese selbst) - derzeit - nicht. 

Obwohl ich das dürfte.

Nur ist die behauptete „Verteidigung“ oft tatsächlich ein, mit Absicht und Bedacht deren wirtschaftliche Existenz bedrohender Angriff auf Journalisten - eben so häufig (mittelbar) ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und Demokratie - und deshalb „moralisch verwerflich“. (Was bei einigen Sachen, derer Ralf Höcker sich öffentlich berühmt, der Fall ist.)

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Der Fall des Andreas „Verbalterrorist“ Skrziepietz aus Hannover

In der bereits angesprochenen Abmahnung vom 29.01.2024 um 17:13, die weder einer sachlichen noch juristischen Beurteilung stand hält, dafür aber nachweislich zum Vorwurf des Betruges führende Unwahrheiten enthält, setzt ein nur noch nicht genannter Junganwalt einer nur noch nicht genannten Kanzlei einen

„Gegenstandswert“ von 64.000 Euro

wegen nur behaupteter „Ehrverletzungen“ zum angeblichen Nachteil des besagten „Ex-Docmachers“ und gegenwärtigen Verbalterroristen Andreas Skrizepietz aus Hannover an.

Nur ist dieser „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover weder Fürst noch Konzernlenker, sondern ein „deutlich drittklassiger“, weil wenig eloquenter Verbalterrorist - und nicht mal so prominent wie die „Operationsergebnisse“, die im „Dschungel“ von RTL zeigen, welch schweren ästhetischen Schaden „Schönheits“-Chirurgen vermittels Silikon am Menschen anrichten können. Zudem ist völlig unklar, wovon der mit seinem großmäuligem Verbaldreck in die Öffentlichkeit drängende „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover überhaupt lebt: Immerhin hat er zu jeder Tageszeit genug Zeit gefunden mich mit wohl hunderten belästigenden „Kommentaren“ - darunter aberdutzende strunzblöde Beleidigungen - zu überziehen und für diesen Zweck tief nachzuforschen - was Stalking ist.

Ich habe ergo die Vermutung, dass der Betrag von 64000 Euro das Jahresbruttoeinkommen des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover weit übersteigt: Immerhin hat mir jemand (ich nenne meine Quellen nicht) „erzählt“ - ich weiß nicht, ob das stimmt -  Andreas Skrziepietz wohne wieder bei seinen Altvorderen im Kinderzimmer. Was schon ein „Geschmäckle“ hätte weil er ja - nach eigenem öffentlichen Behaupten - vor 25 Jahren ein Studium mit dem „3. Staatsexamen“ abgeschlossen haben will... Rein ökonomisch betrachtet wäre das - ich meine das „Wohnen im Kinderzimmer“ - sicherlich auch für einen also über 50-jährigen sinnvoll.  Und viel „Damenbesuch“ wird  der Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl - im Hinblick auf seine öffentlichen Äußerungen - auch nicht haben.

Auch hinderlich im Hinsicht auf den obskur hohen Streitwert: Mein Blog ist nur ein Blog und keineswegs ein Massenmedium. Der Leserkreis ist insofern beschränkt, als dass sich z.B. Personen, welche via Anbruf bei einer Servicenummer Geld dafür ausgeben, um die besagten Silikonwülste im Dschungel zu halten, mit diesem Blog „eher überfordert“ fühlen dürften. Anders ausgedrückt: Dieser Blog wendet sich an eine „kleinere und interessierte“ Leserschaft. Und natürlich an jene, deren „Tun, Tuten und Blasen“ ich hier bespreche. Die wieder interssieren sich aber nur - angstvoll - dafür, was ich über sie selbst zu berichten weiß.

Warum also dieser obskur hohe Ansatz?

Nun, das ist einfach. Der Anwalt berechnet seine Gebühren nach RVG. Und zu dieser gibt es eine Tabelle, die sehr schön zeigt, dass diese Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Je höher also der Gegenstandswert ist - um so höher ist also die Gebühr. 

Wenn also der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus dem fernen Hannover (Die Kanzlei sitzt hunderte Kilometer von Hannover und auch weit von Kassel entfernt) anruft und will, dass man dem „gar bösen“ Schlosser Jörg Reinholz eine Liste von Äußerungen untersage und dabei unbewusst sein Schädigungsinteresse darlegt, dann fragt sich ein Anwalt stets, ob diese Äußerungen nicht auch berechtigt sein können und wägt ab:

  • Will ich dieses Mandat?
  • Was, wenn der Jörg Reinholz recht hat? 

Und kann, (sofern er was taugt) aufmerksam geworden durch dem Umstand, das als „Nazis“ betitelte doch eigentlich bei Höckers in Köln, Nahrath, Klemke & Co., meinetwegen auch Mandic anrufen, binnen Minuten durch eine Google-Suche erfahren,  dass der Fall „mindestens heikel“ ist, die prozessualen Aussichten „mies bis beschissen“ sind. Aber weil der Anwalt „jung ist und das Geld braucht“ kommt er zu obigem ...

„Es gibt kein Mandat, welches wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir das haben wollen.“

Ich weiß, dass viele, wenn nicht alle Anwälte die aus dem „Gegenstandswert“ berechneten Gebühren nicht nur als Entlohnung  oder Aufwandsentschädigung ansehen, sondern als ein. ihnen vermeintlich  zustehendes „Schmerzensgeld“.  Das hat zwar der Gesetzgeber so nicht vorgesehen - weshalb das auch unzulässig ist - wird aber gemacht.  Und im Hinblick auf solche ganz besonderen Patienten Mandanten wie eben den Andreas Skrziepietz aus Hannover ist es auch „menschlich verständlich“.

Das Beste daran ist: Wutblinde Mandanten steigen, ihrem Schädigungsinteresse folgend, hoch erfreut auf sowas gerne ein - weil die denken vermeinen, dass der Gegner - das bin vorliegend ich selbst - das bezahlen muss. So wird das auch bei „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz gelaufen sein. Naja. Da ist er jetzt ärmer und kann dem schlechten Geld gutes solches hinterherwerfen - auf dass er noch ärmer werde.

Ein Gericht kann den Streitwert ändern. Das hat z.B. das AG Kassel in dem Fall gemacht, in dem der seinerzeit berühmte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich - persönlich - verlor

  • Das Gericht wollte dem schon damals weitgehend insolventen und die eigenen Mandanten betrügenden Günter Freiherr von Gravenreuth wohl die Nachricht mitgeben, dass seine Ehre nicht mehr viel wert sei. 

Genau das war damals die Intention meines Antrags.

Im Falle des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover wird es - im Falle einer Klage oder eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung - dabei bleiben. Denn ich werde wohl nicht erneut einen Antrag stellen, in dessen Folge der von seinem offensichtlichem Schädigungsinteresse  getriebene Andreas Skrizepietz weniger Schaden erleidet als von ihm selbst als mein Schaden beabsichtigt. Aber ich werde es keinesfalls versäumen, auf den in diesem Item vorliegenden Rechtsmissbrauch hinzuweisen.

In den Folgebeiträgen werde ich die erhobenen aber - wenn es nach Recht und Gesetz geht - nicht durchsetzbaren Unterlassungsverlangen „besprechen“. Der Andreas Skrziepietz aus Hannover hat sich mit der Abmahnung für über 2147,83 Euro - die als Gebühr aus dem Gegenstandswert resultieren - also „selbst ein schönes Ei gelegt“.

P.S.

Ich vermute mal, der abmahnende Anwalt - der mindestens inzwischen die Prozessaussichten beurteilen können sollte, weil ich der Abmahnung widersprochen habe - hat für die Klage „leider keine Kapazitäten“ und dem Andreas Skrziepietz aus Hannover nahe gelegt, sich dafür einen anderen Anwalt zu suchen oder es besser zu lassen. Und vielleicht gibt es sogar  „gewisse Spannungen“ zwischen Anwalt und Mandant, weil letzterer die rund 2150 Euro aus dem obskuren Gegenstandwert von € 64000 „nur noch nicht“ bezahlt hat - weil ebendieser Andreas Skrziepietz aus Hannover glaubte, das ich das müsse. (Was leicht vorhersehbar nicht der Fall ist.)

Aber in irgendeinem Dorf irgendwo im  im „#Bestendeutschlanddasesjegab“ (bei Nazis und Covidioten beliebtes Schlagwort, welches auch  Andreas Skrziepietz verwendet) wird es (wohl) einen solchen Juristen geben, der schon vormittags am „Anwaltsarbeitsplatz“ in „seiner“ Küche gemeinsam mit seiner Tagesration aus einer viereckigen Flasche um den Tisch herum sitzt und nach einer solch großzügigen Alimentierung hungert - also für eine Handvoll Kupfermünzen „zu jeder Schandtat bereit ist“ - auch dazu, in einem Prozess „Wasser zu saufen“ - also „unterzugehen“.

Na dann: „Prost!“

11.02.2024

(Serie:) Abmahnungen können sehr interessant sein.
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Auf üble Beleidigungen und Stalking folgen „Lüge und Betrug“ - Letzte Warnung an dessen „Rechtsanwalt“!

Abmahnungen habe ich schon aberdutzende bekommen und glaube sogar, dass sich mancher der Abmahnenden - womöglich auch der ausstellende Jurist beim Anblick des Machwerks vor dem Versand oder der Genehmigung selbst befriedigte - um viel später entsetzt zu begreifen, wie übel er sich damit reingeritten hat. Denn offensichtlich steht jeden Morgen irgendwo der eine oder andere Narzist auf, der noch nicht gerafft hat, dass ich den richtigen Weg, mit unberechtigten und deshalb mit dummdreisten Lügen gespickten Abmahnungen umzugehen, sehr gut kenne. 

Und ist wegen dieses Wissensmangels nicht ausreichend gewarnt.

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Eine solche - sehr interessante - Abmahnung habe ich am 29.01.2024 um 17:13 - übrigens nur per „Zustellung“ in den Spamordner meines Emailkontos - erhalten. In dieser wird sich gar bitter und für „gar teuer Geld“ über Folgendes beklagt (Teil 1 der Serie):

Ich habe über den - mich mit Beleidigungen der „untersten Sorte“ überziehenden - „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wie folgt geschrieben ...

Im Hinblick auf sein aktuelles Dasein und Verhalten  glaube ich, er hat wegen Aussichtslosigkeit hinsichtlich § 3 Absatz Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordung den Abbrobationsantrag gar nicht erst gestellt - denn „Docmacher“ Andreas Skrziepietz vertickt zwecks Lebenserwerb ein paar Bücher - deren Autor er gerade nicht ist - bei Amazon.

In einer über 2147 Euro teuren Abmahnung lässt „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wie folgt lügen:

Da (erste Zeile) steht also behaupten Sie.  Im Text steht aber glaube ich.

So wurde aus einer ganz klaren Meinungsäußerung unter offensichtlich absichtlicher Weglassung des relevanten Teils meiner Meinungsäußerung vorsätzlich unwahr (vulgus: lügend) eine Tatsachenbehauptung konstruiert. Denn entweder ist der Anwalt also nicht nur für eine Medienrechtskanzlei, sondern den ganzen Beruf völlig ungeeignet - oder hat absichtsvoll die Wahrheit durch die Weglassung verzerrt und sodann gelogen. Der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover, der anderen gegen Geld Hilfe bei „Text  und Recherche“ anbot, hat diese objektiv leicht als unwahr erkennbaren Behauptung - und weiteren Unsinn genehmigt - und so zu der eigenen gemacht.

Ich gehe von Betrug im Sinne des StGB aus, denn da steht auch:

Da will sich also der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich durch sowohl objektiv wie auch subjektiv unwahres Behaupten Geld verschaffen.

Der ist aber nicht nur ein „Lügel“, denn da wäre noch das hier:

Der Anwalt will also mit „verdienen“. Der nicht etwa „sportliche“ sondern krass überzogene „Gegenstandswert“ aus dem sodann die also ebenfalls klar überhöhte Forderung (die ich weder bezahlen muss noch werde) berechnet wurde, spricht auch dafür, dass ich beschisssen - betrogen - werden sollte. Hinzu kommt der Versuch, mir durch enge Fristsetzung eine angemessene Prüfung der erhobenen Forderungen zu erschweren:

In der Absicht, den unzweifelhaft vorliegenden Betrugsversuch zu vollenden, wurde sodann auch noch ganzt bewusst unzulässig „Druck gemacht“ - denn in der Abmahnung wird, zur „Begründung“ der unzumutbar und also unzulässig kurzen Fristsetzung ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung angedroht - der vorliegend von vorn herein völlig aussichtslos, weil gar nicht zulässig ist:

Hinter der angedrohten Inanspruchnahme eilgerichtliche(r) Hilfe“ kann sich nur ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbergen. Ein solcher ist aber nicht zulässig, wenn er Monate - oder, wie hier vorliegend - teilweise sogar gar Jahre - nach der als „rechtswidrig“ behaupteten Handlung erfolgte. Und falls jemand was von erster Kenntnissnahme gehört hat: Just im Rahmen seines Stalkings hat der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover es möglich gemacht, zu beweisen, dass er diese Kenntnis binnen Stunden - manchmal sogar Minuten - hatte.

Hier will mich also jemand „verarschen“  und ist offensichtlich zu blöd dazu, mal über mich nachzulesen. Denn ich habe oft genug gezeigt, wie ich mit sowas umgehe.

Dieser dreiste Täuschungsversuch war - im Hinblick auf meine Person - von Anfang an untauglich. Also „dummdreist“.

Doch das deutsche Strafgesetzbuch hat dafür in § 263 StGB klare Worte:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Voraussetzungen dafür,  mindestens den „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wegen des strafrechtlichen Vorwurfes des versuchten Betruges zu verfolgen, sehe ich als erfüllt an.

Da der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover mich im Rahmen seines dummen Stalkings auch als arm bezeichnet hat, und so seine stets niedrige Absicht einer finanziellen Schädigung offenlegte, ist wohl auch dieser Absatz einschlägig:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

...

3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

... denn da laut Absatz 2 schon der Versuch strafbar ist, ist auch hinsichtlich § 263 Absatz 3 Nr. 3 StGB auf die Absicht abzustellen. Und die hat der „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover klar geäußert.

Im Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz aus Hannover ist fest zu halten, das dieser sich nicht dazu bequemte, innerhalb der von mir gesetzten Frist (ebenalls bis Freitag, 09. Februar 2024) auf die, die durch unwahre Behauptungen erhobenen Forderungen zu verzichten.

Letzte Warnung an den Rechtsanwalt:

Sollte der - bis hier her - nicht genannte Anwalt auch nur noch einen einzigen weiteren Versuch unternehmen (oder inzwischen unternommen worden sein) - und zu meinem Nachteil - offensichtlich wissentlich - unwahres Zeug behaupten, mithin zu lügen, dann nenne ich dessen Name und die Kanzlei öffentlich und beschreibe genau, was er getan hat.

Das hat schon rund einem Dutzend anderer Anwälte - darunter ein beachtlicher Teil von, nachfolgend zum „Ex-Rechtsanwalt“  mutierten Exemplaren der Gattung „Organ der Rechtspflege“ nicht gefallen. Und kein Einziger dieser als Assessor, „Knasti“ oder Selbstmörder geendeten Idioten - z.T. just mit Doktortitel - konnte seine, nunmehr daraus folgende, dreckige Schädigungsabsicht verwirklichen.

Das multible Scheitern ganzer Riegen solcher „zum Kotzen“ verlogenen, „bis zum Erbrechen“ arroganten, feigen und garstigen „Wichte mit Anwaltskarte“ kann man genau in diesem Blog nachlesen.

Haben Sie mich verstanden?

02.12.2023

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update)

Nachtrag („Gericht zockt Abzocker ab“): Das Arbeitsgericht Suhl hat am 20.12.2023 eine hinsichtlich der als tatsächlich zu unterstellenden Motivation („Abzocke“) durchaus vergleichbare Klage (6 Ca 704/23) erstintanzlich entschieden: Kein Schadensersatzanspruch, da der Schaden nicht dargelegt wurde.

Besonders schön ist der Satz: „Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.”  - Denn das dürften nun insgesamt (inklusive der zu tragenden Kosten der Gegner) rund 4000 € sein.

Mein Fazit:

Nun ja. Wenn ein Rechtslaie meiner Güteklasse den Kläger beraten hätte, dann hätte der viel Geld gespart. Ich darf aber nicht „rechtsberaten“. Aber ich darf darauf hinweisen, dass manche zugelassene Rechtsanwälte (die „rechtsberaten“ dürfen) neben dem formalen Verfahrensziel auch das eigene Einkommen stets prominent im Auge haben - und also „nicht ganz ungern“ auch eine solche, von vorn herein nicht gewinnbare Sache verlieren. Ein Streitwert von 10.000 Euro ist pekunär durchaus schon „attraktiv“.


Für ein möglicherweise angerufenes Gericht:

Auf Grund der vorliegend sehr hohen Zahl durch die Tätigkeit des Pascal Goffart (Düsseldorf) Betroffenen und der dreisten Fortsetzung der Betrugsserie bzw. des Tatmusters  ist, zwecks Erkennung der möglichen Straftat bzw. des Rechtsmissbrauchs durch künftige weitere Geschädigte und die somit mögliche Vermeidung weiterer Schädigungen, die Namensnennung erlaubt und geboten (BVerfassG: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt)

Der mir als Berufsspieler, Betrüger und Rechtsmissbraucher bekannte Pascal Goffart aus Düsseldorf ist wieder aktiv. Nachdem ich und andere ihm die Tour versaut haben betrügt der - anno 2021 von der  „objektivsten Behörde Düsseldorfs“ für eine weitere Anklage wegen Betruges also als „zu multibel kriminell“ eingeschätzte - Pascal Goffart nunmehr wie folgt:

  1. Bewerbung als Mitarbeiter (Hat er denn je seriös „gearbeitet“?) - Höchst offenkundig ohne das tatsächliche Ansinnen, einen Job zu wollen, also mit dem Ziel, eine Ablehnung zu provozieren.
  2. Schon wenige Tage nach Versand der Bewerbung: Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie über die Ablehnungsgründe.
  3. Sodann: Dummdreiste, erpresserische Forderung nach extremen „Schadensersatz“...

Ich stelle fest, dass er zwar nicht mehr so jung ist, wie bei seiner Mitwirkung an der mir bekannten und groß angelegten Serie des Abmahnbetrugs, aber immer noch so dumm handelt - wohl weil er wieder Geld braucht: Scheinbar läuft es nicht so gut mit dem einst von ihm selbst propagiertem „Pokern, ausschließlich gegen Schwächere“. Ich frage mich folgendes: Warum nur habe ich das „Gefühl“ (a.k.a. „Indizien“), dass auch dieses Mal und immer noch ein krimineller Ex-Anwalt und Pleitier Philipp Karl Berger involviert ist? Haben wir es bei dieser linken Tour also auch mit illegaler „Rechtsvertretung“ zu tun? Über wen und welches „blöd-kriminelle“ Handeln werde ich also Ende Dezember zu berichten haben?

Wer mich kennt, der weiß, dass ich nicht nur hinschaue, sondern auch den Erfolg von Straftaten zu verhindern suche:

Weitere Betroffene (ich habe mehrere Fälle vorliegen) sollten sich zwecks Abwehr der betrügerischen und unverschämten Forderungen bei mir melden. (0561 317 22 77 oder, da ich oft „aushäußig“ arbeite: joerg.reinholz@gmail.com) Es geht um den nicht wegschwatzbaren Nachweis des neuen seriellen Betruges und des Rechtsmissbrauches des Pascal Goffart und (s)eines wahrscheinlichen Mittäters.

Ich selbst - und Anwälte - müssen ihm übrigens keinerlei Auskünfte geben und bin in dieser Frage auch glashart.


28.11.2021

Abmahnbetrüger Niclas Absenger erstinstanzlich zu 32 Monaten Knast verurteilt, außerdem: Berufsverbot

Der Wuppertaler Abmahngauner Niclas Absenger wurde am 15.11.2021 durch das Schöffengericht Wuppertal (Az. 11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20) erstinstanzlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten „Knast“ verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer Haftstrafe dieser Länge nicht möglich.

Außerdem sprach das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot aus - denn Niclas Absenger habe seine Position als Rechtsanwalt und somit sein Ansehen als „Organ der Rechtspflege“ für die ihm nachgewiesenen Betrugstaten ausgenutzt.

Er soll inzwischen ein Rechtsmittel eingelegt haben, berichtet die „Gerichtsinsel“. Aus rechtlichen Gründen gilt deshalb weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Faktisch wird er wohl nur die Hoffnung auf eine geringe Chance haben, dass seine Strafe im Hinblick auf das Berufsverbot auf ein Maß unter zwei Jahren beschränkt und sodann zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Zum Vergleich: Im Falle des Vorbildes wohl aller Abmahngauner, Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr), der ebenfalls wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde, wurde die Gesamtstrafe von 14 Monaten - wegen des nachhaltigen und dauerhaften Begehens sowie dessen Uneinsichtigkeit gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Niclas Absenger wurde neben einem schweren Verkehrsdelikt und „Unterschlagung“ vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebühren verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Niclas Absenger ging wie dabei folgt vor: Er besorgte sich von einem Komplizen (Michael Dunareanu), der eher hobbymäßig auf Ebay mit Plüschtieren handelte, Blankomandate und mahnte dann angebliche Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße ab. Die Einnahmen sollten geteilt werden.

Das Gericht erkannte darauf, dass der behauptete Zweck tatsächlich gar nicht verfolgt wurde (falsches Vormachen) und dass das Vermögen der Abgemahnten geschädigt wurde. Deshalb die Verurteilung wegen Betruges.

Nicht eingeflossen sind spätere Betrugsversuche von Niclas Absenger, der auch für weitere „Anscheinsmandanten“ zuletzt Ivan Dumancic, geradezu industriell abmahnte ohne dass es ihm oder den Mandanten tatsächlich auf die behaupteten DSGVO-Verstöße ankam. Tatsächlich wurden diese sogar provoziert und regelrecht konstruiert.

Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die StA erhofft, dass Absenger durch die aktuellen Verurteilung so belehrt werde, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. Nichtdeszutrotz mutet es idiotisch an, wenn ein Rechtsanwalt, der wegen Betruges durch Abmahnungen schon angeklagt ist, den selben Typ Straftat rotzfrech - mit nur geringen Abweichungen - weiter begeht. Das wurde Niclas Absenger offensichtlich erst kurz vor dem Gerichtstermin klar. Dann übernahm quasi nahtlos ein Selim Tasci diese unwürdige und strafbare Tätigkeit, hat diese aber wohl nach meinem Hinweis auf Strafbarkeit dieses Tuns eingestellt.

Es wird erwartet und ist in solchen Fällen die Regel, dass die von der StA zu informierende Anwaltskammer (wenn seine Rechtsmittel scheitern) seine Zulassung dauerhaft widerruft, so dass Niclas Absenger dieselben Straftat nicht weiter begehen kann - es sei denn er begeht zusätzlich die Straftat des Titelmissbrauchs. Dann drohen ihm wohl etwa 5 Jahre Haft.

Das wird er sich also hoffentlich gut überlegen. Zeit dafür bekommt er voraussichtlich.

18.08.2021

Neue DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic, angeblich von einem RA Selim Tasci - kriminelle Trittbrettfahrer?

Offenbar erreichen derzeit viele Firmen Abmahnungen, die offenbar von einem Selim Tasci verschickt wurden.

Es gilt auch hier meine Auffassung, dass es sich um Lüge, Betrug und Erpressung handelt. Ich rate dazu, Strafanzeige zu erstatten und werde eine Vorlage veröffentlichen.

Ein RA Selim Tasci existiert mit einer Adresse in Düsseldorf und („Ach!“) auch in Wuppertal. Dieser wurde gestern und nochmals heute von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert, hat also die Möglichkeit die Echtheit der Abmahnungen zu bestreiten. Wenn dieses Abstreiten - verbunden mit einer Erklärung, dass diese Abmahnungen nur Fälschungen sein können - nicht baldmöglichst erfolgt werde ich über seine Tatbeteiligung nicht mehr als Verdacht berichten (und also nicht von einem „Trittbrettfahrer“ und gefälschten Schreiben ausgehen), sondern die Beteiligung des formellen „Organes der Rechtspflege“ Selim Tasci an einem Bandenbetrug als Tatsache ansehen.

Ach so.

Die Erfahrung sagt, dass solche (kriminelleǹ) Massenabmahner gerade nicht klagen, sondern von denen leben, die zahlen (und „zahlungshalber“ für Idioten gehalten werden). Vorliegend ist eine Klage - jedenfalls nach dieser seriellen Abmahnung - völlig ohne Erfolgsaussicht.

Wenn Sie also zahlen wird sie mindestens ein Krimineller für einen Idiot halten. Wollen Sie das?

15.07.2021

Rechtsmissbrauch durch Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Beschwerde einreichen!

Liebe Geschädigte! Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Insolvenzverfahren des Nicolas Absenger. Es besteht auch ein gerichtliches Zahlungsverbot.
(AG Wuppertal, 145 IN 359/20)

Das Aktenzeichen meiner Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf lautet:

A/924/2021/V

Von betrügerischen/erpresserischen Abmahnungen des Herrn Nicolas Absenger betroffene sollten die erhaltene Abmahnung an die zuständige

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Telefon: 0211/49502-0
Fax: 0211/49502-28
info@rak-dus.de

als „Beschwerdebeitritt“ zum obigen Aktenzeichen einreichen. Meine Beschwerde betrifft „unsachliches Verhalten“, weil ich durch die aktuellen DSGVO-Abmahnungen des Herrn Absenger alle Tatbestandsmerkmale für den strafrechtlichen Vorwurf des „Betruges“ als auch der „Erpressung“ als erfüllt ansehe. Ob die Staatsanwaltschaft Wuppertal (die von mir auch benachrichtigt wurde) feige ist wird sich zeigen.

Ich vermute, dann ist im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO und das Insolvenzverfahren über das „Vermögen“ des Nicolas Absenger ganz schnell Ruhe. Ich gehe im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale davon aus, dass ein von der Kammer zu bestimmender „Kanzleiverweser“ die Sachen nicht weiter verfolgen wird.


An Herrn (ich verzichte voraus greifend auf die Anrede mit „Rechtsanwalt“) Nicolas Absenger: 

Schreiben Sie ruhig einen Strafantrag. Ein gewisser Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat offensichtlich eine „Sauwut“ auf mich und macht nach meiner Erfahrung und ohne (genügend) über die Sachverhalte nachzudenken (und ohne tatsächliche Ermittlungen) aus jedem, also auch leicht ersichtlich unbegründeten Mist eine Anklageschrift ... Aber das endet dann so wie bei Ihrem Kollege Dr. Hans Dieter Weber von der AWPR, der - unter dem Ansatz halbwegs normaler Intelligenz - sehr viel Angst vor der Beweisaufnahme und den möglichen Feststellungen des Gerichts im Urteil haben sollte. Ich hingegen führe gerne „Juristen dieser Sonderklasse“ vor - ziehe aus solchen Aktionen also einiges Vergnügen.


09.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:
Nur „Betrug“? - Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!

Einleitend: Rechtsliteratur: 
  1. LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09
  2. BGH, 03.04.2013 - 3 StR 408/12

Das Strafgesetzbuch (StGB):

§ 253 Erpressung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Soweit also das Gesetz. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Staatsanwaltschaften und Richter (insbesondere in Hessen, ganz schlimm in Kassel) sogenannten Rechtsanwälten quasi jede Art von Straftaten durchgehen lassen. Dieses geschieht offenbar entweder aus falsch verstandener Kollegialität oder weil diese wegen der womöglich effektiven Verteidigung aufwändige Verfahren fürchten.

Doch die bekannten Abmahnungen geben neben dem Tatvorwurf des Betruges (§ 263 StGB) auch den der Erpressung (§ 253 StGB) durchaus her. Gründe:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Nicolas Absenger droht in der Absicht, eine grundlose Zahlung an ihn und an Herrn Ivan Dumancic aus Wien zu bewirken wie folgt mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels, nämlich einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Niclas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Wissentlich überhöhte, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen. Der behauptete „schwierige Fall“ ist wie in anderen Abmahnserien des Herrn Absenger ein Serienbrief und ein vernünftiger Streitwert wurde von vernünftigen Gerichten in vergleichbaren Fällen mit 500€ festgesetzt - woraus sich eine sehr viel niedrigere Rechnung ergibt! Womöglich will er seine eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit Microsoft Word bezahlt haben. Die geforderte, höchst krude Geldentschädigung könnte allenfalls als „Juristenwitz“ durchgehen - beides wird aber wie folgt erpresst:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Die Bedrohung mit einem „empfindlichen Übel“. Genau so geht „Erpressung“!

    Der sich selbst als „Organ der Rechtspflege“ feiernde Niclas Absenger aus Wuppertal hat nach eigenem Behaupten Jura studiert, das Studium abgeschlossen und die Staatsexamen bestanden. Ich gehe davon aus, dass er sehr genau weiß, dass Ivan Dumancic (sofern Nicolas Absenger nicht auch das selbst getan hat - wovon ich aber ausgehe), lediglich seine Mailadresse und bestenfalls noch seinen Namen in Kontaktformulare und Newsletterbestellungen bei ausschließlich kleinen Firmen eingeworfen hatte um das Auskunftsrecht und die nachfolgenden Abmahnungen zu provozieren. Demnach kann er nicht davon ausgehen, dass die von ihm erhobenen, hanebüchnen Forderungen in der Höhe und des Grundes wegen zu Recht bestehen und auf dem Rechtsweg durchsetzbar sind - es sei denn er schützt den eigenen „schweren geistigen Verfall“ vor. Dann dürfte er aber ab diesem Behaupten nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

  2. Da für die seriellen Abmahnungen entgegen dem bewusst täuschendem Vormachen ganz klar nur der Grund der persönlichen Bereicherung zum Nachteil Dritter in Betracht kommt, ist sein Verhalten auch als „verwerflich“ anzusehen.

  3. Der Versuch ist nicht bestreitbar, da die Abmahnungen schriftlich erfolgten.

  4. Für mich steht aus den mir vorliegenden Tatsachen heraus unzweifelhaft fest (Stichwort: „Rauchender Colt“), dass sich die Tatverdächtigen Nicolas Absenger und Ivan Dumancic entschlossen haben, diese Erpressungsversuche wiederholt und in zahlreichen Fällen zu begehen und sich also bandenmäßig zur fortgesetzten, gewerbsmäßigen Begehung des Betruges und der Erpressungen verbunden haben.


26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

12.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Es besteht Betrugsverdacht!

Derzeit tauchen Auskunftsersuchen eines Ivan Dumancic und erste Abmahnungen des Abmahnanwaltes Niclas Absenger aus Wuppertal auf.

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für  Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und Abwehr eines versuchten  (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

Ich sehe mehrere, mir bekannte Merkmale des Rechtsmissbrauchs und stelle folgende Tatsachen fest:

  • Die gewerblichen Pokerspieler Ivan Dumancic (1. Platz) und Pascal Goffart (5. Platz) kennen sich offensichtlich:

    Es fällt also auf, dass nunmehr (nach Nima Masih Khah und Pascal Goffart) ein drittes Mitglied der von mir stark zurückhaltend als „halbseiden bis kriminell“ eingeschätzten Wiener Pokerszene in solche DSGVO-Abmahnungen mit identischem Vorgehen verstrickt ist. Zu dieser Pokerszene gehören auffallend viele in Deutschland aus der „Nutzlosbranche“ bekannte Pappnasen (darunter auch sehr ehemalige Rechtsanwälte)  - und verurteilte Betrüger.
  • Genau wie in den Goffart/Khan-Fällen meldet sich der Kroate Ivan Dumancic bei Webseiten für den Empfang von Newslettern an oder trägt seine Daten in Kontaktformulare ein, fordert wenige Tage später - in außerordentlich geschliffenem „Juristen-deutsch“ die Auskunft gemäß DSGO - und imponierend kurz nach Ablauf der Frist kommt die Abmahnung. Ich habe keinen Grund an der Angabe zu zweifeln, dass das auch dann geschieht, wenn die Auskunft gegeben wurde. Im Fall des Betrügers Pascal Goffart wurde mir das ja ebenso vorgetragen.
  • Ivan Dumancic kann (wie seine Vorgänger) nicht vormachen, dass er um den Schutz seiner Daten besorgt sei, denn er drängt - ohne Notwendigkeit - mit teilweise sehr persönlichen Daten in die Öffentlichkeit.
  • Es wird eine höchst naseweise und definitiv nicht durchsetzbare Forderung nach einem „Strafschadensersatz“ von € 1000 erhoben. Auch diese Dummheit ist 1:1 aus den Fällen Goffart/Khah bekannt.
  • Der Streitwert wurde dreist mit € 6000 angegeben, woraus - unter Ansatz von ebenfalls dreisten „1,5 Gebühren“ für einen „schwierigen“ Fall - Anwaltsgebühren von über € 700 errechnet werden. Das ist für „einen Tausender dreister“ als in den Fällen Goffart/Khah, da waren es noch 5000 € Streitwert und 1,3 Gebühren...
  • Auch im Fall Dumancic habe ich schon jetzt Merkmale eines seriellen Vorgehens und Hinweise auf strafbares Handeln gefunden. Dazu später mehr.
Aus Fakten resultieren Meinungen:
  • Es tut mir leid, aber an Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal muss ich die Nachricht übermitteln, dass er mit dieser Idee chancenlos ist. Ich bezeichne diese Idee sogar als „ausgesprochen dumm“ - denn genau das dürfte zukünftig einer der Gründe sein, warum ein Richter oder eine Richterin - jedenfalls mit brauchbarer Berufsauffassung - in einem Urteil das Wort „Rechtsmissbrauch“ gebrauchen und eine von ihm verfasste Klage abweisen wird.
  • Und genau diese so obskure wie blödsinnig begründete Streitwertnennung und der geradezu „dummdreist“ erhobene „Strafschadensersatz“ erlaubt mir auch in der Überschrift mit dem Begriff „DSGVO-Rechtsmissbrauch“ zu beginnen und mit „Betrugsverdacht“ zu enden.
  • Abmahnanwälte (die selbst Betrüger sind) und „klassische“ Betrüger fallen mir immer wieder als informelle, zusammen wirkende Community auf. der als Günter Werner Dörr geborene „Scheinadlige“ GvG und Kim Schmitz, der heute als „Kim Dotcom“ in Neuseeland Mega-Angst vor einer Auslieferung in die USA hat, sind nur das früheste Beispiel in meiner Erinnerung. Deshalb wundere ich mich auch nicht, dass, wenn man nach „Nicolas Absenger“ sucht, eine Webseite auftaucht, (http://www.absenger-anwaelte.de/) welche darauf hinweist, dass ebenso wie vordem beim „Goffart/Khah/Z./Berger-Abmahnklamauk“ ein Bezug zur Euroweb (die ich mit Erlaubnis des OLG Düsseldorf  „Betrüger“ nennen darf) besteht:

Das sich der „Einzelkämpfer“ und dem Lügen durchaus auch sonst zugeneigte (Vorsicht mit einer Klage, Herr Absenger: Die notwendigen Beweise habe ich längst gesichert.) Nicolas Absenger in seiner Selbstbewerbung tatsachenwidrig als „Absenger Rechtsanwälte (also im plural) beschreibt weist jedenfalls für mich darauf hin, dass er gern deutlich großartiger (klüger, stärker, besser und erfolgreicher) wäre als er es nach eigener Einschätzung oder Erfahrung ist. Solche Leute haben aus meiner Sicht genau das “besondere psychologische Setup“ um

  1. sich zu einem „Günter Freiherr von Gravenreuth-Ersatz“ zu entwickeln und/oder
  2. in Schriftsätzen wirres und offensichtlich unwahres Zeug zu faseln wie Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund und
  3. in einem Konflikt gegen einen “kleinen Schlosser aus dem Osten“ mit „Pauken und Trompeten“ unterzugehen wie der Exchef der „Großkanzlei“ Berger Law LLP Philipp Berger.

Da wäre er also bei weitem nicht der Erste... Außer dem „Klassiker“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) haben sich ja so einige völlig durchgeknallte (teils zu dem Zeitpunkt noch als „Rechtsanwalt“ zugelassene) kriminelle Idioten mit mir angelegt und dann maximal erfolgreich im schönen Kurort Raten an der Misswahl teilgenommen. Man google mal nach „Dialerparasit“, „Bernhard S.“ oder der gar „gemeinnützigen“ Werbeveranstaltung  namens „Verbraucherschutz Internet Verein“ und den zugehörigen, so schön wütenden wie miesen Gerichtsbelüger aus Krefeld, der sich dem „Verein“ aufdrängte weil er mir ans Bein pissen wollte und dann vor Gericht jämmerlich „absoff“.

Ich habe also mit diesem besonderen Typus des „Organs der Rechtspflege“ ausreichend Erfahrung. Also kann der allerwerteste und sich selbst sicherlich auch für „ausnehmend klug“ haltende Herr Rechtsanwalt Abmahngauner Nicolas Absenger mich gerne mal verklagen.

Im Übrigen hatte Nicolas Absenger seine Chance: Ich habe seiner Assistentin mitgeteilt, er solle mal nach meinem Name googlen und mich wegen der Abmahnungen kontaktieren. Das hat er nicht gemacht: Dann veröffentliche ich das eben ohne eine Stellungnahme.

Bild: „Träumen Sie was schönes, Herr Absenger!“

13.02.2020

Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!


Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.

Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009  Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.

DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!

Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.

So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.

Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:

Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.

Die aber "netto".

Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.

In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!

Ehre, wem Ehre gebührt: Pjotr Z., sein Chef-Assessor Philipp Berger sowie der „Anscheinsmandant“ Pascal Goffart erhalten für den „kaum noch mutmaßlichen“ Rechtsmissbrauch und die verbundene Abzocke die „Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-(geb. Dörr)-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken auf wertlos werdendem Kanzleipapier“.(Rechte am Bild, Text und Design: Jörg Reinholz)
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.

Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf

Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Statistik:

Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
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Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.

10.05.2018

Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung: Walldorf Frommer veröffentlicht wie man nicht argumentieren sollte

Auf www.rechtstipps.de veröffentlicht ausgerechnet die Kanzlei Walldorf-Frommer immer wieder gern mit welchen lustigen Argumenten mancher abgemahnter vor Gericht scheiterte:
"Er verweist allein auf die Übernachtung seiner Ehefrau, seiner beiden Söhne und seiner Person in einem Gasthof […]. Weiter führt er aus, seine zur Tatzeit 85-jährige Mutter sei zu Hause gewesen. Weiteres wird von dem Beklagten nicht mitgeteilt. Den – strengen – Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast wird der Beklagte bei dieser Sachlage nicht gerecht."
(Laut Walldorf-Frommer: Amtsgericht Koblenz vom 15.03.2018, Az. 152 C 2398/17)

Ich habe den Satz "Dumm fickt gut" schon gehört. Aber ich halte es für traurig und für einen Bruch mit Darwins Lehre, dass sich Leute, die einem Richter(*) anno 2017 (etwa 2037 wäre es durchaus glaubbhaft) die Mär von der 85-jährigen Mutter als Tauschbörsennutzerin auftischen wollen, tatsächlich fortpflanzen. Das Gericht spricht nämlich von zwei Söhnen. Nun ja... ich will nicht weiter aufregen. Es werden schließlich ständig Hilfskräfte und Wachmänner gebraucht, auch Buden wie die Euroweb suchen offenbar händeringend nach neuen Dummen.

Vor allem aber halte ich es aber für interessant, dass Walldorf-Frommer das Urteil des sich sehr wohl "verarscht" fühlenden Richters veröffentlicht und so jedem, dem Charles Darwin auch nur gerade noch einen "Fortpflanzungs-berechtigungsschein" zubilligen würde, die Möglichkeit gibt, nachzulesen, was man Richtern zumuten kann und was nicht. Irgendwie habe ich nämlich nicht das Gefühl, dass Walldorf-Frommer damit sich selbst oder deren Clientel einen Gefallen tut. Aber es fahren tagtäglich viele Züge - und in jedem soll angeblich ein Dummer sitzen.


(*) Abgesehen natürlich von so merkwürdigen Richtern wie dem extrem leseschwachen Richter Neumeier vom LG Kassel, der laut einem Beschluss seiner eigenen Kollegen den jeweiligen Parteivortag gar nicht erst vollständig oder gewissenhaft liest sondern seine Urteile und Beschlüsse offensichtlich auswürfelt - oder ganz persönlichen Prämissen folgt ohne sich dabei jedoch "bewusst und in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung zu vergreifen". Auch wenn der krasse Typ auch außerhalb des so genannten Landgerichts Kassel (vielmehr eine Dependance der Marketingabteilung der Sirius Cybernetic Corp. als ein Gericht) keineswegs ein Einzelfall ist sollte man nicht darauf hoffen, auf so einen zu treffen.

13.02.2018

Waldorf Frommer "Rechtsanwälte", 15PP152556
"Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ./. Joerg Reinholz"

Frau V. von der Kanzlei WALDORF FROMMER "Rechtsanwälte", deren langes und teures Studium der Rechtswissenschaften zu dem "eher wenig ehrenhaften" Resultat führte, dass diese nunmehr schnöde, serielle Abmahnungen unterschreibt und verschickt hat mir allen Ernstes wegen einer "asbach-alten" Sache geschrieben. (Hier der Bettelbrief von Waldorf-Frommer-Abmahnanwälte mit der auf erpressische Weise erhobenen Forderung) Ich weiß nicht ganz genau, warum die Abmahnanwälte sich einem Konflikt mit mir aussetzen, denn im Hinblick auf die vorhersehbare Uneinbringlichkeit und die Nebenfolgen für die Serienbrief- und Textbaustein-Anwälte "Waldorf Frommer" selbst erscheint es mir als "ausgesprochen blöd", das auch nur zu versuchen.

Hier die frühere Kommunikation mit diesen Münchner "Abmahnfritzen", die wohl "jung sind und das Geld brauchen":
Die frühere Sachbearbeiterin N. soll die Kanzlei Waldorf Frommer "Abmahnanwälte" übrigens nach knapp 2 Jahren Tätigkeit in einer Laune verlassen haben, die ich, damit sich die Leser ein Bild machen können, mit "laut schreiend und wild mit den Armen rudernd" umschreibe - ohne mich freilich darauf festzulegen, dass das physikalisch richtig ist. Die nunmehrige Sachbearbeiterin V. hat ihre Zulassung seit 2016. Ich frage mich ob ich ein geeigneter Gegner für diese frühe Phase des "Erfahrungen sammeln" bin, in der diese steckt. Freilich kann Frau V. was von mir lernen, aber gegen einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" zu verlieren ist für Anwälte eine absolut negative und psychisch extrem belastende Erfahrung. Das weiß ich seit dem Freitod des Günter Freiherr von Gravenreuth. Und der wurde 2010 beerdigt. Da hat die Frau N. wohl so sehr für die Zwischen-Prüfungen gebüffelt, dass die das nicht mitbekommen hat. Sonst hätte sie mir gar nicht erst geschrieben - glaub ich.

Im Hinblick auf die Unverschämtheit der erneuten Forderung in der alten Sache ist eine klare Ansage fällig:

Allerwerteste Damen und Herren,

im Hinblick auf den früheren Schriftverkehr (aus dem Jahr 2015!) in der
bezeichneten Angelegenheit und der Aussichtlosigkeit der von Ihnen
rotzfrech angedrohten Klage stehen Sie ganz kurz davor, von mir als
"Betrüger" klassifiziert zu werden.

Sollten Sie allen Ernstes für Ihre Mandanten klagen werde ich

a) gewinnen,
b) öffentlich berichten und hierbei nicht vergessen,
c) den Umstand der auffällig späten Wiederaufnahme der Sache durch Sie
zu würdigen.

Jedem Volltrottel ist klar, dass es Ihnen tatsächlich gar nicht um die
Verhinderung einer Wiederholung der behaupteten Rechtsverletzung geht.

Kennen Sie den Begriff des "Rechtsmissbrauchs aus niedrigem Interesse"
schon? Ich werde diesen mit der Kanzlei "WALDORF FROMMER Rechtsanwälte"
- und den handelnden Personen - zu verknüpfen wissen.

Ich vermeide es rein aus Gründen der Höflichkeit, Ihnen hinreichend
konkret mitzuteilen, was genau Sie mich mal können.

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel



Am 13.02.2018 um 12:37 schrieb WALDORF FROMMER Rechtsanwälte:
Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen mit der Bitte um
Kenntnisnahme und ggf. zur weiteren Veranlassung. Natürlich stehen wir
Ihnen bei Fragen innerhalb unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch
zur Verfügung. Gerne können Sie sich an unser Sekretariat bzw. den
sachbearbeitenden Rechtsanwalt wenden.


Mit freundlichen Grüßen

WALDORF FROMMER
Rechtsanwälte


WALDORF FROMMER

post@waldorf-frommer.de 
fon +49 89 248899-710
fax +49 89 248899-711

Beethovenstr. 12  80336 München
waldorf-frommer.de 


*Wir bloggen!*
Aktuelle Urteile und News unter news.waldorf-frommer.de



03.09.2017

Urheberrechtlich geschützte Werke? Abmahnvermeidung in Deutschland


Was viele nicht wissen: Hin und wieder kommt man in die Situation, dass man sich etwas (ganz bewusst: "etwas") aus dem Internet herunterlädt und dabei womöglich (nicht zwingend: "wissentlich") statt z.B. einer freien Linuxdistribution ein "urheberrechtlich geschütztes Werk" nicht nur empfängt, sondern auch verbreitet. Dateinnamen sind halt nur Namen und wie wir wissen verstecken sich hinter Namen oft ganz unerwartete Sachverhalte, so z.B. hinter dem Titel eines "Rechtsanwaltes" gewöhnliche Kriminelle (Typen wie der hier gefahrfrei zu nennende Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth und Konsorten). Selbst hinter der Bezeichnung "Richter" steckt manchmal ein uneinsichtiger Rechtsbeuger. Manchmal treten diese in ganzen Rudeln auf, das Landgericht Kassel ist wohl nur ein - dafür aber besonders geeignetes - Beispiel für eine "vom Rechtsbeugervirus besudelte Gerichtsbude". Und der sich als ehrlich gerierende "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund ist nicht etwa ein "Anwalt des Rechts" sondern einer, der rotzfrech - je nach Ansicht auch "dummdreist" und/oder sogar "kriminell" - lügt.

Es ist also nicht in jeder Verpackung drin, was drauf steht und hinter dem angebotenen Download "Debian 6.0 - spanisch, englisch, griechisch" kann sich also das "urheberrechtlich geschützte Werk" namens "Malle: Deppensex in Lederhosen" verbergen. Lädt man das - selbst nur teilweise - unbedarft via Tauschprogramm herunter und stellt es also gleichzeitig - selbst nur ein paar Sekunden - der Öffentlichkeit zur Verfügung kommt der Abmahnanwalt zu Geld.

Abmahnvermeidung in Deutschland

Voraussetzung für das Treiben der Abmahner (nennen sich selbst "Spezialisten für Urheberrecht" oder "Internetrecht") ist, dass die betroffene Datei nicht nur heruntergeladen sondern auch für Dritte zur Verfügung gestellt wird. Ganz gleich, ob absichtlich oder nicht. Das heisst bei vielen Clients für die Tauschprotokolle "Hochladen" oder "upload".

Wenn man die Datenmenge für das Hochladen (wie oben für das BitTorrent-Programm Transmission gezeigt) auf 0 (Null) begrenzt, dann unterbindet man eben dieses Hochladen so wirkungsvoll, dass die von den Abmahnkanzleien wie Walldorf-Frommer beschäftigten Techniker (ein Teil von diesen "Technikern" dürfte früher in der Warez- und dann Porno- und Dialerszene unterwegs gewesen sein) bei dem Versuch, eben Daten vom Rechner herunterzuladen, zwingend scheitern.

Und wenn die scheitern, dann gibt es keine Abmahnung, weil man weder offensichtlich illegale Daten heruntergeladen und erst recht nichts verbreitet hat. So einfach ist das! Ein paar Klicks genügen: