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21.01.2015

Ist Euroweb-Gründer Amin El Gendi auf die Referenzkundenmasche hereingefallen?


Die Domain "elgendi.eu" wurde über die Bitskin GmbH, der einige Quellen - insbesondere gegnerische Rechtsanwälte - die selben Methoden wie der Euroweb nachsagen, für einen "amin@elgendi.de" registriert.

Bildschirmfoto: Sein Werdegang bei Xing
Die für die Registrierung benutzte Mailadresse "amin@elgendi.de" gehört übrigens zu einem Konto bei Strato.

Ich glaube aber nicht, dass ausgerechnet Amin El Gendi sich darüber freut, dass er als "web8" Referenz-Kunde der Bitskin ist. Schon gar nicht, dass er wegen dieser "tollen Webseite" jemals Dankesbriefe geschrieben hat:

Bildschirmfoto: Diese Webseite hat sich seit dem 13.10,2013 nicht verändert.
Eher schon, dass er da ein wenig "mitmischt".

15.11.2013

SafeTIC eine Tochter von Siemens und der Telecom? - Referenzkundenmasche mit angeblich kostenlosen Angebot als Türöffner

Warnung vor "Abzocke und Betrug" durch Drücker der SafeTIC AG.

Ein Namens der Safetic angesprochener (*) schreibt mir wie folgt:
  • er habe gestern (14.11.2013) Besuch von einem Mitarbeiter der Firma Safetic gehabt
  • welche ihm als Referenzkunden im Sauerland eine kostenlose Alarmanlage installieren wollte.
  • Erst im späteren Gespräch habe der Drücker mit der "Selbstbeteiligung" herausgerückt., die dann wie folgt kosten sollte:
    • 750,- € Installation
    • 185,- € monatliche Gebühr für Wartung etc.
  • Weiter sollte der "Referenzkunde" einen Vertrag mit Laufzeit von 5 Jahren noch am selben Tag unterschreiben, da sonst irgendwelche Gelder, die "freigegeben" wären, verfallen würden.
  • Zudem behauptete der Drücker, dass die Firma Saftic eine Tochter der Siemens und der Telecom sei.
Der Verfasser gibt an, den Vertrag selbstverständlich nicht unterschrieben zu haben und bedauert, dass bei einer Google-Suche nur positive Artikel über die Safetic gefunden würden.

Vor dieser Referenzkundenmasche kann ich nur warnen!

Besonders wenn sich dann im Termin erweist, dass doch Geld verlangt wird sollte man ohne einen Preisvergleich mit anderen Anbietern unter keinen Umständen einen Vertrag unterschreiben. Denn regelmäßig erweist sich das angeblich "ach so einmalig günstige" Angebot dann als geradezu irre überteuert.

Wenn Ihnen dann noch jemand mit der Nummer kommt, dass ein Budget "nur für diesen Tag" oder gar "nur bis 17:00 Uhr" frei gegeben sei, Sie also sofort unterschreiben müssten um angeblich abertausende Euro zu sparen, dann sollten Sie das "tolle" Angebot sausen lassen und sich über die gemäß dem "Leitfaden für Vertriebsbeauftragte" getätigte Aussage freuen, dass der Drücker Sie nicht wieder belästigt - Sie werden sehr viel Geld und darüber hinaus auch Nerven sparen.

Die SafeTIC ist keine Tochter der Telekom, auch nicht von Siemens - denn nach meinem Kenntnisstand ist letztendlich eine "SIC" in Ägypten die Muttergesellschaft. Von der vermute ich, dass der Euroweb-Mitgründer (und wohl auch Ex-Eurotec-Vertriebsleiter) Amin El Gendi damit zu tun hat.

Safetic war hier schon mal Gegenstand - weil es Verbindungen zur Euroweb gibt. Via der Eurotec Marketing & Vertriebs GmbH, aus der zunächst die Viscomp GmbH, dann anno 2009 die Euroweb Marketing GmbH, dann anno 2011 die Internet Online Media GmbH hervorging. Alles "Vereine", welche die Referenzkundenmasche anwenden.

VerTICkt haben die - mit der Referenzkundenmasche - Alarmanlagen. Das ist kein Zufall.

Hinweis:

Die SafeTIC AG wurde anno 2017 in ALMAS INDUSTRIES AG umbenannt.


*) Der vollständige Name ist hier bekannt.

03.03.2013

Die Euroweb, arglistige Täuschung und öffentliche Lügen

Ungern lesen Daniel Fratscher und Christoph Preuß von der Euroweb und noch weniger gern deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Die findet aber statt.

Aktuell findet sich in einem Blog, der ausweislich des vorsätzlich falschen Impressums von einem "Günter Werner Doerr, 72 Mount Rhodes Drive, Hout Bay, South Africa", tatsächlich aber - und zum Leid des Philipp Berger beweisbar - aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus betrieben wird folgende Behauptung über ein Verfahren vor dem LG Halle, wo die Euroweb nebst Kanzlei Berger Law LLP aus Angst vor einer Abweisung der eigenen Klage wegen arglistiger Täuschung ein Versäumnisurteil hinnahm:
"Dem Vernehmen nach hatte Euroweb durch Recherchen den begründeten Verdacht gewonnen, dass die Unternehmerin wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, den ausgeurteilten Betrag auch tatsächlich zu leisten. Und welche Firma mit Pfiff würde schon gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen wollen? So kam es, dass Euroweb kurzerhand die Reißleine zog und im Prozess vor dem Landgericht Halle ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ: Denn immer, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint oder nicht zur Sache verhandelt (Paragraph 333 Zivilprozessordnung), wird seine Klage – auf Antrag des Gegners – ohne Sachprüfung abgewiesen."
Es gibt ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass eine Sabine Meuter (Pressesprecherin der Berger Law LLP) den Blog befüllt, definitiv ist es aber eine Person aus der Berger Law LLP,  die sich - im Widerspruch zum vorsätzlich falschen Impressum - in dem Blog "Gisela Mertens" nennt und Schleichwerbung für die Euroweb betreibt, Gegner der Euroweb in widerwärtig und assozialer Weise verleumdet und beleidigt. Die Berger Law LLP wurde im Jahr 2002 von Amin El Gendi, der auch Gründungsgesellschafter der Euroweb ist, und Philipp Berger gegründet, der damals gerade erst seine Anwaltskarte erhalten hatte.

In dem von der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP unter falschen Namen betriebenen Blog wird nicht nur Schleichwerbung gemacht sondern auch - und bei dem Umfeld ist das nun wirklich alles außer "erstaunlich" - gelogen. 

Das ist auch offensichtlich: Unterstellte man (die Kanzlei Berger Law LLP behauptet das sogar) "wirtschaftliche Vernunft", dann hätte die Euroweb nämlich gar nicht erst geklagt. Denn wenn es zur Hauptverhandlung kommt, dann sind die Kosten größtenteils schon angefallen. Erspart wird im wesentlichen nur die Gebühr für die Verhandlung und auch nur die für den eigenen Anwalt. Natürlich auch dessen Anreise. Natürlich weiß ich, dass die Euroweb inzwischen immer mehr finanzielle Probleme hat. Und darüber denke ich: Das ist gut so. Aber wirtschaftliche Vernunft war hier gewiss nicht der Grund für die Flucht in die Säumnis. Die Euroweb wollte kein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung.

In einem anderen Fall hat die Euroweb nämlich von einem Dönerbudenbesitzer, der nur ein sehr bescheidenen Einkommen aus dem Imbissbetrieb erwirtschaftet, dreist 150 Euro monatlich abzocken wollen und zog im vollen Bewusstsein des offensichtlichen Betruges frech vor das LG Kiel. Als das Landgericht die Klage der Euroweb überraschend zurück wies und das mit Abzocke und arglistiger Täuschung seitens der Euroweb begründete, zog die Euroweb nebst der Kanzlei Berger Law LLP auch noch rotzfrech und fern jeden Kostendenkens vor das OLG Schleswig-Holstein und holte sich dort in der Berufung eine "blutige Nase". Genauer: Nachdem der damalige Euroweb Pressesprecher Kai Dieckmann im besten "Euroweb/Berger-Style" - also großfressig - herumlog, "eine arglistige Täuschung" sei "von diesen Gerichten niemals angenommen worden" und nicht weniger großfressig Rechtsmittel ankündigte wurde diese Berufung leise weinend und still schweigend zurück genommen - just nachdem das OLG durchblicken ließ, dass es an dem Urteil nichts ändern werde. Das lief fast genau so wie die irre teure Revision in der Sache des LG Hildesheim (arglistige Täuschung) vor dem BGH - die auch zurückgenommen wurde, nachdem der Senatsvorsitzende Prof. Dr. Kniffka klar machte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung erkenne und die gegen jede wirtschaftliche Vernunft angestrengte Revision zurückweisen werde. Was tönte doch Philipp Berger dreist lügend darüber? "BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen".

Nein! Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist KEINESWEGS ein verlogenes Miststück! Er hasst lediglich die Wahrheit...

Man kann nur ein Fazit ziehen: Die Kanzlei Berger Law LLP betreibt die Ligitation- Lügen-PR unter falschen Namen und verbreitet falsche Behauptungen. Es fällt auch auf wie sorgfältig die Schreibhure "Gisela Mertens" die Benennung der arglistigen Täuschung vermeidet - um erneut zu täuschen.

Für mich ist folgendes befriedigend: Ich kenne das Scheiben, mit dem der Vertrag angefochten, hilfsweise die Kündigung ausgesprochen wurde.


--
*) "Günter Werner Doerr" war der "Mädchenname" eines garstigen, verlogenen, kriminellen Arschlochs von einem "Rechtsanwalt": Der des Günter Freiherr von Gravenreuth. Offensichtlich ein Omen statt nur ein falscher Name.

22.01.2013

Die "Grandesse" der Berger Law LLP, Briefpapier und das UWG

Nanu? Florian P. ist längst nicht mehr in der Kanzlei.
Die Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" hat wohl ein erhebliches Problem mit dem Personal. Euroweb-Gründer Amin El Gendi wurde trotz seiner Eintragung in das Partnerschaftsregister nicht auf dem Briefpapier benannt. Florian P. hingegen, dem schon vor Monaten(!) der Absprung gelungen ist, auch noch am 17. Januar 2013.


Figur 1-3: Bei so vielen Anwälten der Kanzlei Berger, die sich angeblich so gar ersthaft im "Wettbewerbsrecht" tummeln, sollte man meinen, die passen hier besser auf sich selbst auf! Denn das sollten die auch tun... denn sonst mahnen Kollegen oder ehemalige Kollegen die Kanzlei womöglich ab.

Greifen könnte hier nämlich § 4 Nummer 9 UWG:
Unlauter handelt insbesondere, wer

Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt...
weil die Person des Erbringers einer Dienstleistung natürlich besonderen Wert auf deren Wertschätzung hat - und bei einem Anwalt, der (wie Florian P.) die Kanzlei Berger verlässt, kann diese "Wertschätzung des Verkehrs" nach meiner Ansicht nur erheblich steigen.

Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 1 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
[...]
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 3 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
[...]
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
In jedem Fall greift aber § 5 Absatz 2 UWG:
Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
Das sieht also für mich schon in 3 Punkten des UWG nach einem Verstoß aus. Offenbar ist der Kanzlei Berger Law LLP trotz der drei "Spezialisten" entweder nicht möglich, diese Verletzung zu erkennen oder diese Rechtsanwälte handeln nach dem Motto "Legal, illegal? Scheißegal!" - also nicht rechtstreu. Sonst müsste ich ja glauben, die haben - trotz der Werbung (die in dem Fall wohl auch wettbewerbswidrig wäre) - vom Wettbewerbsrecht schlicht und einfach gar keine Ahnung.

Auf jeden Fall fehlt es an der für den Anwaltsberuf erforderlichen Sorgfalt!

Darüber hinaus entsteht bei mir durch den Brief jedenfalls der Eindruck, die in der Selbstdarstellung so gar grandiose "Berger Law LLP"  habe nicht das Geld um sich eine neue Seite 1 des Briefpapiers drucken zu lassen. Wenn das zutrifft, dann wäre der Euroweb-Anwalt Philipp Berger in seiner "Grandesse" wirtschaftlich erstickt.

Karikatur: "Philipp Berger sollte mehr an dem Balken vor seinem Kopf arbeiten!"
Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb
Hinweis: Den Name des Florian P. werde ich in ein paar Wochen (also wenn der Bericht nicht mehr aktuell ist) entfernen. Bei den anderen Anwälten (welche die Kanzlei verlassen haben) habe ich das auch getan.

28.12.2012

Euroweb-Wunsch: "2013 gibt es diesen Blog nicht mehr"

Das können die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Amin El Gendi, Philipp Berger und Andreas Buchholz gerne haben!

 Die Voraussetzungen:

1.)
Die Euroweb hält künftig alle Gesetze ein und gibt mir gegenüber auch diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.

Diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll erweitert werden auf alle Tochterunternehmen und auf alle Unternehmen an denen die Euroweb und/oder die Herren Fratzscher, Preuß, El Gendi direkt oder indirekt beteiligt sind.

2.)
Die Euroweb und deren Tochterunternehmen sowie die Unternehmen an denen die Euroweb und/oder die Herren Fratzscher, Preuß, El Gendi direkt oder indirekt beteiligt sind, entlassen alle jene Kunden ohne weiteres - insbesondere ohne Forderungen zu stellen - aus den Verträgen welche in der selben Weise "gewonnen" wurden, wie in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angeführt.

3.)
Die Euroweb verzichtet auf die Rechte aus allen Urteilen und Verfügungen und zahlt den Opfern derer Praxis (die Gerichte zu belügen) vollen Schadensersatz und übernimmt auch sämtliche Prozesskosten. Denn diese hat im vollen Wissen um das eigene rechtswidrige Handeln die Gerichte angerufen.

4.)
Die Haftung für nicht durch Vermögen der Euroweb gedeckte Forderungen aus 1.) bis 3.) übernehmen die Herren Daniel Fratscher, Christoph Preuß, Philipp Berger, Amin El Gendi, Andreas Buchholz persönlich, denn diese sind für das Handeln verantwortlich und diese hatten auch den größten Nutzen.

5.)
Philipp Berger und Andreas Buchholz stellen mindestens 6 Monate lang einen Artikel auf die Startseite von berger-law.de, in welchem sich diese
  1. bei Thorsten Romaker,
  2. bei Thorsten Wachs und
  3. bei mir
für die Verleumdungen und Beleidigungen in dem zweifelsfrei aus der Kanzlei Berger-Law-LLP heraus geführtem Blog gerichtsreporterin...com entschuldigen.

Auch in dem Blog wird auf der Startseite gleichlautend um Entschuldigung gebeten, alle vorherigen Artikel, welche sich auf die genannten Berechtigten beziehen werden gelöscht.

Die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wissen genau, was diese noch zu unterlassen haben. Auch diese strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlange ich, bevor ich auch nur daran denke über eine Schließung dieses Blogs zu verhandeln, was darüber hinaus in keinem Fall mit einem Anwalt der Berger-Law-LLP stattfinden wird.

Vermutlich wird mir, wie schon geschehen, die Euroweb durch deren Gerichtsbelüger Philipp Berger oder Andreas Buchholz vorhalten, ich würde das Unternehmen vernichten wollen. Richtig und wahr ist aber einzig, dass ich die Opfer
  1. der systematischen arglistigen Täuschung (des Betrugs) sowie auch
  2. des vielfachen Prozessbetruges und nicht zu letzt
  3. jener Verleumdungen (die nur ein "echtes Arschloch"™ dreist "Ligitation PR" nennen kann)
schadensfrei stellen will.

31.10.2012

Über Anwälte, deren Berufsausübung und Bedrohungen

Über Anwälte, deren Berufsausübung
"Als Verteidiger solidarisiere ich mich weder mit dem Mandanten noch mit der Tat, die ihm vorgeworfen wird, sondern ich nehme engagiert seine Interessen in einem justizförmigen Verfahren wahr, indem ich darauf achte, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn ihm (oder ihr) ein schuldhaftes Verfahren auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann."

Quelle: Rainer Pohlen, strafblog.de
Das genau ist der Job eines Anwaltes und ich bin mit Sicherheit einer von denen, die es als abartig empfinden, wenn ein Anwalt wegen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bedroht wird. Ich denke der Fall Jörg Kachelmann hat als ein Beispiel jedem klar gemacht, dass es notwendig und richtig ist wenn auch vermeintliche Vergewaltiger einen Verteidiger haben. Dann kann es aber kaum richtig sein, diesen zu bedrohen. Es ist sogar idiotisch. Das weiß jemand wie ich, der unter einem totalitärem Regime auch mal das eine oder andere von der Praxis gehört hat, die Verteidiger nicht zu beeinflussen, denen aber Vorschläge bezüglich des eigenen Fortkommens und des der nächsten 3 Generationen zu machen - damit diese im Prozess nicht etwa schwierige Fragen stellen.

Die Gegenvorstellung: Berger Law LLP

Was ich aber hinsichtlich der Berufsausübung des Anwaltsberufes als abartig empfinde, das ist wenn ein "Rechtsanwalt" als integraler Bestandteil eines höchst fragwürdigen und insgesamt mafiös anmutenden Firmenkonklomerates agiert - wie es im Falle der Kanzlei Berger Law LLP für die Partner der Kanzlei und die Euroweb Internet GmbH zutrifft.

Unbestreitbar trifft für die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP folgendes zu:
  1. Der ehemalige Partner Amin el Gendi ist Mitbegründer der Kanzlei Berger Law LLP und der Euroweb Internet GmbH. Die Kanzlei Berger & El Gendi - Vorläuferorganisation der Berger Law LLP wurde speziell für die Zwecke der Euroweb gegründet.
  2. Dieser Amin El Gendi hat genau die Vertriebshandbücher und Handlungsanweisungen geschrieben durch welche die Euroweb Internet GmbH in Verruf geraten ist und die zu zahlreichen, für die Euroweb negativen Urteilen wegen arglistiger Täuschung sowie zu der noch immer aktuellen Anklage wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig führten. Amin El Gendi war bis Mitte 2012 Partner der Kanzlei Berger Law LLP. Das wurde der Öffentlichkeit - und den Gerichten - mit Absicht und Bedacht verschwiegen.
  3. Philipp Berger, dessen Name die Kanzlei trägt ist "Partner" und also Mitgeschäftsführer der Berger Law LLP. Er kann nicht bestreiten, dass er sich mit seiner Berichterstattung  auf dem Kanzleiblog außerhalb der Pflichten eines Anwaltes bewegt. Mit dieser "Berichterstattung" - die darüber hinaus in vielen Fällen vorsätzlich unwahr war und/oder ist - engagiert sich Philipp Berger also außerhalb des Berufes für die Euroweb Internet GmbH.
  4. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen Gerichte zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  5. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen die Öffentlichkeit zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  6. Die besonders abseitige Handlungsweise des Philipp Berger kommt zu Tage wenn man in seinen "Berichten" nachliest wie er Gegner der Euroweb Internet GmbH herabwürdigt. Das betrifft nicht nur mich oder Opfer der fragwürdigen Vertriebspraxis der Euroweb Internet GmbH, die von Philipp Berger und der Euroweb Internet GmbH auch schon mal dreist als Lügner diffamiert und/oder (in einem abscheulichen Machwerk der Euroweb) mit sexuellen Anspielungen beleidigt werden, sondern auch Rechtsanwälte welche die Gegner vertreten. Da der Philipp Berger hierbei den Namen der Mandantin Euroweb Internet GmbH oder deren Töchter stets nennt ist vollkommen klar, dass diese diese abseitige und jedem anständigen Rechtsanwalt widerwärtige "Berichterstattung" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH erfolgt.
  7. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage, weil dieser einen Euroweb-Zeuge "briefte" während 150m entfernt sein Partner Andreas Buchholz den Prozess vor dem OLG führte. Es ging - was sonst - um ein Verfahren der Euroweb Internet GmbH. Erwischt wurde der Anwalt von zwei Richterinnen. Eine von denen wurde hier von einem von den beiden Euroweb/Berger-freundlichen und stets über einen Anonymisierungsdienst tätigen "Kommentatoren" prompt als "Frau-Stasi-Richterin" bezeichnet.
  8. Auch die beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen im Blog "Gerichtsreporterin" werden definitiv aus den Räumen der Kanzlei Berger Law LLP heraus verbreitet. Hinzu kommt, dass diese "Gerichtsreporterin" offenbar Zugriff auf internes Wissen der Kanzlei hat, denn diese kennt den Gegnern noch nicht einmal zugestellte Dokumente. Auch aus Äußerungen im Blog selbst folgt (wenn man diese mit Tatsachen zusammenbringt) dass der Blog von einer Sabine Meuter, welche offenbar auch als Pressesprecherin der Kanzlei Berger Law LLP tätig ist, geführt wird. Es ist nicht glaubbar, dass der Philipp Berger damit nichts zu tun hat, wie er bereits mehrfach (sinngemäß) behauptete. Dann hätte er seine Kanzlei nämlich nicht im Griff und stünde - mit allem Verlaub - ziemlich blöd da.


Über Bedrohungen

Das hier war heute in meinem Briefkasten:
Wer bitte macht sowas? Auf jeden Fall ist es eine kriminelle Person. Ich weiß nur noch nicht welche. Wie eine solche Bedrohung auf mich wirkt kann das Arschloch, das diese Drohung verfasste, oben und unten nachlesen.

Einen sehr ähnlichen Text hat nach meinen Wissen vor Jahren mal der "Rechtsanwalt A. N. aus K." verbreitet. Ich vermute, die Tat folgt dem was er mündlich an Dritte weiter gab, denn im Handeln der Kanzlei Berger Law LLP, besonders Philipp Berger tauchen merkwürdige Parallelen zu dessen (gemeint: A. N. aus K. am R.) früheren kriminellem Handeln auf. Das "WAHNsinniger" stammt direkt aus dem Wörterbuch des Hetzblogs der von der Kanzlei Berger Law LLP aus betrieben wird - also unter Verantwortung von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Die Kassler Staatsanwaltschaft zu involvieren macht keinen Sinn. Die hat seit dem Konflikt zwischen mir und dem von dieser gar sehr verehrten - aber kriminellen - "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (in dem dieser zu Recht extreme Voreingenommenheit, Rechtsbeugung und Strafvereitlung vorgehalten habe) Wut auf mich und aus diesem niedrigen Beweggrund bisher noch jede Bestrafung eines jeden Kriminellen vereitelt der zu meinem Nachteil handelte. Ich habe der Staatsanwaltschaft Kassel angekündigt, dass ich diese nie wieder involvieren werde und ab sofort selbst für meine Sicherheit und Rechte sorge - das mache ich jetzt auch. Die Information der Öffentlichkeit gehört dazu.

Ich sage dazu nur eines: Es ist sehr viel besser diese Bedrohung wird - ebenso wie die Beleidigungen im Blog "gerichtsreporterin.w...com" der Kanzlei Berger Law LLP - nicht fortgesetzt und das angekündigte Handeln in keinerlei Weise real.

Meine Reaktion wird nämlich furchtbar sein und ich werde auf Folgen jeglicher Art keinerlei Rücksicht nehmen. Und ich werde so oder so keine Unschuldigen treffen.

Noch ein Nachtrag

Sollte Philipp Berger die Frechheit wagen, sich unter weiteren unwahren Behauptungen (vulgus: Lügen) über diesen Artikel zu beschweren oder sich durch den Kanzleiangestellten Jean-Paul Bohne eine solche lügnerische Beschwerde übermitteln lassen, dann werde ich eine negative Feststellungsklage anstrengen und mit dem Urteil "Düsseldorf, Niederkrüchten und das Internet tapezieren". Ich lasse mir von so abseitig und oft dumm agierenden Typen wie ihm nämlich nicht auf dem Kopf herumtanzen und ich kann seine Lügen vor den Gerichten, deren Absicht und seine niedrigen Motive - die außerhalb des Berufes eines Rechtsanwaltes liegen - belegen. Die der Öffentlichkeit gegenüber auch. Ich habe auch seine alten, gelöschten Artikel fein säuberlich gespeichert.

Es ist also sehr viel besser für ihn, er nimmt diesen Artikel hin - sonst bekommt er die Rechtmäßigkeit per Urteil bescheinigt!

12.10.2012

Anwalt.de über Euroweb: "Referenztäuscher"

"Wir prüfen daher für Mandanten zuerst, ob es andere rechtliche Möglichkeiten gibt, den Vertrag sicher zu beenden. Die Referenztäuscher Euroweb, Webstyle, European Website Company, Rank-Net, Stemico, Bitskin legen jetzt unter Verweis auf diese Regelung Kündigungsabrechnungen in Höhe von 50 - 95 % der Vertragssumme vor, die bei Betroffenen nach wie vor für Rechtsunsicherheit sorgen."
Quelle: Anwalt.de::Verträge sicher beenden - Risiken bei mehrjährigen Werkverträgen (Euroweb, Webstyle, Webweisend) 

Update:

Erhellend dürfte dieser Kommentar von Thorsten Romaker sein: 
"In letzter Zeit wird von Seiten der Kanzlei Berger scheinbar erhöhte Aufmerksamkeit auf das Vermeiden von negativen Urteilen verwand und stattdessen die Flucht in Vergleiche gesucht. Nach meinem Kenntnisstand werden dabei “regelmäßig” Summen zwischen 300 und 500 Euro für den jeweiligen Referenzkunden fällig."
Wer sich also effektiv wehrt kommt mit lediglich 300-500 Euro weitaus billiger weg, als der, der den Ausführungen der an die Euroweb faktisch angeschlossenen Kanzlei des Philipp Berger Glauben schenkt.



28.09.2012

Euroweb / Webstyle / Berger: Vorsicht ist mehr als angebracht

Die nachstehende Grafik  (Bildschirmfoto) zeigt eine willkürliche und bewusst in der Absicht der Täuschung von den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide: Berger Law LLP, Düsseldorf) ausgewählte und dann als "maßgeblich" bezeichnete Anzahl an Urteilen, Hinweisen und Beschlüssen an:


Durch die willkürliche und bewusst in der Absicht der Täuschung vorgenommene und dann noch allen Ernstes als "maßgeblich" bezeichnete Auswahl wird zugunsten der namentlich genannten Auftraggeber der Kanzlei (Euroweb Internet GmbH und deren Tochter Webstyle GmbH) den Lesern vorsätzlich falsch vorgemacht, dass die Euroweb und die Webstyle vor Gericht gegen die eigenen Kunden stets erfolgreich sei. An dem ist es aber nicht, jedenfalls längst nicht so wie es die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz darstellen. Die Kanzlei Berger Law LLP vertritt nicht zufällig die Euroweb, diese (genauer: deren Vorläuferin "Berger & El Gendi") wurde (wie die Euroweb auch) unter Zutun eines Amin El Gendi gegründet. Und zwar nahezu zeitgleich! Die Kanzlei und die Euroweb sind wirtschaftlich eng verbunden, deshalb werben diese "Rechtsanwälte", täuschen durch falsches Vormachen, belügen die Gerichte, halten sogar Zeugen zu Falschaussagen an.

Selbst aus den von den "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz willkürlich und bewusst in der Absicht der Täuschung ausgewählten Urteilen / Beschlüssen ergibt sich, dass vor Gericht überwiegend Vergleiche geschlossen wurden, welche die Kunden wesentlich besser stellten als wenn diese die Forderungen der Euroweb beglichen hätten. Aus anderen Verfahren ergibt sich, dass die Rechtsmeinung, dass es sich beim Geschäftsmodell der Euroweb und der Webstyle um arglistige Täuschung - also Betrug - handelt, stark im Vordringen ist.

Insofern sollte jeder Kunde der Euroweb/Webstyle selbst überlegen, ob ihm das von der Kanzlei Berger Law LLP unter dem (wegen der durch die Auswahl durchaus als lügnerisch zu betrachtenden) Hinweis auf die oben gezeigten Urteile/Beschlüsse vorgelegte Vergleichsangebot auch noch günstig erscheint, wenn er die anderen Urteile kennt.

Inzwischen berichten diverse Rechtsanwälte, dass sich die Euroweb auf Vergleiche einlässt, die bei wenigen hundert Euro liegen und kaum die Vertretungskosten durch die Kanzlei Berger decken.

In einem solchen Fall (Vergleichsangebot über ca. 300 ... 350 Euro sollte man sich die Kosten und Risiken des Verfahrens allerdings gut überlegen.

11.09.2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.