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17.10.2021

Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, WWWE-GmbH (The Artists Swindlers formerly known as „Euroweb“)
Betrug mit „Leerverkäufen“: Rotzfreche Leistungsversprechen, die gar nicht eingehalten werden sollen oder können

„Rotzfrecher Betrug“ sind die rechte Worte für das, was ich jetzt gleich zeigen werde. Es geht hier nur scheinbar nur um die „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ sowie um die Werbeversprechen welche diese Verkaufsbude (www.stz-onlineservice.de) den aktiv und klar rechtswidrig angesprochenen macht. Es geht ebenso um die

  • Westfalenblatt-Onlineservice
  • WN Onlinservice
  • United Media Online-Service GmbH & Co. KG („formerly known as „Madsack Onlineservice“)
  • Internet Online Media GmbH  (Österreich)
  • united media Switzerland AG (Früher: Alpenweb AG, Schweiz)

Anders ausgedrückt um alle Firmen bei denen Daniel Fratzscher  als Geschäftsführer „drauf steht“ und „Euroweb drin ist“.

Was diese Firmen gemeinsam haben:

Im Kern zunächst einen (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf als Geschäftsführer.  Der wurde schon früher vielmals in Prozessen als „im Unternehmen mit tätiger Hauptbesitzer“ der Euroweb und Zeuge dafür genannt, dass „alle Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter der Euroweb erbracht“ würden. Auch noch als die Euroweb mit dem damaligen Geschäftsführer Christoph Preuß schon in anderen Prozessen vor anderen Gerichten einräumen mussten, dass dieses unwahr war. Da ich begründet von seinem Einverständnis ausgehe hat Daniel Fratzscher „himselfinsoweit in einer großen Zahl von Fällen an versuchtem, teilweise vollendetem Prozessbetrug mitgewirkt.

Aus dem wohl ganz besonderen „psychischen Setup“ des Daniel Fratzscher (eine derart offensichtliche Neigung zur Lüge aus niedrigem pekuniärem Interesse ist genau das) folgt dann der Rest:

Allen diesen Firmen wird - von zahlreichen Kunden - Betrug vorgeworfen und ich untersuche das ganz besondere Geschäftsgebaren dieser auch stark zu Umbenennungen neigenden Gauner seit Jahren.

Leerverkäufe -  Rotzfreche Leistungsversprechen (auch) der STZ OnlineService - die gar nicht eingehalten werden sollen oder können!

Zunächst einmal stammt der Begriffs des „Leerverkaufs“ aus dem Börsenhandel. Im Kern wird das Versprechen verkauft, eine Aktie oder einen Stoff (Kaffee, Kupfer, ...)  an einem in der Zukunft liegenden Termin zu einem bestimmten Preis zu liefern. Zum Zeitpunkt des Versprechens ist der Verkäufer aber nicht im Besitz der Güter, Papiere oder Werte.

Im Fall der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (STZ OnlineService) sieht das z.B. so aus:

Kommen wir zur bitteren Realität - Rufschädigende Ergebnisse des (nicht ernsthaften) „Bemühens“:

Bildschirmfoto: Solche Fehlermeldungen finden sich mehrfach(!) im Shop des Kunden. Genauer: auf der Startseite des Shops...

Wer das als Programmierer/Administrator /WebDesigner stehen lässt zeigt überdeutlich, dass er nichts von seinem Job versteht. Also das die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, auf Grund eines evidenten und übrigens in der Firmenpolitik begründeten Fachkräftemangels, Webshops weder erstellen noch betreiben kann!

Es handelt sich hier um eine extreme Rufschädigung für den Kunden. Wer bitte vertraut einer Firma in deren Webshops derartige Fehlermeldungen sichtbar werden? Würden Sie dort ihre Kreditkartendaten eingeben? Ich würde das für das Werk bulgarischer Betrüger halten - und bin damit geografisch gar nicht weit weg von der Realität. Damit schafft man auch keinen Umsatz, man vernichtet ihn geradezu. Und das lassen die allen Ernstes so stehen! Von diesen Fehlermeldungen sieht man rund ein halbes Dutzend, wenn man den von eher nur angeblich von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellten „Webshop“ eines „Referenz-Kunden“ aufruft. Und zwar ganz ohne jede Manipulation. Einfach nur auf den Link klicken... Nochmal zur Werbung:

Zwei Lügen also allein in dieser Überschrift:

  1. Der insgesamt über 20.000 € teure Webauftritt ist, wie ich gezeigt habe, „nicht wirklich“ professionell.
  2. „aus einer Hand“ stammt der zu erstellende Webauftritt auch nicht. Denn ganz anders als mit „aus einer Hand“ ausgesagt wird wurde hier nichts von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellt. Die verkauft nur - und zwar mindestens die Leistungen der jetzigen EEEW GmbH (das „Euroweb“-Hemd war wohl zu dreckig), aber wohl auch dritter.

Weiter mit der Werbung:

Komisch nur, dass mich gerade eben ein „Referenzkunde“ angerufen hat und sich darüber beschwert, dass er von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ u.a. erfahren habe, dass vor einer Änderung seines Impressums via Content-Management-System eben dieses Impressum für eine Bearbeitung im CMS freischalten lassen muss, was dann eine kostenpflichtige Änderung der Website sei, wenn er seine 3 jährlich kostenlosen Änderungen verbraucht habe. Das dürfte schnell gehen, wenn den Kunden rotzfrech eigentlich eine kostenlose Bearbeitung von Texten und Bildern und per CMS versprochen wurde. Und eine hinterfotzige Absicht ist das offensichtlich auch. Für mich ist es also Betrug.

Die StZ Onlineservice hat mindestens einem Kunde auch versprochen, die Texte zu verfassen. Leider war der Online-Redakteur aber laut Zeuge nicht in der Lage, die technischen Zusammenhänge korrekt zu formulieren, so dass der Kunde die Texte nicht verwenden - und also auch nicht akzeptieren konnte.

Auch hier liegt offenbar der Fall einer absichtlichen Schlechtleistung vor, denn mir fällt auf, dass die Euroweb (jetzt: WWWE) - welche die Leistungen für die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (und andere Töchter) erbringt, in hoher Frequenz und mit geringen Voraussetzungen nach „Trainees(m/w/d) für den Bereich Online-Redaktion“ sucht. Offensichtlich wird an fest eingestelltem Personal gespart - statt dessen dann den Kunden eine Leistung versprochen, die nicht durch Fachpersonal erbracht wird.

Das stimmt auch mit dem „fachlichen Versagen“ überein, über welches ich seit Jahren berichte. Vieles unter dem Topic „Lachnummer“. Es ist aber Betrug.

Weitere Lügen:

Einem „Referenzkunde“ wurde nicht nur versprochen, dass eine Suchmaschinenoptimierung stattfindet:

Auf der Webseite der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ findet sich dazu zwar nur “Super-Pla-Pla“, aber im Kundengespräch ging es es offenbar hart her: Nicht nur, dass Fratzschers Drücker eine eminente (und laut Zeuge nicht gelieferte) Steigerung der Zugriffszahlen versprochen hat: „Die STZ-Online GmbH verfüge über Mitarbeiter von Google und Facebook“ ist laut meinem Zeuge eine der zahlreichen, offenbar dreist unwahren Werbeaussagen im Verkaufsgespräch. Und genau für eine solche „Nummer“ - das Lügen (sogar in einer Versicherung an Eides statt!) darüber, wer in seinem Unternehmen arbeitet oder nicht ist mir der Geschäftsführer der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH - also (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf „himself“ - seit Jahren bekannt!

Aus der Strafanzeige wird klar, dass - wohl auf dem Dienstweg - auch Dritte dazu angestiftet wurden. (Ich habe nichts Gegenteiliges erfahren und gehe deshalb davon aus, dass „Strafbefehle“ ausgestellt und bezahlt wurden.) Geldstrafen also.

Und der Rest?

Auch der erwähntem „Kunde“ wurde - vorsätzlich rechtswidrig - ohne sein Einverständnis angerufen, auch diesem wurde - um einen Termin für das Verkaufsgespräch zu erwirken - vorgemacht, es gänge um eine kostenlose Webseite, auch diesem Kunde wurde sodann vorgemacht, er sei als „Referenzkunde“ auserwählt - müsse aber sofort unterschreiben. Auch dieser Kunde hat infolge des Betruges - über vier Jahre hinweg - exrem hohe Kosten „am Backen“ ohne eine adäquate (und schon gar nicht die im Verkaufsgespräch versprochene) Leistung zu erhalten.

Die Referenzkundenmasche halt.

Hinzu kommt, dass ein Anrufer behauptet, dass der Drücker der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH ihm beim Vertragsabschluss einen schadlosen Rücktritt zugesichert habe. Obwohl er binnen 24 Stunden „wegen arglistiger Täuschung gekündigt“ habe hätte die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH von ihm erst 3000 Euro für die Vertragsaufhebung gefordert, ihn nunmehr auf volle Zahlung verklagt. 

Auch diese Masche ist bekannt. Die von Daniel Fratzscher ausgesandten Drücker machen das offensichtlich systematisch und regelmäßig. Die Unternehmen von Daniel Fratzscher berufen sich indes darauf, dass ein solches Rücktrittsrecht nicht im Vertrag enthalten sei - und dass die Verkäufer einen ganzen Katalog von Äußerungen nicht tätigen dürften.

Von der Seite kam aber auch schon die Lüge, dass den Mitarbeitern Kaltanrufe  verboten seien - ich habe damals den Nachweis geführt, dass die Euroweb sogar eine Datenbank und die Infrastruktur - ganz bewusst für Kaltanrufe - zur Verfügung stellte und deren Stattfinden, die Länge und den Erfolg auswertete. Ich denke, das ist heute nicht viel anders - und über Daniel Fratzscher vermute ich seit Jahren, dass dieser ein eher unkluger aber struktureller Lügner ist.

Mal ein Tipp:

Versuchen Sie doch mal, den STZ-Onlineservice-Drücker dazu zu bewegen, seine Werbeaussagen in den Vertrag aufzunehmen... Das darf der nicht (so jedenfalls der Drücker bei dessen “Verkaufs-“gespräch ich selbst anwesend war.

Letzter Tipp für heute: „BGH: Werbung bindet den Verkäufer

Die Sache ist einfach die: Sind bestimmte Punkte (einer Sache oder Leistung) nicht einzelvertraglich geregelt und kommt es zum Streit, dann müssen sollen die Gerichte bei der Beurteilung, ob eine Leistung wie versprochen erbracht wurde, die Werbung des Verkäufers heranziehen. Das kann öffentliche Werbung sein, ebenso kommen aber auch Versprechen im Verkaufsgespräch in Frage.

§ 434 BGB sagt auch eindeutig:

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,

„Gehilfe“ ist hier ganz eindeutig der Drücker, der die vorsätzlich falschen Versprechen macht und so im Auftrag des falschen „Philanthropen“ Daniel Fratzscher die angegangenen - also die „Referenzkunden“ mit Absicht und Arglist täuscht.

03.12.2018

"salesscouts24" (Stefan Schmidt, Gronau/Münster):
Warnung: Dummenfang der Euroweb-Betrüger

Allein die Tatsache, dass die "Euroweb-Group" des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß immer wieder neue Firmen für den Vertrieb(aus)gründet und umbenennt, außerdem nicht unerhebliche Geldmittel aufwendet um sich bei Zeitungsunternehmen einzukaufen (z.B. WN-Onlineservice, Madsack Onlineservice) zeigt schon auf, dass die Öffentlichkeitsarbeit, mit der nicht nur ich deren üble Praktiken ans Licht zerre, etwas bewirkt.

In diesen Rahmen passt nun auch die Firma "salesscouts24".  Formal: 
Salesscouts24
Firma Stefan Schmidt
Weseler Str. 561
48163 Münster
Die Webseite "salesscouts24.de" stammt offensichtlich von der Euroweb und beim Anblick wird deutlich, dass sich diese nicht etwa an potentielle Kunden wendet - sondern ganz direkt dazu dient, ahnungslose Arbeitssuchende für den Vertrieb der Euroweb-Internet GmbH, der United Media AG und deren Töchtern anzuwerben.

Selbstverständlich tauchen auf der Webseite die, durch die multipel üble Unternehmenspraxis zwingend beschädigten Namen der "Euroweb", "United Media AG", "WN Online-Service", "Madsack-Onlineservice" (Das sind nur die aktuellen Namen!) nicht auf. Statt dessen steht da:
Wir gestalten für namhafte Unternehmen aus der New Media Branche im Ruhrgebiet, dem Münsterland und dem Emsland den Vertrieb.
"Namhafte Unternehmen"? - Dummenfang!

Die Aufgabe der gefangenen Dummen wird gemäß den Erfahrungen und dem mir sehr genau bekannten Umfeld darin bestehen, an zwei Tagen der Woche illegale Kaltanrufe bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu tätigen und unter dem unwahren Vormachen eines kostenlosen oder angeblich stark verbilligten Angebots Termine zu erschleichen. Drei weitere Tage sollen die gefundenen Dummen in den Verkaufsterminen dann den Unternehmern eine Webseite der "Euroweb Group" aufschwatzen, die (derzeit) "schlappe" 380 Euro monatlich kostet.

Klartext:
"Ihr neuer Job? Erfolgsfrei bescheißen!"

Die Aussichten auf den Verkauf sind "trübe". Aus mir bekannt gemachten Zahlen dieses nicht immer nur im Graubereich tätigen Umfelds, zu welchem eine ganze Reihe von Unternehmen gehört, die "ausgegründet" wurden weil der Euroweb wesentliche Teile der weiterhin genutzten, betrügerischen und illegalen Vertriebspraktiken gerichtlich untersagt sind, ist zu erwarten, dass pro Mitarbeiter und Monat etwa ein halber provisionswirksamer Abschluss gelingt.

Und natürlich herrscht bei "Eurowebs", also den Firmen, in denen Dumme für die "Oberbetrüger" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Moneten von anderen Dummen holen sollen, eine ungeheure Fluktuation. Denn eine gewiss nicht geringe Anzahl von Mitarbeitern verlässt die Firma gleich, andere wenn diese merken, wie übel sie ausgebeutet werden. Denn für die zu erwartende Schufterei wird unter dem Vormachen, dass hohe Provisionen erreichbar seien, ein sehr minimalistisches Gehalt gezahlt. Nur ist es eben so, dass viele der Verkäufer niemals und die meisten Verkäufer nur manchmal ein paar lächerliche Euro Provisionen erhalten - weshalb diese dann mal nachdenken warum das so ist.

... Und spätestens dann merken, dass zwischen der Leistung, die diese verkaufen sollen und dem Preis, zu dem diese verkaufen sollen, eine erhebliche Diskrepanz besteht. Das ist ja einer der Gründe warum ich die Euroweb (und ergo deren Vertriebe) laut gleich drei Entscheidungen des OLG Düsseldorf "Betrüger" nennen darf.

Die Mitarbeiter kommen - und die allermeisten gehen bald wieder, entweder weil diese sich nicht für den Betrug mit der Referenzkundenmasche und den nicht weniger üblen Vertragsverlängerungstricks hergeben wollen oder zu wenig verdienen.  Es sind nur wenige - darunter eben Stefan Schmidt aus Münster bzw, Gronau - die sich für die Euroweb dauerhaft hergeben Und deshalb geht die Euroweb auch auf der Mitarbeiterseite ständig mit neuen Firmennamen auf Dummenfang.

Wer es nicht glaubt: Stefan Schmidt, derzeit angeblich wohnhaft in Gronau hat sich im "Fratzenbuch" verewigt. Er bewirbt dort die "WN OnlineService" des Daniel Fratzscher - also die Euroweb - und stellt sich damit selbst, sogar mit Foto, in den Kontext deren betrügerischer Machenschaften:


Für mich sucht da ein Dummer (Stefan Schmidt gibt sich immerhin mit Name und Foto für seine Bosse Fratzscher und Preuß her...) noch Dümmere: Er (Stefan Schmidt) kann mich mal verklagen.

Update (30.01.2020):


Die Webseite  „www.salesscouts24.de“ weißt einen neuen Firmeninhaber und eine neue Adresse aus:
Salesscouts24
Firma Rico Schachtsiek
Rheiner Landstraße 195a
49078 Osnabrück
Sonst hat sich nichts geändert...

25.05.2016

Euroweb: Fehlerhaftes bulgarisches "Schrotthosting" schädigt den Ruf und Umsatz:
Fichtelgebirgshof ist ein Beispiel von "mutmaßlich" tausenden geschädigten "Referenzkunden"

Google meldet mir seit einiger Zeit immer wieder neue "Webseiten" von Euroweb-Kunden.

Titel "Euroweb Internet Gmbh - Kurze technische Pause".


"ungefähr 3430 Ergebnisse"

Das bedeutet, abgesehen von meinem Berichten gibt es "ungefähr 3430" Websites, bei deren Aufruf die Euroweb das hier ausliefert:


Bisher waren das vor allem Webseiten von "Referenzkunden" welche den Vertrag nicht verlängert oder gekündigt oder aus anderen Gründen nicht gezahlt haben. Etliche Euroweb-Kunden gehen ja auch "pleite" - was irgendwie damit zusammenhängt, dass die Betreiber sich leicht von Abzockern täuschen lassen und z.B. eine Webseite für 48 Monate * 350 Euro + 199 Euro für die Einrichtung (Gesamt: 16.999 Euro)  mieten statt diese für 2000 Euro zu kaufen und für 5 Euro monatlich hosten zu lassen (Gesamt: 2.240 Euro).

Dafür, so die Euroweb, bekäme man aber auch einen "Mercedes". Der, so der Jörg Reinholz (also meinereiner selbst), aber eher ein "Gebraucht-Wagen im Euroweb-Zustand" ist:

Foto Jörg Reinholz: "Mercedes im Euroweb-Zustand"
Natürlich kann man mich fragen, wie ich zu dieser Wertung komme. Die ist aber begründet. Ich habe hier etliche Artikel veröffentlicht, welche den "Schrott" beschreiben, welchen die Euroweb den Kunden unter eifrigem Lügen für absurd überzogene Preise verkauft.

Eines der Verkaufsargumente der Euroweb ist das angeblich ach so sichere Hosting in Bulgarien, in einem als "Rechenzentrum" deklarierten Büroraum, auf Servern deren Anbindung insgesamt (also in Bit pro Sekunde und Server gerechnet) schlechter ist als das, was ich demnächst  zu Hause haben werde. Und das ist ein ganz normales Angebot für Privatkunden.

"Kurze technische Pause" ist weder "kurz" noch noch "Pause" sondern ein schwerer, idiotischer Konfigurationsfehler. Die "Pause" fand beim Denken statt oder ist eine erhebliche "Wissenslücke" auf Seiten der Euroweb.

Die Euroweb-Server sind "Schrott", diese melden sich mit "Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0", auf anderen Servern auch mal als "Debian 6" - alles veralteter Mist für den es teils schon seit einigen Jahren(!) keine Updates gibt. Und grob-falsch eingerichtet:

Ruft man mit einem "handelsüblichen" Browser die von Google gebotenen Fundstellen ab, so erscheint das hier:

Erst wenn man auf "Erweitert" klickt ...

... und die "Ausnahme" bestätigt kann man die Fehlerseite "Euroweb Internet GmbH - kurze technische Pause" sehen, wie ich das oben mit "fichtelgebirgshof.de" gemacht habe.

Schaut man sich das Zertifikat an, dann sieht man die Ursache:


Das Zertifikat wurde für "*.euroweb.net" ausgestellt. Und eben nicht nicht für die Domain "fichtelgebirgshof.de". Der Browser vermutet eine "man in the middle-Attacke". Deshalb die Fehlermeldung.

Das ist definitiv ein idiotisch anmutender Fehler der "eher letztklassigen" Euroweb-Administratoren.

Nicht nur das Hosting in Bulgarien an sich ist "Schrott" - auch für die Qualifikation der "minimalistisch" bezahlten bulgarischen Mitarbeiter der Euroweb OOD des Georgi Grozdev spricht das nämlich nicht.

Da die Euroweb schon 2013 in einer Gegenklage dargelegt hat, dass diese meine guten Ratschläge nicht braucht, diese also ein "Eingriff in deren Geschäftsbetrieb" seien - während die Euroweb in einem anderen Verfahren wegen der unzulässigen (und ihr verbotenen) Kaltanrufe parallel behauptete, das eigene Belästigen von abertausenden Firmeninhabern mit Kaltanrufen sei zulässig weil diese einen "abstrakten Bedarf" für diese (sich als Euroweb-Schrott" erweisende Dienstleistung) hätten, vermeide ich es der Euroweb gute Ratschläge zu geben wie dieser Fehler behoben werden kann und verlege mich darauf, der sich also auch in diesem Punkt (die Euroweb hat einen sehr konkreten Beratungsbedarf in Fragen der Sicherheit beim Hosting - auch eigener Webservices) darzulegen, wie die Euroweb das Ansehen der Kunden schädigt.

Wenn jetzt nämlich jemand, z.B. den Fichtelgebirgshof besuchen will, dann sieht er nachdem er vernunftswidrig die Warnung überging auf der Webseite statt Öffnungszeiten, Fotos oder Speisekarte nämlich das hier:


und denkt: "Ok. Die haben zu. Vielleicht sind die sogar schon pleite! Ich fahr halt wo anders hin."

Es ist leicht einsichtig, dass der Fichtelgebirgshof durch das "Idiotenhosting" mit einiger Wahrscheinlichkeit Umsatzeinbußen hat. Was dann der zweite Grund dafür sein kann, dass offenbar viele Euroweb-Kunden tatsächlich "pleite gehen".

Ruft man die Webseite des Fichtelgebirgshofes direkt auf und zwar mit dem unverschlüsselten und von Google nicht präferiertem HTTP-Protokoll, dann sieht man das hier:

Das funktioniert also (wenn auch nicht "mercedesmäßig") - es handelt sich ergo weder um eine "kurze" noch "technische" Pause. Nur ändert kaum jemand die URI (Webadresse) manuell ab. Der Fichtelgebirgshof und die betroffenen der "ungefähr 3430 Ergebnisse"  sind also "zufriedene Referenzkunden" nach Lesart der Euroweb des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß:


Ich bin verpflichtet von "mutmaßlich tausenden geschädigten Referenzkunden" zu sprechen, weil ich natürlich nur eine Auswahl darauf getestet habe, ob deren Webseiten nicht auch über das unverschlüsselte Protokoll erreichbar sind. In einigen Fällen sind die "Referenzkunden" nämlich tatsächlich inzwischen pleite (woran die Euroweb schon wegen der nicht marktgerechten, überzogenen Kosten durchaus einen Anteil hat) und deren Webseite soll tatsächlich nicht angezeigt werden.

07.07.2015

Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr

Der Ex-Euroweb-Anwalt Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr: Die Domain "berger-law.de" ist umgezogen. Zu Jimdo, wie man sieht. Offenbar wollte er weder der einzige Kaufkunde noch zum übel abgezockten Referenzkunde der Euroweb werden ... ... und hat, nachdem er selbst jahrelang die extrem überteuerten Preise der Euroweb als "marktgerecht" beschrieb, ganz plötzlich die Erfahrung gemacht, dass auch tatsächlich kostenlose Webbaukästen für kleine und mittelständige Unternehmen eine Lösung sein können - mehr als 250 € monatlich dafür auszugeben ist also völlig unnötig.

Vielleicht hat er sich ja von mir davon überzeugen lassen, dass das Beschiss ist.

Gutes Argument übrigens ... den Vorgang sollte man mal in Prozessen um die Forderungen der Euroweb erwähnen!

10.06.2015

WN-Onlineservice, Aschendorff Mediengruppe, Euroweb: Eine "Erfolgsgeschichte" wird zur Pleite.
Oder: Wie sich die Spreu vom Weizen trennt!

Also es war einmal ein Reifenservice in T. einem Ort in Westphalen. Der wurde von der WN-Onlineservice angerufen und ihm wurde vorgemacht, er erhalte eine kostenlose Webseite, gar ein professionelles Webseitenkonzept und müsse nichts investieren und, weil "alles aus einer Hand" komme, sich auch um nichts kümmern.

Im Gespräch mit dem Vertreter wurde ihm Wunder was davon erzählt, wie sich sein Umsatz steigere - was er gerne hörte, denn es gab im Ort viel Konkurrenz und der Vertreter sagte ihm, wenn schon nicht wörtlich so dennoch "klipp und klar": "Wenn ich hier ohne den Vertrag rausgehe, dann investiere ich das Budget bei Ihren Kollegen und dann macht eben einer von denen die Umsätze und den Gewinn."

Wie sich die Spreu vom Weizen trennt!

Ein "Webdesigner", der diesen Namen mit Würde und zu Recht trägt, kennt sich auch juristisch ein wenig aus. Die WN-Onlineservice des Euroweb-Oberabzockers Daniel Fratzscher wirbt mit Sätzen wie...
„Die inhabergeführte Unternehmensgruppe Aschendorff verfügt über eine fast 300-jährige Tradition."
... wie sich aus einem hier vorliegenden Leitfaden für Vertriebsbeauftragte ergibt, der vom Euroweb-"Media President" Christian Stein erstellt wurde. Der erzählt natürlich laut Handbuch, was der Kunde gerne hört:
"Die Gelegenheit"

„Und genau das ist heute Ihre Chance! Sollten wir am Ende des Gesprächs der Meinung sein, dass Sie und Ihr Unternehmen Teil der Online-Offensive werden, gebe ich Ihnen die Möglichkeit mit Hilfe der WN eine Erfolgsgeschichte zu schreiben und Ihr Unternehmen mit einem professionellen Webseitenkonzept auszustatten.“
300 Jahre nichts gelernt?

Wenn man 300 Jahre Tradition hat, dann sollte wissen, das Folgendes "gar nicht geht":

Die "Erfolgsgeschichte" begann damit, dass die WN-Onlineservice des Daniel Fratzscher und der "inhabergeführte Unternehmensgruppe Aschendorff" dem Reifenservice aus T. eine Webseite einrichtete. Webadresse?

www.reifenservice-[ortsname].de

Tja. Seit dem Fall "tauchschule-dortmund.de" weiß eigentlich jeder, der professionelle Webseitenkonzepte nicht nur verspricht, sondern auch erstellt, dass eine Webadresse nach dem Schema "gewerbe-ortsname.de" genau dann nicht geht, wenn es am Ort Wettbewerber gibt.

"Erfolgsgeschichte" mit der WN-Onlineservice
  • Die Wettbewerber mahnen ab.
  • Die Wettbewerber klagen.
  • Die Wettbewerber gewinnen.
  • Das wird richtig teuer, denn die Gegner, das Gericht und der eigene Anwalt wollen viel Geld!
Und auch die WN-Onlineservice wollte nur "das Beste" des Kunden: Sein Geld - und davon bitte nicht zu wenig (die Preise sind extrem hoch, eine Leistung mit gleichem Nutzen - aber besserer Beratung - bekommt man "an jeder Ecke" für 1/3 des Preises)

Das Ende der angeblichen "Erfolgsgeschichte":
Amtsgericht Münster Aktenzeichen: HRB 14XXX
Bekannt gemacht am: 24.02.2015 20:03 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
24.02.2015

HRB 14XXX: TXXXXXX Reifenservice XXXXXX XXXXXX GmbH, TXXXXXX, XXXXXXXX-Straße XX, XXXXXX TXXXXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 12.02.2015 - 82 IN 78/14) . Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Also wurde die versprochene Erfolgsgeschichte zu einer Pleite. Einer Pleite, zu der das "professionelle Webseitenkonzept" der WN-Onlineservices - tatsächlich eine Schluderei aus dem Hause Euroweb - erheblich beitrug.

Wie war das doch gleich?
"bin ich heute hier um festzustellen, ob Sie und Ihr Unternehmen Teil unserer Online-Offensive werden, um mit unserem professionellen Webseitenkonzept eine Erfolgsgeschichte schreiben zu können"
sagte der Vertreter der WN-Onlineservice von der Aschendorf-Mediengruppe laut seinem Lehrbuch, welches der Media President, (genauer:  Drücker-Führer) Christian Stein geschrieben hat.

Anders als ich, der ich den Name des "armen, um die versprochene Professionalität betrogenen Schweines" nicht nenne, zeigen die Vertreter der WN-Onlineservice bis heute noch in ihrer Mappe einen Hochglanzausdruck mit der Webseite, die quasi direkt in die Pleite führte. Und nennen Ort und Name des Inhabers der GmbH. Und die Pleite allen Ernstes eine "Erfolgsgeschichte".

Seit wann, Herr Drücker-Präsident, ist Lügen eigentlich "professionell"? Seit das Wort "dreist" dazu erfunden wurde?

Aus dem Drücker-Handbuch des Herrn Stein:
"Dafür sollten Sie das Konzept und die Wertigkeit natürlich auch kennen, damit Sie verstehen, wie wir mit unseren Partnern in der Region arbeiten.“
Ich realisiere genau das mit diesem Artikel.

Nochmal die Werbung:
"Full Service-Angebot"

"Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie vom WN OnlineService ist der Full-Service-Gedanke. Bei WN OnlineService erhalten Unternehmen im Bereich Online-Marketing alle Serviceleistungen aus einer Hand. Über die Gestaltung und Realisierung der Website hinaus übernimmt WN OnlineService die Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts, bietet technischen Support und überarbeitet für Sie die Inhalte der Website. Vom CMS (Content Management System) über Newsletter und Facebook-Fanpage bis zur Anfahrtsskizze, einem Onlineshop und der Suchmaschinenoptimierung erhalten Sie alle Dienste aus einer Hand."
(Quelle: Heiße Luft von wn-onlineservice.de)

Peinliche Pein

Die Euroweb Internet GmbH, welche, ich sags mal grob, die technische Seite der Abwicklung der Verträge auch der WN-Onlineservice durchführt, hat sogar einen Jurist in deren Reihen: "Martin Junker ist Leiter des Service Center und beschäftigt sich als Jurist besonders mit dem Thema Internet-Recht" lese ich. Derselbe Jurist Martin Junker ist aber offenbar zu 100% damit ausgelastet, Blogeinträge zu verfassen, die er auch noch unter Titel wie "So gehen Sie mit Fotos für Ihre Website kein Risiko ein" stellt - und natürlich damit, Beschwerden unter schwulstigen Hinweisen auf "die [angeblich] geltende Rechtslage" abzuwimmeln.

Die Domain-Namen, welche die angeblichen SEO-Spezialisten vorschlagen, prüft er offenbar nicht.

Also wieder mal einer, der nur "heiße Luft" macht. Und davon haben wir stets mehr als genug.



Im "WZ-Online Marketing Club" boten die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer von den Westfälischen Nachrichten sogar Schulungen in "Suchmaschinen-Optimierung, Suchmaschinen-Marketing und Online-Recht" an.

Offenbar sollten die Herren Hüffer erst mal ihren Partner Daniel Fratzscher auf Trab bringen, damit dessen Firma beherrscht, was dort gelehrt werden sollte!

02.06.2015

Euroweb - Patrick L. mutiert zum "Ruhrgebietsheld"

Der Name des Patrick L. ist mir seit langem bekannt, doch nunmehr erfüllt er sich offenbar einen Traum und wird mit Hilfe (und wohl auch Geld) der Euroweb zum

"Ruhrgebietsheld"


Amtsgericht Bochum Aktenzeichen: HRB 15490
Bekannt gemacht am: 18.05.2015 20:03 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

18.05.2015

HRB 15490:

Ruhrgebietshelden GmbH, Bochum, Harpener Heide 7, 44805 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2015. Geschäftsanschrift: Harpener Heide 7, 44805 Bochum. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: L, Patrick,Selm, *23.12.1980, Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Eine Webseite ist auch schon im Entstehen:


Wie die Sache liegt wird die "Ruhrgebietshelden GmbH" des recht aufälligen  "Ruhrgebietshelden" Patrick L. ...

Bildschirmfoto: Patrick L. drängt via XING, welches ich für ein Sammlung der "eher weniger Klugen" halte, und mit einem Foto, dass gewiss keinen seriösen Eindruck hinterlässt, in die Öffentlichkeit. Die Ruhrgebietshelden GmbH nennt er dort noch verschämt "RH GmbH".

§ 33 KunstUrhG und die AGB XING erlauben die Veröffentlichung des Bildschirmfotos.
 ... vermutlich ebenso wie die Euroweb (aber noch noch vor Abschluss auch nur des ersten Vertrages) über eine Vielzahl positiver  - aber gefakter - Bewertungen in diversen Portalen wie "bewertet.de" verfügen und, auch dies ebenso wie andere Unternehmen aus dem Dunstkreis der Euroweb womöglich von Anfang behaupten "europäischer Marktführer" zu sein und dass dieser "seit über 10 Jahren zahlreiche Unternehmen und Sportler" vertrauen.

Ich selbst werde mir die "tolle", von der Euroweb Deutschland "geschnitzte" Webseite dieser "Ruhrgebietshelden" sehr genau ansehen. Vielleicht hat der "Ruhrgebietsheld" vor dem ersten Vertrag schon die erste Unterlassungsverfügung.

Wichtige Informationen für mögliche Bewerber bei der Ruhrgebietshelden GmbH


Patrick L. ist schon "bekannt" und zahlte unter der bisherigen Firma als "Team Explosion" laut hier vorliegenden Arbeitsverträgen gerade mal den Mindestlohn. Allerdings wurde von den Mitarbeitern - so jedenfalls lauten an mich herangetragene Beschwerden - massiv Überstunden verlangt, so dass die Bezahlung letztendlich deutlich unter den gesetzlichen Mindestlohn fiel. Ich glaube nicht, dass er diese, durch die Beschwerden ehemaliger Mitarbeiter bekannt gewordene Praxis ändern will.

Glaubt man ferner Wortmeldungen im Internet, so steht es auch sonst mit der gesetzestreue und der Wahrung von Arbeitnehmerrechten nicht zum besten, so dass die Aussage, "Patrick L. ist ein Ausbeuter aus der übelsten Kategorie" unter dem Eindruck solcher Wortmeldungen nicht mal von der als "extrem kriminellen-freundlich" bekannten "Zensurkammer" des Land- und Rechtsbeugungsgerichts zu Köln beanstandet wird.

Übrigens: Die bisherige Webseite der Firma "Team Explosion" des Patrick L. wurde sogar von Christian Stein bei der DENIC auf dessen eigenen Name und Adresse registriert:


Wer also mal sehen will, was der Christian Stein sich von Geld der abgezockten Kunden und von der Arbeit der Außendienste der in meinen Augen nicht weniger beschissenen Außendienste leistet, der möge einfach mal sehen, was für "Protz- und Bling-Karren" in der Pagenstraße in Soest auffahren.

Auch ein Autonarr ist letztendlich ein Narr.

Aber das Thema "Wie die Euroweb-Chefs den mit Lug und Betrug erworbenen Gewinn verbraten" habe ich vorerst aufgeschoben. Bevor ich das an den großen Haken hänge lasse ich erst mal die "Staatsorgane" ein wenig vorarbeiten.

Niemand lässt sich gerne von derart verlogenem Volk verklagen ohne was in der Hand zu haben - nicht wahr?

Aber, ich verspreche, da gibt es was zu lachen.

23.04.2015

Erfahrungen mit Euroweb - Jetzt warnt auch das Schweizer Radio

Das wird dem Präsident des DIW, einem Marcel Fratzscher aber nicht gefallen, dass das Unternehmen seines lieben Bruders Daniel Fratzscher jetzt auch international "ganz tolle Presse" hat.
"Verzweiflung, Tränen und Scham. So reagieren Betroffene, die dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 von ihren Erfahrungen mit Euroweb berichten"
Zitat aus [SRF] Teure Webseiten fragwürdiges Geschäftsmodell von euroweb
"Ein Experte hat Offerten von Euroweb geprüft und sagt, die Leistung stehe in keinem Verhältnis zum Preis. «Espresso» erklärt, wie Betroffene vorgehen können. Am Freitag um 08.10 Uhr auf Radio SRF 1."
Da muss man nicht mehr explizit etwas wie "Arschloch" sagen - oder?

Die Euroweb wurde vom SRF um eine Stellungnahme gebeten.
«Im Rahmen unserer Vertragsgespräche haben Falschinformationen, Aufbau von Druck oder Täuschungen keinen Platz.»

behauptete die Euroweb des Daniel Fratzscher und seines Geschäftsführers Christoph Preuß.

Da muss ich einfach sehr explizit genau das Wort "Lügner" in den Raum werfen - und ich kann sehr genau nachweisen, dass dieses Wort weder unwahr noch rufschädigend ist. Es ist, im Angesicht der Dreistigkeit genau dieser Lüge, nämlich die höflichste Form der Kritik.

21.01.2015

Ist Euroweb-Gründer Amin El Gendi auf die Referenzkundenmasche hereingefallen?


Die Domain "elgendi.eu" wurde über die Bitskin GmbH, der einige Quellen - insbesondere gegnerische Rechtsanwälte - die selben Methoden wie der Euroweb nachsagen, für einen "amin@elgendi.de" registriert.

Bildschirmfoto: Sein Werdegang bei Xing
Die für die Registrierung benutzte Mailadresse "amin@elgendi.de" gehört übrigens zu einem Konto bei Strato.

Ich glaube aber nicht, dass ausgerechnet Amin El Gendi sich darüber freut, dass er als "web8" Referenz-Kunde der Bitskin ist. Schon gar nicht, dass er wegen dieser "tollen Webseite" jemals Dankesbriefe geschrieben hat:

Bildschirmfoto: Diese Webseite hat sich seit dem 13.10,2013 nicht verändert.
Eher schon, dass er da ein wenig "mitmischt".

06.01.2015

Euroweb Deutschland GmbH ("EW Deutschland"): Neue Firma - Neue Fehler

Eine der 10 Zutaten sind, weiter unten wird das sichtbar: Fehlermeldungen.

Ich hatte ja schon berichtet, dass, nachdem ich eine einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkte, höchst eilig eine "Euroweb Deutschland GmbH" mit dem "Euroweb-Dauerzeuge" Christian Stein als "Geschäftsführer" gegründet wurde. Auch dieses Foto hatte ich bereits gepostet:

EW Deutschland und YourRate GmbH teilen sich Briefkasten und Klingel. Viel werden die da im "DACHGESCHOSS" wohl eher nicht haben.

Ich hatte auch schon berichtet, dass die "Euroweb Deutschland" klar rechtswidrig mit "Referenzkunden" wirbt, welche gar nicht deren Kunden sind. Unter diesen Umständen stellt sich natürlich die Frage, ob denn die Leistungen dieser "Euroweb Deutschland GmbH" (agiert als "EW Deutschland") mit denen der "Euroweb Internet GmbH" vergleichbar sind.

Die Antwort? Sie sind es, diesen Fehlermeldungen nach, durchaus:

Solche Fehlermeldungen haben auf "Produktionsservern" nichts verloren. Um das zu wissen, den Grund zu verstehen und das dann auch umzusetzen bedarf es aber einer gewissen Mindestfachkompetenz ...
In der PHP-ini befindet sich der deutliche Hinweis, dass man auf Produktionsservern die Ausgabe der Fehlermeldungen abschalten soll. Hat bei der "EW Deutschland" wohl niemand gelesen oder es hat keiner von den Mindestlöhnern verstanden ... ist ja auf englisch!)

Über diese hübschen Fehlermeldungen schreibt die "Euroweb Deutschland"  (EW Deutschland):
"Blicken Sie auf Ihre Website aus dem Blickwinkel eines potenziellen Kunden. "
und führt 10 Punkte an, die man beachten soll. Das habe ich getan: Betroffene Punkte habe ich durch "Fettschrift" markiert:
  1. Bringen Sie Ihre Botschaften klar auf den Punkt.
    • Botschaft: "Wir machen viel falsch."
  2. Setzen Sie auf die Wirkung von Bildern, Grafiken, Illustrationen, Buttons und Schaltflächen.
    • Botschaft: "Wir können unsere Fehler auch in schweinchenrosa hervorheben."
  3. Gestalten Sie den Besuch auf Ihrer Website übersichtlich, kurzweilig und informativ.
    • Botschaft: "Wir halten unsere Fehlermeldungen für witzig und informativ."
  4. Überlegen Sie sich, welche Inhalte wirklich für Ihre Zielgruppe interessant sind.
    • Botschaft: "Da wir behaupten, Webseiten zu erstellen, sind solche Fehlermeldungen für unsere Zielgruppe sicher interessant. Die wollen ja wissen, was für Webseiten diese erhalten."
  5. Informationen, die nicht aktuell, relevant und verständlich sind, gehören nicht auf die Website.
    • Botschaft: "Deshalb sind diese Fehlermeldungen, wenn schon nicht für uns, dann doch für potentielle Kunden relevant und verständlich"
  6. Geleiten Sie Besucher mit wenigen Klicks zum gewünschten Ziel.
    • Botschaft: "He! Nicht gleich klicken! Erst mal einen Sack voller Fehlermeldungen lesen!"
  7. Präsentieren Sie sich als kompetenter Ansprechpartner in Ihrem Bereich.
    • Botschaft: "Nur mit Fehlermeldungen auf der eigenen Webseite wirken "Webdesigner" kompetent!"
  8. Stellen Sie kurz und einleuchtend heraus, was Sie von der Konkurrenz abhebt.
    • Botschaft: "Wir heben uns durch schlamperte Fehler von der Konkurrenz ab!"
  9. Präsentieren Sie Webseitenbesuchern Gründe, um wiederzukommen.
    • Botschaft: "Kommen Sie doch wieder um nachzusehen, ob wir den Fehler beheben konnten..."
  10. Stellen Sie das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens in den Vordergrund.
    • Botschaft: "Das bei unseren Webseiten, witzige und informative Fehlermeldungen mit lustigen Pfaden angezeigt werden ist ein Alleinstellungsmerkmal der EW Deutschland!"
Sowas nennt man dann "Blamage". Was jetzt die Leistung betrifft: Mit dem Sachverstand kann es bei der "Euroweb Deutschland" (EW Deutschland)  nicht weit her sein.


Das ist richtig. Die austauschbaren Webseiten aus dem Baukasten-System kann man vergessen.  Fatal ist aber, dass sich herausstellt, dass die "EW Deutschland" genannte "Euroweb Deutschland GmbH" mit "Referenzkunden" wirbt, deren Webseiten tatsächlich von der "Euroweb Internet GmbH" und zwar mit einem "Webbaukasten" namens "EWCMS" (Version 3) erstellt wurden.

Von wegen "maßgeschneidert"... das einzige, was hier "maßgeschneidert" ist ist die große Fresse hinter der mal wieder "nur  Euroweb" steckt.

02.12.2014

Amtsgericht Leipzig spuckt den Referenzkundemasche-Betrügern der Bitskin GmbH in die Suppe

Ein gar leckeres Abzock-Süppchen haben sie am Köcheln - so dachten die Euroweb-Nachahmer von der "Bitskin GmbH" des Karsten Spieß, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin. Doch das AG Leipzig sah scharf hin und dachte sich ganz anderes: Es lehnte die Klage der Abzocker mit Urteil vom 26.11.2014 ab. Grund: Es sieht in der Vertragsgestaltung der Bitskin GmbH keinen wirksamen Vertragsschluss. Es bestünde ein Einigungsmangel gemäß § 154 Abs. 1 BGB. In der Begründung führt das Gericht aus, dass Leistungspflichten der Bitskin in dem verschleiernd mit "Partnervereinbarung / Investitionsprogramm" überschriebenen Vertragsformular „im Dunkeln“ bleiben. Die nur mit „NM Partner“ umschriebene Leistungsbestimmung sei selbst unter Einbeziehung der AGB „inhaltsleer“. Dabei sei es bedenklich, dass der eigentliche Vertragsinhalt in AGB ausgelagert würde, die nur in winzigem Schriftgrad abgedruckt werden. Vertragspartner würden nicht erwarten, dass der eigentliche Leistungsinhalt dort abgedruckt würde. Auch die Frage, ob die Referenzkundenmasche arglistige Täuschung ist, bejahte das Gericht entsprechend den neueren Gerichtsentscheidungen dazu ausdrücklich. Die Vertragsgestaltung bei welcher die Käufer die "Katze im Sack kaufen" und sich vier Jahre lang an einen auffällig teuren Vertrag binden verstoße zudem gegen das Rechtsprinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

"Bitskin kann gegen das Urteil Berufung einlegen." - schreibt RA Stefan Musiol - für mich klingt das wie "Komm doch! Hol Dir noch eine ab!"

Und so ist es auch. Selbst wenn in der theoretisch möglichen Berufung das Landgericht nicht auf den Einigungsmangel erkennt wird es diese voraussichtlich wegen der arglistigen Täuschung oder wegen der im dunklen Sack kläglich miauenden Katze zurück weisen.

Und für diese allfällige Watsche will die Bitskin wohl eher nicht auch noch die andere Backe hinhalten.

18.11.2014

Prozessticker - LG Düsseldorf - "Euroweb Referenzkundenmasche", 34 O 67/14

Mittwoch, 19.11.2014 23:00

Fazit des Tages: Die Euroweb hat die jahrelang systematisch betriebene arglistige Täuschung der durch die Referenzkundenmasche geworbenen Kunden eingeräumt. Ich gehe dennoch davon aus, dass das Verfahren vor dem OLG endet. Wie die Richterin Stöve entscheidet kann man nie so genau wissen. Nach Lage der Dinge werde ich aber vor dem OLG definitiv Recht bekommen. Entscheidet die Richterin gegen mich, dann kann es also gut sein, dass das OLG mal wieder einen Antrag bekommt, in dem es heisst, dass gegen das Urteil der Richterin Stöve "heute hier zugestellt" Berufung eingelegt wird. Das letzte Mal hat das auch sehr gut geklappt und am Ende wurde der Euroweb verboten, mit einem eigenen Rechenzentrum zu werben. Entscheidet die Richterin für mich, so wird die von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) vertretene Euroweb wohl so dumm sein, das Verfahren vor das OLG zu tragen und die Hauptsacheklage werde ich definitiv führen wenn die Euroweb keine Unterlassungserklärung abgibt. Darüber hinaus sind jetzt schon einige Ordnungsmittelanträge vorzubereiten.

Mittwoch, 19.11.2014 18:00

Ich bin zu Hause angekommen. Im Postfach ist schon der Entwurf für einen Schriftsatz, mit dem auf die reichlich späte "Begründung" des "Widerspruchs" der Euroweb reagiert wird. Wie so oft stellt sich die rechtliche Lage nämlich ganz anders dar, als die Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) diese weit ausschweifend (12 Seiten) darstellt. Der Entwurf ist sehr gut, es braucht nur etwas "Feintuning".

Mittwoch, 19.11.2014 12:00

Ich konnte es mir nicht verkneifen, mal bei der "EW Deutschland GmbH" a.k.a. "Euroweb Deutschland GmbH" vorbei zu schauen:

Euroweb und Yourrate GmbH teilen sich die Klingel, das Büro ...

Mittwoch, 19.11.2014 09:45

Verkündung der Entscheidung am 12. Dezember. Entscheidet die Richterin Stöve erneut gegen mich, dann geht die Sache definitiv vor das OLG. Um eines kommt die Richterin jetzt nicht herum: Die muss mir die Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligen. Noch geht es nur um die einstweilige Verfügung.

Mittwoch, 19.11.2014 09:35

Die Euroweb beharrt darauf, dass ich früher Kenntnis von den Verstößen gehabt habe. Diese Kenntnis (im Gegensatz zur "Vermutung") konnte ich allenfalls nur gehabt haben, wenn diese Täuschungen auch so statt gefunden haben.Demnach räumt die Euroweb die Richtigkeit der Vorwürfe ein, dass diese jahrelang mit der Referenzkundenmasche systematisch arglistig getäuscht hat!

Mittwoch, 19.11.2014 09:30

Es wird streitig verhandelt. Ich lege dar, dass die von der Euroweb zitierten Fälle sämtlich solche Sachverhalte betreffen, in denen den Antragstellern, denen die Eilbedürftigkeit aberkannt wurde, die Verstöße gesichert (aus Druckwerken wie Werbung und AGB) gesichert bekannt waren, ich indessen aber keine Möglichkeit hatte, früher einen durchsetzbaren Antrag einzureichen. Der Anwalt Bohne von der Kanzlei Buchholz und Kollegen "ärgert sich" als ich ihm bestätige, dass dann ja die Möglichkeit bestanden hätte, gegen die Artikel in diesem Blog zu klagen. Das hätte er mal versuchen sollen! Da hätte ich am Ende Einiges zu lachen gehabt, denn die Klage wäre auch so "voll in die Hose" gegangen. Wie auch immer: Jetzt ist es auch dafür zu spät...

Mittwoch, 19.11.2014 09:15

Ich bin pünktlich abgekommen. In dem von der Euroweb äußerst kurzfristig vorgelegten "Widerspruch", gefaxt vom Gericht gestern um 17:10, wird nur die Eilbedürftigkeit bestritten. Da hätten die besser mal den Verfügungsanspruch anerkannt: Denn die Euroweb bestreitet die jahrelang und systematisch begangenen Rechtsverletzungen nicht!

Dienstag, 18.11.2014 - 19:39

Ich bin in Düsseldorf, ausgestattet mit einem Wegeplan und nur knapp 30 Gehminuten vom Landgericht entfernt im Hotel untergekommen.

Dienstag, 18.11.2014  - 14:42

Ich bin auf dem Weg nach Düsseldorf. Im Gepäck ein ganzes Paket eidesstattlicher Versicherungen von "Kunden" der Euroweb, welche mit vollem Recht durch die Referenzkundenmasche getäuscht fühlen und solchen, die "gerade noch davon kamen". Mir wurde noch immer keine Widerspruchsbegründung vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass die Richterin morgen die Einstweilige Verfügung aufrecht erhalten wird. Da braucht es nur wenig Optimismus, die Tatsachen und das Gesetz stehen auf meiner Seite.

14.11.2014

Zeugenaufruf: Euroweb-Referenzkundenmasche,
LG Düsseldorf, 34 O 67/14
Termin: Mittwoch, am 19.11.2014

Ich sag jetzt schon "Danke"!

Es scheint(*) eigentlich "mehr als zu reichen". Darüber hinaus reicht es wohl(*) auch für, nennen wir es beschönigend "eine kleine Serie an Ordnungsmittelanträgen", wegen Verstößen gegen frühere Verfügungen und Urteile. Es reicht sogar für weitere Anträge bzw. eine inhaltliche Ausweitung der allfälligen Hauptsacheklage.

Es wäre also nunmehr (auch wenn die weiteren Versicherungen nicht mehr im EV-Verfahren werden können) sehr nett und absolut nicht "hyperliquid" wenn ich weitere haben könnte. Und ich gehe davon aus, dass Urteil vielen Opfern der Euroweb-Referenzkundenmasche nützen wird. Für den Fall einer hier wohl(*) von der Euroweb anzustrengenden Berufung rechne ich sogar mit deutlichen Worten des OLG Düsseldorf, welches bei der Euroweb - wohl wegen deren notorischen Prozesslügen - inzwischen sehr scharf hinschaut.

*) Viele wissen es: "Gericht", "hohe See", "Gottes Hand" ... und so weiter.


Zum Artikel:

Wie meine Leser wissen habe ich im Juli 2014 die Einstweilige Verfügung 34 O 67/14 erwirkt, welche es der Euroweb Internet GmbH (und so oder so auch deren Töchtern) untersagt mit der Referenzkundenmasche zu werben.

Gegen diesen Beschluss hat die Euroweb im August Widerspruch eingelegt aber diesen auch nach einer Fristsetzung noch nicht begründet. Aus früheren Erfahrungen muss ich damit rechnen, dass die Euroweb und deren Anwälte nun äußerst kurzfristig, trickreich und gemäß früheren Erfahrungen dreist und vorsätzlich unwahr vortragen. Das gilt hier besonders deshalb weil der Ausgang des Verfahrens auch erhebliche Auswirkungen auf sehr viele andere Verfahren und das wirtschaftliche Weiterbestehen der Euroweb überhaupt haben kann. Nicht nur ich glaube nämlich, dass das gesamte Geschäftsmodell der Euroweb auf der Täuschung mit der Referenzkundenmasche beruht und dass ohne diese Täuschung die Euroweb "den Bach runter geht".

Ich bitte daher Betroffene, also von der "Euroweb Internet GmbH", der "EW-Deutschland", der "Internet Media Online GmbH" oder der "Webstyle GmbH" heimgesuchte aus dem Raum Düsseldorf (oder auch von anderswo) sich am Mittwoch, dem 19.11.2014 um 09:00 Uhr vor dem Raum 2.111 im Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, einzufinden und bei mir zu melden.

Falls Sie nicht kommen können oder wollen:

Allerdings befürchte ich, dass Sie da natürlich arbeiten müssen. Ich bitte Sie deshalb, mir schriftlich eine eigenhändig unterschriebene Versicherung an Eides statt per Post zu übersenden. Diese soll an niemanden adressiert sein und muss mit einer Formulierung beginnen:
"In Kenntnis der gemäß § 156 StGB bestehenden Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt versichere ich wie folgt an Eides statt:"
Dann beschreiben Sie bitte detailliert,
  • wann Sie von wem in wessen Auftrag angesprochen und/oder besucht wurden und
  • welche Versprechen Ihnen gemacht wurden.
Dabei ist insbesondere wichtig, ob und wie
  1. Ihnen mündlich ein Rücktrittrecht (gleich welcher Art) versprochen wurde
  2. Ihnen vorgemacht wurde die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
  3. Ihnen vorgemacht, als "Referenzkunden" oder "Partner" würden Sie erhebliche Preisvorteile erhalten. 
  4. Ihnen vorgemacht wurde, dass Sie als "Referenzkunden" insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten
  5. Ihnen vorab telefonisch vorgemacht wurde, dass der Besuch der Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob Sie als Partner in Frage kämen.
Bitte übersenden Sie auch Kopien der eventuell geschlossenen Verträge und aller anderen, Ihnen noch zur Verfügung Unterlagen. Formulieren Sie dazu: "An Unterlagen füge ich Kopien folgender Schriftstücke bzw. Urkunden bei ... (Liste)" 

Ich bitte um Zusendung an
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel


Danke.
Warnungen  an die Euroweb / Kanzlei "Buchholz und Kollegen":

1.) Einen Prozesstrick wie in der Sache mit den Kaltanrufen wollen Sie bitte gegen mich nicht wiederholen. Ich spiele nicht! Wenn Sie diese "Zirkusnummer" wiederholen, dann sollten Sie darauf gefasst sein, dass Sie diesmal einen Gegner haben, mit dem man solche Späße jedenfalls nicht ungestraft treibt. Ich möchte also nicht in Ihrer Haut stecken, wenn Sie mir und dem Gericht also mit derselben Nummer kommen. Das geht prozessual, strafrechtlich und publizistisch schwer daneben. Ich denke auch die Vorstände eines gewissen Verbandes merkwürdiger Kaufleute werden das nicht wollen.

2.) Auch wollen Sie bitte keine Zeugen antreten lassen, mit welchen der Herr Berger kurz vorher im Café Luise (oder anderswo) bespricht, was diese auszusagen haben und was nicht.

3.) Unterlassen Sie es zu lügen! Ich erinnere Sie an Ihre vorsätzlichen und bewussten Lügen in zahlreichen Verfahren, nur exemplarisch in den beiden Sachen vor dem LG Mönchengladbach.

4.) Herr Philipp Berger, Herr Andreas Buchholz, Frau Adrijana Blazevska: Den garstigen, protzigen und wie so oft verlogenen Pressebericht des Philipp Berger habe ich gelesen, gespeichert und gerade eben auch (sogar in der Version von "Berger-Law.de" gedruckt. Zitat:
"... werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin [an anderer Stelle genannt: Euroweb und Webstyle] als möglicherweise in einigen Passagen irreführend..."
Da wird es aber ziemlich schwer jetzt noch anderes zu behaupten. Schicken Sie (wie so oft in solchen Fällen) einfach einen kleinen Angestellten oder eine kleine Angestellte um den Widerspruch zurück zu nehmen und die einstweilige Verfügung als "letzte Regelung" anzuerkennen. Derlei ist doch der Job der vermeintlich zweitklassigen (angestellten) Anwälte Ihrer letztklassigen Kanzlei - oder?

Das ich obiges zitieren kann ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie sich die oft unbedachte, oft unsachliche und oft unsachgemäße "Ligitation PR" der Kanzlei "Berger Law LLP" (jetzt als "Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" agierend) negativ auf die prozessualen Aussichten der Mandanten auswirkt. Jeder andere Mandant würde die spätestens jetzt herausschmeißen. Die Euroweb wird das weiterhin nicht tun. Ich denke darüber, dass diese auch ganz besonders auf deren oft genug vorsätzlichen unwahren Vorträge angewiesen ist.

Oder ist es etwa so, dass die Partner zu viel wissen und der Christoph Preuß die Anwälte deshalb fast freiwillig "versorgen" muss? Das wäre ja ... ja ... aus meiner Sicht verdammt nah an allem was ich mir als plausibel vorstellen kann.

Bringen Philipp Berger und Andreas Buchholz ihren Mandant Christoph Preuß (Euroweb) in den Knast?

Gegen die Euroweb Internet GmbH und deren Geschäftsführer gab es ja bereits eine einstweilige Verfügung wegen der Kaltanrufe.

In diesem Verfahren wurden, weil sich die Euroweb nicht an das Verbot hielt, auch schon Ordnungsstrafen verhängt. Ich weiß zwar nicht, ob diese schon rechtskräftig sind, kann mir aber vorstellen, dass Christoph Preuß in diesem Fall eiskalt seine Buchhalter anwies, die Beträge (ab 5000 Euro) zu überweisen.


Bringen die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz ihren Mandant, den Euroweb-Chef Christoph Preuß, durch dummes Handeln in den Knast?

In solchen Verfahren steigen die verhängten Strafen stetig an, werden quasi mit jedem neuen Fall verdoppelt. Dieses sollte ein brauchbarer Anwalt schon mal wissen, wie auch von der Tatsache, dass ab irgendeinem Zeitpunkt das Gericht dann nicht mehr etwa nur eine aus der Portokasse zu zahlende Geldstrafe verhängt, sondern gleich Ordnungshaft.

Wenn nun die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz meinen, dass es prozessual doch recht nützlich sei, wenn man erst in der mündlichen Verhandlung über deren Widerspruch gegen die "Referenzkundenmasche-Verfügung"  eine Begründung für den durch diese eingelegten Widerspruch nachschiebt, dann haben diese wohl obiges ein wenig mehr vergessen als man einem Anwalt (oder gar drei davon) zutrauen würde. Und diese hier haben offensichtlich zur Gänze vergessen, dass ich gerne Nägel mit Köpfen mache. Denn eines ist klar: Ich muss mich dagegen absichern, dass die  "Referenzkundenmasche-Verfügung" womöglich infolge falschen und unwahren Behauptens oder Bestreitens (jenseits des Gedankens an einen Fehler des Landgerichts wäre das übrigens allenfalls höchstens teilweise möglich gewesen) aufgehoben wird. Ich weiß ja auch, dass und wie die Euroweb und deren Anwälte (jedenfalls die der Kanzlei Berger, Buchholz, Blazevska) vor Gericht lügen - was ich völlig unbesorgt schreiben kann, denn ich habe die Beweise.

Für die "Referenzkundenmasche" suche ich natürlich nach weiteren Zeugen. Und an dieser Stelle wird es interessant, denn
  1. Alle Zeugen geben an, dass der Termin mit den im Lügen geschulten Drückern durch Kaltanrufe zu Stande kam.
  2. Zu dem habe ich Zeugen, die auch nach dem Erlass der Verbotsverfügung noch mit der Referenzkundenmasche angesprochen wurden.
  3. Weiter habe ich eine Aussage, nach welcher die Euroweb gegen das Urteil des OLG Düsseldorf verstieß, welches der Euroweb das Bewerben eines "eigenen Rechenzentrums" und "unternehmenseigener Server" verbietet. Und dieser wird das für die Ahndung zuständige Landgericht ganz sicher glauben.
Es kann also sein und wird immer wahrscheinlicher, dass die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz den Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß demnächst hinsichtlich seiner Rechte im Vollzug der Ordnungshaft (übrigens sind § 171 ff Strafvollzugsgesetz einschlägige Literatur) beraten müssen.

Kann aber auch auch sein, dass die sogar dabei wieder "Mist bauen".

Wenn jetzt aber der derzeitige, formelle Euroweb-Chef Christoph Preuß die möglichen Reaktionen seiner Gegner ebenso schlecht in das eigene Planen und Handeln einbeziehen kann wie seine quasi unternehmenseigenen Anwälte, dann dürfte er im Knast wohl nicht zu einem begehrtem Schachpartner werden. In solchen sitzen oft Betrüger die das weitaus besser können und die suchen "würdige Gegner", keine "Dummköpfe". Gegen "Schach-Idioten" zu spielen macht nämlich keinen Spaß.

Der (noch nicht rechtskräftig) zu 3 Jahren Haft verurteilte "Hubschraubereinsatz"-Middelhoff (die Chance besteht, dass sich beide treffen) jedenfalls wird ihn wohl eher verachten.

Dem Herrn Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß und den Anwälten der Kanzlei Buchholz und Kollegen wünsche ich viel Spaß in der von diesen wohl anzustrengenden Berufung und dann in der Hauptsache, sodann in der Berufung und der theoretisch möglichen Revision sowie der wahrscheinlich notwendig werdenden Nichtzulassungsbeschwerde: Ein "Querulant" ist einer, der Verfahren führt, die von Anfang ohne Aussicht auf Erfolg sind. Und, wenn man es recht betrachtet, liegt die Sache in Anbetracht des Widerspruchs hier auch so. Und es wird der Euroweb und Christoph Preuß persönlich darüber hinaus durch die nun allfälligen Ordnungsmittelanträge sehr wahrscheinlich weiterer Schaden entstehen.

07.11.2014

"Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" verliert auch - wegen arglistiger Täuschung - Zusammenhänge mit der Euroweb?

Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet es:
"Das Amtsgericht Kerpen b. Köln sprach in seinem Urteil vom 30.01.2014 der Betroffenen Unternehmerin das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bestellung einer Internetpräsentation wie der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu. Dieses Urteil bestätigte nunmehr das Landgericht Köln am 31.07.2014 mit einstimmigem Beschluss der Berufungskammer in der Sache 13 S 30/14."
Der Werber der Firma Webweisend hatte der Kundin vorgemacht, dass diese die Präsentation ohne Erstellungskosten aus dem Werbebudget von Webweisend erhalte und nur für Hosting und Service einen Anteil zahlen müsse. Doch damit nicht genug:
"Außerdem war Webweisend unter Verdeckung der richtigen Firmierung als "Media Company" aufgetreten. Mit dieser auch durch die Euroweb Gruppe praktizierten Trickserei ("European Website Company") soll verhindert werden, dass Betroffene vor dem Präsentationstermin Negativberichte im Internet recherchieren können."
schreibt Stefan Musiol weiter.

Un déjà-vue? Si! C'est vrais! Un déjà-vue!

Tatsächlich. Webweisend nutzt die selbe Trickkiste wie die Euroweb: Referenkundenmasche, Namenswechsel. Doch es gibt da noch ein paar Sachen. Referenzkunde der "Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" ist eine "Kanzlei Schauwienold Daniel & Kollegen". Gegen die habe ich derzeit nichts vorzubringen. Aber den Name kenne ich.

Die stand als "Kooperationspartner" auf der Webseite des Gerichtskasso-Philipp Berger. Zudem war ein recht früh gegangenen Partner des Kölner Zweiges der Kanzlei des Philipp Berger dort mal Angestellter.

Dann wäre da noch, dass Webweisend ebenso wie die Euroweb (diese aber nur die eigene Webseite) bei OSN in Nürnberg hostet (gegen OSN liegt hier nichts vor)  - Immerhin hostet also Webweisend die Seiten der Kunden nicht billigst und technisch höchst fragwürdig in Bulgarien - wie die Euroweb es deren Kunden nur eben nicht sich selbst zumutet. Insofern könnte Webweisend als geradezu "seriös" gelten. Wenn es das Urteil nicht gäbe.

06.09.2014

Zu "Euroweb" und "BLAZEVSKA & Partner Rechtsanwälte"

Ich habe das natürlich nicht gänzlich verpasst. In und zu Köln gibt es keine Filiale der "Kanzlei Berger Buchholz  und Kollegen (Düsseldorf)" mehr, sondern eine ganz "neue" Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"

Die Partner sind:
  • Adrijana Blazevska
  • Philipp Berger
  • Andreas Buchholz
bei der derzeit noch beworbenen "Kanzlei Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf sind es:
  • Andreas Buchholz
  • Philipp Berger
  • Adrijana Blazevska
Wurde wohl mal wieder ein neuer Name gebraucht. Doch nicht alles ist schlecht und ich weiß auch schon wofür die neue Kanzlei taugt:

Für einen Vergleich!

Genauer für einen Vergleich der Leistungen und Preise der Euroweb mit denen eines Wettbewerbers, denn die "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"  vertraut nicht etwa der Euroweb sondern Jimdo. Fangen wir beim Vergleich mal mit der Lei(s)tung an:

1.) Pingen wir mal die Server:

fastix@trainer:~$ ping -c3 buchholz-kollegen.de
PING buchholz-kollegen.de (91.199.247.29) 56(84) bytes of data.
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=1 ttl=55 time=81.1 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=2 ttl=55 time=81.8 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=3 ttl=55 time=81.7 ms

--- buchholz-kollegen.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2002ms
rtt min/avg/max/mdev = 81.175/81.582/81.863/0.375 ms

Also, zu dem Server in einem Bürohaus in Bulgarien, auf dem die Euroweb Internet GmbH die Webseite der Kanzlei Buchholz und Kollegen hostet, dauert der Ping rund 81 Millisekunden.

Vom selben Host aus pinge ich www.blazevska.de:

fastix@trainer:~$ ping -c3 www.blazevska.de
PING www.blazevska.de (148.251.68.200) 56(84) bytes of data.
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=1 ttl=52 time=37.2 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=2 ttl=52 time=36.6 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=3 ttl=52 time=36.3 ms

--- www.blazevska.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2003ms
rtt min/avg/max/mdev = 36.352/36.750/37.282/0.391 ms

Also, zu dem Server in Deutschland auf dem Jimdo die Webseite der Kanzlei  "BLAZEVSKA & Partner" hostet, dauert der Ping nur rund 36 Millisekunden.


Fazit: Jimdo braucht für die Pings aus Deutschland 45 Millisekunden weniger und damit deutlich weniger als die Hälfte der zu dem Server der Euroweb benötigten Zeit. Die Seite vom Server der Euroweb baut sich auch deswegen deutlich langsamer auf, wie gleich zu sehen ist. Der Punkt geht an Jimdo.

2.) Wie lange dauert der Seitenaufbau?

Die Webseite der "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte" entspricht vom Umfang her in etwa derjenigen der "Kanzlei Buchholz und Kollegen". Bei der letzteren beträgt die Datenmenge der Startseite 1,3 Megabyte. Das ist viel zu viel...


Die übergroße und ohnehin alles andere als "optimierte" Webseite der "Buchholz und Kollegen" (Ersteller, CMS und Hoster: Euroweb) braucht mehr als 15 Sekunden wenn diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist extrem lang und liegt nicht nur an der Datenmenge, sondern vor allem an den Servern (wohl gerade in der Kombination mit dem "Euroweb-CMS") und/oder deren Anbindung.

Selbst ein 16.000er DSL schafft diese Datenmenge im Download nämlich locker in einer Sekunde.


Die nicht perfekt optimierte Webseite der BLAZEVSKA & Partner (CMS und Hosting: Jimdo) braucht bei einer fairen Messung unter gleichen Bedingungen nur 1,93 Sekunden bis diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist kein "Bestwert" - aber vertretbar.


Fazit: Die Auslieferung und der Empfang der von der Euroweb vermurksten Webseite dauert rund 8 mal so lange wie für die von Jimdo benötigt. Das ist krass schlecht. Die Euroweb definiert zwar, das "www" manchmal (und bei den Referenzkunden stets) "world width waiting" bedeutet, aber der Punkt geht an Jindo.

Jindo gewinnt in der Kategorie "Technik" in allen Subdisziplinen.

Unter http://de.jimdo.com/preise/vergleich/ lässt sich herausfinden, was Jimdo bietet und verlangt. Die Preise (mal abgesehen vom kostenlosen Angebot, welches wohl nur für Privatpersonen in Frage kommt) sind nicht nicht die geringsten - aber auch nicht überzogen. Ich nenne sie "marktgerecht". Für die Website der Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner" hätte ich hier wohl das Paket "Jimdo Pro" gewählt. Das kostet 60 Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat. Oder 240 Euro über 4 Jahre hinweg. Inklusive Mehrwertsteuer.

Dafür gibt es bei Jimdo eine ganze Reihe von Leistungen welche von der Euroweb nicht oder nur gegen "fetten" Aufpreis angeboten werden (Blog, Shop, Bildergalerien). Es gibt allerdings nur eine Mailadresse. Das wird nicht jedem genügen. Übrigens verursachen die Mailadressen kaum Kosten - sonst gäbe es ja keine Freemailer wie GMX, Gmail, Hotmail, Jahoo, ...

Die Euroweb verlangt von den "Referenzkunden" derzeit 199 Euro "Startgebühr" und dann rund 190 Euro pro Monat und darf nach einem von mir erwirkten Beschluss des LG Düsseldorf nicht mehr vorsätzlich unwahr behaupten, dass es sich dabei um eine Marketingaktion, oder ein zeitlich und örtlich begrenztes, vergünstigtes Angebot handele. "Vergünstigt" war das nicht:

Denn über vier Jahre hinweg sind das 9.239 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Macht dann 10.994,41 Euro. Oder eben fast 10.754,41 Euro mehr als Jimdo verlangt.

Doch halt! Was ist denn mit den Kosten der Webseitenerstellung?

Nun, dafür und für die Updates kalkulierte die Euroweb (vertreten von Adrijana Blazevska, Philipp Berger und/oder Andreas Buchholz) vor Gericht mehrfach für einen jeweils in Umfang und Aufwand vergleichbaren Webauftritt knapp unter 3.000 Euro (netto) - nehmen wir dafür also die (auch überteuert erscheinende Summe von 3.570 Euro (brutto) an.

Wenn man dann das Erstellen der Webseite und der Updates (selbst zu den über-fetten Preisen der Euroweb hierfür) herausrechnet verlangt die Euroweb also mit dem 4-Jahresvertrag 7.254,41 Euro (brutto) bzw. 7.096 Euro (netto) mehr für die gleiche Leistung.

Ich zeige das mal mit einem Diagramm, denn auch hier sagt ein Bild mehr als tausend Zahlen:

Diagramm: Preise der Euroweb und von Jimdo, bereinigt um den Preis für die Erstellung der Webseite.

© 2014 Jörg Reinholz

Wofür die Euroweb so beeindruckend viel mehr will ist völlig unklar. Das Geld wird wohl vom ineffektiven und extrem teurem Direktvertrieb "gefressen", geht in den Gewinn oder wird in abenteuerlich erscheinende Projekte gesteckt, denn die Euroweb Group finanziert bekanntlich höchst verlustträchtige Auslandsgesellschaften in Österreich und in der Schweiz und wohl direkt oder indirekt auch neue Firmen wie z.B. die yourRate, youCom oder die Net365.

Auch die Kategorie "Preis" geht also an Jimdo.

Jetzt kommt das "Beste":

Sollte
  • Adrijana Blazevska oder
  • Philipp Berger oder
  • Andreas Buchholz
also nochmals irgendeinem Gericht gegenüber behaupten, dass die Preise der Euroweb "marktgerecht" oder "nicht überteuert" seien, dass die "Referenzkunden" der Euroweb mit den miesen, aggressiven Verkaufstricks und insbesondere durch arglistige Täuschung also nicht dazu gebracht wurden, Verträge mit Wucherpreisen zu unterschreiben, dann werde ich erneut der erste sein, der diese "Rechtsanwälte" laut, deutlich und in der Öffentlichkeit

"Lügner und Betrüger"
nennt.

Denn die Adrijana Blazevska und deren Partner kennen jetzt nachweislich die Preise der Euroweb und spätestens seit dem 3.8.2014 mindestens die eines Wettbewerbers und wissen also genau, dass "Euroweb-Referenzkunden" regelmäßig verarscht und ganz übel abgezockt werden. Diese wissen also auch sehr genau, dass ein solcher Vortrag eine vorsätzliche Lüge vor dem Gericht, begangen in der Absicht, das Gericht zu täuschen und der Euroweb hierdurch zum Nachteil der Prozessgegner einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wäre.

Das vorstehende ist die klare Definition des Prozessbetruges.