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30.03.2026

Der Fall des Markus Haintz, Köln -
Oder: „Haintz Naturpartei“

Über eine frühere Abmahnung, die tiefe Zweifel am Können und der Ehrlichkeit des Markus Haintz sät, habe ich hier berichtet. Es gibt eine neue Abmahnung von der Nervensäge Markus Haintz. Also einen neuen Artikel:

Der mir wegen seines Schriftschlechts und seines Goutierens an üblen Beleidigungen von Vertretern der der demokratischen Parteien durch blödes Pack und also seinen offenen Sympatien für rechtes und wirres Gesocks eben als „rechtswirrer“ geltende Markus „Media“ Haintz schmückt sich (ich behaupte derzeit nicht, dass er das formal zu Unrecht täte) mit der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“.

Zuständig dafür, das zu tun, was ich also erhoffe - nämlich ihn aus der Anwaltschaft zu entfernen - ist die Rechtsanwaltskammer Köln.

Ein rechtsradikaler, „kackblauer“ AfD-Vollpfosten und Covidiot hingegen hat sich Haintz auf X sogar als Justizminister gewünscht. Das dürfte aber zu Spannungen führen, denn andere Covidioten wollen den Rechtsbeuger von Weimar auf diesen Posten hieven. Dabei ist Markus Haintz offensichtlich „wenig geeignet“:

(Video bei Youtube)

Ab hier höre ich damit auf, die Sprache der rechtsradikalen Ratten und der freiwillig unmaskierten oder ungeimpften Seuchenvögel aus den Reihen des covidiodistisch-unsolidarischen Packs zu benutzen. Dies diente mir dazu, mich denen und solchen „Wichsern“ gegenüber verständlich zu machen, die mich z.B. als „linksgrün versifft“ bezeichnen würden.

Im Video ist zu u.a. zu sehen: Der vorlaute Rechtsanwalt Haintz fühlt sich z.B. selbst „beleidigt“ und „verleumdet“, behauptet unrichtig eine Straftat, wenn man ihm unterstellt (ein anderer Covidiot - nicht der, der den Corona-Haintz als Justizminister vorschlug - tat dieses) dass Haintz Mitglied des Verfassungsschutzes sei. Wie schön er sein Smartphone zuckt und ein „Beweisfoto“ schießt - das hat Einiges mit den „Beweisen“ seines Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) gemeinsam...

„Haintz (als) Naturpartei“

Nachdem ich schon gestern über eine wirr anmutende und teilweise grob unrichtige Abmahnung des nur selbstangeblichen Freundes der Meinungsfreiheit bereichtet habe, hat mir der Herr Jurist eine weitere Abmahnung geschickt, die ich hier und jetzt sezieren werde.


Der Rechtsanwalt Markus Haintz vertritt sich also selbst. Gegen mich. Es gibt da unter Juristen das Sprichwort, dass nur ein Esel sich selbst verträte. Nun ja. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2006 (Az. VI ZR 175/05) kann ein Anwalt, der selbst über die entsprechende Sachkenntnis im Wettbewerbsrecht verfügt, keine Kosten verlangen, wenn er wegen typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen in eigener Sache abmahnt. Das gilt übrigens auch außerhalb des Wettbewerbsrechts (z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05) - also gilt das z.B. auch im „Äußerungsrecht“.

Wenn man also als Anwalt und Naturpartei unter seine Abmahnungen in eigener Sache eine derart sportliche Forderung nach schnödem Mammon schreibt:

dann muss man den Betrugsverdacht gegen sich gelten lassen.

Haintz zitiert mich:

und behauptet:

„Die unterstrichenen Passagen sind rechtswidrig und verletzen den Unterzeichner in seinem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Sie sind nicht berechtigt, dem Unterzeichner „Betrug“ zuzuschreiben. In einer Anspruchsrühmung läge – selbst wenn sie falsch wäre (qua non) kein Betrug.“

Nun. Untersuchen wir, ob das stimmt. Das ich tiefe Zweifel am Können und der Ehrlichkeit des Rechtsanwaltes hege ist meine Meinung, deren Verbreitung mir das, sich wohl als „ehrlich“ dargestellt wissen wollende, formale „Organ der Rechtspflege“ Haintz hier in der Rolle der „Naturpartei“ verbieten will. Eben so will mir der also nur angebliche „Freund der Meinungsfreiheit“ (diese soll ja eine Grenze haben, sobald er sich als „angepisst“ ansieht - Art. 5 GG regelt das aber ganz anders) mir die Äußerung verbieten, dass ich seine Handlungsweise der Öffentlichkeit, aber auch der Staatsanwaltschaft und darüber hinaus der Anwaltskammer als „versuchten Betrug“ vorstellen werde. Nun. Ich habe darüber berichtet, dass ich meine Meiunung, diesen gegenüber geäußert habe. Und ich habe dargelegt, warum ich von Betrug ausgehe. 

Haintz queruliert weiter:

Nun, es geht hier um Abmahnungen, die mit einer Kostenforderung verbunden wurden, was - da stütze ich mich auf die oben genannten, höchstrichterliche Entscheidungen - zu Unrecht erfolgte. Was sagt der BGH dazu? Eine Abmahnung kann gerade im Hinblick auf die unberechtigte Kostenforderung Betrug im Sinne des § 263 StGB sein. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 StR 483/16) 

Zitat:

Die konkludente Erklärung der berechtigten Abrechnung der Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG) stellt zudem nicht lediglich ein Werturteil, sondern eine Täuschung über den zugrundeliegenden Tatsachenkern dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 – 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344 und vom 6. Oktober 2009 – 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146; MüKo-StGB/
Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 79 ff.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 9).

Nun. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ist inzwischen durch § 13 Absatz 3 ersetzt, aber das tut nichts zur Sache, denn der BGH zeigte im Strafverfahren nur auf, auf welche gesetzliche Regelung sich der verurteilte Betrüger in der Abmahnung zur Begründung der Kostennote berief.  Auch das gilt also offensichtlich nicht nur im Wettbewerbsrecht. Ich gehe im Hinblick darauf, dass jemand, der für sich in Anspruch nimmt, ein „Organ der Rechtspflege“ zu sein, sich auch fortbildet - und die hier genannten Urteile gehören zum „Grundwissensschatz“ eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin, das auch weiß, wenn - ein Schlosser das weiß!  Besonders wenn diese Juristen „in Äußerungsrecht machen“. Dann darf ich aber äußern, dass ich mich „abgezockt“, sogar „betrogen“ fühle und dementsprechend Strafanzeige erstattet habe oder dieses tun werde. 

Ich ändere die obige Äußerung des Anwalts Haintz mal ab:

  • Über die Berechtigung einer Strafanzeige werden die Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichte entscheiden. Das bedeutet, dass durch den Bericht, dass eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt wurde oder jemand dieses vor habe, eine Verleumdung nicht vorliegen kann. Jedenfalls nicht wenn die dargestellten Tatsachen und Handlungen, die zum Vorhalt des Betruges führen, wahr und richtig sind.

Und das sind diese vorliegend. Ich stütze mich ja auf die Rechtsprechung des BGH.

Doch lesen wir weiter in der Abmahnung der vorlauten Naturpartei Markus Haintz:

Natürlich darf man auch Vermutungen anstellen, was der Herr Haintz wohl „vorschützen kann oder wird“ um dem Vorwurf zu umgehen, dass sein Vorgehen, nämlich das sehr leicht als grob unwahr erkennbare Behaupten, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“ als „nicht-vorsätzlich“ abzutun, um dem Betrugsvorwurf (also durch das Vorhalten einer falschen Tatsachenbehauptung in einer Abmahnung mit hoher und unberechtigter Kostenforderung) zu entgehen. Und natürlich ist es so, dass die ganz eindeutig vorliegende Grobheit der Unwahrheit der von Haintz behaupteten Tatsache auch zu einer groben Beurteilung der möglichen Ausreden im Rahmen einer Meinungsäußung führt. Da gibt es nichts zu verurteilen.

Die Unwahrheit seines Behauptens, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“, ist jedenfalls so grob und deutlich, dass man bei einem Rechtsanwalt (dem ja allgemein eine gewisse Intelligenz nachgesagt wird) schon EINIGES GROBES vorliegen muss, damit er Umstände behaupten kann, die zu einem „unabsichtlichen“ unwahren Behaupten führen. Dazu gehören - und das ist Volkswissen: Geisteskrankheit (Degression) und natürlich chemische Beeinflussungen durch Medikamente, natürlich auch die Volksdroge Alkohol. Wir haben ja sogar schon „voll bekokste“ Fußballtrainer gesehen, die im Drogenwahn loszogen und eine Haarprobe abgaben - um zu beweisen, dass sie keinen Koks nahmen.  Auch das „positive“ Ergebnis ist bekannt.

Interessant ist, dass der Herr Haintz nicht dagegen vorgeht, dass ich notierte, dass seine Behauptung in der ersten Abmahnung, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“ leicht erkennbar unwahr ist. Damit räumt er, so sehe ich das, konkludent die Täuschung in der ersten Abmahnung ein.

Kommen wir zurück zum in eigener Sache gar empfindsamen Markus Haintz, der da folgendes als angebliche Rechtsverletzung moniert:

So schrieb ich über Haintz' Geldgier. Um dieses, wie von Haintz sportlich und mutig behauptet, als „Rechtsverletzung“ durchzuwinken müsste ein Richter aber „ein besonders guter Freund“ des Herrn Markus Haintz sein und den „Sportgeist“ des Weimarer Rechtsbeugers aufweisen, der ja (so einige Covidioten) sogar Justizminister werden soll. Wie auch immer: Das obige ist eine klare Meinungsäußerung, die einen wahren Tatsachenhintergrund hat und der BGH ist da ganz bei mir. Siehe oben.

Markus Haintz wird in beiden Sachen also vorhersehbar verlieren. Und ich werde in beiden Sachen dafür Sorge tragen, dass der laute und arrogante Herr Rechtsanwalt Markus Haintz gegen mich (einen Schlosser) persönlich verliert. Dass ich also, bevor es zu einem Urteil kommt, selbst eine Entscheidung eines Gerichts bewirken kann. 

Wenn er nach diesen, leicht zu erwirkenden Beschlüssen weiter queruliert wird es eben sehr teuer für den Spendensammler Markus Haintz.

(auf § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO sei der Herr in diesem Zusammenhang hingewiesen)

12.02.2024

Abmahnungen können sehr interessant sein. (II)
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover - Heute: „Schmerzensgeld“

Ich selbst kenne das von einem Logistikdienstleister:

„Es gibt keinen Auftrag, den wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir den haben wollen.“

Dieser, bei genauem Hinschauen unmoralisch wirkende Ansatz ist gerade unter Rechtsanwälten weit verbreitet. Deren moralische Rechtfertigung besteht häufig (nehmen wir z.B. die öffentlichen Äußerungen von Ralf Höcker) darin, dass ja sogar ein Kindermörder Anspruch auf Verteidigung habe. Was unzweifelhaft der Fall und insoweit richtig ist.

Nein: Die vorliegende Abmahnung stammt nicht von Ralf Höcker - ich nenne den „kritzelwitzelnden“ Junganwalt der angeblich auf „Medienrecht“ spezialisierten Kanzlei (und diese selbst) - derzeit - nicht. 

Obwohl ich das dürfte.

Nur ist die behauptete „Verteidigung“ oft tatsächlich ein, mit Absicht und Bedacht deren wirtschaftliche Existenz bedrohender Angriff auf Journalisten - eben so häufig (mittelbar) ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und Demokratie - und deshalb „moralisch verwerflich“. (Was bei einigen Sachen, derer Ralf Höcker sich öffentlich berühmt, der Fall ist.)

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Der Fall des Andreas „Verbalterrorist“ Skrziepietz aus Hannover

In der bereits angesprochenen Abmahnung vom 29.01.2024 um 17:13, die weder einer sachlichen noch juristischen Beurteilung stand hält, dafür aber nachweislich zum Vorwurf des Betruges führende Unwahrheiten enthält, setzt ein nur noch nicht genannter Junganwalt einer nur noch nicht genannten Kanzlei einen

„Gegenstandswert“ von 64.000 Euro

wegen nur behaupteter „Ehrverletzungen“ zum angeblichen Nachteil des besagten „Ex-Docmachers“ und gegenwärtigen Verbalterroristen Andreas Skrizepietz aus Hannover an.

Nur ist dieser „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover weder Fürst noch Konzernlenker, sondern ein „deutlich drittklassiger“, weil wenig eloquenter Verbalterrorist - und nicht mal so prominent wie die „Operationsergebnisse“, die im „Dschungel“ von RTL zeigen, welch schweren ästhetischen Schaden „Schönheits“-Chirurgen vermittels Silikon am Menschen anrichten können. Zudem ist völlig unklar, wovon der mit seinem großmäuligem Verbaldreck in die Öffentlichkeit drängende „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover überhaupt lebt: Immerhin hat er zu jeder Tageszeit genug Zeit gefunden mich mit wohl hunderten belästigenden „Kommentaren“ - darunter aberdutzende strunzblöde Beleidigungen - zu überziehen und für diesen Zweck tief nachzuforschen - was Stalking ist.

Ich habe ergo die Vermutung, dass der Betrag von 64000 Euro das Jahresbruttoeinkommen des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover weit übersteigt: Immerhin hat mir jemand (ich nenne meine Quellen nicht) „erzählt“ - ich weiß nicht, ob das stimmt -  Andreas Skrziepietz wohne wieder bei seinen Altvorderen im Kinderzimmer. Was schon ein „Geschmäckle“ hätte weil er ja - nach eigenem öffentlichen Behaupten - vor 25 Jahren ein Studium mit dem „3. Staatsexamen“ abgeschlossen haben will... Rein ökonomisch betrachtet wäre das - ich meine das „Wohnen im Kinderzimmer“ - sicherlich auch für einen also über 50-jährigen sinnvoll.  Und viel „Damenbesuch“ wird  der Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl - im Hinblick auf seine öffentlichen Äußerungen - auch nicht haben.

Auch hinderlich im Hinsicht auf den obskur hohen Streitwert: Mein Blog ist nur ein Blog und keineswegs ein Massenmedium. Der Leserkreis ist insofern beschränkt, als dass sich z.B. Personen, welche via Anbruf bei einer Servicenummer Geld dafür ausgeben, um die besagten Silikonwülste im Dschungel zu halten, mit diesem Blog „eher überfordert“ fühlen dürften. Anders ausgedrückt: Dieser Blog wendet sich an eine „kleinere und interessierte“ Leserschaft. Und natürlich an jene, deren „Tun, Tuten und Blasen“ ich hier bespreche. Die wieder interssieren sich aber nur - angstvoll - dafür, was ich über sie selbst zu berichten weiß.

Warum also dieser obskur hohe Ansatz?

Nun, das ist einfach. Der Anwalt berechnet seine Gebühren nach RVG. Und zu dieser gibt es eine Tabelle, die sehr schön zeigt, dass diese Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Je höher also der Gegenstandswert ist - um so höher ist also die Gebühr. 

Wenn also der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus dem fernen Hannover (Die Kanzlei sitzt hunderte Kilometer von Hannover und auch weit von Kassel entfernt) anruft und will, dass man dem „gar bösen“ Schlosser Jörg Reinholz eine Liste von Äußerungen untersage und dabei unbewusst sein Schädigungsinteresse darlegt, dann fragt sich ein Anwalt stets, ob diese Äußerungen nicht auch berechtigt sein können und wägt ab:

  • Will ich dieses Mandat?
  • Was, wenn der Jörg Reinholz recht hat? 

Und kann, (sofern er was taugt) aufmerksam geworden durch dem Umstand, das als „Nazis“ betitelte doch eigentlich bei Höckers in Köln, Nahrath, Klemke & Co., meinetwegen auch Mandic anrufen, binnen Minuten durch eine Google-Suche erfahren,  dass der Fall „mindestens heikel“ ist, die prozessualen Aussichten „mies bis beschissen“ sind. Aber weil der Anwalt „jung ist und das Geld braucht“ kommt er zu obigem ...

„Es gibt kein Mandat, welches wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir das haben wollen.“

Ich weiß, dass viele, wenn nicht alle Anwälte die aus dem „Gegenstandswert“ berechneten Gebühren nicht nur als Entlohnung  oder Aufwandsentschädigung ansehen, sondern als ein. ihnen vermeintlich  zustehendes „Schmerzensgeld“.  Das hat zwar der Gesetzgeber so nicht vorgesehen - weshalb das auch unzulässig ist - wird aber gemacht.  Und im Hinblick auf solche ganz besonderen Patienten Mandanten wie eben den Andreas Skrziepietz aus Hannover ist es auch „menschlich verständlich“.

Das Beste daran ist: Wutblinde Mandanten steigen, ihrem Schädigungsinteresse folgend, hoch erfreut auf sowas gerne ein - weil die denken vermeinen, dass der Gegner - das bin vorliegend ich selbst - das bezahlen muss. So wird das auch bei „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz gelaufen sein. Naja. Da ist er jetzt ärmer und kann dem schlechten Geld gutes solches hinterherwerfen - auf dass er noch ärmer werde.

Ein Gericht kann den Streitwert ändern. Das hat z.B. das AG Kassel in dem Fall gemacht, in dem der seinerzeit berühmte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich - persönlich - verlor: 

  • Das Gericht wollte dem schon damals weitgehend insolventen und die eigenen Mandanten betrügenden Günter Freiherr von Gravenreuth wohl die Nachricht mitgeben, dass seine Ehre nicht mehr viel wert sei. 

Genau das war damals die Intention meines Antrags.

Im Falle des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover wird es - im Falle einer Klage oder eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung - dabei bleiben. Denn ich werde wohl nicht erneut einen Antrag stellen, in dessen Folge der von seinem offensichtlichem Schädigungsinteresse  getriebene Andreas Skrizepietz weniger Schaden erleidet als von ihm selbst als mein Schaden beabsichtigt. Aber ich werde es keinesfalls versäumen, auf den in diesem Item vorliegenden Rechtsmissbrauch hinzuweisen.

In den Folgebeiträgen werde ich die erhobenen aber - wenn es nach Recht und Gesetz geht - nicht durchsetzbaren Unterlassungsverlangen „besprechen“. Der Andreas Skrziepietz aus Hannover hat sich mit der Abmahnung für über 2147,83 Euro - die als Gebühr aus dem Gegenstandswert resultieren - also „selbst ein schönes Ei gelegt“.

P.S.

Ich vermute mal, der abmahnende Anwalt - der mindestens inzwischen die Prozessaussichten beurteilen können sollte, weil ich der Abmahnung widersprochen habe - hat für die Klage „leider keine Kapazitäten“ und dem Andreas Skrziepietz aus Hannover nahe gelegt, sich dafür einen anderen Anwalt zu suchen oder es besser zu lassen. Und vielleicht gibt es sogar  „gewisse Spannungen“ zwischen Anwalt und Mandant, weil letzterer die rund 2150 Euro aus dem obskuren Gegenstandwert von € 64000 „nur noch nicht“ bezahlt hat - weil ebendieser Andreas Skrziepietz aus Hannover glaubte, das ich das müsse. (Was leicht vorhersehbar nicht der Fall ist.)

Aber in irgendeinem Dorf irgendwo im  im „#Bestendeutschlanddasesjegab“ (bei Nazis und Covidioten beliebtes Schlagwort, welches auch  Andreas Skrziepietz verwendet) wird es (wohl) einen solchen Juristen geben, der schon vormittags am „Anwaltsarbeitsplatz“ in „seiner“ Küche gemeinsam mit seiner Tagesration aus einer viereckigen Flasche um den Tisch herum sitzt und nach einer solch großzügigen Alimentierung hungert - also für eine Handvoll Kupfermünzen „zu jeder Schandtat bereit ist“ - auch dazu, in einem Prozess „Wasser zu saufen“ - also „unterzugehen“.

Na dann: „Prost!“

11.02.2024

(Serie:) Abmahnungen können sehr interessant sein.
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Auf üble Beleidigungen und Stalking folgen „Lüge und Betrug“ - Letzte Warnung an dessen „Rechtsanwalt“!

Abmahnungen habe ich schon aberdutzende bekommen und glaube sogar, dass sich mancher der Abmahnenden - womöglich auch der ausstellende Jurist beim Anblick des Machwerks vor dem Versand oder der Genehmigung selbst befriedigte - um viel später entsetzt zu begreifen, wie übel er sich damit reingeritten hat. Denn offensichtlich steht jeden Morgen irgendwo der eine oder andere Narzist auf, der noch nicht gerafft hat, dass ich den richtigen Weg, mit unberechtigten und deshalb mit dummdreisten Lügen gespickten Abmahnungen umzugehen, sehr gut kenne. 

Und ist wegen dieses Wissensmangels nicht ausreichend gewarnt.

-

Eine solche - sehr interessante - Abmahnung habe ich am 29.01.2024 um 17:13 - übrigens nur per „Zustellung“ in den Spamordner meines Emailkontos - erhalten. In dieser wird sich gar bitter und für „gar teuer Geld“ über Folgendes beklagt (Teil 1 der Serie):

Ich habe über den - mich mit Beleidigungen der „untersten Sorte“ überziehenden - „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wie folgt geschrieben ...

Im Hinblick auf sein aktuelles Dasein und Verhalten  glaube ich, er hat wegen Aussichtslosigkeit hinsichtlich § 3 Absatz Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordung den Abbrobationsantrag gar nicht erst gestellt - denn „Docmacher“ Andreas Skrziepietz vertickt zwecks Lebenserwerb ein paar Bücher - deren Autor er gerade nicht ist - bei Amazon.

In einer über 2147 Euro teuren Abmahnung lässt „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wie folgt lügen:

Da (erste Zeile) steht also „behaupten Sie“.  Im Text steht aber „glaube ich“.

So wurde aus einer ganz klaren Meinungsäußerung unter offensichtlich absichtlicher Weglassung des relevanten Teils meiner Meinungsäußerung vorsätzlich unwahr (vulgus: lügend) eine Tatsachenbehauptung konstruiert. Denn entweder ist der Anwalt also nicht nur für eine Medienrechtskanzlei, sondern den ganzen Beruf völlig ungeeignet - oder hat absichtsvoll die Wahrheit durch die Weglassung verzerrt und sodann gelogen. Der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover, der anderen gegen Geld Hilfe bei „Text  und Recherche“ anbot, hat diese objektiv leicht als unwahr erkennbaren Behauptung - und weiteren Unsinn genehmigt - und so zu der eigenen gemacht.

Ich gehe von Betrug im Sinne des StGB aus, denn da steht auch:

Da will sich also der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich durch sowohl objektiv wie auch subjektiv unwahres Behaupten Geld verschaffen.

Der ist aber nicht nur ein „Lügel“, denn da wäre noch das hier:

Der Anwalt will also mit „verdienen“. Der nicht etwa „sportliche“ sondern krass überzogene „Gegenstandswert“ aus dem sodann die also ebenfalls klar überhöhte Forderung (die ich weder bezahlen muss noch werde) berechnet wurde, spricht auch dafür, dass ich beschisssen - betrogen - werden sollte. Hinzu kommt der Versuch, mir durch enge Fristsetzung eine angemessene Prüfung der erhobenen Forderungen zu erschweren:

In der Absicht, den unzweifelhaft vorliegenden Betrugsversuch zu vollenden, wurde sodann auch noch ganzt bewusst unzulässig „Druck gemacht“ - denn in der Abmahnung wird, zur „Begründung“ der unzumutbar und also unzulässig kurzen Fristsetzung ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung angedroht - der vorliegend von vorn herein völlig aussichtslos, weil gar nicht zulässig ist:

Hinter der angedrohten Inanspruchnahme „eilgerichtliche(r) Hilfe“ kann sich nur ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbergen. Ein solcher ist aber nicht zulässig, wenn er Monate - oder, wie hier vorliegend - teilweise sogar gar Jahre - nach der als „rechtswidrig“ behaupteten Handlung erfolgte. Und falls jemand was von erster Kenntnissnahme gehört hat: Just im Rahmen seines Stalkings hat der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover es möglich gemacht, zu beweisen, dass er diese Kenntnis binnen Stunden - manchmal sogar Minuten - hatte.

Hier will mich also jemand „verarschen“  und ist offensichtlich zu blöd dazu, mal über mich nachzulesen. Denn ich habe oft genug gezeigt, wie ich mit sowas umgehe.

Dieser dreiste Täuschungsversuch war - im Hinblick auf meine Person - von Anfang an untauglich. Also „dummdreist“.

Doch das deutsche Strafgesetzbuch hat dafür in § 263 StGB klare Worte:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Voraussetzungen dafür,  mindestens den „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wegen des strafrechtlichen Vorwurfes des versuchten Betruges zu verfolgen, sehe ich als erfüllt an.

Da der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover mich im Rahmen seines dummen Stalkings auch als arm bezeichnet hat, und so seine stets niedrige Absicht einer finanziellen Schädigung offenlegte, ist wohl auch dieser Absatz einschlägig:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

...

3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

... denn da laut Absatz 2 schon der Versuch strafbar ist, ist auch hinsichtlich § 263 Absatz 3 Nr. 3 StGB auf die Absicht abzustellen. Und die hat der „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover klar geäußert.

Im Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz aus Hannover ist fest zu halten, das dieser sich nicht dazu bequemte, innerhalb der von mir gesetzten Frist (ebenalls bis Freitag, 09. Februar 2024) auf die, die durch unwahre Behauptungen erhobenen Forderungen zu verzichten.

Letzte Warnung an den Rechtsanwalt:

Sollte der - bis hier her - nicht genannte Anwalt auch nur noch einen einzigen weiteren Versuch unternehmen (oder inzwischen unternommen worden sein) - und zu meinem Nachteil - offensichtlich wissentlich - unwahres Zeug behaupten, mithin zu lügen, dann nenne ich dessen Name und die Kanzlei öffentlich und beschreibe genau, was er getan hat.

Das hat schon rund einem Dutzend anderer Anwälte - darunter ein beachtlicher Teil von, nachfolgend zum „Ex-Rechtsanwalt“  mutierten Exemplaren der Gattung „Organ der Rechtspflege“ nicht gefallen. Und kein Einziger dieser als Assessor, „Knasti“ oder Selbstmörder geendeten Idioten - z.T. just mit Doktortitel - konnte seine, nunmehr daraus folgende, dreckige Schädigungsabsicht verwirklichen.

Das multible Scheitern ganzer Riegen solcher „zum Kotzen“ verlogenen, „bis zum Erbrechen“ arroganten, feigen und garstigen „Wichte mit Anwaltskarte“ kann man genau in diesem Blog nachlesen.

Haben Sie mich verstanden?

22.02.2023

Abmahnung des „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ erhalten?
→ Ich habe wichtige Informationen: „Abzocker, Beutelabschneider und Nur-Noch-Nicht-Knasti“!

Der Verein wurde mit sieben Mitgliedern ursprünglich ordentlich als „PTA at International School Ruhr e. V., Essen“, gegründet, „PTA“ bedeutet „Parent Teacher Association“, es handelte sich ursprünglich also quasi um eine „Elternlobby“. Später wurde der Verein nicht aufgelöst, verlor aber laut Eintragung beim Handelgericht Hamburg vom 29.10.2020 offenbar sämtliche Mitglieder bis auf Philipp Karl Berger und Kristin Berger. Nach dieser faktischen Auflösung (sieben Mitglieder sind erforderlich...) wurde der nur noch so genannte „Verein“ von diesen beiden umgezogen und in  „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ umbenannt.

„45128“ ist nicht zufällig die Postleitzahl von Essen - wo dieser damals tätig war - und das „PKB“ steht für Philipp Karl Berger, das weitere „K“ wohl für Kristin. Solche engen persönlichen Bezüge (diese Buchstaben und die Postleitzahl fanden sich auch bei weiteren Firmen des „gewiss feinen und sauberen, aber nicht unter allen Aspekten auf seinen Ruf bedachten“ Herrn Berger) in einem Vereinsname sprechen ganz eindeutig dafür, dass der angebliche „Verein“ (der sieben Mitglieder haben müsste, um rechtsfähig zu sein) eine ganz persönliche „Nummer“ des „Vorsitzenden“ ist. 

Liest man die Satzung wollten die beiden auch noch ausgerechnet einen „gemeinnützigen Verein“ daraus machen. Nicht, dass mich das mit Hinblick auf Philipp Berger auch nur eine Sekunde wundert - besonders einfallsreich ist er übrigens auch nicht: Als dieses geschah war die Hochzeit der sehr wohl kriminell-geldgierigen Konstruktionen aus „gemeinnützigen“ Abmahnvereinen als angeblichen Mandanten und geld scheffelnden Anwälten schon vorbei. Es ist wohl dem Gesetzgeber und der späten Gründung zu verdanken, dass ich bisher nichts von betrügerischen Abzock-Abmahnungen gehört habe, die ein „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ durch einen Pjotr. Z. oder meinetwegen einen Amin El Gendi aussprach.

Und „Ja!“: Philipp Karl Berger ist zwar Jurist (hat aber die Zulassung zum Rechtsanwalt verloren) - ist aber offensichtlich weit davon entfernt, die Intelligenz dafür zu haben, um solche Dummheiten zu vermeiden!

Mit Hinblick auf die sehr besondere Vita des letzten „Vorsitzenden“ vermute ich, dass Philipp (Karl) Berger sehr dringend Geld braucht und den „Verein“ wohl auch rechtswidrig durch eine Neufassung der Satzung („Mitgliederversammlung“ vom 09.09.2020), bei welcher der Vereinszweck komplett geändert wurde, in einem Abmahnverein umwandelte, was also sehr wahrscheinlich zum Zweck des „Beutelabschneidens“ geschah.

Gab es also Abmahnungen für diesen Verein, dann sind diese nicht nur als „übler Rechtsmissbrauch  zum Zweck der Abzocke“ sondern als Betrug(sversuch) i.S.d. StGB einzustufen.

Der Autor kann auch lachen!

Philipp Karl Berger ist auch Geschäftsführer einer „45128 PKZCC GmbH“, eingetragen  beim AG Hamburg, HRB 163845. Deren Geschäftszweck sind angeblich u.a. Präsenzschulungen. Nun, wenn jemand hofft, ausgerechnet von dem nach eigener Darstellung „über jedes denkbare Maß hinaus krass erfolgreichen“ Ex-Anwalt und multiblen Ex-Firmeninhaber Philipp Berger auf dem Gebiet der Wirtschaft und/oder gar des Rechts in einer Präsenzschulung (z.B. über „kreative Buchführung“ und „Pleite gehen“ ) belehrt zu werden - der muss sich sehr beeilen.

Bildschirmfoto des Impressums.

Sonst muss diese Präsenzschulung womöglich in einer „JVA“ stattfinden. Das ist ein Akronym („P3NKB“ liebt Akronyme!) für „Justizvollzugsanstalt“, was wieder einen „Knast“ meint. Andererseits wird der hier gegenständliche Philipp Berger bis dahin wohl genau wissen und wertvolle Ratschläge geben können, wie man da hinein kommt. 

Lustig fnde ich, dass, der Exanwalt „P3NKB“  (Erklärung unten) dort folgendes Angebot macht: “Wir stehen als Komplementärin bereit, die persönliche Haftung und die Geschäftsführung im Rahmen der haftungsbeschränkenden Rechtsform: „GmbH & Co. KG“ für Handelsgesellschaften zu übernehmen und moderieren im Rahmen dieses Projekts insbesondere die Aspekte: Recht und Steuern sowie Compliance.“

Wikipedia verbreitet: „Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.“

Wer auch immer das von einem wegen seriellen Betruges angeklagten Ex-Rechtsanwalt annimmt, dem steht das Wasser nicht nur bis zum Hals - über dem ist es schon zusammengeschlagen! Oder wer soll sich denn - Bitte! - eine Gesellschaft als Komplementärin in die Firma holen, deren Geschäftsführer Philipp Karl Berger ein nur noch nicht verurteilter Serienbetrüger ist?

Und das Exanwalt Philipp Karl Berger aus Titz in seiner besonderen Situation öffentlich ein solches Angebot macht spricht gewiss nicht nur aus meiner Sicht für einen äußerst mangelhaften Realitätsbezug des „Mannes“, der mich einst in öffentlichen Schriften als als „plemplem“ hingestellt hat.

Was mich betrifft: Philipp „¹Nur-²Noch-³Nicht-Knasti“ Berger  hätte „besser mal die Fresse gehalten“ als mich und andere Eurowebgegner - darunter auch Anwälte - auf eigenen Webseiten und in Presseportalen zu verleumden und in den Dreck zu ziehen. Ich kann die beiden Worte „die Fresse“ auch durch „sein dummes und verlogenes Schandmaul“ ersetzen. Er „kann mich also mal“ - und zwar abmahnen!

Nachtrag:

Mir ist nicht entgangen, dass mit Amin Fahmy Abdel-Halim El Gendi (kurz: Amin El Gendi) ein ehemaliger Kanzleipartner des Philipp Berger und Mitgründer der Euroweb auch als (formal?) finanzierender Eigentümer (100% der Anteile) der „45128 PKZCC GmbH“ beteiligt war, er hatte offenbar die frühere „Kristin Berger GmbH“ (AG Essen, HRB 29147), vorher „ El Gendi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“  erneut umbenannt. Warum dieser eine GmbH finanziert, die erst seinen Name, dann den der Kristin Berger und sodann die Initialen von Philipp Karl Berger und dem verstorbenen Pjotr. Z. im Namen trägt, in der Philipp Berger und Kristin Berger aus Titz (davor Köln, Düsseldorf, Essen) wechselweise Prokuristen und Geschäftsführer sind und formal mehrfach von Briefkasten zu Briefkasten umzieht, kann ich mir denken - was insbesondere auch mit dem sehr bunten Mix der behaupteten Geschäftsfelder (Handel mit Luxusgütern, Inkasso, Präsenzseminare, Sicherheitsberatung)  zu tun hat. 

In meinen Ohren klingt da nicht nur das Lied vom Freund, „dem gutem Freund“, sondern auch der Chor der legendär streikenden Müllmänner von Neapel. Das alles mutet nämlich genau so „sauber“ an, wie es das offenbar auch ist. Nennen wir es eine „ehrenwerte Gesellschaft“.

Darüber hinaus war der  Finanzjongleur Amin El Gendi sowohl an der beerdigten „Gerichtsinkasso GmbH“, der zuletzt mehr als nur insolventen  „Berger Law LLP“ als auch dem gescheitertem Nachfolgeversuch „Buchholz und Kollegen LLP“  beteiligt. Der personelle Kern der letzteren vertritt unter dem Name „ITMR Rechtsanwälte Düsseldorf“ bis heute die „mindestens betrügerisch“  agierende „Euroweb“  (jetzt „WWWE GmbH“) nebst deren zahlreiche Töchter und Anhängseln auf eine Weise, die ich mal „höchst fragwürdig“ nenne.

Auf deren Webseite fand ich: „Si vis pacem para bellum“ - Ich bin geimpft und vorbereitet... Wehrt Euch doch ...

22.09.2021

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)

Mir vorliegenden Meldungen nach wurde der Abmahnbetrug nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich, sogar in Italien versucht. Es scheint zudem auf, dass die im Falle des Abmahnbetruges Goffart+Absenger verwendeten Adressen von Dumancic+Tasci „wiederverwertet“ wurden.

Vielleicht sollte ich meine Artikel in weitere Sprachen (gern auch ins kroatische) übersetzen?

Sinnbild:(Rechte: Jörg Reinholz) „Der Autor spielt zufällig gerade „DOOM IV“ - natürlich in der italienischen Version.“ Munitionierung und Bedrohungsresistenz sind erkennbar hoch. Ein brauchbarer Rechtsanwalt weiß was ich damit meine.

Prozess um Abmahnbetrug des Nicolas Absenger: Bericht über Konklomerat an strafrechtlichen Vorwürfen im WDR
Dringender Rat an Ivan Dumancic, Selim Tasci und Pascal Goffart

Der WDR berichtet einigermaßen ausführlich über die Anklage wegen Unterschlagung und kriminellen Abmahnens gegen den Wuppertaler „Rechtsanwalt“ Niclas Absenger:

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-prozessauftakt-gegen-abmahn-anwalt-in-wuppertal-100.html

... und bestätigt, dass die StA  Wuppertal meiner Rechtsauffassung folgt, dass es sich um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenn die Abmahnenden gar nicht die nur behauptete Absicht der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs verfolgen.

Auch Ivan Dumancic (Wien), sein Anscheins-Anwalt Selim Tasci (Düsseldorf) und natürlich Pascal Goffart (Wien, Düsseldorf) sollten sich also sehr in Acht nehmen. Ich empfehle diesen dringend den Rücktritt von den unzweifelhaft in vielen Fällen versuchten und wohl in wenigen Fällen auch erfolgreichen Abmahnbetrügereien.

22.08.2021

Abmahnbetrug Dumancic/Absenger:
„Organ der Rechtspflege“ Niclas Absenger hat offenbar weitere, erhebliche Straftaten begangen (Nachtrag: Ihm drohen 2 bis 4 Jahre Knast)

Offensichtlich fällt nach Ansicht der StA Wuppertal meine Strafanzeige wegen Betruges und Erpressung gegen den „Nur-noch-Rechtsanwalt“ Nicolas Absenger - erstellt im Zusammenhang mit den DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic - nicht mehr erheblich ins Gewicht.

 



Da frage ich mich doch, was noch gegen dieses „Organ der Rechtspflege“ vorliegt...

Nachtrag:

Die Gerüchteküche sagt: “Schöffengericht Wuppertal, Az,  11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20“ - angeblich Untreue oder Unterschlagung in der Größenordnung von etwa 100.000 Euro - wohl im Zusammenhang mit einer Vertretung (dann passt auch die „Straferwartung“).

Ein Schöffengericht ist berufen, alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. 

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt Niclas Absenger per gesetzlicher Vermutung als „unschuldig“ - was gut und richtig ist. Privat darf das jeder anders sehen... Ich z.B. vermute, dass er den erpresserischen Betrug mit den Abmahnungen für Ivan Dumancic und Pascal Goffart beging, weil er in der Strafsache „Wiedergutmachung“ leisten wollte: Mithin das frühere Opfer mit dem Geld späterer Opfer entschädigen um das zu erwartende Urteil zu mildern.

Das wäre, wenn es zutrifft, „sowas von Assi“.

Jetzt frage ich mich, warum Ivan Dumancic mit Selim Tasci die Nummer weiter durchzieht. Vielleicht findet ja erst die Staatsanwaltschaft und dann ein Gericht die Antwort.

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)
Heute: „Offensichtlich Lügner vor dem Herrn“, „Taliban des Rechts“?

Über den „Beruf“ und die Moral des Wiener Pokerspielers Ivan Dumancic denke ich mir ja meinen Teil - und der hat viel mit „halbseiden“ zu tun, die dortige Pokerspieler-Community hingegen halte ich wegen der zahlreichen personellen Bezüge zu den kleinen und gröberen, manchmal auch warmen Würstchen aus der teutogermanischen Nutzlosbranche schlicht für ein Sammelbecken Krimineller.

Das formelle „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci hatte ich nun schon vor einigen Tagen 

  1. telefonisch
  2. per SMS
  3. per eMail

dazu aufgefordert, mich und also die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, ob er tatsächlich der Urheber der Abmahnungen ist.

Selim Tasci hat nicht reagiert und wie ihm angekündigt gehe ich nun davon aus, dass dieses „Organ der Rechtspflege“ tatsächlich nicht nur der geldgierige Abmahnanwalt ist, der er zu sein scheint, sondern auch ein Betrüger und Erpresser!

Bildschirmfoto: „Rechtsanwalt oder Taliban?“ (Rechte via Facebook-AGB, § 23 KunstUrhG, § 59 UrhG)

Ich halte es für besonders bemerkenswert, dass Selim Tasci laut den Fotos in seinem eigenen Instagram- und Facebook-Accounts einen Habitus pflegt, der mich mehr an einen Taliban als an die „Frontmänner“ von „CC-Top“ erinnert. Der an selbst beschleunigtem, höchst eiligem Blei verstorbene Abmahnidiot Günter Freiherr von Gravenreuth hielt sich selbst für einen „Punk des Rechts“. Bei  Selim Tasci frage ich mich: „Will er ein Taliban des Rechts sein?“ - Immerhin kann man seine betrügerischen und vor allem erpresserischen Abmahnungen durchaus für eine Art „Terror“ halten, denn er droht bekanntlich mit der Staatsgewalt um offensichtlich rechtsgrundfreie Zahlungen zu erzwingen:


Eben so offensichtlich jedoch sind sowohl der Bluffer Ivan Dumancic als auch Selim Tasci etwas, was jeder gute „Rechtgläubige“ als „Lügner vor dem Herrn“ bezeichnet - Beide sind „Sünder“ und zwar unabhängig von dem Buch an welches man glauben möchte: Sei es nun die Bibel, der Koran oder das deutsche bzw. österreichische Strafgesetzbuch.

Die Lüge des „Rechtsanwaltes“ Selim Tasci (Düsseldorf, Wuppertal):


Beweis: Hier stimmt so Einiges nicht, genau so geht Betrug.

Obiges ist ein Auszug aus einem der zahlreichen Serienbriefe in welchem in insoweit klarer und also auch krimineller Betrugsabsicht die Abmahnkosten unter Berufen auf einen „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ mit 1,5 Geschäftsgebühren „gemäß §§ 13,14 RVG und Nr.  2300 VV RVG“ gefordert werden. Nur geht eben „Serienbrief“ und „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ nicht zusammen. Das trifft insbesondere deshalb zu, weil Selim Tasci offensichtlich die Eigenschaft als Serienschreiben durch willkürliches Einfügen von Absatzenden (ENTER-Taste) verdunkeln wollte. Damit steht fest, dass dieses angebliche „Organ der Rechtspflege“ aus dem niedrigen und schnöden Motiv des Gelderwerbs heraus lügt und also betrügt. Natürlich kann der werte Herr in seinem „Instagram-Taliban-Outfit“ vor ein Gericht treten und das bestreiten. Vor dem LG Kassel hat er sogar eine reelle Chance eine sehr einstweilige Verfügung gegen mich zu bekommen...  Man richte das Augenmerk auf das Wort „einstweilig“: Nach fünf Minuten Siegesstimmung folgen - wie bei Philipp Berger gesehen - Jahre der Schmach und Schande für solche „Rechtsanwälte“.

Kommen wir zu Ivan Dumancic, dem „Wiener Bluffer“:

Im Serienabmahnschreiben heißt es:

Soll also heißen, der ärmste (Naja, er braucht offenbar, genau wie der „Instagram-Jura-Taliban“ Tasci dringend Geld...) ist ja „so besorgt um den Schutz seiner persönlichen Daten“ (Ein Anwalt trägt ja angeblich vor, was der Mandant ihm aufgetragen habe), dass er diese in zahlreiche Webformulare einwirft um sich für Newsletter anzumelden. Sogar der Inhalt und örtliche Bezug der Newsletter ist ihm offenbar völlig egal: Er ist einfach nur “genervt“, weil Unternehmen angeblich die Pflichten aus der DSGVO nicht erfüllen. Soweit zu „Lügen, dass sich die Balken biegen“.

Doch Ivan Dumancic und Selim Tasci mögen mir bitte mal folgendes erklären:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist - wie jeder andere - verpflichtet, auf seiner Webseite eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die gibt es nicht. Dafür aber ein Formular, in welchem Rechtssuchende Namen, Telefon, Mailadresse und Anliegen eintragen können:


    Er verarbeitet also persönliche Daten (oder hat das vor) - oder lässt diese verarbeiten, was er aber aber klar rechtspflichtwidrig auch nicht angibt.

  2. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite ein Impressum zu veröffentlichen. Das gibt es ebenfalls nicht auf „kanzleitasci.de“. Nur „Kontaktdaten“. Aber eben kein „Impressum“.
  3. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Aufsichtsbehörde (also die Rechtsanwaltskammer) zu nennen.
  4. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, seine Berufshaftpflichtversicherung zu benennen. Er macht das aber nicht.
  5. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Zustimmung für das Setzen eines Cookies einzuholen. Jedoch wird ohne diese Zustimmung ein 2 Jahre lang gültiges Cookie beim Abruf der Webseite gesetzt:


Fazit: Die Webseite des  „Organs der Rechtspflege“ Selim Tasci ist also geradezu das Paradebeispiel für das pflichtwidrige (und abmahnfähige) Nichteinhalten gesetzlicher Pflichten - just in Bezug auf den Datenschutz.

Wenn also der Herr Dumancic angeblich wegen der Rechtsverstöße von Unternehmen so „genervt“ und besorgt sein soll - warum sollte sich der bluffende Herr aus Wien denn einen Anwalt aus Düsseldorf bzw. Wuppertal nehmen, der ausgerechnet selbst weder ein Impressum hat, noch seine Aufsichtsbehörde, noch seine Haftpflichtversicherung nennt, keine Datenschutzerklärung veröffentlicht und darüber hinaus illegal Tracking-Cookies setzt ohne den Benutzer um Erlaubnis zu bitten.?

Wer, BITTE, beauftragt denn einen „Rechtsanwalt“, der, wie hier schön anhand der gezeigten Rechtsbrüche zu sehen ist, bestenfalls als Negativbeispiel taugt? 

Zudem scheint der, angeblich von den behaupteten Rechtsbrüchen so arg vieler Unternehmen genervte Herr Ivan Dumancic offenbar die Angewohnheit, sich an Anwälte zu wenden, die selbst rechtsbrüchig sind: Denn auch der feine und nur nach eigenem Bekunden „höchst ehrliche“ Herr Niclas Absenger hatte keine Datenschutzerklärung.

Und warum wirft Ivan Dumancic (wie auch sein Mitspieler Pascal Goffart) seine Daten dann in „jedes Formular“ (offenbar) ausschließlich kleinerer Unternehmen ein, welches „nicht bei ,Drei' auf dem Baum ist“? Warum holt er - wie zuvor der Pascal Goffart - die Einschreiben nicht ab und lässt (so behaupten jedenfalls die Abmahnanwälte) dann abmahnen?

Den würde ich mir vorladen! Das würde nämlich eine „sehr interessante“ Parteivernehmung - aber ich glaube aus guten Gründen und aus langjährigen Erfahrungen mit solchen „Eminenzen“ -  die haben gar nicht vor zu klagen. Wer zahlt ist also „schön dumm“!

„Dumm“, meine Herren  Ivan Dumancic und Selim Tasci, „ist, wer Dummes tut.“ Was ich hier sehe, ist, würde man es nur „dummes Handeln“ nennen, viel zu höflich und zurückhaltend bezeichnet. Was ich sehe ist mit „dumm, dreist und kriminell“ weitaus korrekter beschrieben.

Ich würde den beiden, so offensichtlich wie dreist lügenden Herren also gerne vor Gericht begegnen. Aber ich vermute, schon auf Grund des mindestens erpresserischen „Quadratquatsches“ in dem Abmahnschreiben werden die beiden Herren jeden Gang vor ein Gericht sehr sorgfältig vermeiden, weil kein(e) halbwegs brauchbare(r) Richter(in) einem in derart klarer Betrugsabsicht genannten Streitwert von 6000 Euro, den 1,5 Gebühren für die „schwierige und/oder umfangreich Tätigkeit“ und auch dem, ebenfalls in Betrugsabsicht geforderten „Strafschadensersatz“ von 1000 € zustimmen würde. Ein Urteil mit der Abweisung einer solchen Klage wäre für die beiden Abmahngauner sehr geschäftsschädigend, weil dann weniger Dumme auf die Erpressung eingehen. Und ich würde - als Gegner - mit einer Widerklage - strikt dafür sorgen, dass eine solche Klage auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn sich das Gericht als weniger „doof“ erweist als von  Ivan Dumancic und Selim Tasci in den Abmahnungen „dummdreist“ vorgemacht und (im Falle einer völlig verstandeswidrigen Klage „a le Gravenreuth“) auch erhofft.

Und falls es doch eine(n) derart dumm „urteilenden“ Richter(in) gäbe (ich wüsste da so zwei oder vier am LG Kassel und habe auch sonst eine lange Liste von Aufhebungen) würde ein entsetztes OLG das sehr schnell wieder aufheben.

Für sowas brauch ich nicht mal einen Anwalt: Legt Euch also doch mal mit mir an, Ihr Betrüger!


 

15.07.2021

Rechtsmissbrauch durch Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Beschwerde einreichen!

Liebe Geschädigte! Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Insolvenzverfahren des Nicolas Absenger. Es besteht auch ein gerichtliches Zahlungsverbot.
(AG Wuppertal, 145 IN 359/20)

Das Aktenzeichen meiner Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf lautet:

A/924/2021/V

Von betrügerischen/erpresserischen Abmahnungen des Herrn Nicolas Absenger betroffene sollten die erhaltene Abmahnung an die zuständige

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Telefon: 0211/49502-0
Fax: 0211/49502-28
info@rak-dus.de

als „Beschwerdebeitritt“ zum obigen Aktenzeichen einreichen. Meine Beschwerde betrifft „unsachliches Verhalten“, weil ich durch die aktuellen DSGVO-Abmahnungen des Herrn Absenger alle Tatbestandsmerkmale für den strafrechtlichen Vorwurf des „Betruges“ als auch der „Erpressung“ als erfüllt ansehe. Ob die Staatsanwaltschaft Wuppertal (die von mir auch benachrichtigt wurde) feige ist wird sich zeigen.

Ich vermute, dann ist im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO und das Insolvenzverfahren über das „Vermögen“ des Nicolas Absenger ganz schnell Ruhe. Ich gehe im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale davon aus, dass ein von der Kammer zu bestimmender „Kanzleiverweser“ die Sachen nicht weiter verfolgen wird.


An Herrn (ich verzichte voraus greifend auf die Anrede mit „Rechtsanwalt“) Nicolas Absenger: 

Schreiben Sie ruhig einen Strafantrag. Ein gewisser Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat offensichtlich eine „Sauwut“ auf mich und macht nach meiner Erfahrung und ohne (genügend) über die Sachverhalte nachzudenken (und ohne tatsächliche Ermittlungen) aus jedem, also auch leicht ersichtlich unbegründeten Mist eine Anklageschrift ... Aber das endet dann so wie bei Ihrem Kollege Dr. Hans Dieter Weber von der AWPR, der - unter dem Ansatz halbwegs normaler Intelligenz - sehr viel Angst vor der Beweisaufnahme und den möglichen Feststellungen des Gerichts im Urteil haben sollte. Ich hingegen führe gerne „Juristen dieser Sonderklasse“ vor - ziehe aus solchen Aktionen also „einiges Vergnügen“.


13.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:

„Er ist nicht jung - aber im Insolvenzverfahren.“

AG Wuppertal, 145 IN 359/20 - Das ist laut „Insolvenzbekanntmachungen.de“ das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens über das „Vermögen“ des RechtsAbmahnanwaltes Nicolas Absenger aus Wuppertal.

  • Wichtig: Zahlungen sollen, wenn überhaupt, an den Insolvenzverwalter erfolgen. Das ist der unbescholtene:
    • Rechtsanwalt Norbert Schrader
      Viehhofstr.117
      42117 Wuppertal

      Telefon: 0202 4 30 98-0
      Fax: 0202 - 4309844
  • Der genannte Insolvenzverwalter interessiert sich auch im Falle einer erfolgten Zahlung  oder Nichtzahlung für die Abmahnungen: Es gibt da wohl „Ungereimtheiten“ bei den im Zeitablauf unterschiedlich angegebenen Bankverbindungen bzw. den Verdacht, dass Nicolas Absenger auch Insolvenzsstraftaten begangen hat.

„Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal gelandet!“
Sinnbild: „Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Absenger gelandet!“
(Rechte am Bild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 4.0 )

Im Hinblick auf die mit einem Insolvenzverfahren stets verbundene Geldnot wundert es mich nicht, dass das „Organ der Rechtspflege“ „Paradebeispiel eines Rechtsmissbrauchers“ Nicolas Absenger die „mindestens betrügerische“ Abmahnnummer, die er zuvor mit den Herren Michael Dunareanu, Bashar Al-Rashid, Stanislav Miliuk, David Librowski, Ahmad El-Sohbi bzw. deren „Firmen“ durchgezogen hat, nunmehr mit Ivan Dumancic verschärft fortsetzen wollte...

Genau genommen wundert es mich doch: Im Ergebnis hätte Nicolas Absenger doch irgendwann mal begreifen müssen, dass der „Abmahnwahn“ nicht gerade ein „Erfolgsweg“ ist. Aber ich hab ja eh die Theorie, dass man in Deutschland nur viel auswendig lernen muss, um „Jurist“ werden zu können.

Nachtrag:

Wer aktuell die Webseite „absengeranwaelte.de“ aufruft bekommt nur die Meldung

„Auf der Website werden geplante Wartungsaufgaben durchgeführt.“

Ich kenne die Branche und also diese „geplanten Wartungsaufgaben“ als Sperrung durch den Hoster bei unbezahlt gebliebenen Rechnungen. Andererseits war der dringend Geld benötigende Herr Abmahnanwalt Nicolas Absenger aus Wuppertal schon vorher nicht mal in der Lage dazu, dafür zu sorgen, dass nach einem Klick auf „Impressum“ auch ein Impressum erschien (Error 404, Not Found) . Ebenso war auch eine Datenschutzerklärung nicht erreichbar, erst recht keine Onlinestreitbeilegungsplattform. Und die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer konnte man also auch nicht abrufen. Das sind ganz schön viele Pflichtverletzungen, die - so Nicolas Absenger letztendlich über Nicolas Absenger „himself“ -  ganz „erhebliche  Wettbewerbsverstöße“ darstellen. Weswegen hatte der insolvente Herr Nicolas Absenger doch gleich eine abnorme Anzahl von Abmahnungen mit ebenso abnormen Kostenforderungen „herausgehauen“?

Und nicht zuletzt ist auch die Webseite „berger-law.de" seit mehreren Jahren im angeblichen „Wartungsmodus“. Deren Inhaber, ein Philipp (Karl) Berger, wurde im zeitlichen und wohl auch sachlichem Zusammenhang mit seinem, von mir ebenfalls als „gemeinschädlich“ angesehenen Verhalten schon vor langer Zeit die Zulassung als „Rechtsanwalt“ entzogen.

Bild: Auch der Herr Nicolas Absenger wird mit der „Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken“  ausgezeichnet.  (Rechte: Jörg Reinholz, Kassel)

Die letzte Meldung auf der Webseite absengeranwaelte.de lautete übrigens darauf, dass die Kanzlei „auf Grund einer Störung“ nur via Mobilrufnummer erreichbar sei. Ich verorte die Ursache der „Störung“ in der Debitorenbuchhaltung seines Anbieters. Immerhin gehen mit Insolvenzen regelmäßig auch Kontenpfändungen einher.

War das noch was?

Die angeblichen „Bewertungen“, mit denen der Herr Nicolas Absenger auf der nicht abrufbaren Webseite warb, waren „wohl eher nicht ganz echt“. Man könnte auch meinen, das seien „köstlich primitive Fälschungen“. (Beweis bei Klage!)

26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein „Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO“
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

18.05.2020

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem „Betrug durch Rechtsmissbrauch“ nach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel