12.04.2026

Über die scheinheiligen Doktoren Ulrich Vosgerau, Ralf Höcker - „Desinformation“ und „gleicher Ehrenschutz für jedermann“

 Dr. „Scheinheilig“ Ulrich Vosgerau unterschrieb eine gewisse Erklärung, in der es unter anderem heißt

„Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.“

 und weiter:

„Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.“

Anders ausgedrückt geht es den Autoren und Unterzeichnern eben dieser ganz besonderen Erklärung darum, dass man „Hass“, „Hetze“ oder „Desinformation“ nicht mehr als solche bezeichnen darf und einem Haufen hirnfreier Agitatoren aus der Ecke der Covidioten, Klimaleugner, Putin-Jünger, Quak- und Echtnazis gestatten soll, munter und straflos, ja sogar nicht einmal kritisiert, Beleidigungen und Verleumdungen - und krasse Unwahrheiten - zu verbreiten.

Was wollen die bitte noch?

„Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.“

Das ist scheinheilig.

Gelogen ist nämlich schnell. Eine Lüge aber zu widerlegen ist sehr aufwendig und in manchen Fällen erfordert das echt großen Aufwand. Nehmen wir die „Studien“, welche Covidioten immer wieder vorbrachten, die dann aber entweder nicht existierten, nichts taugten oder eine ganz andere Aussage hervorbrachten als die Covidioten behaupteten. Ließe man diese und solche frei gewähren, dann hätte die Covid-Pandemie uns alle ganz anders erwischt.

Ich mache mal einen Faktencheck:

Derselbe „Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist“  nahm an einem Treffen in Potzdam teil. Wie er wusste zusammen mit illustren Personen aus ganzganzganzrechten Kreisen. Über das Treffen gibt es im Netz viele unterschiedliche Berichte mit unterschiedlichen Behauptungen und Deutungen: Manche sagen, es sei nur um die Remigration ausländischer Staatsangehöriger gegangen, manche meinen etwas wie „Naja. Es gab da durchaus Redebeiträge und Wortmeldungen denen zu folge just auch deutschen Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln, welche (offenbar auch mit rechtsfernen Mitteln) erst zu einer Rückgabe der Staatsbürgerschaft und nachfolgend zur Ausreise gedrängt werden sollten.“ 

Die Teilnehmer stellen sich nun samt und sonders als „Saubermänner“ dar. 

Fakt ist, das Dr. „Saubermann“ Ulrich Vosgerau sich erst ganz bewusst mit ultrarechten Personen aus der AfD und deren rechtsextremen Umfeld, also Quak- und Echtnazis - dazu zähle ich Martin Sellner - getroffen hat. Er wusste also auf welche Haltungen er treffen wird. Im Nachgang dieses Treffens hat er dann, vertreten von der Kanzlei des einschlägig bekannten Ralf Höcker, unzählige Klagen wegen Äußerungen über dieses Treffen angestrengt. Ralf Höcker und seine Genossen haben dann aber nicht nur die Klagen betrieben, sondern - die Erlaubnis des Ulrich Vosgerau war notwendig - eine Mediencampagne gestartet und behauptet, über das Treffen seien „Falschinformationen“ verbreitet worden.

Höcker behauptet öffentlich: 

„Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht.“

Was ich so nicht glaube. 

Aber im Kern behauptet Höcker hier genau das, was eine „Desinformation“ ausmacht: „Falsche, irreführende Informationen, die eben auch zur Täuschung geeignet sind.“ Wer also dagegen ist, dass der Begriff der „Desinformation“ gebraucht wird, der dürfte eigentlich auch einen Satz wie den obigen nicht gebrauchen wenn er vorgeben will, er wolle „das Meinungsspektrum möglichst weit offen halten“.

Dr. „Klagefreudig“ Ulrich Vosgerau handelt also scheinheilig, wenn er sich jetzt als „Initiator der Berliner Erklärung“ geriert. Ebenso übrigens „Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor“. (Wieso nennt der sich noch Professor?)

Das folgende hat mit der Person des Ulrich Vosgerau oder Ralf Höcker nichts zu tun, ich unterstelle denen also nichts, es geht im Folgenden um ganz andere Personen, welche zum Teil auch nicht mehr leben:

Nur einen Satz würde ich mitunterzeichnen:

„Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“

Bitte mal an alle Richter(innen) und Staatsanwält(e|innen) übermitteln: Auch Rechtsanwält(e|innen) können Kriminelle und Lügner, sogar verlogene „Halunken“ sein. Es ist nicht zu fassen, wie dumm in der Vergangenheit und bis heute Richter(innen) handeln, die sogenannten Rechtsanwälten einen besonderen Ehrenschutz zubilligen und zu leicht geneigt sind, diesen Recht zu geben. So leicht, dass es diese als völlig obsolet erachten, wenigstens mal die Akte verständig und weiter als bis zum Rubrum („wer gegen wen“) zu lesen. Und es ist nicht zu fassen, wie dumm sich Staatsanwälte stellen - und sogar krasse, leicht erkennbare Unwahrheiten auf den Tisch legen, um die Strafverfolgung von kriminell handelnden Rechtsanwälten zu vereiteln. Zum Beispiel behaupten, der Anwalt (der allerfreundlichst die Akte des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zurück sendete - die er als Beschuldigter übrigens gar nicht erst erhalten durfte) „wusste nicht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren stattfindet“. 

Also weg mit dem faktisch bestehenden, nicht auf dem Gesetz sondern auf einem Fehlglaube an die here und stete Ehrlichkeit der Juristen basierenden, ganz besonderen und nicht gerechtfertigtem Ehrenschutz für verlogene und kriminelle Rechtsanwälte!

Übrigens muss sich niemand als „Drecksschlampe“ bezeichnen lassen. Der Unterschied zwischen § 188 StGB und §§ 185-187,192 StGB besteht vor allem darin, dass kein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich ist und dass eine hohe Hürde hinzugesetzt ist: „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Deswegen kann es dann aber auch höhere Strafen geben.

§ 188 StGB, gegen den sich die beiden oben genannten Ehrenmänner mit dem obigem Satz „Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“ also auch wenden, ist faktisch nur für Covidioten und Dummquaknazis (darunter auch solche, die sich für „links“ halten) ein Problem.

„Trickreicher Rechtsanwalt“ und „Hassmaul“ Markus Haintz bestreitet Betrugsvorwurf

Über den Kölner Rechtsanwalt und Möchtegern-Medienmogul Markus Haintz kann wohl sagen, dass er sich in lautsprecherischer Weise am üblen Geseihre der Covidioten- und Quaknaziszene beteiligt und dabei auch den Ruf als „Organ der Rechtspflege“ einsetzt.

So fallen z.B. immer wieder Überschriften auf, welche den Anschein erwecken, dass er in der Mutation als „Media-Haintz“ am Ejakulieren übler Beleidigungen absichtsvoll teilnimmt:

Bildschirmfotos: Durch diese und solche Äußerungen, die das bundesdeutsche „Organ der Rechtspflege“  über sein „trickreich“ in der Schweiz angemeldetes, von ihm eindeutig beherrschtes, aber offenbar nur in Deutschland tätiges Briefkasten-Medienorgan „Haintz.media GmbH“ ejakuliert, mutiert Markus Haintz jedenfalls für mich zum „Hassmaul“.

Man kann über die Altkanzlerin und Frau Strack-Zimmermann denken was man will, aber diese  Beleidigungen als „dumme“  oder „Drecks“ - „Schlampe“ und den Namen der Betroffenen eng zusammen in der Überschrift? Derlei sollte ein „Organ der Rechtspflege“ nicht tun und ich sehe weit und breit auch keine journalistische, erst recht keine juristische Notwendigkeit. Dafür sehe ich aber ein Motiv: die Selbstbewerbung. Immerhin hat ja der „Medien-Haintz“ die offensichtliche Aufgabe, den „Rechts-Haintz“ zu bewerben und hier stellt sich zu dem die Frage ob ein Verstoß gegen sein berufsrechtliches Sachlichkeitsgebot aus § 43b BRAO: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet“ vorliegt. Diese Frage wird die von mir informierte Anwaltskammer zu entscheiden haben.

Ich selbst sehe dieses Gebot als „gröblich verletzt“ an und betone, das obige sind nur herausgegriffene Beispiele, welche die krudkrass-quakistische Denkweise des Markus Haintz ausreichend verdeutlichen.

Markus Haintz bestreitet Betrugsvorwurf

In einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel vertrat das „Hassmaul“ Markus Haintz in der Mutierung als „trickreicher Rechtsanwalt“ den sich oft mit rechtsextremen und querfaslerischen Standpunkten äußernden Hassblogger Andreas Skrziepietz. Der hatte mich zuvor übel beleidigt und verleumdet, weshalb ich kürzlich eine gerichtliche Verfügung beantragte und auch erhielt. (Az. 10 o 301/26).

In diesem Verfahren hatte ich vorgetragen, dass ich als als IT-Trainer und Dozent tätig bin. Da es inzwischen fast völlig unüblich ist, solche Verfügungen zu erlassen, ohne dem Gegner Gehör zu geben, rief der Hassblogger (schrieb z.B. über „linksgrün versiffte Feinde“) also das „Hassmaul mit juristischen Kenntnissen“ nicht zum ersten Mal zu Hilfe.

In einem früheren Verfahren, welches das Großmaul Skrziepietz noch unvertreten gegen mich mit Pauken und Trompeten verloren hatte, beauftragte dieser den Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz im Kostenstreit. Das Gericht schrieb mir einen netten Brief und bat mich also um einen Nachweis meiner Beruftsätigkeit. Den habe ich auch erbracht:

 

In der Begründung hatte ich ausgeführt, dass sich Andreas Skrziepietz bereits mit Schreiben üblen Inhalts an meine Anwältin gewandt habe und zwar in der Absicht, das Vertrauensverhältnis zu stören und dieser die Tätigkeit für mich zu verleiden. Andreas Skrziepietz ist auch angeklagt, weil er meine Anwältin in öffentlicher Schrift verleumdet haben soll (der Termin wird wohl neu bestimmt, weil das Gericht übersah, dass die Zeugin von Frankfurt nach Hannover reisen muss.)

Aber darum geht es hier nicht, es geht um den Nachweis meiner beruflichen Tätigkeit, den ich also dem AG Hannover gegenüber am 24.05.2025 erbrachte, was an den „ganz-rechts-Anwalt“ Hainz ging.

Denn definitiv erhielt dieser zwei Beschlüsse des AG Hannover, die er am 29. März 2026 selbst wie folgt beschreibt:

 

Das ist aber unrichtig. Die Äußerung bezüglich der Vorlage der Einzelaufträge stammt aus einem Hinweisbeschluss vom 20. Februar 2026 und nach seinem Querulieren wurde das Rechtsmittel am 10. März mit gleicher Begründung zurück gewiesen. Jeweils durch die selbe Richterin am Amtsgericht.

Markant: Sowohl der Hinweisbeschluss obigen Inhalts als auch der Zückweisungsbeschluss ergingen nicht etwa (wie Haintz vormacht) durch „eine Rechtspflegerin“ sondern durch eine „Richterin am Amtsgericht“. Der zur Sorgfalt verpflichtete Markus Haintz hat also in diesem Punkt unwahr vorgetragen und sogar übersehen, dass solche Hinweis- und Zückweisungsbeschlüsse gerade nicht durch Rechtspfleger(innen) erlassen werden.

Markus Haintz kann sich gerne entscheiden, was er darüber behauptet: Ein „Übersehen“ tangiert seine beruflichen Fähigkeiten, eine „absichtliche Falschbezeichnung“ hingegen seine berufliche Ehrlichkeit, ein „Verschreiben“ tangiert seine Sorgfaltspflicht.

Am 08. März trug Markus Haintz sodann für Andreas Skrziepietz vor dem LG Kassel vor. In der unzweifelhaften Absicht, eine Verurteilung seines Mandanten zu vermeiden behauptete er „Nichtwissen“. Er bestritt nämlich am 08. März 2026 - der wenige Tage zuvor erlassene Hinweisbeschluss der Richterin vom 20. Februar lag ihm also vor, mit „Nichtwissen“, dass ich beruflich tätig bin:

 

Da er, eben so wie sein Mandant nach § 138 ZPO „Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben“ hat, hätte Haintz meiner Ansicht nach, wie eben auch Andreas Skrziepietz (dem obiges auch bekannt war oder hätte durch Haintz bekannt gemacht werden müssen) vortragen müssen, dass er - wie ebnen auch sein Mandant von einer, erst kürzlich glaubhaft gemachten Berufstätigkeit wenige Monate vor dem 08. März 2026 sehr wohl wusste. Hat er aber nicht!

Statt dessen trägt er in einem, von nichts zur Sache beitragenden Schmähungen und „Halbwahrheiten“ durchzogenem Schriftsatz nun folgenden Unsinn vor:

 

Haintz trägt hier also unrichtig vor: Ganz allgemein kann das „schlichte Bestreiten mit Nichtwissen“ nämlich sehr wohl eine Täuschungshandlung i.S.d. § 263 StGB sein.  Genau dann, wenn einem unwahr behaupteten „Nichtwissen“ ein sehr wohl bestehendes und beweisbares Wissen (z.B. eben aus per „besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ zugestellten Gerichtsbeschlüssen) entgegengehalten werden kann und wenn das Bestreiten mit „Nichtwissen“ auf einen prozessualen Vorteil - hier eindeutig die Klageabweisung - gerichtet war. 

Der also „mindestens auffallend trickreiche“ Herr Markus Haintz aus Köln, der ja soooo sehr für Meinungsfreiheit eintritt, führt jetzt einen Rechtsstreit mit mir, weil ich berichtete, dass ich eine Verdachtsanzeige wegen versuchten Betruges gegen seinen Mandanten (der wäre, wenn es geklappt hätte, als „Begünstigter“ anzusehen) und gegen ihn selbst als möglichen Mittäter (ein Anwalt darf auch für einen Mandant etwas nicht vortragen, wenn er von dessen Unrichtigkeit weiß) erst stellen wollte und dann auch gestellt habe.

Die Sache liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich bin extrem gespannt ob Anklage erhoben oder ob diese nach § 170 oder gar 154 StPO zurück gewiesen wird. 

Aus früheren Konflikten mit anderen aber aus meiner Sicht ähnlich unverschämt agierenden Anwälten liegen mir nämlich so einige Einstellungen nach § 154 StPO vor: Beispiel 

 

09.04.2026

Das ist „dumm“: Der Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt munter weiter

Neulich habe ich berichtet, dass ein Blog des Andreas Skrziepietz aus Hannover geschlossen wurde. Voran ging eine Abmahnung, die 4. einstweilige Verfügung wegen Rufmordes und blogger.com hatte Artikel gelöscht. (Beispiel:)

 

Er hat höchst offensichtlich den Blog und sein Konto „Docmacher“ bei blogspot.com  selbst gelöscht, sich sodann ein neues Konto angelegt und die Daten importiert:

Der mehrfach einschlägig verurteilte Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt also munter weiter. Ich denke, zusammen mit den übrigen Indizien (welche ich hier nicht nenne) ist nur diese Aussage glaubhaft.

Und ich schreibe den Verfügungsantrag zu meiner Abmahnung „SKRZ12/26“. [ Update: erledigt, der Antrag liegt beim Gericht] Meine Anwältin werde ich „impfen“, denn die sagt am 22.04.2026 in einer Strafsache wegen Verleumdung gegen ihn aus und da wird es wohl auch um die Frage gehen, wie beharrlich Andreas Skrziepietz vorgeht.

Auch die StA Göttingen bekommt Post.

Denn es, so sieht es aus, wurden Äußerungen von ihm selbst erneut veröffentlicht, für welche er bereits im Frühjahr 2025 einmal (mindestens erstinstanzlich) verurteilt wurde - womit er sodann in einem Nazi-, Schwurbler-, Putinfreunde- und Covidiotenmagazin (nius) selbst in die Öffentlichkeit drang.

Auf Grund der Neuveröffentlichungen seiner alten Beleidigungen bzw. Verleumdungen kann der „Dr. Rufmord“ nun erhebliche strafrechtliche Probleme bekommen.  

„Dumm“ ist eben, wer „Dummes“ tut.

07.04.2026

Was für ein „Lügner-Lügner“! War der „auf Koks“?

Das, was in der Überschrift steht, habe ich mir gedacht, als ich mir den Schriftsatz des mich gleichzeitig und zuvor mit recht ähnlichen Texten öffentlich verleumdenden Andreas Manfred Skrziepietz im Verfahren 10 o 360/26 des LG Kassel (die Verfügung wurde dennoch erlassen) noch mal anschaute. Da fand ich viel Dummes und Dreistes. Nehmen wir:

„Reinholz lügt gewohnheitsmäßig“ 

und:

„Reinholz lügt, wenn er behauptet, mich Stalker nennen zu dürfen. Das hat ihm das OLG Frankfurt (16 U 153/24) ausdrücklich verboten.“

Dann schauen wir doch mal in das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2025, Az. 16 U 153/24, ab Seite 31 („Beklagter“ vor dem OLG war ich. „Kläger“ war dort „Mr. alternative facts“ Andreas Skrziepietz):

1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“

Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten zusteht.
[...]
Dabei steht das wertende Element im Vordergrund, dass nämlich für den Durchschnittsleser des Beitrags ersichtlich der Beklagte durch dessen Verhalten den Kläger als „seinen neuen Stalker“ bewertet.
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt.

steht da geschrieben. Und ich hatte im Antrag an das Landgericht geschrieben: „Der Antragsteller [ich] darf den Antragsgegner [Andreas Skrziepietz, Hannover] im Hinblick auf diese [Hassschriften] durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt [...] (seinen) „Stalker“ nennen.“ 

Andreas Skrziepietz aus Hannover, der ganz sicher bei den AfD-Quaknazis oder unter dem antisozialen Covidiotengesindel, den wissensvermeidenden Klimaleugnern, meinetwegen den vollständig bekloppten Freunden des Kriegsverbrechers Putin, eben auch „Insassen“, jemanden finden wird, der oder die ihn als „Minister für Wahrheit“ („MiniWahr“) vorschlägt, hat die auf ihn bezogene Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ also hinzunehmen, da es laut Urteil des OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese, den Andreas Skrziepietz in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung gibt.

Was ich geschrieben war also wahr und richtig und „Doctor calumniae audacissimae“ Andreas Skrziepietz, der mich also mit fettem Vorsatz unwahr einen „Lügner“ nennt, kann nur „schwere geistige Umnachtung“ geltend machen, wenn er nicht gelogen haben will. Das wird er aber kaum tun, denn er ist „erweitert uneinsichtig“. 

Krank oder nicht: Ich muss mir das nicht gefallen lassen. Wegen dieser und zahlreicher anderer, unzweifelhaft unwahrer Äußerungen des Andreas Skrziepietz in zwei Verfahren vor dem LG Kassel habe ich also erneut eine Strafanzeige wegen des „Verdachtes“ des versuchten (der krass unwahre Vortrag hat ihm in beiden Fällen nichts genutzt) Prozessbetruges gestellt.

Da Andreas Skrziepietz aber in einem weiteren Schriftsatz im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel am 16.02.2026 außerdem an das Landgericht schrieb:

„Ich muss das Gericht ersuchen, gegen Reinholz ein Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihn daran zu hindern, weiterhin mich und andere Personen finanziell zu schädigen.“

habe ich im Betreff der Anzeige wie folgt formuliert:

„Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges, der versuchten Freiheitsberaubung und aller in Frage kommenden Straftaten”

In der Strafanzeige widerlege ich ganzes Rudel solcher und ähnlich dummdreister „Lügen-Lügen“ des als „Docmacher“ in die Öffentlichkeit drängenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mir in seinem Wahn übrigens dreist und wiederholt Haldol empfahl und damit wohl meinte, ich hätte gefälligst seine krassen und dämlichen Verleumdungen zu ertragen. Was aber nicht der Fall ist.

Das kann man ja am 22. April zur Sprache bringen

P.S.: Das war am Ostermontag in meiner Post: 

 

05.04.2026

Die Konten des „Querulanten-, Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperiums“ (Haintz.media, „Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH“)

Das „Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperium“ (Haintz.media) des, sich selbst als „unzweifelhaft krassrechten Maulheld“ bekannt machenden Quak-Aktivisten Markus Haintz bettelt an folgenden Stellen um Großspenden von Kleinmaulnazis oder Kleinspenden von gleichgesinnten Großmaulnazis, vielleicht sogar um Bitcoins des russischen Geheimdienstes, denn schließlich ist Markus Haintz in Hinblick auf seine Veröffentlichungen und bekannten Demo-Teilnahmen mindestens als „AfD-naher Querfasler“ wohl ganz richtig eingeordnet.

Da wäre aktuell der Spendenaufruf auf  „gofundme.com“.

Dort blahfaselt das „Organ der Rechtspflege“ in Person des Jura-Schwurblers Markus Haintz - welches selbst aktiv und eifrig gegen Meinungsäußerungen klagt und unter der betrügerisch anmutenden Behauptung der Richtigkeit und Zulässigkleit von damit verbundenden Abmahnkosten (in eigener, „selbstpersönlicher“ Sache!) abmahnt - von „Meinungsfreiheit“ und davon, dass die Welt von einem „unlauteren“ Meldeportal „so done“ befreit werden müsse. Geschrieben steht auch:

„Wir bezahlen mit eurer Unterstützung Anwälte der Opfer von "SO DONE" in aussichtsreichen Zivil- und Strafverfahren bei zulässigen Meinungsäußerungen. Wir suchen die juristischen Angriffspunkte gegen "SO DONE" und nutzen sie.“

Weiter:

„Wir haben hunderte Beiträge zum Thema SO DONE veröffentlicht, auf Social Media und auf HAINTZ media.
Unsere Partnerkanzlei HAINTZ legal führt hunderte Fallakten mit Bezug zu SO DONE und weiteren rechtlichen und strafrechtlichen Verfahren von Politikern gegen Bürger. Wir arbeiten auch mit mehreren anderen Anwaltskanzleien zusammen, um das unlautere SO-DONE-Geschäftsmodell zu beenden.“

Weiter:

„Spätestens seit der "Schwachkopf"-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sind Strafanzeigen von bekannten Politikern gegen einfache Bürger als gesellschaftliches Problem bekannt geworden. Hausdurchsuchungen wegen Banalitäten, Strafbefehle für Meinungsäußerungen, Bereicherung durch führende Politiker – all das ist inzwischen Alltag in Deutschland.“

Wofür dort gespendet wird: 

Auf „haintz.media“ finden sich dann krass schwachkopfmäßige, höchst querulatorische Strafanzeigen, die Haintz gestellt haben will.

Beispiel:

 

Das, mit der Strafanzeige des durch diese und solche Strafanzeigen als „Organs munteren Querlantentums“ aufscheinende Markus Haintz belästigte also unter dem Briefkopf der „Haintz legal“ GmbH die Staatsanwaltschaft. Diese soll den Sachverhalt einem Artikel der Haintz.media entnehmen, wo der „Lautsprecher“, übrigens ohne Angabe einer natürlichen Person als „inhaltlich Verantwortlicher“, zeigt, dass er und seine arisch-blonden Kolleginnen in einem „Teich braun-blauer Gesinnung“, also voller Covidioten, Hass- und Dummnazis und Schwachköpfen laut mitquaken.

Oder nehmen wir aus dem ganzen Sack voll solcher anwidernden Verbalkotze, die vor allem Markus Haintz und seine Kollegin Dannenmeier ejakuliert, die nachfolgend wieder gegebene Strafanzeige, mit der Markus Haintz zeigt, dass auch manche Rechtsanwälte krass querulieren:

 

Kein Wort dazu, warum „offenkundig“ Dienstgeheimnisse verraten worden sein sollen. Das ist eine typische Querulantennummer. Es gibt sehr viele solcher Strafanzeigen.

Interessant  finde ich, dass auf Haintz.media folgendes veröffentlicht wird:

Ein „Ingo Neitzke“ kommentierte am 

Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen. … Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Amtsgericht Varel interessierte all das nicht, es wurde weiter ermittelt [und so wie täglich in … anderen Fällen durch Justizmissbrauch viel Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes erfolgreich vernichtet, wie es der große Plan diverser Planer der Nachkriegszeit vorsieht, bei dessen Umsetzung die Opfer zugleich schweigende Mittäter sind] 

Ja. Ich sehe das so, dass das „Quak- und Querulierorgan“ Markus Haintz in den gezeigten und „anderen Fällen durch Justizmissbrauch viel Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes erfolgreich vernichtet,“ hat „wie es der große Plan“ der Quaknazis „vorsieht, bei dessen Umsetzung die“ Spender „zugleich schweigende Mittäter sind.“

Der Spendenaufruf auf Haintz.media bewirbt folgendes Konto:

Empfänger:HAINTZ.media GmbH
IBAN:LT95 3250 0992 4908 4106
BIC:REVOLT21
Bank:Revolut Bank UAB (Payments), 08104 VILNIUS

Und nennt eine BitCoin-Adresse:

 

Der als „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz für das „Querulanten-, Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperium“ (Haintz.media) tätige Lautsprecher veröffentlicht auch das Kanzlei-Briefpapier mit folgendem Konto:

Empfänger:Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH
IBAN:DE52 3705 0198 1958 8283 43
BIC:COKSDE33XXX
Bank:Sparkasse KölnBonn, Hahnenstraße 57, 50667 Köln

Was ich jetzt gern wissen würde:

Markus Haintz hat für seine Strafanzeigen und den anderen Quak-Quatsch zwischen diesen Konten der zwei verschiedenen Firmen hoffentlich saubere Umbuchungen vorgenommen (wenn, wie in seinem Schreiben zum Aktenzeichen der Haintz.legal „000222-26“ behauptet, die „Haintz.media“ die “Haintz legal Rechtsanwalts GmbH” beauftragt hat, dann ist das „gut möglich“) und auch die BitCoin-Zahlungen buchhalterisch ordnungsgemäß vermerkt.

Nicht, dass der als Spendenbettler, Medienmogul und „Organ der Rechtspflege“ die Öffentlichkeit und staatliche Stellen belästigende und durch seine Aktivitäten also „Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes sehr erfolgreich“ vernichtende bald quakt und jammert, dass die Staatsanwaltschaften und das Finanzamt nur hinter ihm her wären, weil er ein „Freiheitskämpfer“[¹] sei. 

Was ich außerdem gern wissen würde: Der Möchtergern-Medienmogul Markus Haintz bettelt ja wie folgt um Spenden:

 

Wissen denn die Spender, dass Haintz die Mittel (womöglich) verwendet, um hier „kackdreistquaknazidumm“ anmutende Strafanzeigen und (als eigentlich teuer zu bezahlender Rechtsanwalt) für die Haintz.media Presseanfragen zu schreiben? Wissen die Spender, dass diese womöglich seinen ideologisch begründeten Privatkrieg gegen SoDone und einen Rechtsanwalt finanzieren? Das alles hat nämlich mit „freiem Journalismus“ eher nichts zu tun, dafür aber (so sehe ich das) mit einem „Missbrauch des Ansehens der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu rechtsfernen Zwecken.“

 ¹) Freiheitskämpfer? Nö. Das ist er nicht. Aber Markus Haintz schreibt oft und gern das Wort „Schwachkopf“. Wenn und soweit er damit sich selbst meint, könnte das meinen Beifall finden. Immerhin hat er - so sehe ich das - seinen Mandant Andreas Skrziepietz „hingehangen“, als er für diesen behauptete, dessen Verleumdungen seien bereits von einem gerichtlichen Verbot umfasst.

04.04.2026

Technisches und Organisatorisches zu den Webseiten der Haintz.media GmbH (angeblich: Baar, Schweiz)

„Haintz.media“

Laut Impressum ist als „Herausgeber“ verantwortlich:

HAINTZ.media GmbH
Zugerstrasse 74
6340 Baar 
Schweiz
kontakt@haintz.media

Der Kölner Quer„denker“- und Rechtsaktivist Markus Haintz ist laut Handelregister „Präsident des Verwaltungsrates“.

 Überprüft man die Namensauflösung der Webseite ergibt sich wie folgt:

;; ANSWER SECTION:
haintz.media.		7200	IN	A	85.13.166.154
;; ANSWER SECTION:
haintz.media. 7200 IN NS ns6.kasserver.com.
haintz.media. 7200 IN NS ns5.kasserver.com.
Interessant sind auch die offenen Ports dieses Hosts:
PORT     STATE SERVICE
21/tcp open ftp
22/tcp open ssh
80/tcp open http
110/tcp open pop3
143/tcp open imap
443/tcp open https
465/tcp open smtps
587/tcp open submission
993/tcp open imaps
995/tcp open pop3s
3306/tcp open mysql
Offenbar dient der Webserver also auch als Mail- und Datenbankserver. So geht „kritische Infrastruktur“.

Hinter der zugehörigen IP und den Namesrevers verbirgt sich die „Neue Medien Muennich GmbH“ aus Friedersdorf. Das ist eine als seriös geltende Firma:

Die Neue Medien Münnich GmbH, bekannt unter der Marke ALL-INKL.COM, ist ein 2000 gegründeter Webhosting-Anbieter aus Friedersdorf (Sachsen). Mit ca. 100 Mitarbeitern betreut das Unternehmen über 700.000 bis 1,5 Millionen Webseiten. Es ist spezialisiert auf Webspace, Domainverwaltung, Managed Server und bietet 24/7 Support.
 
Betrieben wird die Webseite mit Wordpress, dazu also zwingend PHP und wohl MySQL oder MariaDB. Dazu eine Reihe von Wordpress-Plugins, welche die Webseite offenbart, wenn man in den Quelltext sieht. Darunter solche Plugins für die Weiterverbreitung z.B. zu Telegram, einen von rechten Kreisen und Covidioten bevorzugten Messanger.
 
Addressaten der  Webseiten sind offensichtlich deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland, Autoren sind deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland. Die Themen betreffen auschließlich Deutschland.
 

„sodone-abschalten.de“

 
Laut Impressum ist die „Haintz.media“ als „Herausgeber“ verantwortlich. Gestaltet habe die Webseite eine „ETVC“ hinter welcher der rechte Quer„denker“-Aktivist Ilia Tabere (a.k.a „Elijah Tee“) aus Dresden in Sachsen (welches zwar eine „Schweiz“ hat, aber kein schweizerisches Kanton ist) steckt.
 
Überprüft man die Namensauflösung der Webseite ergibt sich wie folgt:
;; ANSWER SECTION:
sodone-abschalten.de. 150 IN A 81.169.145.167
;; ANSWER SECTION:
sodone-abschalten.de. 150 IN NS docks05.rzone.de.
sodone-abschalten.de. 150 IN NS shades08.rzone.de.

Die offenen Ports:

PORT     STATE    SERVICE
21/tcp open ftp
80/tcp open http
443/tcp open https
8080/tcp open http-proxy

Hoster ist also Strato. Auch das ist eine deutsche Firma. Der Server steht in einem Berliner Rechentrum.

Betrieben wird die Webseite mit Wordpress. (siehe oben)

Addressaten der  Webseiten sind offensichtlich deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland. Die Themen betreffen auschließlich Deutschland.

03.04.2026

Rechtsextrem, Covidiot, Klimaleugner, Putin-Freund und psychotisch ...

 

Rechtsextrem, Covidiot, Klimaleugner, Putin-Freund und psychotisch ... ist faktisch das selbe.

Haben wir eigentlich  genügend Haft- und Unterbringungsplätze für diese „ganz besondere demokratische Opposition“?

Über „Rechtsanwalt Haintz für Spendenbettler Haintz“, wohin die Spenden fließen, die BRAO und das UWG
„Es ist an der Zeit, dass sich Journalisten mal mit dem Thema befassen.“

Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz ist sehr „rechts“.  Er hat für seinen rechtskriminellen und auch sonst „sehr speziellen“ Mandant jüngst zwei Verfahren gegen mich (einen Rechtslaie) verloren: Am selben Tag (19. Februar 2026).

Ich hörte außerdem, er koche mit Wasser - Was er sonst so tut: 

Zum einen kann der sich daneben benehmende (siehe unten), als „zum Kotzen arrogant“ empfundene und unangenehme Zeitgenosse derzeit für sich in Anspruch nehmen, zugelassener Rechts-Anwalt zu sein, was aber nicht vom lieben Gott und auch nicht „für alle Ewigkeiten“ gewährt wurde - sondern nach § 14 BRAO Absatz 2 durchaus auch ein Ende finden kann. Zum anderen wird Haintz von anderen gaaaanz vorsichtig als „rechter Influenzer“  beschrieben. Ich finde, das ist viel zu höflich. Man sollte ihn mindestens einen „ganzrechten Lautsprecher“ nennen. Denn zumindest punktuell lese ich aus seinen öffentlichen Äußerungen für mich heraus, dass er selbst einen tiefen Hass mindestens gegen einzelne Mitglieder der demokratischen Gesellschaft hegt. Zum Beispiel in dem er, eine „juristische Berichterstattung“ vormachend, immer wieder mal solche Überschriften raushaut oder durch seine Mitarbeiterin, die teutonenblonde Victoria Dannenmeier (die offenbar für die „gesichert rechtsextreme“ (so das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen) AfD Sachsens auch als „Sachkundige“ auftritt) raushauen lässt:

 

Für mich ist beides nur eines: Unwürdige, niedrige Hetze, zu welcher die Namen absichtlich mit üblen Schimpfwörtern verbunden wurden. Die Frau Strack-Zimmermann ist derzeit eines Lieblingshassobjekte der 5. Kolonne Putins (AfD), der Covidioten und Quaknazis. Die Altkanzlerin sowieso. Eine Kerbe, in die Markus Haintz nebst seiner Kollegin Mittäterin Viktoria Dannenmaier offensichtlich schlägt um unter solchen (er wird, trotz des selbst erzeugten äußeren Scheins, vehement verneinen, ein Freund des russischen Angriffskrieges gegen Europa, Covidiot und/oder Quaknazi zu sein) für sich zu werben. Ich meine, dass es hier nur zwei (genauer gezählt: drei) Möglichkeiten gibt: persönlicher Hass und/oder Bereicherungsabsicht - er wirbt (das wird weiter unten relevant) mit diesen dreckigen Texten ja für sich selbst. Aus meiner Sicht gab und gibt es nämlich keinerlei journalistische Notwendigkeit, die konkreten Beleidigungen und erst recht nicht in dieser lautsprecherischen, dreckverspritzenden Form zu wiederholen. 

Beide sind Juristen, da kann ich also von Absicht ausgehen. Deshalb stellt sich die Frage, warum Hainz und seine teutoblonden AfD-Genossinnen das tun. Und da kommen wir erst einmal zu der Frage, unter welcher formalen Verantwortung diese das tun. Schauen wir also mal ins Impressum:

Die Zugerstrasse 74 in Baar ist eine bekannte Adresse, dort haben zahlreiche Briefkastenfirmen ihren Sitz. Das ist nicht „per se“ illegal, auch andere Firmen, z.B. Reedereien, legen für einzelne Vermögensobjekte (in dem Fall: Schiffe) oft solche Firmen an. Immoheinis tun das auch. Es gibt sogar „Nummern-GmbHs“. Da wären übrigens künftig noch ein paar Worte über deren „wohl sehr formalen Geschäftsführer“, einen „Dejan Lazic, Luzern, Schweiz“ zu schreiben. Markus Haintz ist übrigens „Präsident des Verwaltungsrates“. „Aktivitäten“ dieser „juristischen Person“ betreffen wohl ausschließlich Deutschland und finden nur schwerlich außerhalb von Deutschland (Köln) statt. Die Schreiberlinge sind auch offenbar sämtlich in Deutschland. Spendenkontos (außer dem bei Revolut. s.u.) liegen bei deutschen Banken. Eine in Deutschland angemeldete „Niederlassung“ habe ich trotzdem nicht gefunden.

 

(Graphik: Bildschirmfoto  →Northdata)

Doch welchen Zweck hat die Haintz.media GmbH?

Das frage ich mich auch. Oder würde es, wenn da nicht Spendenkontos und Webauftritte wie auch solche in sozialen Medien wären.

  

Was geschieht dann mit dem Geld?

Eine mögliche Antwort auf diese Frage zeigt sich hier:

 

Die Spenden werden also eingesammelt, um „freien Journalismus möglich zu machen“ und dann dafür ausgegeben, damit die Anstaltskanzlei mit beschränkter Haftung mit dem Namensgeber Hainz aus schönen Köln die HAINTZ.media GmbH aus dem hässlichen Haus mit den vielen Briefkästen in einem sauberen Gewerbegebiet in der sonst sicherlich schönen Schweiz vertritt?

„Weia!“

„Mit der Regelung des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO wird bezweckt, dass Anwälte nicht in unzulässiger Weise mit kostenloser Beratung werben und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen unter den gesenkten Preisen leidet“ 

lese ich im Web.

Markus Haintz hat, und das kann ich auch beweisen, in der jüngeren Zeit den Gerichten eine Überlastung etwa durch die „Bearbeitung vieler Fälle, Frist- und Eilsachen“ angezeigt und um Fristverlängerung gebeten.

Wie auch immer: (Nicht nur) diese Beauftragung der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH durch die spendenfinanzierte Haintz.media verbreitet einen Gestank, als hätte man das halbe Strafgesetzbuch und dazu Teile der BRAO (und wie ich gleich zeige auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irgendwo schön feucht verschimmeln lassen. Der „offen rechts-oppositionelle“ Markus Haintz selbst dazu:

  

Oha!

„Die Vertretung von Oppositionellen und die Ausnutzung des guten Willens der Spender ist für einige Anwälte eine Gelddruckmaschine, deren Ausmaße ihr euch nicht vorstellen könnt.“

Wer da wohl dazu gehört? Markus Haintz weiter:

„Es ist an der Zeit, dass sich Journalisten mal mit dem Thema befassen.“

Ist die „Haintz.media“ nur eine Werbemasche des Rechtsanwalts Haintz?

„Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen, auch wenn der Wortlaut des § 43b BRAO etwas Anderes nahelegt („Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit …“), grundsätzlich für sich und ihre Rechtsdienstleistungen werben. “ 

lese ich im Web. 

Die Haintz.media ist nämlich nur nicht nur ein Spendensammelvehikel sondern auch eine Werbemasch(in)e.  Ich sehe es so, dass das „Organ der Rechtspflege“ Haintz diese gegründet hat und unterhält, um unter dem Deckmantel der journalistischen Berichterstattung Hass zu ejakulieren und um für sich selbst bzw. die Anwalts-GmbH zu werben. Für die Werbung gibt es in der Berufsordnung aber Regeln. So z.B. in § 43b BRAO:

„Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ 

Demnach könnte Markus Haintz durchaus „Ungemach“ aus dem Anwaltsrecht und dem UWG drohen, zieht er doch vermittels der „Haintz.media“ auch immer wieder über eine konkurrierende Anwaltsfirma („so done“) her:

Bildschirmfoto: Diese und solche Werbung auf Telegram dürfte wegen „Unsachlichkeit“ §43b BRAO und wegen der Verunglimpfung eines Konkurrenten gemäß dem § 4 Nr. 1 des hier anzuwendende deutschen UWG rechtswidrig sein. Hetze ist es im Hinblick auf die Differenz von Überschrift und Inhalt sowieso.

Ich frage nun: Hat der Lautsprecher Markus Haintz von der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH die  Haintz.media GmbH in der Schweiz gegründet um das deutsche Gesetz zu umgehen oder hat das nur „gesellschaftsrechtliche und fiskalische“ Gründe? 

Also ich bin nur ein Blogger. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass die Presse, der Rundfunk und das gute alte Fernsehen von Bloggern gesehene Themen aufgreifen. Auf diese Weise wurde schon so manchem Betrüger „das Handwerk gelegt“ - Was nicht heißt, dass ich Haintz hier und jetzt strafrechtlichen Betrug vorwerfe. Vielleicht (und im Zusammenhang mit dem Spendengebettel) „Abzocke“ oder „Bauernfängerei“. Und „üble Hetze“ für welche er das Ansehen des Berufes missbraucht.

Der „Lautsprecher“ Markus Haintz nennt andere „unlauter“. Was ist mit ihm selbst? Ich bleibe dran!

02.04.2026

Plonk! Viele Verleumdungen und Beleidigungen sind „perdu“.

Da werden viele aufatmen. Wie es genau zur Löschung kam weiß ich nicht. Ich habe bei Google und der Staatsanwaltschaft (wegen des Weiterbegehens von Straftaten, wegen denen er bereits mindestens erstinstanzlich verurteilt war) insistiert und ihm das Hetzen und Verleumden, (nicht nur) soweit ich selbst betroffen war, heftig „emmerdiert[¹]“. 

  

Da hat sich also einer mit dem Falschen angelegt. Wer das war?

Ich bin gespannt wann seine Augen trocken genug sind und gleichzeitig sein Geist hell genug ist, so dass er das bzw. dessen späteren Ersatz oder besser noch den ganzen Verbaldreck auch von dieser Webseite löschen kann.

¹) Je n'oublierai pas de remercier le président français, M. Emmanuel Macron, pour ce beau mot, que les Covidiots détestent tant.

 

Landgericht Kassel erlässt nach Verleumdungen auch 4. einstweilige Verfügung gegen Andreas Skrziepietz (Hannover)
Termin vor dem Strafrichter

Neueste Verfügung:

Vorgänger:

Am Mittwoch, 22. April 2026 steht Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ a.k.a. „Dr. Rufmord“ vor dem „Straf-Kadi“ in Hannover. Mal wieder wegen Verleumdung. Mindestens meiner Anwältin. Ich vermute mal, dass dieses Mal ein psychiatrisches Gutachten angefertigt wird oder schon wurde. Die Frage, warum ich von einer solchen Begutachtung ausgehe, ist z.B. durch die erste der Verfügungen und die „Verteidigung“ z.B. gegen diese wohl wirklich ausreichend beleuchtet.

01.04.2026

Ölpreise: Um 09:45 wurde das Datum ausgesprochen

Den Börsenspekulanten fiel um 09:45 auf, dass heute der erste April ist. Nachdem diese diversen Verlautbarungen über ein bevorstehende Öffnung der Straße von Hormus glaubten und sich von ihren Obligationen auf künftige Lieferungen billiger trennten als sie diese eingekauft hatten, hat in irgendeiner Ecke irgendeiner Börse irgendendein Live-Auktionator etwas wie  „Verkauft am ersten April um 09 Uhr 45!“ gerufen.

Sofort kauften die selben Spekulanten die eben billig verkauften Positionen teuer zurück.

 

Bild: (Kurs der Ölsorte WTI Light Crude Oil) Dieser Artikel ist also leider kein Aprilscherz.

 

Faschistische Ungarische Opposition fälscht Wahl und macht populistische Versprechen

Die faschistische Opposition will den Held Russlands, den großartigen Victor Orban, durch einen Staatstreich, den diese „Wahl“ nennen, entmachten und verbreitet dazu unter der ungarischen Bevölkerung unter anderem die populistische Parole, man wolle diese angeblichen Nazis, Reichsbürger und Covidioten vertreiben oder ausliefern, weil diese angeblichen „psychisch Kranken“ die „Sicherheit und Stabilität der Gesundheitsversorgung“ in Ungarn gefährden würden.

Dabei steht fest, dass es heute, am ersten April 2026 wahr und richtig ist, dass die aus Deutschland ausgewanderten sehr solidarische, zuverlässige und disziplinierte Bürger sind, die „kerngesund und ungeimpft“ geblieben sind während die Geimpften ständig an Kopfschmerzen leiden und aus völlig unnatürlichen Gründen nicht an Masern erkranken würden, also ein beschädigtes Immunsystem hätten. Außerdem leben diese ungeimpft-friedlichen Deutschen, von denen etliche zu Unrecht von der deutschen Justiz verfolgt würden, in umzäunten Kolonien - die von Immobilienfirmen gegründet worden seien, damit es keine Probleme mit den Ortsansässigen gäbe.

Aus Deutschland ist heute zu hören, dass man diese Helden oder Heldinnen nicht zurück näme. Budapest solle diese in Busse setzen und ganz wo anders ausladen. Die Slowakei, Polen und Litauen würden eine sichere Durchreise garantieren so lange diese nur an fest gelegten und gut bewachten Parkplätzen Pinkelpausen einlegen und die abgepackt gelieferten Verpflegungsrationen ebenfalls nur innerhalb der fest gelegten und provisorisch doppelt umzäunten Zonen verspeisen.

Die Durchreise dieser Personen in geschlossenen Bussen sei bei Temperaturen über 7 Grad Celsuis „ohne Gefahr“ möglich. Denn Desinfektionsmittel, Stacheldraht, Minen, Drohnen und Warnschilder seien genügend vorhanden oder könnten schnell beschafft werden, versichern die Regierungen der Slowakei, Polens und Litauens der eigenen Bevölkerung.

Aus Russland ist zu hören, dieser friedliebende Staat würden Abermillionen Tonnen Öl dafür hergeben, diese Deutschen nicht aufgehalst zu bekommen.

Spezialist für Cannabistische Medizin, Dr. Andreas S. aus H. an der L., widerspricht der Lügenpresse

Bei jungen Menschen in Kanada steigt die Rate der neu diagnostizierten psychotischen Störungen stark an. Von 1997 bis 2023 erhöhte sich die jährliche Inzidenz bei den 14- bis 20-Jährigen um 60 Prozent, wie eine Studie im Fachblatt "Canadian Medical Association Journal" zeigt

berichtet NTV

Der darauf hin nicht befragte Spezialist für cannabistische Medizin, Dr. Andreas S. aus H. an der L. in der geistigen Tiefstebene widerspricht dem vehement:  

Das müsse ein Aprilscherz sein! Und mal wieder typisch für die Lügenpresse! Falls er an einer Psychose erkrankt sei, dann sei das keinesfalls eine Folge des von ihm vielleicht zur gedanklichen Leistungssteigerung konsumierten Cannabis. Er macht eine Pause zieht an einer merkwürdig geformten Zigarette, die auch ganz ulkig stinkt, und setzt dann fort: Vielmehr sei er ein Opfer der, von der Massenmörderin Lauderteich und Gesundheitsminister Mergel vermittels des SAntifa-Terrors durchgesetzten Zwangsimpfung! Diese habe nur angeblich gegen den völlig harmlosen COVID19-Schnupfen gewirkt aber gesichert schwul gemacht und würde alle Arier durch Sterilisation ausrotten damit die von den Eliten geplante Umvolkung stattfinden könne. Und in Kanada und Deutschland seien sowieso alle „linksgrün versiffte Kinderficker“, also „Pychos und Lügner“! Dafür habe er viele Beweise!  Er legt ein Bild vor, auf dem eine Schultafel zu sehen ist, auf der   „1 + 3 * 2 = 7“ zu sehen ist. „Sehen Sie: So wurde die Studie gefälscht!“ sagte er, während er noch schnell ein Hitlerbild überreichte. Hitler hätte gewusst, dass da „8“ heraus kommt und grün gewählt, weil der Vegetarier war obwohl der keine Kinder gefickt habe.(¹) 

Der bekennende AfD-Fan S. selbst habe sich bewaffnet weil die deutschen Staatsanwaltschaften rechtswidrig nicht das tun, was er verlange und außerdem wolle er sich jetzt nach Sankt Petersburg (Russland) begeben, denn dort habe er ein Angebot, in der Klinik Nr. 3 seine Meinung frei zu äußern und werde durch feste Türen und Mauern vor den Mördern der niedersächsichen Terrorjustiz beschützt, welche ihn daran hindern wolle, diejenigen als „Kinderficker“ zu kritisieren, die ihn übel als „antisozialen Seuchenvogel“ beschimpften als er das Tragen des Maulkorbs verweigerte. Außerdem bekäme er dort nie seine (wichtigen!) Darlegungen ignorierende Antworten von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es sei nicht zu fassen, dass er nicht mehr alles schreiben und als „Quaknazi“ beschimpft werden dürfe! Sein Anwalt und Schweizer Medienmogul Heinz könne bestätigen, dass er kein Quaknazi ist und der sei immerhin ein Liebhaber des FDP-Abgeordneten und Schreibtisch-Mörders Stracks-Tischler! Und Kandidat der AfD für den Posten als Justizminister! S. zeigt ein Foto des Herrn Heinz, der gerade im Schein des 20.000 Fränkli teuren Briefkastens seiner Schweizer Heinz-Firma ein Bündel 10-Millionen-Rubel-Scheine rollt. Vielleicht um es, wie S. aber nicht behaupten will, in sichere Öl-Forint zu revoltieren.

¹) Anmerkung des Autors: Das kann richtig sein, allerdings hat Hitler (und das gilt nicht nur am ersten April) tatsächlich etwa 6 Millionen Juden - darunter wohl etwa 1 Million Kinder - umbringen lassen. Und wie war das mit seinem „Mündel“ Geli?

30.03.2026

Der Fall des Markus Haintz, Köln -
Oder: „Haintz Naturpartei“

Über eine frühere Abmahnung, die tiefe Zweifel am Können und der Ehrlichkeit des Markus Haintz sät, habe ich hier berichtet. Es gibt eine neue Abmahnung von der Nervensäge Markus Haintz. Also einen neuen Artikel:

Der mir wegen seines Schriftschlechts und seines Goutierens an üblen Beleidigungen von Vertretern der der demokratischen Parteien durch blödes Pack und also seinen offenen Sympatien für rechtes und wirres Gesocks eben als „rechtswirrer“ geltende Markus „Media“ Haintz schmückt sich (ich behaupte derzeit nicht, dass er das formal zu Unrecht täte) mit der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“.

Zuständig dafür, das zu tun, was ich also erhoffe - nämlich ihn aus der Anwaltschaft zu entfernen - ist die Rechtsanwaltskammer Köln.

Ein rechtsradikaler, „kackblauer“ AfD-Vollpfosten und Covidiot hingegen hat sich Haintz auf X sogar als Justizminister gewünscht. Das dürfte aber zu Spannungen führen, denn andere Covidioten wollen den Rechtsbeuger von Weimar auf diesen Posten hieven. Dabei ist Markus Haintz offensichtlich „wenig geeignet“:

(Video bei Youtube)

Ab hier höre ich damit auf, die Sprache der rechtsradikalen Ratten und der freiwillig unmaskierten oder ungeimpften Seuchenvögel aus den Reihen des covidiodistisch-unsolidarischen Packs zu benutzen. Dies diente mir dazu, mich denen und solchen „Wichsern“ gegenüber verständlich zu machen, die mich z.B. als „linksgrün versifft“ bezeichnen würden.

Im Video ist zu u.a. zu sehen: Der vorlaute Rechtsanwalt Haintz fühlt sich z.B. selbst „beleidigt“ und „verleumdet“, behauptet unrichtig eine Straftat, wenn man ihm unterstellt (ein anderer Covidiot - nicht der, der den Corona-Haintz als Justizminister vorschlug - tat dieses) dass Haintz Mitglied des Verfassungsschutzes sei. Wie schön er sein Smartphone zuckt und ein „Beweisfoto“ schießt - das hat Einiges mit den „Beweisen“ seines Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) gemeinsam...

„Haintz (als) Naturpartei“

Nachdem ich schon gestern über eine wirr anmutende und teilweise grob unrichtige Abmahnung des nur selbstangeblichen Freundes der Meinungsfreiheit bereichtet habe, hat mir der Herr Jurist eine weitere Abmahnung geschickt, die ich hier und jetzt sezieren werde.


Der Rechtsanwalt Markus Haintz vertritt sich also selbst. Gegen mich. Es gibt da unter Juristen das Sprichwort, dass nur ein Esel sich selbst verträte. Nun ja. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2006 (Az. VI ZR 175/05) kann ein Anwalt, der selbst über die entsprechende Sachkenntnis im Wettbewerbsrecht verfügt, keine Kosten verlangen, wenn er wegen typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen in eigener Sache abmahnt. Das gilt übrigens auch außerhalb des Wettbewerbsrechts (z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 188/05) - also gilt das z.B. auch im „Äußerungsrecht“.

Wenn man also als Anwalt und Naturpartei unter seine Abmahnungen in eigener Sache eine derart sportliche Forderung nach schnödem Mammon schreibt:

dann muss man den Betrugsverdacht gegen sich gelten lassen.

Haintz zitiert mich:

und behauptet:

„Die unterstrichenen Passagen sind rechtswidrig und verletzen den Unterzeichner in seinem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Sie sind nicht berechtigt, dem Unterzeichner „Betrug“ zuzuschreiben. In einer Anspruchsrühmung läge – selbst wenn sie falsch wäre (qua non) kein Betrug.“

Nun. Untersuchen wir, ob das stimmt. Das ich tiefe Zweifel am Können und der Ehrlichkeit des Rechtsanwaltes hege ist meine Meinung, deren Verbreitung mir das, sich wohl als „ehrlich“ dargestellt wissen wollende, formale „Organ der Rechtspflege“ Haintz hier in der Rolle der „Naturpartei“ verbieten will. Eben so will mir der also nur angebliche „Freund der Meinungsfreiheit“ (diese soll ja eine Grenze haben, sobald er sich als „angepisst“ ansieht - Art. 5 GG regelt das aber ganz anders) mir die Äußerung verbieten, dass ich seine Handlungsweise der Öffentlichkeit, aber auch der Staatsanwaltschaft und darüber hinaus der Anwaltskammer als „versuchten Betrug“ vorstellen werde. Nun. Ich habe darüber berichtet, dass ich meine Meiunung, diesen gegenüber geäußert habe. Und ich habe dargelegt, warum ich von Betrug ausgehe. 

Haintz queruliert weiter:

Nun, es geht hier um Abmahnungen, die mit einer Kostenforderung verbunden wurden, was - da stütze ich mich auf die oben genannten, höchstrichterliche Entscheidungen - zu Unrecht erfolgte. Was sagt der BGH dazu? Eine Abmahnung kann gerade im Hinblick auf die unberechtigte Kostenforderung Betrug im Sinne des § 263 StGB sein. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 StR 483/16

Zitat:

Die konkludente Erklärung der berechtigten Abrechnung der Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG) stellt zudem nicht lediglich ein Werturteil, sondern eine Täuschung über den zugrundeliegenden Tatsachenkern dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 – 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344 und vom 6. Oktober 2009 – 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146; MüKo-StGB/
Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 79 ff.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 9).

Nun. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ist inzwischen durch § 13 Absatz 3 ersetzt, aber das tut nichts zur Sache, denn der BGH zeigte im Strafverfahren nur auf, auf welche gesetzliche Regelung sich der verurteilte Betrüger in der Abmahnung zur Begründung der Kostennote berief.  Auch das gilt also offensichtlich nicht nur im Wettbewerbsrecht. Ich gehe im Hinblick darauf, dass jemand, der für sich in Anspruch nimmt, ein „Organ der Rechtspflege“ zu sein, sich auch fortbildet - und die hier genannten Urteile gehören zum „Grundwissensschatz“ eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin, das auch weiß, wenn - ein Schlosser das weiß!  Besonders wenn diese Juristen „in Äußerungsrecht machen“. Dann darf ich aber äußern, dass ich mich „abgezockt“, sogar „betrogen“ fühle und dementsprechend Strafanzeige erstattet habe oder dieses tun werde. 

Ich ändere die obige Äußerung des Anwalts Haintz mal ab:

  • Über die Berechtigung einer Strafanzeige werden die Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichte entscheiden. Das bedeutet, dass durch den Bericht, dass eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt wurde oder jemand dieses vor habe, eine Verleumdung nicht vorliegen kann. Jedenfalls nicht wenn die dargestellten Tatsachen und Handlungen, die zum Vorhalt des Betruges führen, wahr und richtig sind.

Und das sind diese vorliegend. Ich stütze mich ja auf die Rechtsprechung des BGH.

Doch lesen wir weiter in der Abmahnung der vorlauten Naturpartei Markus Haintz:

Natürlich darf man auch Vermutungen anstellen, was der Herr Haintz wohl „vorschützen kann oder wird“ um dem Vorwurf zu umgehen, dass sein Vorgehen, nämlich das sehr leicht als grob unwahr erkennbare Behaupten, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“ als „nicht-vorsätzlich“ abzutun, um dem Betrugsvorwurf (also durch das Vorhalten einer falschen Tatsachenbehauptung in einer Abmahnung mit hoher und unberechtigter Kostenforderung) zu entgehen. Und natürlich ist es so, dass die ganz eindeutig vorliegende Grobheit der Unwahrheit der von Haintz behaupteten Tatsache auch zu einer groben Beurteilung der möglichen Ausreden im Rahmen einer Meinungsäußung führt. Da gibt es nichts zu verurteilen.

Die Unwahrheit seines Behauptens, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“, ist jedenfalls so grob und deutlich, dass man bei einem Rechtsanwalt (dem ja allgemein eine gewisse Intelligenz nachgesagt wird) schon EINIGES GROBES vorliegen muss, damit er Umstände behaupten kann, die zu einem „unabsichtlichen“ unwahren Behaupten führen. Dazu gehören - und das ist Volkswissen: Geisteskrankheit (Degression) und natürlich chemische Beeinflussungen durch Medikamente, natürlich auch die Volksdroge Alkohol. Wir haben ja sogar schon „voll bekokste“ Fußballtrainer gesehen, die im Drogenwahn loszogen und eine Haarprobe abgaben - um zu beweisen, dass sie keinen Koks nahmen.  Auch das „positive“ Ergebnis ist bekannt.

Interessant ist, dass der Herr Haintz nicht dagegen vorgeht, dass ich notierte, dass seine Behauptung in der ersten Abmahnung, ich hätte ihn „als Prozessbetrüger tituliert“ leicht erkennbar unwahr ist. Damit räumt er, so sehe ich das, konkludent die Täuschung in der ersten Abmahnung ein.

Kommen wir zurück zum in eigener Sache gar empfindsamen Markus Haintz, der da folgendes als angebliche Rechtsverletzung moniert:

So schrieb ich über Haintz' Geldgier. Um dieses, wie von Haintz sportlich und mutig behauptet, als „Rechtsverletzung“ durchzuwinken müsste ein Richter aber „ein besonders guter Freund“ des Herrn Markus Haintz sein und den „Sportgeist“ des Weimarer Rechtsbeugers aufweisen, der ja (so einige Covidioten) sogar Justizminister werden soll. Wie auch immer: Das obige ist eine klare Meinungsäußerung, die einen wahren Tatsachenhintergrund hat und der BGH ist da ganz bei mir. Siehe oben.

Markus Haintz wird in beiden Sachen also vorhersehbar verlieren. Und ich werde in beiden Sachen dafür Sorge tragen, dass der laute und arrogante Herr Rechtsanwalt Markus Haintz gegen mich (einen Schlosser) persönlich verliert. Dass ich also, bevor es zu einem Urteil kommt, selbst eine Entscheidung eines Gerichts bewirken kann. 

Wenn er nach diesen, leicht zu erwirkenden Beschlüssen weiter queruliert wird es eben sehr teuer für den Spendensammler Markus Haintz.

(auf § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO sei der Herr in diesem Zusammenhang hingewiesen)