25.02.2015

Europäischer Gerichtshof: Betrügerisch agierende Drücker (Versicherungen, Euroweb) dürfen heimlich gefilmt werden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen: Betrügerisch agierende Drücker (wie z.B von Versicherungen oder der Euroweb) dürfen heimlich gefilmt werden.

EMGR, Az: 21830/09

Das öffentliche Interesse, über Missstände und "fragwürdige" Praktiken informiert zu werden, sei höher zu werten als der Schutz der Privatsphäre des heimlich gefilmten Vertreters, urteilte der Menschenrechtsgerichtshof. Das Urteil sollten sich die, viel zu oft verlogenes und kriminelles Pack schützenden Richter des LG Hamburg, des LG Berlin aber auch des LG Marburg, Mönchengladbach, Köln und des LG Kassel sowie deren Obergerichte zur Fortbildung kommen lassen.

Könnte sein, ein solcher Film - von einem Besuch eines Euroweb-Vertreters - ist bald online, denn das Material existiert schon.

18.02.2015

Euroweb Deutschland GmbH - Dieser Verbindung wird nicht vertraut - Der Firma begründet auch nicht.

Da hat der Christian Stein von der Euroweb Deutschland GmbH ganz schön die große Fresse und behauptet, die Euroweb Deutschland GmbH biete "optimale Lösungen" ...

.. natürlich kann er noch - das Lügen ist ihm ja gerade offenbar nicht gerade peinlich (sonst würde er nicht der Öffentlichkeit derart dummdreiste Lügen auftischen) behaupten, das folgende sei die optimale Lösung für die Bedürfnisse der Euroweb Deutschland GmbH.

Also: Wenn ich mich bei der Eingabe der URL der Webseite der Euroweb Deutschland GmbH vertippe, dann bekomme ich von Google folgende Anzeige der Euroweb Deutschland GmbH angezeigt. Die Euroweb Deutschland GmbH zahlt also dafür, dass ich von Google zu www.ew.de geschickt werde...


Da die Euroweb offenbar die eigenen Formulare nicht in den Griff bekommt, haben die nach meiner letzten Veröffentlichung darüber kurzerhand alle Besucher auf eine mit HTTPS gesicherte Webseite weiter geleitet ... und seit dem passiert das hier:

Bildschirmfoto: Browserabhängig ist nur, wie das gestaltet ist. Der Fehler an sich taucht bei allen Browsern so auf - es sei denn natürlich, man hat das falsche Sicherheitszertifikat (dauerhaft) akzeptiert - was gar jeder nicht Benutzer darf und kann.

Das Zertifikat der tollen Firma gilt nur für "ew.de", nicht aber für "www.ew.de". Der Browser zeigt also die obige oder eine sinnentsprechende Fehlermeldung.

Mithin bezahlt die Euroweb also die Google Inc. dafür, dass potentielle Kunden sofort sehen:

"Euroweb? Ah! Sieh her: Die Firma taugt nichts!"

Ganz ehrlich: Einer Firma, die
  • erstens schon zu blöd ist, das richtige Sicherheitszertifikat zu bestellen und, wenn dsa schon falsch lief, 
  • dann auch so blöd ist, "für teuer Geld" die nicht funktionierende URL Adresse Webseite zu bewerben
  • und dann außerdem noch so bekloppt ist, zur falschen Webseite weiter zu leiten (das sollte man können, wenn "Sorgenfreiheit" bewirbt)
also drei (3) verkettete Fehler macht - ohne welche das nicht obige nicht sichtbar würde - der traue ich nicht zu, dass die Kundenseiten vernünftig gestalten, verwalten, sicher programmieren und hosten kann! Offenbar kontrolliert in der Firma keiner, was die Lehrlinge, Praktikanten und sonstigen, prekär bezahlten "Spezialisten" anstellen!

Übrigens: Die Euroweb Deutschland GmbH traut, wie die Euroweb Internet GmbH auch, der eigenen Leistung nicht: ew.de wird bei Strato gehostet. Für die belogenen, beschissenen und übel abgezockten Kunden indes ist das billigst-Hosting (die zahlen dafür ein wenig mehr als einen Euro im Monat...) in einem sehr merkwürdigen, von einer Euroweb-Tochter gemieteten (und von zwei Eurob-Töchtern genutzten) Raum in einem Büro- und Geschäftshaus in Bulgarien mit einer höchst fragwürdigen Internetanbindung (Für ein Büro wäre die wohl ok... für einen Hoster definitiv nicht) gerade gut genug.

Soweit zu der potentiellen Kunden gegenüber getätigten Behauptung, dass für die Euroweb extra "ein Rechenzentrum gebaut worden" sei - was sind das doch für lächerliche Lügen und was sind das für erbärmliche, lächerliche und dumme Lügner!

15.02.2015

Euroweb, Strohmann Christian Stein - ist er kriminell? Will er in den Knast?

Christian Stein, Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH und insoweit Strohmann des Daniel Fratzscher wie des Christoph Preuß, verstößt seit dem 12.02.2015 um 12:20 ziemlich dreist gegen die Verfügung des LG Düsseldorf (Az. 14c O 2 / 15), welche ihm die Bewerbung der Euroweb Deutschland GmbH mit diversen Webseiten untersagt, welche die Euroweb Deutschland GmbH nicht erstellt hat.

Erste Kenntnis vom Verbot des ohnehin verbotenen durch Übersendung eines Scans der Verfügung hat der feine, wohl höchst empfindlich auf seinen Ruf bedachte, oft lügende und offenbar auch sonst "nicht immer ganz" rechtstreue Eurowebber Christian Stein seit 07.02.2015 um 15:00. Zugestellt wurde diese durch den hierfür zuständigen Gerichtsvollzieher am 12.02.2015 um 12:20.

So eine Löschung auf einer Webseite ist schnell bearbeitet, das dauert nur ein paar (etwa 5) Minuten.  Er hatte also genug Zeit, der Verfügung des Gerichtes Genüge zu tun oder dieses anzuweisen. Getan hat er offensichtlich nichts - was eine vorsätzliche, nicht ganz unerhebliche, und mit bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder bis zu 6 Monaten Haft bedrohte Untat ist.

Am Dienstag stelle ich den Ordnungsmittelantrag.

13.02.2015

Euroweb gewinnt vor dem höchsten Arbeitsgericht

Das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt hat in dem Verfahren 4 U 111/15 mit unangreifbaren Endurteil vom 10.02.2015 zugunsten von Euroweb entschieden. Als höchstes Instantgericht des Landes Sachsen-Anhalt verwarf es die Klage eines muslimistischen Bewerbers mit Migrationshintergrund, der Sozialleistungen bezieht und sich nach der Ablehnung angeblich "nur wegen seines Glaubens" zurück gewiesen fühlte und mit einer völlig überzogenen  Schadensersatzforderung gegen das weltweit einzigabartige Unternehmen Euroweb vor das Gericht zog.

Das höchste Instantgericht des Landes Niedersachsen erkannte richtig, dass der ehrliche Bewerber keinesfalls für eine Tätigkeit als Mitarbeiter bei Euroweb, dem Marktführer in der Erstellung von Webseiten (wenn am 21. August um 14 Uhr MEZ im Nildelta Frost und die CDU/CSU-Koaltion herrscht, während in der Hölle die Eisbären und Pinguine gemeinsam Winterschlaf halten) geeignet ist. Denn der Bewerber gab auf Nachfrage des Vertriebsleiters C. S. an, sich selbstverständlich an die Regeln seines Glaubens halten zu wollen und bestätigte diese Aussage auch vor Gericht. Insbesondere hatte er vor, "jedenfalls bewusst nichts Unwahres zu sagen" und sich an die Gesetze zu halten!

Die, die Rechte und das Ansehen von Euroweb wahrende Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker trug dem eifrig nickendem Gericht sodann vor, dass unter diesen Umständen eine Erfüllung der dienstvertraglichen Pflichten per se völlig unmöglich sei, weil das Lügen und Betrügen genau den Kernbereich einer Tätigkeit als Werber bei Euroweb darstellt und führten ein Urteil der Strafkammer des LG Chemnitz (Az. 7 Ns 620 Js 18272/10) hierfür als Beweis an.

Auch hinsichtlich des weinerlichen Argumentes des gescheiterten Klägers, dass ja auch Christen nicht lügen oder gar betrügen dürften, folgte das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt der Argumentation der Heldenkanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, welche für das Internationale Großunternehmen Euroweb darstellten, dass diese Regelung aus der Bibel völlig überholt sei - wovon die tägliche und pressebekannte Übung zumindest der bekannteren und/oder mit Ministerposten gesegneten Mitglieder von CDU und CSU Zeugnis ablege. Im Urteil verwiesen die Richter außerdem auf deren eigene Erfahrungen aus zahllosen Strafsachen gegen solche, sich zur neoliberalen Marktwirtschaft bekennende Christen und wiesen die Schadensersatzklage insoweit völlig richtig zurück.

Nicht mehr untersucht hat das Gericht, ob denn die großartige Euroweb Group überhaupt "passiv legitimiert" sei. Insoweit blieb die Argumentation der wahlweise auch auf Arzthaftungs-, Äußerungs-, Jagd-, Miet-, Kauf-, Scheidungs-, Sport-, Vaterschaft-, Verkehrs-, Versicherungs- oder Strafrecht spezialisierten Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, wonach die Einstellungen gar nicht bei Euroweb, dem größten Arbeitgeber für Personen mit einem IQ unter Körpertemperatur in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Bulgarien, sondern bei irgendwelchen praktisch insolventen Kleinstunternehmen erfolgen, unberücksichtigt. Notfalls wäre das in einem späteren Verfahren von der weltweit einzigartigen Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker welche, ohne eine BGH-Zulassung zu haben, Verfahren bis hoch zum Buntesgerichthof prägt, zu klären.

Vorstehendes ist eine Verballhornung von veröffentlichten Berichten der Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf (zuvor: "Berger Law LLP," zuvor Kanzlei Berger Köln und Düsseldorf, zuvor "El Gendi und Berger, Rechtsanwälte"). Gefundene Wahrheits-Körnchen dürfen behalten und sogar gegessen werden. Ob diese schmecken und für jedermann bekömmlich sind weiß der Autor freilich nicht.

12.02.2015

Firefox blockt Flash - und die Euroweb-"Spezialisten" merken es nicht - Ein Realitäts-Check

Die aktuelle Version 35.0(.1) des Firefox-Webbrowsers blockt seit einigen Wochen Flash - weil das Zeug gefährlich ist. Mit dem Firefox werden immerhin nach manchen Angaben über 50% der deutschen Webseiten abgerufen.

Die Euroweb bietet deren "Referenzkunden" für horrendes Geld (für ein Mehrfaches des  Preises der günstigsten Wettbewerber) auch die Erstellung und das Hosten von Unternehmenvideos an. Für die Begründung der wirklich exorbitanten Luxuspreise dient auch das Vormachen, die Webseiten würden von erfahrenen Spezialisten erstellt - zu einem Stundensatz von 80 Euro.

Der Realitäts-Check:

Die potentiellen Kunden der abgezockten Euroweb-Referenzkunden sehen seit Mitte Januar dann das hier:

So bietet die Euroweb die teuer bezahlten Kundenvideos feil - Das ist glatter Vertragsbruch!

Jeder Browser, der das von der Euroweb verwendete HTML5 kann, kann auch Videos ohne Flash wieder geben. Nur ist die Euroweb offenbar nicht in der Lage, das zu ändern - und das wäre nur ein Handgriff.

Die Euroweb wirbt rotzfrech so:
"Nutzen Sie also die Möglichkeit, sich und Ihr Unternehmen mit einem Unternehmensvideo professionell und zeitgemäß zu präsentieren.

Bei Ihren Kunden hinterlassen Sie so einen nachhaltigen und positiven Eindruck. Damit heben Sie sich nicht nur von Wettbewerbern ab, sondern erreichen auch eine engere und persönlichere Ansprache potenzieller Kunden."
Irgendwie fehlt da doch die Markierung als "Ironie"  - oder?

Wer sich jetzt fragt, warum die Euroweb nach all dem Geblubber die Videos nicht anständig verbreiten kann - die Antwort habe ich schon:
Die Euroweb sucht nämlich "Azubis". Aber bevor diese als Azubi ausgebeutet werden sollen die schon mal bis August 2015 für ausbeuterische 250 Euro im Monat Webseiten mit Photoshop und Dreamweaver ("Dreamweaver-Bediener" ist auch so ein "Lachwort" in der Branche) bauen:
Das nur mit der großen Fresse "führende Systemhaus in Düsseldorf" namens "Euroweb Internet GmbH" beutet also tatsächlich Praktikanten vor der Aufnahme einer Ausbildung zum Webdesiger aus.

Soweit dann auch zu der schon wieder von der Euroweb getätigten Prozesslüge, dass die Webseiten "ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern" erstellt werden.

10.02.2015

Euroweb Deutschland GmbH ("EW Deutschland") - nach dreisten Lügen fällige dritte Abmahnung

Christian Stein aus Soest ist als Dauerzeuge der Euroweb Internet GmbH bekannt geworden und wurde, wohl als Belohnung für diese "äußerst treuen" Dienste, Geschäftsführer mehrerer Firmen aus dem Umfeld dieser verrufenen Firma. Der schon von Anfang bestehende Verdacht, dass er "nicht immer ganz ehrlich" ist, wird dadurch zur Gewissheit, dass er aus dem denkbar niedrigstem Interesse (Geld!) sogar Dritte dreist und schriftlich dazu anweist, für ihn zu lügen. Das ergibt sich für den halbwegs verständigen Leser aus dieser Abmahnung:
Allerwertester Herr Christian Stein.

Für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung nach §5 UWG ist entscheidend, ob das, was in der Werbeaussage nach der Auffassung des Umworbenen behauptet wird, sachlich richtig ist (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.150).

Gemäß dem von Ihren Außendiensten zu folgendem "Leitfaden Media Consultant" in der von Ihnen selbst verfassten Fassung, welche Sie am 6. Februar 2015 um 19:09:19 als PDF aus einer Datei "Leitfaden neu 2015MW.docx" erzeugt und danach an Ihre Werber verteilt haben, haben Ihre Werber wie folgt vorzutragen:
„Herr/Frau ..., der EW Deutschland vertrauen eine Vielzahl von Unternehmen, Prominenten und Sportlern bei der Umsetzung und Positionierung von Internetkonzepten.

Unsere gehobene Marktposition werden wir weiter ausbauen, indem wir Erfolgsgeschichten mit Klein- und Mittelständigen Unternehmen schreiben."
Da Sie von den Werbern verlangen, dass diese die darüber hinaus auch noch gelb hervorgehobenen Sätze auswendig lernen, ist nicht nur von einer festen Absicht auszugehen, die gesetzeswidrige Werbung im Kundengespräch vorzutragen, sondern auch davon, dass dieses bereits in einer Vielzahl von Fällen geschehen ist.

Damit behaupten Sie in der Bewerbung:
  1. Eine Vielzahl von Unternehmen, Prominenten und Sportlern vertraue der Euroweb Deutschland GmbH.
  2. Die Euroweb Deutschland GmbH habe eine "gehobene Marktposition".
Beides ist erweislich unzutreffend, unwahr - und mal wieder dreist gelogen!
Sie haben diese geradezu dumm-dreisten Werbelügen nicht weiter zu verbreiten und mir bis zum Ablauf des 12. Februar 2015 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen, wonach Sie es unterlassen, die Euroweb Deutschland GmbH wahrheitswidrig damit zu bewerben, oder dem angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen:
  1. Eine Vielzahl von Unternehmen, Prominenten und Sportlern vertraue der Euroweb Deutschland GmbH.
  2. Die Euroweb Deutschland GmbH habe eine "gehobene Marktposition".
Die Unterlassungerklärung muss ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 15.000 Euro für eine Übertretung in jedem Einfall enthalten und darf eine Verantwortung die Tätigkeit von Geschäftsgehilfen eben so wenig ausschließen wie den Fortsetzungszusammenhang.

Sollten Sie das Ultimatum nicht einhalten oder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme der unwahren Bewerbung nicht wirksam ausschließen, dann werde ich Sie erneut unverzüglich gemäß § 8 UWG gerichtlich auf die Unterlassung in Anspruch nehmen.

Bezüglich der sich aus dem Leitfaden ergebenden - und sehr wahrscheinlich als Betrug strafbaren - Verwendung der "Referenzkundenmasche" werde ich Sie gesondert auf Unterlassung in Anspruch nehmen, darf aber schon jetzt äußern, dass Ihre Marktteilnahme offensichtlich weitgehend auf Gesetzesbrüchen beruht - die Ihnen, so Sie nicht etwa eine krankhafte Minderintelligenz vorschützen, kaum entgangen sein dürften. Ich gehe von Vorsatz aus.

Mit der, Ihren vorsätzlichen Lügen und Ihrem vorsätzlichen Gesetzesbruch angemessenen, kalten Höflichkeit:

Jörg Reinholz

09.02.2015

EW-Deutschland (Euroweb Deutschland GmbH) täuscht, betrügt und zockt ab

Die Wahrheit ist: Die Euroweb Deutschland (EW Deutschland) schmückt sich mit fremden Federn und erzählt auch sonst Lügenmärchen.
Die Wahrheit ist: 

Den so angesprochenen wird vorgerechnet, die Erstellung einer Webseite dauere 136 Stunden und über 4 Jahre  würden nochmals 240 Stunden für "Aktualisierungen, Service und Support anfallen". Diese Kosten sähen dann also so aus:
  • 10.880 Euro zu Beginn.
  • 19.200 Euro über 4 Jahre hinweg
  • 30.080 Euro gesamt
Der Verkäufer weiß aber schon sehr genau: "Das ist natürlich viel zu teuer!" - Diese Mondpreise werden nämlich ganz klar und absolut vorsätzlich lediglich als Druckmittel benutzt. Es lohnt, sich zu merken, dass monatlich angeblich 5h*80 Euro/h, also 400 Euro für "Aktualisierung, Pflege und Support" (die weiter unten als "monatlicher Pflegekostenanteil" auftauchen) draufgehen sollen.

Die Wahrheit ist: Diese lediglich für die arglistige Täuschung benutzten Mondpreis-Konditionen werden jetzt zusammengestrichen ... damit der Verkäufer die Spielregeln bestimmt:
Die Wahrheit ist: ... und den Kunden wird erzählt, dass diese "nur" 350 Euro im Monat zahlen müssten ...
Die Wahrheit ist: ... und für die Begründung dieser Preissenkungslegende wird den Kunden vorgemacht, diese würden "Referenzkunden". Deswegen hat dieses betrügerische Vorgehen den Name "Referenzkundenmasche". Darin eingeschlossen ist, dass die so Betrogenem unter den Druck einer möglichen - aber nur behaupteten - Ersparnis von rund 13.000 Euro gesetzt werden und dass diesen dann die Möglichkeit genommen werden soll, die behaupteten Preise mit den regelmäßig sehr viel billigeren Marktangeboten Dritter zu vergleichen: Deshalb muss der Vertrag sofort geschlossen werden, deshalb steht da und ist aufzusagen: "Was ich von Ihnen erwarte ist ein klares Ja oder nein am Ende des Gespräches".
Die Wahrheit ist: Die Kunden sollen:
  • 199 Euro  zu Beginn
  • 16.800 Euro über vier Jahre
  • 16.999 Euro insgesamt
an die Euroweb zahlen. Das ist viel zu teuer. Es gibt ganz gewiss sehr viele lokale Anbieter, welche die gleichen Leistungen für einen Bruchteil dieser Summe anbieten. Die 350 Euro monatlich sind nicht nur der "Pflegekostenanteil", die Euroweb macht damit, trotz extrem hoher Vertriebskosten (weil nach deren eigenen Angaben 40% der Mitarbeiter im Vertrieb tätig sind) einen geradezu irren Gewinn. (s. OLG München, Az. Az. 21 U 1932/14, Vortrag der Euroweb Internet GmbH)

Die Kunden werden also getäuscht, betrogen und abzockt!
(Alle Ausschnitte aus dem "Leitfaden Media Consultant", welcher am Freitag, dem 6. Februar 2015 um 19:09:19 als PDF aus einer Datei "Leitfaden neu 2015MW.docx" erstellt wurde.)

Die ganze Wahrheit ist:

Darauf, dass das arglistige Täuschung, Betrug und Abzocke ist gebe ich Ihnen die Hand!

Der Geschäftsführer der "Euroweb Deutschland GmbH" ist der Verkaufsleiter der "Euroweb Internet GmbH", Christian Stein aus Soest - und der ist insoweit ein "Strohmann" der Euroweb Chefs Daniel Fratzscher und Christoph Preuß. Diese "Euroweb Internet GmbH" hat wegen derselben betrügerischen Abzockmethode schon einen schlechten Ruf, viele sind also gewarnt, was sich auf die Verkäufe negativ auswirkt. - Deshalb sollen sich die Verkäufer als Mitarbeiter einer "EW-Deutschland" ausgeben, den verbrannten Name "Euroweb" also vermeiden, wohl um überhaupt noch etwas verkaufen zu können. Außerdem gibt es gerichtliche Verfügungen gegen die "Euroweb Internet GmbH", welche ganz offensichtlich durch die Neugründung der "Euroweb Deutschland GmbH" umgangen werden sollen. Das bedeutet aber auch, dass der Christian Stein als Strohmann der Euroweb Internet GmbH ganz bewusst und solide daran mitwirkt, das Gesetz und gerichtliche Verbote zu brechen - was man als "kriminell" bezeichnen kann.

Bildschirmfoto: Damit nicht der Falsche in Verdacht gerät: Das hier ist der "Oberabzocker von Gnaden des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher", Christian Stein als "Media President" (Was für ein lächerlicher Titel!) in einem Werbevideo der Euroweb Internet GmbH (Rechte via YouTube.)

Foto: Jörg Reinholz

Ich bleibe dran - und ich hoffe sehr, es hat im Dachgeschoss "geklingelt"!

Freche Lüge der Euroweb Deutschland GmbH: "Seit über zehn Jahren konzipieren und gestalten wir professionelle Internetauftritte"

Wie frech, ja dreist - und mit allem Verlaub auch "dumm" der Christian Stein von der Euroweb in der Öffentlichkeit lügt ergibt sich aus meiner Abmahnung vom 09.02.2015:
Allerwertester Herr Christian Stein,

Wie ich gerade eben fest stelle lassen Sie auf der Ihnen verantworteten Webseite, abrufbar unter der URL https://ew.de/blog wie folgt verbreiten:

"Seit über zehn Jahren konzipieren und gestalten wir professionelle Internetauftritte."

Illustrierendes Bildschirmfoto: So dreist lügt der Eurowebber Christian Stein
Die Euroweb Deutschland GmbH (HRB 73300) wurde aber erst im September 2014 gegründet, ist also noch nicht einmal ein halbes Jahr aktiv. Demzufolge ist es völlig unmöglich, dass Sie "Seit über zehn Jahren" professionelle Internetauftritte konzipieren und gestalten.

Sie haben diese freche Werbelüge bis zum Ablauf des 11. Februar 2015 zu entfernen und mir bis zum Ablauf des 12. Februar 2015 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen, wonach Sie es vor dem 11.09.2024 unterlassen, die Euroweb Deutschland GmbH damit zu bewerben, oder vorzumachen dass diese seit über zehn Jahren professionelle Internetauftritte konzipiere und gestalte. Die Unterlassungserklärung muss ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 15.000 Euro für eine Übertretung in jedem Einfall enthalten und darf eine Verantwortung für die Tätigkeit von Geschäftsgehilfen eben so wenig ausschließen wie den Fortsetzungszusammenhang.

Sollten Sie einen der Termine nicht einhalten oder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme der unwahren Bewerbung nicht ausschließen, dann werde ich Sie unverzüglich gemäß § 8 UWG gerichtlich auf die Unterlassung in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Ich vermute, der sicherlich von der Kanzlei Buchholz und Kollegen "beratene" Christian Stein wird, wie er selbst und die andere Euroweb auch schon zuvor, die Lügen weiter verbreiten, keine Unterlassungserklärung abgeben und also für diese Dummheit mal wieder eine einstweilige Verfügung "kassieren".

Dann muss es eben so sein.

Euroweb Internet GmbH abgemahnt - Bewerbung als "Marktführer" ist irreführend und täuschend.

Abmahnung vom Samstag, 7.2.2015:
Allerwertester Herr Christoph Preuß, allerwertester Herr Fratzscher,

auf der von Ihnen verantworteten Webseite der Euroweb Internet GmbH bewerben Sie sich als "Marktführer".

Beweis: Bildschirmfoto.
Beweis: So bewirbt sich die Euroweb als "Marktführer"
Wie ich soeben den Veröffentlichungen und Zahlenwerken Dritter entnehme hatte Ihre Firma aber in den Vorjahren - in denen Sie sich ebenfalls notorisch lügend als "Marktführer" bewarben - einen deutlich geringeren Umsatz als die tatsächlichen Marktführer.

Sich unter diesen Umständen als "Marktführer" zu bewerben ist nicht nur lächerlich sondern auch unzweifelhaft ein grober Verstoß gegen das UWG.

Falls Sie am 19.02.2015 um 00:00 Uhr noch mit dem Begriff "Marktführer" werben werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Falls Sie mir bis zum 20.02.2015 14:00 Uhr keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorlegen, nach welcher Sie es unterlassen, die Euroweb Internet GmbH als Marktführer zu bewerben und die Wiederholungsgefahr durch ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von mindestens 15000 Euro in jedem Einzelfall, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und auf die Einrede der Tätigkeit Dritter nicht ausräumen werde ich Sie ebenfalls vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Einem Rechtsstreit sehe ich jedenfalls gelassen entgegen. Die Sie voraussichtlich vertretende Kanzlei Buchholz und Kollegen oder auch der Kanzlei "AWPR" sehe ich auf Grund früherer Erfahrungen eher als "für meine Interessen förderlich" an.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
(nicht unbedarft nachmachen)

08.02.2015

Rechtsmissrauch und Schädigungsabsicht der Euroweb - Sieg gegen das System II

Das LG Köln hat im Verfahren 84 O 308/10 die Vollstreckung gegen mich eingestellt und darüber hinaus die Voraussetzungen dafür geschaffen, den asbach-uralten Beschluss aufzuheben. Ich hatte zuletzt argumentiert, dass die Euroweb Internet GmbH schon mit dem Antrag auf den Erlass der Verfügung  

Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226, 242 BGB und § 8 Absatz 4 UWG  

begangen habe, denn diese hatte anderen Gerichten gegenüber dargestellt, dass die dem LG Köln gegenüber behaupteten Voraussetzungen für den Antrag in der Sache gar nicht vorlagen. Demnach musste im Vordergrund stehen, das dass beherrschende Motiv seitens der Euroweb und derer Anwälte bei der Einreichung der Anträge sachfremde Ziele - hier konkret eine Schädigungsabsicht und die Verdeckung eigenen Rechtsbruchs - war und ist.

Weiter hatte ich argumentiert und glaubhaft gemacht, dass auch die sachlichen  Voraussetzungen  für den Erlass der Verfügung gar nicht gegeben waren, weil der von mir verlinkte Artikel im Hinblick auf das tatsächlich höchst rechtswidrige  Geschäftsgebaren der Euroweb eben nicht im Sinne des § 5 UWG herabsetzend oder verunglimpfend war, sondern nichts anderes als eine sachliche Beschreibung des tatsächlichen, notorischen und systematischen Rechtsbruchs durch die Euroweb. Was das Landgericht Köln allerdings lange nicht wahrhaben wollte.

Mein Kommentar: "So kriegt man Lügner am Arsch."



Bemerkenswert daran ist, dass die Euroweb-Anwälte (für mich ist das durchaus zu einem Schimpfwort geworden) Philipp Berger und Andreas Buchholz in der Absicht, meinen Ruf zu schädigen, über das Verfahren auf berger-law.de und gerichtsreporterin.blogspot.com herumblähten - und jetzt geht es ganz anders herum.

Tja. Und dann wäre noch die Frage zu klären, warum in der Überschrift steht, dass es auch einen "Sieg gegen das System" gegeben habe:

Auf der Rückseite steht wirklich(!) "Mit freundlichen Grüßen".

Hinweis: Ich habe zuvor (am 20.11.2014) das Gericht auf die Verjährung aufmerksam gemacht und im betreffenden Zeitraum der "Vollstreckungsversuche" nicht nur ganz normal zu Hause gewohnt sondern auch IT-Seminare für Staatsanwälte und sogar Mitarbeiter des BKA gegeben.

Frech - aber nicht so verlogen und garstig wie die Euroweb und deren Anwälte - bin ich nämlich auch. Und wie sich zeigt bin ich das
  1. mit Erfolg
  2. ganz gewiss nicht zu Unrecht und darüber hinaus bin ich auch
  3. ein "harter Knochen".
Womöglich genieße ich, ich bin ja wegen meiner sicherlich bekannten Konflikte mit kriminellen und verlogenem Pack bei den Behörden in Kassel auch bekannt wie ein "bunter Hund", sogar eine gewisse Unterstützung eines Teils der "Staatsmacht". Genaueres hierzu weiß ich nicht und werde ich nicht aussagen oder behaupten. Aber ausschließen kann ich auch nicht, dass sich unter den von der Euroweb im Raum Kassel abgezockten auch solche befinden, die just in irgendeiner Weise mit den vom Gericht nicht aufgezählten (und jenseits von ein paar Schreiben aus Köln von mir auch nicht bemerkten) "Vollstreckungsversuchen" gegen mich zu tun hatten. Ich kann also auch nicht ausschließen, dass die mit der Vollstreckung beauftragten wie viele andere auch selbst schon beim Lesen des Wortes "Euroweb" höchst aufgebracht waren - und ich kann mir vorstellen, wie "höchst amtlich und unter sehr sorgfältiger Beachtung aller Rechtsgrundlagen und des eigenen Gewissens"  die "Vollstreckungsversuche" dann stattfanden und ich kann mit einiger Gewissheit vermuten, dass jedenfalls der "Papierkram" völlig ordnungsgemäß erledigt wurde ... dann wäre das aber ein "Sieg mit dem System".
Das haben sich die Euroweb-Chefs Christoph Preuß, Daniel Fratzscher nebst den Euroweb-Anwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz sicher ganz anders vorgestellt - und waren, ausweislich derer garstiger Veröffentlichungen auf die dem Gericht ganz bewusst vorgetragenen Lügen auch noch stolz.

Ab dafür!

07.02.2015

Für Gegner der Euroweb sicher interessant: Alte Preislisten für das angebliche "Kaufkundenangebot" belegen arglistige Täuschung

Die Euroweb drängt die angeblichen "Partner" unter der Angabe von phantasievollen Preisen für ein angebliches Kaufkundenangebot - tatsächlich ein Mondscheinangebot - in die Verträge und nutzt deren Unwissenheit über die Marktpreise hierdurch offensiv arglistig täuschend aus.

Bis zu Tage kam, dass dieses prozessual nicht gerade nützlich war, hatte die Euroweb diese Preise auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Erst als zu Tage trat, dass damit ja gerade auch das gegnerische Argument der arglistigen Täuschung befeuert wird, wurde diese Preisliste gelöscht:

Version vom Juli 2010: (Ausdruck im Querformat!)
Nicht genug damit. Noch im Januar 2010 waren die Preise deutlich niedriger. Demnach hätte die Euroweb in einem schwierigen Marktumfeld eine extreme, kaufmännisch höchst unvernünftige Preissteigerung vorgenommen - was ein hartes Indiz dafür ist, dass die Euroweb mit einem Verkauf zu diesen Preisen gar nicht erst rechnete:

Hier noch einmal Daniel Fratzscher, der anno 2012 das tatsächliche Geschäftsmodell beschreibt:
  • 48 Monate Vertragsbindung, je 200 USD (rund 170 Euro)
  • Über 250 von (angeblich, die Zahl ist "wahrscheinlich" falsch!) 640 Mitarbeitern (sic: rund 40%!) sind im Vertrieb als Drücker tätig.
Die Euroweb hat vor dem OLG München, Az. 21 U 1932/14, selbst vorgetragen, dass diese hinsichtlich der Preise für "Referenzkunden" trotz der extrem hohen Vertriebskosten (40% der Mitarbeiter!) mit 25 bis 33% Gewinn kalkuliert! Und das bei Verträgen, bei denen zuvor frech lügend ein Preisnachlass von etlichen tausend Euro unwahr vorgemacht wurde!

Und da, so denke ich, haben wir diese verlogenen "Marktführer" des Daniel Fratzscher namens "Euroweb", "Webstyle", "Internet Online Media" jetzt endgültig mit der arglistigen Täuschung am Arsch! Mit beschädigt wird aber aber auch der Ruf der ebenfalls von Daniel Fratzscher geführten Firmen "WN Online-Service"-

Übrigens: Die im Angesicht der Lügen der Abzocke lächerliche Bezeichnung für die so geworbenen ist seitens der Gauner allen Ernstes "Partner"! Durch Vergleiche finde man solche nicht - stand einst im Euroweb-Leitfaden für Vertriebsbeauftragte. Höchst offensichtlich sind die gewiss sauberen, stets gut rasierten und besonders empfindsam auf den eigenen Ruf bedachten Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Christian Stein der Ansicht, durch Belügen und Betrügen fände man solche.

06.02.2015

Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Deutschland GmbH ("EW Deutschland")

Das Landgericht Düsseldorf hat auf meinen Antrag hin eine einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Deutschland GmbH des Euroweb-Vertrieb-Chefs Christian Stein erlassen.

Wichtig:
Die durch das Vormachen der falschen Referenzen getäuschte "Partner" der Euroweb Deutschland GmbH können nun erst recht diese Musterkündigung verwenden.

Grund ist, dass diese Euroweb Deutschland GmbH, die - gerade um den Name "Euroweb" zu vermeiden - in der Kundenansprache auch als "EW Deutschland" agiert, sich selbst mit Webseiten bewarb (und noch bewirbt) welche diese tatsächlich nicht erstellt hatte und auch gar nicht erstellt haben kann. Darüber hinaus sind auch die beworbenen Kunden nicht etwa solche der Euroweb Deutschland GmbH.

Damit steht fest, dass eben jener Christian Stein - und die Euroweb Deutschland GmbH aus niedrigstem Interesse (Geld!) öffentlich dreist gelogen hat.

In dem Verfahren bin ich, "ein gelernter Schlosser", jedenfalls bis jetzt nicht vertreten. (Bitte nicht unbedarft nachmachen!) Fragen sollte sich aber nun auch der Christian Stein von der "EW Deutschland", was das wohl für ein dummer Anwalt gewesen sei, von dem er da beraten wurde, denn irgendwer wird ihm ja wohl etwas gesagt haben, wie: "Och, also auf diese Abmahnung brauchst Du nicht reagieren."

05.02.2015

WDR-Servicezeit sucht Betroffene und Euroweb-Insider

Die WDR sucht Betroffene, die sowohl aktuell einen Vertrag bei der EW (c) abgeschlossen haben, als auch Insider, die im Auftrag Referenzkunden suchen.

Bitte melden bei Immo Mäueler (Immo.Maeueler@genau.tv)

Ihre Daten werden anonym gehalten.