Formell bin ich der Angeklagte und ebenso formell ist Philipp Berger seiner Behauptung nach das "Opfer". Die "Straftat"? Ich habe den Philipp Berger in einem Schriftsatz an ein Gericht(!) als "Kriminellen" bezeichnet, was ich im Anbetracht meines Wissens über den Mann nicht nur für eine zulässige Meinungsäußerung sondern darüber hinaus noch für eine wahre Tatsachenbehauptung halte.
Da mir bekannt ist, dass die Berger Law LLP des Philipp Berger in einer nahezu unüberschaubaren Zahl von Prozessen für die Euroweb wissentlich unwahr vorgetragen hat und dabei stets in der Absicht handelte, für die Euroweb durch diese Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erwirken will ich die Gelegenheit nutzen um dem Philipp Berger schwierige Fragen zu stellen.
Als "Opfer" ist er Zeuge und er darf, bei Androhung einer empfindlichen Strafe nicht unwahr aussagen - nur schweigen darf er, um sich nicht selbst zu belasten. Wie dessen "Schweigen" wirken wird, wo es doch um die Frage geht, ob es überhaupt eine Beleidigung sein kann, wenn man den Philipp Berger den bekannten Tatsachen gemäß als einen "Kriminellen" bezeichnet kann sich jeder denken. Das gleiche gilt übrigens, wenn er sich auf seine Schweigepflicht beruft - während ich vorlege, wann wo und warum er selbst und sein Partner Andreas Buchholz die Gerichte belogen und was er veröffentlichte.
Ich fordere als Opfer und Anwälte auf, mir weitere, dem Herrn Philipp Berger zu stellende Fragen zu übermitteln.
Ich werde wörtliche Protokollierung und dann Einsicht in dieses Protokoll verklangen, daraus auch veröffentlichen. Damit das Verfahren wenigstens einen Nutzen hat.
Der höchst uneinsichtigen Staatsanwaltschaft Kassel werde ich am Donnerstag ein weiteres Mal beibringen, dass auch ein Rechtsanwalt, also ein so genanntes "Organ der Rechtspflege", ein höchst ordinärer Krimineller sein kann.
Ich rechne, weil ich einen schönen "Katalog" an den Berger zu stellende Fragen und dazu dann nicht nur Gerichtsakten habe, fest mit einem Freispruch und lade zu diesem "Fest für die Gerechtigkeit" herzlich ein.
Freilich werde ich über den Vorgang öffentlich berichten. Auch darüber, wie dreist sich der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten verhielt, als er im vollen Wissen um seine prozessualen Lügen und im vollen Wissen darüber, dass er als Anwalt in zahlreiche Betrugshandlungen verstrickt ist, behauptete, es sei "Verleumdung" und "Beleidigung", ihn, das sogenannte "Organ der Rechtspflege" als als einen "Kriminellen" zu bezeichnen.
Um das Gericht über dessen Teilnahme an kriminellen Handlungen aufzuklären sind dann auch die verlogenen Veröffentlichungen dieses besonderen Exemplars der Gattung "Rechtsanwalt" (um ihn nicht einen "zweiten Gravenreuth" zu nennen) von höchstem Interesse...
Und die habe ich alle sorgfältig gespeichert.
Pech für den Philipp Karl Berger. Und für die StA Kassel, die mal wieder mehr glaubt als ermittelt. Ich halte jetzt beide für dumm, denn
"Dumm ist,
wer Dummes tut!"
wer Dummes tut!"
Ach so. Das Gericht hat einen Teil der Anklage bereits auf meine scharfen Proteste hin gar nicht erst zugelassen, weil keine Straftat vorlag. Das war die Anzeige des Präsidenten des LG Kassel, der ein Problem damit hatte, dass ich zweien seiner Richter "Rechtsbeugung" vorhielt.
Auch hier war der Hintergrund, dass ich genügend Anhaltspunkte dafür vorbringen konnte, dass die von mir vorgetragene Tatsache wahr ist.