Die Richterin Stöve von LG Düsseldorf hatte hierzu einen Vergleichsvorschlag gemacht, der eigentlich jeden auch nur halbwegs anständigen und gerecht denkenden vermuten lässt, dass die Richterin selbst den Rechtsstaat verhöhnt. Nur 300 Euro Strafe für diese oberdreiste Verletzung eines gerichtlichen Verbotes sind nämlich alles andere als akzeptabel. Weil "nicht sein kann was nicht sein darf" war das vermutlich nur ein Schreibfehler und es wurden 300,00 Euro statt 30000 Euro notiert...
Trotzdem war es nun die Euroweb, welche, vertreten durch den Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmte. Der hatte wohl meine Einlassung gegenüber dem LG Köln so genau "baff" wie "erstaunt" gelesen und, so vermute ich es, es also damit versucht, einfach noch mal bei dem erfolgreicherem Schlosser abzuschreiben.
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| Schlosser Jörg Reinholz an LG Köln (erfolgreich) |
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| Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne an LG Düsseldorf (aus Sach- und Rechtsgründen voraussichtlich nicht erfolgreich) |
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| Der einfache Schlosser Jörg Reinholz antwortet selbst auf Unsinn des Euroweb-Anwaltes Jean Paul Bohne. |
"Die Moral von der Geschicht"
Entweder sind die Euroweb-Oberen Christoph Preuß und Daniel Fratzscher tatsächlich "völlig von Socken" und agieren jenseits jeder Vernunft ODER (mancher wird hier "und" denken) der Jean Paul Bohne hat seine Mandantin Euroweb nicht davon überzeugen können, dass diese die lächerlichen 300 Strafe aus der Portokasse "latzen".
Falls, was ich auch vermute, die Euroweb keinen fähigeren Anwalt finden konnte und also nur einen, der das obenstehende versucht, dann kann ich mal wieder nicht erkennen, dass ein Euroweb-Anwalt den Prozessstoff verschlankt und versachlicht und also dem Gericht weniger statt mehr Arbeit macht.
Mithin kann ich aber erkennen, dass jedenfalls im Hinblick auf Anwälte, welche zwar in Repetitorien das Auswendiglernen lernten aber das Nachdenken über Sachverhalte entweder nie lernten oder verlernten, der Anwaltszwang vor den deutschen Gerichten (ab Landgericht) ein arger Blödsinn aus der Nazizeit ist, der schon längst abgeschafft gehört. Ich finde es bezeichnend, dass dieser Fakt mit jedem Rechtsbrecher, der sich vor Gericht mit mir streitet, deutlicher wird.
Nun ja.
Das der Jean Paul Bohne die Interessen seiner Mandantin gewahrt habe, das kann der frisch gebackene Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nun auch nicht gerade behaupten ... denn jetzt bin ich vor den Augen des Gerichts nicht mehr "die böse Partei, welche den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ablehnte" und hatte sogar die Gelegenheit, dem Gericht vorzuhalten, was für ein Blödsinn eine Strafe von nur 300 Euro wäre.
Es wird also nach meinem Vortrag zum Gewinn im Jahre 2013 sehr wahrscheinlich deutlich teurer. Jedenfalls wenn, was wir alle annehmen, das Recht nicht durch die Richterin Stöve, gegen deren merkwürdige und oft auch völlig unvertretbare Entscheidungen "pro Euroweb" ich schon vielfach vor dem OLG erfolgreich war, gebeugt wird. Nur 300 Euro Ordnungsstrafe wird das OLG Düsseldorf nämlich nicht durchgehen lassen, die Sache käme sonst schneller vor das BVerfassG als es sich mancher denken kann.




