22.12.2019

"Euroweb" und die "Stuttgarter Zeitung Online-Service":
Bildschirmfotos des Tages - Ist Daniel Fratzscher ein notorischer Lügner?
Heißer Tipp für Hereingefallene

Bildschirmfoto einer Webseite des "Marktführers" Euroweb: "mod speling" ist wohl inaktiv.
Bildschirmfoto: (Quelltext des "HTML"  Wohl auch billigst in Bulgarien produziert: Fehlerhaftes ist rot.

Die Webseiten, welche die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" verkauft, werden entgegen dem insoweit bewusst falschen Vormachen ... 


des Geschäftsführers der "STZ-Onlineservice", Daniel Fratzscher, von der Euroweb produziert und sodann von einer weiteren Tochter, der Euroweb OOD (entspricht deutscher GmbH) gehostet, der "Kundendienst" wird "mindestens in von mir belegbaren Einzelfällen" von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH erbracht und darüber hinaus ist auch die, die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" vertretende Euroweb-Kanzlei ITMR - laut den eigenen Aktenzeichen(sic!) - selbst der Auffassung, dass die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" tatsächlich die Euroweb sei...

Ich würde sagen: "Ja! Daniel Fratzscher ist ein notorischer Lügner. Aber nicht nur er: Ich kann auf eine vorsätzlich falsche Versicherung seines "Co-Chefs" Christoph Preuß verweisen. Dreiste Lügen sind offensichtlich der Kern des Geschäftsmodells des gesamten Firmenkonglomerates!"

Der zweite Satz ist eine Tatsachenbehauptung, die ich jederzeit - aus Urkunden - beweisen kann.

Tipp für diejenigen die auf die "Werbebehauptungen" der "Stuttgarter Zeitung Online-Service" hereingefallen sind:

19.12.2019

Was oder wen ich mir für 2020 ganz speziell vorgenommen habe ...


Falls das AG Kassel endlich "zu Potte" kommt werde ich im Jahr 2020 einen kleinen Teil meiner Kraft dafür verwenden, dass dieser ehemalige Kollege von Philipp Berger, der allerwerteste Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) nach der schnöden Bezeichnung als "Rechtsanwalt" ebenso wie sein dann "Wieder-Kollege" Berger die eherenvolle Tätigkeitsbezeichnung "Assessor" führen kann.

Immerhin klingt das "Assessor" ja fast wie "Professor"...

Prozess vermieden: Betrügerisch agierendes Euroweb-Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" (a.k.a. "stz-onlineservice") gibt nach

Foto aus der Akte: Selbst Aktenzeichen der Kanzlei weißt auf die Euroweb hin: 000XXX/2019 - EW71001XXX

Die durch die Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) vertretene Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher hat in einem mir vorliegendem Fall - bei dem übrigens der Geschädigte (zu dem Zeitpunkt noch unberaten) einen "heftigen" juristischen Fehler beging - nachgegeben.

Die Gesamtersparnis des von mir kostenlos beratenen beträgt mehr als 16.500 (in Worten: sechzehntausendfünfhundert) Euro!

Der Horror-Vertrag über das Erstellen und Hosten einer Webseite nebst ein paar Nebenleistungen (ursprünglich für rund 390 €/Monat über vier Jahre !) wurde gegen Zahlung einer Summe "gecancelt", die noch 20% unter den verlangten (aber nicht gezahlten) Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung in diesem Fall lagen. Bei diesem Preis und im Hinblick auf seinen Fehler, auf die Mühen und Kosten des Rechtswegs (und im Hinblick darauf, wie wohl ein Richter nach diesem Angebot reagieren würde) konnte ich dem Geschädigten nur raten, den Vergleich anzunehmen.

Was er auch tat.

Ich gehe davon aus, dass der Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) sowie der Euroweb und deren Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" bei dem Gedanke, auf einen von mir unterstützten Anwalt und womöglich nochmals auf mich selbst zu treffen, nicht gerade vor Begeisterung jubelten und aus gutem Grund das "fast unabweisbare" Angebot machten, den Vertrag "gegen kleines Geld" aufzulösen.

Denn in Hinblick auf  zahlreiche unwahre und täuschende Werbeversprechen der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher  und §648 BGB - aber auch §648a und §123 BGB wären die von mir gesammelten Argumente - jedenfalls für einen ernsthaften Richter - prozessual sicherlich sehr bedeutend gewesen.

Nachricht an  Daniel Fratzscher und Andreas Buchholz nebst Kollegen:

Ohne den vorherigen Fehler des Opfers der "Referenzkundenmasche" liegt der Angebotspreis, bei welchen ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abrate, aber deutlich niedriger!

18.12.2019

Bürger schützt eure Privatsphäre!
SPD-Justizministerin Lambrecht crasht das Grundgesetz

Wenn das alles stimmt, was heise.de schreibt, dann hat die SPD-Justizministerin Lambrecht nichts geringeres vor, als es in einem "Schutzgesetz für beleidigte Leberwürste" auch dem letztem Dorfpolizist zu erlauben, in einem nie gekanntem Maße in die Privatspäre diesem (auch nur selbst) missliebiger Bürger einzudringen.

Der Verfassungsbruch:

Das Grundgesetz schützt eigentlich die Privatsphäre der Bürger. Oder soll es schützen. Aber seit es in Deutschland ein Grundgesetz oder Verfassungen gibt gibt es immer wieder auch Bestrebungen des Staates, die Rechte der Bürger zugunsten des Staates zu beschränken. Ganz übel - und in vielen Aspekten vergleichbar mit der von Lambrecht angedachten Regelung war ab 1933 unter den Nazis und 1949 bis 1990 in der ostzonalen DDR: Da galt die Privatsphäre nichts und so will es nun auch die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht wieder haben:
"Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben."

schreibt heise.de.

Der Kreis der berechtigten Stellen erstreckt sich auf alle "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Also wirklich auf jeden Dorfpolizist und demnächst womöglich auch noch auf die Post, die Bahn, den Forst und natürlich die Wasserstraßenverwaltung. Frau Lambrecht, die um den bejammernswerten Zustand der deutschen Justiz weiß, hat keinen Richtervorbehalt vorgesehen. 

Anbieter sollen ferner die Bestandsdaten sogar dann herausrücken wenn dieses dies im Kampf gegen (angebliche) Urheberrechtsverletzungen "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist".  Nach unten, also im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Anlasses um in einem ungeheurem Maße in die Privatspäre der Bürger einzudringen, wird von der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht ganz offen keine Grenze gesetzt. Es reicht ja schon der Verdacht auf Beleidigung/Verleudmung.


Ganz mieses populistisches Vorgehen der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht:

Dieses mal allerdings wird nicht wie bisher Kinderfickei als populistisches Argument für die "Unumgäglichkeit der Maßnahmen" genutzt, sondern das Vorhaben eines "Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, welches zu einem "Staatsdienerwohlbefindensverbesserungsgesetz"und eben zu einem "Ermächtigungsgesetz" ausartet.

Was geschehen kann und geschehen wird:

Justiz und Polizeien in Deutschland sind tatsächlich kaum noch kontrolliert. Richter begehen die Rechtsbeugung frech und in dem Wissen, dass die dreisteste Rechtsbeugung nicht bestraft wird. Wenn jetzt also ein "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" zuständiger Ex-Ehemann, z.B. eben ein Dorfpolizist) seine Befugnisse missbraucht um etwas über den neuen Lover seiner Exfrau zu erfahren, dann kann dieser längst nicht nur bei WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. die Herausgabe der Passwörter, sowie natürlich aller Daten verlangen.

Und zwar auf Zuruf: Ein solches Ersuchen muss laut dem klar grundgesetzwidrigem Vorhaben SPD-Justizministerin Lambrecht zwar prinzipiell in Textform gestellt werden, bei "Gefahr im Verzug" (dem von Staatsdienern meist missbrauchten Argument also) soll es aber auch "zunächst" ohne diese Minimalanforderung gehen. Wer mehr als 100.000 Kunden hat, müsse "für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Auf deutsch einen unbeobachteten Zugang für Staatsdiener, welche dann ohne jede Kontrolle einfach Daten absaugen können.

Nicht nur Mails und Nachrichten sind betroffen!

Betroffen sind längst nicht nur "WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co." sondern alle Unternehmen, welche Telemediendienste erbringen. Gerade  Gmail und Facebook bieten zum Beispiel Schnittstellen an, mit denen eine Authorisierung bei weiteren Diensten realisiert wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass damit die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigten (also die Typen, die Strafzettel für Falschparken ausstellen) bei so manchem sehr tief in die Privatsphäre eindringen können.

Das Potential einer Schädigung durch leerdrehende Staatsdiener ist also extrem hoch, es ermöglicht prinzipiell sogar, dass ein gehörnter kommunaler Parkplatzwächter (ist zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt...) mit den so erlangten Daten Straftaten von der Erpressung bis hin zur Vortäuschung von Straftaten begeht.

Und falls das überhaupt herauskommt, dann "ermitteln" dessen eigene liebe Kollegen gegen ihn. Mit dem schon vorher bekannten Ergebnis, dass ihm "keine strafbare Handlung nachzuweisen sei" (es sei denn er hat mit diesen und seinen Chefs wegen was anderem Streit.

Die SPD-Justizministerin Lambrecht sollte möglicherweise an einer ganz anderen Stelle ansetzen:

Allein wenn ich sehe, welche groben Rechtsbrüche Richtern erlaubt werden und dass keine realistische Chance besteht, diese dafür auch vermittels der Justiz büßen zu lassen, dann wundere ich mich keine Sekunde lang, dass so mancher, weniger stabilerer und bis dato "rechtsstaatsgläubiger" Bürger durchdreht und sich arrogant das Recht verletzende Beamte oder Richter selbst vornehmen will. (Was übrigens nicht bedeutet, dass ich derlei gutheiße.)

Das der Staat sich im Laufe seiner Existenz gegenüber den Bürgern immer mehr herausnimmt ist übrigens quasi "naturgesetzlich". Wenn die Situation für eine ausreichend große Zahl von Bürgern dann unterträglich wird (Man nehme die "Reichsbürger", welche sich mit der Bundesrepublik nicht mehr identifizieren wollen, "Pegida" und andere, welche den "Rechtsstaat" nicht mehr anerkennen) - dann kommt es - ebenso "naturgesetzlich" - zu plötzlichen Veränderungen, die allgemein als "Revolution" bekannt sind und bei denen erst Bürger auf die Barrikaden steigen und sich sodann die Staatsdiener als zu Unrecht verfolgt ansehen. Dem kann man nur entgegenwirken in den man die Rechte der Bürger wahrt und dafür sorgt, dass diese Bürger mit dem Staat zufrieden sind.

Was also die Justizministerin tun sollte:

  1. Die auf vermeintlicher und ausgeübter "Allmacht" beruhender Arroganz von Behörden und der Justiz dem Bürger und dem Gesetz gegenüber eindämmen.
  2. Dafür sorgen, dass alle Bürger auch sozial zufrieden sind.
  3. Dafür sorgen, dass der Staat und dessen Mittel nicht (wie es gegenwärtig der Fall ist) die Beute der Staatsdiener und deren Frühstücksgenossen ist.
  4. Keineswegs einen "derart freien Grundrechtsbruch"  in ein Gesetz gießen.

Ein ganz besonderer Hinweis an die SPD-Justizministerin Lambrecht:

Wenn Sie in einem Land mit chinesischen Verhältnissen (hier: Allmacht des Staates gegenüber den Bürgern) leben wollen, dann gehen Sie doch nach China! Wie ich lese sind Sie ja bei den Bürgern Ihres Wahlkreises gründlich durchgefallen und dann über die Liste in den Bundestag eingezogen.

15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

04.10.2019

Ironie der Teutonen-Presse: "Hongkongs Regierung verbietet Tragen von Masken bei Demonstrationen" - "Waffe der Kolonialzeit"

In der weitgehend gleichgeschalteten deutschen Qualitätspresse lese ich:
  • "Die Hongkonger Regierung hat ein Vermummungsverbot für Demonstranten verhängt. Regierungschefin Carrie Lam berief sich dabei am Freitag auf ein altes Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit."
  • "Der bekannte Demokratieaktivist Joshua Wong sagte, das Gesetz "markiert den Anfang vom Ende Hongkongs". Es sei eine Ironie, dass "eine Waffe der Kolonialzeit von der Regierung Hongkongs und der Kommunistischen Partei Chinas genutzt wird", sagte Wong der Nachrichtenagentur AFP."
Das ist ja wahrhaft undemokratisch. Sehen wir uns mal an, wie viel besser und demokratischer das im Land der Richter und Belehrer: (Deutschland) geregelt ist:
  • Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.
  • In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG)
  • Am 28. Juni 1985 wurde ein Verbot der „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. „Vermummung“ wurde gemäß  Abs. 2 StGB (Landfriedensbruch) zu einer Straftat, sofern sich die Betreffenden in einer „gewalttätigen Menschenmenge“ aufhielten und die Polizei zum Auseinandergehen aufgefordert hatte. 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.
(Quelle: Wikipedia)

Fazit:

Hier, in Deutschland ist, ohne dass es die staatstragenden Benachrichtigungsorgane von Gruner + Jahr (sicherlich aus reiner Bescheidenheit heraus!) auch nur erwähnen, wirklich alles sehr viel besser! Nicht nur Hong Kong und China sollten endlich dazu übergehen, unsere Leitkultur zu übernehmen und das Drangsalieren der stets "völlig grundlos" protestierenden Bevölkerung - auch mit Kriegswaffen - nicht länger als "Notstand" sondern als "alltägliches Handeln" betrachten. Am besten durch ein "Demokratie-Verbesserungsgesetz", welches nachts um zwei oder während einer Fußball-WM durch 30 von 700 Parlament-Arier angenommen wurde!

So lange das nicht gemacht wird sollte Deutschland, wie von Joshua Wong gefordert,  „Einreisesperren verhängen und das Vermögen derjenigen einfrieren, die Menschen in Hongkong unterdrücken wollen“. (Und ihm in unserem schönen, ach so demokatischen "Rechtsstaat" Asyl gewähren)

02.10.2019

Euroweb - Abzocke: "höchst raffinierte arglistige Täuschung" erfolgt wohl sogar mit "wissenschaftlichen" Methoden

Da wirbt ein Hennig Seemeyer, jetzt "Journalist" bei einer Werbeveranstaltung namens "T-Online.de", dafür, dass er sich auch bei der Euroweb mit der Frage befasst habe, was wohl in den Köpfen vorgehe und also über "Prozesse im Gehirn" nachgedacht habe.

Das stützt meine Behauptung, dass die Euroweb Internet GmbH und die angeschlossenen Vertriebsbuden(¹) die Kunden mittels raffinierter psychologischer Tricks, die meiner Meinung nach als "höchst raffinierte arglistige Täuschung" auch weit außerhalb zulässigen Handelns liegen, zum Abschluss von Verträgen bringen, welche diese bei vernünftiger Betrachtung des Angebots nicht abschließen würden.

¹) Zur Zeit sind das vor allem:
  • "Internetmedia" (Internet Online Media GmbH, Österreich),
  • Alpenweb AG (Schweiz),
  • Madsack OnlineService,
  • Westfalenblatt OnlineService,
  • Stuttgarter Zeitung OnlineService (stellen sich auch als "STZ-OnlineService" vor),
  • United Media AG,
und weitere, kleinere "Buden" - welche (ohne das hervorzuheben und sogar sehr bedacht, darüber hinwegzutäuschen) die eher geringwertigen Leistungen der Euroweb schwer überteuert verkaufen.

Tipp für Unternehmen, die wegen eines "kostenlosen" oder "vergünstigten" Webauftritts scheinbar von einer regionalen Zeitung angerufen werden:

Achten Sie, insbesondere als kleines oder mittelständisches Unternehmer vor einem Geschäftsabschluss im Bereich der Webseitenerstellung bei diesen selbsternannten "Marktführern" aufgrund der zahlreichen, offensichtlich kritikbedingten Umbenennungen und urteilsbedingten "Hemdchen-wechsle-Dich"-Aktionen in diesem Kreis zum einen auf unzulässige Kaltanrufe (mit denen diese die Geschäftsanbahnung fast ohne Ausnahme einleiten) und auf Geschäftsführer und Vorstände wie:
  • Daniel Fratzscher,
  • Christoph Preuß,
  • Christian Stein oder
  • Mike Müller.
Denn sonst zahlen Sie viel zu viel (bekannt: 17.000 bis 18.000 Euro) für Leistungen, die Sie für einen Bruchteil dessen haben könnten und die teils einfach nur ganz üble Schlechtleistungen sind.

Bildschirmfoto seiner Seite bei "tello". "T-Online" gehört zum "Plakatwerber" Stöer.

Hennig Seelmeyer danke ich für die wertvolle Information. Vermutlich (ich weiß nämlich nicht, was in so einem, von "harter Kindheit im Wedding" geprägtem Kopf vorgeht) meint er, seine Tätigkeit bei der Euroweb wäre "was positives". Manche Journalisten "googeln" wohl nicht und manche davon verkaufen Schlangenöl ("snake oil"). Darüber, ob Hennig Seelmeyer als "über Prozesse im Gehirn nachdenkender" an den Desinformationskampagnen der Euroweb und deren, auch wegen groben beruflichen Versagens zwischenzeitlich insolventer (Berger Law LLP) und teils sogar aus der Kammer geworfener Anwälte ("Neu-Assessor" Philipp Berger "himself") zu Lasten meiner Person - also an der früher von der "Euroweb-Mafia" gegen mich und andere Kritiker betriebenen Hetze und auch der bewussten Provokation meiner Person - beteiligt war, habe ich nun nachzudenken.

01.10.2019

Wohl reine Werbeveranstaltung: Hans-Georg Maaßen wird "of Counsel" bei der "Doktoren-Kanzlei" des Ralf Höcker

"Der umstrittene ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wird Anwalt in einer Kanzlei, die außer anderen Parteien auch die AfD vertritt. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beginnt Maaßen am 1. Oktober als sogenannter "Of counsel" in der Kölner Anwaltskanzlei von Ralf Höcker. Höcker ist Medienrechtler und Pressesprecher der sogenannten Werte-Union, in der sich Maaßen seit einiger Zeit engagiert."

lese ich in der Süddeutschen Zeitung
Da fand wohl zusammen, was sich dringend brauchte: Hans-Georg Maaßen ist für mich nichts anderes als ein offen rechtsgerichteter und zudem weltfremder "Zausel im Dreiteiler" - u.a. weil er zu den Vorgängen in Chemnitz Zeug "deppertes Zeug" brabbelte wie:
"Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz werden von mir geteilt. Es liegen dem Verfassungsschutz keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben."

"Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist."

(Quelle: zeit.de)
"Eigentlich war ich derjenige, gegen den ein Hetzjagd stattgefunden hat."

(Quelle: Cicero)
Im Hinblick auf diese Äußerungen kann ich mir gut vorstellen, warum der "Verfassungsschutz" lange auf dem "rechten Auge blind" blieb und warum trotz all der angeblichen Staatsmacht der NSU so ungestört arbeiten konnte, indirekt (Spenden der V-Leute!) sogar durch durch den Verfassungsschutz, das BKA und die LKAs finanziert wurde. Die Unfähigkeit der Staatsorgane ist jedenfalls allgemein offensichtlich, auch der Verfassungsschutz des Hans-Georg Maaßen hatte sich nicht gerade berühmt.

Was eigentlich gegen die Tätigkeit in einer Medienrechtskanzlei spricht:

Als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte Hans-Georg Maaßen sehr viel mehr mit Verwaltungsrecht, meinetwegen Strafrecht zu tun als mit Äußerungs- und Medienrecht und wohl kaum die Zeit sich diesen Bereich genauer anzusehen, die Rechtsprechung  der Obergerichte und der Höchstgerichte dazu zu verfolgen. Die Vermutung, dass er gegenwärtig über diesen Bereich und dessen aktuellen Entwicklungen nicht mehr weiß als so mancher "interessierter Rechtslaie mit auch sonst guter Allgemeinbildung" (wie ich es hoffentlich bin) - die liegt einfach mal nahe. Was soll also diese Tätigkeit? Warum sollte man ihn also dafür anstellen?

Wenn es denn nicht an den Fähigkeiten liegt - Ist die "Beschäftigung" des Ex-Verfassungsschutz-Präsidenten dann eine "Werbeveranstaltung", die man auch einen "Marketing-Gag" nennen könnte?

Just dafür spricht Einiges: Was ist eigentlich ein "of Counsel"?
"Of counsel (engl. in beratender Funktion), oft kurz Counsel, ist die Bezeichnung für einen Berufsträger in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem ähnlichen Unternehmen, der außerhalb der unternehmensinternen Organisation nur zu bestimmten speziellen Aufgaben als Fachmann hinzugezogen wird."

(Quelle: Wikipedia.de)
Dieses "Hinzuziehen" ist nicht überprüfbar, in manchen, vergleichbaren Fällen, erscheint es wegen altersbedingter, körperlicher oder geistiger Gebrechen mancher solcher, in der Absicht der Werbung auf dem Kanzleipapier genannter Werbeträger als "eher kontraproduktiv" oder gar "nur schwerlich möglich".

Besagter Anwalt Ralf Höcker, ein so kleiner wie lauter Geist (Zitat: "Journalisten bedrohen ist ok!"), der sich trotz etlicher bekannter Misserfolge seiner Kanzlei (auch gegen mich) lautstark als (angeblich) "erfolgreicher Medienrechtler" um kriminelle und auch rechtsradikale Kundschaft bewirbt (sogar Mandate von Seiten und aus Kreisen der Euroweb annimmt) braucht wohl derzeit recht dringend "jede" Werbung - und zwar nicht nur bei potentiellen Mandanten sondern auch bei Richtern, die - und das ist meine Erfahrung aus etlichen(!) aufgehobenen, krass falschen Entscheidungen - bewiesene Tatsachen und das Gesetz außer Acht lassen und rein nach dem Ansehen der Parteien, insbesondere auch gemäß deren Finanzstatus entscheiden. Ich weiß, viele glauben an was anderes. Manche davon aber auch, dass die Erde eine Scheibe sei.

Wenn ich von dieser so simplen wie arrogant-deppert-rechtswidrigen "Urteilsfindungsmethode" zu vieler oberteutonischer Richter weiß, dann weiß das auch der Anwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei sicherlich nicht nur diesen "Marketinggag" finanziert. Dafür, dass die "Höckeraner" bewusst an diese arrogant-deppert-rechtswidrige "Urteilsfindungsmethode" adressieren habe ich sogar regelrecht imponierende Anhaltspunkte in den Schriftsätzen der Kanzlei des Ralf Höcker gefunden.

Der Name des Hans-Georg Maaßen macht sich jedenfalls wohl in den Augen vieler auf dem Kanzleipapier erst mal ganz gut. Jedenfalls jenen, die nicht nachdenken und vor allem nicht zu Ende denken. Übrigens machen das viele Kanzleien: Nehmen wir die AWPR meines anderen Freundes Hans-Dieter Weber. Dort verdient sich, wohl nicht fassend mit wen er da im Boot sitzt, ein Dr. Beckmann, eigentlich bekannt durch gute und richtungsweisende Urteile des OLG Hamm, wohl "was zur Pension hinzu" und solche Beispiele könnte ich massenhaft aufzählen.

"Verwerflich" ist das nicht. Es sei denn man erwartet, dass "Werbung" viel mehr mit "Wahrheit" zu tun habe als in Deutschland üblich.

An: Ex-Eurowebanwalt Pjotr Ziental, Subjekt: Rechtsmissbräuchlich erscheinender Abmahnungspoker für Pascal Goffart

So wie ich die Dinge sehe, hat sich der ehemalige "Euroweb-Anwalt" Pjotr Ziental da "hübsch was aufgeladen":

Angeblich ein Pascal Goffart, offenbar eine Person welche in der Pokerszene bekannt ist (und neben einer Adresse in Düsseldorf die eines heimeligen Jugendwohnheims in "sehr verkehrsgünstiger Lage" an der autobahnähnlichen B1 in Wien angibt), meldet sich bundesweit bei nicht für Ihre Datenverarbeitung berühmte Organisationen, z.B. Chöre,  zum Empfang von Newslettern an - dieses um später eine Anfrage gemäß Art. 15  DSGVO zu stellen. Es scheint ziemlich egal zu sein, was man in der Auskunft angibt - auch auf die inhaltlich richtige Auskunft hin erfolgte in mehreren Fällen eine Abmahnung durch Pjotr Ziental (Sitz: die vom Düsseldorfer Wohnsitz des Pjotr Ziental 35 km entfernte Huttropstraße 60 in Essen). Also jener, noch zugelassene Anwalt, der seinen (gegen mich!) gar erfolgsfreien Exchef und Ex-Anwalt Philipp Berger jetzt formal als "Assessor/Bürovorsteher" beschäftigt.

... Und rund 350 Euro für den Mandant kassieren will. Was sich in etwa in dem Rahmen bewegt, den der Abmahnbetrüger Günter Freiherr von Gravenreuth sich so vorstellte als er für "Mandanten" rechtsmissbräuchlich abmahnte.

"Gelegtes" Spiel?

Offenbar  hat da mindestens einer nicht ganz genau begriffen, dass "Zocken" und "Abzocken" nicht ganz genau das selbe sind. Ich vermute nämlich bei solchen Konstellationen (wie übrigens viele Gerichte auch), dass besagter Pascal Goffart und Pjotr Ziental und vielleicht sogar der sicherlich sehr bedürftige Philipp Berger sich die Erträge teilen.

Falls nun der Ex-"Euroweb-Anwalt" Pjotr Ziental ("Euroweb-Anwalt" ist für mich ein Synomym für "ganz besonders verlogene Sorte Betrüger") die mir bekannten Sachen (oder auch nur eine) zur Klage bringen möchte, dann kann er sich womöglich auf ein Wiedersehen und die mediale Begleitung der zu erwartenden Niederlagen freuen.

Pjotr Ziental sollte sich denken können, dass die Argumente, wegen denen er (oder halt formal sein "Mandant") die Sache vorhersagbar wegen "Rechtsmissbrauchs, wenn nicht sogar Betrug" verliert, auf meinem "Mist" gewachsen sind.

Mich erinnert die Angelegenheit an eine etwas ältere. In dem Umfeld gab es auch "Poker-Enthusiasten".

Betroffene: Vereinigt Euch!


P.S.:
Pjotr Ziental "kann mich mal" (abmahnen). Pascal Goffart auch.

P.P.S.:
Wenn jemand "interessante Informationen" über jenen Pascal Goffart (Düsseldorf, Wien - demnächst vielleicht sogar "Rio, New York, Tokio"), ( z.B. über Beschäftigungsverhältnisse bei meinen Lieblingen von der Euroweb/"Internetmedia" oder womöglich zu Kontakten desselben zu bekannten Personen aus der Poker-, Abbofallen- und/oder Abmahnerszene)  hat, dann hätte ich die auch gern. Mich würde nämlich interessieren wie Pjotr Ziental und Pascal Goffart "einander fanden".

Wie immer werde ich meine Quellen schützen.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

19.08.2019

Neo-Stasi: Das BKA will Totalüberwachung und Blockwarte - Alles wissen wollen aber nichts hinkriegen und nichts sagen!

Drei Nachrichten kamen heute rein. Zuerst:

Das BKA muss weder die Personen benachrichtigen, die auf der Feindesliste einer Organisation namens Nordkreuz stehen, noch diese Liste herausgeben. Vor Gericht wurde damit argumentiert, dieses würde die Bürger nur verunsichern.

Dahinter dürfte sich folgendes verbergen:
  1. Das sind eh alles Linke.
  2. Bürger sind nur lästige Scheiß-Proleten, Staatsdiener sind der neue Adel!
  3. Die Liste wird - für den späteren Gebrauch - sorgfältig verwahrt.
  4. "Nordkreuz" ist eine überwiegend aus ehemaligen Elitesoldaten bestehende Gruppe, welche sich gezielt auf den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung an einem Tag X vorbereitet. Wie offenbar auch das BKA... (und damit meine ich beides!)
Die zweite Nachricht ist die, dass das BKA sogenannte Hasspostings im Netz künftig bundesweit zentral erfassen, bewerten, den oder die Absender beziehungsweise Urheber in Zusammenarbeit etwa mit Social-Media-Konzernen oder Plattformbetreibern ermitteln will. Hierzu sollen die Provider solche Postings (und verfügbare Meta-Informationen wie IP-Adressen, Tracking-Informationen, Standort-Daten und dergleichen) nicht nur löschen sondern wie einst die Blockwarte und späteren Hausvertrauensmänner (und Frauen!) an eine nationale Stelle abgeben. Auch die Vorratsdatenspeicherung soll mal wieder ausgeweitet werden. 440 Mitarbeiter sollen allen beim BKA diese Daten auswerten. Nur wird (siehe erste Nachricht) der eigentlich Betroffene nicht gewarnt...

Die dritte Nachricht:

In Erfurt haben Mutter und Tochter gemeinsam schwer gesoffen und sich dann eine körperliche Auseinandersetzung geliefert. Die Mutter rief die Polizei - wurde aber selbst gleich mitgenommen, da gegen selbige ein Haftbefehl bestand und nach dieser gefahndet wurde. Vielleicht hätte man bei dieser einfach mal klingeln sollen.

Ich glaube besser kann man das Versagen des in Daten ersaufenden Staates bei der Durchsetzung der öffentlichen Ordnung nicht beschreiben: Der Staat will immer mehr Daten, kann aber mit denen, die er hat, nichts anfangen. Nicht mal eine Erfurter Assi-Tante kann er verhaften ohne dass diese selbst die Polizei ruft. Personen, die von durch eine paramilitärische Organisation ernsthaft ins Auge genommenen Handlungen gegen deren Leben bedroht sind, werden sogar absichtlich nicht gewarnt. (Nordkreuz-Angehörige haben Leichensäcke bestellt, Waffen und Munition gehortet).

440 weitere Sesselfurzer sind ein teurer Spaß - werden aber kein einziges Problem beheben. Außer dem der Alimentierung ehemaliger Bundeswehrangehöriger und der Ferne des Tages X!

25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.

30.06.2019

Kein "Hammelsprung": Der Rechtstaat stinkt vom Kopfe her!
Claudia Roth beging gerade keine Heldentat.

Vorwort: Mit der AfD habe ich "nichts am Hut" - Aber ausgerechnet die "Grüne" Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft spielte gemeinsam mit den anwesenden Mitgliedern des Bundestagspräsidiums der AfD und anderen demokratiefeindlichen Kräfte in die Hände.

Bruch mit dem Recht und mit dem demokratischen Parlamentarismus

Der Bundestag ist unser Parlament. Und das Parlament ist - in einer Demokratie - für den Erlass von Gesetzen zuständig. "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung". Das steht im Grundgesetz - und so wie die Straßenverkehrsordnung für jeden gilt, der am Straßenverkehr teilnimmt, gilt die Geschäftsordnung für die Parlamentarier und dessen Präsidium.

Bild: Die Bürger sind doch nicht blöd: Der Bundestag war definitiv nicht beschlussfähig.

Als am 28. Juni 2019 der Bundestag ausweislich der übertragenen Bilder um 01:26 mit höchstens 80 bis 120 Abgeordneten besetzt war, war dieser nicht beschlussfähig, denn in der Geschäftsordnung steht wie folgt
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.
Claudia Roth verkündete allerdings die einmütige Haltung des Sitzungsvorstandes, der trotz der höchst offensichtlich ganz anderen Tatsachenlage darauf erkannte, dass genügend Abgeordnete anwesend seien.

Die uns in einigen Medien quasi als Heldentat präsentierte Handlung ist tatsächlich ein fulminanter Rechtsbruch durch bewusst tatsachenwidriges Behaupten a.k.a. "objektiv und subjektiv unwahrer Vortrag" a.k.a. "Lügen"! Denn mir kann keiner erzählen, dass auch nur ein Mitglied des Sitzungsvorstandes "wirklich und ernsthaft" der Auffassung war, dass mindestens die Hälfte der Parlamentarier anwesend gewesen sind oder das auch nur ein solcher Eindruck geherrscht haben könnte. Dem-, der- oder desjenigen, welche[r|s] das auch nur versucht, rate ich dazu, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es handelt sich, weil ich eine derartige Fehlsichtigkeit bei gleichzeitig allen Mitgliedern des Präsidiums ausschließe, in Summa also um einen so bewussten wie auch "strunzdummen, wenn nicht dummdreisten"  Bruch des geltenden Rechts - zu dem schließlich auch die Geschäftsordnung des Bundestags gehört.

Und jetzt kann mir Claudia Roth mal erzählen, wie diese denn jetzt noch der erwartbaren Argumentation der demokratiefeindlichen Kräfte entgegentreten will, dass ein Bundestag, der trotz offensichtlicher Beschlussunfähigkeit entgegen der eigenen Geschäftsordnung und mit dem Instrument einer für jedermann offensichtlichen Lüge die von von der Regierung vorgeschlagenen Gesetze durchwinkt, eine völlig unnötige und teure Einrichtung sei und eigentlich nur dazu diene, treue Parteimitlieder mit einem Einkommen und fetten Pensionen zu belohnen. Solche, die dann auch vergessen, dass sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind und also trotz der geforderten eigenen Gewissensprüfung brav die Hand heben, wenn die Partei es verlangt (also faktisch zu "Stimmvieh" degradiert ist)  - oder halt gar nicht erst anwesend sind um im Wahlkreis erzählen zu können: "Das mit dem bürgerfeindlichen Gesetz war ich nicht! Da habe ich nicht abgestimmt."

Nach Auffassung mancher AfD-Mitglieder kann der Bundestag weg, nach meiner Auffassung muss er wieder ein Parlament und also eine demokratische Institution werden.

Der "Rechtsstaat" stinkt vom Kopfe her!

Wenn das Parlamentspäsidium den Rechtsbruch durch Tatsachenverweigerung so offen demonstriert, dann wundere ich mich nicht mehr wirklich, dass dann auch Richter - eigentlich an das Gesetz gebundene Hansel - das Recht beugen in dem diese sich offensichtlichen Tatsachen verweigern oder solche nach Gutdünken frei erfinden. Und erst recht wundere ich mich nicht mehr, wenn selbst der offensichtlichste Rechtsbruch durch bewusstes Ignorieren von vorgetragenen Tatsachen - begangen in der Absicht, sich in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung zu entfernen - ganz "rechtsfrei" und entgegen dem Gesetz nicht als Rechtsbeugung verfolgt wird. Denn das folgt nur dem "Gestank, der von Berlin herüberweht".

Wenn man es genau nimmt hat Claudia Roth nur klar gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland eben kein Rechtsstaat ist, sondern nur ein durch instrumentelles Lügen herrschendes, bürgerfremdes, wenn nicht bürgerfeindliches Bündnis(*), welches nur behauptet, ein Rechtsstaat zu sein; dessen Subjekte sich aber mit wachsender Geschwindigkeit davon entfernen, deren "Kraft dem Wohle des deutschen Volkes [zu] widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen", und ihre "Pflichten gewissenhaft [zu] erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann [zu] üben."


*) Ein "Reichsbürger" bin ich trotz dieser Sichtweise übrigens auch nicht.

27.06.2019

Euroweb-Vertriebsbuden-"Geschäftsführer": Dann platz doch vor Neid!

Schon wieder höre ich davon, dass einer der Vertriebsbuden-Geschäftsführer des Euroweb-Konzerns in einem Anstellungsgespräch behauptet haben soll, ich wäre doch nur ein irrer W..., der nichts anderes zu tun habe als den Konzern zu schädigen.

Meine Timeline der letzten 24 Monate sagt was anderes:


Jetzt kann selbiger mal vor Neid platzen.

19.05.2019

Wird Heinz-Christian Strache jetzt neuer Kanzlerkandidat der AfD?

Wie man so aus AfD-nahen Kreisen hört sei man froh darüber, dass ein gewisser  Heinz-Christian Strache neuerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Immerhin habe man mit Typen, die in Österreich mehr oder weniger "Verlierer" waren, eine "tausenjährig-gute" Erfahrung - wenn man sie nur zum Kanzler der Teutonen macht.

Richtigstellung betreffend STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH

Vor ein paar Tagen habe ich geschrieben:
Typische Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet.

Richtigstellung


Richtig ist, dass mir ein "Systemvertrag" der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH vorliegt, dem zu Folge vier Jahre lang monatlich(!) deutlich über 380 Euro (zz. 19% Ust) + einmalig 199 € (zz. 19% Ust) gezahlt werden sollen und für diesen obskuren Preis eine Webseite erstellt und dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet werden soll. Auch die Aussagen, wie und unter welchem Vormachen es zu dem Vertrag kam, liegen mir vor. Ebenso liegt mir schriftlich vor, dass die betroffene Firma sich nicht grundlos getäuscht sieht.

Richtig ist es also, wenn man das Vorgehen der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH "Betrug" nennt und veröffentlicht, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der STUTTGARTER ZEITUNG mitverantwortlich sind. Richtig ist es auch zu berichten, dass die STUTTGARTER ZEITUNG indirekt an der Abzocke teilnimmt und davon profitiert - statt ihre Leser vor dieser üblen Abzocke zu warnen, was deren Aufgabe als journalistisches Medium wäre. Der zum "Hosten" genutzte Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr befindet sich in Plovdiv. Dort finden sich übrigens auch Webdesigner, die das teuer verkaufte Produkt unter sehr bulgarischen Umständen produzieren.

Bildschirmfoto des Tages:


Das Bild stammt vom Facebookauftritt der Stuttgarter Zeitung. Da steht, die FPÖ sei kriminell. Nicht, dass ich irgendwelche Sympathien für diese Partei hätte - aber für mich ist das ein Beweis dafür, dass die STUTTGARTER ZEITUNG durch den Distanzmangel und das "zu Eigen machen" selbst sehr an die Grenzen journalistischer Freiheit geht. Die oder ein beliebiger Hanswurst mit fatalen juristischen Ansichten können mich also "mal gerne" - konkret "abmahnen".

03.05.2019

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland auch nur mit dem großen Maul!


Präambeln:

Presse?
  • Presse ist, wer der Öffentlichkeit berichtet.
  • Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang.
(Der BGH, Das Bundesverfassungsgericht)
"Die Pressefreiheit zu schützen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben – in unserem eigenen Land und international."

(Bundesaußenminister Heiko Maas)
Freiheit!
"Ich hätte 1989 nie gedacht, dass ich einmal darüber berichten muss, dass bundesdeutsche Gerichte ein Hort des Unrechts, der Willkür und der Rechtsbeugung sind. Ich wurde insbesondere durch aufgehobene und für falsch befundene Entscheidungen der  Richter  Lohmann und Dr. Blumenstein (LG Kassel), Richterin Stöve (LG Düsseldorf) und durch des Exrichter Wolters (LG Mönchengladbach) erst darüber belehrt, wie arrogant, voreingenommen, fehlbar und niederträchtig die deutsche Justiz in vielen Fällen sein kann und durch die befassten Staatsanwaltschaften sodann darüber, dass selbst offensichtlichste und geradezu oberdreiste Rechtsbeugungen höchst mutwillig nicht verfolgt werden - weil sich auch dieses System nach Rechtsbrüchen selbst durch weiteren Rechtsbruch schützt."

(Jörg Reinholz)
Großmaul-Rechtsstaat:
"Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen."

(Die ent-täuschte Bärbel Bohley)

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland gibt es die auch nur mit dem großen Maul!

Bevor wir in Deutschland große Töne spucken, "ach wie frei doch hierzulande die Presse und die Meinung sei", möge man sich mal in der Realität umschauen. Denn die Pressefreiheit endet zwingend dort, wo der Rechtsstaat "im Arsche" ist.

Tatsache ist, dass kleingeistige Richter und Staatsanwälte hierzulande durch stetiges Handeln die Interessen Krimineller - insbesondere wenn diese verlogene "Organe der Rechtspflege" sind - befördern und dazu in Kauf nehmen die Grundrechte - darunter das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen zu treten und nicht bei der Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit halt machen:
Aktuelles:

Ich selbst bin explizit wegen der Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht" wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, weil erst der voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und dann die "zweieinhalb" Proberichterinnen nicht fassen konnten, dass der Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eben genau dessen Einlassung in genau dem Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen ihn selbst ist - und von vorn bis hinten mit dreisten Lügen  dieses "Organs der Rechtspflge" gespickt ist.

Eigentlich würde man von Richtern und Staatsanwälten (genau wie übrigens auch von Rechtsanwälten) so viel Dämlichkeit nicht erwarten. Und da kommen wir zu den "zweieinhalb" Proberichterinnen: Eine der drei befassten Proberichterinnen (Heer) kam mir in der Verhandlung mit der Idee, dass, wenn, wie ich darstellte, tatsächlich wegen falscher uneidlicher Aussage gegen das vermeintliche "Opfer" ermittelt wurde, ich doch wegen "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises" verurteilt werden könnte. Man kennt das als "Formalbeleidigung" .

Als Richterin hätte Frau Heer wissen müssen: Für eine Verurteilung wegen "Formalbeleidigung" gemäß § 192 StGB  besteht laut BundesverfassG, Beschluss vom  29. Juni 2016 in der Sache 1 BvR 2646/15 eine besondere Anforderung für die Annahme einer Schmähung. Nämlich das der "ehrbeeinträchtigende" Inhalt der gegenständlichen Äußerung "von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes" stand.

Und das ist, wie der Artikel beweist, definitiv nicht gegeben.  Ich weiß nicht so recht genau wieso das Amtsgericht mir derart unvorbereitete Proberichterinnen - quasi Praktikanten - zumutet.

Aber das kann sogar Absicht sein!

Denn eine weitere Sache ist vorläufig eingestellt, weil das AG Kassel, dessen Präsident der stellvertretende Präsident des LG Kassel ist, wohl inständig hofft, sich nicht damit befassen zu müssen:

Nach dem "mindestens politisch dämlichen" Strafantrag des Präsidenten des LG Kassel (den ein offensichtlicher naseweiser Staatsanwalt - offenbar ohne Prüfen und Nachdenken - zu einer Anklageschrift umschrieb, müsste das AG Kassel dann entweder nochmals(sic!) dem Präsidenten des LG Kassel recht deutlich widersprechen oder das Recht beugen und mich bewusst tatsachen- und rechtswidrig verurteilen.  Ein Urteil, dass denen dann spätestens in der Revision laut krachend um die Ohren fliegt. Und an dieser Stelle komme ich dazu, warum also die ProberichterInnen des AG Kassel einen Freispruch vermeiden wollen: Deren Beurteilungen schreibt nämlich der Präsident des LG Kassel.

Und was passierte, wenn man als Proberichter mit einem Präsident des LG Kassel (hier dem Vorgänger des aktuellen, also Dr. Wolfgang Löffler) in einen Konflikt geriet zeigt dieser, vielen nicht bekannte Artikel. Da wird nämlich - offensichtlich auf Initiative des ehemaligen Präsidenten des LG Kassel dieselbe StA Kassel, die sonst den Richtern jede noch so offensichtliche und üble Rechtsbeugung durchgehen lässt, plötzlich sehr munter und legte sogar Berufungen und Revisionen ein.

Anders ausgedrückt: Die jeweiligen Proberichterinnen setzten das Verfahren immer dann aus, wenn diese erkannten, dass ich mich gegen eine Verurteilung wehre und denen klar mache, dass auch ich weiß um was es wirklich geht: Nämlich darum, dass im Falle einer Nichtverurteilung auf den Strafantrag des unehrlichen "Organs der Rechtspflege" Dr. Weber hin die vorläufig eingestellte Sache auf den Strafantrag des LG-Präsdenten Simon hin wieder aufgenommen werden müsste - was die Kassler Justiz inzwischen ganz gewiss gern vermeiden will und sich - wie die Proberichterin Schirmer - erheblich daran stört, dass ich jetzt mein Recht wahrnehme.

Noch anders ausgedrückt, fanden die Proberichterinnen "viele schöne Gründe" sich aus der Affaire zu ziehen und das nicht etwa für mich sondern für  die "ordentliche" Kassler Justiz höchst unangenehme Verfahren durch Aussetzen der Nachfolgerin aufzuhalsen. Denn der Umstand, dass ProberichterInnen etwa aller 6 Monate die Stelle wechseln, ist sehr förderlich dafür, hier selbst kein Urteil sprechen zu müssen und sich also nicht so oder so in die Nesseln setzen zu müssen. Natürlich wird jede(r) der Betroffenen behaupten, das stimme alles gar nicht.

Tut es aber!


01.05.2019

STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH (stz-onlineservice.de) - Neuer Name für alte Abzockmasche

Auf den Hinweis eines Geschädigten hin fand ich folgenden Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048
Bekannt gemacht am: 30.01.2019 14:33 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

HRB 768048: STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH, Stuttgart, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2018. Geschäftsanschrift: Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Also habe ich meine "Gelegenheit zur Stellungnahme: Kooperation mit Euroweb/Daniel Fratzscher" an die Redaktion der Stuttgarter Zeitung geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit einigen Jahren berichte ich über die Euroweb Internet GmbH und deren zahlreiche Ableger. (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß / Christian Stein)

Wie mir nun bekannt wurde hat sich offenbar die Führung des Verlags dazu entschlossen, aus niedrigem finanziellen Interesse eine Kooperation mit der Firma - die ich einem Beschluss des OLG Düsseldorf zufolge übrigens Betrüger nennen darf - einzugehen und also daran teilzunehmen, die Kunden (Käufer und Inserenten der Stuttgarter Zeitung) ganz übel abzuzocken.

Das Geschäftsmodell der Herren besteht darin, durch falsches Vormachen  Leistungen zu versprechen, die dann nicht schriftlich vereinbart werden und deren Erbringung (wenn überhaupt) nicht auf dem Stand der Technik erfolgt. So habe ich unter anderem eine Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkt, wonach diese nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.

Typischen Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren)  Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet. Und das ist nur die Spitze der Spitze des Eisbergs!

(Auch) als Folge meiner Berichte und der von Dritten kauften sich die Herren bei einigen Zeitungsverlagen ein, die das zum Teil sehr schnell beendet haben.

Da ich über diese Firma seit Jahren berichte und vor diese warne gebe ich dem Verlag die Möglichkeit einer zeitnahen Stellungnahme insbesondere zu der Frage, wer warum die offenbar bestehende Kooperation einging. Dass der Betrug  seit Januar unter dem Name "STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH" stattfindet belegt der Handelregistereintrag des Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048, bekannt gemacht am 30.01.2019 um 14:33 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
mobil: +49 (0)160 95093562
Jetzt bin ich ich auf die Antwort gespannt... Aber vermutlich kommen, falls überhaupt geantwortet wird,  da nur die üblichen Pressesprecherausreden. Vielleicht sogar die Behauptung, es handele sich um ein "seriöses Unternehmen" - die für ein Presseunternehmen, welches journalistisch tätig ist und also andere informiert, BLAMABEL wäre.

22.04.2019

In der Strafsache gegen mich selbst ... Grüße an Staatsanwalt Jan Uekermann (StA Kassel)

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Ich überlege gerade, ob ich dieses Schreiben an das AG Kassel versende:

Weitere-Beweismittel-Schreiben-und-Ladung-von-Staatsanwalt-Jan Uekerman

Aus meiner Sicht stellt sich die Sache wie folgt dar:
Wenn nicht der voreingenommene, sein Privatinteresse vertretende und nicht zum ersten Mal zu meinem Nachteil böswillig handelnde Staatsanwalt Jan Uekermann den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR bearbeitet hätte, dann wäre nicht etwa ich wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, sondern der mir aus tatsächlichen Gründen als "wahnhaft verlogen" geltende Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung.
Nachtrag: Ja. Das ist das Verfahren, in welchem ich mich gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit"  gewehrt habe, weil ich einen richtigen Freispruch und die Strafverfolgung des "Organs der Rechtspflege" Dr. Jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wegen der zahlreichen Lügen in dessen Strafantrag erreichen will.

24.03.2019

1kUSD@Bitcoin-Wallet 18GXhe7KbPdLET4wcQ44X9Xhm8NbJzJLry?
Was für eine widerliche Rotznase von einem Erpresser!

Die widerliche Rotznase von einem Erpresser, welche diese Mails via eines Rechners in Lima (Peru) und einen Mailserver (Cloudhoster) in Japan verschickt, gibt also an, sie habe zwei Videos: Auf dem einen schaue ich gerade Pornos, auf dem anderen wäre zu sehen, was ich dabei mache. Letzteres hätte er mit meiner Webcam aufgenommen.

Ein Lügner ist er also auch. Grund: Ich habe keine Webcam. Und das "Facebook pixel" ist auch nicht in der Mail.

Er kann mal den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber mit einer Klage gegen mich beauftragen. (Früher hätte ich ihm das mit "prolet-arischen" Worten, die einst Wolfgang von Goethe einem "Götz von Berlichingen" in den Mund legte,  gesagt. Ich meine damit "Er kann mich mal am Arsche lecken!"

Dank der Existenz und des Handelns dieses Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei "AWPR" finde ich auch jetzt, also auch nachdem sein Vorgänger als Euroweb-Anwalt", Philipp Karl Berger kein Rechtsanwalt mehr ist, ganz leicht bessere Worte!

Warum in Deutschland Kriminelle frei herumlaufen? Wegen Nachdenkverweigerung und Berufsdünkel der Staatsjuristen!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Heute in den Nachrichten:
Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf.
Weiter unten steht dann, diese geschähe wegen Überlastung der Gerichte, Eine, aus meiner Sicht nicht unerhebliche Mitschuld an diesen Zuständen haben
  1. Rechtsanwälte wie der Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber (Kanzlei "AWPR") . Dieses "Organ der Rechtspflege" lügt erst mehrfach vor Gericht und stellt - nach meinen Berichten darüber - einen Strafantrag, in welchem er - mit allem Verlaub - so offensichtlich und dreist lügt, dass dieses selbst einer "dementen Oma" auffallen müsste.
  2. Staatsanwälte wie Jan Uekermann, StA Kassel, der einfach mal eine Anklageschrift verfasst ohne zuvor den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter vollständig  und verständig zu lesen und sämtlichen  Mist darin mit den Anlagen (und deren Datum!) zu vergleichen. In der Anklage geht es übrigens um die Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht". Das wäre angeblich eine Verleumdung. Was schwer möglich ist, denn eine objektiv wahre Aussage kann nach dem Wortlaut des Gesetzes "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet..." keine Verleumdung sein.
  3. RichterInnen am AG Kassel, welche sodann die gleichen Lese- und Verständnisprobleme haben, von denen die erste die Anklage "faktisch ungelesen" zuließ (weil StA  Jan Uekermann diese erhob und der Strafantrag von einem Dr. Jur. stammt)  und die zweite (Proberichterin Heer) nebst der dritten (Proberichterin Schirmer) unvorbereitet zu Verhandlung kommen und sich dann wundern, wenn ich als Angeklagter und "Schlosser" diesen, mit Steuergeldern bezahlten,  hochherrschaftlichen Staatsjuristinnen klipp und klar sage, dass diese pflichtwidrig die Akte nicht kennen, ja offensichtlich nicht einmal den Strafantrag gelesen, geschweige denn die Behauptungen des Dr. Hans-Dieter Weber mit dessen eigenen Anlagen verglichen haben!
Wie dumm darf man als Richter*In handeln? Und die wollen dann ganz ernsthaft auch noch meinen Respekt? Für die gezeigte Faulheit, Voreingenommenheit zugunsten von Typen die "schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt" (Wilhelm I.) und für Schlamperei? Das sehe ich ganz anders!

Inzwischen sind - ergebnislos - zwei Termine vergangen, weil die Proberichterinnen abbrachen und die Verhandlung aussetzten. Es hätten also zwei richtige Kriminelle verurteilt werden können: z.B. ein "Rechtsanwalt" der versucht(e) mich und/oder andere  "in den Knast zu lügen". Das ist es nämlich, was ich dem Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR vorwerfe. Und diesen insoweit kriminellen "Dr jur."  wegen "vorsätzlich falschen Verdächtigung in der Absicht einer schweren Freiheitsberaubung"  zu einer empfindlichen Strafe zu verurteilen hätte dann dazu geführt, dass sich auch andere solcher ganz besonderen aber offenbar nicht sehr seltenen und auch ganz gewiss "nicht wirklich schlauen Organe der Rechtspflege" künftig genauer überlegen, ob diese Gerichte und Staatsanwaltschaften derart rotzfrech belügen. DAS hätte ergo die Gerichte entlastet!

Übrigens: Die voreingenommene und abhängige StA Kassel verpennt es - nach dem Fall kriminellen "Organs der Rechtspflege"  Günter Freiherr von Gravenreuth  - mindestens zum zweitenden  Mal ein derart böswillig-kriminell handelndes "Organ der Rechtspflege" anzuklagen und klagt statt dessen mich - offensichtlich zu Unrecht - an. Der Grund dafür kann eigentlich nur einer sein: Berufsdünkel und Arroganz gegenüber dem Volk, dem Gesetz und den Tatsachen.

24.02.2019

"Sieben (RichterInnen) auf einen Streich (blamiert)!"
LG Kassel: Erfolgreiche Voreingenommenheitsrügen gegen ein ganzes Richterkollektiv führen zum schnellen Verfahrensende

Nachdem ich erst die Voreingenommenheit eines ganzes Richterkollektives und sodann des originären Einzelrichters erfolgreich rügte und nachdem zwischendurch das OLG Frankfurt dem "eingeflogenem" Notrichterkollektiv auf die Nase band, dass die meinen und nicht etwa die kruden Vorstellungen sowohl der Richter*Innen als auch der Notrichter*Innen vom Gesetzgeber durch dessen Paragraphen befürwortet werden, hat die Gegnerin (eine von der Euroweb abhängige GmbH) vor der mündlichen Verhandlung über meinen Widerspruch den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück genommen.

Das "war es dann": Das Verfahren 8 O 1209/15 habe ich - ein grob unterschätzter "Rechtslaie" - gewonnen. Vertreten hat die Verlierer übrigens die selbstberühmte, lautstarke aber längst nicht immer erfolgreiche Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln.

Die Standhaftigkeit und mehr als drei Jahre "Kampf ums Recht" - auch und gerade gegen die Richter*Innen - haben sich am Ende gelohnt. Es bleibt der Gestank, dass sich der Antrag offenbar von Anfang an nicht auf einen nachvollziehbaren und durchsetzbaren Rechtsgrund, sondern darauf stützte, dass  etliche Richter*Innen ("sieben" davon habe ich in diesem einen Verfahren, quasi "auf einen Streich blamiert") des LG Kassel grob und willkürlich am Gesetz vorbei urteilen.

Möglicherweise (im Sinne von "falls diesen noch möglich") sollten etliche Richter des LG Kassel (und dessen Präsident Albrecht Simon) mal sehr intensiv über deren Haltung nicht nur gegenüber meiner Person, sondern allen "Rechtslaien" gegenüber und über "die Rechtsstaatlichkeit insgesamt" NACHDENKEN.

18.02.2019

"Arrogante Ziege" darf man eine Proberichterin niemals nennen!

Es sei denn, man will sich formal zu Recht einem Strafverfahren wegen "Beleidigung" aussetzen - und zur orgiastischen Freude der selben "arroganten Ziege" in allen Instanzen verurteilen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Proberichterin übel voreingenommen und deshalb nicht zur einer angemessenen Tatsachenwahrnehmung bereit ist und, um das zu übertünchen, die richterlichen Willkürsrechte in ungewöhnlich krasser Weise überzieht. Es gibt da bessere, legale und im Ergebnis weit wirksamere Möglichkeiten.

31.01.2019

Ein besonders schwerer Fall von "Jurisblödenz":
"Containern" als "besonders schwerer Diebstahl" verfolgt - oder:
Wie "durchgeknallt" dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Oben (Bildschirmfoto): Hehrer Anspruch / Es folgt nun die blamable Wirklichkeit...
"Unter großem Andrang hat am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck der Prozess gegen zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns begonnen. Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft München II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Nun müssen sie sich wegen besonders schweren Diebstahls verantworten."

Quelle: Stern
 Ich glaub, mein Schwein pfeift eine bajuwarische Bauernpolka!

Und ich frage mich, ob der oder die "verfolgungsirre"  Staatsanwalt oder Staatsanwältin denn dann auch den oder die Marktleiter(in) wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt haben.  Denn immerhin hat der oder die Marktleiter(in) gemäß der ganz besonderen staatsanwaltschaftlichen "Logik"  auch  Waren im Wert von 100 Euro weggeworfen und so die ihm durch "ein Rechtsgeschäft [Hier: Arbeitsvertrag] oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen [Hier: EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH] hat, Nachteil zufügt."

Wie blöd dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Offensichtlich sehr blöd. Denn eines ist klar: Waren aus einem Supermarkt, die weggeworfen wurden, sind als "faktisch wertlos"  anzusehen, denn die bereiten, wie der Begriff "Entsorgen"  schon besagt, "Sorgen" und sogar Kosten. Deshalb fehlt es am "geschädigten Vermögensinteresse"  der Eigentümer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH) des Marktes (EDEKA Olching), weshalb nämlich der oder die Marktleiter(in) gerade nicht wegen "Untreue" angeklagt wurde.

Ergo kommt als "Straftatbestand" statt "besonders schweren Diebstahls" (gemäß § 243 StGB) lediglich "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen"  (gemäß § 248a StGB) in Betracht. Aber für den bräuchte die Staatsanwaltschaft München II einen Strafantrag - den diese wohl nicht hat - und deswegen "komplett durchknallt".

Aber das "besondere öffentlichen Interesse"  an diesem Fall (Damit meine ich nicht den Diebstahl, sondern die offenkundige "Jurisblödenz") sehe ich gegeben. Deshalb auch die knallharten Worte an die Adresse der Juristen...

An die Staatsanwaltschaft München II:
  1. Ihr braucht einen Compliance-Verantwortlichen, der sowas (auf "gut bajuwarisch" ist es wohl ein "elendiger Scheißdreckn") verhindert..
  2. Nicht jeder Referendar muss auch Staatsanwalt werden.
An das Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
  • Hat denn wirklich jemand mit ausreichendem Verstand die Anklage vor deren Zulassung gelesen?
An die Verteidigung:
  1. Im Beweisverfahren Wertgutachten bezüglich des gestohlenen entnommenen Gutes Abfalls vorlegen oder verlangen...
  2. Einstellung wegen dauerhaften Verfahrenshindernisses  (fehlender Strafantrag) verlangen.
Update - Ausgang der Sache

Das Verfahren endete mit einer "Verwarnung wegen Diebstahls an wertlosen Lebensmitteln"  - nachdem die insoweit "voll durchdrehende" Münchner Staatsanwaltschaft ("wahrscheinlich gehobene-Beamten-Kinder, welche, einer bis ins Kaiserreich reichenden Familientradition gemäß, parasitär von unseren Steuergeldern leben") klar tatsachen- und also rechtswidrig bis zum Schluss am Vorwurf  "besonders schweren Falls des Diebstahls" und am "öffentliche Interesse" fest gehalten hatte.

25.01.2019

Betrifft: Auffällige Handlungsweise des Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund
Weitere Schriftsätze mit unwahren, verleumderischen Behauptungen und nicht dazu passenden Anlagen gesucht!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Für die Stellung eines Antrages vor dem AG Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Kassel und der Rechtsanwaltskammer Hamm - den öffentlich genauer zu beschreiben das Recht und die Moral im Hinblick auf die innerste Privatsphäre des Betroffenen klar verbietet - suche ich
  • Schriftsätze mit Anlagen
  • ggf. Hinweise, Beschlüsse oder Urteile dazu 
des  Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund, die folgende Eigenschaften haben:
  • In den Schriftsätzen enthaltene Tatsachenbehauptungen stimmen nicht mit den Anlagen überein, die zu deren Beweis oder Glaubhaftmachung beigefügt wurden.
  • Diese also unwahren Tatsachenbehauptungen dienen offensichtlich der Rufschädigung bzw. Verleumdung eines Prozessgegners, Zeugen und dergleichen.
  • Womöglich (aber nicht zwingend) haben sich bereits Gerichte  in Hinweisen, Beschlüssen oder Urteilen negativ zu dem Vortrag geäußert, womöglich sogar klar gestellt, dass dieser nicht mit den Anlagen übereinstimmt. Dann hätte ich gern auch diese Urteile oder Beschlüsse.

Vier solcher Schriftsätze "mit einer auffälligen Quantität und Qualität objektiv unwahren, auf Verleumdung oder Täuschung der Gerichte ausgerichteten und mit den Anlagen nicht übereinstimmenden Vortrages"  liegen hier bereits vor. 

Aber der Dr. Hans-Dieter Weber ist formal "Rechtsanwalt"  und nur deshalb vor Gerichten weit höher angesehen als ein normaler Bürger (die blinde Justitia und die Gleichheit der Bürger ist eine in Deutschland "höchst unvollkommen umgesetzte" Wunschvorstellung) und aus diesem Grund könnten "nur vier solcher Schriftsätze"  für den Erfolg des hier als "überfällig"  angesehenen Antrags bei entsprechend bornierten Entscheidern womöglich nicht ausreichen. Dies, weil z.B. viele Richter in solchen Fällen "auffallend tatsachenresistent"  sind.

Ich sichere zu, diese Schriftsätze oder aus diesen nicht zu veröffentlichen, sondern ausschließlich  für den Antrag zu gebrauchen, der im Übrigen in der letzten Konsequenz dazu führen kann, dass der Dr. Hans-Dieter Weber sich nicht mehr als Anwalt für Mandanten in dieser Weise äußern kann. Es sei denn natürlich Sie wünschen ausdrücklich eine solche Veröffentlichung, dann beachte ich strikt die von Ihnen genannten Einschränkungen.

Ich bitte darum, Kopien solcher Schriftsätze mit den Anlagen
  • per Fax an +49 561 317 22 76 oder an 
  • per Mail joerg.reinholz@gmail.com
zu senden.