I. Ermittlungen wegen Betruges gegen KVR Handelsgesellschaft (Frank Drescher) und Kanzlei Urmann + Collegen (Thomas Urmann):
„Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff.berichtet Regensburg-Digital.de
II. Kleinlaut:
"Der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz und durch Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt. Wir sehen daher von der Veröffentlichung der Gegenerliste ab."
(Copy & Paste: Fehler wie im Original)
Im August 2012 klang das noch ganz anders:
"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"... lese ich im "lawblog".
Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!
1.) Die Akteure:
Die Herren
- Thomas Urmann
- S. S. (Update: 1.9.2014 "weg ist er")
- F. K. (Update: 1.9.2014 "rufwahrend entkommen")
- J. Z. (Update: Der Kanzlei entfleucht)
- S. D. (Update: hat Kanzlei zwischenzeitlich verlassen)
- L. B. (Update: 1.9.2014 "will auch nicht mit Kriminellen)
- Claudia Koschel (machte mit dem Eintritt "den Fehler ihres Lebens" --- Update: 1.9.2014 findet wohl nicht aus dem Dilemma)
U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elbchaussee 54
22765 Hamburg
Telefon +49-40-3499432-90
Telefax +49-40-3499432-91
und haben eine weitere Adresse in der
Zeißstraße 9, 93053 Regensburg
2.) Die Geschichte:
Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der
Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.
Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der
Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!
Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung. Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.
Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.
Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
§ 253 StGB - Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Und aus dem Urteil des LG Essen:
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe. |
Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!
Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.
Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so.
Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!
Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!
Nachtrag
Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.
Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen:
Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!
Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?
Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?
Hinweis:
Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.
Sollte die Geisteskraft (welche diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen) noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.
Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.
Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP" als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.
Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss,
wennda diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…
Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!
(… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)
¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.