31.08.2012

Meine Herren "Urmann + Collegen", Regensburg - Ihre "Pornoliste" ist kriminell!

Update 17.4.2013

I. Ermittlungen wegen Betruges gegen KVR Handelsgesellschaft (Frank Drescher) und Kanzlei Urmann + Collegen (Thomas Urmann):
„Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff.
berichtet Regensburg-Digital.de


II. Kleinlaut:
"Der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz und durch Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt. Wir sehen daher von der Veröffentlichung der Gegenerliste ab."
(Copy & Paste: Fehler wie im Original)

Im August 2012 klang das noch ganz anders:
"Urmann + Collegen kündigen an, für ihre vermeintlichen Rechte juristisch zu kämpfen. Man werde keinesfalls die Beschneidung der eigenen Grundrechte hinnehmen"
... lese ich im "lawblog".

Ich geb Euch was, von wegen "Grundrechte"!

1.) Die Akteure:

Die Herren

  1. Thomas Urmann
  2. S. S. (Update: 1.9.2014 "weg ist er")
  3. F. K. (Update: 1.9.2014 "rufwahrend entkommen")
  4. J. Z. (Update: Der Kanzlei entfleucht)
  5. S. D. (Update: hat Kanzlei zwischenzeitlich verlassen)
  6. L. B. (Update: 1.9.2014 "will auch nicht mit Kriminellen)
  7. Claudia Koschel (machte mit dem Eintritt "den Fehler ihres Lebens" --- Update: 1.9.2014 findet wohl nicht aus dem Dilemma)
sind Inhaber oder Angestellte der

U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elbchaussee 54
22765 Hamburg
Telefon +49-40-3499432-90
Telefax +49-40-3499432-91

und haben eine weitere Adresse in der

Zeißstraße 9, 93053 Regensburg

2.) Die Geschichte:

Die Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen" wollte - UND WILL - allen Ernstes Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen angeblichem(!) illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten einen bekannten Kunden aus der Erotikbranche Abbofallenbranche, und behaupten, die Betroffenen hätten illegal Pornos aus dem Internet heruntergeladen, so das schon von einem “Porno-Pranger” gesprochen wird.

Man kann und sollte das aber vor allem als einen Versuch der Erpressung ansehen.

Immerhin haben sich in der Vergangenheit die Ermittlungen der "Anschlussinhaber" beim Verdacht des Filesharings auch durch andere Kanzleien als fehlerhaft erweisen: Zahlendreher und sonstige Irrtümer sind dabei regelrecht an der Reihe. Die 90jährige Oma, die sich wenn man dem Jammern der Content Abmahn-Industrie folgt, "Teccno Music, Acid Rock oder was von AC/DC" heruntergeladen haben soll, ist nur die amüsante Spitze dieser zahlreichen technisch und menschlich bedingten Fehler.

Auf die Liste hätten jederzeit auch "Anschlussinhaber" kommen können, die z.B. lediglich (wissentlich oder irrtümlich) ein freies WLAN zur Verfügung stellten oder deren WLAN-Verschlüsselung  geknackt wurde. Was ja bei WEP in Minuten geht. Ich mute den 6 "Rechtsanwälten" - immerhin haben die je 2 Staatsexamen geschafft - soviel Geisteskraft zu das zu wissen. Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und ich weiß das ja auch!

Update: Angesicht des mir aus dem Kommentaren bekannt gewordenen Kunden Frank Drescher  zweifle ich an der, den Kunden vorgehaltenen Tatsachenbehauptung.  Ich denke, der angebliche Pornodownload ist frank und frei erfunden.

Ist jetzt nicht auszuschließen - und das ist es im Bewusstesein von 6 Rechtsanwälten", welche jeweils 2 Staatsexamen schafften, ganz gewiss nicht - dass auch Unschuldige auf die "Shitlist" der "U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" gelangen und deren Namen veröffentlicht werden, dann ist der Fall eingetreten, in welchem diese 6 "Rechtsanwälte" - die immerhin jeweils 2 Staatsexamen geschafft haben - damit drohen, Personen völlig grundlos und zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Das durch eine solche üble Drohung auch von "Unschuldigen" eine Zahlung erlangt werden kann liegt auf der Hand und das ist rechtswidrig. Einer Behauptung, dass eine Erzwingung der Zahlung durch die "Shitlist" dieser "Rechtsanwälte" nicht stattfinden sollte, kann niemand Glauben schenken, der berücksichtigt, dass die immerhin 2 Staatsexamen geschafft haben. Von solchen Personen nimmt man doch im Allgemeinen an, die würden wissen was die tun. O.K. Es gibt Ausnahmen. Auch schon solche, die als Warnung dienen.

Für diese naseweisen "Rechtsanwälte", die trotz zweier Staatsexamen solche "Scheiße" bauen und sich hierbei allen Ernstes auf die Verfassung und das Recht, mit einer "Gegnerliste" zu werben berufen, veröffentliche ich mal den
§ 253 StGB - Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Und aus dem Urteil des LG Essen:
Aus LG Essen, Az. 4 O 263/12 - Da liegt der Verdacht des Versuches der Erpressung im Sinne des § 253 StGB nahe.


Nach meiner Lesart haben die Herren schon mit der Ankündigung die Tat versucht, denen musste bewusst sein, dass diese auch Unschuldige treffen und zu Unrecht zu einer Zahlung bewegen können. Ich denke sogar, die hatten genau das auch vor!

Ich kann, darf, will und nehme es hiermit vor, der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meine ausdrückliche Missbilligung zu übermitteln.

Das LG Essen (Az. 4 O 263/12) sah das auch so

Am Pranger finden sich die Herren von der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt selbst wieder. Allerdings zu Recht!

Das können wir gerne feststellen lassen, meine Herren "Rechtsanwälte" - die ihr doch zusammen immerhin mindestens 12 Staatsexamen geschafft habt!

Nachtrag

Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe mahnen die "Rechtsanwälte" der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für eine Firma eines Frank Drescher ab.

Um ganz offen und ehrlich meine Meinung zu sagen: 

Wenn man sich schon einen Kunden mit einem derartigem Ansehen an den Backen klebt und aus monetären Gründen mit dem Risiko einer schon daraus entstehenden Ansehensstörung zu leben bereit ist (oder waren die sechs Herren wirklich auch noch so dumm, nicht mal eine Suchmaschine zu bemühen?) dann bemüht man sich um UNAUFFÄLLIGKEIT!

Tut man dieses nicht und agiert - unter nur beschränkter Anwendung der eigenen Hirnleistung - sogar noch wie die Anwälte der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dann bringt man nämlich die gesamte Branche der Juristen in Verruf. Was bitte können denn die juristischen Staatsexamen der Bundesrepublik wert sein, wenn deren Inhaber sich - gleich zu sechst(!) - derart dumm verhalten? Gibt es die Dinger denn etwa für eine einminütige unfallfreie Draisinenfahrt auf einem stillgelegten, geraden Reichsbahngleis ohne Weichen und Signale? Was, bitte, ging und geht in diesen sechs (6!) Köpfen nur vor?

Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?

Hinweis:

Sollten die Herren "Rechtsanwälte" der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (die ja immerhin mal ihre Staatsexamen bestanden haben) oder deren Mandant meinen, es wäre probat mich abzumahnen - nun denn, ich habe schon ganz andere Rechtsanwälte und "Ansprechpartner im Medienrecht" ausgelacht. Nicht nur Gravenreuth, Berger, Neuber ... Auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist dann automatisch eine Selbstanzeige wahlweise wegen Erpressung oder Nötigung und Betruges.

Sollte die Geisteskraft (welche diese Herren "Rechtsanwälte" dazu verwendet haben, ihre Staatsexamen zu bestehen) noch bei einem oder mehreren der Herren verfügbar sein, dann empfehle ich auf diese(n) zu hören.

30.08.2012

Tatsachenbehauptung, Warnung

1.) Tatsachenbehauptung:


Am 9. August 2012 um 16:44 und 32 Sekunden hatte die "Kanzlei Berger LAW LLP" des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger die von der Deutschen Telekom AG im DHCP-Verfahren (via PPoE)  zugewiesene IP 93.223.181.254 inne.


Für mich steht damit fest, dass die Düsseldorfer "Kanzlei Berger Law LLP" somit für die im Blog der Gerichtsreporterin "Gisela Mertens" (der Name ist falsch) verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen und die nach dem Wettbewerbsrecht illegale Schleichwerbung zu Gunsten der Euroweb Internet GmbH sowie der Kanzlei Berger LAW LLP unmittelbar verantwortlich ist. Damit ist - für mich - auch die Verantwortlichkeit der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide sind "Partner" in der LLP) sowie des Geschäftsführers der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß gegeben.

Die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer: Christoph Preuß) sehe ich begründet als Auftraggeber(in) und somit indirekt Verantwortliche an.

2.) Warnung:

Ich warne die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP davor, ein Dementi auch nur zu versuchen - vor allem aber davor, deren Verantwortlichkeit vor Gericht mit "Nichtwissen" oder Lügen zu bestreiten.

Die Blamage aus dem zwingend folgenden Urteil wollen sich die Damen und Herren sicherlich ersparen.

Ich rate Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz zur Schließung des Blogs, respektive dazu, diese Schließung zu veranlassen. Auch eine Entschuldigung ist mehr als nur "fällig". Das Stichwort ist: "Nachtatverhalten".

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Gisela Mertens = Sabine Meuter, Berger Law LLP? - Ein Dementi

Die "Gerichtsreporterin" verbreitet:
“Woraufhin J.R., der WAHNsinnige, wie irre kichert. Dann lacht. Und letztendlich wiehert: „Sabine? Nein, die heißt nicht Sabine. Was soll der Quatsch?“ T.T., der Tierarzt ohne Doktortitel, lässt sich ungern nachsagen, Unsinn zu erzählen. Also zieht er beleidigt eine Schnute. „Kann doch sein“, begehrt er schließlich auf. Aber J.R., der gerade jenseits des WAHNsinns einen hellen Augenblick hat, sagt bedeutungsvoll: „Rein theoretisch ja. Aber ich, J.R., glaube nicht daran.“”
Ich dementiere: Zu keiner Zeit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vermutung oder Behauptung, wonach eine Frau Sabine Meuter von der Kanzlei Berger Law LLP hinter dem Pseudonym “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” steckt, falsch sei oder dass ich einer solchen Behauptung nicht glauben würde.

Richtig ist, dass auch ich aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte[¹] dafür habe, dass der Blog der “Gerichtsreporterin” in welchem diese offensichtlich im Interesse der Euroweb und wohl auch in deren Auftrag Verleumdungen und Lügen verbreitet, direkt aus der Kanzlei Berger heraus geführt wird und dass mir eine Tätigkeit einer Sabine Meuter von der "Berger Law LLP"  als “Gisela Mertens” insoweit ebenfalls wahrscheinlich erscheint.

Im Übrigen empfehle ich jedem – auch Thorsten Romaker – dem dummen Gewäsch der “Gisela Mertens” genau den Wert zu geben, den es hat und sich darüber zu amüsieren wie verzweifelt die Gegenseite doch sein muss, wenn da diese sich solcher eindeutig kriminellen Mittel wie des Blogs der “Gisela Mertens” bedient.

Insbesondere würde ich davon abraten, die Inhalte des Blogs der “Gisela Mertens” allzu exzessiv zu würdigen. Den Dreck liest doch niemand…

Abschließend erkläre ich, dass die vorstehende Erklärung die der Euroweb und der Kanzlei Berger gegenüber mildeste und schonenste Darstellungsweise ist. Ich kann auch ganz anders!

(… Und ich werde es auch… wenn ich dazu Anlass habe. Das ging jetzt an Philipp Karl Berger.)


¹) Das ist juristendeutsch: Ich halte es für erwiesen, weiß aber nicht, ob ein Richter das nicht verbiegt und vergeigt. Und mit erheblich tatsachenresistenten Richtern habe ich seit Gravenreuth Erfahrung.

"Betrüger" vers. "Betrugsversucher"

Also wenn dem Herrn Daniel Fratzscher, GF der Düsseldorfer Euroweb Marketing GmbH, die Bezeichnung "Betrugsversucher" besser passt, so mag er sich über meine Äußerung "Betrüger"  im Zusammenhang mit der Sache 12 O 9629/10 des LG München beschweren.

Nur fände ich "Betrugsversucher" noch schlimmer. Denn das kennzeichnet einen Betrüger, dem der Betrug nicht gelang und ließe sogar einen gewissen Dilettantismus vermuten. Wenn nun dieser Änderungswunsch z.B. so vehement wie gewohnt durch den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger geäußert werden würde - ich stände dem gewiss nicht entgegen!

"Will der Herr Graf das Tänzchen wagen, so mag er's nur sagen, so mag er's nur sagen - ich spiel ihm auf!"

Euroweb-Anwalt Philipp Berger will wollte sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

Vor ein paar Tagen hatte ich berichtet, dass ein kleiner Kassler Webdesigner sich vor dem AG Kassel gegen ein vom oft und stets im Interesse der Euroweb vor Gericht und öffentlich lügendem Euroweb-Anwalt Philipp Berger und dem in Leipzig wegen Betruges angeklagtem Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß angezetteltes Verfahren wehrt:
"Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht".
Das AG Kassel hat den Antrag des Philipp Berger kürzlich abgelehnt. Darüber hinaus sogar den, als Nebenkläger zugelassen zu werden:

Wörtlich:
"Die Voraussetzungen der §§ 395, 396 Strafprozessordnung (StPO) für eine Zulassung als Nebenkläger liegen nicht vor.

Das Verfahren betrifft den Vorwurf zweier Beleidigungen gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Nach § 395 Abs. 3 StPO kann ein Anschluss als Nebenkläger erfolgen, wenn diese aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen geboten scheint."
Damit war dann über die nach § 46 BRAO verbotene Zulassung der Adrijana Blazevska als Vertreterin des Anwaltes nicht mehr zu befinden. Zu dem ist der Herr Berger nur noch Zeuge, was seine finanziellen Interessen an dem Verfahren (Warum wohl sonst wollte sich der "Rechtsanwalt" durch seine Angestellte vertreten lassen?) erheblich mindern dürfte.

Vermutlich wird das Gericht das Verfahren in einem weiteren Schritt wegen "Geringfügigkeit" einstellen. Der kleine Kassler Webdesigner neigt dazu, dieses zu bedauern, er hätte zu gern die Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Christoph Preuß aus Düsseldorf in der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung als das vorgeführt, was diese (nicht nur) seiner Meinung nach wirklich sind:

Nämlich als garstige Rechtsmissbraucher, die vor den Gerichten und öffentlich lügen und die eigentlich - wegen gemeinschaftlichen Betruges - als Angeklagte vor ein Gericht gestellt und dann richtig "verknackt" gehören.

Zur Rechtskraft: Vermutlich hat der  Anwalt Berger noch ein Beschwerderecht.

26.08.2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

Juristische Nachilfe für die Euroweb-Gerichtsreporterin

"Denn in dem WDR-Beitrag wurden krude Theorien über die Geschäftspraktiken von Euroweb verbreitet. Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."

Das verbreitet  eine angebliche "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine Sabine Meuter von der Kanzlei des Philipp Berger. Nun denn, diese "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") ist offenbar nicht ganz fit in solchen juristischen Feinheiten:

Richtig hätte es gelautet:
"Das ging hin bis zu der Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden. Euroweb konnte jedoch glaubhaft machen, dass dies (und anderes) glatt gelogen war."
Denn wie der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") bewusst ist, findet im einstweiligen Verfügungsverfahren kein Beweis statt. Und da es um eine Einstweilige Verfügung des LG Hamburg geht (Az: 324 O 442/12) kann ich ruhigen Gewissens sagen: Bewiesen wurde gar nichts. Das LG Hamburg, dass nicht nur von der Euroweb sondern auch bevorzugt von kriminellen und verlogenen Gerichtstouristen wie Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen wurde erlegt die "Beweislast" (die hier eine Darlegungslast ist) immer der Gegenseite, also den Beklagten.

Auch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bekannt ist, dass die "eidesstattlichen Versicherungen" zum Beispiel des Euroweb-Chefs Christoph Preuß, mit denen die Kanzlei Berger für die Euroweb wohl regelmäßig vor Gericht zieht,  auch schon mal grob unwahr sind.

Ich glaube gerade nach meinen Erfahrungen mit zwei grob falschen Versicherungen an Eides statt (geleistet vom Euroweb-Chef Christoph Preuß) übrigens dem WDR-Bericht und der
"Behauptung, in Verträgen habe bei den Preisen überall eine Null gestanden und diese Null sei nachträglich durch dreistellige Ziffern ersetzt worden."

Was das LG Hamburg in einstweiligen Verfügungen beschließt ist für mich kein Maßstab, denn mit der Nutzung des gesundem Menschenverstandes hat die Kammer 324 O nach meiner Ansicht - und mit der stehe ich gewiss nicht allein - nicht viel am Hut. Das ist die berühmte "Buske-Kammer", der Gerichtspräsident wäre wohl gut beraten die Nummer 324 keiner Kammer mehr zuzumuten, wie es auch Hotels vermeiden die Zimmernummer 13 zu vergeben. Andererseits ...  die Richterin Käfer ist eine würdige Buske-Schülerin und Buske befindet jetzt als OLG-Richter über den von den untereren Instanzen verzapften Mist und wird natürlich gutheißen, was er selbst genau so gemacht hätte: "Arme Verfassung, wie wirst Du doch getreten!" kann man da klagen.

Zurück zu Frau  "Gisela Mertens", von der Thorsten Romaker glaubt, diese sei tatsächlich eine "Sabine Meuter" von der Kanzlei des Philipp Berger. Die "Gisela", die jedenfalls keine "Gisela" ist, schreibt weiter:
"Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam."
Ach was?

Das Bild, wonach es ich bei dem "Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher)" um garstige Abzocker handelt, das ist nicht die Verzerrung, die Verzerrung ist die "Berichterstattung" der  "Gisela Mertens" (oder meinetwegen eben "Sabine Meuter") im Blog "gerichtsreporterin" wie auch in den Blogs der anderen Meinungsschlampen, für welche die Euroweb mit Sicherheit bezahlt.

Übrigens: Offensichtlich zog die Kanzlei Berger vor das LG Hamburg. Jetzt kann man das Euroweb/Berger-Konklomerat also auch noch als "Gerichtstouristen" bezeichnen. Ich frage mich auch auf Grund des Zeitablaufes, ob wohl ein vorheriger Verfügungsantrag vor dem nicht minder verrufenen LG Köln eventuell abgewiesen wurde... wenn derlei die Frau Käfer (Nachfolgerin des sattsam bekannten Richters Buske) in Hamburg erfährt, dann reagiert sogar diese mit Verfügungsaufhebungen wegen Rechtsmissbrauches.


Webstyle - Prozessbericht des Euroweb-Anwaltes Berger - Und was daran mal wieder nicht stimmig ist...

Unter der Überschrift "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung angefochten werden" berichtet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger über ein Verfahren vor dem OLG Bamberg - und erweckt sicherlich mit Absicht den falschen Eindruck, als wäre dieses gewonnen worden und als hätte das Gericht befunden, dass seitens der Euroweb-Tochter Webstyle eine arglistige Täuschung nicht stattfände.

Doch an dem ist es - aus gleich zwei Gründen - nicht.

"Das Gericht hob das Urteil der ersten Instanz auf gegen einen Vergleich. Danach wurde der Vertrag insgesamt aufgelöst gegen einen festen Schadensersatzbetrag, der in monatlichen Raten zu 100 Euro zu zahlen ist. Die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben." liest man, wie es bei den Bergerschen Berichten schon der Standard zu sein scheint, ganz verschämt am Ende.

Das Gericht hat nichts befunden, denn es gab gerade kein Urteil. Wenn nun die Euroweb-Tochter Webstyle auch noch 50% der Gerichtskosten für den Vergleich zu tragen hat (das vermute ich) und die Kosten ansonsten gegeneinander aufgehoben werden (das schreibt der Euroweb-Berger), dann stimmt auch der ebenfalls erweckte Eindruck, als habe die Euroweb-Tochter Webstyle gewonnen und als habe das Gericht die Abrechnung der Webstyle "für nachvollziehbar gehalten"  gerade auch nicht - warum sollte dann ein Vergleich mit einer Zahlung in weitaus geringerer Höhe als in der Klage gefordert geschlossen werden? Wie in solchen Fällen üblich hat der Herr Berger den wohl nicht gerade vorteilhaften Vergleich nicht veröffentlicht, wohl weil dieser in einer erheblichen Diskrepanz zu dem steht, was die Kanzlei Berger den Kündigenden und anfechtenden Euroweb- und Webstyle- Kunden unter falschem Vormachen als Vergleichsvorschlag anbietet. Wäre zu blöd, wenn die auf der Webseite der Kanzlei Berger nachlesen können, wie sehr es sich tatsächlich lohnt, sich verklagen zu lassen. Vorliegend dürfte die Gegnerin nämlich einige Tausend Euro erspart haben.

Auch die zugebilligte Ratenzahlung von 100 Euro monatlich ist ein starker Hinweis darauf, dass die Webstyle allenfalls einen Bruchteil  der Kosten erhalten hat. Es hat sich für die Gegnerin also noch immer gelohnt, das Verfahren zu führen.

Nachhilfe in Zivilrecht für Philipp Karl Berger, Berger Law LLP

Wenn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLP öffentlich berichtet, dass es um eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung" gegangen sei, dann wird er sich von einem Schlosser aus dem Osten vorhalten lassen müssen, dass auch das nicht stimmt, denn er schreibt selbst:
"Das Landgericht Hof wies die Klage ab und gestand der Frau zu, den Vertrag nach Paragraph 119 BGB wirksam angefochten zu haben. In besagtem Paragraphen heißt es: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

Der Anwalt und Jurist Philipp Berger aus Niederkrüchten und (Mit)Inhaber der Berger Law LLPbekommt als Hausaufgabe § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) auswendig zu lernen und darzulegen, was einen "Irrtum" von der "Täuschung" unterscheidet.

Bevor diese Hausaufgabe nicht positiv abgenommen wurde sollte Philipp Berger aus Niederkrüchten das Bloggen über juristische Themen besser lassen. Und zwar in seinem eigenen Interesse, sich nicht öffentlich als "Rechtsanwalt" zu präsentieren, dessen juristische Kenntnisse mit denen "blutiger Laien" vergleichbar sind und die sich von einem Schlosser belehren lassen müssen. Richtig wäre allenfalls gewesen, wenn er "OLG Bamberg: Eigenhändig signierter Vertrag kann nicht wegen Irrtums angefochten werden" getitelt und im Text klar gestellt hätte, dass es sich allenfalls um einen mündlichen Hinweis in einer Verhandlung gehandelt habe.

Noch was?




Soso. "Euroweb, Täuschung. Internet System Vertrag" sind seine Stichworte.


Soso. Das wird also letztendlich von der Euroweb verbreitet. Also ich finde das interessant... Das muss aber nicht jeder verstehen. Ich glaube nicht, dass der Berger es versteht. Und das ist gut so. (Für mich!)



17.08.2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

16.08.2012

Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

14.08.2012

Berger Law LLP: weitere Emails gesucht

Für die unabhängige Bestätigung eines Sachverhaltes suche ich weiter Emails welche die Kanzlei Berger LAW LLP (Düsseldorf) verschickt hat.

Und zwar solche vom 8. (ab Nachmittag), 9. (vom ganzen Tag)  und 10. (bis etwa 18:00 Uhr) August 2012 . Ich bin besonders an den header-zeilen interessiert, aus denen die IP-Adresse des Absenders hervorgeht.

Wenn Sie nicht wissen, wie man diese sichtbar macht, so können Sie mich anrufen:

0561 317 22 77


Jörg Reinholz

Euroweb-Rechtsberatung der Kanzlei Berger für das "Gisela"?

Das angebliche "Gisela", schreibt in ihrem Blog am 11.8.2012:
"Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.

Irrtum, Baby!


§ 14 TMG Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die  "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.

Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.

Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist. 

In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.

Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf)  nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.


Karikatur: Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!


12.08.2012

Daniel Fratzscher - Euroweb-Marketing - StA München ermittelt wegen Prozessbetruges

Gegen den Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher ist bei der Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges anhängig - teilt die GStA München unter dem Aktenzeichen 8 Zs 2412/12 mit.

Hintergrund ist der mehrfach wechselnde Vortrag in einem von der Kanzlei Berger für die Euroweb Marketing GmbH geführtem Prozess (LG München, Az. 12 O 9628/10) bezüglich der Zahlungen an Google, in welchem vorsätzlich unwahr bereits erfolgte Zahlungen behauptet wurden um in dem Prozess das Gericht zu täuschen und so zu Gunsten der Euroweb Marketing GmbH, letztlich aber der Euroweb Internet GmbH einen unrechten Vermögensvorteil von mehreren tausend Euro zu bewirken.

Das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen Daniel Fratzscher dürfte 256 Js 211258/11 sein, unter dem die selben Ermittlungen gegen Christoph Preuß eingestellt wurden, weil dieser als mit Profitierender zwar mit angezeigt wurde, mangels Geschäftsführereigenschaft aber, so die Staatsanwaltschaft München, nicht an der Tat beteiligt sei.

11.08.2012

Euroweb-Spezialisten: Der erste Eindruck zählt!

Euroweb-Spezialisten - Maps-API wegen Verstoßes gegen Google-AGB gesperrt.

Kleiner Kassler Webdesigner holt wichtigen Teilsieg gegen Euroweb + Berger LAW LLP - § 926 ZPO

Ein kleiner Webdesigner und Programmierer aus Kassel, hat sich - unvertreten - vor dem OLG Düsseldorf im Beschwerdeverfahren I-20 W 63/12 mit einem wichtigen und zukunftsweisenden Teilsieg gegen die Euroweb Internet GmbH und die Berger LAW LLP durchgesetzt.

Anfang des Jahres 2012 erwirkte ein Kassler Webdesigner eine Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH (LG Düsseldorf, 34 O 5/12). Er hatte entdeckt, das diese vorsätzlich wahrheitswidrig damit warb die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum zu hosten. Auch weitere werbende Aussagen, insbesondere zur Verfügbarkeit der Server und die behauptete kurzen Reaktionszeit haben sich inzwischen als dreiste Werbelüge erwiesen.

Die Euroweb Internet GmbH, von der 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger vertreten, hatte mit einen juristischen Trick versucht, die von dem Webdesigner - ebenfalls unvertreten - erwirkte einstweilige Verfügung 34 O 5/12 aufheben zu lassen, hatte dabei sogar sehr merkwürdig anmutende Schützenhilfe durch die 34. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Doch der Versuch der Euroweb/Berger Law LLP misslang trotz dieser Schützenhilfe gründlich!

Der erlassenen und nach wie vor gültigen einstweiligen Verfügung 34 O 5/12 nach darf die Euroweb Internet GmbH nicht mit der Lüge werben,  diese würde die Webseiten der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum hosten. Die öffentliche Äußerung des Philipp Berger, diese dürfe das "durchaus", ist nichts anderes als eine weitere glatte Lüge mit der dieser die Euroweb bewirbt - und das weiß der auch!

Zunächst hatte die von Philipp Berger, Berger LAW LLP vertretene Euroweb gemäß § 926 Absatz 1 ZPO dem Webdesigner eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzen lassen. Es bestand zugleich ein formales Hindernis diese zu erheben, denn der Webdesigner musste dafür einen Anwalt beauftragen. Weil diese wettbewerbsrechtlichen Sachen auf Grund der enormen Streitwerte sehr teuer sind, sogar gleich mal zigtausend Euro verschlingen können, brauchte der Webdesigner Prozesskostenhilfe. Also stellte der Kassler Webdesigner unverzüglich den Antrag, ihm PKH zu gewähren und damit das formale Hindernis zu beseitigen.

Doch jetzt passierte, was eigentlich nicht passieren darf:

Das Landgericht ließ den, das Hindernis beseitigenden PKH-Antrag liegen, bearbeitete diesen erst nach dem Ablauf der gesetzten Frist für die Hauptsacheklage. Statt dessen bearbeitete es auffallend zügig den kurz nach Ablauf der Klagefrist eingegangenen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung und setzte einen sehr(!) frühen Termin für die mündliche Verhandlung fest. Der war für Anfang Juni festgelegt. Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, feierte schon öffentlich den bevorstehenden Sieg, lud gar zur Verhandlung ein, in der Hoffnung, er könne seinen Gegner als unterlegen vorführen. Das misslang gründlich - wie ich gleich zeigen werde.

Fast zeitgleich gab das LG Düsseldorf allerdings dem Antrag des Kassler  Webdesigners auf PKH für das Hauptsacheverfahren statt. Dieser Antrag habe Aussicht auf Erfolg, er sei auch nicht mutwillig oder gar rechtsmissbräuchlich.

Gestützt auf diese Bewilligung stellte der Kassler Webdesigner nunmehr wieder unverzüglich den Antrag, ihm für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren. Diese wurde ihm allerdings - und wie sich nun durch die OLG-Entscheidung zeigt, zu Unrecht - verweigert. Merkwürdige Begründung des Landgerichts: Die Erhebung der Hauptsacheklage könnte nunmehr allenfalls verspätet erfolgen und deshalb habe der kleine Kassler Webdesigner keine Chance, die einstweilige Verfügung zu verteidigen.

Darauf hin erhob der kleine Kassler Webdesigner natürlich sofortige Beschwerde. Der kleine Webdesigner legte dar, dass gemäß der Haltung praktisch sämtlicher Gerichte die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Er legte Entscheidungen des OLG Düsseldorf und sogar des LG Düsseldorf vor, die zuvor auch stets so entschieden hatten. Weiter beantragte der Kassler Webdesigner den bereits festgesetzten Termin zu verlegen. Begründung:  Wenn über seine Beschwerde hinsichtlich des PKH Antrages noch nicht entschieden sei, fände in der mündlichen Verhandlung durch den Anwaltszwang aus § 78 ZPO und die Möglichkeit der Gegner, wenn er selbst unvertreten (in der Gerichtstheorie also nicht) erscheine, ein Versäumnisurteil zu beantragen,  zwingend eine Rechtsabschneidung mithin also eine Verletzung des  Art. 103 GG statt. Darauf hin hob das Landgericht den Termin Anfang Juni per Telefax(!) auf setzte einen neuen im Oktober fest.

Das Landgericht gab der eigentlichen  Beschwerde nicht statt, leitete diese pflichtgemäß an das OLG Düsseldorf zur Entscheidung weiter.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dann der Rechtsansicht des Kassler Webdesigners angeschlossen. Es hat fest gestellt, dass die Verspätung der gemäß § 926 ZPO erzwungenen Hauptsacheklage geheilt wird, wenn die Klageschrift der gegnerischen, also schon im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlegenen Partei, bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die gemäß § 926 Absatz 2 ZPO  beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung zugestellt wird. Unter dieser Maßgabe muss das Landgericht Düsseldorf jetzt über den Antrag des Kassler Webdesigners neu entscheiden. Das entspricht sachlich dem Zwang, diese zu gewähren wenn auch die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und darüber hinaus legt das Oberlandesgericht gleich fest, wie das Landgericht in der am 21. Oktober 2012 stattfindenden Verhandlung in der Verfügungssache 34 O 5/12 zu entscheiden hat.

Da das Landgericht durch den Erlass der einstweiligen Verfügung und durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Hauptsache bereits durchblicken ließ, dass es die vorsätzlich unwahre Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums durch die Euroweb Internet GmbH gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführende, damit täuschende Handlung verbieten werde, kommen jetzt auf die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene und höchst uneinsichtige Euroweb Internet GmbH zwei verlorene Prozesse und damit auch verbunden auch gewaltige Anwalts- und Gerichtskosten zu.

Die PKH für den kleinen Webdesigner muss also letztendlich nicht der Steuerzahler tragen, diese wird den Gewinn der systematisch arglistig täuschenden Euroweb Internet GmbH mindern. Und das ist, wenn man genau hinschaut eine gute Sache und durchaus im Interesse der Steuerzahler.

Der großmäulige Philipp Berger von der Berger Law LLP, der ausweislich seiner tendenziösen und teilweise sogar offensichtlich unwahren "Berichterstattung" zugleich "Lautsprecher und Heißluftgebläse" der Euroweb ist, hätte, um es mit Dieter Nuhrs Worten zu sagen, also einfach "mal besser die Fresse gehalten", als einen Sieg in einem Verfahren zu feiern, das er lange noch nicht gewonnen hat.

"solvere mortui post bellum"
(Zähle die Toten nach der Schlacht!)

... hätten die alten Lateiner also dem Prahlhans Philipp Berger aus Niederkrüchten ("Berger Law LLP", Düsseldorf) geraten.



Euroweb-Kanzlei Berger: Neues Aktenzeichen der StA Düsseldorf

Rechtsanwalt Hänsch berichtet:
"Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird."
20 Js 1328/12 dürfte das Aktenzeichen der Ermittlungen der StA Düsseldorf wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger sein, der 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht.

10.08.2012

Emails der Kanzeli Berger gesucht

Aus gutem Grund suche ich Emails der Kanzlei Berger LAW LLP, Düsseldorf.

Und zwar solche vom 9. August 2012, an besten vom Nachmittag. Ich bin besonders an den header-zeilen interessiert, aus denen die IP-Adresse des Absenders hervorgeht. Wenn Sie nicht wissen, wie man diese sichtbar macht, so können Sie mich anrufen:

0561 317 22 77

Ich gebe Philipp Karl Berger, Berger LAW LLP (Düsseldorf) Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu diesem Sachverhalt. Diese sollte wahr und vollständig sein.

Sonst "zerreiß ich ihn in der Luft"!


Jörg Reinholz, Schlosser

09.08.2012

Social Engineering + Technik vom Feinsten: Angebliche Gerichtsreporterin Gisela M. ist nicht mehr anonym

Eine grässlich garstige Person  (gleich welchen Geschlechts) postet unter falschem Name als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" erhebliche Verleumdungen gegen praktisch jeden, der gegen die Euroweb vorgeht. Sei es nur vor Gericht wie der Anwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen, Stefan Musiol aus Nürnberg oder Markus Kompa; sei es auch durch Berichte. Bisher tat diese offenbar "im Kopf nicht ganz richtige" Person das anonym. Und, dafür ich habe ernst zu nehmende Anhaltspunkte, im Auftrag der Kanzlei Philipp Berger oder der Euroweb. Diese haben offenbar ein Problem damit, dass die von mir genannten Anwälte gegen die von der Berger Law LLP des Philipp Berger vertretene Euroweb in der Vergangenheit nachweislich sehr erfolgreich vorgingen und haben diese kranke Person mit Informationen beschickt und wahrscheinlich sogar bezahlt.

Heute will ich zeigen,  wie man derlei Dummvolk aus der Anonymität zerrt.

Das Miststück (gleich welchen Geschlechts) hat sich aus dem Fenster gehangen und justitiable Verleumdungen gegen die Rechtsanwälte verbreitet. Darauf habe ich nur gewartet, denn ich hatte einen Plan. Zu erst einmal bloggert sich diese garstige und gewiss ausnehmend hässliche Person einen mit Wordpress und gibt die Kommentare (die meisten von ihr selbst) erst frei. Das habe ich ausgenutzt:

Formular um 16:29 abgeschickt ... "Dein Kommentar muss noch moderiert werden."


Die URI verwies auf ein nicht existierende Datei auf einem Webserver. Als "Fehlerseite" für diesen Fall habe ich ein Skript eingerichtet, welches die dumme Person zu Google weiterleitet und ihr dort nette Grüße ausrichtet, aber mir vorher ein Email mit den Daten des Besuchers schickt. 

Eine viertel Stunde nachdem ich den Kommentar postete, kam das hier an:

Europe/Berlin: 2012-08-09 16:44:32
Senders IP: 93.223.181.254
REDIRECT_UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
REDIRECT_REQUEST_METHOD: GET
REDIRECT_STATUS: 404
UNIQUE_ID: UCPM0FuHQ5AAACViBFoAAAAC
HTTP_ACCEPT: text/html, application/xhtml+xml, */*
HTTP_REFERER: http://gerichtsreporterin.wordpress.com/wp-admin/edit-comments.php
HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de-DE
HTTP_USER_AGENT: Mozilla/5.0 (compatible; MSIE 9.0; Windows NT 6.1; Win64; x64; Trident/5.0)
HTTP_UA_CPU: AMD64
HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
REMOTE_ADDR: 93.223.181.254
SCRIPT_FILENAME: /srv/www/htdocs/sm2.php
REMOTE_PORT: 53650
GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
REQUEST_METHOD: GET
QUERY_STRING:
REQUEST_URI: /c6hr23/fastix_besoffen.wmv
SCRIPT_NAME: /sm2.php
PHP_SELF: /sm2.php
REQUEST_TIME: 1344523472
Den "besoffenen J.R.", wollte die kleine Schlampe (gleich welchen Geschlechts) partout dabei sehen, wie der mit Freunden "Sing mei Sachse, sing"  trällert. Das diese dumme Person trotz meiner nicht allzu zaghaften Warnung nicht widerstehen konnte war mir klar und jetzt weiß ich auch, dass diese Person ein Telekom-Kunde (gleich welchen Geschlechts) ist und ich weiß auch schon, dass diese kriminelle Person im Raum Düsseldorf wohnt.

Die konkrete Adresse rauszufinden ist ein Kinderspiel. Einer der verleumdeten Anwälte macht einfach eine Strafanzeige, lässt die Staatsanwaltschaft bei der Telekom nachfragen und holt sich über die Akteneinsicht den Anschlussinhaber.

Ich wette, das Ergebnis wird sehr interessant. Und für die falsche "Gisela Mertens" dürfte es äußerst interessant werden wenn ich deren Adresse erfahre.

Deren Verleumdungen nach bin ich doch ein Knecht, den die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg mit Informationen aus der Gerichtsszene versorgen...

Ich schätze, diese Daten bekomme ich ganz bestimmt. 

Und das nächste Mal wird sich diese garstige Person womöglich was ganz anderes einfangen. Sowas wie einen Bundestrojaner zum Beispiel. Das wird dann ein richtiger Spaß!


Gegendarstellung

In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt  das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.

Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.

Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich  geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt,  offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei  "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.

Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.

Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder  beider Anwälte sei.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.

Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.

Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.


Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.

Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.

Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH  handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!

Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann.  Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.

Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.

Ex-Eurobwebler / Webstyler / Maxworker - aufgepasst

Man hat Euch schlecht behandelt? Man hat Euch der Strafverfolgung ausgesetzt? Man hat Euch von einem tollen Einkommen erzählt und dann habt Ihr nicht viel mehr gehabt als ein Hartz IV-Empfänger? Man hat Euch rausgeworfen, obwohl Ihr den Buckel krumm gemacht habt?

Falls das Eure Meinung über euren Ex-Arbeitgeber ist, dann wäre es doch eine richtig gute Idee, dafür eiskalt eine "Rücküberweisung"vorzunehmen!

Schickt einfach einen Scan oder eine Kopie eures Arbeitsvertrages, Schulungsmaterial, sonstiges Euroweb-Material an die rechts unten angegebene Adresse. Die Opfer der Referenzkundenmasche können das gut gebrauchen.

Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb diese Unterlagen personalisiert habe - lasst Euch nicht beirren, diese Personalisierung kann man auch wieder aus den Dokumenten entfernen, die dafür nötige "Manpower" und das dafür notwendige Wissen haben wir.

Soweit Euch erzählt worden ist, dass die Euroweb, die Webstyle - oder wer auch immer - Euch mit Klagen und Schadensersatzforderungen kommen wird, wenn derlei Material in Umlauf oder an die Öffentlichkeit kommt, könnt Ihr also aus zwei Gründen beruhigt sein: Diese Klausel dürfte sich als sittenwidrig erweisen und zudem wird tatsächlich niemand je erfahren, von wem die Unterlagen kommen. Sollten die Unterlagen übrigens einem Staatsanwalt in die Hände fallen, dann wird kein deutsches Gericht dafür der Euroweb, Webstyle, Maxworker oder wem auch immer eine Strafzahlung - und schon gar nicht aus einem insoweit sittenwidrigen Vertrag - zusprechen. Denn zur Sachverhaltsaufklärung bei (mutmaßlichen) Straftaten aufzuklären ist ja erste Bürgerpflicht. Die Drohung ist also eine leere Drohung...

Solltet ihr also der Meinung sein, Ihr fühlt Euch "verarscht und getreten" (Zitat von einem eurer Kollegen), dann her mit den Unterlagen!


08.08.2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger will sich von eigener angestellter Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen

Vor ein paar Tagen habe ich über eine wunderliche Anklage berichtet, und darüber, dass ich Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Philipp Berger und Christoph Preuß gestellt habe. In der Sache hat sich was neues getan.

Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht". Ich frage mich, ob er außerhalb seiner, durch die Berichte  auf den Webseiten der Kanzlei offenbar gewordenen Haupttätigkeit als "Lautsprecher und Heißluftgebläse in Sachen Euroweb" überhaupt was kann und auf welchem juristischem Gebiet er denn fit genug ist um mithalten zu können.

Dem Vertretungsantrag war zu widersprechen. Denn seine Angestellte, die Frau Adrijana Blazevska, ist selbst auch Zeugin. Diese will ich dazu vernehmen, was denn eigentlich vor der kleinen Strafkammer des LG Chemnitz gelaufen ist und wieso das dortige Gericht zu der Auffassung kommt, gegen eine Rückabwicklung des zwischen der Euroweb und dem Betrugsopfer geschlossenen Vertrages sei es möglich, dass die dortige Angeklagte (eine Drückerin, welche nicht mehr bei der Euroweb arbeitet)  wegen geringer persönlicher Schuld frei gesprochen werden könne.


Als Zeugin kommt Frau Blaszevska jedenfalls nicht als Vertreterin in Frage. Das gilt für sämtliche - auch ehemalige - Anwälte der Kanzlei Berger, die ja möglicherweise Aussagen zu strafbaren Verhalten des Anwaltes Berger und zu den zahlreichen, bewusst unwahren Vorträgen der Kanzlei in zahlreichen Euroweb/Webstyle-Sachen vor Gericht tätigen können.  Und wegen möglicher Interessenkollisionen.


Nach meiner Ansicht hat die Vertretung vor allem einen Zweck: Philipp Berger begibt sich in dem Prozess in die Gefahr, sich selbst erheblich zu belasten. Da wird ihn die Anwältin Adrijana Blazevska natürlich ab und an in seinem Redefluss stoppen müssen. Vermutlich wird der Anwalt Berger im Prozess ganz oft sagen

"Oh! Auf anwaltlichen Rat erinnere ich mich nicht!".

oder

"Ich verweigere  auf anwaltlichen Rat gemäß § 55 StPO die Aussage!"


Begründen lassen hat der Philipp Berger den Vertretungsantrag damit, dass ich ihn angeblich "diffamiere".  Nun denn, da werde ich doch mal die diffamierenden Artikel von seiner Webseite und die diffamierenden "Hinweise nach § 10 TMG" vorlegen.

Ich bin ja gespannt wie böse der Richter und der Staatsanwalt auf die Nebenklägerbank  schauen, während ich mir den Berger zur Brust nehme.

Natürlich gehe ich davon aus, dass der Berger allen Ernstes versucht, aus dem Prozess auch noch Profit zu schlagen, in dem er sich von seiner eigenen Angestellten vertreten lässt.



Es folgt eine Rechtsberatung eines kleinen Schlossers aus dem Osten für die großkotzig berichtende Kanzlei Berger LAW LLP, speziell für Philipp Berger und die mit "einer Vielzahl von mietrechtlichen Angelegenheiten" befassten und "schwerpunktmäßig im Strafrecht" arbeitenden Adrijana Blazevska:



Ich bezweifle, dass das hier besprochene Ansinnen zulässig ist und stütze mich auf:
§ 46 BRAO - Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen
(1) Der Rechtsanwalt darf für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muß, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.
Und ich bescheinige dem Anwalt Berger bezüglich der Strafanzeige ein äußerst dummes Verhalten. Denn ich habe ihm ganz gewiss nicht grundlos vorgehalten, dass er am Betrug der Euroweb teilnimmt und noch viel weniger grundlos habe ich dem Philipp Berger vorgehalten, dass er lügt.  Oder durch seinen Angestellten Jean-Paul Bohne lügen lässt.

Das es mal wieder so aussieht, als müsste ich die ganze Kanzlei Berger Law LLP  rechtlich beraten und als hätten diese - auch noch im Berufsrecht - den Rat eines Schlossers nötig, tut mir wirklich ganz doll leid!

(Für die vielen Rechtsanwälte, die auch die auch § 46 BRAO kennen und deren Ruf als Teil der Anwaltschaft zu Unrecht durch die Berger LAW LLP beschädigt wird).

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Das der Herr Berger als "Opfer" bezeichnet wird hat im Slang (der Sprache der Straße) eine ganz besondere Bedeutung. Der Slang meint damit eine Person, die sich ganz besonders als "Opfer" eignet. Bevor in Blogs, in denen mir Suff  und "WAHNsinn" unterstellt wird, wieder mal gelogen wird beweise ich meinen Vortrag bezüglich der Vertretung durch den Scan.





07.08.2012

Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2

Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

Jetzt: Teil 2

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html

verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“. Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

Die Textstelle lautet korrekt:
"Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen."
Herr Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), von der Kanzlei Berger GbR, falls da ein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde, war es ein Reinfall, denn dann hat das Gericht abgelehnt, weil dieses eine klassische Meinungsäußerung ist.

Falls da aber kein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde war es pures Stalking.

Ein negative Feststellungsklage könnte Ihren Mandanten Kosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro bescheren. Soll ich den Auftrag ausschreiben oder einfach meinem tausend mal besseren Stammanwalt mal machen lassen? Ich habe ja bereits geantwortet und Sie zur Rücknahme aufgefordert - und doch Sie haben in mafiöser Einigkeit das "Gesetz der Umerta" befolgt - namentlich geschwiegen.

Auch hier gilt:


Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").

Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 1

Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:

Heute: Teil 1

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz


Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können  soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:

1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html

wird durch die Äußerungen:

„dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“


„die von diesen getäuschten“

„Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“


„offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben. 
Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

Hätte das dumme Gelaber auch nur für 10 Cent Substanz, dann hätte Ihr "lieber Rechtsanwalt" Philipp Berger eine einstweilige Verfügung bekommen. Hat er aber nicht, wahrscheinlich nicht mal beantragt, denn die Abmahnung ist so dämlich, dass die auf den Gerichtstreppen als Witz gehandelt wird.

Die Stelle  „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“
lautet vollständig:
Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.
Wie dumm oder aber böswillig muss ein studierter Jurist  sein, der diese klipp und klar als Meinung geäußerte Meinung angreift? Also: Wie dumm oder böswillig sind Sie - und der Herr Preuß von der Euroweb nebst dem Herrn Berger, die Sie als "Ansprechpartner im Medienrecht" vertreten?

Machen Sie bloß den Hals auf und äußern Sie die falsche Worte, dann hole ich mir sofort die negative Feststellung. Der Lieblingsstreitwert von Ihrem Chef Berger liegt doch bei 75.000 Euro? Dann sollten schon mal mindestens 5000 Ocken für Gerichtskosten geplant werden. Doch dabei bleibt es nicht:

Die Textstelle „die von diesen getäuschten“ findet sich in:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:

Für die erste Täuschung durch die Euroweb habe ich viele Urteile. Und ich habe eine schöne Sammlung dieser "Berichte"  des Philipp Berger - darunter solcher in denen der Mann falsch vormacht, täuscht - teilweise sogar offensichtlich lügt. Die Zusammenarbeit Euroweb + Berger, also die zielbewusste Täuschung des Publikums durch die Kanzlei, ist so naheliegend, dass es viel mehr als einer einfachen Rechtsbeugung bedarf um das durchzubekommen. So kriminell ist kein Richter. Nicht mal in Köln, Hamburg, Berlin oder Mönchengladbach!

Die Textstelle: „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ bedarf keiner Diskussion, Sie Rechtsanwalt! Sie bekommen von mir kostenlos einen Einführungskurs in die Merkmale des Betruges nach § 263 StGB und wagen es sich, sich darüber namens Ihrer Mandanten zu beklagen?

Aber Sie, der Herr Preuß und der Herr Berger haben ja die einstweilige Verfügung nicht bekommen - oder nicht mal beantragt. Nur gedroht... Jetzt droh ich mal: Mit einer Feststellungsklage. 

Die Textstelle: „offenkundigen Beschiss“ 

... führt mich zu folgenden 4 Fragen: 
  1. "Was wollen Sie?"
  2. "Sind Sie wirklich Jurist?"
  3. "Wissen Sie eigentlich was eine 'negative Feststellungsklage' ist?"
  4. "Wissen Sie denn auch schon, was Sie mich mal können?"

Mein Rat an Jean-Paul Bohne:

Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen! 


Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").