"Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dĂŒrfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht".Das AG Kassel hat den Antrag des Philipp Berger kĂŒrzlich abgelehnt. DarĂŒber hinaus sogar den, als NebenklĂ€ger zugelassen zu werden:
Wörtlich:
"Die Voraussetzungen der §§ 395, 396 Strafprozessordnung (StPO) fĂŒr eine Zulassung als NebenklĂ€ger liegen nicht vor.Damit war dann ĂŒber die nach § 46 BRAO verbotene Zulassung der Adrijana Blazevska als Vertreterin des Anwaltes nicht mehr zu befinden. Zu dem ist der Herr Berger nur noch Zeuge, was seine finanziellen Interessen an dem Verfahren (Warum wohl sonst wollte sich der "Rechtsanwalt" durch seine Angestellte vertreten lassen?) erheblich mindern dĂŒrfte.
Das Verfahren betrifft den Vorwurf zweier Beleidigungen gemÀà § 185 Strafgesetzbuch. Nach § 395 Abs. 3 StPO kann ein Anschluss als NebenklĂ€ger erfolgen, wenn diese aus besonderen GrĂŒnden, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen geboten scheint."
Vermutlich wird das Gericht das Verfahren in einem weiteren Schritt wegen "GeringfĂŒgigkeit" einstellen. Der kleine Kassler Webdesigner neigt dazu, dieses zu bedauern, er hĂ€tte zu gern die Herrn Philipp Karl Berger aus NiederkrĂŒchten und Christoph PreuĂ aus DĂŒsseldorf in der Ăffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung als das vorgefĂŒhrt, was diese (nicht nur) seiner Meinung nach wirklich sind:
NĂ€mlich als garstige Rechtsmissbraucher, die vor den Gerichten und öffentlich lĂŒgen und die eigentlich - wegen gemeinschaftlichen Betruges - als Angeklagte vor ein Gericht gestellt und dann richtig "verknackt" gehören.
Zur Rechtskraft: Vermutlich hat der Anwalt Berger noch ein Beschwerderecht.
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