"Philipp Berger, der ja formell (noch) ein "Rechtsanwalt" ist, hat an das Gericht schreiben lassen und beantragt, dass Adrijana Blazevska ihn vertreten dürfe. Womöglich versteht der Anwalt Berger ja vom Strafrecht - und wie sich zeigen wird auch vom Berufsrecht - noch weniger als vom "Presse- und Medienrecht".Das AG Kassel hat den Antrag des Philipp Berger kürzlich abgelehnt. Darüber hinaus sogar den, als Nebenkläger zugelassen zu werden:
Wörtlich:
"Die Voraussetzungen der §§ 395, 396 Strafprozessordnung (StPO) für eine Zulassung als Nebenkläger liegen nicht vor.Damit war dann über die nach § 46 BRAO verbotene Zulassung der Adrijana Blazevska als Vertreterin des Anwaltes nicht mehr zu befinden. Zu dem ist der Herr Berger nur noch Zeuge, was seine finanziellen Interessen an dem Verfahren (Warum wohl sonst wollte sich der "Rechtsanwalt" durch seine Angestellte vertreten lassen?) erheblich mindern dürfte.
Das Verfahren betrifft den Vorwurf zweier Beleidigungen gemäß § 185 Strafgesetzbuch. Nach § 395 Abs. 3 StPO kann ein Anschluss als Nebenkläger erfolgen, wenn diese aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen geboten scheint."
Vermutlich wird das Gericht das Verfahren in einem weiteren Schritt wegen "Geringfügigkeit" einstellen. Der kleine Kassler Webdesigner neigt dazu, dieses zu bedauern, er hätte zu gern die Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Christoph Preuß aus Düsseldorf in der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung als das vorgeführt, was diese (nicht nur) seiner Meinung nach wirklich sind:
Nämlich als garstige Rechtsmissbraucher, die vor den Gerichten und öffentlich lügen und die eigentlich - wegen gemeinschaftlichen Betruges - als Angeklagte vor ein Gericht gestellt und dann richtig "verknackt" gehören.
Zur Rechtskraft: Vermutlich hat der Anwalt Berger noch ein Beschwerderecht.
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