Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Ich überlege gerade, ob ich dieses Schreiben an das AG Kassel versende: Weitere-Beweismittel-Schreiben-und-Ladung-von-Staatsanwalt-Jan Uekerman
Aus meiner Sicht stellt sich die Sache wie folgt dar:
Wenn nicht der voreingenommene, sein Privatinteresse vertretende und nicht zum ersten Mal zu meinem Nachteil böswillig handelnde Staatsanwalt Jan Uekermann den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR bearbeitet hätte, dann wäre nicht etwa ich wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, sondern der mir aus tatsächlichen Gründen als "wahnhaft verlogen" geltende Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung.Nachtrag: Ja. Das ist das Verfahren, in welchem ich mich gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit" gewehrt habe, weil ich einen richtigen Freispruch und die Strafverfolgung des "Organs der Rechtspflege" Dr. Jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wegen der zahlreichen Lügen in dessen Strafantrag erreichen will.