22.09.2026

Schwer querulierender Angeklagter Dr. Andreas Manfred Skrziepietz lädt selbst zur Gerichtsverhandlung ein: 13.10.2026, 13 Uhr, Saal 2288 (Altbau) des AG Hannover

 

Er veröffentlicht selbst: „Wird bestimmt wieder lustig. Termin: 13.10., 13 Uhr, Saal 2288“.

Da werden wohl so einige hingehen, die mal einen Quaknazi und Querulanten live erleben wollen, denn genau als solcher stellt(e) sich Skrziepietz selbst der Öffentlichkeit in seinen Artikeln durch wüste Anschuldigungen gegenüber ihn verurteilenden RichterInnen - und durch die Bezeichnung der niedersächsischen Justiz als „linksgrünversifft“ - dar.

Es geht (wohl) um Beleidigungen/Verleumdungen eines Richters Wölte, die Skrziepietz raushaute, nachdem er von diesem zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde. Allerdings beleidigte er nicht nur diesen Richter, sondern verleumdete mindestens auch eine Richterin Pinski - und ich vermute: Ich weiß zwar wirklich „genug“ - aber eben nicht alles über ihn.

Das in der Karikatur wieder gegebene, von mir ernsthaft erwartete Geschehen kann man je nach Gemüts- und Geisteszustand sowie hinsichtlich des Tisches, an dem man da Platz zu nehmen hat, als „lustig“ oder „nicht lustig“ betrachten. Aber eben auch als „krank“.

Dem Gericht wird auch seine, mit der Einladung verbundene Äußerung „Wird bestimmt wieder lustig.“ sicherlich ganz sicher vorliegen um seine Uneinsichtigkeit sowie seinen merkwürdigen Geisteszustand zu belegen[¹]. Möglicherweise sehen wir auch einen, „den möglichen Folgen ungesteuerter Handlungen“ vorbeugenden Justizwachtmeister hinter ihm.

Ich bin schn jetzt „gut amüsiert“. Auch wenn ich für diesen Termin noch keine Verurteilung erwarte, sondern dass der Beschluss gefasst wird, ihm „ein wenig zu helfen“ und ihn dazu erst einmal psychiatrisch begutachten lassen.

¹) Habe ich heute übermittelt. Und mich dabei auf die Übersendung von 11 extrem aussagekräftigen Artikeln des Andreas Skrziepietz beschränkt.

 

 

20.09.2026

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover, a.k.a. „Docmacher“) verleumdet und beleidigt auch nach Strafbefehlen und Anklageerhebung munter weiter.
Bodyshaming gegenüber unbeteiligter Person ist Hinweis auf krankhaften Hass des Kriminellen

Ich denke, so sieht sich Andreas Skrziepietz selbst (Bild mit KI erzeugt). 

So könnte Andreas Skrziepietz sich selbst sehen, tatsächlich ist er ein erfolgloser und geistig armer, niedrig denkender Mensch, der immer wieder Hasstaten begeht und deswegen auch verurteilt wurde.

Er sah sich, bis ich vor Gericht Recht bekam, dazu als „berechtigt“ an, großmäulig zu verbreiten, er sei ein „Trauma-Spezialist“ - dabei hatte er nie eine Berufsausübungserlaubnis als Arzt - nur eine als Praktikant und auch seine Doktorarbeit war laut einem der Begutachter eine „reine Literaturarbeit“ ohne jeden Anteil an eigener Forschungsarbeit (also eher eine Zitatesammlung) - was Skrziepietz so stolz wie freimütig selbst verbreitete. Es ist interessant, dass die KI, gefragt nach einer Karikatur des Selbstbildes des Andreas Skrziepietz, seinen Traum, als „Trauma-Spezialist” zu gelten, ohne eine Eingabe dazu berücksichtigte. Das hat diese wohl seine Webseite berücksichtigt. Ebensowenig hatte ich eingegeben, dass er viel mehr ein „Gerichtshansel“ als ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist. Skrziepietz sieht der Person nicht im Ansatz ähnlich.

Ab hier wird es „traumatisch“

Andreas Skrziepietz verbreitete vorgestern, zur Verteidigung der Rechtsordnung sei es erforderlich, denselben Andreas Skrziepietz dem Druck einer Hauptverhandlung auszusetzen, weil der Beschuldigte Andreas Manfred Skrziepietz sich nach Ansicht der Anklage auch nach Erlass eines Strafbefehls nicht von weiteren einschlägigen strafbaren Handlungen abbringen lässt - was der sich sicherlich „fein, gesund und ehrlich“ wähnende Herr „Dr. Keinarzt“ höchstselbst dumm quakend verbreitet - nicht ohne erneut andere in der ihm eigenen, besonders niedrigen, sogar schon krankhaft anmutenden Weise, also dumm nölend, zu beleidigen:

„Das Abzeichen zeige ich hier nicht, sonst klagt mich die übergewichtige Staatsanwältin SXXXXXX, die mitschuldig am "menschengemachten" Klimawandel ist, wegen §86a an.“

(Die die von ihm mit vollen Namen beleidigte Staatsanwältin S.  ist an der von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragenen Anklage aus einem einfachen und leicht ersichtlichen Grund gar nicht beteiligt: Falsche Staatsanwaltschaft. So offenbart sich, dass sein Hass nicht nur dumm sondern schon krankhaft ist.)

Längst nicht nur Andreas Skrziepietz sondern just auch „sein“ Anwalt Markus Haintz - auch dieser just durch öffentliche Schrift - geben mir Anlass zu glauben, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der krankhaft anmutenden, krassen Niedrigkeit von Äußerungen einerseits und (vorliegend) rechtsextremen Ideen, der Verleugnung des Klimawandels, des Hetzens zu Gunsten der russischen Aggression und des „Covidiotentums“ andererseits geben muss.

In seinem Wahnsystem (Wortwahl des Dr. „allberechtigt“ Andreas Skrziepietz) ist das „übergewichtig“ eine „Meinungsäußerung“ - tatsächlich ist es eine üble, niedrige und zielgerichtet öffentliche verbreitete Beleidigung (Bodyshaming). Denn nur in seinem Wahnsystem hat die Figürlichkeit der Frau (die übrigens vielen gefallen dürfte) etwas damit zu tun, was diese beruflich tut:

Das Skrziepietz schon früher PolitikerInnen und übrigens auch Richter in der gleichen Weise öffentlich beleidigte steht fest: 

(Bildschirmfoto eines dummdreist beleidigenden Artikels des „Dr. wirr“ aus seinem früheren Blog - bisher wurden 3 Blogs von ihm auf die eine oder andere Weise - und in einem Fall „nur fast freiwillig“ - geschlossen. Die Namen habe ich unkenntlich gemacht.)

Tatsächlich - aber ganz anders als er es wähnt - offenbart Andreas Skrziepietz durch die eigene  Präsentation seiner Hirnausfälle also genau die Begründetheit des Entschlusses, ihn zwecks Bewahrung der Rechtsordnung in mindestens einem der beiden aktuellen Strafverfahren nicht mit einem Strafbefehl „abzufertigen“ sondern „richtig“ vor Gericht zu stellen.


Bild:
Zu dem Entschluss der StA, dass es hinsichtlich des erst kürzlich verurteilten Andreas Skrziepietz dieses Mal nicht bei einem Strafbefehl über ein paar Tagessätze bleiben soll, dürfte also auch beigetragen haben, dass er mich verleumdet. Was den Tatvorwurf betrifft, habe ich ihm übrigens Prozessbetrug vorgeworfen. Eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO gibt es gemäß Nr. 4a („Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten“) der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“ nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Prüfung meint, am Vorwurf sei was dran (sonst erfolgt eine Ablehnung nach § 152 Absatz 2 StPO) und das könne man wohl auch beweisen (sonst erfolgt eine Ablehnung nach § 170 Absatz 2 StPO).

Die Anklage vor dem Strafrichter hat auch mit den möglichen Folgen zu tun, denn bei einem Strafbefehl sind der möglichen Strafe durch § 407 Absatz 2 StPO Grenzen gesetzt:

Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
  3. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
  4. Absehen von Strafe.

Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft meint, das reiche nicht um den „Dr. uneinsichtig“ Skrziepietz zu einem rechtstreuen Verhalten zu bewegen.

Im Falle der Feststellung einer Verleumdung durch öffentliche Schrift drohen ihm aber mehr: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wenn das Verfahren vor dem Einzelrichter geführt wird, können nun (theorethisch) bis zu 4 Jahre Haft verhangen werden, denn der Strafrichter ist zuständig, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten ist. (Hierbei kommt es auf die Prognose der Staatsanwaltschaft bzw. des diese zulassenden Gerichts hinsichtlich der Anklageerhebung an.) Selbst wenn die Staatsanwaltschaft die Klage vor dem Einzelrichter erhebt und sich dann aber im Laufe des Prozesses herausstellt, dass eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren herauskommen wird, bleibt der Einzelrichter zuständig, da seine Strafgewalt bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe reicht.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Skrziepietz aufgrund seines krankhaft anmutenden Hasses, an dem es im Hinblick auf die hohe und ansteigende Zahl von Verurteilungen und Verfahren keinen vernünftigen Zweifel gibt, erst einmal psychiatrisch begutachtet wird und hinsichtlich der Straferwartung gehe ich eher von einem „deutlich lauterem Warnschuss“ als einer unwirksamen Geldstrafe aus, denn die zeigten ja bisher keinerlei positive Wirkung - statt dessen hat er - so die Ansicht der Staatsanwaltschaft als auch meine - öffentlich (und seinem eigenem Behaupten nach wohl auch nichtöffentlich) den Richter Wöltje und die Richterin Pinski beschimpft und verleumdet, weswegen er nun (aus seinem Verbaldreck heraus für mich:) offensichtlich auch angeklagt wurde. 

Zudem berichtet er unter dem Titel „Die Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover“ auch selbst, dass er folgende Äußerung in einem mir bis dato unbekannten Email an einen Richter (den Umständen nach wohl Richter Olaf Wöltje) gesendet hat:

Andreas Skrziepietz schreibt einem Richter, der ihn verurteilte: „Ohne furchtbare Juristen wie Dich kann keine Diktatur existieren, auch die faschistische BRD-Diktatur nicht.“
Bild: Sein Text legt schon allein im Hinblick auf das Duzen des Richters - der ihn Anfang 2025 zu 75 Tagessätzen verurteilte - und erst recht auf den Inhalt eine erhebliche geistige Beeinträchtigung des Andreas Skrziepietz auch im Sinne eines Wahns nahe: Er hat wahrscheinlich den, jede Vernunft verdrängenden Wunsch seine obigen Worte zu rechtfertigen und zu erläutern.

Dem Intensivtäter Andreas Skrziepietz droht, so sehe ich als Laie das, im Falle der Schuldfeststellung und im Hinblick auf die fruchtlos gebliebenen Vorverurteilungen mindestens eine Bewährungsstrafe und, falls sich im allfälligen psychiatrischen Gutachten eine manifestierte Störung herausstellt, wird diese wohl vorhersehbar mit der Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 (Therapieweisung) oder gar gemäß § 63 StGB mit einer „Unterbringung“ verbunden, die dann möglich ist, wenn Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten mit der Tatfolge seelischer oder (hier eher nicht zutreffend) körperlicher Schädigungen begehen wird. Dafür, dass bei ihm eine Störung seines Geistes vorliegt, hat er durch zahlreiche Beleidigungen und Verleumdungen in öffentlicher und nichtöffentlicher Schrift allerdings - jedenfalls für mich - immer wieder überzeugende Hinweise (wie eben oben die Äußerung „faschistische BRD-Diktatur“ oder seine „Merkel-SAntifa“-Geschichten) geliefert.

Aus seiner eigenen, aktuellen Einlassung zur Anklage vor dem Strafrichter und aus seinem Schriftschlecht heraus vermute ich ergo, wir werden den feinen Herrn Dr. Andreas Skrziepietz bald so sehen: 

Zukunftsvision: Dr. Andreas Skrziepietz beleidigt Richter(in) nach wohl anstehender Verurteilung wegen eines Richters und einer Richterin - die ihn wegen Beleidigungsdelikten verurteilten.
Karikatur: Auch dieses Bild wurde durch eine KI erzeugt, es zeigt „ihn” (die Ähnlichkeit ist gering) im Kontext einer von mir für die Zukunft erwarteten Verurteilung. Übrigens hat die KI offenbar selbständig seinen Hassblog berücksichtigt, in dem sich ein Teil der gezeigten, höchst qerulatorischen Beschimpfungen sicherlich nicht zufällig fast wörtlich findet. Hinweise: Um den Arztberuf ergreifen zu können fehlt(e) ihm „anno damals“ das Praktikum. Heute wohl auch die Fortbildung. Über das spätere Sprachstudium hat er immer nur verbreitet, dass er in einem solchen „Kenntnise“ erlangt habe. Demnach hat er da keinen Abschluss erlangt oder erlangen können.

Interessant ist, dass solche miesen und wahnhaft-niedrig denkenden Typen wie Andreas Skrziepietz sich nicht schämen, dem einen Gericht vorzutragen, diese hätten „nie einen Antrag auf Approbation“ gestellt (LG FFM, 10 o 117/24) ...

 

... und Monate später vor ein anderes Gericht zieht und behauptet, diese hätten genau einen Antrag auf Approbation gestellt (LG KS 10 o 1343/25) und dort herumjammern, dass eine Äußerung, sie seien „nie Arzt gewesen“, ihre Rechte verletze. Wo der sich „arztgleich“ wähnende doch (wie im vorigen Jahrtausend beantragt und bis in dieses Jahrtausend verlängert) eine Praktikumszulassung (für das von ihm - wie er mir gegenüber selbst behauptete - nie angetretene Praktikum) hatte! Eine Zulassung zum Arztberuf hatte der „Freund der Meinungsfreiheit“ tatsächlich nie.

Dr. „Allberechtigt“ Skrziepietz nennt andere „Lügner“. Was - BITTE! - ist er also selbst?

P.S. Keine geistig gesunde Frau wird ihn, wenn sie sich im Wissen um diese und solche Äußerungen (übergewichtig, fettgefressen...) befindet, wohl an sich „heranlassen“ - weil eine solche dann auch weiß, was ihr selbst im Konfliktfall droht. Und im Übrigen rate ich dem, sich offenbar „schön und gesund“ wähnenden Andreas Skrziepietz mal zu einem selbstkritischen Blick in den Spiegel. Und natürlich dazu, sein dummes Schandmaul zu halten. Am 02.06.2026 hat er sich vor dem AG Hannover jedenfalls eher „voll reingeritten“. Mit der von ihm ebenfalls selbst bekannt gemachten Folge eines Strafbefehls. Und nichts besseres zu tun, als „kackdummdreist“ gegen die Richterin Pinski zu hetzen und diese zu verleumden.

Vielleicht wird Andreas Skrziepietz, wie schon nach dem früheren Strafbefehl - im Covidioten- und Quaknazi-Magazin „Nius“ verbreiten, weshalb er wozu verurteilt wurde. Bei 75 Taggessätzen düfte es dieses Mal wohl nicht bleiben.

19.09.2026

Öl, Diesel, Sprit: Der Preis von Populismus und Nationalismus...
Falsch abgebogen!

Bericht auf NTV.de:

„Trotz der massiven Angebotsausfälle von schätzungsweise zehn Millionen Barrel pro Tag ist der Ölpreis jedoch nicht so stark gestiegen, wie erwartet. Dies liegt den Analysten zufolge vor allem an einem weltweiten Nachfragerückgang. Die globale Ölnachfrage sei um etwa 4,4 Millionen Barrel pro Tag im Vergleich zum Vorjahr gesunken.“

Ich wollte erst schreiben, „der Markt funktioniert“  aber richtiger ist: „so funktioniert der Markt“, dennTatsache ist doch, dass sich der Ölpreis (also der für Benzin und Diesel) so stark erhöht hat, dass eben viele ihr Verhalten ändern: Insbesondere Kraftfahrzeuge werden öfter stehen gelassen, die um rund 10 - 15% höheren Ticketpreise für Inlandsflüge und solche innerhalb Europas wie auch nach Mittelamerika dürften auch für einen Rückgang bei den Flugbuchungen geführt haben.

Das Ende ist, wie die Wirtschaftwoche schreibt, aber noch nicht erreicht: 

„Die weltweiten Ölvorräte schmelzen in Rekordtempo“, erklärte die IEA. „Angesichts der nach wie vor knappen Vorräte und der sich rasch erschöpfenden kommerziellen Lagerbestände könnten in den kommenden Monaten weitere Nachfragerückgänge erforderlich sein, um die Lücke zu schließen.“

Besonders schwer getroffen sind natürlich die Bevölkerungsschichten mit niedrigerem Einkommen, nicht „bis hin“ sondern „vor allem auch“ der unteren Mittelstand - und zwar weltweit. 

Dabei dürften etliche Preisschocks noch bevorstehen: Denn wenn es stimmt, dass der Transport von Lebensmitteln in den USA etwa zu 30% an den Kosten für diese beteiligt ist, kann man sich leicht ausrechnen, was passieren wird: Dort hat sich der Dieselpreis, der fast die Hälfte der Transportkosten ausmacht, nämlich fast verdoppelt. Dazu kommen dann noch höhere Kosten für die Kühlung, den Diesel und insbesondere den energieaufwendigen Stickstoffdünger für die Landwirte. Im, hinsichtlich der Kaufkraft der Bevölkerung oft noch überbewerteten und auch deshalb teuren Deutschland, fällt der Anstieg prozentual etwas moderater aus, weil der Staatsanteil (Steuern und Abgaben), der hier Diesel und Benzin sehr teuer macht, auf die Menge und nicht den Ausgangspreis des Öls bezogen ist.

Das wird - als wieder bei den eher finanziell nicht begünstigten Bevölkerungsschichten zu erst - zu einer spürbaren Verarmung und einem Umdenken führen. Damit meine ich ausdrücklich auch: In Deutschland.

Verursacher ist US-Präsident Donald Trump, der sich unvorbereitet und planlos in einen Krieg stürzte, den er - jedenfalls so wie er ihn führte, ohne echte, taugliche Verbündete und mit einer Rüstungsindustrie im derzeitigen Modus - nicht gewinnen kann.

Man kann einen Staat, der 90 Millionen Einwohner hat und inzwischen seit Jahrzehnten gewaltig aufrüstet und sorgfältig plant, der sich Verbündete an nahe liegenden wichtigen Brennpunkten des Welthandels sichert, nicht mit ein paar Raketen und Bomben zu Fall bringen. Da wäre sehr viel mehr nötig gewesen. Und es ist naseweis davon auszugehen, dass der Iran das seit Jahrzehnten sorgfältig dorch Bündnisse (Hamas, Hisbolla, Huthi) aufgebaute (Erpressungs-)Potential nicht nutzt, um eine Antwort zu geben.

Dem hätte „vorgebaut“ werden müssen, insbesondere war und ist es „naseweis“ die Siuation im Jemen nicht zu klären - Das die Huthi die Küste und die Hanisch-Inseln in Roten Meer besetzen konnten ist einfach eine böse Blamage durch Unterlassung der Installation entsprechender Verteidigung. Da hätten die Verbündeten der USA, also Saudi-Arabien vorsorgen müssen, denn schließlich hat Saudi-Arabien dort auch ein hohes Intereresse an der Sicherung des freien Handels. Hier zeigt sich in besonderm Maße das Problem: Der Prinzenstaat ist offenbar gut damit beschäftigt, tanzend mit mittelalterlichen Schwertern zu fuchteln:

„Sie verfügen durch dieses Netzwerk von bewaffneten Stellvertretergruppen des Irans über dessen Waffensysteme neuester Bauart. Dazu zählen Lang- und Mittelstreckenraketen, Antischiffsraketen, Kampfdrohnen, Unterwasser-Kampfdrohnen, Schwimmdrohnen, Schnellboote und Seeminen sowie von der regulären jemenitischen Armee eroberte schwere Artilleriewaffen und Panzer.“

Wikipedia: Huthi 

Man hätte bei dieser Aufrüstung nicht zusehen dürfen oder darauf sehen müssen, wie man die Huthi als Volk von den radikalen Irren trennt. Jetzt wird es, auch wegen des MAGA-Wahns der Trumpisten, teuer und in einer Welt des ebenfalls angestrebten Wirtschaftliberalismus sind es immer die ärmeren und die untere Mittellschicht bei welchen die Rechnung ankommt.

Übrigens wurde und wird Donald Trump nebst der MAGA-Bewegung von der AfD als großes Vorbild wahrgenommen. Der schafft durch den ohne wirkliche Vorbereitung und offensichtlich „strategiefrei“ begonnenen Krieg aber mehr und größere Probleme als er löst, darunter auch das der Preise für Öl, Diesel, Sprit und Dünger. Weshalb die AfD nun peinlich über ihn schweigt.

„Im Wahlkampf des AfD-Manns Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt war zuletzt unübersehbar, dass die AfD Methoden von Trumps MAGA-Bewegung kopiert, ihre Narrative übernimmt. Etwa wenn Siegmund die Unabhängigkeit der Justiz anzweifelte. Wenn er vor Manipulationen der Wahl warnte. Und wenn er ein Deutschland von früher beschwor, ein angeblich gutes, sicheres Land, ohne die Zumutungen der Moderne. Das MAGA-Playbook war Teil des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt.“

(Spiegel

P.S.: Sollten manchen die Kartoffeln aus Sachsen-Anhalt in diesem Jahr als „klein“ vorkommen: Die sind riesig im Verhältnis zu dem, was der von großen Teilen der AfD bestrittene, menschengemachte Klimawandel in den nächsten Jahren hervorbringen wird. In dem Sinne ist es vielleicht sogar gut, dass Donald Trumps fehlgeschlagener Aktionismus die Preise Öl, Diesel, Sprit hochtreibt...

Tja. Millionen Fliegen können nicht irren: „Scheiße schmeckt gut“.

 

18.09.2026

Strafverfahren in Hannover: Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist es erforderlich, Andreas Skrziepietz dem Druck einer Hauptverhandlung auszusetzen!
Kann bitte jemand den Notruf für den Herrn wählen?

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Miesburg veröffentlicht selbst den folgenden Auszug, welcher entweder einem ihn selbst betreffenden Beschluss des AG Hannover oder (eher, wegen der Formulierung „der Beschuldigte“) aus einer Anklageschrift entnommen ist, der oder die ebenso offensichtlich seine Person betrifft:

§ 407 Absatz 1 Satz 2 lautet StPO lautet übrigens:

„Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.“

und betrifft den Antrag auf einen Strafbefehl. Hier wird wohl dessen Nichtstellung begründet oder ein solcher zurück gewiesen oder die Hauptverhandlung angeordnet.

Natürlich sind wieder andere „dumm“ - nur der mehrfach rechtskräftig verurteilte Intensivtäter Andreas Skrziepietz, der sich erweislich durch Strafbefehle nicht von weiteren, einschlägigen Straftaten abbringen lässt ...


Und er „kackt geistig ab“, verleumdet mich gleich wieder. Weil ich ihn sowohl „rechtextrem“ als auch „Hassblogger“ nennen darf (OLG Frankfurt, 10 U 151/24 & 10 U 153/24) quakt er nun:

Denn das, was er erweislich ist (ich habe es bewiesen), das ist nicht etwa er, das sind in seiner „Wahnwelt“ (seine Wortwahl beim Schmähen meiner Person) die anderen. 

Man kennt die Figur. Sie heißt Projektion.

schreibt NTV zufällig genau heute in einem anderen Zusammenhang: Was Skrziepietz und andere Quaknazis Ihren Gegnern vorwerfen ist in aller Regel die genaue Beschreibung des eigenen Handelns – nur mit vertauschten Rollen. Tatsächlich bin ich für ihn nämlich ein „linksgrün versiffter“ - und der Begriff der „Projektion“ wird in der Psychiatrie/Psychologie genau für sein Handeln gebraucht:

„Der Begriff umfasst das Übertragen und Verlagern innerpsychischer Inhalte oder eines innerpsychischen Konfliktes, die im Widerspruch zu eigenen und/oder gesellschaftlichen Normen stehen können, auf andere Personen, Menschengruppen, Lebewesen oder Objekte der Außenwelt.“

Wikipedia: “Projektion (Psychoanalyse)"

Auch die Richterin Pinski vom AG Hannover beging in Wahrheit der Wahnwelt des Andreas Skrziepietz angeblich eine Straftat:

„Ja, dann setzt mich mal unter den Eindruck einer Hauptverhandlung. Ich hoffe, daß der zuständige Richter diesmal meinen Anwalt informiert, was ja am AG Hannover nicht selbstverständlich ist. Die völlig unfähige Richterin Pinski (los Pinski, Anzeige wegen Verleumdung!) hatte das nämlich unterlassen. Dann hatte sie noch die Verhandlung vertagt, ohne mich zu informieren, so daß ich nicht teilnehmen konnte. Das wird für diese Dame hoffentlich vor Gericht enden.“

queruliert Andreas Skrziepietz, diese tatsächlich dummdreist verleumdend: An anderer Stelle schrieb er, diese habe ihm „den Anwalt verweigert“, jetzt „diese habe den Anwalt nicht informiert“, vor Gericht hieß es am 16.06.2026 sinngemäß, ein Kölner(!) Anwalt „habe die Vertretung nicht übernommen, weil er den Termin nicht wahrnehmen konnte“ - und er war ebenso wie alle anderen Prozessteilnehmer und Zuschauer für den 16.06.2026 um 14:00 Uhr geladen (Zuschauer: eingeladen) - Das haben alle verstanden, er hat die Ladung am 02.06.2026 dem Gericht auf Rückfrage auch als „verstanden“ bestätigt. Der zweite Termin fand am 16.06.2026 um 14:00 Uhr statt - und wurde nie vertragt. Nur in seiner Wahrheit Wahnwelt fand eine Vertagung statt. Im Hinblick auf seinen Wahn würde ich vermuten, dass er sogar behauptet, die Richterin habe mich und andere Zuschauer) umgeladen, ihn nicht - denn (nicht nur) ich war am 16.06.2026 um 14:00 Uhr da und der Termin fand - ohne ihn - statt! Doch statt einen erneuten Termin in der Sache 230 Ds 1151 Js 113812/25 anzusetzen  stellte die Richterin Pinski gemäß § 408a StPO (also völlig rechtens) einen Strafbefehl aus - das hatte Skrziepiepietz, diese verleumdend, selbst berichtet.

Für mich gibt es hier drei Möglichkeiten: Entweder ist er psychisch/psychiatrisch erheblich gestört und demonstriert öffentlich seinen Wahn bzw. die „fixe“, auch „überwertige“ Idee, dass die Verhandlung heimlich und hinter seinem Rücken vertagt wurde, berücksichtigt nicht einmal das naheliegende, nämlich dass er es ist, der sich geirrt haben könnte. Oder er lügt, weil er entweder tatsächlich weiß, dass er sich selbst geirrt hat oder aus eigenen Gründen nicht zum Termin erschien.

Und der tatsächlich rechtsextreme Hassblogger Andreas Skrziepietz ist in dieser Wahrheit seiner Wahnwelt natürlich „unschuldig“. Er queruliert uneinsichtig das so in etwa schon früher von ihm gequakte:

„Übrigens begehe ich keine Straftaten, ich mache von meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Es ist nicht meine Schuld, daß das BRD-Regime das Grundgesetz weitgehend abgeschafft hat und mit Schaum vor dem Mund auf Oppositionelle eindrischt, während die SAntifa und Angehörige der privilegierten Religionsgemeinschaften mit Samthandschuhen angefasst werden (Gazioglu und Ballout lassen grüßen).“ 

Derselbe Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover, der in seiner Wahrheit Wahnwelt keine Straftaten begeht, wurde in der Realität halt nur ein paar Mal wegen Dummmauldelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung) rechtskräftig verurteilt und ist unerhört uneinsichtig. Weshalb es ja dieses Mal keinen Strafbefehl geben wird. An die weiteren Wahnvorstellungen des Andreas Skrziepietz bezüglich der „Merkel-SAntifa“ will ich erinnern:

Anderen empfahl der also erstaunlich (w)irres Zeug schreibende Dr. Andreas Skrziepietz, der definitiv kein Arzt ist, öffentlich Haldol. Kann also bitte jemand den Notruf für ihn wählen?

Ich vermute, es wird nicht bei einer Hauptverhandlung bleiben sondern in einer solchen auch ein Beschluss gefasst, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen, sich bis zu dessen Vorliegen vertagt. Ich habe ja nur Laienkenntnisse - aber bei so einem Typen würde ich von „verminderter Schuldfähigkeit“ ausgehen. Danach geht die Akte im Positiv-Fall („schuldunfähiger Serientäter von dem weitere Straftaten zu erwarten sind“) sicherlich zum Betreuungsgericht, welches dann hoffentlich geeignete Maßnahmen einleiten wird, damit er eben keine weiteren Straftaten mehr begeht.

Übrigens werde ich ihm den Gefallen tun und auch seine neuesten Artikel dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zusenden. Der Gutachter oder die Gutachterin braucht ja Stoff. Also Lesestoff.

Haledol braucht jedenfalls braucht ein ganz anderer als der rechtsextreme und kriminelle Hassblogger Andreas Manfred Skrziepietz vermeint.

Tatsächlich überlastete Staatsanwaltschaften und das vielleicht doch strafbare Pöbeln, Quaken und Querulieren des SuperMarkus HAINTZ (Köln)
Wodurch ist SuperMarkus HAINTZ wirklich „überlastet“?

SuperMarkus HAINTZ berichtet pöbelt mal wieder, dass eine Generalstaatsanwaltschaft seine gar tolle Strafanzeige zurück gewiesen habe:

Die politisch von Weisungen der CDU-Justizsenatorin Badenberg abhängige Generalstaatsanwaltschaft Berlin lehnt Ermittlungen gegen den CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co. wegen Billigung von Straftaten ab

Ein Angriffskrieg Israels und der USA ist in Deutschland wohl immer zu billigen und zu bejubeln, schließlich findet sich irgendein Völkerrechtler, der das legitimiert. Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist Willkür.

pöbelt SuperMarkus HAINTZ (Köln) in seinem von Covidiotismus („Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“) und quakrechten, delegitmierenden, russenfreundlichen und verfassungsfeindlichen Äußerungen triefenden Konto auf Telegram (Beitrag Nr. 59507 seit Juli 2022).

Am 15. März stellt Haintz eine reichlich unbegründet anmutende Strafanzeige gegen, wie er selbst schreibt,  „CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co.“, wegen eines angeblicher „Billigung von Straftaten“. Am 26. Juni wurde diese durch die Staatsanwaltschaft Berlin zurück gewiesen, am 19. Juli hatte der der Quakanzeigenhauptmeister und SuperMarkus HAINTZ Zeit, eine Beschwerde zu verfassen, die nun am 3. September zurück gewiesen wurde. Viel Schreibarbeit auf allen Seiten, teuer für den Steuerzahler.

Überlastung allenthalben - Hat Markus Haintz gelogen?

Die Staatsanwaltschaften (und Gerichte) sind überlastet, es hat sich ein Berg von 1,5 Millionen unerledigten Verfahren aufgestaut - also stolzieren abertausende Straftäter unverurteilt herum, darunter - was der SuperMarkus HAINTZ ja öffentlich lauthals brandmarkt - viele Straftäter mit Migrationshintergrund. Und wer trägt dazu bei? SuperMarkus HAINTZ!

Doch der sicherlich nicht nur mir wegen seiner extrem vielen (er berichtet die Fälle selbst) - zurückgewiesenen - Quakanzeigen gegen Meinungsgegner und nachfolgenden Beschwerden als Querulant geltende, formale Rechtsanwalt HAINTZ selbst stellte im genannten Zeitraum für einen Mandant mindestens einen Antrag auf Fristverlängerung, den er damit begründete, dass er mit Eil- und Terminsachen überlastet sei - hatte aber Zeit für den Quakmist und im Übrigen nicht nur für den Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften bezüglich seiner überbordenden Anzahl von Quakanzeigen, sondern auch dafür, darüber (und über anderes) zu veröffentlichen!

Ich denke: Sein Behaupten gegenüber dem Gericht war (wie er ganz genau wusste) unwahr.

Ist das Pöbeln, Quaken und Querulieren des Markus Haintz (Köln) strafbar?

Das könnte durchaus sein! Denn § 188 StGB stellt gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe.

Mit dem öffentlichen Vormachen, dass eine „politisch von Weisungen der CDU-Justizsenatorin Badenberg abhängige Generalstaatsanwaltschaft Berlin" Ermittlungen gegen den CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co. wegen Billigung von Straftaten abgelehnt habe, macht er nämlich vor, dass diese Zurückweisung eine politisch motivierte Vereitlung eines Strafverfahrens sei, mithin, dass die angezeigten Personen des politischen Lebens die Tat begangen hätten. Das kann man - so denke ich - als Verleumdung oder üble Nachrede werten.

Der SuperMarkus HAINTZ scheint sich aber sehr sicher zu sein, dass er nicht verfolgt wird. Das kann - so meine Erfahrung in anderen Fällen - darauf beruhen, dass Staatsanwälte wegen des Aufwandes eine Anklage gegen „Rechtsanwälte“ scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Kennt der SuperMarkus HAINTZ auch den Spruch vom Krug und vom Wasser? Der sehr ehemalige Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr) hat ihn kennengelernt. Die Folgen sind zumindest einem interessierten Publikum bekannt.

16.09.2026

Noch so ein rechtsradikaler Märchenerzähler: Messer, Stahlkugeln, Schleuder und Kralle sind „sein gesamter Hausstand“

NTV: „Maschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld“

 

Andreas Skrziepietz (Hannover): Selbstangeblich linksmutierter Quaknazi will jetzt wohl auf Partys gegen Rechts „Linksommas“ kennenlernen.

 Zitat aus der Feder eines „ganz linken Typen“:

“Die Toleranzbesoffenen nehmen Morde an Kindern zum Anlass, rauschende Partys zu
feiern. Sublimierung nennt man das: Der woke Mob würde lieber die AfD-
Parteizentralen stürmen sowie Ungeimpfte, Pazifisten und “Klimaleugner” in KZs
sperren und den Russlandfeldzug beginnen. Da das aber (noch) nicht möglich ist,
begnügt man sich vorerst mit saufen, kiffen und lügen (Hetzjagden auf Ausländer,
Wannseekonferenz 2, Atomstrom verstopff unsere Stromnetze, Russland zerstört
unsere Gasleitungen usw.)

Mittendrin die berüchtigte Oma gegen das Recht LXXXXXXX und ihr psychisch kranker
Mandant.“

Diese Probe profaschistischen Dummkackens veröffentlichte am 27. Januar 2025 der insofern unzweifelhaft als solcher fest stehende Quaknazi Andreas Skrziepietz aus Hannover - der nunmehr Mitglied „einer als links geltenden Partei“ sein will - unter dem Titel

„Partys gegen rechts”

Vielleicht ist die „als links geltenden Partei“ ja national-sozialistisch

Ich frage mal ganz mutig:  

  • Und wieso tritt Andreas Skrziepietz einer „linken“ Partei bei, wo er doch selbst verbreitete, Linke hätten „weniger Hirn“? Habe ich also mit meiner Vermutung einer geistigen Degression von Anfang an Recht?

Wahrscheinlich habe ich und sodann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schon sehr bald etwas über diese neue Selbst-Sublimierung zu lachen. 

 

15.09.2026

Herr Schuldner Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Groß Burgdorf (Miesburg)! Sind Sie (ausweislich Ihrer blöden Verleumdungen) ein Lügner, senil oder etwa ein Idiot?

Andreas Skrziepietz hetzt und lügt öffentlich wie folgt und unterstellt mir dabei durchaus auch Lüge und Betrug:

„Warum lässt er nicht pfänden? Ganz einfach: Weil er dann Beweise für seine Behauptung
vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.

Bisher hat er weder Auftragsbestätigungen noch Rechnungen vorgelegt. Weil es keine gibt.“

Soso! Was habe ich nicht? Andreas Manfred Skrziepietz nennt andere auch gerne Lügner - Also frage ich den Andreas Manfred Skrziepietz:

Wer ist hier ein Lügner?

Ich würde sagen, jemand, der behauptet „Weil er dann Beweise für seine Behauptung vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.“ obwohl ihm folgender Beschluss mit der Aussage ...

Den Parteien steht ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gem.§ 22 JVEG zu, sofern ein solcher tatsächlich entstanden ist, was aber nicht bedeutet, dass ein konkreter Verdienstausfall nachzuweisen ist, sondern lediglich, dass in der vorliegenden Konstellation von der Entstehung eines messbaren Nachteils grundsätzlich ausgegangen werden kann (BeckOGK/Dorn, a.a.O. Rn. 338).

Davon geht das Gericht nach Vorlage der Einzelaufträge über mehrere Monate vor und nach
dem durchgeführten Termin zur mündlichen Verhandlung und entsprechender eidesstattlicher
Versicherung aus. Ein konkret ausgefallener Termin am Terminstag muss aus o.g. Gründen
gerade nicht glaubhaft gemacht werden
.

... gleich doppelt vorliegt, ist entweder ein Idiot, senil oder ein Lügner! (Es gibt einen vorangehenden, wörtlich fast identischen Hinweisbeschluss)

Übrigens gibt genau ein Verfahren zwischen ihm und mir, in welchem ich einen Verdienstausfall geltend gemacht habe (siehe unten). Und ich muss mich nicht von jeder „geistigen Flachzange“ verleumden lassen.

Herr Andreas Skrziepietz, zu Ihrer dummen Frage:  

Ich lasse aus dem dieser Beschwerdezurückweisung zugehörigen, also vollständig rechtskräftig gewordenem Kostenfestsetzungsbeschluss pfänden, wann es mir passt - und habe dafür noch satte 30 Jahre Zeit: 

 


(Ja: Auch das hat das Großmaul und SuperMarkus HAINTZ - der mich auf einer Seite A4 sieben (7) mal als Querulant verhetzt - für Skrziepietz verloren.)

Vorliegend kommt, im Hinblick auf die Deutlichkeit gleich zweier Gerichtsbeschlüsse (vorheriger Hinweisbeschluss und dann der obige, rechtskräftige) neben der, dem kriminellen und vielfach verurteiltem Herrn „Dr. Intensivtäter“ Skrziepietz höchst eigenen Boshaftigkeit auch „Alzheimer“ in Betracht, weshalb ich dem Herrn Andreas Manfred Skrziepietz das Aufsuchen einer zur Diagnose und ggf. notwendigen Hilfe geeigneten Einrichtung als „dringend“ nahe lege. Allerdings gehe ich davon aus, dass er in den offenbar stattfindenden Verfahren wegen der Verleumdung/Beleidigung der Richterin Pinski und des Richters Wöltje (beide: AG Hannover) ohnehin psychiatrisch begutachtet wird. Wenn das stattfindet, dann könnte der offensichtlich höchst Uneinsichtige[¹] im Falle festgestellter verminderter Schuldfähigkeit sodann durch das Urteil und gemäß § 56c Absatz 2 Variante 6 StGB endlich „fast freiwillig“ die Hilfe erhalten, die er zu brauchen scheint.

[¹]Dafür, dass „Dr. uneinsichtig” Skrziepietz „nur eingeschränkt schuldfähig“ sein könnte, spricht neben der Vielzahl von Straftaten (auch die beleidigten bzw. verleumdeten RichterInnen hatten ihn zuvor verurteilt) just auch das obige geistige Versagen. 

Fall Andreas Skrziepietz: Feiger Ejakaluator rechten Hasses wollte offenbar Pflichtverteidiger:
Sollten die SteuerzahlerInnen nach Verleumdungen und Beleidigungen des „Quaknazis“ für dessen Verteidigung aufkommen?

„Man verstehe mich nicht falsch, es gibt reichlich unfähige Richter, z.B. Amtsrichterin Pinski aus Hannover, die mir den Anwalt verweigerte, wofür ich sie vor Gericht bringen werde - notfalls durch ein Klageerzwingungsverfahren.“

So Andreas Skrziepietz aus Hannover aktuell und öffentlich über das Verfahren gegen Andreas Skrziepietz, in welchem er, nachdem er nicht zum Verhandlungstermin erschien  - wie er selbst veröffentlichte - im Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung bzw. Verleumdung meiner Anwältin erstinstanzlich wohl zu einer Geldstrafe bzw.  Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde.

Beantragt hatte die Staatsanwaltschaft 200 „Tagessätze“ a 30 € - was ich genau weiß, einfach weil ich da war. 

Vermutlich wird er dem Strafbefehl widersprochen haben, denn in seinen früheren Äußerungen über dieses Verfahren gab er unwahr an, er sei für 15:00 Uhr geladen worden, tatsächlich hatte er selbst am 02. Juni 2026 die Ladung für den 14:00 Uhr am 16. Juni 2026 als „verstanden“ bestätigt - auch da war ich selbst anwesend, schon um die von ihm durch „herzliche“ Verleumdungen und Beleidigungen geschädigte (meine Anwältin) moralisch zu unterstützen.

Der mir auch insofern als Mobber und Stalker geltende Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist feige genug, seinem Quaknazidasein in einem Blog zu frönen, den er ohne Impressum betreibt und hierfür sogar meinen Name missbraucht.

Zurück zu seiner Äußerung:

Skrziepietz wurde also, wie er selbst öffentlich (aber feige, weil ohne Impressum) behauptet, ein Anwalt „verweigert“. Im Strafverfahren kann eine Beteiligung eines Anwalts oder eine Anwältin aber nur verweigert werden,  wenn diese(r) an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist oder den Verkehr mit dem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten dazu mißbraucht, Straftaten zu begehen oder die Sicherheit einer Vollzugsanstalt erheblich zu gefährden, oder eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre.

Davon liegt offensichtlich nichts vor, denn die Taten hat Skrziepietz allein begangen, er war deswegen nicht in U-Haft und durch seine „Verteidigung“ hat er auch eingeräumt, dass die gegenständlichen Äußerungen von ihm stammen, denn er hat das in der Verhandlung am 02.06.2026 nicht in Abrede gestellt - sondern seine kackblöden Verleumdungen bzw. Beleidigungen als „wahr und berechtigt“ hinstellen wollen. Verurteilt wurde er gemäß § 408 a der Strafprozessordnung. Worauf er mit 

„Überhaupt nicht geehrte Richterin Pinski!  Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands“

und weiteren („geistig sehr ungesund“ anmutenden) Beschimpfungen und Verleumdungen reagierte, weshalb - so ein weiterer Bericht des Andreas Skrziepietpietz selbst - wohl ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Es gibt da noch eine weitere Sache, weil er auch den Richter Wöltje verleumdete, der ihn im März 2025 wegen Beleidigungsdelikten zu 75 Tagessätzen verurteilte.

Wie auch immer, bei seiner Äußerung, ihm sei der „Anwalt verweigert“ worden, muss es wohl um eine(n) Pflichtverteidiger(in) gehen.

Ich sehe jedenfalls in § 140 StPO nichts, was für das Verfahren zutreffend gewesen wäre. Was ich aber aus seiner aktuellen Äußerung und den mir bekannten Umständen entnehme, ist, dass Andreas Manfred Skrziepietz demnach wohl erst herzlich beleidigt und verleumdet - sodann allen Ernstes fordert, dass die SteuerzahlerInnen dann bitteschön auch noch seine Verteidigung bezahlen sollen!

So geht auch „Großmaul“.

P.S.: Wenn ich richtig hingehört habe (die Äußerung ging an den Staatsanwalt und erforderte seitens der Zuschauer „Luchsohren“), hat die Richterin am 16.06.2026 ausgetan, dass ein Kölner Anwalt (womöglich nicht der GROSSMAUL-HAINTZ sondern der hier als unbefleckt geltende RA Kaplan - ich schließe das vage aus anderen Äußerungen des Andreas Skrziepietz) das Gericht benachrichtigt hatte, dass er den Termin nicht wahrnehmen und also die Vertretung nicht übernehmen könne.

Irgendetwas an den Berichten des Andreas Skrziepietz scheint zudem nicht zu stimmen, denn ich kann diese immer wieder nicht miteinander oder nicht mit Tatsachen in Übereinstimmung bringen ... Mich nennt der „feige-impressumsfreie“ Verleumder Andreas Skrziepietz einen „Lügner“ - und zwar ohne eine tatsächliche Lüge zu benennen.

14.09.2026

Absurd und krude: Der Rechtsextremist und Hassblogger Andreas Skrzipietz (Hannover) will einer „linken“ Partei beigetreten sein.
Ist es das Personkultbündnis BSW? Wen will er „verarschen“?

Das OLG Frankfurt am Main hat es mir rechtskräftig erlaubt, den wegen seines Dummquakens (Hetze, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohung) multibel verurteilten Andreas Skrziepietz als „Rechtsextremist und Hassblogger“ zu bezeichnen. (Urteil vom 28.08.2025, Az. 16 U 151/24) Hintergrund sind seine öffentlichen Schriften, darunter seine häufige Wortwahl „linksgrün versifft“, „Demokratten“ und das ebenfalls häufige und extrem verhetzende Behaupten, die Grünen seien eine „Kinderfickerpartei“, dazu noch ausländerfeindliche Äußerungen - was ihn als Nachahmer des Echtnazis Julius Streicher gelten lässt. Der hetzte übrigens längst nicht nur gegen Juden sondern auch gegen politische Gegner - außerhalb und sogar innerhalb der NSDAP!  

Wie mir mitgeteilt wurde will Andreas Skrzipietz (Hannover) jetzt einer „linken“ Partei beigetreten sein.

Da aktuell ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt stattfindet, in welchem es darum geht, ob die sein Quaken beleuchtende Wertung „Quaknazi“ und „Julius-Streicher-Ersatz“ rechtens sind, werte ich das als Versuch, das Oberlandesgericht zu täuschen - auch wenn der Versuch als „untauglich“ anmutet. Zugleich behaupte er, so die Mitteilung an mich, er habe sich nicht ausländerfeindlich geäußert, weil die Betroffene und von ihm wegen deren Migrationshintergrundes - ausgerechnet in einem Artikel des Andreas Skrziepietz mit dem bezeichenden Titel „Mein Kampf“ - öffentlich übel verhetzte Person eine deutsche Staatsbürgerin sei. 

Wen will er also “verarschen“?

Offensichtlich verwechselt Andreas Skrzipietz (Hannover) die 16. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt mit der sich durch wiederholt tatsachen- und rechtsfernes Agieren auf Seite eines wegen mulibler Strafaten verurteilten, rechtsradikalen Intensivtäters stellenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Dr. Ina Frost.

Dem BSW (falls das die „linke“ Partei ist, der er beigetreten ist) seien die Mitgliedsbeiträge gegönnt. Allerdings sollte das Personkultbündnis besser prüfen, wen es aufnimmt - wenn es denn weiter als „links“ gelten will.

13.09.2026

Gestank der Korruption: 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt „versagt“ vollständig!
Offensichtlicher Versuch der Begünstigung eines rechtsradikalen Kriminellen (Quaknazis) schlägt in Gegenteil um.

In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnte Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:

(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)

Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben

  • welches Urteil (die Datumsangabe hinter „Urteil vom“ fehlt), 
  • warum (das ist hinter „hinsichtlich“ zu ergänzen gewesen) 
  • an welcher Stelle (hinter „Statt“ aufzuführen) 
  • wodurch (hinter „muss es heißen“ zu notieren) 

ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde. 

Zudem handelten die 

  1. die anderweitig abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost,
  2. die anderweitig abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und 
  3. den anderweitig abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach

entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist

Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht mit etwas anderem als den Zweck der Benachteiligung begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO Bindung an die Parteianträge verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!) 

Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen  Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.

Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.

Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird - denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi zu nennen, wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben. Dieses weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).

Folgen:

  • Das gesamte Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 des LG Frankfurt ist damit schwebend ungültig, jedenfalls nicht vollstreckbar - ganz einfach, weil völlig unklar ist, was genau, wie und warum abgeändert wurde. Da ich also gerade nicht beschwehrt bin und keine Lust auf weitere dumme Ausreden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe, habe ich von einer sofortigen Beschwerde (die wäre eröffnet gewesen) abgesehen.
  • Mein Ablehnungsantrag bezüglich der RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach hat nachträglich eine weitere Begründung erfahren, die so schwer wiegt, dass diesem nun wohl endgültig stattzugeben ist. 
  • Nach einem solchen liederlich-schlampigen Beschluss und im Hinblick auf frühere Aufhebungen des mindestens schlampigen Rotzes der Kammer kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass auch alle übrigen Beschlüsse die unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost, der Richterin am Landgericht Monro-Kabel und des Richters am Landgericht Dr. Daßbach durch RichterInnen erlassen wurden, die voreingenommen, also nicht „Richter im Sinne des Gesetzes“ waren. Zudem ist davon auszugehen, dass auch frühere Beschlüsse nicht auf Tatsachen und/oder dem Gesetz basierten, wozu ich im Ablehnungsantrag umfassend vorgetragen habe.

Sonstiges:


12.09.2026

Finde vier Fehler!

 

Ich wurde gebeten, in dem Bildchen vier Fehler zu finden.

Das war einfach.

  1. „Relevante Person“ - Abgesehen davon, dass ich ihn für einen gefährlichen Hetzer halte und in seinem Umfeld sogar ein Gewaltpotential sehe, ist Haintz nicht „relevant“.  In meinem beruflichen Umfeld kann ich mir aus /dev/random so viel Unsinn holen wie ich brauche - dafür braucht man einfach keine offensichtlichen Idioten, die Sätze wie „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit” raushauen. „Gefährliche Person, die noch dümmere indoktriniert“ wäre treffender.
  2. „Journalist“ - So kann sich zwar jeder oder jede nennen. Aber falls Haintz jemals etwas über Journalismus gelernt haben will, hat er es wohl besonders gut vergessen. Beweis: Seine blöden Verbalejakulate. Außerdem ist Markus HAINTZ kein „Journalist“ sondern einer, der Hetze mit Eigenwerbung und Hassejakulate mit der (tatsächlich überzeugenden) Darstellung des eigenen Größenwahns mixt. Er sollte sich als „Vorbeter“ der Neunazis vorstellen.
  3. „Meinungsfreiheit/FreeSpeech“ - Das Haintz für Meinungsfreiheit einträte ist eigentlich kein „Fehler“ sondern wohl sehr viel mehr eine bewusste Falschbehauptung, denn man kann nicht gut für die Meinungsfreiheit  (FreeSpeech) eintreten wollen und gleichzeitig so auffällig oft in eigener Sache gegen Meinungsäußerungen klagen wie es der selbstvermeintliche „SuperMarkus“ HAINTZ nunmal tut, weil ihm kritische Worte nicht schmecken. Und das rechte Hetzerpack (darunter sind etliche seine Mandanten) behauptet fast durchgehend, es sei „für die Meinungsfreiheit“ - tatsächlich wollen die Ersatz-Streicher Zustände wie in den 12 Jahren nach 1933. „Feind der Meinungsfreiheit“ halte ich für zutreffender.
  4. „Folgen“ - Haha. Dem Rechts-Verbalejakulator zu folgen führt quasi direkt in einen neuen faschistischen Abgrund. Einfach mal kucken für was Werbung in seinem Telegram-Account gemacht wird: Äxte, Armbrüste vom Dummkacknazi-Versand.

Ich kann die Aufgabe sogar toppen:

  1. Markus Haintz ist viel mehr ein „Rechts-Anwalt“ als ein „Rechtsanwalt“. Das muss genau genommen werden, damit man gleich über seine Mandanten Bescheid weiß! (Wann hatte er zuletzt andere als hasserfüllte und quakende Nazis?)
  2. Da steht „Markus Haintz“ - nicht „SuperMarkus HAINTZ“.  Mich wundert, dass ER sich noch nicht HIMSELF deswegen verklagt hat. Seinen Namen so klein und unscheinbar zu machen muss doch für den Möchtegern(An)Führer und Vorbeter der ostslawisch finanzierten und sich für „teutonisch“ haltenden Hassquaknazigemeinschaft rufschädlich sein!

Dildo ist angekommen. Weitere Verurteilung des Andreas Skrziepietz?
Stalking vom allerdümmsten?

Ein Bürger der Stadt Bonn, der den bekannten Großmaulkriminellen Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover wegen eines Beleidigungsdeliktes angezeigt hatte, soll (seine Aussage) kürzlich per Paket (oder Päckchen, solche „Freunde der Meinungsfreiheit“ wie der Versender klagen gerne wegen „unwahrer“ Aussagen) einen Dildo bekommen haben.

Auch in meinem Fall gab es einen zeitlichen Zusammenhang mit einer Anzeige bzw. einem Strafverfahren. Ich betrachte das als „Stalking eines extrem angepissten Straftäters“.

Markus Haintz (Köln) verliert für Andreas Skrziepietz vor OLG Frankfurt
„Eher absichtliches Vollversagen“ der RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach (3. Zivilkammer des LG Frankfurt) wurde gründlich korrigiert

Die mir als „covidioten-, nazi- und kriminellenfreundlich“ sowie als „sich weitgehend Tatsachen verweigernd“  bewusste 3. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main hatte den Antrag der sich als angebliche „Freunde der Meinungsfreiheit“ ausgebenden Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz durch die beteiligten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach durchgewunken.

Bemerkenswert ist, ist wie schnell und wie deutlich begründet das Oberlandesgericht den Rotz der unteren Instanz aufhob, denn am 26.08.2026 hatte die von mir übigens zuvor (und nun auch deshalb) abgelehnten RichterInnen meinen Widerspruch zurückgewiesen und am 10.09.2026 erfolgte die klipp- und klare Aufhebung (16 W 41/26):

Im Ordnungsmittelverfahren trägt der Gläubiger die volle Darlegungs- und Beweislast für einen vom Titel erfassten, konkretisierten und schuldhaften Verstoß. Eine Glaubhaftmachung, auch eidesstattliche Versicherung, genügt nicht, da wegen des repressiven Charakters von § 890 ZPO der Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes des Schuldners gegen die Schutzanordnung notwendig ist [vgl. Seiberl in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 891 Rn. 13 mwN].

Unter Zugrundelegung des geforderten strengen Prüfungsmaßstabs für die Tatbestandsverwirklichung lässt sich hier eine konkrete Zuwiderhandlung des Antragsgegners und Schuldners als Verstoß gegen die ihm mit Urteil des Landgerichts vom 4.12.2025 auferlegte Unterlassungsverpflichtung aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht feststellen.

[...] 

Andererseits ist aufgrund der andauernden Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe der Parteien auch die Vermutung des Antragsgegners nicht vollkommen von der Hand zu weisen, dass der Antragsteller das mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Dokument selbst auf „yumpu“ hochgeladen haben könnte, um seinem Antrag eine Grundlage zu geben. Damit verbleiben weiterhin Zweifel über eine Zuwiderhandlung des Antragsgegners, weshalb wegen des strafähnlichen Charakters von der Verhängung eines Ordnungsmittels abzusehen ist. 

Die laut Oberlandesgericht Frankfurt „nicht von der Hand zu weisende Vermutung“, dass der „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz das Dokument mit seinem Kraxel selbst hochgeladen hat, hege ich übrigens tatsächlich. Immerhin hatte dieser das Landgericht Frankfurt am Main ja schon einmal in der Absicht des Prozessbetruges dummdreist belogen, als er dort in einer Zivilklage angab, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt  worden - das war er aber und wusste das auch ganz genau! (2-03 o 97/25), davor hatte der sich fein wähnende aber längst nicht immer ehrliche Herr Andreas Manfred Skrziepietz dem Amtsgericht Hannover (420 C 11922/24) gegenüber vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei (wegen seiner Äußerungen) „weder verurteilt noch angeklagt“ - war aber beides! Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz hat die StA Hannover gemäß § 154 StPO nicht zur Anklage gebracht, weil der rechtsextreme, kriminelle und oft lügende Lumich wegen anderer Straftaten (inzwischen rechtskräftig) verurteilt wurde.

Im Übrigen handelt es sich bei Weitem nicht  um den ersten oder letzten „Bockmist“, den die auffällig covidioten-, nazi- und kriminellenfreundliche 3. Zivilkammer des LG Frankfurt tatsachen- und rechtsfern agiernd zu meinem Nachteil baute. Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.

06.09.2026

Künftige Nachrichten aus Sachsen-Anhalt?
Warum Du heute zur Wahl gehen musst.

Du wohnst in Sachsen-Anhalt? Dann kannst Du heute entscheiden, ob Du das willst:

28.09.2026:  Frank-Ronald Bischoff wird Minister für Staatssicherheit. Grund: Seine Erfahrung.

29.09.2026:  Das Gesetz zur Sicherung freien Verkehrs verbietet Proteste gegen den Klimawandel. Straßensperren durch eine „Patriotische Plattform“ werden erlaubt, sofern die Teilnehmer Sturmhauben tragen und auf andere einprügeln. Oder das wenigstens versuchen

30.09.2026: In Sachsen-Anhalt startende oder landende Fluglinien werden verpflichtet, Passagiere, die nur ihre Meinungsfreiheit wahrnehmen und andere als „schwule Nigger“ beschimpfen und Frauen schlagen, Freigetränke zu spendieren. Nicht unter 40%.

01.10.2026: Neu von der AfD besetzte Magdeburger Behörden haben Proteste gegen ein geplantes, 200 Meter hohes Hitler-Denkmal („Gewidmet dem größten [deutschen] Feldherrn aller Zeiten“, „GröFaZ“) auf dem Brocken untersagt - und dies mit Corona-Vorschriften begründet.

02.10.2026: Durch ein „Meinungsfreiheit-Verbesserungsgesetz“ wird es untersagt, zu behaupten oder zu verbreiten, dass Russland einen Krieg gegen die Ukraine führe. Verboten ist künftig die Diskreditierung der russischen Streitkräfte und die Verbreitung von Falschinformationen, z.B. über angebliche Kriegesverbrechen in Butscha oder die Bombardierung von Zivilisten durch die russische Armee. Es drohen künftig bis zu 20 Jahre freiheitliche Zwangsarbeit (manuelle Braunkohleförderung) in einem Gulag.

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es verboten, einen rechtsradikalen Anhänger des Covidiotismus, der zuvor von linksgrün-versifften, kommunistischen Gerichten außerhalb Sachsen-Anhalts wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde, als „Quaknazi“ zu bezeichnen. Dieser Vorschlag kam übrigens von der Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, Ina Frost, die auch vorschlug, dass Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Sachsen-Anhalt automatisch als wirkungslos eingestuft werden. Das Oberlandesgericht sei „schwulkommunistisch“, „linksgrün versifft”  und halte sich zudem viel zu viel mit Tatsachen auf, was Frau Ina Frost sicher besonders übel aufstoße, denn es tangiere ihr Recht zu extrem-rechter richterlicher Willkür, auf welches diese besonderen Wert lege - sagt die AfD, deren Vorschlag honorierend. 

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es auf Anregung von Dr. Ina Frost, Markus Haintz und Andreas Skrziepietz verboten, Personen, die gegen „linksgrün versiffte”  hetzen und solche als „Kinderfickerpartei“ oder „Ratten“ bezeichnen, einen „Julius-Streicher-Ersatz“ zu nennen.  Das würde dem Julius Streicher nicht gerecht, begründet die AfD den Antrag. Das Recht, jemanden, der ein „linksgrün versiffter Feind der Meinungsfreiheit“ sei,  einen „Julius-Streicher" zu nennen, stehe nur dem Andreas Skrziepietz und der AfD zu, behaupten die „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“.

03.10.2026: Außerhalb von Sachsen-Anhalt verurteilte Quaknazis erhalten in Sachsen-Anhalt politisches Asyl. Ebenso Personen, die im Auftrag oder Interesse Russlands Anschläge verüben oder andere Straftaten begehen. Die Entscheidung trifft ein russischer Konsul (im Gespräch sind Maximilian Krah und Pjotr Bystron) und muss dann durch das noch zu schaffende „Landesamt zur Verbesserung der anhaltinisch-russischen Beziehungen und Wiederherstellung des teutogermanischen Stolzes“ binnen 3 Tagen formal bestätigt werden.

04.10.2026: Durch das „Ernährungsverbesserungsgesetz“ wird angeordnet, dass Döner, Kebab und andere fremdländische Gerichte verboten werden. Von einem Schweinefleischgebot wird abgesehen, weil es in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich viele Rindviecher gibt. Schweineköpfe sind zur Kennzeichnung von Synagogen, Moscheen und der Wohnorte von „linksgrün versifften Kommunisten-Ratten“ (darunter auch CDU-, FDP-, SPD- Anhänger und Grüne) vorgeschrieben, „damit klar ist wer durch Tritte in den Unterleib traktiert werden darf sagt die AfD auf Anregung eines Andreas Skrziepietz aus Hannover und der schon genannten Dr. Ina Frost (Frankfurt).

05.10.2026: Durch das „Gesetz gegen Verbrechen an der Menschheit“ werden Impfungen in Sachsen-Anhalt strikt untersagt. Vorgeschlagen von Markus Haintz aus Köln. Es sei nicht annehmbar, so die AfD, dass Menschen zwecks Gentherapie mit einem “tödlichen Stich mit einer Nadel vom einem Meter Länge und 5cm Durchmesser“ traktiert werden. An Infektionskrankheiten stürben zudem keine gesunden Ungeimpften, sondern nur alte und Kranke. Das sei im Hinblick auf schwere Nebenwirkungen wie Durst oder Kopfschmerzen und das Suchtpotential der Impfungen annehmbar und spare enorme Kosten. Außerdem diene die Impfung der Umvolkung!

06.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Lehrer, welche es wagen, die AfD-Fahne vor der Schule nicht mit ausgestrecktem rechten Arm und den Worten “Sieg HeilMund“ zu grüßen, werden aus dem Schuldienst entfernt und müssen eine Armbinde mit der Kennzeichnung „linksgrün versifft“ und ein Zielhilfe im Aussehen eines Schuhabdrucks auf dem Unterleib tragen. Bis zum 06.11.2026 hat jede Schule oder Hochschule einen Schandpfahl errichten. Einen klobigen Baumstamm, etwas über mannshoch, auf Schulgebiet. An den Schandpfahl sollen Name, Anschrift und Foto derer genagelt werden, die nicht des AfD-Geistes sind.“ Man muss ja wissen, wo Schweineköpfe anzubringen sind.

07.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Schulen müssen alternative Fakten in das Bildungsangebot aufnehmen. Neben der Darstellung der Erde als Scheibe soll auch die Darstellung als Kugel erlaubt werden, um welche sich die Sonne dreht. Den Schülern ist die Wahl zu lassen, woran diese glauben, so lange diese nicht bestreiten, dass die AfD die einzige demokratische Partei ist und Impfungen schädlich für den Volkskörper sind - oder behaupten, die Erde umkreise die Sonne. Die Behauptung „1+1=3“ darf nicht mehr mit Punktabzug bestraft werden. Vor allem nicht bei Kindern von NSDAP SED AfD-Parteigenossen. Verstöße sind zu melden. (siehe Nachricht vom 06.10.2026)

08.10.2026: Sachsen Anhalt wird eingezäunt. Personen die keine Psychiatriepatienten sind oder aus anderen Gründen die AfD nicht gewählt haben sowie nichtarische und nichtrussische Einwohner dürfen das Bundesland zur Vermeidung der Folgen des Volkszornes verlassen, müssen aber sämtlichen Besitz durch einen Volksgenössischen AfD-Ausschuss zu von diesem festgelegten Preisen verteilen lassen. Ebenfalls erlaubt: Der Freikauf gegen eine Summe, die den durch die Schutz-Häftlinge angerichteten Schaden und einen Ersatz für die Ausbildung bzw. das Studium deckt

09.10.2026: Bücher, in denen behauptet wird, dass das Universum mehrere Milliarden Jahre alt sei, werden eingesammelt und öffentlich verbrannt. Die Wahrheit steht ausschließlich in der Bibel und in Artikeln bzw. Büchern eines Andreas Skrziepietz oder Adolf Hitler, jeweils mit dem Titel „Mein Kampf“. 


05.09.2026

Stasi-Offizier ist jetzt AfD-Kandidat in Sachsen-Anhalt:
Wahlkreis 16 in Wernigerode (Harz), Listenplatz 33

Damit auch der oder die allerdümmste aus Sachsen-Anhalt begreift, habe ich den Artikel „hochgezogen“...

1989:

Auf dem Gebiet der DDR, darunter dem heutigen Sachsen-Anhalt, skandierten Hunderttausende: 

„Stasi in die Produktion - ohne Arbeit keinen Lohn!”

Das hat so übrigens nie ganz geklappt. Schon damals wollte man im Anhaltinischen „nicht tot überm Zaun hängen“ - das führt über die Abwanderung der geistig hellen stets zu Situationen, in denen der Anteil Dummer an der Gesamtbevölkerung stark steigt. Die gegenwärtige Wahlprognosem mit hoher Zustimmung zur Partei der Dümmsten (AfD, „All foolish Dumped“) beweisen das.

2026:

Frank-Ronald Bischoff kandidiert bei der Landtagswahl für die AfD. Einst war er zwölf Jahre in hoher Stasi-Funktion tätig. Er hat die damalige Diktatur gestützt und will wohl wieder eine

Wenn es nicht um die eigenen Leute geht ist die insofern verlogene AfD sehr schnell mit Stasi-Vorwürfen. Dieses während innerhalb der AfD - mindestens in Sachsen Anhalt - offensichtlich Stasi-Seilschaften operieren.

Dieser Stasi-Kandidat bekam einen attraktiven Listenplatz 33 - sollten also tatsächlich 40% der Wähler in Sachsen-Anhalt so dumm sein, die Stasi-verseuchte AfD wählen, dann werden alle Bürger dieses Landes künftig einen  „Hohlkörper mit Gummiohren“ (zu DDR-Zeiten gebräuchliche, [sc]herzhafte Umschreibung der, damals von vielen in der DDR auch schon vor 1989 nicht grundlos „Stasi-Schweine“ genannten Mitarbeiter des Unterdrückungsapparates) recht ordentlich alimentieren.

Das muss man echt wollen. Oder so kackdumm sein, das man nicht einmal mehr weiß, was man will! Aber wir reden hier von der AfD.

Für AfD-Mitglieder und deren Wähler: „alimentieren“ bedeutet vorliegend, ihr werdet dem diensteifrigen Stasi-„mann“ Frank-Ronald Bischoff „Geld in den Rachen stopfen“. Euch muss man sowas erklären ... denn kaum eine andere Partei hätte einen, sogar hauptamtlichen Ex-Stasi-Mann als Kandidat aufgestellt.

Wie der „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ Markus Haintz (Köln) russische Interessen bedient.
Wer füllt seine Spendenkonten?

Wie es sein kann, dass „AfD-und schlimmer-Fan“ Markus Haintz sich noch frech als „Rechtsanwalt“ bezeichnen darf, muss die Anwaltskammer Köln beantworten. Aber eines ist klar: Man muss nur bei ihm lesen und kann sich genau die Zukunft vorstellen, welche die AfD als „Alternative“ im Auge hat. Das ist der bekannte

KZ-Ton gegenüber Andersdenken und Nicht-Ariern!

Beleg hierfür ist sein aktueller Artikel: 


Bild: Niedriger Hass und dreckige Hetze, die Markus Haintz verbreitet. Dafür, dass Frau Strack-Zimmermann korrupt sei, fehlt jeder Beweis und die Aussage, dass diese selbst fände, dass man diese „hässliche Kreatur“ und/oder „korrupte Waffenlobbistin“ nennen dürfe, ist eine niedrige und dreckige Verleumdung mit der sich Markus Haintz dem Nazipack der niedrigsten Sorte andient. Jener niedrigen Sorte des Nazigesindels deren menschenverachtender Habitus in Konzentrationslagern der historischen Nazis schon genug aufschien. Markus Haintz steht durch diesen und zahlreiche weitere solcher niedrigen Äußerungen als „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ fest.


Auch dieses Bild (erstellt mit KI, also frei von Urheberrechten) verbreitet Markus Haintz nach dem Drohnenanschlag in Leipzig und macht damit, wenn man nicht die komplette Abwesenheit von Intelligenz unterstellen will, ganz bewusst vor, dass Munitionstransporte über zivile Passagierflughäfen erfolge. Was aus nahe liegenden Gründen übrigens gerade nicht stattfindet. Damit will Markus Haintz also Angst und Hass gegen den deutschen Staat schüren:


Bild: Aus einer Antwort, die nicht gegeben wird, zieht Markus Haintz wilde Schlüsse. So geht „Hetze zugunsten russischer Interessen“, was den „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ Markus Haintz zu einem „Hetzer im Interesse einer fremden, sogar feindlichen Macht, vorliegend Russlands “ macht.

Tatsache ist, dass Markus Haintz also russische Interessen bedient, insoweit als „Verräter“ gelten muss - und das Interessante daran ist sein Motiv.

Denn zum einen bettelt er aktiv um Spenden und ich würde mich nicht wundern, wenn die eine oder andere Spende bis zur russischen Botschaft oder zu anderen russischen Organisationen zurückzuführen ist. Nehmen wir sein Interview für den Hetzsender Russia ToDay - gab es dafür ein Honorar in irgendeiner Form?


Bild: (Arbeitstitel „Wie blöd kann man sein?“) Mit künstlicher „Intelligenz“ wurde das obige Bild auf der Webseite des Markus Haintz erstellt, welches Passagiere auf einem Flughafen neben Kisten mit explosiven Material zeigt und mit dem er russische Interessen bedient. Der formale Rechtsanwalt Markus Haintz sollte aus der Anwaltskammer geworfen werden weil er eidbrüchig ist, denn der insoweit als „Verräter“ gelten müssende Markus Haintz hat geschworen, die Verfassung zu wahren. Das tut man nicht, wenn man einem Staat (Russland) zuarbeitet, dessen Feindseligkeit gegenüber dem eigenem Staat (Deutschland) fest steht.

„Journalist“ ist er übrigens nicht, weil er faktisch nur über seine Interessen schreibt und hetzt -  teil übler als einstmals Karl Eduard von Schnitzler ... 

Bild: Karl Eduard von Schnitzler. Die Ähnlichkeiten zwischen diesem und dem anderen Dummquaker sind wirklich frappant. Bei beiden möchte man sich wegen der Niedrigkeit höflich abwenden und kotzen.

Und da sind wir beim Motiv für die Hetze und den KZ-Ton: Neben Geld aus russischen Töpfen kommt nämlich noch eines in Frage: Markus Haintz leugnet nämlich in einem Beitrag im Nazi-Medium Telegram (Nr. 57953) das Existenzrecht (auch) des deutschen Staates und das im Grundgesetz (also der Verfassung) verankerte Gewaltmonopol des Staates. Das ist ein klarer Verstoß gegen seinen Eid, die Verfassung zu wahren.

Markus Haintz hetzt also vielleicht für Geld - aber in jedem Fall weil er dem deutschen Staat und dem Grundgesetz ablehnend gegenüber steht. Seine Tätigkeit als Hetzer ist im Hinblick auf den Eid nicht mit dem Anwaltsberuf vereinbar.

Der Ball liegt bei der Anwaltskammer in Köln und, wie das Großhetzmaul Markus Haintz selbst veröffentlichte, liegt dort auch eine Beschwerde einer Richterin eines Oberlandesgerichtes vor. Deren Beschwerde hat schon wegen der Person der Beschwerdeführerin Einiges an Gewicht umd man müsste schon so dumm wie ein gewisser „Küsschen-Heike-Stritzelwichs“ sein, um Wetten darauf abzuschließen, dass die Kammer nicht tätig wird.

Apropos „Stritzelwichs“ - Ich frage den Markus Haintz mal, wo er denn seine Hände hatte, als er den ganz oben gezeigten Beitrag veröffentlichte. Es ist ja längst nicht sein erster mit niedriger Hetze gegen Frau Strack-Zimmermann. Ich empfehle dem „Hetz- und Hass-Markus“ wegen der kruden Aussage (Zimmermann fände, dass man diese „hässliche Kreatur“ und „korrupte Waffenlobbyistin“ nennen dürfe) das Absehen von weiteren Veröffentlichungen und den Besuch einer sozialpädagogisch-psychiatrischen Facheinrichtung. 

Sowas zahlt die Krankenkasse. Jedenfalls so lange die AfD diese nicht abgeschafft hat.