Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Miesburg veröffentlicht selbst den folgenden Auszug, welcher entweder einem ihn selbst betreffenden Beschluss des AG Hannover oder (eher, wegen der Formulierung „der Beschuldigte“) aus einer Anklageschrift entnommen ist, der oder die ebenso offensichtlich seine Person betrifft:
§ 407 Absatz 1 Satz 2 lautet StPO lautet übrigens:„Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.“
und betrifft den Antrag auf einen Strafbefehl. Hier wird wohl dessen Nichtstellung begründet oder ein solcher zurück gewiesen oder die Hauptverhandlung angeordnet.
Natürlich sind wieder andere „dumm“ - nur der mehrfach rechtskräftig verurteilte Intensivtäter Andreas Skrziepietz, der sich erweislich durch Strafbefehle nicht von weiteren, einschlägigen Straftaten abbringen lässt ...
Und er „kackt geistig ab“, verleumdet mich gleich wieder. Weil ich ihn sowohl „rechtextrem“ als auch „Hassblogger“ nennen darf (OLG Frankfurt, 10 U 151/24 & 10 U 153/24) quakt er nun:
Denn das, was er erweislich ist (ich habe es bewiesen), das ist nicht etwa er, das sind in seiner „Wahnwelt“ (seine Wortwahl beim Schmähen meiner Person) die anderen.
„Man kennt die Figur. Sie heißt Projektion.“
schreibt NTV zufällig genau heute in einem anderen Zusammenhang: Was Skrziepietz und andere Quaknazis Ihren Gegnern vorwerfen ist in aller Regel die genaue Beschreibung des eigenen Handelns – nur mit vertauschten Rollen. Tatsächlich bin ich für ihn nämlich ein „linksgrün versiffter“ - und der Begriff der „Projektion“ wird in der Psychiatrie/Psychologie genau für sein Handeln gebraucht:
„Der Begriff umfasst das Übertragen und Verlagern innerpsychischer Inhalte oder eines innerpsychischen Konfliktes, die im Widerspruch zu eigenen und/oder gesellschaftlichen Normen stehen können, auf andere Personen, Menschengruppen, Lebewesen oder Objekte der Außenwelt.“
Wikipedia: “Projektion (Psychoanalyse)"
Auch die Richterin Pinski vom AG Hannover beging in Wahrheit der Wahnwelt des Andreas Skrziepietz angeblich eine Straftat:
„Ja, dann setzt mich mal unter den Eindruck einer Hauptverhandlung. Ich hoffe, daß der zuständige Richter diesmal meinen Anwalt informiert, was ja am AG Hannover nicht selbstverständlich ist. Die völlig unfähige Richterin Pinski (los Pinski, Anzeige wegen Verleumdung!) hatte das nämlich unterlassen. Dann hatte sie noch die Verhandlung vertagt, ohne mich zu informieren, so daß ich nicht teilnehmen konnte. Das wird für diese Dame hoffentlich vor Gericht enden.“
queruliert Andreas Skrziepietz, diese tatsächlich dummdreist verleumdend: An anderer Stelle schrieb er, diese habe ihm „den Anwalt verweigert“, jetzt „diese habe den Anwalt nicht informiert“, vor Gericht hieß es am 16.06.2026 sinngemäß, ein Kölner(!) Anwalt „habe die Vertretung nicht übernommen, weil er den Termin nicht wahrnehmen konnte“ - und er war ebenso wie alle anderen Prozessteilnehmer und Zuschauer für den 16.06.2026 um 14:00 Uhr geladen (Zuschauer: eingeladen) - Das haben alle verstanden, er hat die Ladung am 02.06.2026 dem Gericht auf Rückfrage auch als „verstanden“ bestätigt. Der zweite Termin fand am 16.06.2026 um 14:00 Uhr statt - und wurde nie vertragt. Nur in seiner Wahrheit Wahnwelt fand eine Vertagung statt. Im Hinblick auf seinen Wahn würde ich vermuten, dass er sogar behauptet, die Richterin habe mich und andere Zuschauer) umgeladen, ihn nicht - denn (nicht nur) ich war am 16.06.2026 um 14:00 Uhr da und der Termin fand - ohne ihn - statt! Doch statt einen erneuten Termin in der Sache 230 Ds 1151 Js 113812/25 anzusetzen stellte die Richterin Pinski gemäß § 408a StPO (also völlig rechtens) einen Strafbefehl aus - das hatte Skrziepiepietz, diese verleumdend, selbst berichtet.
Für mich gibt es hier drei Möglichkeiten: Entweder ist er psychisch/psychiatrisch erheblich gestört und demonstriert öffentlich seinen Wahn bzw. die „fixe“, auch „überwertige“ Idee, dass die Verhandlung heimlich und hinter seinem Rücken vertagt wurde, berücksichtigt nicht einmal das naheliegende, nämlich dass er es ist, der sich geirrt haben könnte. Oder er lügt, weil er entweder tatsächlich weiß, dass er sich selbst geirrt hat oder aus eigenen Gründen nicht zum Termin erschien.
Und der tatsächlich rechtsextreme Hassblogger Andreas Skrziepietz ist in dieser Wahrheit seiner Wahnwelt natürlich „unschuldig“. Er queruliert uneinsichtig das so in etwa schon früher von ihm gequakte:
„Übrigens begehe ich keine Straftaten, ich mache von meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Es ist nicht meine Schuld, daß das BRD-Regime das Grundgesetz weitgehend abgeschafft hat und mit Schaum vor dem Mund auf Oppositionelle eindrischt, während die SAntifa und Angehörige der privilegierten Religionsgemeinschaften mit Samthandschuhen angefasst werden (Gazioglu und Ballout lassen grüßen).“
Derselbe Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover, der in seiner Wahrheit Wahnwelt keine Straftaten begeht, wurde in der Realität halt nur ein paar Mal wegen Dummmauldelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung) rechtskräftig verurteilt und ist unerhört uneinsichtig. Weshalb es ja dieses Mal keinen Strafbefehl geben wird. An die weiteren Wahnvorstellungen des Andreas Skrziepietz bezüglich der „Merkel-SAntifa“ will ich erinnern:
Anderen empfahl der also erstaunlich (w)irres Zeug schreibende Dr. Andreas Skrziepietz, der definitiv kein Arzt ist, öffentlich Haldol. Kann also bitte jemand den Notruf für ihn wählen?
Ich vermute, es wird nicht bei einer Hauptverhandlung bleiben sondern in einer solchen auch ein Beschluss gefasst, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen, sich bis zu dessen Vorliegen vertagt. Ich habe ja nur Laienkenntnisse - aber bei so einem Typen würde ich von „verminderter Schuldfähigkeit“ ausgehen. Danach geht die Akte im Positiv-Fall („schuldunfähiger Serientäter von dem weitere Straftaten zu erwarten sind“) sicherlich zum Betreuungsgericht, welches dann hoffentlich geeignete Maßnahmen einleiten wird, damit er eben keine weiteren Straftaten mehr begeht.
Übrigens werde ich ihm den Gefallen tun und auch seine neuesten Artikel dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zusenden. Der Gutachter oder die Gutachterin braucht ja Stoff. Also Lesestoff.
Haledol braucht jedenfalls braucht ein ganz anderer als der rechtsextreme und kriminelle Hassblogger Andreas Manfred Skrziepietz vermeint.




1 Kommentar:
Das kann sich aber hinziehen mit der Hauptverhandlung. Etwa, wenn sein (vermutlich hält er den für besonders befähigt) in besonderer Weise talentiertes Organ der Rechtspflege wieder Fristen nicht einzuhalten vermag und um Verlängerung bittet, weil angeblich so wahnsinnig wichtig beschäftigt.
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