Bei Anne Will schwatzten gerade ein paar Vertreter des assozialsten Raubtierkapitalismus gegen Mindestlöhne an und behaupten allerhand Quatsch, wie den, dass dieser Arbeitsplätze koste.
Darunter ein Vertreter der DIW. Präsident der Quatschbude ist ein Marcel Fratzscher. Die haben ein tolles "Herbstgutachten" gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass alles über 6 Euro für die deutsche Wirtschaft gefährlich wäre.
Das wundert mich nicht.
Da hat der Präsident des DIW (Bruder Marcel Fratzscher) wohl bei seinem Euroweb-Bruder Daniel Fratzscher nachgefragt.
Und genau der ist an der Euroweb beteiligt, die den eigenen Mitarbeitern einen solchen Hungerlohn zumutet. Die zahlen nämlich - selbstverständlich über Subunternehmen - 1000 Euro brutto für Außendienste. Ich habe solche Verträge deshalb gewiss nicht grundlos völlig unzufriedener und sogar verärgerter Ex-Mitarbeiter mehrerer dieser Euroweb-Vertriebsbuden inzwischen nahezu "im Dutzend" vorliegen.
1000/6 sind rund 166. Und das wieder ist eine typische Stundenzahl in einem Monat.
Ohne die verlangten - und "selbstverständlich nicht" - bezahlten Überstunden.
Auch das kann ich nur als asozial empfinden. Da ist nämlich verwandt, was sich auch sonst gern zusammen gesellt - und zusammen gehalten - hätte.
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24.10.2013
07.04.2013
Warnung: Internet Online Media AG, Schweiz - Auf betrügerische Versprechen folgt teurer und weitgehender nutzloser Vertrag
Es ist zu erwarten, dass demnächst Vertreter einer "Internet Online Media AG" Schweizer Geschäftsleuten das Blaue vom Himmel versprechen.
Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH", AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).
Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.
Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.
Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden.
Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.
Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich "belogen und betrogen". Das geht auch aus einem Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als "arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.
In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.
Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen gar nichts geleistet hat, die volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang. Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.
All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.
Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte, was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.
Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen
In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.
Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist. Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.
Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.
Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.
P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer bedanken sich für diesen Hinweis.
Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG, dem von Dritten auch als "Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) - der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.
Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.
Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH", AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).
Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.
Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.
Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden.
Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.
Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich "belogen und betrogen". Das geht auch aus einem Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als "arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.
In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.
Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen gar nichts geleistet hat, die volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang. Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.
All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.
Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte, was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.
Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen
In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.
Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist. Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.
Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.
Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.
P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer bedanken sich für diesen Hinweis.
Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG, dem von Dritten auch als "Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) - der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.
Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.
21.01.2013
Berger Law LLP: Webstyle GmbH zockt ab
In der aktuellen "Ligitation PR" über einen "Sieg" der Webstyle GmbH vor dem LG Chemnitz stellt die Berger Law LLP dar, dass die klagende Webstyle GmbH für einen nach 2 Monaten gekündigten Vertrag (ursprüngliche Laufzeit: 4 Jahre) insgesamt ca. 7.000 € zugesprochen bekommen habe.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Webstyle GmbH für diese Summe praktisch nichts geleistet habe und dass vor Gericht mal wieder behauptet wurde, die Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Euroweb erbracht. Im Großen und Ganzen aber zeigt der Bericht über das bedauerliche Urteil, dessen Text diesmal der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, vor allem eines: Die Webstyle zockt ebenso wie die anderen Unternehmen des "Konzerns" der Euroweb Internet GmbH übel ab. "Money for Nothing" wird verlangt und genau das nennt der Autor "Abzocke der übelsten Sorte".
Im nicht veröffentlichten Urteil würden sich wahrscheinlich Hinweise finden, was das Gericht am Vortrag und Vorgehen der Beklagten kritisiert. Das es an solchen Hinweisen nicht fehlt zeigt sogar der gewohnt teilwahre Bericht der Berger Law LLP:
Im Ganzen liefert der nur vermeintlich positive Bericht der Berger Law LLP mal wieder vor allem eine Erkenntnis:
Mit den Unternehmen des Eurowebkonzerns (Euroweb Internet GmbH, Webstyle, Euroweb Marketing, Viscomp und angeschlossenen Firmen wie der WAZ OnlineService sollte man sich gar nicht erst einlassen!
Insoweit sind wir dem Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten für die deutliche Warnung, die er ebenso unabsichtlich wie auftragsgemäß auf den Webseiten der Berger Law LLP veröffentlicht, natürlich sogar dankbar.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Webstyle GmbH für diese Summe praktisch nichts geleistet habe und dass vor Gericht mal wieder behauptet wurde, die Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Euroweb erbracht. Im Großen und Ganzen aber zeigt der Bericht über das bedauerliche Urteil, dessen Text diesmal der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, vor allem eines: Die Webstyle zockt ebenso wie die anderen Unternehmen des "Konzerns" der Euroweb Internet GmbH übel ab. "Money for Nothing" wird verlangt und genau das nennt der Autor "Abzocke der übelsten Sorte".
Im nicht veröffentlichten Urteil würden sich wahrscheinlich Hinweise finden, was das Gericht am Vortrag und Vorgehen der Beklagten kritisiert. Das es an solchen Hinweisen nicht fehlt zeigt sogar der gewohnt teilwahre Bericht der Berger Law LLP:
"So konnte sich der Mann nicht mit seiner Behauptung durchsetzen, bei den Vertragsverhandlungen sei von einem jährlichen – und nicht von einem monatlichen – Entgelt in Höhe von 150 Euro die Rede gewesen. Das Gericht hielt dem entgegen, aus dem Vertragsformular ergebe sich eindeutig, dass die 150 Euro Entgelt jeden Monat fällig würden. Falls der Unternehmer gegen diese Kosten Einwände gehabt hätte, hätte er sie unmittelbar gegenüber Webstyle artikulieren müssen – und nicht erst nach Zusendung einer Rechnung und rechtlicher Beratung im Juli 2010"(Vertragsabschluss war im Februar 2010)
Im Ganzen liefert der nur vermeintlich positive Bericht der Berger Law LLP mal wieder vor allem eine Erkenntnis:
Mit den Unternehmen des Eurowebkonzerns (Euroweb Internet GmbH, Webstyle, Euroweb Marketing, Viscomp und angeschlossenen Firmen wie der WAZ OnlineService sollte man sich gar nicht erst einlassen!
Insoweit sind wir dem Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten für die deutliche Warnung, die er ebenso unabsichtlich wie auftragsgemäß auf den Webseiten der Berger Law LLP veröffentlicht, natürlich sogar dankbar.
05.01.2013
Euroweb - nicht ganz dicht? 26 Euroweb-Lügen zusammengefasst
Offensichtlich ist der Euroweb Internet GmbH "nicht ganz" bewusst, dass der zum Jahreswechsel auf die Mitarbeiter ausgeübte Druck vor allem dazu führt, dass ich jeden Tag ein wenig mehr erfahre. Da nützt auch der Hinweis auf die beim Abschluss des Arbeitsvertrages erzwungene Unterlassungserklärung nichts.
Das Unternehmen ist so nicht dicht zu bekommen, Herr Christoph Preuß. Herr Daniel Fratzscher ...,
In nur 2 Stunden habe ich einen netten Satz von 26 klaren Lügen der Euroweb - jeweils vertreten von der Kanzlei Berger Law LLP - insbesondere den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aufgelistet. Das will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, ebenso nicht meine Auffassung, dass derjenige, der in dieser Weise, in dieser Häufigkeit und mit solcher Dreistigkeit lügt, "nicht ganz dicht" ist. Sind doch diese Lügen auch "geistige Ausflüsse", die besser nie nach außen gedrungen wären:
Das Unternehmen ist so nicht dicht zu bekommen, Herr Christoph Preuß. Herr Daniel Fratzscher ...,
In nur 2 Stunden habe ich einen netten Satz von 26 klaren Lügen der Euroweb - jeweils vertreten von der Kanzlei Berger Law LLP - insbesondere den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aufgelistet. Das will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, ebenso nicht meine Auffassung, dass derjenige, der in dieser Weise, in dieser Häufigkeit und mit solcher Dreistigkeit lügt, "nicht ganz dicht" ist. Sind doch diese Lügen auch "geistige Ausflüsse", die besser nie nach außen gedrungen wären:
Hallo Herr W.,
Sie haben mich um eine Aufstellung der mir bekannten
vorsätzlich unwahren Vorträge der Euroweb Internet GmbH
und deren Töchter vor Gericht gebeten. Ich habe eine
solche erstellt. Ich gehe nicht davon aus, dass diese
auch nur halbwegs vollständig ist.
Gliederung:
[A] Gericht; Akte, Schriftsatz
[B] vorsätzlich unwahrer Vortrag
[C] korrigierter Vortrag / Tatsache
Im Einzelnen:
1)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 12 O 257/12, Schriftsatz
des Philipp Berger vom 3. Oktober 2012
[B]
Bestreiten, dass Kanzlei Berger Law LLP den Blog unter
"gerichtsreporterin.wordpress.com" betreibt. Bestreiten, dass
die Kanzlei Berger Law LLP von den Verleumdungen Kenntnis hat.
[C]
Widerlegt durch meinen Schriftsatz vom 8. Dezember 2012,
Nachweis durch eindeutig zugeordnete IP-Adresse und nur der
Kanzlei Berger bekannte Inhalte, wie. z.B. Auszüge aus
INPOL-Datenbank
2)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, Vortrag des
Philipp Berger in mündlicher Verhandlung
[B]
Behaupten, dass ich (Jörg Reinholz) der Kanzlei und der Euroweb
wöchentlich E-Mails sende.
[C]
Widerlegt durch Nachfrage, wann denn die letzte Mail
verschickt wurde, Philipp Berger konnte sich nicht erinnern
und trat auch keinen Beweis an.
Ich habe Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger daher an
Ort und Stelle mit den Worten
"Jetzt hören Sie endlich auf zu lügen!"
laut und deutlich dazu aufgefordert, weiteres Lügen
zu unterlassen.
3) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, [B] Behaupten, dass die Webseiten der Kunden in einem "Rechenzentrum" der 90-prozentigen Tochter "Euroweb OOD" gehostet würden. Dieses habe Räumlichkeiten in der Größe von 100qm. [C] Das "Rechenzentrum" gehört zu einer "Viscomp EOOD" an der gleichen Adresse, hat eine Größe von 60qm. Beweis durch Webseite der Viscomp EOOD. 4) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, [B] "Euroweb OOD" sitze in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92W; Ziel war offensichtlich das Auffinden der Webseite der "Viscomp EOOD" zu erschweren, die ein nur 60 qm großes "technisches Zentrum" ausweist. [C] "Euroweb OOD" sitzt in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92V - wie auch auf der Webseite der Euroweb (http://www.euroweb.de/standort-plovdiv) angegeben. Dort steht allerdings "Hristo Botev 92V, Blvd" - was auch falsch ist. 5) [A] LG Düsseldorf, X ./. Euroweb XX X XX/XX, Schriftsatz [B] Die Euroweb trägt vor, der Kläger sei insolvent und dürfe gemäß § 80 Absatz 1 InsO nicht eigenständig Geschäfte/Klage führen. Belege durch 3 Auszüge aus Insolvenzbekanntmachungen.de [C] Widerlegt durch den 4. Auszug (vom 20.12.2007) aus Insolvenzbekanntmachungen.de, welcher der Euroweb/Kanzlei Berger ebenfalls vorlag, in dem es lautet: "gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können." 6) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil [B] Vortrag der Euroweb, es seien "im Jahr 2009 Fremdkosten für das Hosten von Webseiten durch ihre Tochterfirma in Bulgarien Euroweb OOD in Höhe von 560.377,61 entstanden." [C] Im gleichen Jahr betrug der Profit der Euroweb OOD ca. 270.000 Euro. (Geschäftsbericht Euroweb, 2009) von diesen 270.000 Euro fließen 90% (Höhe der Beteiligung) in das Vermögen der Euroweb zurück. Die tatsächlichen Kosten liegen also bei ca. 560.000-(270.000*0,9)=317.000 Euro (siehe LG Düsseldorf, , Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12). Weiter erfolgt das Hosting durch die Viscomp EOOD, die aber ebenfalls eine Tochter der Euroweb ist, sich jedenfalls selbst als solche bezeichnet und den gleichen Geschäftsführer Grozdev hat. (Beweis: http://viscomp.bg) 7) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil [B] Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten (von über 2000 Euro) nichts zu ersparen. [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 8) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12 [B] Vortrag der Euroweb: "Hinsichtlich der Hosting-Leistungen ihrer bulgarischen Tochterfirma seien 139,68 € erspart, da die Euroweb OOD für ihre Dienstleistungen eine Vergütung von 2,91 € pro Monat für jeden aufgeschalteten Kunden berechne." [C] Auch hier wurde der zurück fließende Gewinn (ca. 50% der Kosten) der Euroweb OOD verschwiegen. Ebenso, dass das Hosting durch die andere Tochter Viscomp EOOD erfolgte. 9) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12 [B] Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten (von über 2000 Euro) nichts zu ersparen. [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 10) [A] LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT 14e O 96/11, Urteil [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 11) [A] LG Berlin, Webstyle ./. UNBEKANNT 22 O 420/11, Urteil und Kammergericht Berlin 26 U 69/12 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Unwahr, laut Geschäftsberichten der Webstyle GmbH: nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter. 12) [A] LG Berlin, Webstyle ./. UNBEKANNT 51 S 26/11, Urteil [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Unwahr, s. Geschäftsberichte der Webstyle GmbH: nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter. 13) [A] LG Rostock, Euroweb/UNBEKANNT 1 S 64 11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 14) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb/UNBEKANNT I-5 U 160/11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 15) [A] LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT. 13 O 317/10 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 16) [A] LG Kiel, Euroweb ./. UNBEKANNT. 2 O 135/11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 17) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Kanzlei Berger, 10 O 116/11 [B] Behauptung, der Bericht der Kanzlei Berger sei anonymisiert worden [C] Tatsächlich wurden Hinweise zur Identifizierung in die "Berichterstattung" erst vorsätzlich eingefügt 18) [A] LG Bautzen, Euroweb ./. UNBEKANNT 2 O 520/11, Urteil (Seite4) [B] Behauptung der Euroweb: Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe NICHT kostenlos sein sollen. [C] "Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin unstreitig gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an." Auf den Widerspruch zu OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12; OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12 wird hingewiesen. Dort wurde wieder das Gegenteil behauptet. 19) [A] LG München, Euroweb Marketing GmbH ./. UNBEKANNT 12 O 9629/10, [B] Behauptung, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. [C] Das Anerkenntnisurteil wurde aufgehoben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Euroweb Marketing GmbH nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. 20) [A] LG Bochum, Euroweb ./. UNBEKANNT. I-6 284/11 [B] Vortrag der Euroweb, diese arbeite ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern [C] Auf den Widerspruch zu OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12; OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12 wird hingewiesen. Dort erfolgte das Einräumen der Tätigkeit von Freiberuflern, weiter besteht ein Widerspruch zum Geschäftsbericht 2009 (Tätigkeit von Auszubildenden) 21) [A] LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 [B] Eideststattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 20.11.2011: "Wir veröffentlichen auch negative Erfahrungsberichte" [C] Auf der Webseite euroweb-erfahrung.de (streitgegenständlich) finden sich trotz der bekannten über 2000 Verfahren gegen Kunden gerade KEINE negativen Erfahrungsberichte. 22) [A] LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 [B] Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 21.09.2011 und Gutachten eines Steuerberaters vom 25.08.2011: "Maxclip GmbH ist Tochter der Euroweb", Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 21.09.2011 "Euroweb hat 200936 Kunden" [C] Die Maxclip GmbH, Düsseldorf, laut Testat des Steuerberaters vom 25.08.2011 eine 100%ige Tochter der Euroweb Internet GmbH war zu dieser Zeit nicht mehr existent, da sie spätestens mit der Bekanntgabe durch das AG Düsseldorf vom 07.06.2011 in "Ruhrgebiet Online Service GmbH" umbenannt war. Die Zahl der Kunden wurde in der mündlichen Verhandlung auf ebenfalls unwahre 20936 Kunden reduziert. 23, 24, 25) [A] - LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 - LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 - LG Düsseldorf,Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11 [B] wird vorgetragen und begründet, Herr Reinholz ist KEIN Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH [C] In den Sachen - 84 O 214/10 - 84 O 249/10 - 84 O 308/10 - 84 O 47/11 (alle LG Köln) wird durch die Euroweb (Vertreter Philipp Berger) aber und sogar zeitgleich vorgetragen und begründet, der Herr Reinholz sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. Klagt der Herr Reinholz, dann wird dargestellt, dieser sei KEIN Wettbewerber. Klagt jedoch die Euroweb, dann wird stets dargestellt, diese sei Wettbewerberin des Herrn Reinholz. 26) [A] AG Wolfsburg, Euroweb ./. Romaker, 13 C 53/09
[B] Bestreiten, dass Webserver der Euroweb mit PHP, Apache, MysQL, Plesk betreben werden. Bestreiten, dass auf Webservern der Euroweb Auftritte von über 650 Kunden gehostet würden.
(Auch wider besseren Wissens des Anwaltes!)
[C] Technischer Nachweis, dass Webserver mit Apache, PHP und Plesk, also MySQL betrieben werden (und wurden). Nachweis, dass sogar über 1300 Domains auf einem einzelnen Webserver liegen. So haben die Server sogar generische Domainnamen wie plesk05.euroweb.net, Webseiten haben Endungen ".php". ****) Die vorsätzlich und bewusst unwahren Vorträge gemäß Ziffern 9 - 16 wurden in mutmaßlich hunderten Fällen vor Gericht vorgetragen. Die Betrugsabsicht ist evident. Mit freundlichen Grüßen Jörg Reinholz
06.12.2012
Update: Abmahnung: Internet Online Media GmbH, Euroweb Internet GmbH, Daniel Fratzscher, Christoph Preuß
Der garstige "Rechtsanwalt" Philipp Berger behauptet ja, ich sei ein "Irrer" und "WAHN-sinnig".
Dem ist aber nicht so. Ich bin sogar höflich!
Ich bin jetzt äußerst gespannt darauf, ob Philipp Berger bei all seinem hassgeprägtem Geschwafel darüber, dass ich ein "Irrer" und "WAHN-sinnig" sei, erst die Luft und dann die (für den Beruf als Rechtsanwalt erforderliche) geistige Potenz findet um seinen Mandanten in diesem deutlichen Fall zur Unterlassung und also zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu raten.
Ich glaube, der Philipp Berger (wohnhaft Niederkrüchten, Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf) schafft das nicht und er wird dem Konzern mit seiner unbesonnenen und deshalb oft lächerlichen "Ligitation PR" weiter schaden.
Solche Querulanten wie ich einer sein soll mahnen ja auch berechtigt ab...und erwischen damit die richtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren,Gerade der Euroweb-Konzern lässt durch Philipp Berger immer wieder verbreiten, es seien deren Wettbewerber, die sich rechtswidrig verhalten. Ganz offensichtlich ist es aber so, dass der mit der Kanzlei Berger LAW LLP verbundene Euroweb-Konzern beim gemeinsamen "Ausloten der rechtlichen Grenzen" selbst Moral, Sitte, Anstand und das Recht verletzt. Das Agieren unter falschen Namen scheint in diesen Kreisen sogar zu einem tradierten Verhalten zu werden.
mein rechtliches Interesse und die Höflichkeit gebietet es, Sie auf die Abmahnung vom 4.12.2012 nochmals hinzuweisen. Wie ich soeben fest stelle ist die Webseite Viscomp.eu noch immer mit der wettbewerbsrechtlich unzulässigen Werbung abrufbar.
Sollte dieses morgen um 12:00 Uhr noch der Fall sein werde ich - neben dem Nichteintreffen der verlangten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung - dieses als Anzeichen daür werten, dass Sie die Rechtsverletzung nicht einstellen wollen und also einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Schriftsatz ist schon fertig.
Im Anbetracht der groben Rechtsverletzung müsste ich dann aber darüber hinaus zu dem Schluss kommen, dass Sie
- entweder sehr dumm sind
- oder das Recht dreist und vorsätzlich verletzen
- und in jedem Fall juristisch schlecht beraten sind.
Ihr Anwalt Philipp Berger von der Berger Law LLP kann dann ja wieder mit seiner "Ligitation PR" alles noch verschlimmern.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
[...]
Ursprüngliche Nachricht:
Kopie: Vertretende Berger-Law-LLP
Sehr geehrte Damen und Herren,
mindestens auf http://viscomp.eu bewerben Sie Ihr Unternehmen als Viscomp GmbH.
Die Firma "Viscomp GmbH" ist jedoch vor fast 3 Jahren in "Euroweb Marketing GmbH", vor fast 2 Jahren dann in "Internet Online Media GmbH" umbenannt worden. Es bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Euroweb Internet GmbH, deshalb ist auch diese verantwortlich und zur Unterlassung anzuhalten bzw. zu verpflichten.
Ihr Verhalten, konkret die Bewerbung des Unternehmens unter einem falschen Name verstößt gegen §5 UWG insbesondere §5 Nr. 1 und 3 UWG.
Sie haben folgende Unterlassungserklärung abzugeben:
Die Internet Online Media GmbH, vertreten vom Geschäftsführer Daniel Fratzscher und von der beherrschenden Euroweb Internet GmbH, vertreten von Christoph Preuß, verpflichten sich bei dem Versprechen einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro für jeden einzelnen Fall der Übertretung, wobei jeder einzelne Tag als einzelner Fall gilt und die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen wird, das Verhalten von Gehilfen - einschließlich fest angestellten Mitarbeitern, Freiberuflern oder selbständigen Beauftragten sowohl der Internet Online Media GmbH als auch der Euroweb Internet GmbH und der von diesen beherrschten oder beauftragten Unternehmen - eingeschlossen wird,
es zu unterlassen:
Durch die Verwendung falscher oder früherer Firmennamen in der Bewerbung des Unternehmens zu täuschen, wie am 4.11.2012 [geändert durch Klarstellung vom 06.12.2012 in 04.12.2012] auf der Webseite unter der URL "http://viscomp.eu" geschehen.
Die vorstehende oder eine sinngleiche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben Sie bis zum 07.10.2012 [geändert durch Klarstellung vom 06.12.2012 in 08.12.2012], 12:00 Uhr (hier schriftlich vorliegend) abzugeben.
Geschieht dieses nicht oder nicht pünktlich, dann werde ich unverzüglich den Erlass einer Einstweiligen Verfügung beantragen und danach auch Hauptsacheklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
[...]
Ich bin jetzt äußerst gespannt darauf, ob Philipp Berger bei all seinem hassgeprägtem Geschwafel darüber, dass ich ein "Irrer" und "WAHN-sinnig" sei, erst die Luft und dann die (für den Beruf als Rechtsanwalt erforderliche) geistige Potenz findet um seinen Mandanten in diesem deutlichen Fall zur Unterlassung und also zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu raten.
Ich glaube, der Philipp Berger (wohnhaft Niederkrüchten, Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf) schafft das nicht und er wird dem Konzern mit seiner unbesonnenen und deshalb oft lächerlichen "Ligitation PR" weiter schaden.
Update: "geirrt"
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| Figur 1: vorher |
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| Figur 2: nachher |
05.12.2012
Euroweb-Konzern handelt weiter unlauter und rechtswidrig
"Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:So steht es in dem von der Euroweb-Tochter Internet Online Media GmbH notorisch verletzten § 5 UWG.
- 1.
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;- 2.
den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;- 3.
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;"
Da die Euroweb allzugern "herumalbert", dass diese "Opfer" von gar bösen "Verleumdungen von Konkurrenten" sei und deren Anwaltskanzlei Berger LAW LLP dieses auch noch öffentlich verbreitet kommt von mir nun die Nachricht:
"Meine Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger:
Fassen Sie sich gefälligst an die eigene Nase!"
Den Rest erzähle ich in Bildern, damit sich Philipp Karl Berger von der die Euroweb häufig auf genau diese Weise vertretende Weise Düsseldorfer Berger Law LLP gar nicht erst vorstellt, er könnte durch (weitere!) Lügen vor Gericht vormachen, diese grob-dumme Rechtsverletzung habe nicht stattgefunden und dieses würde nur von Irren behauptet.
Alle Bildschirmfotos habe ich am Nachmittag des 04.12.2012 gemacht.
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| Figur 1: Auf www.viscomp.eu (im Impressum!) bewirbt sich die Internet Online Media GmbH unwahr und rechtswidrig als "Viscomp GmbH" |
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| Figur 2: Auf www.viscomp-jobs.de bewirbt sich die Internet Online Media GmbH unwahr und rechtswidrig als "Viscomp GmbH" |
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| Figur 3: Auf www.viscomp-jobs.eu (Kontaktseite) bewirbt sich die von der "Euroweb Internet GmbH" beherrschte "Internet Online Media GmbH" unwahr und rechtswidrig als "Viscomp GmbH" |
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| Figur 4: Auf www.viscomp.eu (Startseite) bewirbt sich die von der "Euroweb Internet GmbH" beherrschte "Internet Online Media GmbH" unwahr und rechtswidrig als "Viscomp GmbH" |
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| Figur 5: Am 10.12.2009 - also vor fast 3 Jahren - wurde bekannt gemacht, dass die "Viscomp GmbH" in "Euroweb Marketing GmbH" umbenannt wurde. |
| Figur 7: Das "Euroweb-CMS", welches den Kunden zugemutet wird, "funktioniert" nur sehr beschänkt. |
04.12.2012
Post für Philipp Berger und die Euroweb
Der Euroweb- Anwalt Philipp Berger (Niederkrüchten, Kanzlei in Düsseldorf) hat "schon wieder" eine E-Mail von mir bekommen. Er hat sich am 21.11.2012 vor dem LG Düsseldorf - aus meiner Sicht schon wegen seiner Person erwartungsgemäß - mit der vorsätzlich unwahren Aussage echauffiert, ich würde ihn wöchentlich mit Mails belästigen. Als ich ihn dann fragte, von wann denn die letzte Mail stamme, wusste er nichts zu entgegnen - er hätte die Lüge sonst einräumen müssen. Auf seine Mischung aus Schweigen und Ausreden hin habe ich ihn öffentlich aufgefordert mit dem Lügen aufzuhören. Das musste und muss er sich gefallen lassen.
Das Mail enthält eine Abmahnung. Mehr dazu morgen, 09:00 Uhr an dieser Stelle.
Das Mail enthält eine Abmahnung. Mehr dazu morgen, 09:00 Uhr an dieser Stelle.
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