26.11.2012

Euroweb, Webstyle, WAZ-Onlineservice - Verträge und Leistungsbeschreibungen gesucht

Ich suche derzeit Verträge und Leistungsbeschreibungen mit folgenden Unternehmen:
  • Euroweb Internet GmbH
  • Webstyle
  • WAZ-Onlineservice
Grund: Gutachten/Stellungnahme über die Marktkonformität der Preise dieser Unternehmen. Die Unterlagen werden nur anonymisiert verwendet.


P.S. Ich freue mich schon jetzt auf den wohl mindestens 50-seitigen Schriftsatz des Philipp Berger - mit welchem dieser versucht dem entgegenzutreten.


Sinnbild: Dämmerung
Rechte: Jörg Reinholz


23.11.2012

Berger Law LLP mit Antiwerbung im "real life" - und im Web.

Figur 1: So präsentiert sich die "Berger Law LLP" in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf... Der blasse Lappen sieht aus wie die Headerleiste der Webseite, ausgedruckt mit einem billigen "Tintenpisser". Nicht sehr vertrauenerweckend.
Figur 2: Und so (also ganz anders) präsentieren sich deren Nachbarn auf der gleich großen Tafel gleich daneben. Die wollen scheinbar auch Besucher und Mandanten - obwohl sie diese meist vom Gericht geschickt bekommen.
Figur 3: Nichts geht über einen guten Gesamteindruck! Die Kanzlei "Berger Law LLP" ist unten rechts gut zu erkennen. In tief gebeugter Haltung und mit der Lupe meine ich. Die verlangte Miete an der Adresse beträgt derzeit 12,50 € pro Quadratmeter und Monat.
Ich glaube, die Berger Law LLP präsentiert sich in dieser Weise um wirklich jeden Eindruck
  • diese wären Rechtsanwälte
  • diese würden Mandanten empfangen und sich über solche freuen
zu vermeiden. Das stimmt auch mit der Präsentation im Web überein, aus der sich ebenso frei ergibt, dass die Berger LAW LLP ausschließlich für die Euroweb tätig ist und gar keine anderen Mandanten will.

Ich glaube, die Partner der Berger Law LLP gehen bald zu den Nachbarn.

Nämlich 48 Stunden nachdem Philipp Preuß von der Euroweb mitbekommen hat, wie dämlich der werte Herr Philipp Berger bei der "Ligitation PR" und vor Gericht agiert. Er kann ja mal unter Vorlage der Sache 34 O 5/12 und 34 O 32/12 bei den Nachbarn fragen, was die vom Bergerschen Unsinn halten und aus Sicht eines potentiellen Kunden die Berichte der Kanzlei Berger Law LLP lesen. Das ist nämlich Antiwerbung vom Besten: Nach dem Lesen der von Philipp Berger erbrochenen "Presseberichte" ist jeder potentielle Kunde eine Adresse, bei der die Euroweb mit Sicherheit nicht mehr anrufen braucht.

Aber "Pst!" - Er soll es ja gar nicht mitbekommen! Ich will ja laut Herrn Philipp Berger das Unternehmen vernichten. Da werde ich doch nicht helfen, es zu retten.

Daneben besteht eine gewisse Übereinstimmung mit Gravenreuths letztem "Kanzleischild". Das war auch so "wertig".

Meta Productions und Sat.1 gewinnen gegen Katja Günter

Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das Foto der damaligen Inkasso-Anwältin Katja Günter, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen mit Erfolg wehrten.

OLG München: Double-Opt-In - Bestätigungsmail ist Spam


Den Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) hätte das gefreut. Der hat in seinen letzten fünf Lebensjahren vor seinem Selbstmord nur für den Zoff mit mir und praktisch fast nur von solchen Abmahnungen gelebt. Wie er das gemacht hat, kann man hier nachlesen - denn er war nicht der einzige.

Double-Opt-In Verfahren ist der Stand der Dinge

Es ist das derzeit in Deutschland übliche Verfahren: Der Interessent eines Newsletters trägt sich auf der Webseite des Anbieters mit seiner Mailadresse ein. Das Programm nimmt die Mailadresse entgegen und generiert eine (werbefreie!) Mail, in der sich neben einem erläuternden Text ein Link befindet. Auf den Link solle geklickt werden, wenn der Empfänger den Newsletter tatsächlich empfangen will. Klickt der Empfänger auf den Link, dann wird auf dem Webserver des Anbieters oder dessen Dienstleisters eine Aktion ausgeführt, bei der der die nunmehr bestätigte Adresse in der Datenbank als eine Adresse registriert wird, an welche der Newsletter gesendet werden soll. Viele Anbieter bieten weiter eine Funktion an, dass beim Klick auf einen anderen Link in der Nachricht die Mailadresse gesperrt wird. In der Regel wird diese dann als "hash" (einer nicht umkehrbaren "Verschlüsselung") gespeichert und jedes Mal wenn eine Adresse  eingegeben wird, dass wird ebenfalls dieser Hash gebildet und mit den gespeicherten "hashes" verglichen. Stimmt der "hash" also mit einem gespeicherten "hash" überein, dann wird auf die Eingabe der also gesperrten Adresse mit der Meldung reagiert, dass man sich schriftlich anmelden solle, da die Adresse gesperrt ist. Durch das "hashen" der Adressen soll der Datenschutz eingehalten werden - das ist auch sinnvoll.

Spätestens seit der Sache Gravenreuth ./. Taz vor dem gewiss nicht mit Verboten zurückhaltendem LG Berlin (Az. 15 O 346/06) ist auch klar, dass das in der werbfreien(!) Benachrichtigung ein Text dabei stehen sollte, der dem Empfänger mitteilt, dass er NICHTS tun muss, wenn er den Newsletter NICHT empfangen will. Das LG Berlin hat dazu sozusagend lobend ausgeführt. Es ist nämlich nicht ungewöhnlich, dass Stalker die Mailadressen ihrer Opfer in solche Formulare eintragen. Mir selbst erging das in Konflikten mit kriminellem Pack mehrfach so. Als "Opfer" mehrerer solcher Attacken kann ich sagen, dass die Beeinträchtigung für mich eine sehr geringe war: Die [Umschalt] und die [Entf] - Taste ist schnell gedrückt. Das macht nicht mal ein Geräusch wie *plonk*.

Ich bedaure die "geistig armen Suppen" die mit großem Aufwand eine allenfalls unbeträchtliche Störung verursachten!

Gravenreuth nahm seine Berufung gegen das obige Urteil vor dem KG (=OLG) Berlin zurück. Das Kammergericht (=Oberlandesgericht) hatte durchblicken lassen, dass es an der Entscheidung des Landgerichts nichts auszusetzen habe.

Bisher nahmen viele aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs  vom 11.3.2004 (Az. I ZR 81/01) heraus an, dass das Double-Opt-In-Verfahren geeignet sei um das Einverständnis zum Empfang eines Newsletter einzuholen. Das mir durchaus vernünftig erscheinende Verfahren galt auch als rechtssicher. 

Doch dem ist nicht ganz so!

Der BGH hatte über die Zulässigkeit dieser werbefreien(!)  Benachrichtigung nicht entschieden, sondern in der besagten Entscheidung sogar ausgeführt:
"Nicht entscheidend ist dagegen, daß die Beklagte nach ihrer Darstellung im allgemeinen ihren Rundbrief nicht unverlangt versendet. Denn die Beklagte darf den Rundbrief mittels E-Mail nur dann verschicken, wenn die Voraussetzungen hierfür in der Person des jeweiligen Empfängers vorliegen. Dabei hat sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu fehlerhaften Zusendungen kommt, etwa aufgrund unrichtiger Eingabe oder Speicherung von E-Mail-Adressen."
Auf die Zulässigkeit der Opt-In-Benachrichtigung wurde wohl von vielen aus folgender Passage geschlossen:
"Die unerbetene E-Mail-Werbung ist regelmäßig gemäß § 1 UWG unzulässig. Deshalb hat die Beklagte (als Verletzer) diejenigen Umstände darzulegen und zu beweisen, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung nehmen. Zu diesen gehört bei E-Mail-Werbung das die Wettbewerbswidrigkeit ausschließende Einverständnis."

(Zitate zum besseren Verständnis um Verweise zu anderen Urteilen oder Aufsätzen gekürzt).
OLG München: Double-Opt-In - Bestätigungsmail ist Spam

Das OLG München hat jetzt schon in der zum Verfahren gehörenden Opt-In-Benachrichtigung eine Werbung gesehen - nämlich für den Bezug des Newsletters selbst, der ja selbst eine Maßnahme der Kundenbindung - und ergo Werbung darstellt. (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12)

Neue Rechtsunsicherheit durch divergierendes Urteil

Damit hat es nicht ganz Unrecht, wenn man das BGH-Urteil und das Gesetz äußerst streng auslegt kann man dem Gericht darin sogar ruhigen Gewissens folgen. Die sich auf Grund der Auslegung der Rechtsprechung des BGH ausgebildete gegenwärtige Sitte ist aber eine andere und das Urteil schafft eine neue Rechtsunsicherheit: Denn was in Berlin erlaubt ist, das ist im Bezirk des OLG München nun verboten und nach der legeren Auslegung von § 32 ZPO und § 14 UWG durch einige Gerichte (die geradezu mit goldenen Lettern auf purpurfarbenen Karten zum Gerichtstourismus einladen - beispielsweise die deshalb überlasteten LG Köln, LG Hamburg, LG Berlin) lassen jetzt auch vor dem LG München eine Klagewelle befürchten.

Da aber offenbar auch dem OLG München die zu vielen anderen Gerichten divergierende Rechtsprechung aufgefallen ist hat es die Revision zum BGH zugelassen.

Der BGH wird sich wohl umfassend mit den Sachverhalten befassen müssen. Bisher ging der BGH von folgender Sachlage aus:
"Für den Empfang der E-Mail muß eine Online-Verbindung zum Provider hergestellt werden, für die Telefongebühren und, falls nicht ein festes Entgelt vereinbart ist, eine Nutzungsgebühr für den Provider anfallen. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand, der mit dem Sichten und Aussortieren unerbetener E-Mails verbunden ist. Zwar sind die Kosten für den Bezug einer einzelnen E-Mail gering. Gleiches gilt für den mit dem Löschen einer E-Mail verbundenen Zeitaufwand, wenn bereits aus der Angabe im "Betreff" der E-Mail ersichtlich ist, daß es sich um Werbung handelt und deshalb eine nähere Befassung mit der E-Mail nicht erforderlich ist. Diese Beurteilung fällt jedoch bei einer größeren Anzahl unerbetener E-Mails ganz anders aus.

In der Rechtsprechung ist die unverlangte Zusendung von E-Mails mit Werbung daher ganz überwiegend unter dem Gesichtspunkt belästigender Werbung zu Recht als unzulässig angesehen worden."
Tatsächlich Werbung?

Diese Sachdarstellung ist, was die technische Seite betrifft, im Zeitalter schneller DSL- oder Kabel-Anschlüsse weitgehend (nicht jeder hat so einen) überkommen. Zudem wird sich der BGH mit der Frage beschäftigen müssen, ob er der strengen Ansicht des OLG München folgt, wonach dieses Mail mit der Bitte um eine Bestätigung tatsächlich Werbung ist.

Das ist nämlich zweifelhaft, weil ja damit gerade die Bestätigung für die Richtigkeit der vermeintlichen Bestellung eingeholt wird. Das kann man nämlich sehr wohl als eine Benachrichtigung auffassen, da jemand die Mailadresse des Eigentümers verwendet hat und wäre insoweit durchaus gerechtfertigt. Zudem dürfte sich der Missbrauch durch Stalker in Grenzen halten und die Frage, wie denn nun die Richtigkeit einer Mailadresse einerseits und die (vermeintliche) Willenserklärung zum Empfang eines Newsletters andererseits eingeholt werden soll ist bisher tatsächlich unklar. Alle anderen Wege erfordern die (von vielen nicht grundlos als zu vermeidend angesehene) Angabe weiterer persönlicher Daten (Postadresse) und einen Postversand - wären insofern auch langsamer, teurer und sogar belastender für beide Seiten. Die Belästigung durch Stalking gehört in gewisser Weise auch zum allgemeinen Lebensrisko und es ist nicht einsehbar, warum Dritten - hier den Anbietern von Newslettern - ein unverhältnismäßiger Aufwand zugemutet werden soll, diese zu vermeiden. Auch deshalb ging eben die Mehrheit - nicht grundlos - davon aus, dass das Double-Opt-In-Verfahren dazu geeignet und rechtlich sicher ist. Ich würde mich dieser Mehrheit anschließen und ich glaube der BGH wird das auch tun. Bisher wirkte der auf mich nämlich eher vernünftig.

Insofern wundere ich mich nicht, das der Münchner Rechtsanwalt Jan Lennart Müller als Sinnbild zu einem Artikel über dieses Urteil eines solches gewählt hat, dass ihn zeigt, wie er sich selbst die Haare rauft.

Im Name des Volkes!

Als ein kleines Element der Menge "des deutschen Volkes", in dessen Name Urteile gesprochen werden, fasse ich meine Meinung zusammen:

Der BGH sollte das  Double-Opt-In-Verfahren als zulässig bestätigen.


Nachtrag

Ich war an dem Verfahren weder als Partei noch als Berater, noch als Gutachter, Zeuge oder sonstwas beteiligt. Ich erfuhr davon aus einem Newsletter der "IT-Recht-Kanzlei München" - den ich just per Double-Opt-In-Verfahren bestellte - ohne die Kanzlei danach zu verklagen.

Manche tun ja sowas. Ich denke aber die sind geistig krank, kriminell oder (wie der Gravenreuth) beides. Dessen Lebensunterhalt hätte dieses Urteil - so es nur ein paar Jahre früher gefällt worden wäre - nämlich eine Weile lang gesichert. Und dem Münchner Gauner, der sonst gegen mich (aus Kassel) gern in Hamburg klagte, wäre nicht mal Gerichtstourismus vorzuwerfen gewesen.

Aber ich biete keinen Newsletter an. Nur werde ich Kunden, die ein solches Programm wünschen, auf das juristische Risiko, in München böse und teuer verklagt zu werden, hinweisen müssen. Insofern und soweit ist das Münchner Urteil auch für mich bitter.

21.11.2012

Gleiche Sache - Einstweilige Verfügung: Na, wer wird da wohl die Rechnung zahlen?
Update: Ich habe gewonnen!

Unmittelbar nach der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Euroweb ging diese, vertreten durch die Kanzlei Berger einen prinzipiell zulässigen Weg, die Erzwingung der Hauptsache nach § 926 Abs. 1 ZPO. Wenn ein solcher Antrag gestellt wurde dann muss das Gericht demjenigen, der die einstweilige Verfügung erwirkte, auferlegen eine Klage einzureichen damit im Hauptsacheverfahren über den Anspruch "ordentlich" entschieden werden kann.

Der Schutzzweck dieser Bestimmung ist es den Unterlegenen vor einer ungerechtfertigten Verurteilung in einem Verfahren (wie dem um die einstweilige Verfügung) zu bewahren, in welchem nur "glaubhaft" gemacht werden muss.

Nachdem die Verfügung des Gerichtes, dass ich binnen 3 Wochen die Hauptsachklage einzureichen habe hier vorlag habe ich also sofort einen notwendigen Antrag gestellt um das Hauptsacheverfahren führen zu können. Davon hat die Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP erfahren und dieser war natürlich klar, dass mein vorheriger Antrag innerhalb dieser 3 Wochen nicht vom Gericht bearbeitet wird. Diese hatte aber Kenntnis davon, dass meinerseits durch den notwendigen Schritt das Hauptsacheverfahren "angeleiert" wurde.

Dies hielt die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz nicht davon ab, fast unmittelbar nach dem Fristablauf - und am Schutzzweck vorbei - den Antrag gemäß § 926 Abs. 2 ZPO zu stellen, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Die Kanzlei Berger Law LLP lud in der Absicht mich zu demütigen und öffentlich vorzuführen zu dem Termin ein:

Figur 1: Philipp Berger schwang öffentlich die große Fresse - Die Aufhebung dieses Termins verschwieg der feine und beim Vorwurf des Lügens äußerst empfindsame Herr "Rechtsanwalt" dann. Vermutlich hatte er daran kein "sachliches Interesse". Stimmt ja auch. Er betreibt ja "Ligitation PR". Ich würde das wie folgt aussprechen: "Lüschen Piar".

Die Rechtslage ist aber die folgende: Die Frist von 3 Wochen wird zwar gesetzt, aber wenn die Hauptsacheklage bis zum Ende der mündlichen Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung eingereicht wird, dann genügt dieses um den Aufhebungsantrag zurück zu weisen.

Darüber hätten sich die Anwälte der Kanzlei "Berger Law LLP" informieren können und müssen, denn wenn ein Schlosser das weiß, dann kann man der großmäuligen Düsseldorfer Kanzlei schon vorhalten, dass deren Handeln nicht sachgerecht ist.

Nach der Entscheidung über den notwendigen Nebenantrag wurde also die Hauptsacheklage eingereicht und das Landgericht hatte auf meinen Antrag, den ich mit unzulässiger Rechtsabschneidung begründete,  auch den Termin verschoben - was die Kanzlei Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz der Öffentlichkeit dann natürlich verschwieg. Wie auch immer. Es folgte, was fällig war: der Antrag auf die Aufhebung der Verfügung seitens der Euroweb-Kanzlei ist - übrigen auch dank einer von mir selbst erwirkten Entscheidung des OLG Düsseldorf aussichtslos geworden und sinnvollerweise zurück zu nehmen.

Nicht (ganz) so der Philipp Berger, der meint der Antrag habe sich "erledigt".


Figur 2: Netter Versuch, Herr Philipp Berger!

Meine Antwort auf diesen nicht sachgerechten Antrag:
Figur 3: ... Nur wird das mal wieder nichts!

Mir zumindest ist klar, wie das Gericht entscheiden muss. Wer bestellt, der muss auch zahlen.


Update:

Im verfahren hat die Richterin Stöve vom LG Düsseldorf richtig Mist gebaut und mich im Beschluss (sogar auf einem Blatt!) - jeweils zu meinem Nachteil einmal als Wettbewerber der Euroweb eingestuft, einmal als Nichtwettbewerber.

Das OLG hat dann in der Berufung abgeholfen: Ich bekam voll umfänglich Recht.

Des Wahnsinns fette Beute: Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist nicht "Gisela Mertens" - und alle anderen sind sowieso verrückt!

Hin und wieder werden mir Schriftsätze vorgelegt, die ich für kurios oder interessant halte. Heute gab es wieder so einen

Figur 1: Mich wundert, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger  nicht "WAHNtypisches Merkmal" schreibt. Das macht er ja sonst auch nicht.

Figur 2: Wie oft das Wort "Wahn" und nicht etwa "WAHN" in dem Schriftsatz des Philipp Berger auftaucht muss ich noch genau zählen.
Figur 3: Nur Philipp Berger muss nicht untersucht werden. Klar doch! Der Mann im weißen Kittel will Ihnen  auch nur zuhören, Herr Philipp Berger.

Wahnsinns - Übereinstimmung? Philipp Berger ist natürlich nicht die "Gisela Mertens". Die Übereinstimmungen in seinem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" und in seinen Schriftsätzen beweisen, dass er es nicht gewesen sein kann. Auch die Geschichte mit der IP-Adresse und die Tatsache, das "Gisela Mertens" mehrfach Sachverhalte aus Schriftstücken veröffentlichte, die nur die Kanzlei Berger hatte, beweist klipp und klar, Philipp Berger ist nicht Gisela Mertens!

Figur 4: Schriftsatz von Philipp Berger, der Einsicht in die höchst fragwürdigen, bei INPOL gesammelten Daten genommen hat. Das kann wohl jeder Bürger dieses Landes. Den Bundesdatenschutzbeauftragten wird es hoffentlich interessieren, dass der Philipp Berger diese Dateneinsicht nicht missbraucht hat. Und er hat mich nicht verleumdet, Philipp Berger hat auch die Unschuldsvermutung nicht verletzt.
Figur 5: Also auch Gisela Mertens. Hoffentlich weiß die Gisela Mertens, die nicht Philipp Berger ist, auch, dass die Einsichtnahmen registriert werden.
Alles in allem wird jeder vernünftige Mensch sofort  dem Philipp Karl Berger darin folgen, dass vollständig nachvollziehbar und logisch ist, dass er nicht jene "Gisela Mertens" ist. Und zur Belohnung bekommt der Philipp Berger von dem freundlichem Mann im weißen Kittel einen bunten Bonbon aus der Blisterpackung.

Auf die ist er ganz wild!

P.S. Wenn der Browser die Ironie-Tags nicht korrekt anzeigt: Der öffnende ist vor der Überschrift, der schließende vor diesem "P.S"

P.P.S.  

"Der Betroffene verfasst Schriftsätze gern selbst, die regelmäßig deutlich länger sind als notwendig"



Man achte auf die Seitennummer: 13 Seiten zu ein und dem selben Thema - auf den Schriftsatz meiner Anwältin  ging der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger mit keinem Wort ein. Er hatte dazu, so Philipp Berger heute in der Verhandlung, "keine Zeit".

Das mich das jetzt nicht wundert wird der verständige Leser verstehen.


Luisen Cafe, Düsseldorf nebst Gerichtsgebäude

Foto: Das Luisen Cafe links, Gerichtsgebäude gerade aus. Hier sollte man als Anwalt die Zeugen seiner Mandanten nicht briefen. Dafür gibt es Internet (WLAN) "für lau". Die Nachbarn hört man "mit Fünnef", von "Belauschen durch Stasi-Richterinnen", hier kolportiert durch Euroweb-Freunde, kann also keine Rede sein. 
Rechte: Jörg Reinholz
Herr Philipp Berger hat in einem Schriftsatz vom 19.11.2012 allerhand nachgetragen. Im Wesentlichen, dass ich der Irre sei. Das genau sehe ich sehr viel anders als der Herr Berger. Philipp Berger hat (für die Euroweb) schriftlich den Antrag gestellt, mich untersuchen zu lassen. Ich glaube, der meint das ernst und mache mir deshalb Sorgen um seine Gesundheit. Der Richterin war eine solche Vorgehensweise "neu" und sie habe derlei "noch nicht gehabt".

"Selten" ist auch, dass Philipp Berger auf den vorhergehenden Schriftsatz meiner Anwältin nicht einging.

Die Richterin sieht in der Werbung der Euroweb weitgehend eine solche mit Selbstverständlichkeiten verwirklicht und ist über die Besitzverhältnisse Euroweb Internet GmbH - Euroweb OOD - Viscomp EOOD verwirrt. Bei dem Vortrag des Philipp Berger und dessen höchst merkwürdigem Verhältnis zur Wahrheit ist das kein Wunder.

Der Rest: Schriftsatzfrist. Wiedersehen im neuen Jahr.

20.11.2012

Warnung an Philipp Berger und Georgi Grozdev

Zur Vermeidung eines Strafantrages empfehle ich dem Düsseldorfer/Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger sehr dringend sich morgen jedes Wort sehr genau zu überlegen. Das gilt auch, falls er sich morgen als Zeuge einfinden sollte, für Georgi Grozdev.

Nachdem ich Philipp Berger in dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf - in genau dieser Sache ist morgen um 9:00 Uhr mündliche Verhandlung - schon 3 objektiv unwahre Vorträge nachgewiesen habe, komme ich morgen natürlich mit einem ganzen Stapel weiterer Beweismittel - um auch wirklich jede denkbare, blöde Behauptung zu widerlegen. Ich werde außerdem wörtliche Protokollierung beantragen, den Zeuge vereidigen lassen und ihn auch fragen, ob er sich der Bedeutung seiner Worte sicher ist und ob er einen Übersetzer tatsächlich für verzichtbar hält.

Es wäre also keine gute Idee weiter zu lügen.

Denn ich werde auch diese Lügen dann veröffentlichen und Ihnen, Herr Philipp Berger, den dazu gehörenden Titel verpassen. Und der lautet garantiert nicht "Rechtsanwalt"!

Den strafrechtlichen Teil überlasse ich dann wie gehabt der Staatsanwaltschaft. Georgi Grozdev wird sich wohl kaum ein Einreiseverbot einhandeln wollen. Aber ich gehe ja davon aus, der wird - als Zeuge - ganz besonders ehrlich sein.

Das Sie, Herr Philipp Berger, auch in früheren Gerichtsverfahren bereits gelogen haben, können Sie nicht bestreiten.

Das heißt: "Versuchen Sie es doch!"
(Ich veröffentliche dann das Endurteil.)

Verwendet die Kanzlei Berger Law LLP "Stasi-Methoden"?

Unter der URL http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/havemann/docs/material/11_M.pdf wird ein Dokument verbreitet, welches sich mit den Methoden der Stasi befasst. Einige der darin genannten Methoden kenne ich aus persönlichem Erleben. 

Angewendet werden einige diese "weichen Stasi-Methoden" nicht etwa nur von der Stasi, sondern von einer Berger Law LLP Düsseldorf - deren Partner sind Philipp Berger und ein Andreas Buchholz, bis vor kurzem war ein noch Amin El Gendi Partner - und der ist nicht zufällig Mitgründer der Euroweb Internet GmbH - diese wirtschaftliche und personelle Verflechtung halte ich für die Ursache eines schlimmen Übels, denn die Euroweb Internet GmbH muss sich nach zahlreichen Urteilen die systematische arglistige Täuschung derer "Referenzkunden" - mithin Betrug - vorhalten lassen.

Zu den "weichen Stasi-Methoden" gibt das, der staatsbürgerkundlichen Bildung dienende  Dokument folgende Auskunft:


Figur 1: Weiche "Stasi-Methoden" - setzt die Kanzlei Berger Law LLP diese oder solche ein?

1. Von der Kanzlei Berger Law LLP angewendete Stasi-Methode

"Im persönlichen und beruflichen Umfeld der Betroffenen wurden gezielt Konflikte, Schwierigkeiten und Misserfolge herbeigeführt, um sie zu verunsichern und zu entmutigen und ihnen somit die Energie und Zeit für ihr kritisches Engagement zu nehmen."
Wie wendet die Kanzlei Berger Law LLP diese Stasi-Methode an?

Die vorsätzlich identifizierende Berichtserstattung des Philipp Berger und des Andreas Buchholz über die Stellung von PKH-Anträgen, Insolvenzverfahren ist geeignet - und offenkundig sogar dazu bestimmt - die beruflichen und persönlichen Verhältnisse der Gegner negativ zu beeinflussen. Auch die Serie von unbegründeten Abmahnungen des Philipp Berger, geschickt an Thorsten Romaker erfüllen den Vorwurf der Anwendung dieser Stasi-Methode. Denn mit den eigentlich sinnlosen Abmahnungen sollte gezielt ein Konflikt zwischen Herrn Romaker und mir herbeigeführt und letzterer erheblich verunsichert werden.

2. Von der Kanzlei Berger Law LLP angewendete Stasi-Methode 
"Persönliche und berufliche Beziehungen wurden belastet bzw. zerstört, indem demütigende Gerüchte über die Betroffenen verbreitet wurden. Dazu gehörten Aussagen wie, dass sie im Beruf versagen würden, alkoholabhängig seien, ihre/n Ehepartner/in betrügen würden, homosexuell seien..."
Wie wendet die Kanzlei Berger Law LLP diese Stasi-Methode an?

Hierzu bedienen sich Philipp Berger und Andreas Buchholz zum einen des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com". Dieser Blog wird erweislich aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus geführt. Er enthält die schon unter 1. erwähnten Aussagen und zudem die Behauptungen, dass Gegner der Euroweb "alkoholabhängig", "WAHNsinnig" und "homosexuell" seien und im Beruf versagen würden.

Figur 2: Diesen und solchen krankhaften Psychoterror verbreitet die Kanzlei Berger in etlichen Einträgen auf wordpress,com. Dumm nur: Das der Dreck aus der Berger Law LLP stammt, steht beweissicher fest.


3. Von der Kanzlei Berger Law LLP angewendete Stasi-Methode
"Die Betroffenen wurden psychisch zermürbt, indem ihnen anonyme oder pseudonyme Briefe gesendet, sie durch regelmäßige (nächtliche) Telefonanrufe belästigt, beschimpft und bedroht sowie anrüchige Annoncen oder Bestellungen in ihrem Namen aufgegeben wurden."
Wie wendet die Kanzlei Berger Law LLP diese Stasi-Methode an?

Figur 3: Drohbrief vom 1.10.2012
Ohne behaupten zu wollen, dass dieser Zettel, der am 1. Oktober 2012 in meinem Briefkasten war, direkt von einem Mitarbeiter oder Partner der Kanzlei Berger oder gar von Philipp Berger oder Andreas Buchholz stammt, so fällt doch auf, dass dieser mit dem restlichen Vorgehen perfekt überein stimmt.

Auch zahllose Kommentare, die offensichtlich zu einem guten Teil aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus unter falschen Namen in den Blogs getätigt werden, enthalten Belästigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen. Gleiches findet sich in dem, aus der Kanzlei Berger heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.w...s.com".

Figur 4 und 5: Nicht veröffentlichte, anonyme Drohungen und Schmähungen - die aber offenbar auch von der Kanzlei "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz stammen. Es wird sogar vorgemacht, man habe in meine NVA-Akte Einsicht gehabt. Das das nicht stimmt ergibt sich aus folgendem: Der Kommentierer hat nur - und mit dem falschen Ergebnis - spekuliert, denn die allermeisten Wehrpflichtigen wurden tatsächlich als Gefreite entlassen. Ich jedoch nicht.


Fazit:

Wenn auch nicht alle der in dem Dokument genannten "weichen" Stasi-Methoden angewendet werden, so steht doch fest, dass seitens der Kanzlei Berger ein Teil dieser Methoden angewendet wird. Mit dem Anwaltsberuf ist das jedenfalls nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Figur 6: Die Kanzlei Berger Law LLP bewirbt das deutlich "stasimäßige" Vorgehen, verziert mit dem Bild des angestellten Rechtsanwaltes Christian Hermanns (der damit wahrscheinlich nicht mal zu tun hat),  allen Ernstes als "Litigation PR".

Die angestellten Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP sollten sehr genau prüfen, ob es deren Interessen entspricht, in einer Kanzlei tätig zu sein, deren Vorgehen gegen Euroweb-Kritiker zumindest moralisch arg verpönt ist. Die Feststellung, ob es gesetzlich verpönt ist, die überlasse ich anderen. Ich stelle aber fest: Die genannten Vorgehensweisen sind mindestens dissozial und könnten das berufliche Ansehen der Damen und Herren Angestellten so stark beschädigen, dass es nach einem Niedergang der Euroweb - mit dem der weitere Niedergang der Berger Law LLP schon aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen verbunden wäre - eine angemessene Anstellung zu finden.

Ich rate dazu, den Weg zu gehen, den die anderen acht Kollegen schon genommen haben, denn die Situation wird immer unmöglicher.

Euroweb - Billigsthosting in Bulgarien sicher nicht preisverdächtig

Die Euroweb wirbt ja damit, dass deren Webseiten preisgekrönt seien. Das diese "Preise" von merkwürdigen "Organisationen" vergeben werden und insgesamt so fragwürdig sind wie manch englischer "Adelstitel" habe ich schon beschrieben. Das Billigst-Hosting bei einer bulgarischen Firma ist jedenfalls - außer, dass es für die Euroweb wirklich billig ist - nicht "preisverdächtig" und weil die Webseiten die Übertragung geradezu abstruser Datenmengen erfordern nur noch fragwürdiger und riskanter. Das gilt auch für die "preisgekrönte Webseite des Spielzeugmuseums Ilmenau:
Figur 1: Wie den Besuchern der Webseite des Spielzeugmuseums Ilmenau kann es jederzeit jedem Besucher einer Webseite eines beliebigen "Euroweb-Referenzkunden" ergehen. Grund: Die große Entfernung bis Bulgarien und auf Grund dessen eine gerade nicht besonders stabile Anbindung.
Figur 2: Auch die viel zu großen Dateien der Tanzschule Kettner tröpfeln mit gerade mal 165 bis 341 Kilobyte/s durchs Netz. Mein DSL schafft mehr: die 8,9 MB sollten nach 9 Sekunden längst geladen sein - brauchen aber 52 - auch das ist definitiv eine Folge des Billig-Hostings in Bulgarien.
Figur 3: Daten aus einem deutschen Rechenzentrum (dem der Universität Kassel) kommen 4 bis 10 mal so schnell hier an - und sind - anders die Daten aus dem Serverraum im fernen Bulgarien - nur durch das DSL limitiert.

Kein Wunder, dass die Euroweb auf die eigenen Leistungen nicht vertraut und ihre eigenen Webseiten in seriösen deutschen Rechenzentren hostet: Man will sich die Probleme, für die man den eigenen Kunden richtig viel Geld abnimmt, nicht selbst an den Hals schaffen.

Den "blöden Euroweb-Kunden" (das genau ist der "O-Ton" der dummen, weil tatsächlich geschäftsschädigenden Berichte der Kanzlei Berger Law LLP) kann man das zumuten. Die Referenzkunden sind selbst schuld, denn diese waren so dämlich die Katze im Sack zu kaufen - nicht wahr - Herr Euroweb-Anwalt Philipp Berger?

Fortsetzungsgeschichte: Auge auf beim Notebookkauf (Und noch was zum Thema "Euroweb")

Am 24.07.12 hatte ich berichtet, dass ich die außergerichtliche Vertretung eines Amazon-Kunden wahrgenommen hatte. Der hatte in einem Amazon-Shop ein Notebook bestellt und vom Verkäufer (also nicht von Amazon selbst) "nicht ganz" die bestellte Ware erhalten:
Ich habe dem Verkäufer nach dessen erster Ablehnung, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen (der hat eine Ware geschickt, die mit der Beschreibung des Angebotes nicht übereinstimmt und behauptet, das wäre so angeboten worden...), den Entwurf der Klage geschickt. Schätze sein Anwalt wird ihn heute oder morgen richtig beraten und der Vertrag dann korrekt erfüllt.

Das Doppel des Vertrages kommt von Amazon...
 
"Der Schlosser wirkt!"

Der Verkäufer hat damals ganz schnell eingelenkt und im Austausch für das gesendete Notebook (Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.0 GHz, 2Gb Speicher, Bildschirmauflösung 1280x800 Pixel) das versprochene geschickt: Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.2 GHz, 2Gb Speicher (1 "Riegel"!) , Bildschirmauflösung 1680x1050 Pixel...

Der Austausch erfolgte übrigens noch vor dem 1. August 2012.

Ein wenig tut mir der Verkäufer ja leid. Denn die T61 mit der mittleren (es gab die auch in einer "Bestrafe-Deine-Mitarbeiter-Version" mit 1024x768 Pixel) Bildschirmauflösung sind auch gebraucht tatsächlich nicht unerheblich billiger als die mit der "großen".

Und wer wegen des mindestens 5 Jahre alten Gerätes gähnt: 

209 Euro Kaufpreis
+30 Euro SSD
+30 Euro 4GB Hauptspeicher (ein "Riegel")

Ergibt ein "erzsolides" Notebook (Lob an Lenovo!) mit SSD, 2x2.2GHz, 6GB Arbeitspeicher und 1680x1050 Pixel Auflösung. Wer also meckert, der kann ja mal versuchen für 269 Euro etwas zu bekommen, was auch nur annähernd so solide und leistungsfähig ist, denn alles was man heute neu für unter 600 Euro bekommt ist meiner Meinung nach "Plastikschrott und Elektronikmüll". Die alte Platte (160 GB) wurde in ein Gehäuse für 12 Euro gesteckt und tut ihren Dienst als USB-Medium:

Für Backups. Dank einer USB 3.0 Card (nochmal 16 Euro) gehen die auch sehr schnell - ich hab übrigens xUbuntu installiert: "Für einen sicheren und angenehmen Umgang."

Auf diese ehemalige, 5 Jahre alte Notebookfestplatte (120GB), die jetzt ein transportables Backup-Medium ist, würden immerhin die Webauftritte sämtlicher angeblich 20.000 Kunden des Euroweb-Konzerns passen. 

Und zwar ohne diese zu komprimieren! Ich vermute, das genau wird der Euroweb und deren Anwalt Philipp Berger morgen nicht unerhebliche Probleme bereiten, denn der Euroweb-Konzern labert in seiner Werbung dummes Zeug von wegen einem eigenem "Rechenzentrum" - dass es als solches gar nicht gibt. Es gibt allenfalls einen kleinen Serverraum - und zwar im Billiglohnland Bulgarien...

Figur 1: Der "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld wird über den Ausgang dieses Prozesses wahrscheinlich eisern schweigen. Der passt gewiss nicht zu seinem Hass auf meine Person. Woher er davon weiß? Nun ja. Ich denke er telefoniert viel mit Philipp Berger und beide reiten sich in was rein, dessen Dimensionen beiden unklar sind. Andreas Neuber hatte schon Kriminelle mit äußerst merkwürdigen und "strafrechtlich höchst bedenklichen" Methoden gegen mich vertreten. Er sollte mal überlegen, warum Philipp Berger nicht selbst einlädt - der ist sich nämlich der Tatsache bewusst, dass die Dinge für ihn und seine Mandantin morgen nicht gut stehen und überlässt die Blamage seinem Krefelder Kollegen.


19.11.2012

Fiktion: Heute in der Kanzlei Berger Law LLP

(leicht bearbeitetes) Original: von Anonym, 19.11.2012 um 13:42


Es ist 9:00 Uhr. Der formelle "Rechtsanwalt" Philipp Berger betritt die Kanzlei und hört ein "Guten Morgen, Michi gerBer!" Er kann es nicht zuordnen, erwischt aber einen Mitarbeiter mit der Seite von Thorsten Romaker und einen weiteren mit der Schlosser-Seite auf dem Bildschirm. Gekichere. Während Philipp Berger erst der Blitzgedanke kommt "Fristlos kündigen!" - den er gleich wieder verwirft ("Shit: Dann schreibt dieser Schlosser wieder was von Schrumpfkanzlei.") - hört er aus einer anderen Ecke das geflüsterte "Ligitation PR". Er dreht sich rum und hört (schon wieder von hinten) "Sonntagsarbeit", dann "anonymouse.org". Er dreht sich rum und liest am Flipchart:
  • Elftes Gebot:
    "Und lass Dich vor allem nie erwischen!"
Er knurrt: "Ich habe einen Termin!" und geht ins Café "Luise" - doch dort sitzt schon eine Richterin mit einem Vertreter der Anwaltskammer und beide sprechen darüber ob es mit dem Beruf vereinbar ist wenn ein Rechtsanwalt die "Ligitation PR" durch Kommentare voller Lügen und unter falschem Namen und sogar in Blogs wie "gerichtsreporterin.w...p.com" betreibt.

Philipp Berger beteiligt sich lieber nicht an diesem Gespräch. Er beschließt die Überstunden vom Sonntag, dem 18.11.2012 abzusetzen - zu Hause in Niederkrüchten hat er ja auch Internet. "Leckt mich doch alle am Arsch..." denkt er sich - während in der Kanzlei eifrig Online-Jobabgebote für Juristen und Kanzleihelfer abgerufen werden.

Andreas Buchholz sinniert über die Zukunft, da klingelt das Telefon: Christoph Preuß ist dran und schreit:
"Hör mal: Ich bezahle der Kanzlei wohl zu viel. Sich Sonntags in die Kanzlei zu setzen und beim Kommentieren unter falschen Namen erwischen zu lassen habe ich nicht bestellt! - Was macht der Berger eigentlich, warum kann ich den nicht sprechen? Versteckt der sich jetzt oder WAS?"
"Leckt mich doch alle mal..." denkt der Andreas Buchholz sich, sagt aber "IHR habt mir DEN vorgesetzt und jetzt brüllt IHR mich an? Der Berger hat selbst ein Handy und ich bin kein Hellseher!" Er knallt den Hörer auf die Gabel und sieht im BGB nach wie er am schnellsten aus der "Partnerschaft" rauskommt.

"Wer, ja wer wird mich jetzt noch nehmen, wo eine Google-Suche jedem klar macht, was ich jahrelang mitgemacht habe?" fragt er sich. Er schaltet den Rechner mit einem wütendem Fußtritt aus und geht nach Hause.

Muss ja keiner sehen, dass auch er sich einen neuen Job sucht.

Figur 1: Es gibt auch Minuten, in denen dieser Artikel nicht abgerufen wird.

18.11.2012

Der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP erschließt sich manches nicht!

Vor kurzem habe ich über den Offenen Brief des Anwaltes Thorsten Wachs an Philipp Berger und über die darin enthaltenen Verzichte, Klagerücknahmen, Anerkenntnisse, Versäumnisurteile zum Nachteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchter berichtet. Schon früher habe ich berichtet, dass der Blog "gerichtsreporterin.w...p.com", in welchen wüste Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen zum Nachteil von Kritikern der Euroweb ausgestoßen und verbreitet werden, erweislich aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus geführt wird.

Philipp Berger wendet sich beharrlich dagegen, wenn ich auch nur denke, dass sein Handeln einen, unter psychischen Aspekten gesehen, recht merkwürdigen Eindruck macht. 

Dabei wird das immer offensichtlicher!

Bei Thorsten Romaker ging zu dem erwähnten offenen Brief nun ein Kommentar ein, von dem ich folgenden Auszug wiedergebe:
"Beim Berger haben meine Frau und ich dann eine Auflistung mit Urteilen gefunden, das ist also das Gegenstück zu der Liste von Herrn Wachs, den Sie in Ihrem Blog einen Gastbeitrag schreiben lassen und dessen Worte sich mir ebenfalls nicht erschließen."
Das schrieb am Sonntag(!), dem 18.11.2012 um 11:15 ein "Michi Gerber".

Offensichtlich hat der "Michi Gerber" vergessen, einen anonymisierenden Proxy zu nutzen - denn der Kommentar kam, so der Bericht des Thorsten Romaker, von der IP-Adresse 217.5.171.122. Und die gehört der Kanzlei Berger Law LLP - eingerichtet und verwaltet von einem Tochterunternehmen der Euroweb. Da sollte ich den Herrn Philipp (Karl) Berger (oder "gerBer"?) wohl künftig mit "Michi" anreden. Unter diesem Name und anderen Sockenpuppen betreibt die Kanzlei Berger Law LLP also das Kritikerbashing - und zwar im Auftrag der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher.


Womöglich möchte der feine Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Mitgesellschafter Andreas Buchholz auch eine Verfügung erwirken, wonach alle Euroweb-kritschen Webseiten künftig am Anfang jeder Seite folgendes PHP-Sniplet zu verwenden haben:

<?php
if ('217.5.171.122'==$_SERVER['REMOTE_ADDR']) {
die ("Herr Philipp Berger, Herr Andreas Buchholz - oder wer auch immer in der Berger-Law-LLP: Bitte schalten Sie den anonymisierenden Proxy ein! Sie machen sich sonst durch Ihre Kommentare noch lächerlicher als es selbst mir wünschenswert erscheint!");
}
?>


Mit diesem drastischen Wunsch muss er sich aber unbedingt an den krassen Richter Kress vom LG Köln wenden. Der wird das, "Recht hin - Gesetz her", sicher gern ermöglichen.

Markus Wolf - "Rundfunkreporter" auf Phoenix (Alles Stasi oder was?)

Markus Johannes („Mischa“) Wolf (* 19. Januar 1923 in Hechingen, Hohenzollernsche Lande; † 9. November 2006 in Berlin) leitete 34 Jahre, von 1952 bis 1986, die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), den Auslandsnachrichtendienst im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR.

Ich hätte nie gedacht, dass ein öffentlich-"rechtlicher"Fernsehsender der Bundesrepublik Deutschland mir diesen Stasi-Butze mal als "Rundfunkreporter" vorstellt. Geschehen ist es am 18.11.2012. Zum Glück ist er tot, denn sonst müsste ich Angst haben, dass er vor dem LG Köln, dem LG Berlin oder dem LG Hamburg gegen diesen Bericht klagt und von einem der dort das Geld der Steuerzahler vernichtenden Richtern Rechtsbeugern auch noch "Recht" bekommt.

Euroweb-Bewertung bei Kununu

Bevor der Herr Philipp Berger an kununu schreibt und behauptet, dass das alles nicht wahr sei:

Kurz gefasst: 

Bezahlung: "Unterbezahlt."
Aufgaben: "Schnöde Serienarbeit."
Qualitätsanspruch: "Nur die Menge zählt!"
Greyheads im Unternehmen: "Gibtsnich!"
Sozialbewusstsein: "Was ist das?"
Umweltbewusstsein: "Wir dürfen zu Hause den Müll trennen."
Ansehen des Unternehmens: "Unter aller Sau!"

15.11.2012

Wie zu alten DOS-Zeiten....

Grafische Oberflächen sind zwar sehr nett, aber manchmal einfach zu umständlich, so z.B. beim Drucken von Programmausgaben, die üblicherweise direkt am Prompt erfolgen. Manchmal braucht man solche Ausdrucke - und womöglich viele davon. Bei mir kommt das vor. Entweder gibt man dem Drucker jedesmal alle Optionen vor oder man baut sich ein kleines Skript:

Ich habe das folgende unter ~/bin/lpr_mit_rand gespeichert und mit dem Recht zum Ausführen versehen:

#! /usr/bin/perl

my $line;
my $file;
my $args;
my $anzahl;

$args = $#ARGV + 1;
if (1==$args) {
  $anzahl=int($ARGV[0]);
} else {
  $anzahl=1;
}

while ($line=<STDIN>) {
   $file.=$line;
}
system ("echo '$file' | lpr -o page-left=100 -o page-top=30 -o wrap=true -# $anzahl");

Das macht nichts weiter, als die Daten entgegen zu nehmen und mit der Einstellung eines Randes sowie ggf. Zeilenumbrüchen auf dem Standarddrucker auszudrucken.

Mit einem "whois euroweb.bg | lpr_mit_rand" erhalte ich dann folgendes Ergebnis:


Wenn ich eine Anzahl übergebe ("whois euroweb.bg | lpr_mit_rand 3"), dann kommt auch diese Zahl an Ausdrucken. Ist doch viel hübscher und viel besser abheftbar als wenn alles an den linken Rand gequetscht wird: Oder? Und bequem ist es auch.

Ein wenig Euroweb ist natürlich auch dabei. Allerdings nur für Hardcore-Bescheidwisser.

Ein von der Euroweb/Kanzlei Berger genannter Zeuge wird schon bald sehr interessante Fragen zu beantworten haben. Falls er denn nach Düsseldorf kommt.

14.11.2012

Ja da leckts mia am Arschn! Noch eine "wertvolle" Unterlassungserklärung...

Ein auch nur halbwegs seriöses Unternehmen würde das  nicht tun. Anders die Euroweb Internet GmbH. Durch eine beim Vertragsabschluss von den Mitarbeitern abgepresste Unterschrift will die Euroweb verhindern, dass die betrügerischen Grundlagen derer Tätigkeit (namentlich die systematische arglistige Täuschung) vor Gericht und und in der Presse belegbar wird:
 
Beleg für systematische arglistige Täuschung seitens der Euroweb Internet GmbH?
Figur 1: Das Strafversprechen aus dieser insgesamt und absolut lächerlichen "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" ist nicht durchsetzbar. Ansichtsache ist, ist ob das Verlangen nach dieser Unterschrift ein Akt der Verzweiflung oder gerade ein Beleg dafür ist, dass die arglistige Täuschung der "Referenzkunden" durch die Euroweb Internet GmbH tatsächlich systematisch erfolgt.

Warum das Strafversprechen nicht durchsetzbar ist:
  1. Insbesondere durch den Punkt 4 räumt die Euroweb geradezu ein, die Unterschrift von den Arbeitssuchenden erpresst zu haben. Die Erklärung ist so "unanfechtbar" wie ein "Ich erkläre nicht gefoltert worden zu sein" unter dem Protokoll einer Aussage im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Ich sag dazu mal: "Dämlicher geht es kaum noch!"
  2. Das Vertragsstrafeversprechen entspricht der Höhe nach genau 6 prekären Monatsgehältern und ist gerade deshalb nicht durchsetzbar - 1000 Euro Gehalt zahlt die Euroweb den Außendiensten über die Subunternehmen. Inklusive Mehrarbeit und Überstunden übrigens - was für ein erbärmliches Salär! Wer einen solchen Arbeitsvertrag annimmt, der ist wirklich verzweifelt - und deshalb erpressbar.
  3. Die Unterlassungserklärung ist ausdrücklich zeitlich nicht begrenzt und viel zu umfassend.
Da ich gerade über Euroweb-Interna berichte: Christian Stein von der Euroweb/WAZ Onlineservice sollte besser auf sein tolles Mac-Book aufpassen und nicht überall online gehen, wo es gerade ein freies oder kostenloses Netzwerk (WLAN) gibt. Ich finde den Geiz sogar geil, und ich werde es jetzt brav unterlassen der Euroweb ein Sicherheitsseminar mit dem Titel "Mit einem Notebook voller Betriebsgeheimnisse in der Wildnis des Internets" per Email anzubieten.

Das sollen die doch kaufen, wo sie wollen. Meinetwegen bei einem selbst ernannten "MySQL-Guru" in Bulgarien.

Noch was, meine Herren Preuß und Fratzscher: Der Anwalt, der die obige Unterlassungserklärung verfasst hat, der ist eine Niete im Talar. Ein "Kinderschreck" gewissermaßen, der schon im Konflikt mit einem einfachem Schlosser untergeht wie einst die Flotte der Perser bei Salamis.

12.11.2012

Wie ein kleiner Schlosser die gar großartige Berger Law LLP vorführte - eine kleine Einführung in § 93 ZPO und was der "Rechtsanwalt" Philipp Berger noch so verbockte

Eine kleine Einführung in § 93 ZPO

Am 6.10.2012 schrieb ich an die Euroweb Internet GmbH um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Erstens wollte ich im Interesse deren Kunden auf die erhebliche Sicherheitslücke aufmerksam machen und zweitens um sicher zu stellen das ich nachweisen kann wann denn die Euroweb von dem Artikel Kenntnis hatte. Da ich durchaus Humor habe bot ich der Euroweb an, ein "Seminar über Sicherheitsfragen beim "Webdesign" durchzuführen.Wer (angeblich) daran glaubt, dass ich das Seminarangebot auch nur im Geringsten ernsthaft gemeint habe (daran kann man nur angeblich glauben) - der ist aus meiner Sicht strohdumm, ein Lügner oder beides. Hier das Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich biete Ihnen an, ein Seminar über Sicherheitsfragen beim "Webdesign" durchzuführen.

Das Seminar ist offensichtlich _dringend_ notwendig, denn Sie haben nach wie vor zum Nachteil Ihrer Kunden eine erhebliche und gefährliche Sicherheitslücke. Siehe:

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/10/euroweb-kunden-leben-weiterhin.html

Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie _erheblich_ interessiert sind.

Im Seminar biete ich einen theoretischem Teil und praktische Übungen sowie die Lösung konkreter Probleme.

Kosten:

Meine Honorarforderung liegt bei nur 1200 Euro (netto) pro Tag (09-16 Uhr, die üblichen Pausen für Kaffee und Tischzeiten) für bis zu 3 Teilnehmer bei mindestens 3 Schulungstagen/Monat in Kassel. Schulungsraum, Rechner oder Notebooks, Beamer und Netzzugang. ggf. Catering kosten extra oder sind von Ihnen zu stellen. Bei einer Schulung außerhalb von Kassel sind Reisekosten (ICE, Nahverkehr, Taxi) und Hotel (3 Sterne) von Ihnen zu übernehmen oder auf ihre Kosten zu buchen.

Die angegebenen Netto-Preise gelten nur für die Euroweb und nur diese Woche - weil ich gerade Referenzkunden suche...

Ich arbeite nur gegen Vorkasse. In Ihrem Fall: Bargeld.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
(Großhirn an Kleinhirn: "Wie ernst kann denn so ein 'tolles Angebot' sein, welches von einem Prozessgegner kommt?")



Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger aus Niederkrüchten/Düsseldorf meinte, er könnte dieses Mail als Widerklage zu einer Klage in Düsseldorf ins Rennen werfen - wohl um dann über den "Sieg" zu berichten und mich als "Spammer" zu verleumden und formulierte wie folgt:


Von so einem Anwalt vertreten "verliert" man jedoch Prozesse bevor diese richtig losgehen. Denn als Schlosser ist mir jedenfalls § 93 ZPO gut bekannt:
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Freilich hätte ich der Klage entgegentreten können, weil die Werbung ja auch für die Euroweb erkennbar weder ernst gemeint war, noch ernst genommen wurde (siehe unten) - die Widerklage aber auf das Unterlassen von Werbung gerichtet war. Aber manchmal übernehmen Aliens die Gerichtsbarkeit. Deshalb ging ich auf "Nummer sicher": Da die Euroweb vorher nicht abgemahnt hatte habe ich (per Fax und Einschreiben) sofort nachdem mir die Widerklage bekannt wurde - in der wurde der Unterlassungsanspruch ja erstmals erhoben - die Unterlassungserklärung abgegeben. Die Telefaxe und die Einschreiben (je an die Euroweb und die, diese in der Sache vertretende Berger Law LLP gesendet) kamen an. Nachweis durch Faxbeleg und und Post AG. Bei einem solchen vierfachen Versand nützen da auch die, sogar aus der Erfahrung im gleichen Verfahren heraus zu erwartenden Lügen und das Bestreiten vor Gericht nichts mehr. Ich habe mich erfolgreich mit Gravenreuth "gekloppt" - Philipp Berger sollte wissen (und auch begreifen), dass ich jedenfalls keine "Nulpe" bin.

Denn ich kann ja gut darauf verzichten, dass die Euroweb Internet GmbH von mir Hinweise auf Sicherheitsmängel bekommt - und noch mehr kann ich darauf verzichten solche Hinweise spaßeshalber in ein "Schulungsangebot" zu kleiden, welches ich ja ohnehin nicht ernst meine und das zudem in einem tiefen Gegensatz zu der Bergerschen Behauptung (im selben Schriftsatz!) steht, ich wolle die Euroweb "zerstören":
Bild: Philipp Berger himself am 29.10.2012 mit der "ambitionierten Behauptung", ich wolle die Euroweb zerstört wissen. Im gleichen Schriftsatz behauptet er, ich würde der selben Firma meine Dienstleistungen anbieten. Ich denke, der hat(te) entweder zu viel Papier vorrätig oder er hält das Gericht für doof.

Dann muss die Euroweb eben täglich hier schauen, was ich so fand.

Und die Euroweb darf durch das Versäumnis des Philipp Berger von der Berger Law LLP, der es nicht für nötig hielt, vor der Erhebung der Widerklage abzumahnen und den Prozess zu vermeiden, mal wieder Prozesskosten zahlen. So ist das eben, wenn man sich selbst für einen tollen Anwalt und einen Schlosser, außerdem das Gericht für dumm hält und meint, man komme im vollem Galopp mit dem Kopf durch die Wand.

Das ich auf einer Webseite für den Fall ungeprüfter oder willkürlicher und unberechtigter Abmahnungen Konsequenzen androhe hat darauf keinen Einfluss, denn selbstverständlich hat ein die Abmahnung aussprechender die erhobenen Ansprüche auf deren Berechtigung zu prüfen - sonst läuft der ja auch in die Gefahr hinsichtlich einer negativen Feststellung verklagt zu werden.

Was der "Rechtsanwalt" Philipp Berger noch so verbockte


Im Verfahren geht es eigentlich darum, ob die Euroweb damit werben darf, dass diese die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum hoste.

Da die Euroweb tatsächlich gar kein Rechenzentrum hat wird das auch verboten bleiben. Und ferner wird der Euroweb wohl auch verboten werden, dass diese behauptet, dass dieses und die eigenen Server die Abrufbarkeit der Webseiten garantieren.  Philipp Berger wusste darauf nicht viel zu entgegnen und was er entgegnete war absolut kontraproduktiv. So behauptete er, die Euroweb habe einen Serverausfall von einer Woche (von dem ich ohne seine, die Interessen seines Mandanten Euroweb nachweislich verletzende Veröffentlichung nicht erfahren hätte!) nicht bemerkt:
Tja. Wenn der Fehler nicht bemerkt wurde - weshalb die Euroweb ja keine Kenntnis von dem mehr als eine Woche andauernden Ausfall hatte, dann ist es mit der angeblichen Garantie wohl Essig. Dieses Werbeversprechen der Euroweb ist unwahr und irreführend.

Berger Law LLP spricht von "vertragswidriger Minder- oder Schlechterfüllung" seitens der Euroweb


Übrigens: So steht der Anwalt Berger zu den Werbeversprechen der Euroweb:
Der Eurowebanwalt Philipp Berger nennt den krassen Gegensatz zwischen den Versprechen der Euroweb und den, den Referenzkunden gebotenen Tatsachen also selbst "vertragswidrige Minder- oder Schlechterfüllung". Die Euroweb Internet GmbH wird freuen, dass er sich so äußerte und dass ich das veröffentliche.

Das Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf und das sonstige Verhalten des Philipp Berger wird immer mehr zu einem Beispiel wie ein "Rechtsanwalt" die Interessen seiner Mandanten nachhaltig schädigen kann:
  1. Philipp Berger bedient durch unnötige und offenbar naseweise Veröffentlichungen die Interessen der Gegner, in dem er diesen nicht mehr weglügbare Argumente liefert.
  2. Philipp Berger verärgert das Gericht durch offensichtliche Lügen und das Eröffnen von Nebenkriegsschauplätzen.
  3. Philipp Berger klagt ohne abzumahnen und verursacht seinen Mandanten dadurch Kosten - und zwar offenbar ohne darüber nachzudenken, dass der Gegner die Unterlassungserklärung ohne Schaden abgeben kann und das auch wird.
  4. Philipp Berger liefert der Gegenseite unfreiwillig und offensichtlich ohne sich über die Rechtsprechung zu informieren oder über die Folgen nachzudenken weitere Argumente (z.B. "keine Kenntnis von einem Fehler").
  5. Ohne Not lässt Philipp Berger sich über "vertragswidrige Minder- und Schlechtleistungen" der Euroweb aus - die zudem seitens der Euroweb von vorn herein angelegt sind.
  6. Philipp Berger ist offenbar nicht in der Lage seiner Mandantin Euroweb in deren Interesse die Abgabe der allfälligen Unterlassungserklärung abzuringen um den sinnlosen, rufschädlichen und nicht gewinnbaren Prozess zu ersparen.
  7. Philipp Berger provoziert durch öffentliche Lügen eine, den Ruf der Mandantin geradezu vernichtenden Richtigstellung des gegnerischen Anwaltes.
  8. Philipp Berger verlängert und provoziert durch die Veröffentlichung von Herabwürdigungen des Gegners eine, für die Mandantin negative Berichterstattung
  9. Philipp Berger konterkariert durch sein Verhalten § 3 BORA (Mandanten "konfliktvermeidend und streitschlichtend" zu begleiten) - denn er sucht geradezu "Stunk", er provoziert Widerstand und für ihn und die Mandantin rufschädliche Entgegnungen. Er nennt es "Litigation PR" - deren Effekt ist vorliegend, weil schlecht gemacht, aber vor allem "in den eigenen Hosen" zu suchen.
  10. Philipp Berger widerlegt durch seine Veröffentlichungen die von der Euroweb verbreitete Mär, dass die Euroweb mit kündigungswilligen Kunden einvernehmliche Lösungen anstrebe, in dem er veröffentlicht, dass er trotz Nichtleistung auf Grund der Kündigung auf praktisch die volle, im Vertrag vereinbarte Summe klagt. Das ist absolut rufschädlich, was aber offenbar weder der "Rechtsanwalt" noch die Geschäftsführer der Euroweb erkennen. Die kognitiven Fähigkeiten scheinen ganz erheblichen Schaden genommen zu haben.
Philipp Berger schädigt also seine Mandantin durch unsachgemäße Tätigkeit und muss sich einige Kritik wegen des Mindereinsatzes der wohl einst vorhandenen Intelligenz (er hat ja die Staatsexamen bestanden) gefallen lassen. Aber die Euroweb wird die Handlungen nach Nr. 2., 3. und 7.bis 10. wohl sogar bestellt haben - und schädigt dadurch den eigenen Ruf mutmaßlich selbst - und zwar bis auf die Knochen.

So dumm wie diese mutmaßlichen Bestellungen durch die Euroweb auch erscheinen mögen: Ich hätte diesen Anwalt längst rausgeworfen. Warum das die Euroweb NICHT tut steht allerdings NICHT in den Sternen.

Mir jedenfalls kommt die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP zunehmend vor, als seien diese ein "Blamageverein auf Gegenseitigkeit"

Mal ganz ehrlich: Ich, ein Schlosser, glaube nicht, dass mir der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten / Düsseldorf geistig oder sonst wie gewachsen ist. Die Euroweb erscheint mir jedenfalls sehr schlecht beraten und sollte sich so langsam mal einen Rechtsanwalt suchen der auch andere als "Euroweb-Erfahrungen" hat, sich nicht großkotzig öffentlich oder vor Gericht "vermault", sich nicht beim Lügen erwischen lässt und Prozesse vor dem BGH nicht dadurch "prägt", dass er diese samt und sämtlich verliert. Die bisherigen Ergebnisse der Tätigkeit des Philipp Berger sind jedenfalls keineswegs positiv und schlagen sich meiner Ansicht nach schon deutlich negativ in den Bilanzen der Euroweb nieder.

11.11.2012

Diesen Artikel habe ich unaufgefordert am 27.07.2015 gelöscht


Grund: Darin wurde der Name eines Anwaltes genannt, der einst für die Kanzlei Berger und also die Euroweb tätig war.

Auch gab es ein nettes Bildschirmfoto, welches aufzeigte, dass die Euroweb Internet GmbH sogar die Webseite der eigenen Anwälte "versaubeutelte", konkret ein Foto breiter anzeigte als es eigentlich war. Hierdurch wurde der Anwalt H. unvorteilhaft dargestellt, was ich tapfer dokumentierte.

Eine Abmahnung oder Aufforderung und auch eine Beschwerde erfolgte wohl anno 2011 - aber jedenfalls nicht in zeitlicher Nähe zum Löschen.

(Aber man muss derlei nicht grundlos mehrere Jahre lang veröffentlichen.)


08.11.2012

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Düsseldorf / Niederkrüchten lügt doch!

Einleitende Warnung:

Für den Fall, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Schuberstr. 2, Niederkrüchten, Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf), es auch nur wagt, wegen dieses Artikels abzumahnen oder sich zu beschweren kündige ich ihm negative Feststellungsklage an. Wer, wie er (also auch und gerade als "Rechtsanwalt"), in der Absicht der Eigenbewerbung öffentlich und sogar in Pressemitteilungen, also wiederholt, aktiv und massiv verbreitend, zudem auch zielgerichtet und mit vollem Vorsatz lügt, der muss es auch hinnehmen wenn dieses ihm in der Öffentlichkeit mit harten Worten angekreidet wird. (So das OLG Hamburg[sic!] zwar milder aber sinngemäß an seinen Kollegen Günter Freiherr von Gravenreuth - Ich war an der Sache indirekt beteiligt)

Karikatur: "Philipp Berger (Berger Law LLP) mit als Spezialwerkzeug für die Anpassung der Wahrheit an die Wünsche des Euroweb-Konzerns"
Zeichnung: Gisele de la Merde, Verlag Pipiweb

So berichtet - lügend - Philipp Berger, der von sich allen Ernstes behauptet, er sei "kein Lügner", auf den Webseiten der "Berger Law LLP":

Der Rechtsanwalt Phillip Karl Berger aus Niederkrüchten lügt doch!
Bildschirmfoto: Philipp Karl Berger macht in Täuschungsabsicht vor, das Kammergericht Berlin habe die arglistige Täuschung verneint. Er nennt die Webstyle GmbH beim Namen, also hat diese den Bericht auch "bestellt". Diese und weitere gleichartige Auftragslügen (auch im Auftrag der Euroweb Internet GmbH) lässt der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger dann von einer "Journalistin" Sabine Meuter, die in der "Berger Law LLP" als Pressesprecherin arbeitet, in zahlreichen Presseportalen verbreiten.
Das, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, ist nichts anderes  als eine 
"SCHEISS-LÜGE"!


Ich zitiere aus dem offenen Brief des Rechtsanwalts Wachs an den Anwalt Philipp Berger, veröffentlicht auf Referenzkunden.info
"Um einen ganz maßgeblichen Punkt vorab hervorzuheben: Das Kammergericht Berlin (für die Nichtjuristen: das Oberlandesgericht des Landes Berlin) hat eine arglistige Täuschung bejaht!

Ebenso hat im Übrigen auch kurz zuvor das OLG Hamm in seiner mündlichen Verhandlung vom 15.08.2012 keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, dass eine arglistige Täuschung vorliege, OLG Hamm, I – 12 U 54/12. Wörtlich führte der Senatsvorsitzende aus, die arglistige Täuschung springe einen direkt an, „arglistiger geht es ja gar nicht“. Wie Sie sicherlich wissen, hat Rechtsanwalt Buchholz in dem dortigen Verfahren ebenso höchsteilig die Berufung zurückgenommen, wie Sie selbst in dem Verfahren vor dem KG Berlin."

Besonders eindrucksvoll finde ich folgendes Zitat:
"Der Senatsvorsitzende des OLG Hamm wies darauf hin, er würde „sehr gerne ein Urteil schreiben, damit Sie dies auch mal von einem Oberlandesgericht bestätigt erhalten. Das können Sie dann ins Internet stellen!“ waren die abschließenden Worte des Senatsvorsitzenden."
Im offenen Brief des Rechtsanwaltes Thorsten Wachs an den "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Chef der Berger Law LLP Düsseldorf  findet sich zu dem eine eindrucksvolle Liste von Klagerücknahmen, Verzichten, Anerkenntnissen, Versäumnisurteilen - Verfahren, welche die Berger Law LLP für die Euroweb, die Webstyle und andere Firmen der Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher verlor - Ein Wort darüber verlor der Herr "Rechtsanwalt", der vormacht, nur im sachlichen Interesse über juristische Belange zu berichten, natürlich nicht - es sei denn er hat (wie oben sichtbar) über das Verfahren gelogen.

Die "Shitlist":
  1. Verzichtsurteil LG Düsseldorf vom 17.06.2011, 22 S 1/11
  2. Berufungsrücknahme in dem Verfahren OLG Düsseldorf, I-23 U 60/11 (Klage Euroweb vollständig abgewiesen)
  3. Berufungsrücknahme in dem Verfahren LG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012, 23 S 305/09
  4. Verzichtsurteil LG Düsseldorf vom 11.01.2012, 23 S 224/10 (Klage EW vollständig abgewiesen)
  5. Verzichtsurteil LG Düsseldorf vom 11.01.2012, 23 S 300/10 (Klage EW vollständig abgewiesen)
  6. Verzichtsurteil LG Düsseldorf vom 11.01.2012, 23 S 372/09 (Klage EW vollständig abgewiesen)
  7. Versäumnisurteil LG Düsseldorf vom 22.12.2011, 21 S 204/10
  8. Verzichts- und Anerkenntnisurteil LG Düsseldorf vom 03.02.2012, 7 O 174/11
  9. Klagerücknahme in dem Verfahren LG Düsseldorf, 14d O 134/11
  10. Versäumnisurteil AG Düsseldorf vom 23.02.2012, 27 C 14908/12 (Euroweb zur Rückzahlung i.H.v. 4.235,21 EUR nebst Zinsen verpflichtet)
  11. Versäumnisurteil LG Kiel vom 13.02.2012, 2 O 231/11 (Klage vollständig abgewiesen)
  12. Anerkenntnisurteil LG Düsseldorf vom 15.02.2012, 18c O 37/11 (Euroweb u.a. zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt)
  13. Berufungsrücknahme in dem Verfahren OLG Düsseldorf, I – 5 U 105/11 (Klage vollständig abgewiesen)
  14. Klagerücknahme in dem Verfahren LG Düsseldorf, 13 O 237/11
  15. Klagerücknahme und Klageverzicht in dem Verfahren LG Düsseldorf, 6 O 349/11
  16. Klagerücknahme und Klageverzicht in dem Verfahren LG Düsseldorf, 18b O 32/11
  17. Klagerücknahme und Klageverzicht in dem Verfahren LG Berlin, 33 O 484/11
  18. Negative Feststellungsklage beiderseitig für erledigt erklärt, nachdem Webstyle erst im Verfahren Kalkulation vorgelegt hat, Kosten des Verfahrens sind Webstyle zu 100% auferlegt worden, LG Berlin, Beschluss vom 14.06.2012, 9 O 317/11
  19. 2. Versäumnisurteil LG Düsseldorf vom 14.06.2012, 21 S 204/10
  20. Versäumnisurteil  AG Düsseldorf vom 05.09.2012, 42 C 15263/11 (Euroweb zur Rückzahlung i.H.v. 3.806,81 EUR nebst Zinsen verurteilt)
  21. Berufungsrücknahme in dem Verfahren OLG Düsseldorf, I – 23 U 171/11 (Klage Euroweb vollständig abgewiesen)
  22. Versäumnisurteil LG Düsseldorf, 14 e O 101/12
  23. Anerkenntnis in dem Verfahren OLG Düsseldorf, I – 5 U 140/12 (Euroweb zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt)
  24. Versäumnisurteil, LG Düsseldorf vom 12.09.2012, 16 O 167/12 (Euroweb zur Rückzahlung i.H.v. 4.325,21 EUR nebst Zinsen verurteilt)
  25. Rückzahlung Euroweb i.H.v. 4.051,88 EUR 3 Tage vor mündlicher Verhandlung, LG Düsseldorf, 18c O 24/12
  26. Berufungsrücknahme + Anerkenntnis, KG Berlin, 23.10.2012, 7 U 225/11 (Klage des Mandanten voll umfänglich erfolgreich; Widerklage Webstyle voll umfänglich gescheitert)
Das ist nur die Liste der Urteile, die der Rechtsanwalt Wachs erstritten hat. Wir wissen, es gibt davon weitere. (Gemeint: Rechtsanwälte, Listen und Urteile!)

Über all diese Sachen hat der Philipp Berger aus Niederkrüchten, der im Auftrag des Euroweb-Konzerns und für kleines Geld seit Jahren die Gerichte und auch die Öffentlichkeit notorisch belügt und täuscht, kein wahres Wort verloren.

Der Philipp Berger ist ja sowas von ein
"Gewinner"...

...vor allem aber ein Schaumschläger, der durch seine notorisch unwahren und tendenziösen "Pressemitteilungen" Widerspruch provoziert. 


Hinweis auf den nächsten Artikel:

Der nächste Artikel trägt den Arbeitstitel "Wie ein kleiner Schlosser die gar großartige Berger Law LLP vorführte - eine kleine Einführung in § 93 ZPO". Falls nichts dazwischen kommt.