23.11.2012
Meta Productions und Sat.1 gewinnen gegen Katja Günter
Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das Foto der damaligen Inkasso-Anwältin Katja Günter, die Forderungen in
Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet
durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die
Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die
Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen mit Erfolg wehrten.
1 Kommentar:
Gratulation zu dem Urteil und der erfolgreichen Abwehr des Angriffs auf die Meinungsfreiheit sowie der journalistischen Freiheit, Mißstände aufzudecken und zu veröffentlichen.
Das zeigt einmal mehr das wahre Gesicht gewisser mindestens anwaltlich vertretener krimineller Kreise. Eigentlich hätte so eine Klage gar nicht zugelassen werden dürfen, weil von vornherein klar war, dass der Anspruch von Millionen abgezockten Bürgern auf Veröffentlichung der Hinterleute höher liegt, als der Wunsch der Einzelnen ihr Konterfei aus der Veröffentlichung herauszuhalten. Wie gesagt, sie war damals eben aufgrund der millionenfachen Abzocke mindestens eine relative Person des öffentlichen Interesses.
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