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31.10.2013

Im Dutzendpack:Euroweb-Anwalt Philipp Berger lügt und schwört falsch - Missbrauch des DCMA

"Bei dem fraglichen urheberrechtlich geschützten Material handelt es sich um eine von der Firma Euroweb Internet GmbH erstellt Homepage, an der sie ein Urheberrecht innehat. Die Homepage darf von Ihnen nicht, auch nicht ausschnittweise, verbreitet oder vervielfältigt werden."
Diese bewusste und aggressive Lüge findet sich dutzendfach in DCMA-Beschwerden des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") für die Euroweb.

Bei den Beschwerden handelt es sich um solche bezüglich von Bildschirmfotos von fehlerhaften Webseiten, welche die Euroweb Internet GmbH für "Referenzkunden" erstellt hatte. Diese Bildschirmfotos sind aber legal und dürfen sehr wohl verbreitet werden, was der Philipp Berger - immerhin ist er Jurist - auch sehr genau wusste!

Erweislich hat die Organisation Euroweb/Berger (jetzt Buchholz & Kollegen)  anstatt die Fehler schnellstmöglich zu beseitigen und sich bei den Kunden zu entschuldigen einige Mühe darauf verwendet um auf rechtswidrige Weise (Vormachen falscher Tatsachen) die Berichte los zu werden und dabei auch vor falschen Schwüren des ohnehin an weiteren Straftaten zu Gunsten der Euroweb beteiligten "Hausanwaltes" Philipp Berger nicht zurück geschreckt:
"I swear, under penalty of perjury, that the information in the notification is accurate and that I am the copyright owner or am authorized to act on behalf of the owner of an exclusive right that is allegedly infringed. [checked]"
Übersetzt:
"Ich schwöre, unter der Strafe des Meineids, dass die Informationen in der Benachrichtigung korrekt sind und dass ich der Inhaber des Urheberrechts bzw. berechtigt bin, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts, das angeblich verletzt wird, zu handeln. [Haken gesetzt]"
Das kann man alles bei http://www.chillingeffects.org/search.cgi finden, wenn man "Euroweb" als Suchbegriff eingibt.

Es sind mehrere Dutzend solcher verlogener Beschwerden. Auf Grund dieser - und wegen der zahlreichen mir bekannten früheren Lügen des Philipp Berger (öffentlich und auch vor Gerichten) halte ich Philipp Berger nunmehr für einen Lügner. Und auch noch zu schwören - das empfinde ich als dreist und kriminell.

Ich rate Philipp Karl Berger deshalb von Reisen in die USA ab. Er hat Google belogen, die sitzen dort. Sein vorsätzlich falscher Schwur ist dort auch strafbar.

Auch der Begünstigte  dieser falschen Schwüre, Christoph Preuß, GF der Euroweb, ist offenbar nach Ansicht der GStA Frankfurt zu kriminell um ihn wegen eines solchen "Lapsus" wie Meineid noch zu betrafen.