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17.01.2026

Weitere Fluchtankündigung des „DüQuaNaaZ“ Andreas Skrziepietz, Hannover
Über „Schwein und Eiche“

Bildschirmfoto: Nun weiß die Staatsanwaltschaft in Hannover (und sicher auch bald die Polizei) wo der „DüQuaNaaZ“ („dümmsterQuaknazi aller Zeiten“) abzuholen ist.

Der im Hinblick auf die beeindruckende Dichte (und Inhalt) von Verurteilungen, Strafbefehlen und Anklagen als geistig erheblich gestörter Intensivtäter anzusehende Andreas Skrziepietz ist tatsächlich so dumm, seine bereits am 09.12.2025 veröffentlichte Fluchtankündigung nochmals zu bekräftigen.

Die Öffentlichkeit musste er auch nicht noch einmal davon überzeugen, dass er ein Querulant ist. Im Übrigen sind seine blöden Verleumdungen und Beleidigungen gegenüber Dritten recht selten geworden, seit er sich (wie das sprichwörtliche Schwein, das sich an einer Eiche reibt) an mir abarbeitet. Das ist gut.

Dazu, dass Andreas Skrziepietz den Gedanke trägt, in die USA fliehen zu wollen, habe ich an anderer Stelle geschrieben.

18.10.2025

Andreas, der heulende Prozesshansel
Eine Lachgeschichte mit fünf Bildschirmfotos

 Über Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) ist alles wichtige bekannt. Dachte ich.

Ich kann hier nur vermuten, denn ich fand dazu nichts im Web. Womöglich hat er also einen Prozess verloren und die Sachverhaltsdarstellungen des Andreas Skrziepietz - gerade auch vor Gerichten - erweisen sich nach meiner Erfahrung in bedenklicher Dichte als unzutreffend.

Am 28.09.2020 wurde Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt. Ähnliches Geheule ließt man vom Hassblogger und Prozesshansel, der immer wieder auch Covidioten-Müll verbreitet und verbal an Putins Rakete(n) lutscht, auch über die Staatsanwaltschaft Göttingen:

Das war kurz nach einer weiteren (erstinstanzlichen) Verurteilung wegen eines ganzen Sacks voller Beleidigungen und Verleumdungen mit der Skrziepietz in einem neorechten Magazin selbst in die Öffentlichkeit drang. Und natürlich muss die Staatsanwaltschaft ergo auf dem „linken“ (komisch, sonst schreibt der kleine Möchtegern-Julius-Streicher „linksgrün versifft“) Auge blind sein. Kommen wir nun zu einer weiteren Bewertung:

Bewertung von Andreas Skrziepietz. Ich selbst weiß, wie wohl ich schon in Wien war (beruflich beim österreichischen Heer) über das Café weder gutes noch schlechtes zu berichten.

Vort dem Zeitpunkt der Bewertung, anno 2022, gab es ein Ereignis, bei dem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner (in dessen „Fanclub“ Skrziepietz wohl ist) in dem Wiener Café auftauchte. Was anderen Gästen nicht gepasst hat, die sodann so vergeblich wie auch auf eine mir selbst „unpassend“ anmutende Weise den Rauswurf oder ein Umsetzen von Sellner forderten - der aber, so verstehe ich die Quellen, (wohl mangels Anwesenheit von SA oder SS) offenbar so „sicherheitsbewusst“ war, dass er von allein das Café verließ. Ist ja klar: Welche Sorte einer „Geistesgröße”, außer natürlich dem als prozessfreudigem Spendenbettler bekannten Ullrich Vosgerau und eben dem Quaknazi Andreas Skrziepietz „himself“, sitzt schon mit so einem Meldegänger aus Österreich gerne in einem Raum? Wie auch immer: Andreas „Prozesshansel“ Skrziepietz war vermutlich nie im Café Stein, jedenfalls ist er mir nicht dafür bekannt, viel rumzukommen. Es ist also wohl eine Solidaritätsbewertung, denn ...

 

... trotz offensichtlich ganz anderen Lebenplans und viel Krachs völlig unbedeutend bleibende Quak- und Heulnazi hatte meine Anwältin (wohl als Reaktion auf die genannten Urteile) als schlecht „bewertet“. Obiges ist meine Antwort auf sein weinerliches Geseire. Und das Motiv seiner Bewertungen bei Google ist ausreichend beleuchtet: 

Andreas Skrziepietz quakt und queruliert öffentlich.

P.S.: Der heutige Wutanfall des sich selbst in Gefahr die Öffentlichkeit begebenden - und infolge eigener Dummheit darin „umkommenden“ - Andreas Skrziepietz (Hannover) ist einfach nur „herrlich“ - und es ist „geil“ zu sehen, wie „krassdummdoof“ er sich selbst widerspricht: Ganz offensichtlich übersieht der nämlich sein eigenes Handeln - seine zahlreichen, darunter viele offensichtlich als Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung u.s.w. strafbaren Veröffentlichungen. Wegen denen es ja eine Menge Verurteilungen, Strafverfahren und Ermittlungsverfahren gegen ihn gab und/oder gibt.

Die Frage, ob man über ihn berichten darf, hat das LG Frankfurt rechtskräftig geklärt: Man darf. Wenn ihm das nicht passt hätte er in die Berufung gehen müssen:


LG FFM, Urteil in der Sache 2-03 o 281/24. Dieser Teil des Urteils wurde mangels Berufung des Klägers Skrziepietz rechtskräftig. Er, der er sich selbst zum Paradebeispiel dafür, was ein „Quaknazi“ ist, gemacht hat, „quakt, quiekt und queruliert“, weil er nunmehr immer noch behauptet, er sei „keine Person des öffentlichen Interesses“.

Offenbar glaubt der mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen und sogar rassistischem Gedankengut an die Öffentlichkeit drängende Wicht, es sei ihm erlaubt zu hetzen und Straftaten gegen die Ehre zahlreicher anderer - darunter auch meine Person - zu begehen und er glaubt wohl auch, er habe das gottgleiche Recht, dafür nicht kritisiert zu werden - wie es auch Trump, Putin und Orban für sich in Anspruch nehmen. Das haben die nicht - und der Lautsprecher Andreas Skrziepietz aus Hannover hat es erst recht nicht.

29.03.2025

„Anschwellender Angstgesang“

 


Sinnbild: „Hier ist kein Platz für Nazis“ - aber z.B. Stuttgart ist ja für merkwürdige Urteile bekannt. So hatte das OLG Stuttgart (1 Ws 120/06, Beschluss vom 18. Mai 2006) das LG Stuttgart (18 KLs 4 Js 63331/05 – Entscheidung vom 29. September 2006) allen Ernstes dazu verdammt, die Verbreiter eines inhaltsgleichen Bildnisses wie des obigen zu bestrafen. Der BGH  hob den „Grobquatsch“ mit Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 auf. Man kann sich jetzt Gedanken machen, welcher Gesinnung die Richter (und die in der Sache 4 Js 63331/05 auffallend aktiven Stuttgarter Staatsanwälte oder deren Weisungsgeber Ullrich Goll) wohl waren - und ob man das obige als Schild auch am Personaleingang von Gerichten und Staatsanwaltschaften hätte anbringen sollen.

Die eigentliche Geschichte: (Teil 1)

Der gar größmäulige „Docmacher“ und mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte „Möchtergernkrawattennazi“ Andreas Skrziepietz aus Hannover findet es gar toll, dass eine einzelmeinende Kammer des Landgerichts Würzburg nicht gegen einen anderen Kaumnochkrawattennazi und offenbaren Himmler-Fan (Daniel Halemba) verhandeln will - und die Übernahme - des Verfahrens vom Jugendgericht ablehnt. Das Jugendgericht hatte diese Übernahme wegen des  „Umfangs“ des Verfahrens beantragt, die einzelmeinende Kammer des Landgerichts(¹) meinte dazu „Nö. Ist gar nicht so doll.“  Ferner vermeint die Kammer einzelmeinend, das es mit der vorgeworfenen Nötigung, Volksverhetzung und  Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen schwierig wäre. Aber schauen wir mal:

“Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Hierbei soll es zur Verwirklichung folgender Delikte gekommen sein: Vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. “

Über diese Vorwürfe habe ich schon berichtet.

Während also die ganze Naziszene mit gefalteten Händen da hockt und deren heilige Vierfaltigkeit (Hitler, Himmler, Göbbels und Mengele - die aber in der Hölle schmoren) für den „vermeintlichen Freispruch“

 


dankt (oder „den Hitlergruß eifrig pogend feiert), sollte man wohl mal etwas nachdenken. Das Verfahren bleibt lediglich beim Jugendgericht und ob sich die Vorwürfe dort erhärten weiß man nach der Beweisaufnahme - nicht vorher.  Zudem kommt es womöglich nicht darauf an, ob da „Zeugen“ aussagen, dass diese sich „nicht als genötigt ansehen“. Wenn es hierfür andere Beweise gibt (Halemba soll, wenn ich alles richtig verstanden habe, gegen eine Tür getreten haben) z.B. durch Ausstoßen von Drohungen und Forderungen, dann ist deren reines Behaupten der eigenen subjektiven Wahrnehmung (die gerade wegen der Nazi-Thematik und der betroffenen Kanzlei sowohl auf wirtschaftlichen Gründen als vor allem auch auf Angst beruhen kann) nicht wesentlich, wenn es dafür andere Zeugen oder gerichtsfest manifestierte, frühere Aussagen der selben Zeugen gibt. Das Amtsgericht Stuttgart schrieb nämlich:

“Zum Vorwurf der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung: Des Weiteren besteht der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll.“

§ 240 StGB besagt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“ - da steht kein Wort davon, dass sich die betroffene Person auch selbst als „genötigt“ ansehen muss. Auch die Behauptung des Gegenteils durch die Genötigten selbst kann, wenn es andere Zeugen oder Beweise gibt, daran nichts ändern.

„Anschwellender Angstgesang“ (Teil 2)

Es gibt auch Neuigkeiten seitens des Möchtergernkrawattennazis „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, von dem ich in den nächsten Monaten weitere geistige Entblösungen erwarte. Aktuell verbreitet dieser selbst, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 90 StGB „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ stattfinden - jedenfalls entnehme ich das seinen Worten:


Zu der wohl allfälligen Anklage werden wohl hoffentlich auch sein Versuch des Prozessbetrugs und der Nötigung zur Teilnahme an just der Straftat der Verunglimpfung des Bundespräsidenten genommen. 

Der sich tatsachenwidrig selbst für „intelligent“ haltende Skrziepietz ist also mit allem Verlaub geradezu das perfekte Beispiel dafür, dass Angeklagte schweigen sollten - manche es aber auf Grund einer offensichtlich gestörten Psyche nicht können.

Denn durch seine öffentliche Äußerung hat er alles nur schlimmer gemacht. Vermutlich wird sein Angstgesang  noch anschwellen. Das es ein solcher ist wird er nicht zugeben wollen, aber ihm droht eine Verurteilung von 6 Monaten bis 5 Jahren Haft, die nur vielleicht zur Bewährung ausgesetzt werden.  Das kann aber - wegen der weiteren ihm mit Fug und Recht vorgehaltenen Straftaten der Nötigung und des Prozessbetruges, aber auch wegen seiner Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung „schwierig“ werden. Ihm droht (im hier erwarteten Fall einer erneuten Verurteilung) „Knast oder Klapse“.

Das Andreas Skrziepietz die „Geschichte vom gar unschuldigen Daniel Halemba“ erzählt verstehe ich so, dass Skrziepietz sich an einen Strohhalm (wenn andere Geistesgleiche unschuldig sind, ist er es seiner Auffassung nach wohl auch) klammert, denn er schreibt auch:

„Es scheint doch noch ein paar unabhängige Richter zu geben.“

Nun, der Maskenverweigerer Srkziepietz hat einen anderen Richter (nicht wörtlich) als „unabhängig“, „wissenschaftlich arbeitend“ und also „gar heldenhaft” beschrieben. Der ist wegen „covidiodistischer Rechtsbeugung“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Und der Irre ist so „gottlob“ kein Richter mehr, wie Skrziepietz „gottlob“ kein Arzt wurde. Richter, die Urteil fällen, die Skrziepietz nicht gefallen (wie den Thüringer Verfassungsrichter Geibert) beleidigt der Quaknazi „Docmacher“ Skrziepietz hingegen als „fett“.

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 ¹) Die Qualität der Rechtssprechung an Landgerichten gilt vielen als „bekannt niedrig“.