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15.02.2017

Wo "DuMont Rheinland Online-Service" drauf steht, steckt "Euroweb" drin!
(Warnung vor Abzocke)

Der mir als dumm-dreister Lügner bekannte Euroweb-Chef Daniel Fratzscher ist Geschäftsführer einer DuMont Rheinland Online-Service GmbH & Co. KG (AG Köln, HRA 32427) und der DuMont Rheinland Online-Service Verwaltungs-GmbH (AG Köln, HRB 89603). Die Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der "voll" haftende Komplementärin der GmbH & Co. KG.

Ein ähnliches Unternehmen ist die WN-Onlineservice GmbH & Co. KG, welcher ebenfalls der von der Euroweb her reichlich negativ bekannte Daniel Fratzscher vorsteht. Dieses Unternehmen  verkauft an Kunden der "Westfälischen Nachrichten" Verträge, welche durch die Euroweb realisiert werden.

Achtung: Miese Verkaufsmethoden  und überteuerte Verträge

Offenbar werden die Kunden der WN-Onlineservice GmbH & Co. KG mit miesen Methoden gelockt und dann zur Unterschrift gedrängt - das ergibt sich jedenfalls aus hier vorliegenden Beschwerden. Auch erscheinen die Verträge im Hinblick auf die gebotene Leistung und den monatlich zu entrichtenden Preis als "stark überteuert". Es handelt sich hier offensichtlich um "Abzocke".

Ich gehe davon aus, dass Daniel Fratzscher ähnliches auch mit der neuen und weiteren Firma vor hat und sich das Schweigen der DuMont-Mediengruppe  durch die Beteiligung am Gewinn durch "Abzocke und Betrug" erkauft.

Geheimtipp für den Euroweb / Internet Online-Media - Boss Daniel Fratzscher:

Natürlich ist es hart, in der Öffentlichkeit als Betrüger (was mir vom OLG Düsseldorf erlaubt wurde) oder  "dreister Lügner" bezeichnet zu werden. Aber wenn man zuvor in der Absicht, durch Belügen eines Gerichtes einen Gegner zu schädigen (dreckige Schädigungsabsicht!) eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und eine weitere Person zur selben Straftat gedrängt hat, dann hat man zwei Gesetzesbrüche begangen. Und genau derlei ist mit "dreist" genau richtig bezeichnet, sogar "dumm" ist höchst angebracht! Was natürlich auf den kriminellen Akteur, hier Sie, allerwertester Herr Daniel "Euroweb" Fratzscher, zurückfällt.

Und noch was:

Genau genommen lügen Sie, Herr Fratzscher, ja nicht immer, denn offenbar wissen die "Entrepreneure" der "Euroweb-Group" nicht immer ganz so genau, wie welche Firma gerade heißt, was welcher Firma gehört und so weiter. Sogar dieser Wicht, den die "Euroweb" als "Gutachter" bemühte (behauptet ein Steuerberater zu sein) kann das offenbar nicht immer korrekt. Ein solch dummer Irrtum ist natürlich keine dreiste Lüge.

Aber ich rate Ihnen vor einer Klage mindestens Ihre Firm(ch)en und deren aktuelle Namen auswendig zu lernen. Natürlich können Sie auch mich fragen. Offenbar weiß ich das ja genauer als die Geschäftsführer der "Euroweb-Group".

Und Ihre Anwälte sollten Sätze bis zu Ende lesen können.

09.06.2016

Euroweb, Internet Online Media, WN Onlineservice oder Ruhrgebiet Online Service kündigen:
- Mutwillige Schlechtleistung ist klarer und vorsätzlicher Vertragsbruch.
- Vertragswidrige Drittwerbung auf bezahlten Webseiten von Euroweb-Kunden.

Nachfolgendes trifft ganz oder teilweise (und zwar überwiegend) auf die Euroweb Internet GmbH, die Euroweb Deutschland GmbH, die Internet Online Media GmbH, die WN Onlineservice GmbH zu. Das alles sind Firmen, die sich eher wenig unterscheiden, teilweise personell übereinstimmen, teilweise zum selben Konzern gehören und sämtlich die Webseiten der betrogenen(!) Kunden in einem Büroraum in Plovdiv hosten (Euroweb OOD).

Ich kann nachweisen, dass meine höchst negativ ausfallende Expertise Leistungsmöglichkeiten / Vertragserfüllung nach Treu und Glaube durch die Euroweb durch die Euroweb Internet GmbH der Euroweb selbst vorliegt.

Und zwar der Euroweb Internet GmbH selbst als auch deren Düsseldorfer Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen". Denn sowohl seitens der Euroweb als auch der Kanzlei wurde mehrfach das Gutachten selbst als auch der zugehörige Blogeintrag abgerufen.

Die in dem Gutachten vom Februar 2016 ersichtlichen Umstände gelten bis heute (6. Juni 2016) praktisch unverändert dort:

Bildschirmfoto: Mehr als die Hälfte der Datenpakete geht verloren.

Logischer Schluss: Die Euroweb hat trotz des ihr bekannten Fehlers seit Monaten nichts unternommen, wodurch der extrem ausfallende Leitungsfehler behoben wird. Angemessen wäre übrigens ein Umzug auf Server in Deutschland, auf solchen hostet die Euroweb ja auch die eigenen Webseiten und die des einen oder anderen tatsächlichen "Referenzkunden" - die Euroweb ist sich demnach der Probleme sehr wohl bewusst.

Das Resultat dieser vertragswidrig nicht getätigten Bemühungen (also wenn man die Webseite eines Euroweb-Kunden abruft) sieht dann schon mal so aus:

Bildschirmfoto: Nachdem ca. 2 Minuten lang nur eine graue Fläche zu sehen war und der Browser vollständig und unter enormen Ressourcenverbrauch "hing" habe ich versucht, das Browserfenster zu schließen. Dieses Verhalten tritt sporadisch (zufällig) auf - ist aber durchaus reproduzierbar.

Vorsätzlicher kann eine Vertragsverletzung kaum sein. Ich rate den betroffenen Euroweb-Kunden:
  1. Den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, weil die Euroweb Internet GmbH sich schon beim Vertragsschluss bewusst war, dass diese keine dem "Stand der Technik" entsprechende Leistung erbringen will.
  2. Die Euroweb hilfsweise unter Fristsetzung (1 Woche) und Androhung der fristlosen Kündigung aufzufordern, folgende (soweit zutreffend) vertragswidrige und erhebliche Mängel zu beseitigen.
  3. Diese fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" gemäß § 314 BGB auch sofort für den Fall der Nichtbehebung auszusprechen.
  4. Hilfsweise ordentlich zum Vertragsende kündigen und eine Leistungsminderung auf ein der tatsächlich erbrachten Leistung angemessenen Betrag zu verlangen.
  5. Eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges gegen den Geschäftsführer Christoph Preuß, den Haupteigentümer Daniel Fratzscher sowie alle in Frage kommenden weiteren Verantwortlichen (womöglich Christian Stein oder z.B. Denis Pohlan) zu stellen.

Argumentieren Sie (soweit zutreffend) mit folgenden Vertragsbrüchen (Formulierungsvorschläge):
  1. Die Webseite wird laut den Serverheadern mit einem Apache 1.3.27 ausgeliefert. Als Skriptsprache wird PHP 4.2 angegeben. Sowohl für den Webserver (aktuell ist Version 2.4) als auch für das ebenfalls veraltete PHP (aktuell ist Version 7) gibt es teils seit Jahren, sogar schon vor dem Vertragsschluss KEINE Updates mehr, so dass von einem vorsätzlich unsicheren, also vertragswidrigem Hosting auszugehen ist, welches nicht mit einer "Leistung auf dem Stand der Technik" in Übereinstimmung zu bringen ist.
  2. Zudem schädigt das meinen Ruf weil Marktteilnehmer den Eindruck erhalten könnten, die Firma XXXXX könnte sich nur Billigtshoster leisten, der mit Technik arbeitet, die andere (sachgemäß handelnde) schon längst verschrottet hätten.
  3. Hinsichtlich der veralteten Technik hat der ihnen sicherlich bekannte Herr Reinholz schon im Februar 2016 ein Gutachten veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, dass mir und anderen auf Grund Ihres treuwidrigen Handelns die Gefahr eines Defacements und/oder des Ausfalls des Servers droht.
  4. Beim Abruf der mit SSL/TLS geschützten Webseite https://www.XXXX erscheint eine Fehlermeldung, die Verbindung sei nicht sicher. Weist man den Browser an, das falsche Zertifikat zu akzeptieren, kommt mit dem Statuscode 200 die Meldung "Euroweb - Kurze technische Pause" mit welcher Sie vertragswidrig nicht mein sondern Ihr Unternehmen bewerben:

  5. Das gleiche Bild ergibt sich beim Abruf von https://m.XXXX. Es handelt sich aber nicht um eine "kurze technische Pause" sondern um eine dauerhafte Fehlkonfiguration über welche ein Herr Reinholz schon vor einigen Tagen öffentlich berichtete, ohne dass diese behoben wurde, so dass von einem vorsätzlich unsicheren, also vertragswidrigem Hosting auszugehen ist.
  6. Auf Grund es falschen Statuscodes 200, welcher Suchmaschinen suggeriert das die Webseite ordnungsgemäß abgerufen wurde,  erscheint die Fehlerseite als Suchergebnis in Suchmaschinen.
  7. Das Laden der Webseite http://www.XXXX dauert im günstigsten Fall rund 11 Sekunden. Das ist zu viel und die Ursache ist in den in Bulgarien stehenden und langsamen Servern und deren nicht sachgemäßer Anbindung zu suchen.
  8. Bei einigen Versuchen, die Webseite http://www.XXXX zu laden erscheint Minutenlang gar nichts. Beim Versuch den Browser zu schließen nur eine Fehlermeldung, dass der Webbrowser (aktueller Firefox 46) beschäftigt sei. Als Besucher einer Webseite wird man nach so einem Erlebnis diese Seite meiden. Nach den Monate alten Beschreibungen des Herrn Reinholz folgt dieses Problem direkt aus dem Hosting in Bulgarien, welches Sie aus Kostengründen trotz des teuren Vertrages in einer nicht akzeptablen Weise in einem schlecht angebundenen Büroraum in einem Geschäftsgebäude mit Publikumsverkehr in Plovdiv/Bulgarien durchführen.

    Versprochen wurde mir das Hosting in einem eigenen Rechenzentrum, was Ihnen auf Betreiben des Herrn Reinholz aber zu diesem Zeitpunkt gerichtlich untersagt war, weil ein solches Rechenzentrum nicht existiert.

    Sie haben mich also vorsätzlich arglistig getäuscht. Auch der Tatbestand des Betruges dürfte erfüllt sein.
  9. Es werden Cookies gesendet. Diese Cookies und nicht vorhandene Warnung ist bedenklich, insbesondere weil auch ein Tracker (http://tracker.euroweb.net/tracker.js?k=XXXXXXXX aktiv ist, der offensichtlich Daten auf vielen Webseiten verschiedener Anbieter sammelt und selbst Cookies setzt. Dieser Tracker ist a) vertragswidrig b) und technisch nicht notwendig. Ich sehe mich durch Ihr unsachgemäßes Handeln, also durch Ihr Verschulden, der Gefahr einer Abmahnung und also eines Vermögensschadens ausgesetzt.
  10. Die Erstellung einer "mobilen Websitve" unter der URL http://m.XXXX entspricht gerade nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. In Ihrer Eigenwerbung auf blog.euroweb.de beschreiben Sie schon am 4.3.2013 wie wichtig responsives Design ist.

    Demnach handelt es sich auch hier um eine vorsätzliche, ganz bewusst so gelieferte Schlechtleistung, welche unterhalb des "Standes der Technik" bleibt.
  11. Beim Versuch, http://m.XXXX aufzurufen, dauerte es fast eine Minute bis die Webseite erschien. Es wird nach ca. 30 Sekunden gewarnt:
    "Seite wird geladen.

    Bei einer langsamen Verbindung kann dies einige Sekunden in Anspruch nehmen!"
    Tatsächlich erfolgte der Abrufversuch aber mit einer schnellen und fehlerfrei arbeitenden DSL-Verbindung, die nachweislich bis zu 50 Mbit/s liefern könnte. Ursache sind Ihre Server, der nicht sachgerechte Standort und deren in Bezug auf den Zweck nicht sachgerechte Anbindung - wovon Sie seit Monaten Kenntnis haben.
  12. Auf der von mir überteuer bezahlten Webseite befindet sich ein Button, dem gemäß ich Partner bei "bewertet.de" sei. Folgt man dem Link, so kommt man zu der Startseite von bewertet.de und kann sich überzeugen, dass ich dort nicht auffindbar bin. Ich kann hier von zahlreichen Mitbewerbern wegen des Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG in Anspruch genommen werden, wodurch mir hohe Kosten entstehen können:

  13. Ferner bewerben Sie also VORSÄTZLICH VERTRAGSWIDRIG auf der Webseite die Leistung eines DRITTEN, was auch eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  14. Auch fand eine "individuelle" Programmierung nicht statt - diese wurde mir aber im Verkaufsgespräch versprochen und deren Wertigkeit hervorgehoben. Geliefert wurde mir aber eine Webseite die mit einem Baukastensystem (Euroweb-CMS) erstellt wurde. "Individuell programmiert" wurde gar nichts. Sie haben also vertragswidrig statt einer individuellen Leistung ein Serienprodukt, konkret eine Seite aus einem Webbaukasten, geliefert - was mit Ihrer Werbung, die in den Vertrag eingeht, dem Vertrag und den enorm hohen Kosten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, weil ich für eine extrem minderwertige Leistung einen Betrag zahlen soll, der extrem über dem Marktpreis für eine sachangemessene Leistung liegt und darüber hinaus auch noch der von mir voll bezahlte Webauftritt für die nicht vereinbarte Bewerbung Dritter benutzt wird.

14.04.2016

Aschendorff Mediengruppe + Euroweb = WN Onlineservice :: Negative (offenbar) interne Einschätzung steht im Widerspruch zu früherer Stellungnahme

(Offenbar) direkt aus der Aschendorff Mediengruppe erreichte mich folgender Kommentar:
"Die WN-Onlineservice GmbH & Co. KG hat sich nicht wie versprochen entwickelt, so dass die Aschendorff Mediengruppe sich zum einen einer Ansehensschädigung und zum anderen auch einem finanziellen Verlust ausgesetzt sieht. Interne Bewertungen der Verbindung zur Euroweb sind "nicht freundlich", rügen bereits den unvorsichtigen Vertragsschluss und erwähnen auch (Kunden-)Verluste im Anzeigengeschäft welche mit der Tätigkeit der WN-Onlineservice in einen Zusammenhang gebracht werden. Es sei ein "Unding", dass blind den Versprechen der Herren Preuß und Fratzscher gefolgt und das die negative Berichterstattung der übrigen Medien nicht beachtet wurde. Dies sei gerade für ein Medienunternehmen auch blamabel, denn als solches sollte man einen Informationsvorsprung haben und auf Anzeichen achten, welche wie hier vorliegend einen negativen Verlauf einer Beteiligung, kombiniert mit einer nachhaltigen Schädigung der eigenen Marke erwarten lassen."
Der Widerspruch zu einer Stellungnahme der Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer, die im Jahr 2013 noch von einer "positiven Resonanz" sprachen, ist augenfällig.

11.07.2015

Anwaltsservice: Die Euroweb Deutschland GmbH ist zur Vertragserfüllung gar nicht in der Lage - Datenleitung zu angeblichem Rechenzentrum bricht immer mehr zusammen

Soweit ich das erkennen kann werden sämtliche Webseiten tatsächlicher Kunden der Euroweb Deutschland GmbH auf dem Server mit dem generischen Hostname plesk18.euroweb.net (IP: 91.199.247.54) gehostet.


Schon seit vielen Monaten berichte ich darüber, dass die Datenanbindung zu dem angeblichen "Rechenzentrum" in Bulgarien (tatsächlich ein Büroraum in einem Geschäftsgebäude mit Publikumsverkehr!) schadhaft ist, so dass die Webseiten vertragswidrig und entgegen der Werbeversprechen sehr langsam ausgeliefert werden. (Falls überhaupt!) Das Problem betrifft in gleicher Weise auch die Kunden der
  • Euroweb Internet GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz (Schweiz: AG)
  • Webstyle GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Internet Online Media GmbH, Deutschland, Österreich, Schweiz.
  • WN-OnlineService
aber, wie ich unten zeigen werde, nicht alle diese Firmen selbst.

Die Euroweb Deutschland GmbH ist ebenso wie die Übrigen offensichtlich nicht dazu bereit, hier Abhilfe zu schaffen, denn das Problem hält nicht nur seit mehr als einem Jahr an, sondern verschärft sich noch. Nach der aktuellen Langzeitmessung über 10134 Sekunden (167 Minuten, fast 3 Stunden) gehen, offenbar infolge Korrosion an den offenbar "sehr bulgarischen" Leitungen sogar über 80% der Datenpakte verloren.

Das ist viel zu viel und eine Störung, die schon seit langem hätte behoben werden müssen, zumal die geforderten Preise auch Hosting ein einem deutschen Rechenzentrum mit mehrfach redundanter Anbindung und Fehlerkontrolle erlauben würden.

Doch durch das lange Bestehen des Fehlers steht fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH ebenso wie die Euroweb Internet GmbH (AG), die Webstyle GmbH und die Internet Online Media GmbH die großmäulig versprochenen Leistungen gar nicht erbringen wollen.
  • Bestandskunden empfehle ich, eine Frist zur Nachbesserung von 2 Wochen zu setzen und nach Ablauf dieser Frist den Vertrag fristlos zu kündigen
  • Neukunden, deren Webseite noch nicht erstellt wurde, empfehle ich, den Vertrag wegen der von Anfang bestehenden Unmöglichkeit einer vertragsgerechten Leistung und des Wissens des Anbieters darum wegen arglistiger Täuschung wegen Nichtigkeit anzufechten.
Falls Sie ein Gutachten benötigen wenden Sie sich unter Nennung des Domainnamens an:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel. 0561 317 22 77
joerg.reinholz@googlemail.com
Für eigene Messungen bietet sich das Programm "mtr" (Link zum Download) an. Falls Sie Linux, ein BSD oder einen Mac besitzen, installieren Sie das Paket "mtr". Machen Sie, wie auch ich, Bildschirmfotos nach dem Ablauf mehrerer Stunden und reklamieren Sie die Störung unter Setzung einer Frist.

Belege bitte mit Antwort des Anbieters an mich, denn es könnte sehr interessant sein, die (Nicht)Reaktion der
  • Euroweb Deutschland GmbH
  • Euroweb Internet GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz(Schweiz: AG)
  • Webstyle GmbH Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Internet Online Media GmbH, Deutschland, Österreich, Schweiz.
in einer Vielzahl von Fällen (auch ihrem eigenen) vor Gericht zu belegen.

Ausreden sind nicht mehr möglich:

Mein Mail:
Allerwerteste Herren Preuß, Stein und Fratzscher!

In dem nachfolgend durch seine URL benannten Artikel berichte ich über eine erhebliche Leistungsstörung. Vergleichbare Messewerte habe ich in einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren erzielt und diese sind auch durch das Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf dokumentiert.

http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/07/anwaltsservice-die-euroweb-deutschland.html

Sie erhalten Gelegenheit zu einer Stellungnahme, auch wenn Sie diese in früheren Fällen niemals wahrgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
 
Automatische Antwort:
(Daniel Fratscher arbeitet auch für Euroweb Internet GmbH (und ist deren Haupteigentümer) , ist GF der Webstyle GmbH und der Internet Online Media GmbH - diese Firmen haben also auch Kenntnis - das war es dann für dämliche Ausreden, wie diese die Anwälte des Euroweb-Konklomerrats immer wieder vortragen.

Übrigens:
  • Die Webseite der Euroweb Deutschland GmbH wird bei Strato gehostet.
  • Die Webseite der Euroweb Internet GmbH wird bei OSN in Nürnberg gehostet.
  • Die Webseite der Gastparo GmbH wird bei der "Domain Factory" in München-Ismaning gehostet.
  • Die Webseite der WN-OnlineService GmbH wird bei OSN in Nürnberg gehostet.
Für keine dieser Webseiten wird das den Kunden zugemutete Euroweb-CMS oder der von der Euroweb den Kunden völlig überteuert angedrehte "Webshop" benutzt.

Das lässt nur den Schluss zu, dass Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und der Christian Stein sehr genau wissen, dass die eigene Leistung nichts taugt.

Offensichtlich laufen sogar die eigenen Anwälte vor dem grottenschlechten Hosting der Euroweb - wohl "wild mit den Armen rudernd" - davon.

19.06.2015

Arglist, Täuschung, Vorsatz, Werkvertrag, Euroweb, Webstyle, WN-Onlineservice (Rechtsprechung, BGH-Urteile, Formulierungsvorschlag)

Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte ist in Fällen, welche mit dem hiesigen vergleichbar sind, stabil.

So entschied der BGH mit Urt. v. 08.03.2012, Az.: VII ZR 116/10, dass es für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer bewusst die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO). Es reicht aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat.

Auch die Literatur sieht für die Annahme arglistigen Verhaltens unisono lediglich das Bewusstsein des Anbieters, dass er vertragswidrig ausführt, als notwendig an. Eine Schädigungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie ein eigener Vorteil. (BGH BauR 1970, 244, 245; 1986, 215, 216)

Selbst ein Versprechen auf gut Glück, ohne auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer fachgerechten Lösung ausgehen zu können, ist arglistig (OLG Köln OLGR 2001, 185, 186)

Hinzu kommen muss für das positive Beurteilen des Vorliegens einer Arglist das Bewusstsein von der Erheblichkeit des Umstandes für den Vertragspartner. Dieses ergibt sich hier aber gerade aus der Bewerbung des Hostings durch die Klägerin, welche mit der "Sicherheit" und "Reaktionszeiten" also Schnelligkeit beim Laden der Webseite wirbt und die Kunden sogar darauf explizit darauf hinweist, dass sich ein Webprojekt auf dem "aktuellen Stand der Technik" befinden soll. Es ist der Klägerin aufgrund des, ihr streng nachgewiesenen Wissens aus den Vorprozessen unmöglich zu behaupten, sie hätte die eigene Schlechtleistung nicht gekannt und auf Grund der dieser, ihr ebenso streng nachgewiesenen, eigenen Werbung unmöglich zu behaupten, sie wäre sich Interesses des Beklagten, welches sie selbst explizit nennt um potentielle Kunden an sich zu binden, nicht bewusst. Denn deren Werbung beinhaltet ja gerade die Aussage: "Wir kennen und erfüllen dieses Interesse!"

Die Klägerin kann sich aber auch nicht mit dem Argument, dass diese nicht selbst hostet, von dem Vorwurf der Arglist befreien. Denn wird dem Subunternehmer (hier: Euroweb OOD, Plovdiv/Bulgarien) die eigenverantwortliche Ausführung von Leistungen überlassen, ohne dass eine verantwortliche Beaufsichtigung sichergestellt ist, so ist das arglistige Verhalten des Subunternehmers dem Hauptauftragnehmer ebenfalls zuzurechnen. (BGH BauR 1976, 131, 132; 2007, 114, 116; OLG Karlsruhe IBR 2006, 327; sogar schon KG BauR 1970, 242). Auch hierfür ist der Nachweis erbracht, denn spätestens seit dem Rechtsstreit vor dem LG Chemnitz hatte die Klägerin die Pflicht und den Anlass die Umstände des Hostings zu kontrollieren, seit dem hat sich die Situation aber nicht etwa verbessert, sondern, wie dargestellt, noch gravierend verschlechtert, was eine "verantwortliche Beaufsichtigung" vollständig ausschliesst. Mit der Äußerung vor dem LG Düsseldorf, wonach diese vom dem Serverausfall, der über eine Woche dauerte, nichts wusste, hat die Klägerin selbst den Strengbeweis erbracht, dass diese eine solche Beaufsichtigung nicht durchführte. Selbst wenn die Klägerin jetzt vorträgt, dass ihr damaliger Vortrag unwahr war, dann hätte diese von der Schlechtleistung explizit Kenntnis gehabt und dennoch die Ursachen nicht beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz