Posts mit dem Label Kanzlei Hoecker werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kanzlei Hoecker werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

28.02.2026

Witz des Tages: Quak- und Echtnazikurier erklärt Ralf Höcker zu „Top-Jurist“ ...

Bildschirmfoto: Arbeitstitel „Quak! Quaaak!“

Also ich bin da begründet ganz anderer Meinung. Es mag Jahre her sein, aber da hatten mich die nicht nur „selbst-“ sondern nunmehr auch „quaknazivermeintlichen“ Top-Juristen der Kanzlei Höcker mehrfach vergeblich abgemahnt - statt ihren Mandanten den richtigen Rat (Keine unbegründete Abmahnung senden) zu geben. Auch im anschließenden Verfahren um eine einstweilige Verfügung musste dann der Antrag gegen mich zurück genommen werden.

25.01.2021

Ein guter juristischer Tipp: Besser formulieren!

Anstatt zu  formulieren, dass eine, auf Grund missliebiger Verhaltensweisen bei ihnen gerade sehr unbeliebte Person sie „am Arsch lecken“ könne, sollten Sie besser wie folgt formulieren:

„Sie können sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vertreten lassen!“

Die erste Formulierung geht nicht mehr an jedem Gericht als Beleidigung durch(¹). Die zweite ist viel lustiger, gibt dem Gegenüber mehr Grund zum Nachdenken(²) und ist in keinem Fall eine Beleidigung. Hinzu kommt: Wenn das so beratschlagte Gegenüber diesem Tipp folgt, so haben Sie meiner Erfahrung nach den „Geld-zum-Fenster-rauswerfen - Effekt“ auf Ihrer Seite und was zum Lachen.


¹) Nach Jahren des mühseligen Erlernens der modernen deutschen Sprache hat sich bei vielen Richtern die Erkenntnis verbreitet, dass „Sie können mich mal am Arsch lecken“ nichts anderes bedeutet als ein harsch formuliertes „Lass mich in Ruhe!“

²) Man schaue einfach nach, welche „rechts-gläubigen Eminenzen“ der Herr Prof. Dr. jur. Ralf Höcker denn mit welchem, naja, „Erfolg“ vertritt... Achten Sie hierbei darauf, nicht nur das, auf Herrn Höcker und seine KanzlistInnen zurückzuführende Geschreibsel wahrzunehmen.


23.05.2017

Der Fall "Nazischlampe" Alice Weidel (AfD):
"Möchtegern-Elite-Anwalt" Professor Dr. jur. Ralf Höcker (Köln) "schreit" zwar, "sticht" aber nicht!

Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln bestätigt und festigt meine Ansicht: Er braucht - als so genannter "Medienrechtler" - offensichtlich selbst umfassende und vor allem qualifizierte Hilfe auf seinem angeblichen Spezialgebiet!


Ich würde den Job nicht haben wollen und folgenden Grund angeben:
"Der Kanzleichef gewinnt Wahlen zur "Miss Erfolg", ist also tatsächlich unterqualifiziert."
Vor dem LG Hamburg hat der sich als gar großartiger "Juve-Erstligist" bejubelnde Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker für seine AfD-Mandantin Alice Weidel etwas abgeholt, was der Bayer als "Watschn" bezeichnet. Und weil eben dieser großfressige Angeber genau das nicht auf seiner Webseite berichtet tun es andere.

So auch ich.

Die von dem in letzter Zeit durch mehrere Verfahrensverluste vom "großen Höcker" zum "Höckerchen" korrigierten "Lautwalt" vertretene AfD-"Spitzen"-Kandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, hat offenbar nicht nur eine unglückliche Kombination der Psychen "große Schnauze" und "zu nahe am Wasser gebaut" sondern neulich im Rechtsstreit über die auf sie bezogene Formulierung "Nazischlampe" eine böse Niederlage erlitten und sich so dem auf eine solche Lachnummer stets folgendem Gelächter ausgesetzt. Vertreten und je nach Ansicht be- oder verraten wurde sie von der "AfD-Medienkanzlei" des Professor Dr. jur. Ralf Höcker, den AfD-Schreihälse jedenfalls bisher gerne als "Medienanwalt der AfD" bezeichneten.

Und das ging so:

Alice Weidel hatte zuvor öffentlich dazu aufgerufen, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Quasi postwendend hatte dann der Herr Ehring in der Satiresendung "extra3" gesagt:
"Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht! War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"
Die "gute", je nach Ansicht auf der falschen Seite des Bodensees wohnhaften, sich "deutsch" wähnende, aber in Hinblick auf das Privatleben (wohl abgesehen von den pornographischen Phantasien mancher, die AfD wohl weitgehend beherrschenden "Geilböcke")  gar nicht ins AfD-Familienbild passende "Spitzen"-Kandidatin trieb es also den durch ihre Tränen nicht nur angeschwollenen sondern auch stark mit Salz belasteten Rhein herunter nach Köln. Zu dem "Juve-Jura-Mann", der auf seiner Webseite laut schreiend verkündet, dass Kritiker kriminellen oder sonstigem Packs die Schauze halten müssten, wenn, er - der gar großartige - Professor Dr. jur. Ralf Höcker für ebendiese die Sache energisch in die Hand nähme.

Das von mir bedachte (belachte?) Jura-Großmaul zog mit dem "werthaltigen" Mandat dann noch weiter nordwärts vor die Pressekammer des LG Hamburg. Vor jene "Zensurkammer" also, vor welcher man (nach Ansicht sehr vieler) schon ein "ziemlicher Vollidiot" sein muss, wenn man als Vertreter kriminellen Packs, von Abzockern, von ultrarechtem Gesindel oder halt anderer sehr "merk-würdiger" Antragsteller verliert.

Und so liegen die Dinge auch hier:

Das LG Hamburg (Frau Simone Käfer?) hatte wohl noch den "Ziegenficker" und den Verriss des eigenen Mistes im Ohr als es wie folgt urteilte:
Die umstrittene Äußerung bezieht sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in satirischer Weise auf Weidels Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Der Bezug zu "Nazi" besteht darin, dass die AfD in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird. Der Zuschauer begreift den Begriff "Nazi" als "grobe Übertreibung", nimmt deshalb aber nicht an, dass Weidel Anhängerin der Naziideologie sei. [Meine Frage hierzu wäre: Wie kommt man bei der AfD nur darauf dessen verdächtig zu sein? Hat das womöglich was mit Bernd Höcke & Co. zu tun?] Der Aussagegehalt von "Schlampe" hat zwar durchaus eine sexuelle Konnotation. Es liegt für den auch nur halbwegs verständigen Zuschauer aber auf der Hand, dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist.
Quelle: LG Hamburg, Pressesprecher (fachlich richtig nacherzählt).

Das war hart.

Aber noch härter dürfte der Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker getroffen sein. Nicht nur wegen seiner AfD-Sympathien, die für viele eher kein Geheimnis ist, sondern weil er jetzt als der "juristische Volltrottel" da steht, der mit dem Mist überhaupt vor ein Gericht gezogen ist.

Denn das diese Nummer sogar am LG Hamburg, welches gar weit vom Bodensee weg ist und (anders als Köln) auch von dort aus nicht per Flaschenpost erreichbar ist, nicht durchgeht, war absehbar.

Lachnummer: Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker kündigt "sofortige Beschwerde" an

... meldet die Presse.

Zulässig ist das. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Ich frage mich immer mehr was für Quatsch der laute Herr Professor Höcker wohl "seinen" Studenten von der "Cologne Business School" beibringt. Ist er wirklich ein solcher "Volltrottel", der nach diesem klaren und unmissverständlichen Urteil seiner Mandantin zu einer Fortführung des Verfahrens rät? Oder ist das etwa schon eine "Zwangsstörung"? Gar "Querlantenwahn"? Denn das dieses nichts als weiteren Kosten und Gelächter der Gegner bringen kann ist nämlich höchst offensichtlich. "Irrt" der Professor nur oder ist er inzwischen gar ein "Irrer"?

Oder ist Professor Dr. Ralf Höcker jung und braucht das Geld?

Oder zockt Dr. jur. Ralf Höcker seine Mandanten ab, in dem er den eher unbedarften Jüngern eines sehr nationalen und also möglichst "judenfreien" Wirtschaftsliberalismus zu Verfahren rät, die man (natürlich abseits des Gedankens an völlig verblödete Richter) offensichtlich gar nicht gewinnen kann? Das könnte passen: Wenn die von der AfD so "doof" sind und auf die merkwürdigen Versprechen eines derartig "windigen" Anwalts, wie der Ralf Höcker einer ist, hören - dann sollen die mal schön zahlen. Ich hoffe also, der Herr Ralf Höcker hat auch den Streitwert "optimiert". Die AfD wollte jedenfalls genau das:

Bildschirmfoto: Christian Lüth, Pressesprecher der AfD, ist offenbar dumm genug, den Rechtsmissbrauch auch noch anzukündigen. Da sollte er vorher jemanden Fragen, der Ahnung von Pressearbeit im Zusammenhang mit beabsichtigen Prozessen hat. Das klappt natürlich nur falls ihm jemand verständig antwortet und er dann auf ihn hört. Ralf Höcker ist demnach der Falsche für den Job.

Denn jeder Euro, welcher der AfD in der Wahlkampfkasse fehlt, ist aus meiner Sicht eine gute Tat!

Da will ich den Herrn Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker doch mal für diese "gute" Tat kräftig loben! Und "Ihmchen" zitieren: "Nicht auf den Wind kommt es an, sondern darauf, wie man die Segel setzt."

07.08.2015

Kanzlei Höcker, Dr. Ruben Engel: Dämliche Lüge "unverholene Todesdrohung"

So "abfuckt verlogen" war nicht mal der Gravenreuth, dessen Bruder im Geiste, ein Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des NochProfessor Ralf Höcker, sich wie folgt erbrach:

Soso. "Todesdrohung" durch ein Katzenbild. "Unverholen ausgesprochen" schreibt der Lügner (das ist nicht die erste erweisliche Lüge mit seiner Unterschrift), Doktor und Rechtsanwalt Rubens Engel.

Zum erweckenden Originalbild: "Todesdrohung nach Dr. jur. Ruben Engel", Kanzlei Höcker, Köln

Die zweite Lüge im gleichen Satz war: "in Richtung der Antragstellerin" - mal wieder war die Vorhaltung nämlich an die "frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska)" adressiert. Man muss nur lesen können und wollen um das zu wissen - oder halt zu erfahren, wie dämlich die von Doktor Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker in Köln zu Papier gebrachte Lüge ist

Ich musste so lachen. Und ich habe die Lacher über alle Instanzen auf meiner Seite.

Das verspreche ich dem Dr. Engel und seinen Kollegen persönlich.

17.07.2015

Jörg Reinholz, der "kleine Schlosser aus dem Osten" siegt (mal wieder) unvertreten über Abzocker nebst Anwalts-Doktoren!
Verfahren 14c O 70/15 des LG Düsseldorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) endet mit Antragsrücknahme der Euroweb

Im ursprünglichen - und mit allem Verlaub ohne genügende Verinnerlichung "durchgewinkten" - Antrag der Euroweb Internet GmbH wurde dem Gericht vorgemacht, ich wäre in einen Server (phoning.euroweb.net) der Euroweb Internet GmbH eingedrungen. Allerdings konnte ich - unvertreten - nachweisen, das
  1. die im Antrag angegebene IP-Adresse gar nicht zu meinem Anschluss gehörte,
  2. die angeblich geklauten "Geheimnisse" gar nicht solche der Euroweb Internet GmbH sondern - schon ausweislich des Antrags - solche der Euroweb Deutschland GmbH waren (und deshalb nun auch nicht deren "Geheimnisse" sein können) und
  3. ein Teil der in der Antragsbegründung aufgeführten "Geheimnisse"(Bedienungsanleitungen!) noch immer für jedermann frei abrufbar ist.
Diese Antragsrücknahme war dann zwingend erforderlich um ein ganz übles Urteil abzuwenden, denn vor allem
  1. hatte ich auch nachgewiesen, dass Daniel Fratzscher zum Zwecke der Begründung der einstweiligen Verfügung vorsätzlich falsch an Eides statt versichert hatte, ein Pascall Howells sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Pascal Howelss hatte in gleicher Weise vorsätzlich unwahr versichert.
Alles was bleibt sind hohe Kosten für die Euroweb (Streitwert war 50.000 Euro), ein Umweltschaden durch die Unmengen von Papier, welche die Kanzlei des Professor "Ralfi" Höcker bunt verdruckt hat, natürlich das fällige Ermittlungsverfahren gegen Daniel Fratzscher nebst Pascal Howells, die beschädigte Stellung in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, die damit verbundene Entwertung der Zeugenaussagen des Daniel Fratzscher und nicht zu Letzt ein enormer Rufschaden für die Euroweb - aber auch für die sich öffentlich recht lauthals bewerbenden Anwälte der Kölner Kanzlei "Höcker Rechtsanwälte". Denn bei Anwendung (auch nur des von manchen offensichtlich zu Unrecht als "mäßig" eingeschätzten) Verstandes eines Schlossers hätten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad ebenso leicht erkennen können, dass es schon an der Aktivlegitimierung fehlt und entsprechend dringend von der Antragserhebung abraten sollen.

Ich habe mich nämlich vor Lachen auf dem Boden gewälzt, nachdem ich den Antrag, welcher der Verfügung bei lag, durchgelesen hatte und brauchte eine ganze ganze Weile bis ich die Fassung wieder hatte. Nur deshalb brauchte ich mehr als 2 Stunden für den Antrag auf Erzwingung der Hauptsache und den Antrag auf PKH für das Widerspruchsverfahren.

Allein für die Anwaltskosten (1571,45 €) könnte die Euroweb einen Außendienstmitarbeiter etwas mehr als einen Monat "laufen lassen", denn fast dieser Betrag steht, als Brutto-Gehalt, in deren Verträgen. Jedenfalls den mir vorliegenden. Diese, der Euroweb entstandenen Kosten, vermeiden also einen Schaden für die Allgemeinheit.

Nachtrag:
Den vorbereiteten PKH-Antrag verwende ich jetzt für was anderes.

Nachtritt:
Herr Dr. Ruben Engel und Herr Dr. Christian Conrad: Dem Ausgang des Verfahrens nach bin nicht etwa ich hier der "Irre" sondern viel mehr diejenigen, die sich dermaßen blamabel "irrten". Ich empfehle Ihnen künftig vom Gebrauch offensichtlicher Falschgutachten nicht nur des nicht nur "irrenden" Dr. Frieder Nau abzusehen.

06.07.2015

Quittung für Professor Ralf Höcker

Falls noch jemand Zweifel daran hat, dass ich mir meine Gegner genau ansehe:
Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sich ein Herr Ralf Höcker öffentlich damit bewirbt, an Ihrer Hochschule eine Professur für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht inne zu haben:

http://www.hoecker.eu/anwalt.htm?anwaelte_id=1

Gleichzeitig fordert dieser - unter Hinweis auf die Professur - durch einen Artikel im Internet öffentlich dazu auf, gegenüber kritischen Journalisten die Straftaten gemäß §§ 240, 241 StGB zu begehen.

http://www.vocer.org/journalisten-bedrohung-ist-okay/

Ich habe vor, über diesen Umstand öffentlich zu berichten und möchte es nicht verfehlen, Ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, immerhin erscheint diese Professur nach der Aufforderung zum Rechtsbruch hier jedenfalls als nicht angebracht und könnte dem Ruf der Hochschule sehr schaden.

Ich gebe Ihnen für die Stellungnahme eine Frist von 2 Wochen.
Ich nehme jetzt Wetten an, ob und wann der Herr Professor Ralf Höcker ein "emeritiert" oder "Ex" vor den Titel setzt.


"Karikatur eines Rechtsanwaltes: Professor Ralf Höcker live und Farbe"
(Lizenz: "careware")
Der Noch-Professor Ralf Höcker schreibt weiter:
"Journalisten sind sogar verpflichtet, sich all diese Programmanregungen, Meinungsäußerungen und Drohungen anzuhören und sie bei ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen!"
Wow!

Etwas in der Art mache ich gerade: Ich berücksichtige die schrägen Meinungsäußerungen und unwahren Tatsachenbehauptungen des Kölner Herrn Ralf Höcker und frage bei meinen Lesern mal höflich nach, wo ich das Zeug in Deutschland legal erwerben kann, was einen zu solchen durchgeistigten und Aufsehen erregenden Artikeln wie dem des Herrn Höcker befähigt. Irgendwie scheint mir ein sicherlich völlig legales Mittel in der Kanzlei Höcker regelmäßig zu solchen Glanzleistungen zu führen.

Ich frage nur aus Interesse. Selbst würde ich z.B. sowas ganz bestimmt nicht nehmen.

22.06.2015

Die Euroweb und deren (unfähige) Anwälte: Heute Kanzlei Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:

Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akte 16 O 104/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen. Natürlich kann man sich auf Kosten des Dr. Ruben Engel und des Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Prof. Ralf Höcker (Köln) auch den Spaß machen und mündlich verhandeln, damit ich ein schönes Urteil bekomme - oder den Spaß durch ein Senken des Streitwertes und nachfolgendes Verweisen dem Amtsgericht gönnen - wo ich mich hübsch selbst vertreten und selbst den offenbar "hoch fliegenden" Doktoren zum einen Sachlichkeit, zudem auch etwas Demut beibringen kann!
Ich habe ja schon lange den Eindruck, dass die Euroweb Internet GmbH von Anwälten vertreten wird, welche ich höchst eigennützig jedem weiter empfehlen würde, der mich verklagen will. Tatsächlich fähige Anwälte kann die Euroweb - so scheint es mir - nicht finden.

Nachdem schon die Kanzlei "Berger Law LLP" das Verfahren um das Verbot deren Bewerbung eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server vor dem OLG Düsseldorf nicht fortführen durfte und der, wohl wegen der Aussichtlosigkeit des Prozesses, sich ebenfalls stark auf die Schmähung meiner Person konzentrierte Dr. Weber von Kanzlei AWPR aus Dortmund dieses in der Berufung mit Pauken und Trompeten verlor, hat sich die Euroweb - sicherlich unter unerhörten Mühen - eine andere Kanzlei gesucht...

Allerdings hat die Euroweb mit den Anwälten Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker - mir bekannt sowohl durch die Vertretung Prominenter und notorisch kriminellen, lichtscheuen Packs, welches seine Taten nicht öffentlich beschrieben haben will (Ralf Höcker: "sonstige Personen, die plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit geraten") wieder einen dieser "Volltreffer" gelandet:

Ich empfehle die Kanzlei Höcker aus Köln, insbesondere deren Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad höchst eigennützig einem jeden, der mich verklagen will. "Wird teuer und bringt nichts!" - ist mein Fazit.

Hintergrund ist ein 9-seitiger Schriftsatz, rechts unterzeichnet von Dr. Christian Conrad, links von Dr. Ruben Engel, der nach meiner Auffassung von folgendem geprägt ist:
  1. eine gravierende Unkenntnis der ZPO
  2. evidente Schwächen im verstehenden Lesen
  3. dem Unwille oder dem Unvermögen, den Prozesstoff zu versachlichen und zu verschlanken, dieses insbesondere
    • weil die Herren eine Menge Zeit und Papier verschwenden um mich zu herabzuwürdigen.
Tja. Dann muss man sich, jedenfalls von einem Schlosser, auch Antworten gefallen lassen wie die meine, 3-seitige, vom 21.6.2015, aus der ich hier einige Auszüge wieder gebe:
"Weiter beklagen die des verstehenden Lesens wohl nicht ganz mächtigen Doktoren Ruben-Engel und Conrad, dass sich die Erklärung lediglich auf einen Beschluss vom 21.04.2015 beziehe und nicht Bezug auf das Gericht noch auf das Aktenzeichen genommen würde. Da fragt man sich doch, wieso die Anerkenntnis von mir wie folgt adressiert wurde:

        Landgericht Düsseldorf

        Postfach 103461
        40025 Düsseldorf

und dann gleich weiter, wieso dort  eigentlich

        In Sachen Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz
        16 O 104/15

geschrieben steht. Denn deutlicher geht es kaum und in Anbetracht der Evidenz ist es geradezu höflich den Anwälten eine Schwäche im verstehenden Lesen zu unterstellen, denn eben so gut kann man das auch einen „vorsätzlich unwahren Vortrag“ nennen, der im Volksmund „dreiste Lüge“ genannt wird.
"
und:
"Möglicherweise sollten die Herren Doktoren Ruben-Engel und Conrad von der Kanzlei Hoecker prüfen, ob diese, im Hinblick auf deren so eindeutig demonstrierte Schwächen in den Fächern Jura, verstehendes Lesen und Logik überhaupt in der Lage sind, Mandanten zu vertreten oder ob diese nicht selbst einen Vertreter mit mindestens brauchbarer Allgemeinbildung, darunter auch ein wenig Zivilrecht,  und grundlegendem Leseverständnis wie auch logischen Denkvermögen benötigen, statt auch nach Kenntnis der Beurteilung meines Auftretens durch das OLG Düsseldorf in dreckiger Herabwürdigungsabsicht weiter über die Möglichkeit zu schwätzen, dass ich es sei, der hier „prozessunfähig“ wäre. Womit sich diese dann in den nächsten Widerspruch gesetzt hätten, denn einen, den man „als nicht prozessfähig“ betrachtet, zu verklagen ist a) sinnfrei und b) auch sonst „ziemlich daneben“. Denn da wäre der Rechtsmissbrauch evident, weil durch die Klage nur Gebühren erzielt werden sollen. Die Unterlassung wäre nämlich nicht zu erreichen und auch Strafen könnten dann nachfolgend nicht verhängt werden. Dann muss man aber fragen, wozu die Klage dienen soll. In Frankreich hätte man der Beschwerdegegnerin für eine solche „Lachnummer“, als solche muss man das Schreiben vom 12.06.2015 anerkennen, eine empfindliche Missbrauchsgebühr auferlegt und gleich in den Beschluss geschrieben, dass diese sich den Schaden von den pflichtwidrig agierenden Anwälten ersetzen lassen soll."
Auch die Frage, ob die Herren den Doktortitel vielleicht in Marxismus/Leninismus erworben haben, habe ich in meiner, lediglich 3-seitigen und den, von den Herren verzapften Blödsinn auseinander nehmenden Antwort gestellt. Im Hinblick auf das Übrige nicht ohne Grund.

In der Sache selbst geht es um eine Kleinigkeit: Die Euroweb holte sich - dummerweise ohne Abzumahnen - eine einsteilige Verfügung und wird die erheblichen Kosten für das Verfahren tragen müssen. Ich musste nur ein Wort (das aber mehrfach) austauschen (die Aussage des Artikels hat sich letztlich nicht geändert) und ein "sofortiges Anerkenntnis" leisten, weshalb die Euroweb, so lautet das Gesetz, die Prozesskosten zahlen muss. Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker haben jetzt ein Problem, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, das sofortige Anerkenntnis im Prozess und das sofortige Anerkenntnis nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auseinanderzuhalten, demonstrieren eine akute Wahrnehmungsschwäche hinsichtlich geschriebener Wörter und, bemühen sich (un)redlich, mich zu schmähen. Zusätzlich scheinen sie nicht zu wissen, dass Schlosser so manches doch unvertreten dürfen. Die Kette von §93 (Kostentragung bei Anerkenntnis) über §99 (Kostenbeschwerde als sofortige Beschwerde) zu §569 Absatz 3 ZPO (Notfrist, Einreichung zu Protokoll der Geschäftsstelle) als Ausnahme zu §78 ZPO (Anwaltszwang) scheint für Dr. Ruben-Engel und Dr. Conrad von der Kölner Kanzlei Hoecker jedenfalls ausweislich deren Schriftsatzes vom 12.6.2015 deutlich zu schwierig zu sein.

Die sich selbst viel bewerbenden und mich zu Unrecht schmähenden Doktoren scheinen auch sonst der ZPO nicht richtig mächtig zu sein, denn das Anerkenntnis, welches denen vorliegt, enthält die Formel
„Ich erkenne die Regelung aus dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 21.04.2015, hier zugestellt am 22.05.2015, als endgültige Regelung an und verzichte – abgesehen vom Gesichtspunkt der zu Unrecht gegen mich erfolgten Kostenzuweisung – auf das Recht, Widerspruch gegen die Verfügung zu erheben oder die Hauptsacheklage zu erzwingen.“
Die sich als Doktoren und Rechtsanwälte bezeichnenden Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der "Promi- und Kriminellen- (pardon: Medienrecht-) Kanzlei des Prof. Ralf Höcker", monieren nunmehr, dass ich auf das Recht aus  §927 ZPO nicht verzichtet habe. Dieser Paragraph regelt das Recht auf eine Aufhebung wegen veränderter Umstände. Ein solcher wäre es, wenn sich z.B. die eidesstattliche Versicherung des Daniel Fratzscher als falsch und mein Bericht dann in den Grundzügen als wahr herausstellt. Ich wüsste nicht, warum ich die Euroweb besser stellen sollte als das Urteil es tut und ein Gericht wird das auch nicht verlangen. Der BGH sagt sagt in der, von der Kanzlei Höcker  genannten Entscheidung sogar, dass es zulässig ist, sich dieses Recht ausdrücklich vorzubehalten.

Ich bin nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten und weiß das alles. Sogar auswendig! (Also auch wie grunddämlich der "Schriftsatz" der sich wohl etwas zu großartig wähnenden Herren Doktoren Ruben Engel und Christian Conrad ist.)