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21.02.2020

Ein weiterer Reinfall für „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund - Ich jedenfalls bin gesund
... und werde vor dem AG Kassel „richtig Gas geben“!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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„abyssus abyssum invocat“
(Der Abgrund ruft den Abgrund herbei!)

Der Euroweb-Anwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund verbreitet seit dem Jahr 2013, konkret einem für die Euroweb gegen mich verlorenem Verfahren, wider besseren Wissens, ganz bewusst die Mär vom "nicht geschäftsfähigen" Jörg Reinholz, der ein „Querulant“ und von einer „Kampfparanoia“ getrieben sei. Hierbei stützt er sich auf ein von ihm bestelltes Gefälligkeitsgutachten des Kölner Psycho-Dr. Frieder Nau - der in seiner "Privatexpertise" aber lediglich seine eigene und höchst auffällige TatsachenUNtreue publik macht. Zum Beispiel „zahlreiche Superlative“ sieht, wo kein einziges ist. Weshalb ich nicht nur den gar feinen, selbst grob austeilenden und bei Reaktionen weinerlich-empfindsamen Herrn Weber sondern auch diesen „Psycho-Doktor“ für „professionelle Lügner“ halte.

Am 12.05.2015 belog Dr. Weber das OLG Düsseldorf und legte eben dieses Gefälligkeitsgutachten des Dr. Frieder Nau dem OLG Düsseldorf erneut vor, damals aber in dem gesicherten Wissen, dass es gerade nicht zum Beweis seiner dreckigen Behauptungen taugt. (Im verlinkten Urteil, ab Seite 6)

Im gleichen Schriftsatz behauptete Dr. jur. Hans-Dieter Weber vorsätzlich unwahr, ich hätte ihn „beleidigt und bedroht“.

Darauf hin habe ich ihn wegen „Verleumdung“ angezeigt. Nicht etwa ich, sondern die StA Düsseldorf hat erkannt, dass aber der Vorwurf der uneidlichen falschen Zeugenaussage vorläge, und die Sache unter dieser Maßgabe an die StA Dortmund (dort: 060 Js 222/16) abgegeben. Richtig und wahr ist, dass einem Anwalt, der mit einer vorsätzlich unwahren Zeugenaussage seinen Mandanten in der Absicht eines Prozessbetruges beisteht, die Zulassung entzogen werden kann. Deshalb habe ich am 17.05.2016 richtig und wahr berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Dr. Weber wegen falscher Zeugenaussage ermittelt und dass diesem der Entzug der Zulassung drohe (übrigens gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 i.V.m. § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO - so die Anwaltskammer München unter „Verbot der Lüge“.

Dr. Weber reagierte genau so wie man es von einem volksmundlichen „Arschloch“ erwarten würde:

Das auf diesen Bericht hin der Dr. Hans-Dieter Weber in irgendeiner Form Streit suchen würde war mir klar. Allerdings wollte er, genau wie seinerzeit der kriminelle und ebenso verlogene „Rechtsanwalt“ und spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth (¹), kein eigenes Geld riskieren und strengte statt einer Zivilklage ein Strafverfahren an. Er behauptete in seinem Strafantrag allerhand krudes Zeug - und legte das Gefälligkeitsgutachten - dessen Mangel an Wahrheit und Wissenschaftlichkeit er sehr genau kannte - erneut als Anlage bei und behauptete über dieses Gutachten vorsätzlich unwahr, das OLG Düsseldorf habe es damals nur verworfen, weil es diesem ausgereicht habe, dass ich verständlich argumentieren konnte. Auch das ist ergo eine klare Lüge.

Wichtig!
  • Ein Beleg für die Richtigkeit der Behauptung vor dem OLG Düsseldorf, dass ich ihn „beleidigt und (oder) bedroht“ hätte, fehlt im Strafantrag vollständig. Es ist sogar das Gegenteil der Fall.
  • Sein Strafantrag ist schon ausweislich des genannten Aktenzeichens (060 Js 222/16) und des einleitenden Satzes ("beantrage ich, dass gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren einzustellen") seine Reaktion auf meine Vorwürfe und beweist, dass das Verfahren bereits im Stadium eines „Ermittlungsverfahrens“ war - und dass Dr. jur. Hans-Dieter Weber genau das auch sehr genau wusste.
Was danach geschah:
  • Der mir gegenüber voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann bekam den Vorgang auf den Tisch, suchte aus dem wirren Zeug die am wenigsten blödsinnig anmutende  Anschuldigung des Dr. Weber heraus und machte eine Anklage daraus. Er behauptet darin, dass meine Aussage, dass gegen den Anwalt ermittelt werde und diesem der Entzug der Zulassung drohe, eine „Verleumdung“ sei. Dazu müsste diese Aussage a) unwahr und b) mir dieser Umstand bewusst sein.
  • Auch die erste Proberichterin am AG Kassel kam wohl nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigeerstatter („Ha! Ein Jurist, ein Doktor gar! Dann muss das alles stimmen, da brauch ich nichts lesen!“) - und ließ die Anklage zu.
  • Die zweite Proberichterin wollte nach meiner Gegenvorstellung rasch wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem aber.
  • Die dritte Proberichterin wollte -  just in meinem Urlaub, weshalb ich die Antwortfrist versäumte - nochmals wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem auch und stellte den Antrag auf „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“, also kam es zu einer Verhandlung in welcher die Proberichterin Heer auf meinen Vortrag hin anerkannte, dass keine Verleumdung vorliegt, weil die Ermittlungen stattfanden und der drohende Zulassungsentzug wegen "unsachlichen Verhaltens" objektiv im Bereich des Möglichen liegt. Deshalb wollte diese (Es geht um „hoch angesehener Jurist“ gegen „Assi“) auf „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ untersuchen. Ich hatte im Hinblick auf meine Äußerung und den Teilsatz „wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“ nichts gegen eine Beweisaufnahme ... Da der Dr. Weber nicht anwesend war, wurde unterbrochen.
  • Die vierte Proberichterin war dann eine Frau Schirmer. Diese kam am 23.1.2019 wohl ebenfalls nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigerstatter („Ha! Ein Dr. jur.!“), dachte wohl, ich sei „leicht unterzukriegen“ - und verlor das von ihr versuchte „Kindergarten-Psychospielchen“ um die Sitzhaltung. Und wegen des „Kindergarten-Psychospielchens“ verlor sie auch den Vertrauens- und Respektvorschuss, den man(cher) Richtern oder Richterinnen zunächst einmal (zu)zubilligen (ver)möchte. Als ich ihr dann also klar machte, dass eine Beweisaufnahme und ein Urteil unumgänglich sind und dass ich auf Grund der zahlreichen Lügen des Dr. Weber im Strafantrag sogar die „Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ festgestellt wissen wollen werde kam dieser in ihrer Verärgerung über den sich verteidigenden, also „unbotmäßig“ verhaltenden Angeklagten die „gute Idee“ (immerhin war ja neben dem dummdreist falschen Gutachten des Dr. Frieder Nau auch das, dieses verwerfende Urteil des OLG Düsseldorf bei der Akte), mich auf meine Schuldfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit hin zu untersuchen zu lassen. Obwohl ich diese „gute Idee“ für „krude“ hielt (und halte) nahm die Sache eine gute Wende - was bei solchen Gutachten (vor allem in „Rechtsstaaten“ wie der DDR, Bayern oder Hessen) längst nicht immer der Fall ist.
  • Bis jetzt weiß ich immer noch nicht, warum der eigentlich am 23.1.2019 geladene Dr. Weber nicht anwesend war. Die Frau Proberichterin (man könnte auch „Richterazubi“ sagen) Schirmer wollte dazu - trotz meiner Nachfrage - also „par tout“ - nichts mitteilen. Ich will nunmehr nicht, dass diese von mir als „arrogant und an der Wahrheits- und Rechtsfindung nicht interessiert“ empfundene Proberichterin Schirmer zur Richterin Schirmer wird! Das habe ich dem Präsident und dem Richterwahlausschuss auch - hoffentlich rechtzeitig - mitgeteilt.
Das Gutachten (65 Seiten!) liegt nun vor!
Untersucht wurde:
  • Aktuelle Aktenlage 280 Ds – 2660 Js 5822/17
  • Kursorische Auszüge aus dem Blogspot von Jörg Reinholz (2016-2017)
  • Persönliche Mitteilungen des Probanden an die Gutachterin
Das Ergebnis (Auszüge):
„Zwar bedient Herr Reinholz sich einer teilweise polemisch bis unverschämt klingenden Sprache, um seine Anliegen, Meinungen und Standpunkte kund zu tun und nachdrücklich zu vertreten, was die Grenze des Respektempfindens und des zivilisierten Umgangs stark strapazieren mag. Bis auf minimale grammatikalische Fehler, zumeist in der Zeichensetzung, findet sich jedoch nicht ein Satz, der auf eine psychisch relevante Denkstörung – weder formal noch inhaltlich – hinweist.“

„Zwar neigt er zur Weitschweifigkeit und Wiederholungen, was eine gewisse Sorgfalt und wohl auch Neigung zur Pedanterie belegen könnte, andererseits sollen diese aber auch die Unbedingtheit seiner Anliegen und die Komplexität der Zusammenhänge deutlich werden lassen. Er bedient sich also des rhetorischen Stilmittels der Übertreibung, um die gewünschte Wirkung (Empörung?) zu erzielen. Mithin: er lässt sich nicht seinen Mund verbieten.

„Betont sei hier, dass sich diese Annahmen allerdings stets situativ auf ihn und das jeweilige Gegenüber beziehen, sich aber nicht über diese Situation bzw. den Themenkomplex hinaus ausweiten oder unbeteiligte Dritte involvieren.

Es fehlt überhaupt an der diagnostischen Feststellung von falschen Überzeugungen (Wahnvorstellungen), Wahnerlebens oder Halluzinationen im Sinne eines manifesten Wahns.

„Anhand der Aktenlage konnte hier kein Anhalt für das Vorliegen irgendeiner psychischen Störung von einem Ausmaß und Schweregrad gefunden werden, die einem der vier Merkmale zugeordnet werden könnte. Es lagen weder eine „krankhafte seelische Störung“, noch eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, „Schwachsinn“ oder „schwere andere seelische Abartigkeit“ zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs vor.“
In dem Gutachten ist noch ein wichtiger Punkt:
Vordelinquenz:

Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 29.10.2018 (Bd. III der Akte vorgeheftet) liegen keine Eintragungen vor.

Insbesondere für eine „querulatorische Störung“ (von welcher der zur Verleumdung der Gegner offenbar stark neigende Dr. jur. Hans-Dieter Weber so gerne faselt ) fand die Gutachterin keinerlei Anhaltspunkte. Mehr darf ich augenblicklich im Hinblick auf §353d StGB nicht schreiben. Aber bezüglich der „Vordeliquenz“ darf ich der Öffentlichkeit berichten, dass ich (gegenwärtig und seit mehrere Jahrzehnten) nicht mal „Punkte in Flensburg“ habe.

Sollte also nochmals irgend ein Depp oder irgend eine Trine irgendjemand sinngemäß erzählen, ich sei „ein verwirrter Krimineller“ (was schon vorkam), dann bitte ich um Meldung an mich. Ich möchte dann nämlich „das Gutachten hernehmen, es fest zusammen rollen und dann so lange auf diese verlogene und verleumdende Person einwirken, bis diese begreift anerkennt, dass das objektiv unwahr ist.“

Wie es nun weiter geht:
Wie schon gesagt:
„Judo ist, wenn man den Gegner durch Nutzung dessen eigener Kraftanstrengung auf die Matte schickt.“

Jörg Reinholz (grüner Gürtel)

¹) Der „Rechts- und Abmahnanwalt“ Günther Freiherr von Gravenreuth hatte mich „annodazumal“ wegen Verleumdung angezeigt und Strafantrag gestellt, weil ich ihn einen „verlogenen Kriminellen“ nannte. Auch hier kamen erst die „heldenhaft-dämliche und stets unvoreingenommen ermittelnde“ StA Kassel und sodann das AG Kassel zunächst nur bis zu den Namen und Titeln - klagten mich also an bzw. ließen die Anklage zu. In der Verhandlung fiel dann eine Richterin aus allen Wolken, als ich ihr mitteilte, dass diese doch mal bitteschön wenigstens in das Strafregister dieses stark und mit Lügen über mich in die Öffentlichkeit drängenden „Organs der Rechtspflege“ schauen soll - der gar zu hoch angesehene „Rechtsanwalt“ sei ja schließlich (rechtskräftig) wegen mehrerer Straftaten (darunter Urkundenfälschung, Untreue und Betrug) verurteilt! Ich bekam „achtkantig“ einen Freispruch - habe also Erfahrung darin, mit verlogenen und kriminellen Exemplaren der Gattung „Rechtsanwalt“ auch vor Strafgerichten fertig zu werden.

02.01.2019

Neujahresgrüße an die sich selbst schadende Euroweb-Kanzlei AWPR Dortmund - Was wohl der "weltberühmte" Dr. Frieder Nau DAZU sagen würde?

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Das ist ein Zitat:
"Die Ehr ist nur ein unsichtbares Wesen. Und oft besitzt sie der, der sie nicht hat."

William Shakespare, Otello
Das ist ein Zitat:
"Ein Fahrlehrer sollte fahren können und sich im Verkehr ordnungsgemäß benehmen. Rechtsanwälte, die "gewerblichen Rechtsschutz" und "Gesellschaftsrecht" anbieten, sollten selbst wenigsten ein ordentliches Impressum haben und nicht mit unwahren Behauptungen werben. Sonst könnte man leicht denken, bei dem Wort "Gesellschaftsrecht" denken die an die kanzlei-interne Trinkordnung"

Jörg Reinholz, Kleiner Schlosser aus dem Osten
Das hier ebenfalls:
"Dr. Jürgen Apel ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei AWPR."

Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
Und das hier ist auch ein Zitat:
"Anbieter i.S.v. § 5 TMG: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB

Vertreten durch die Partner:
Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker"


Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
Schaut man jetzt mal im Partnerschaftsregister am Amtsgericht Essen nach "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB (PR 2686)", so findet man weitere schöne Zitate:

Bekannt gemacht am 27.07.2012 12:00 Uhr unter "Neueintragungen":
"AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Die Partner vertreten gemeinsam. Partner: Rücker, Dominik, Rechtsanwalt, Hagen, *13.02.1979. Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949; Pohl, Daniel Christian, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *17.07.1976; Dr. Weber, Hans-Dieter, Rechtsanwalt, Datteln, *21.05.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt."
Bekannt gemacht am: 19.05.2014 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686:AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Neuer Name: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB. Der Name der Partnerschaft ist geändert."
Bekannt gemacht am: 18.01.2018 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Ausgeschieden als Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949. Eingetreten als Partner: Kleffner, Matthias, Rechtsanwalt, Hamburg, *11.01.1979, einzelvertretungsberechtigt."
Andere Einträge sind im Justizportal nicht ersichtlich. Also schauen wir mal nach den Partnern:

Rücker, Apel, Pohl, Weber sind anno 2012 die Gründer und Partner. Im Januar 2018 scheidet Apel aus, Kleffner (mit N!) tritt ein. Das macht dann:

(1)Rücker, (2)Pohl, (3)Weber und (4)Kleffner sind seit fast einem Jahr (11 1/2 Monate) Partner der "AWPR mbB"

Die Eigenschaft des Herrn Kleffner als Partner wird auch auf der Webseite selbst behauptet. Wie jetzt die Kanzlei AWPR dazu kommt, zu veröffentlichen, dass nur der "Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker" die Kanzlei vertreten würden, obwohl doch auch ein Matthias Kleffner "Partner" ist und die Kanzlei laut Registereintrag von allen Partnern gemeinsam vertreten wird, steht in den Sternen.

Ganz verwirrend ist dann die aktuell verbreitete Behauptung, dass ein Dr. Jürgen Apel Partner der Kanzlei sei. Denn der ist ja (für peinliche Genauheimer und Abmahngauner: "fast") vor einem Jahr als solcher ausgeschieden.

Ein gewisser Psycho-Dr. Nau aus Köln sieht in seinen pekunär veranlassten Gefälligkeitsgutachten im Einzelfall nicht nur Superlative, wo keine sind - sondern in einem solchen "Aufblasen" (offenbar sollen viele Doktortitel her, um die Bedeutung zu überhöhen) auch schon mal die Anzeichen von diversen schwer wiegenden psychologischen Störungen.

Der aus meiner Sicht auch deswegen "kriminelle" Dr. jur. Hans Dieter Weber  von der AWPR hantiert ja gerne mit solchen Gefälligkeitsgutachten dieses sich - für Geld - sorgfältig irrenden Herren Dr. psycho. Frieder Nau vor Gericht - und zwar auch dann wenn er sehr genau weiß, dass und warum diese falsch sind. Vielleicht sollten sich der Dr. Weber und seine Partner mal an diesen wenden um zu ergründen, welche Reparaturen da fällig und noch möglich sind. Ich meine bevor jemand auch nur daran denkt, aus "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" etwas wie "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit bescheuerter Berufsauffassung" oder gar "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit beschränkter Berufsfähigkeit" zu machen - wo das "mbB" doch "mit beschränkter Berufshaftung" (mir selbst wird aber immer klarer warum die nur beschränkt haften wollen...) heißt.

Als Sachse frage ich mich:
"Sinn die denn überhaubd brozessfähisch?"
Über Daniel Christan Pohl (kam, wie auch Dominik Rücker, übrigens von der Euroweb-Kanzlei des "Nicht-mehr-Anwaltes" Berger) wird übrigens behauptet:
Schwerpunkte
  • Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
Also wenn der Kanzlei AWPR Dortmund die Sach- und Rechtslage so gut bekannt ist, wie sie es denn sein sollte, wenn man einen Anwalt mit den Schwerpunkten "Wettbewerbsrecht" und "IT-Recht" darinnen hat, und ein anderer (Dr. "Prozesskostenoptimierer" Weber) mit der Spezialisierung "gewerblicher Rechtsschutz" (a.k.a. "Abmahnanwalt") durch Belügen der Staatsanwaltschaft gegen einen Typen wie mich "queruliert" - dann sollte man mir doch nicht auch noch Gelegenheit geben, diese rotzfrech falschen Angaben auf der Webseite der "stets mit maximal möglicher Sorgfalt" arbeitenden Kanzlei AWPR aus Dortmund zu belachen. Immerhin erwecken die ja den Eindruck, dass die ganze Kanzlei eigentlich einfache Sachverhalte "nicht sortiert bekommt". Und für Rechtsanwälte ist solch eine Vermutung - die eben von der Kanzlei AWPR selbst erzeugt wird - beruflich höchst schädigend.

Denn wie - bitte -  wollen die das Zeug ihrer Mandanten und deren Gegner sortieren, wenn die Herren "Rechtsanwälte mit beschränkter Berufshaftung" in eigener, inhaltlich also genau bekannter Sache so gründlich VERSAGEN?

Ich vermute schon heute, dass der Dr. jur Hans Dieter-Weber am 23. Januar 2019 "höchst unglücklich" über das Ergebnis seiner Vernehmung durch mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - sein wird. Aber vielleicht schreibt ihn der Dr. Frieder Nau rechtzeitig ein Gutachten, dass er "nicht prozessfähig" sei und also nicht als Zeuge antreten könne. Das würde meinen Eindruck "zu 100 Prozent" bestätigen.

Ich bereite mich dennoch darauf vor, den Dr. jur. Hans-Dieter Weber und seine Strafanzeige so gründlich zu "zerlegen" wie eine "Maschine, die eine Generalreparatur nötig hat" um sein mieses, mit der Strafanzeige offen zu Tage tretendes Ansinnen aufzuzeigen.


29.09.2017

Aufklärung für Dr. Hans Dieter Weber und Dr. Frieder Nau sowie die "ITMR Rechtsanwälte (Düsseldorf)"


Der Noch-Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber von der Kanzlei "AWPR" aus Düsseldorf hat Kritik daran geäußert, dass ich die Euroweb als "Killermandat" beschrieben habe. Er fühlte sich dadurch bedroht wenn ich ihn recht verstanden habe. Nun ja. Im Hinblick auf das bedauernswerte Schicksal des offensichtlich ehemaligen und ganz offenbar in Vermögensverfall geratenen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger hatte ich mit dem warnenden Hinweis allerdings Recht.

Der Psycho-Doktor Frieder Nau aus Köln hat offenbar Probleme damit, zu unterscheiden, was ein "Superlativ" ist und was nicht. Oben ist das Wort "größte" zu sehen. Das ist ein "Superlativ". Aber weil der Doktor Frieder Nau aus Köln in einer "Expertise" die Existenz zahlreicher "Superlative" behauptet wo gar kein einziges steht, halte ich ihn für einen großen Spinner. Das Wort "groß" ist kein Superlativ. Ihm, dem Psycho-Doktor, muss man das offenbar jedes Mal sehr genau sagen.

Die Düsseldorfer ITMR "Rechtsanwälte" (deren Anwälte firmierten bis zu zur Insolvenz der Gesellschaft gemeinsam mit dem obigen Philipp Berger als "Berger Law LLP" und vertraten bzw. vertreten die Euroweb und deren Töchter) bewerben sich auf Facebook aus meiner Sicht recht unvorsichtig mit einem "Superlativ". Mir geht es nicht darum, was der Psycho-Doktor Frieder Nau aus Köln wohl darüber denkt, denn auf Grund seiner, durch ein "prosaisches" Gutachten offenbar gewordenen Wahrnehmungsprobleme interessiert mich das nicht. (Ich verwende mit "prosaisch" die Höflichkeitsform für das grob-wahre: "zusammengelogenes")

Mich interessiert eher, was die Kollegen im Bezirk der Anwaltskammer Düsseldorf darüber denken. Davon könnte die eine oder andere Kanzlei überlegen, einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht zu beauftragen. Das gibt dann einen Super-Rechtsstreit. Vermutlich über zwei Instanzen, denn wer die erste Instanz bei der wohl immer noch zuständigen Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf gewinnt erscheint mir wohlbegründet als "eher zufällig".

05.09.2017

02.10.2017 13:00 Uhr, AG Kassel: Deutschlands fröhlichster Angeklagter und mindestens ein verlogener Rechtsanwalt als "Zeuge"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin mehr als 4 Jahre(!) dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil. Die insofern und insoweit korrupte Staatsanwaltschaft Dortmund hat unter mehrfach bewusst unwahrem Vormachen (zunächst eine angebliche Verjährung, nach der Wiuderlegung die grob aktenwidrige, also vorsätzlich unwahre Behauptung, Dr. Hans-Dieter Weber habe „nicht gewusst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn stattfand“ - dabei gaben die ihm sogar - was absolut illegal ist - die originale Ermittlungsakte!) eine Bestrafung des Dr. Weber wegen vorsätzlich falscher Verdächtigung vereitelt. Ein Klagerzwingungsverfahren hätte mich 10.000 Euro gekostet.  
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Der Stern meldet:
"Anwälte stehen weit vorne in der Psychopathen-Liste. Sie sind Meister der Manipulation, notorische Lügner und haben den Drang, ständig im Mittelpunkt zu stehen."
Da kann ich beim "verarzten" helfen und biete eine öffentliche Vorführung an!

Die Verhandlung in der Sache 280 Ds - 2660 Js 5822/17, formal gegen mich, faktisch mindestens gegen den als Anzeigerstatter und formal als Zeuge geladenen "Noch-Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) findet

am Montag, dem 02. Oktober 2017
um 13:00 Uhr
im Raum D 214 des AG Kassel

Frankfurter Straße 9
37117 Kassel

statt.

Presse und Zuschauer, selbst Vertreter der Anwaltskammer Hamm sind bzw. wurden herzlichst eingeladen.

Ich freue mich darauf, den "Zeuge" und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund gründlich über seine dummdreisten Lügen vor dem OLG Düsseldorf zu vernehmen wegen denen und wegen den vielen weiteren Lügen in seiner "geschrumpften" Strafanzeige ihm tatsächlich der Widerruf der Zulassung droht.

Ich hoffe, das Gericht stellt dieses ausdrücklich fest.

Auch damit ich durch das zu erwartende Urteil - zur Sicherung der Rechtspflege - für meine fälliges Insistieren bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm eine "kleine Argumentationshilfe" erhalte. Und ich habe für dieses Ziel schon viel getan:
  1. Die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit (ohne Auflage und alle Kosten zu Lasten des Staates) habe ich abgelehnt.
  2. Auch hatte ich die Staatsanwaltschaft zuvor aufgefordert, in dem inzwischen wohl 140sten Vorgang, bei dem mich verlogenes Volk angezeigt hat, das Verfahren nicht etwa einzustellen sondern mich gefälligst anzuklagen.
  3. Sogar gegen die, durch die StA Kassel - zu meinen Gunsten - erfolgte Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO (Strafe in anderem Verfahren zu erwarten) ging ich als Beschuldigter selbst erfolgreich vor, weil es die in der damaligen Einstellungsverfügung behauptete Anklage bzw. den Strafbefehl gegen mich schlicht und einfach nicht gab. (Soweit auch zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft...)
Denn wie der Staatsanwalt Uekermann schon anlässlich der (wohl) 121. Strafanzeige gegen mich fest stellte, habe ich keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Wie auch?

Da ich nichts Unrechtes tue (Kritik am Handeln von Lügnern und auch sonst kriminellen Anwälten ist nur in deren Augen "Unrecht") habe ich ja auch nichts zu befürchten.

Für den Zeuge und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund (noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) geht es aber in der Konsequenz auch um eine Anklage gegen ihn selbst wegen Falschbeschuldigung ("Falscher Verdächtigung") und ergo sogar um die Zulassung.

Ich hoffe, er setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt also tüchtig. 

Auch auf den möglichen weiteren Zeuge, Dr. Frieder Nau aus Köln (Psychologe und Psychiater) dürften im Fall der Ladung Fragen zukommen, die er wohl höchst ungern und noch weniger gern wahrheitsgemäß beantworten wird. Auch hier hoffe und bete ich, dass ich ein Urteil erreiche mit dem ich bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gut auf dem Weg vorankomme, dafür zu sorgen, dass dieser Mann in seinem Tun zumindest nicht mehr von den Beitragszahlern alimentiert wird, am Besten die Approbation verliert - und vor allem nie wieder "Gutachten" oder gar "Expertisen" erstellt.

Ich hoffe also, er wird als Zeuge geladen, setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt dreist.

Ich musste schon viel zu lange darauf warten, diese beiden Doktoren derart vor die Flinte zu bekommen wie es nun geschieht. Ich bin deshalb zumindest jetzt und bis zum Urteil Deutschlands fröhlichster Angeklagter. Nach dem Freispruch - und der steht quasi schon fest - ändern sich die Rollen dramatisch.

Die "Zeugen", namentlich der "Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber und der Dipl.-Psychloge und Psychiater Dr. Frieder Nau sind hoffentlich, also spätestens sobald das Urteil vorliegt und von mir veröffentlicht wird, Deutschlands "angepissteste" Zeugen: Eben rotzfrech-arrogant lügende Doktoren, die vor Gericht von einem vermeintlich dummen Schlosser aus dem Osten mal so richtig schön "verarztet" wurden und - hoffentlich - vom Gericht ganz klar als "in ihrem beruflichen Handeln eine Gefahr für die Gesellschaft darstellend" bezeichnet werden.

Es gibt für die beiden Herren keine Hoffnung auf Milde. Denn ich vertrete mich selbst.

Meinen Antrag, dass Dr. Hans Dieter Weber auf Grund der unerhörten Böswilligkeit seines Vorgehens - die sich in den Lügen in seiner Strafanzeige substantiiert - gemäß § 469 StPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, habe ich dem Gericht vorsorglich schon schriftlich übermittelt. Schließlich will ja niemand, dass wegen der böswilligen und verlogenen Strafanzeige eben dieses Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund der Staat, also der Steuerzahler, mit den Kosten belastet wird.

Jörg Reinholz
Schlosser

17.10.2016

Allerwertester Dr. Hans-Dieter Weber, Rechtsanwalt in der Kanzlei AWPR (Dortmund, Münster, Hamburg)

Sie "Organ der Rechtspflege"! Sie!

Ich vermute, Ihr Status wird sich demnächst ("Gut Ding braucht Weile.") ändern.

Sie sind nunmehr nicht nur ein typischer "Eurowebanwalt", sondern ein, der "Falschbeschuldigung in der Absicht, eine mittelbare Freiheitsberaubung zu begehen", Beschuldigter - dem zudem zu unterstellen ist, dass er die Kenntnisse und das Ansehen des Berufes für die vorgeworfene, erhebliche Straftat missbrauchte.

Und das nicht grundlos, mein allerwertester Dr. Hans-Dieter Weber!

Falls Sie das anders sehen oder auch sonst kann Ihnen jemand helfen, der Ihnen ja auch sonst schon in schwierigen Angelegenheiten hilft - wie z.B. bei äußerst zielorientierten Gutachten hilfreich und lügend zu Seite stehende Gutachter Dr. Frieder Nau.

Der könnte z.B. in einem seiner, bei Ihnen offenbar höchst beliebten aber inhaltlich höchst merkwürdigen und von dessen Tatsachenfernheit zeugenden "Gutachten" klarstellen, dass Sie "schuldunfähig" sind. Da könnte er sogar zu einem richtigen Schluss kommen, denn auch ich meine, "So dämlich kann ein gesunder Rechtsanwalt (mit der Spezialisierung auf Urheberrecht) eigentlich gar nicht sein!"

Dann müssten Sie aber trotzdem den Anwaltsberuf aufgeben. (BRAO, §14, Absatz 1, Nr. 3 statt Nr. 2)

Schade um das Pressefoto auf Ihrer Kanzleiwebseite.

15.10.2016

Entgegnung auf Strafanzeige des Euroweb-Anwalts Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund

Einleitung:

Dieses von mir im Rahmen eines kritischen und aktuellen Berichts veröffentlichte Bildschirmfoto von der Webseite der Kanzlei "AWPR" fällt auch mit der Nase des Dr. jur. Hans-Dieter Weber darauf unter das Privileg des § 59 Absatz 1 UrhG "Werke an öffentlichen Plätzen". Wikipedia kennt das als "Paranoramafreiheit" (angeblich hat noch nicht jeder selbst ernannte "Spezialist im Urheberrecht" davon gehört) und die Bestimmung legalisiert, kurz gesagt, die Wiedergabe von Werken welche und wie Sie in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Für die Öffentlichkeit bestimmte Webseiten (die gezeigte gehört dazu) fallen nach sehr stark vorherrschender Rechtsmeinung stets darunter. Diesen Paragraph sollte ein "Spezialist für Urheberrecht" eigentlich kennen. So manche Nase aber kennt ihn nicht oder tut, so, als würde sie ihn nicht kennen - und stellt dann (mit allem Verlauf: blöde und sinnlose) Strafanzeigen. Um eine solche dreht sich diese

Öffentliche Reaktion auf eine strunzdämliche Strafanzeige

Hier erst mal meine Reaktion der StA gegenüber: Netter Versuch, Herr Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund!

Sie, Dr. jur.  Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund, haben doch dem OLG Düsseldorf auch diesen, schon 2011 illegal an einen Dritten herausgegebenen (das habe ich Chemnitzer Polizei-Präsidenten schriftlich) Auszug aus INPOL geschickt, der die absurde Anzahl der sinn- und folgenlosenlosen Strafanzeigen kriminellen und verlogenen Packs gegen mich so schön wieder gibt:
Auszug: Beleg für die Wut krimineller Lügner über mein Handeln. Im nächsten steht dann wohl:
"3 x Verg. KunsturheberrechtsG"
Da steht schon  "2 x  Verg. KunsturheberrechtsG". Und da zweimal nichts davon zu berichten war, dass diese dämlichen Strafanzeigen irgendeinen Erfolg hatten, musste genau der allerwerteste Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund, wissentlich oder unwissentlich kriminellen Vorbildern folgend, ebenfalls diesen strunzdämlichen Versuch wagen. Bei dem Geblöke aus dem Schriftsatz und auf der Webseite über die here Leistungsfähigkeit des Juristen wundere ich mich über das miese Gedächtnis.

Was ich genau darüber denke:

Hinsichtlich Ihres aktuellen, meiner Auffassung nach sogar strafbaren Versuches, mich durch Belügen der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren und womöglich sogar "in den Knast zu lügen", haben Sie, Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), die denkbar besten Vorgänger:
  • Den Lügner, Betrüger und Rechtsanwalt "Günter Freiherr von Gravenreuth". Der war übrigens auch so ein "Spezialist für Urheberrecht". Und er hat sich auf die gleiche Weise wie Sie mit mir angelegt. Wie das ausging kann man im Internet an vielen Stellen nachlesen: Er ist (immerhin war ja Katholik) zwar nicht in den Knast eingerückt - aber in die Hölle gefahren.
  • Und da wäre noch der Herr Anwalt Philipp Berger (Köln, früher auch Düsseldorf). Was habe ich gelacht. Auch über die letzte Strafanzeige von der Sie dem OLG berichteten: Selten wurde ein von dreckigen Lügnern angeleiertes Verfahren so prompt und schnell eingestellt.
Falls das einem "doctor juristicus mendax" noch eingeht: Sie haben bei solchen Späßen in mir einen Gegner, der mit solchen garstigen Handlungen gut umzugehen weiß, weil sowas schon kriminelles Pack von einem ganz anderen Kaliber versuchte. Sogar ein Gerichtspräsident. Ich habe mit sowas Übung, Herr "Rechtsanwalt"!

Ooooch?

Hat Sie niemand gewarnt? Dann können Sie wohl nicht lesen, Herr "Dr. jur.": Denn genau das habe ich doch höchstpersönlich getan. Sie haben sich darüber sogar vor dem OLG Düsseldorf beklagt... Sie "Armes, von mir bedrohtes Opfer"! (Ihre Selbstdarstellung)

Sie, Herr Dr. Hans-Dieter Weber, "kommen mir auch nicht bei". Dafür gibt es zwei Gründe:
  1. Ich bin von uns beiden das größere "Arschloch".
  2. Ich stehe auf der richtigen Seite während Sie kriminelles Pack vertreten.
Und für den Berufsstand der Anwälte und jetzt für Sie als selbst ernannten "Spezialist im Urheberrecht" ist das folgende richtig "beschissen": Ich kann seit über 20 Jahren selbst im Internet Gesetze und Urteile nachlesen. So auch zu § 59 UrhG. Einerseits entfällt damit Einiges davon, was früher mal den "Rechtsanwalt" von "Rechtslaien" unterschieden hat. Zum anderen kann man jetzt besser erkennen, dass sich unter denen, die sich mit Titeln wie "Rechtsanwalt", "Dr. jur." (und, ach, sogar "Richter") schmücken, eine ganze Menge von Personen findet, denen man nicht mal geistige Hilfsarbeiten aufhalsen würde.

Zum Trost ...

... erhalten Sie eine Medaille:
Ehre, wem Ehre gebührt: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) erhält von mir die "Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken". Ein Laudatio muss vorläufig entfallen - weil ich vor lauter Lachen über sein strunzdämliches Handeln keine Worte fassen kann.

(Alle Rechte am Bild:  Cocoloi)

05.04.2016

Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, lügt und verleumdet für die Euroweb - Hinweis an Selbständige und Unternehmer


Bildschirmfoto Selbstdarstellung des Dr. Hans-Dieter Weber auf der "Kanzleihomepage" der "AWPR Rechtsanwälte" Dortmund.

Normalerweise lügen Anwälte nicht, denn diese geben normalerweise nur wieder, was der Mandant denen aufträgt. Im konkreten Fall der Vertretung der Euroweb durch einen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund und Münster liegt der Fall aber ganz anders. Der Abmahnanwalt Dr. jur. Weber aus Dortmund lügt und verleumdet auf eine besonders verwerfliche und asoziale Weise für die Euroweb!

Ich werfe dem Dr. Weber konkret vor, dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung im Verfahren wegen des Euroweb-Telefonspams (ich war nicht Partei im Verfahren) der Euroweb Unwahrheiten aufgetischt zu haben. Und zwar vorsätzlich und mit der festen Absicht mich herab zu würdigen. Das nennt man "Lügen" und "Verleumden".

Ich lasse mir das von einem solchen Geist, einem ABMAHNANWALT, nicht gefallen!

Ich habe ihn vor genau diesem Verhalten auch deutlich gewarnt. Meine Warnung hat er selbst als Anlage BB15 dem Schriftsatz beigefügt:


Die Lügen des "Rechtsanwalts" Dr. Hans-Dieter Weber im Verfahren I-20 U 140/12, Schriftsatz vom 12.05.2015:

Der Rechtsanwalt Dr. Weber behauptet, ich hätte ihn beleidigt und bedroht:


Ich, "ein kleiner Schlosser aus dem Osten", erkläre dem zum Abmahnanwalt verkommenen Dr. jur. H.-D. Weber mal, was eine Beleidigung und was eine Bedrohung überhaupt ist:
  • Eine Beleidigung muss eine ehrverletzende Äußerung sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. (Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 185 StGB, Rn. 10). Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Beleidigungen sind auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen und nach herrschender Meinung unwahr sein müssen.
  • Die Bedrohung wäre das Ankündigen der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens. So steht es im StGB. Das hier ist eine echte Bedrohung und Beleidigung - aus dem Jahr 2012:

Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht. Für die höchst angebliche, tatsächlich nie geäußerte Beleidigung und Bedrohung seiner Person indes hat der Herr "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber dem OLG Düsseldorf aber keinerlei Beleg vorgelegt - die erwähnte Anlage "BB15", die ich oben zeige, gibt das erwartungsgemäß gerade nicht her.

Als Jurist und Rechtsanwalt sollte der Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund eigentlich wissen was eine "Beleidigung" und was eine "Bedrohung" ist. Er hat also, jedenfalls jenseits des Gedankens an schwere geistige Defekte, das OLG Düsseldorf ganz bewusst belogen.

Und wer lügt, der ist ein Lügner!

In dem, der offenbar ganz besonders der Verleumdung und Herabwürdigung meiner Person gewidmeten "Schriftsatz" an das OLG hat er mich weiter herabzuwürdigen versucht.

Zu erst einmal gibt es da eine Anlage, bei der dem "Rechtsanwalt" und "Dr. jur" hätte auffallen müssen, dass da was fehlt:


Dieser Auszug aus der Datenbank INPOL - den sich ein krimineller Rechtsanwalt A. N. aus K. durch eine Straftat verschafft hat, der zudem illegal (so der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen) von der Chemnitzer Polizei herausgegeben wurde - gibt nämlich nur eines wieder: Kriminelles und verlogenes Pack ist Amok gelaufen und hat mich wild querulierend wegen allerhand haltlosen Mists angezeigt - dem Anwalt will nicht aufgefallen sein, dass es trotz dieser Menge an Anzeigen keine Verurteilung gibt? Dann hätte der Doktor jur. Hans-Dieter Weber nachdenken sollen, was seine Worte jetzt über ihn aussagen:

Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wusste auch sehr genau, dass die gekaufte "Expertise" des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Frieder Nau nichts anderes als ein von Grund auf zusammengelogenes Gefälligkeitsgutachten ist - wie man es bei diesem offensichtlichen Lügner gegen Geld bestellen kann. Wie dreist diese Nummer ist zeigt sich daran, dass ebendieser Dr. Jur. Hans-Dieter Weber ebendieses verlogene "Gutachten" dem OLG schon einmal vorlegte und grandios scheiterte. Das Urteil des OLG, welches dieser Vorstellung eine gründliche Abfuhr erteilte, wird er sehr wohl gelesen haben:
"Der Senat hat das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet und ihn im Termin sein Klagebegehren und sein Verhältnis zur Beklagten erläutern lassen. Der Kläger hat ausgeführt, die Beklagte verbessere ihre Marktstellung mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums gegenüber Anbietern wie ihm. Die Kunden seien erfreut, wenn sie alles aus einer Hand bekämen. So habe ihm ein Kunde als Grund für seine Entscheidung für die Beklagte deren eigenes Rechenzentrum genannt. Er müsse hingegen den Kunden sagen, dass sie bei Dritten hosten würden. Es sei ihm klar, dass sein eigener Vorteil aus einer Untersagung im Zweifel gering sei, dies gelte jedoch bei jedem Wettbewerbsverstoß.

Sodann hat der Senat die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass er keine Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers habe. Der Kläger habe sein Anliegen klar und in sachlicher Weise darzustellen vermocht. Auch der Privatgutachter der Beklagten Dr. Nau gelange vor diesem Hintergrund nicht zur Annahme einer "Kampfparanoia", er habe das Unvermögen zu einer gradlinigen Verhandlungsführung an einem "roten Faden" entlang als notwendige Bedingung formuliert."
Kläger war ich, die Euroweb Beklagte, derselbe Dr. Weber deren Vertreter und es spricht für eine erhebliche moralische Verwerflichkeit und für die Absicht, das OLG zu täuschen, dass der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund sich auf dieses durch und durch verlogene - und widerlegte - Gutachten des Lügners Dr. Frieder Nau erneut bezieht - denn das tat er nunmehr wissentlich und vorsätzlich. Also war auch das eine Lüge an der Dr. Weber vorsätzlich teilnahm!

Dr. Weber legte dem Gericht eine recht merkwürdige einstweilige Verfügung vor, die nur infolge zweier vorsätzlich falscher Versicherungen an Eides statt des Daniel Fratzscher (Euroweb Internet GmbH) und des Pascall Howells (Euroweb-Vertriebsbude des Denis Pohlan, "4-Interfaces") - und sehr einstweilig - erlassen (und "ratzfatz" wieder aufgehoben) wurde. Inhaltlich steht zumindest der Antrag auf den Erlass der Verfügung im Widerspruch zu dem Vortrag im Schriftsatz des Dr. Weber - ich weiß leider nicht, ob er also die Lügen kannte, oder ob er hier nur ohne besseres Wissen um die systematischen Lügen des Daniel Fratzscher vortrug.

Auch bei der weiteren Euroweb-Lüge, ich hätte mir durch eine Straftat Handbücher und Leitfäden verschafft ...

... bin ich mir nur nicht ganz sicher, dass der Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund bewusst unwahr vortrug. Mindestens dem Daniel Fratzscher, aber auch den offenbar beteiligten Euroweb-Anwalt Philipp Berger, ...
... indes halte ich im Hinblick auf die Unwahrheit der Behauptungen für "ganz stringente Lügner".

Allerdings ist mir schon bei dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (nach Selbstmord verscharrt auf dem Münchner Nordfriedhof) aufgefallen, dass der beim Lügen Schreibfehler machte: Der Satz "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls legal in die Datenbank" muss entweder "Nur mit diesen Daten [gemeint: Benutzername und Passwort] kommt man legal in die Datenbank." oder "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls nicht legal in die Datenbank." lauten. So hat der Anwalt beim Versuch, sich ganz verschwurbelt auszudrücken, das Gegenteil von dem behauptet, was er vormachen wollte. Und deshalb denke ich, dass es nicht fern liegt, dass er wusste oder sich denken konnte, dass ich an die Handbücher und Leitfäden auf ganz legalem Weg gekommen bin - dass der Dr. jur. Weber aus Dortmund also doch auch an dieser Lüge bewusst und vorsätzlich teilnahm.

Firmen und Selbständige: Aufgepasst und Nachgedacht!
  1. Der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund hat die Euroweb nicht nur vertreten, sondern für diese rotzfrech in einem Zivilverfahren gelogen.
  2. Im Stil eines sprichwörtlichen  "Arschlochs" hat dieser offenbar miese Typ, der wohl allen Ernstes auch noch darauf bestehen will, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein und als solcher "Ehre am Leib" zu haben, mich zudem rotzfrech und vorsätzlich verleumdet, sogar vorsätzlich unwahr einer Straftat beschuldigt. Auch dieses um zu versuchen, a) der Euroweb, insbesondere dem "Oberbetrüger" Christoph Preuß - den Tatsachen zu wider - vor Gericht einen Vorteil zu verschaffen und b) der Euroweb zu gefallen. Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht.
  3. Die Euroweb Internet GmbH war und ist juristisch wie auch moralisch für den bis heute stattfindenden Telefonspam verantwortlich.
  4. Es steht fest, dass der Dr. Weber durch moralisch und juristisch verwerfliches Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt hat, die Telefonspam intensiv betrieben hat und im eigenen Interesse unter Umgehungen von Urteilen immer noch betreiben lässt. Ich gehe auch davon aus, dass der Dr. Weber durch sein asoziales Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt die kleine und mittelständische Unternehmen auf eine üble Weise über den Tisch zog, abzockte und betrog - und heute über den Tisch ziehen, abzocken und betrügen lässt.

Es liegt in Ihrem Ermessen ob Sie einen Anwalt beauftragen der das Abzocken und Belästigen durch eigene Lügen und eigenes Verleumden unterstützt. Sie sollten sehr genau und eingehend prüfen, ob sich eine Beauftragung der Kanzlei "AWPR" Dortmund, insbesondere des Dr. Hans-Dieter Weber mit Ihrem guten Ruf, Ihren Interessen und ihren Vorstellungen vereinbaren lässt. Denn mit einer Beauftragung des Euroweb-Anwalts Doktor Weber von der Dortmunder Kanzlei "AWPR Rechtsanwälte" unterstützen Sie auch fragwürdiges, amoralisches, verwerfliches und sogar strafbares Verhalten zu Ihrem Nachteil und auch zu Lasten Ihrer ehrlichen und anständigen, rechtstreuen Kollegen!

Sollten Sie indes ein Krimineller, ein Lügner oder ein Abzocker sein und deshalb einen "Rechtsanwalt" benötigen und/oder wollen, der das Gericht belügt, dann sind Sie allerdings bei Dr. Hans-Dieter Weber und wohl der gesamten Kanzlei "AWPR"  an der richtigen Adresse!

Könnte aber sein, ich, der Jörg Reinholz, erfahre davon. Ich interessiere mich doch jetzt ganz automatisch dafür, was für "Pack" der "auf besondere Weise ehrenwerte" Dr. Weber noch so vertritt.

Das ist ein Risiko. Denn ich könnte mir die von ihm vertretenen Sachen und Mandanten scharf ansehen und, mich sehr eng an die Grenzen des Gesetzes und der Verfassung haltend, darüber berichten.

Und dann ist da noch etwas: Wer als Anwalt so handelt wie Dr. Weber, der hat die Bindung an an die Euroweb wohl sehr nötig ... das spricht nicht für juristische Fähigkeiten sondern für einen kaskadierenden Verfall: Erst des Geistes, dann der Sitten.

08.08.2015

Schlosser Jörg Reinholz gegen Dr. Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker - Wie unfair ist das denn bitte?

Die Kanzlei Ralf Höcker vertritt die Euroweb. In dieser Kanzlei ein Dr. Ruben Engel. Nicht nur, dass ich den mit zwei Lügen in einem Satz erwischte - nein, der Herr Doktor Engel, dessen Kanzlei ausgerechnet mit "Effektivität" wirbt, hat einen Schriftsatz verfasst. Eine "Berufungsbegründung".
Der, das wird sich so zeigen, völlig untaugliche Schriftsatz hat schlappe 55 Seiten:

Inhaltsverzeichnis für sinnfreien Vortrag auf 55 Seiten

Macht mit Anlagen rund 160 Seiten, davon aber einige doppelt, einige im "Streifendesign" (weil auch der Papiereinzug hakte) und einige ganz schwarz:

Das nenn ich dann mal "Umweltsauerei in 3 Ausfertigungen".
Nun ja. Das klingt viel, und ich wage die Ansage: "Relevantes war da nicht zu finden." Insbesondere nichts dazu, wie viele Mitarbeiter oder Standorte die Euroweb denn nun habe - das ist es, worum es geht. Der Psycho Dr. Frieder Nau, eine von Dr. Engel gern zitierte Kapazität auf dem Gebiet merkwürdiger Wahrnehmungen, würde wohl für Geld jede gewünschte Menge geistiger Defekte vermuten, weil der Dr. Ruben sich für schlauer als das Gericht hält, viel Formalkram - aber nichts zur Sache vortrage.

Denn es wird vom Dr. jur. Engel echter Blödsinn vorgetragen.

Der Doktor Ruben Engel behauptet nämlich, der Erlass der Verfügung wäre zu Unrecht erfolgt, weil kein Anwalt den Antrag gestellt hätte.
Dazu fiel dem Dr. Ruben Engel ein, dass ich ja gar keine Prozesskostenhilfe hätte bekommen dürfen dürfen, weil ich den PKH Antrag schriftlich gestellt habe.
  • Was ich seit 1996 erfolgreich vor dem LG Kassel, dem OLG Frankfurt, dem LG Hamburg, dem LG Mönchengladbach, dem LG Krefeld, dem LG Düsseldorf, dem OLG Düsseldorf und dem LG Köln erfolgreich mache.
Dem Dr. Ruben Engel ist aber auch nicht aufgefallen, dass die Gegner im PKH-Verfahren gar keine Beschwerdemöglichkeit haben.
Ich habe gestern, nicht etwa vom Zug, sondern vom Lachen über den schriftlichen Blödsinn des DOKTOR JUR. Engel geschüttelt, auf der rund 102 km langen ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Würzburg die Entgegnung geprobt: 3 (drei) Seiten die ich nach dem Weglassen unnötiger Adjektive auf 2 reduzieren konnte. Ich werde das Konzept mal meinem Anwalt schicken. Mein PKH-Antrag hatte übrigens genau eine (1) Seite, genauer waren es zwei (2) Sätze. Mehr ist nicht nötig - so steht es in § 119 Absatz 1 Satz 2 ZPO.

Im Hinblick darauf, was dem Herrn Doktor Engel so ein-fiel ist es natürlich gut, dass er "nur" Rechtsanwalt ist - was den Schaden stark begrenzt. Wäre er Architekt oder Bauingenieur, dann wären bei gleicher "Einfallsquote" tausende Menschenleben erheblich in Gefahr Womöglich hätte er mit seinem Hang zur Papierverschwendung schon mehr Opfer gefordert als mancher Krieg.
  • Und der Doktor Jur. Engel würde 40 Jahre lang für seinen Mist haften.
So verliert die Euroweb nun ein völlig sinnfreies Berufungsverfahren. Nur kann der Doktor Jur. Engel das der Euroweb offenbar nicht beibringen. Vielleicht schreibt er auch so sinnlos-dicke wie überhaupt sinnlose Schriftsätze um die Euroweb abzuzocken. Aus meiner Sicht tritt kein Schaden ein. Die Euroweb muss nämlich im Ergebnis "voraussichtlich" den "ganzen Scheiß" bezahlen. Und ich hab was zu lachen!

Sinnbild: "Ich hab viel Spaß mit schwarzen Vögeln!"
(Selfi, alle Rechte: Jörg Reinholz)

Aber, dass er es sich mit dem querulatorisch anmutenden Blödsinn auf 55 Seiten nebst rund 100 Seiten Anhängen jetzt mit der Kammer I-20 U des OLG gründlich versaut haben dürfte, ist ein Zeichen dafür, dass es absolut unfair ist, den armen, hoffnungslos überfordert wirkenden Herrn Dr. jur. Ruben Engel von der Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten antreten zu lassen - der nämlich schon mal den Prozesstoff offensichtlich viel besser zu verschlanken und zu versachlichen weiss.

Feige ist es auch. Also, Euroweb: Holt doch bitte noch ein paar "Staranwälte"!

23.07.2015

Heute back ich, morgen brat ich und übermorgen müssen die Gerichte ziemlich viel entscheiden!

Nun denn, die vielbeachteten Herren Doktoren Engel und Conrad (Nennung in der Reihenfolge der Unterzeichnung) von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker meinten mich vorgestern ärgern müssen. Mit einer Handlungsweise, die den Pestgestank des Rechtsmissbrauchs verbreitet.

Die haben mir doch weisgott wegen eines Artikels, auf den ich diese am 23.6. hinwies, eine Beschwerde geschickt und die Frist für die Rückantwort auf rund 26 Stunden gesetzt: 16 Uhr in der Kanzlei vorliegend.

Nur wenig früher schrieben dieselben derart dreist-unverschämten Herren an das OLG Düsseldorf und bettelten um eine Fristverlängerung für eine, mir von Anfang an sinnlos erscheinende Berufung.

Begründung? Überlastung und Urlaubszeit!

Nun denn, wenn die jetzt also klagen wollen (darauf hatten diese es ja angelegt) dann gibt es eine fette Retourkutsche von wegen "Schädigungsabsicht der übelsten Sorte, Rechtsmissbrauch aus Gier und Dummheit - welche nur von der eigenen Boshaftigkeit übertroffen wird".

Anlässlich dieser Störung habe ich fest gestellt, dass ich ziemlich viel unbedrucktes Papier rumliegen habe. Diesen Missstand habe ich beseitigt.

Wurde auch Zeit, habe in letzter Zeit viel liegen lassen.

Wäre die Euroweb eine AG, dann würde ich zu einer Gewinnwarnung raten. Da wird wohl eine Rückstellung für Prozesskosten und hohe Ordnungsstrafen fällig sein. Das ist das Resultat der ganz besonderen Art und Weise, in welcher die Kanzlei des allerwertesten Ralf Höcker aus Köln "den Prozessstoff versachlicht und die Rechte der Mandanten wahrt".

Die Euroweb sollte sich diesen Artikel gut merken, denn was da jetzt kommt, ist das Resultat davon, dass ich durch die Frotzeleien der Herren Doktoren Engel und Conrad von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker aus Köln in meinem gewohnten Tagesablauf ("schlafen, essen, trinken, ficken, baden gehen und mich auf Seminare vorbereiten - und dann wieder von vorn, aber vielleicht in anderer Reihenfolge")  gestört wurde.

Übrigens wird auch Psycho-Dr. Frieder Nau aus Köln wohl demnächst "angeningelt" kommen und bei der Euroweb um Prozesskostenbeihilfe bitten: Immerhin habe er ja
  1. das Gefälligkeitsgutachten seinerzeit auch mit dem gefallendem Wunschergebnis geliefert
  2. dafür lügen müssen und
  3. deshalb eine Klage am Arsch.
About: Effizienz

I.)

Die Kanzlei Höcker berühmt sich, dass diese effizient arbeite. Dem Umfang derer Schriftsätze nach, die mit so 9-13 Seiten auch in einfachen Sachen sehr dick sind, sind sie es nicht. Richtig dämlich es erscheint mir (und das ist geschehen) wenn sich die Herren Engel und Conrad (als gemeinsame Unterzeichner) in ein und der selben Sache bezüglich unterschiedlicher Punkte selbst widersprechen.

Offenbar übersteigen die jeweils "nur" 9-13 Seiten deren eigene Merkfähigkeit. Es wäre vielleicht effizienter, deren Tätigkeit von Elefanten ausführen zu lassen. Die haben nämlich ein effizientes Gedächtnis.

II.)

Zwei Umschläge, 4 Verfahrenszüge, 7 Anträge hinsichtlich einer Berufungszurückweisung (Berufung der Euroweb), Hauptsachklagen und nunmehr drei Ordnungsmittelverfahren. Und jeweils nur 1 bis 2 Seiten von mir geschrieben, der Rest nur ausgedruckt.

Das nenn ich "Effizienz" und ich denke mal, ich könnte den Herren Einiges darüber beibringen.

Die Herren Doktoren Engel und Conrad von der Kanzlei des "Noch-Professors" Höcker aus Köln werden wohl demnächst einigen Text mit der Euroweb machen müssen und etliche Unterlassungserklärungen abgeben, Berufungen und Anträge zurücknehmen müssen.

Gesamtkosten für die Euroweb allein für die Vertretung durch Höcker: Geschätzte 15.000 bis 20.000 Euro. Plus Gerichtskosten. Plus Ordnungsstrafen. Kommen die Unterlassungserklärungen und Antragsrücknahmen zu spät, dann muss (wohl) auch mein Anwalt bezahlt werden.

Anders ausgedrückt: je nach Reaktion fehlt das Geld für das Grundgehalt von 2 bis 4 Euroweb-Außendiensten. Das nenn ich "Dienst an der Menschheit"!

06.06.2014

OLG Düsseldorf I-20 U 66/13: Die Euroweb darf auch weiterhin NICHT mit einem "eigenen Rechenzentrum", auch NICHT mit "eigenen Servern" werben

Vorwort:

Ich jedenfalls bin weder "blöd" noch "irre". Das gilt auch dann, wenn dumme und offensichtlich stur irrende "Rechtsanwälte" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH diesen Eindruck durch Veröffentlichungen erwecken wollen. Auch "Rechtsanwälte" sind keine Götter und "Rechtsanwälte" können sich als "dumm" und im Einzelfall als "verlogene Kriminelle" - ja sogar als "regelrechtes Pack" erweisen.

Zur Nachricht:

Das rechtskräftige Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 66/13) ist da und die Sache ging so aus, wie von mir vorausgesagt:

Die Euroweb hat nicht "grandios" sondern auf die denkbar peinlichste Art verloren, der grobe Unsinn der Vorinstanz wurde aufgehoben und alles zu meinen Gunsten entschieden. Die Werbelüge, man hoste die Auftritte der Kunden auf "eigenen Servern" in einem "eigenem Rechenzentrum", darf die Euroweb nicht mehr verbreiten:

Es ist zu vermuten, dass Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska darüber (wie über die enorme Menge der von diesen für die Euroweb verlorenen Prozesse) nicht berichten werden, denn diese betreiben widerliche Propaganda. Über das offensichtlich unrichtige, weil in Kernpunkten widersprüchliche, völlig unlogische und somit unsinnige (im Übrigen wohl nur aus Ärger oder gar Wut über meine vorherige, vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde zustande gekommene) Urteil der Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf (34 O 32/12) indes blasen diese sich auf und labern öffentlich unwahres Zeug:

Bildschirmfoto: So vorsätzlich unwahr verbreiten Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blaszevska über die Sache. Die Euroweb durfte das auch zum Veröffentlichungstermin nicht, denn die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 wurde nie aufgehoben - was die Damen und Herren Euroweb-Anwälte sehr genau wissen.

Und weiter bliesen sich der Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska als laut Impressum verantwortliche Partner der "Buchholz & Kollegen GbR" auch noch darüber auf, dass sich das OLG Düsseldorf mit der Frage meiner Prozessfähigkeit auseinandersetzen werde.

Zuletzt, genauer unmittelbar vor dem Prozesstermin hatten mich die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska sogar auf eine besonders asoziale Weise öffentlich auf den von der Euroweb betriebenen Webseiten der Kanzlei "Buchholz & Kollegen, Düsseldorf - Frankfurt - Köln" als "geistig krank" verleumdet. Ich gehe davon aus, dass ich durch diese kriminelle Tat provoziert und verunsichert werden sollte. Das hat nicht nur nicht geklappt, das wird auch für die Euroweb und deren so gesetzesbrüchig agierende "Organe der Rechtspflege" negative Folgen haben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste es von Gesetzes wegen nicht, es hat aber zu meiner Freude den Vortrag der Euroweb und deren, beim Verleumden und Schmähen der Gegner auch sonst höchst williger und ebenso aus- wie auffälliger Anwälte geprüft, mich persönlich angehört und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich absolut prozessfähig sei und keineswegs an einer "Kampfparanoia" oder einer anderen krankhaften Störung leide - wie es zuerst Philipp Berger und dann ein "Rechtsanwalt" Dr. Weber (Kanzlei "AWPR Dortmund") dem Gericht unermüdlich und sogar der Prozessordnung zu wider nach Ende der mündlichen Verhandlung vor beteten - anstatt angemessen im Rahmen der Zivilprozessordnung zu verhandeln und insbesondere gemäß §138 Absatz 1 ZPO zur Sache umfassend und vor allem auch wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen.


Auch die hohen Kosten für die von Anfang an höchst unsinnig erscheinende Widerklage muss die Euroweb nun tragen. Auch das war mir - anders als den in dieser, eigentlich eher einfachen juristischen Frage "wohl nicht ganz so auf der Höhe befindlichen Anwälten" der jetzigen Buchholz und Kollegen GbR (früher Berger Law LLP) - von Anfang klar. Womöglich sollte sich die Euroweb notwendigen Rechtsrat besser bei Bäckern, Bauern oder Schlossern holen statt auf die selbst ernannten "kompetenten Ansprechpartner für Wettbewerbs-, Straf- und Sportrecht" der jetzigen "Kanzlei Buchholz GbR Düsseldorf - Köln - Frankfurt" (früher und jetzt "platt und pleite" : "Berger Law LLP") zu setzen. Aus meiner Sicht haben die nämlich viel falsch gemacht - und sollten den Prozessverlauf sehr genau als ein von einem Schlosser geliefertes Lehrstück analysieren bevor diese "Rechtsanwälte" weiterhin behaupten, im Wettbewerbsrecht mehr Ahnung zu haben als jeder "dahergelaufene Laie" (was ich - als Schlosser - bei realistischer Betrachtung tatsächlich bin).

Wie das von der Referenzkundenmasche betroffenen und sich (zu Recht!) betrogen fühlenden "Kunden" der Euroweb hilft:


Sollte ein Vertreter der Euroweb Internet GmbH sich mit Ihnen in Verbindung setzen oder gesetzt haben und behaupten (behauptet haben), diese hoste die zu erstellenden Webseiten in einem eigenem Rechenzentrum, dann bitte ich um Nachricht an joerg.reinholz@gmail.com. Ebenso, wenn diese Verbindungsaufnahme durch einen, der Euroweb ebenfalls schon längst verbotenen Kaltanruf erfolgt. Aus den Verboten folgt, dass der Euroweb eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft für den Geschäftsführer in jedem Einzelfall auferlegt werden kann - wenn diese dagegen verstößt und das vor Gericht glaubhaft gemacht wird.

Das kann auch dann ein gutes Argument für eine "außergerichtliche Einigung" sein, wenn - wer auch immer - mit der Euroweb Internet GmbH einen Konflikt hinsichtlich eines "Internet System Vertrages" hat. Denn die Euroweb und deren Anwälte wissen sehr genau, dass ich keine Sekunde zögern werde um eine solche Ordnungsstrafe durchzusetzen.

Das Urteil ist sofort rechtskräftig, denn die Revision wurde nicht zugelassen. (Für Anwälte, die es nicht [mehr] wissen: Eine fristgemäß eingelegte  Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft lediglich.)

Verfahrensgang:


1.) Einstweilige Verfügung LG Düsseldorf 34 O 5/12:
  • Erfolgreicher Verfügungsantrag (ohne Anwalt) gegen die Euroweb.
  • Erzwingung der Hauptsache durch diese, bzw. deren Anwälte.
  • LG Düsseldorf wollte allen Ernstes mitten in einem Vorverfahren der Hauptsache die einstweilige Verfügung aufheben.
  • OLG Düsseldorf beschließt auf meinen Antrag (ohne Anwalt) im Beschwerdeverfahren (I 20 W 63/12): "So nicht! Hauptsache kann bis zum Ende der mündlichen Sitzung im Aufhebungsverfahren nach § 926(2) ZPO eingereicht werden!"
  • Richterin Stöve hebt, von mir selbst erzwungen, den Termin für die mündliche Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung auf ohne einen neuen zu benennen.
  • Einreichung der Hauptsache (34 O 32/12) durch Anwältin nach ursprünglicher Frist (infolge des notwendigem Vorverfahrens) aber vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
  • Die Euroweb erklärt deshalb gezwungenermaßen  "Erledigung" (eine Art Antragsrücknahme) bevor es zu einem neuen Termin kommt.
  • Das Aufhebungsverfahren ist damit zu Lasten der Euroweb beendet, die Einstweilige Verfügung hat weiter Bestand.
2.) Hauptsache LG Düsseldorf 34 O 32/12:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss.
  • Die selbst durch illegale Kaltanrufe bekannte Euroweb Internet GmbH legt ohne vorher abzumahnen zweifelhafte Widerklage ein, weil ich dieser nach Offenbarung von schweren Sicherheitsmängeln auf deren eigener Webseite eine offensichtlich höchst notwendige Schulung "Sicherheit im Webdesign" anbot.
  • Ich gebe, um mich nicht dem allenfalls geringem, aber unnötigem Prozessrisiko auszusetzen, hinsichtlich  der Widerklage die Unterlassungserklärung sofort ab, weil ich weiß, dass die Euroweb die Kosten tragen muss. 
  • Richterin Dr. Stöve lehnt mit Beschluss vom 16.1.2013 den Antrag ab, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
  • Die Euroweb erklärt Erledigung hinsichtlich der Widerklage - schließt mit mir also einen Vertrag obwohl diese mit der Prozessfähigkeit auch meine Geschäftsfähigkeit bestreitet.
  • Die Euroweb und Philipp Berger belügen das LG Düsseldorf über Beschlüsse des AG Kassel.
  • Wegen des obigen OLG-Beschlusses (I 20 W 63/12) und meiner berechtigten Kritik an ihrem Vorgehen offenbar brüskierte Richterin Dr. Stöve lehnt im höchst merkwürdigem Urteil meine Klage ab (weil ich KEIN Wettbewerber sei) und gibt dem Kostenantrag der Euroweb für deren Widerklage statt (weil ich Wettbewerber sei). Es ist also wirklich jedem vollkommen klar, dass das so nicht geht. Insoweit kann es auch sein, dass die Richterin die Berufung provozieren wollte.
  • Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen im Auftrag der Euroweb vorsätzlich grob unwahr und zudem verbotswidrig die Euroweb dürfe weiterhin ein eigenes Rechenzentrum bewerben. Da ist ein Nachspiel (Ordnungsmittelantrag) fällig.
  • Dieses Urteil wurde wegen der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig, die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 hat also weiter Bestand.
  • (Hier ist im Nachgang noch etwas zu erledigen: Eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen Philipp Berger, der als "Rechtsanwalt" wohl kaum vorgeben kann sich mit der Berechnung der Gerichtskosten nicht auszukennen und dennoch zu meinen Lasten rund 1.000 Euro zu viel abrechnen wollte. (Dazu später mehr.)
3.) Berufung OLG Düsseldorf I-20 U 66/13:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt - dafür aber mit Antrag vom Tag der Zustellung des offensichtlich falschen Urteils (s. Seite 5/6 des OLG-Urteils)- in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss. Ab da werde ich von einem sehr guten Anwalt vertreten, der den Prozessstoff sortiert und mir auch die richtigen Rückfragen stellt.
  • Die damalige Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz geht pleite. Das Verfahren wird von einem Dr. Weber | AWPR Dortmund weiter geführt.
  • Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreiten auch Webseiten öffentlich ich sei ein Irrer. Das obwohl diesen durch frühere Entscheidungen des LG Düsseldorf und des LG Köln bekannt ist, dass ich gerade kein Irrer bin und dass es auch keinen Anlass gibt, das zu glauben. Das Verfahren wird von einem Dr. Hans-Dieter Weber | AWPR Dortmund weiter geführt. Zuletzt verleumden die Anwälte der inzwischen als "Buchholz und Kollegen GbR" tätigen Anwälte der insolventen "Berger Law LLP" mich auch noch durch einen weiteren Artikel auf der neuen Webseite. Die gesamte Verfahrensführung der Euroweb wird davon geprägt, dass diese mich in dieser Hinsicht verleumden, dazu wird sogar ein Gefälligkeitsgutachten eines nun nicht mehr als "renommiert" gelten könnenden Dr. Frieder Nau aus Köln bemüht.
  • Das Endurteil: Das OLG hebt das Urteil auf und gibt mir in allen Punkten recht. Auch die Kosten der Widerklage muss die Euroweb tragen.
4.) Das erste Ordnungsmittelverfahren (34 O 5/12)

Die Gewinn- oder Verlustrechnung der Euroweb für das Jahr 2014 wird damit hinsichtlich der Kosten der drei Prozesse aus einem Streitwert von 75.000 Euro über zwei Instanzen und denen des Verfahrens um die einstweilige Verfügung sowie deren gescheiterte Aufhebung (ich will jetzt nicht nach dem Streitwert schauen) und das Ordnungsmittelverfahren sowie die Ordnungsstrafe belastet. Die erkennbare Querulanz (die ich dem Philipp Berger zuordne, der offensichtlich "par tout" nicht gegen einen "Schlosser" verlieren wollte) hat sich also "richtig gelohnt". In Anbetracht der allenfalls mäßigen Gewinne und hohen Verluste aus den Vorjahren werden das die Eigner der Euroweb auch selbst recht deutlich spüren.

Und auch das ist gut so!

Denn wer erst in seiner Werbung so dreist lügt und dann vor Gericht derart asozial, also mit weiteren Lügen und Verleumdungen agiert, der soll das ruhig auch in der Brieftasche spüren!