Sehr geehrter Herr POK Koch,
Sie haben mich als Beschuldigten zu einer Einvernahme am 6.11.2013 um
12:00 Uhr gebeten. Ich habe nicht vor zu diesem Termin zu erscheinen und
mich einzulassen.
Grund: Die Beschuldigung ist völlig haltlos.
Statt dessen rege ich an, gegen den Anzeigeerstatter,
Marcus Schneider
wegen gewerbsmäßigen Betruges zu ermitteln. Marcus Schneider verkauft
ein "
EcoJet-System". Dieses besteht aus 2 Magneten welche mittels
Kabelbindern o.ä. an Heizöl- bzw. Gasleitungen angebracht wird. Das
"System" kostet ca. 700 Euro.
Auf der Webseite www.ecojet.de bewirbt der Herr das System mit falschem
Vormachen. Er behauptet, damit könne man ca. 8% Heizkosten einsparen.
Wörtlich:
"Die nachgewiesene Einsparung durch ECOJET betrug in den Jahren 2000 -
2012 durchschnittlich 7,9%."
Herrn Schneider ist sich bewusst, dass diese Versprechen unwahr sind.
1.)
Das durch den Geschäftsführer Marcus Schneider angemeldete Patent
behauptet ein Verfahren zur "magnetischen Ionisierung eines
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung
von Permamentmagneten. Dieser Anspruch widerspricht dem aktuellen Stand
der Wissenschaft, denn zur Ionisierung von Materie muss
Ionisierungsenergie aufgewendet werden. Magnete geben jedoch keine
Energie ab. Permanentmagnete üben zudem mit Magnetfeldstärken von
maximal etwa 1,1 Tesla auf diamagnetische Kohlenwasserstoffe keine
hinreichend starken Kräfte aus, gegen die durch von außen zugeführte
Arbeit die Ionisierungsenergie erreicht werden könnte. Woher der
beträchtliche Energiebedarf zur Ionisierung kommen soll lässt das
Patent im Unklaren.
Die
SCS Schneider GmbH behauptet, durch die Magnetwirkung eine
Veränderung der Moleküle des Brennstoffs zu erreichen, die zu einer
besseren Sauerstoffanbindung und damit einer vollständigeren Verbrennung
führt. Da jedoch auch schon ohne Magnete in einer Heizungsanlage die
Verbrennung praktisch vollständig erfolgt, gibt es kein Potential für
eine noch bessere Verbrennung und eine daraus resultierende
Energieeinsparung von durchschnittlich 8%. Eine Heizungsanlage bei der
eine Effizienzsteigerung von 8% möglich wäre, also mit derart hohen
Anteilen unverbrannten Kraftstoffs im Abgas wäre niemals zulassungsfähig
und müsste sofort still gelegt werden.
Für die Veränderung der Moleküle durch die Magnetwirkung beruft sich die
SCS Schneider GmbH auf Forschungsergebnisse aus der Quantenphysik und
insbesondere auf die Forschungen der Nobelpreisträger Felix Bloch und
Edwards Mills Purcell. Bloch und Purcell wurden für die Entdeckung der
Kernspinresonanz bekannt. Für die Kernspinresonanz ist es jedoch
erforderlich, dass den in einem starken Magnetfeld gelagerten Molekülen
Energie in Form von hochfrequenter Strahlung genau bestimmter Frequenz
zugeführt wird. Im Fall der
Ecojet-Magnete fehlt diese Energiequelle, so
dass unklar bleibt, wodurch die angebliche energetische Veränderung der
Moleküle bewirkt werden soll. Resonanz tritt darüber hinaus nur bei
einem winzigen Bruchteil der bestrahlten Moleküle auf.
2.)
Herr Schneider hatte sein System zuvor für Kraftfahrzeuge verkauft. Der
ADAC hatte sein System getestet und für völlig unwirksam befunden. Seit
dem verkauft er es mit gleichen unwahrem Vormachen als System für Heiz-
und Energierzeugungsanlagen.
3.)
Herr Schneider hatte für sein System vor mehreren Jahren unter höchst
dubiosen Umständen ein TÜV-Zertifikat erworben. Der TÜV hatte dieses
Zertifikat zurück genommen. Im Frühjahr 2008 stellte ein heute nicht
mehr dort beschäftigter Mitarbeiter des TÜV Thüringen entgegen den
Anweisungen der Geschäftsführung einen zertifizierten
Wirksamkeitsnachweis für die Ecojet-Magnete der SCS Schneider GmbH aus.
Dieses Wirksamkeitszertifikat entwickelte sich in der Folge zu einem
wertvollen Marketinginstrument für die
Ecojet-Magnete. Nachdem die
Geschäftsleitung des TÜV Thüringen von diesem Wirksamkeitszertifikat
erfuhr und grobe Messfehler bei der dem Zertifikat zugrundeliegenden
Prüfungen feststellte, zog sie mit einer Unwirksamkeitserklärung das
Wirksamkeitszertifikat zurück. Gegen diese Ungültigkeitserklärung klagte
die
SCS Schneider GmbH und erwirkte vor Gericht einen Vergleich. Diesem
Vergleich zufolge zog der TÜV Thüringen seine Ungültigkeitserklärung
zurück, und die SCS Schneider GmbH gab dafür das Zertifikat freiwillig
zurück. Der TÜV Thüringen verpflichtete sich in diesem Vergleich zur
Wiederholung der Prüfung unter notarieller Aufsicht. Um die von der
SCS Schneider GmbH unabhängige und unbeeinflusste Prüfungswiederholung
führen der TÜV Thüringen und die SCS Schneider GmbH einen bis heute
nicht abgeschlossenen Gerichtsprozess. Hintergrund ist, dass Herr
Schneider eine korrekte Messung - und damit verbunden die Feststellung
der Unwirksamkeit durch den TÜV - verhindern will.
Herr Schneider bewirbt sein System dennoch mit einem TÜV-Siegel,
ausgestellt allerdings für die Einhaltung der ISO-Norm 14001, welche das
Umweltmanagement in der Firma betrifft - nicht jedoch das System. Dieses
ist für die Leser auf dessen Webseite aber nicht erkennbar. Er macht
hier falsch vor. Und er handelt zweifelsfrei vorsätzlich.
4.)
Da in Heizungsanlagen, wie jeder Schornsteinfeger bestätigen kann, der
Brennstoff sowieso praktisch vollständig verbrennt, und weil
Permanentmagnete nicht die von Hersteller behaupteten Wirkungen auf den
Brennstoff haben, und weil diese behaupteten Wirkungen prinzipiellen
Naturgesetzen widersprechen, hat u.a. das Bayerische Landesamt für
Umwelt in einer Broschüre festgestellt, dass die vom Magnethersteller
behauptete Energieeinsparung unmöglich sei, und dass eine solche
Energieeinsparung dem Energieerhaltungssatz widersprechen würde. Auch
diese Broschüre ist Herrn Schneider bekannt, dennoch vertreibt er das
"
EcoJet-System" weiter.
Geschädigt ist u.a. die Sparkasse Kassel, welche angeblich 38 Stück
davon gekauft hat. Allerdings wird sich der Verantwortliche für diese -
wirklich grandiose - Fehlinvestition wohl nicht einlassen um die
eigene Dummheit - und Nichteignung für den Job - nicht auch noch
öffentlich zu machen.
Dennoch könnte auch bei der Sparkasse durch Gutachten ermittelt werden,
dass es die Einsparung nicht gibt. Respektive könnten zur Beweiserhebung
auch die vorliegenden "Messergebnisse" sachverständig auf Manipulation/Fehlinterpretierung untersucht werden.
Weitere Beschuldigte:
Detlef Witt
Brüchkuhlenweg 1
21354 Bleckede
Telefon: +49 (0) 5853 / 15 11
Telefax: +49 (0) 5853 / 16 07
Mobil: +49 (0) 171 / 481 11 63
Email: dewi(at)ecojet.com
Theodor Michaelis
Bahnweg 55a
26127 Oldenburg
Telefon: +49 (0) 44 1 / 62 491
Telefax: +49 (0) 44 1 / 50 500 844
Mobil: +49 (0) 175 / 989 73 87
Email: thmi(at)ecojet.com
Peter Freund
Dipl.- Ing.
Rapunzelweg 7
30179 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 60 62 019
Telefax: +49 (0) 5 11 / 60 44 912
Email: pefr(at)ecojet.com
Günter Gumz
Dipl.-Ing., VDI
Bergshäuser Str. 14a
34123 Kassel
Telefon: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 32
Telefax: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 34
Email: gugu(at)ecojet.com
Uwe Dippel
Igelsburgstr. 11 A
34128 Kassel
Telefon: +49 (0) 561 / 316 39 82
Telefax: +49 (0) 561 / 316 39 84
Mobil: +49 (0) 178 / 477 20 10
Email: uwdi(at)ecojet.com
Georg Henrich
Max Schwarze Weg 27 A
D-46236 Bottrop
Telefon: +49 (0) 2041 / 264 855
Telefax: +49 (0) 201 / 56 599 10 16
Mobil: +49 (0) 178 / 184 86 64
Email: gehe(at)ecojet.com
INELEKTRO RALF D. SCHOLZ e.K.
Ralf D. Scholz
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Im Oberfeld 43
51381 Leverkusen
Telefon: +49 (0) 2171 / 3862
Telefax: +49 (0) 2171 / 33862
Email: rasc(at)ecojet.com
Klaus Löbbert
Ahornstr. 75
65933 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69 / 394 015
Telefax: +49 (0) 69 / 383 632
Mobil: +49 (0) 171 / 892 47 11
Email: kllo(at)ecojet.com
Siegfried Stefany
Franz-Hammer-Str. 15
71263 Weil der Stadt
Telefon: +49 (0) 7033 / 8796
Telefax: +49 (0) 7033 / 6487
Mobil: +49 (0) 160 / 823 21 83
Email: sist(at)ecojet.com
Heino von Grudzinski
Goethestr. 43/1
74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 / 133 34 43
Telefax: +49 (0) 3212 / 1206630
Mobil: +49 (0) 172 / 761 01 03
Email: hegr(at)ecojet.com
Edgar Coenen
Dipl.-Ing.
Franz Philipp Str. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 77 51 / 89 74 86
Telefax: +49 (0) 77 51 / 89 74 87
Mobil: +49 (0) 171 / 267 70 63
Email: edco(at)ecojet.com
Roland Epp
ROLAND Optimierungssysteme
Stöcken 59
87439 Kempten
Telefon: +49 (0) 8 31 / 580 09 37
Telefax: +49 (0) 8 31 / 580 09 38
Email: roep(at)ecojet.com
Ulrich Hansche
Rabenstein 9
A-9473 Lavamünd
Telefon: +43 (0) 43 56 / 21 29
Telefax: +43 (0) 4356 / 21 29
Mobil: +43 (0) 664/222 97 89
Email: ulha(at)ecojet.com
PiTech
Evert van de Pijpekamp
De Vriesstraat 14
NL - 6661 GM Elst
Telefon: 0031/481/372538
Email: evpi(at)ecojet.com
Pieter Noppen
Slotermeer 5-5
NL - 8502 TM Joure
Telefon: 0031/58/2883944
Telefax: 0031/58/2802596
Mobil: 0031/6/25088161
Email: pino(at)ecojet.com
Die Mitbeschuldigten montieren die Systeme und führen danach Messungen
durch, welche die angebliche Wirksamkeit bestätigen. Dazu werden von
diesen die Messergebnisse ganz offensichtlich manipuliert oder falsch
interpretiert. Durch diese Manipulation und das falsche Vormachen
glauben die Opfer des Betruges, die Einsparung durch die
EcoJet-Magnete
wären nachgewiesen und zahlen.
Herr Schneider beschreibt das Vorgehen selbst wie folgt auf seiner Webseite:
"Garantiert - Wir garantieren Ihnen durch den Einsatz des ECOJET®
Magnetsystems eine Energieeinsparung. Erst wenn diese errreicht ist,
berechnen wir Ihnen als gewerblicher Abnehmer den ECOJET®. Wieviel der
ECOJET® bei Ihnen spart, messen wir gemeinsam (Voraussetzung: technische
Machbarkeit sowie vorliegender Auftrag)."
Demnach ist auch wegen Bandenbetruges gegen den ursprünglichen
Anzeigeerstatter Schneider und seine Mittäter zu ermitteln.
Der beste Weg hier zu ermitteln ist ein Probekauf, nachfolgend Messung
durch echte Sachverständige, die dann mit der "Messung" durch oder im
Auftrag der
SCS-Schneider GmbH des Beschuldigten zu vergleichen ist um
die systematische Manipulation offenzulegen.
Nach alldem steht übrigens fest, dass ich dem [...] Herrn
Schneider wie auch immer und wodurch auch immer gar nicht im Sinne des
StGB genötigt haben kann. Denn die Nötigung setzt ein verwerfliches Ziel
voraus: Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung der Gewalt
oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich
anzusehen ist. (§ 240 Absatz 2 StGB)
Gewalt habe ich Herrn Schneider gar nicht angedroht. Ich habe ihm
lediglich durch öffentliche Schrift angedroht, mich juristisch und durch
weitere Artikel dagegen zu wehren, wenn er erneut durch unwahres
Vormachen nach Art. 5 GG / § 193 StGB zulässige Äußerungen über sein
verwerfliches und vom Gesetzgeber deshalb verpöntes Geschäftsmodell unterdrückt.
Meine Androhung, mich juristisch und durch Artikel zu wehren, schützt letztendlich berechtigte Interessen von Firmen, Organisationen (auch öffentlichen Rechtes) und Verbraucher vor Betrug oder zumindest einer Geldausgabe durch die der angestrebte und vorgemachte Zweck nicht erreicht werden kann. Sie kann also demnach weder verwerflich noch widerrechtlich sein.
Jörg Reinholz