31.01.2025

Art. 38 Grundgesetz: Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen unterworfen, Bundestagswahl.

Update: Mehrere Bundestagsabgeordnete der CDU haben ihre Verantwortung aus Art. 38 Absatz 1 GG wahr genommen und gegen den Vorschlag der eigenen Partei gestimmt sich löblich einer Stimmabgabe enthalten löblich nicht abgestimmt. (Es gibt einen Unterschied zur expliziten Enthaltung.) Das unten besprocheneZustrombegrenzungsgesetz“ scheiterte im Bundestag. Ich wüsste aber nichts davon, dass Abgeordnete hier mitlesen. Nur ein Wahlkandidat. Und der auch nur vielleicht.

Artikel:

Zur Zeit wird ja wild diskutiert, was denn da los wäre im Bundestag. Ich reise viel, esse gerne mal von den  Tellern der Köche anderer Länder und finde, Grenzkontrollen innerhalb Europas sind „total bäh“ und das „Zustrombegrenzungsgesetz“ ist eben wegen der, Europa und also Europäer entzweienden Grenzkontrollen keine gute Idee - übrigens auch nicht notwendig, weil die Probleme - und die bitteren Anlässe, also die Terroranschläge von Geisteskranken (diesmal von Asylantragstellern mit zweifelhaftem oder zu verwerfenden, sogar verworfenen Asylanspruch) - allesamt durch eine unfassbare „Schnarchnasigkeit“ von Behörden und Justiz, welche im Ergebnis durch Nichts- oder zu-spät-Tun gemeinsam verhindern, dass Straftaten verhindert und schnell geahndet werden) verursacht oder mindestens begünstig wurden. Wer unter Anwendung einer Waffe oder „unter Drogen stehend“ oder um sich „Drogen“ zu beschaffen eine Straftat begeht sollte nicht nach wenigen Stunden nach Hause gehen! Wenn eine solche Person gefasst wurde gehört diese sofort in U-Haft, psychiatrisch auf Gefährlichkeit untersucht und dann - zum Schutz der Gesellschaft schnell zu einer Haftstrafe - und nicht etwa auf „Bewährung“, geschweige denn zu einer Geldstrafe - verurteilt!

Andere denken „Boah! Grenzen einfach zu!“ (was, wie ich oben begründet denke, die wahre Ursache nicht angeht, keines der Probleme wirklich löst) - aber es geht ja nicht nach meiner Pfeife. Wir haben eine Demokratie und da zählen Mehrheiten:

Wenn also ein Entschließungs- oder ein Gesetzesvorschlag eine Mehrheit unter den den, an an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten hat, dann ist das halt so!

Grundgesetz, Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Womöglich sollte man sich daran erinnern, wenn man eine Brandmauer gegen die AfD errichten will.  Denn es geht ja nicht um die AfD an sich - sondern um deren höchst krude Ideen und Ideologien. 

Schließlich und letztendlich besagt das Grundgesetz ganz klar, dass nicht die Fraktionen oder Parteien sondern die Abgeordneten abstimmen. Tatsächlich aber - und das war jahrzehntelang „Usus“ stimmen die Fraktionen geschlossen ab - was ich für falsch halte, wie das nachfolgende Rechenbeispiel zeigt.

Ein Parlament habe der Einfachheit halber genau 100 Abgeordnete, die sich wie folgt auf vier Parteien verteilen:

P1: 35

P2: 25

P3: 18

P4: 22

Ein Gesetzesvorschlag wird diskutiert. Nach ihrem eigenem Gewissen sind die Abgeordneten wie folgt dafür (erste Zahl) oder dagegen:

P1: 25:10

P2: 20:5

P3: 1:17

P4: 2:20

Die Abstimmung nach Gewissen ergäbe:  

48 Abgeordnete dafür, 52 dagegen. Gesetzesvorschlag mehrheitlich abgelehnt.

Die Abstimmung gemäß dem Fraktionszwang ergäbe:  

60 Abgeordnete dafür, 40 dagegen. Gesetzesvorschlag mehrheitlich angenommen.

Mein Fazit:

Ich halte den Fraktionszwang, der zu Abstimmungsergebnissen führt, die nicht mit der tatsächlichen Auffassung der Abgeordneten übereinstimmen - der aber auch in der AfD „Usus“ ist - für absolut grundrechtswidrig. Der Fraktionszwang ist nach meiner Ansicht ist ein solcher Auftrag, sogar ein Zwang, an den Abgeordnete laut Grundgesetz also gerade nicht gebunden sein sollen.

Und was neulich im Bundestag zu sehen war wird auch mit diesem Beitrag geschehen: Ich werde es erdulden müssen, dass mir Leute zustimmen, mit denen ich eigentlich nichts gemein haben will. Ebenso werden politische Freunde mir nicht zustimmen. Ich halte das aus.

Bundestagswahl:

Was nun die anstehende Bundestagswahl  betrifft werde ich mich als Wähler an mein Gewissen und meine Interessen halten. 

  1. Die Ukraine im Kampf gegen den russischen Aggressor nicht oder nur begrenzt zu unterstützen „geht gar nicht“. Denn das lässt zu, dass das Deutschland und Europa feindlich und feindseelig gegenüberstehende Russland näher an unsere Grenze rückt. Damit sind AfD, SPD (unter Scholz) , die Linke und das BSW für mich „raus“.
  2. Die Wirtschaft in Bürokratie zu ersticken geht auch nicht. Es kann auch nicht sein und ist erstickend, dass z.B. Bauprojekte Jahre, manchmal Jahrzehnte auf Fortschritte bei Bürokratie und Verwaltung warten.
  3. Im Hinblick auf 2. gilt: Mehr persönliche Eigenverantwortung und einen a) überhaupt und b) härter zugreifenden Staat,  wenn diese nicht angemessen wahr genommen wird, ist nötig - was sich bei der Cum-Ex-Affaire und in dieser hinsichtlich der Warburg-Bank  deutlich zeigte. Kanzler Scholz weiß genau was ich meine.
  4. Nur die „Armen“ zu belasten und die „oberen zehntausend“ zu entlasten geht auch nicht. (AfD , FDP, CDU/CSU)
  5. Das eine Partei quasi eine Kontrollinstanz für den Umweltschutz ist, finde ich gut und wichtig.
  6. Bezahlbare Mieten und eine Mindestrente braucht es - im Hinblick auf der jetzt in Rente gehenden „Boomer“ auch. Das Problem zu lösen hat viel mit Punkten 2, 3 zu tun.
  7. Ich will ein starkes Europa mit einer starken europäischen Identität, fühle mich als Europäer, ebenso als Bio-Deutscher und als „Geburtssachse“.
  8. Die Deindustrialisierung muss aufgehalten werden. Wenn wir Europäer und Deutschen also schon wegen dieses beschissenen Moskauer Verbrechers namens „Putler“ aufrüsten und im eigenen Interesse, nämlich unseren eigenen Arsch zu „safen“, die Ukraine unterstützen müssen, dann sollte das durch eine Industrie geschehen, die ihre Steuern in Deutschland oder Europa aber nicht in den USA oder auf dem Kayman-Inseln zahlt.
  9. Ich will eine Regierung, die weniger blahfaselt und verspricht, aber mehr - und das schneller macht. Es kann doch nicht sein, das nach 3 Jahren Krieg in der Ukraine einerseits die deutsche und europäische Verteidigungsindustie nicht bedeutend gewachsen ist und dass irre Leute mitten in Deutschland Russlandfahnen schwenken. Die sollte man „remigrieren“.
  10. Dazu gehört auch, Deutschland und Europa bei der Energieerzeugung unabhängiger zu werden. Nichts da mit „billig Öl und Gas aus Russland“ - Das löst kein Problem sondern schafft Abhängigkeiten zu einen uns feindlich gesonnenen Land, die niemand will, der sein Gehirn nur mit sich herumträgt. Wenn dazu - für Investitionen in Erzeugung und Durchleitung - Geld in die Hand genommen werden muss ist es auch richtig, das durch Kredite zu finanzieren. Das macht auch die Wirtschaft nicht anders.
  11. Wenn man hingeht und durch eine Steuer auf Kohlendioxid dessen „Erzeugung“ vermindern will ist das im Hinblick auf Klimaerwärmung richtig. Dann muss es aber auch richtig sein, diese Steuer temporär zu veringern, wenn durch äußere Einflüsse (Putins Scheißkrieg in der Ukraine) die Energiepreise (für Öl, Gas und damit auch Strom) steigen. Denn das Ziel wird ja auch so erreicht. Die Steuer aufrecht zu erhalten bedeutet lediglich mehr Einnahmen für den Staat und zwar zum spürbaren Nachteil der unteren 99%. Einen guten Teil davon treibt man durch die Beibehaltung in die Fänge von Spinnern welche die Klimaerwärmung bestreiten, also der AfD, aber eben auch BSW.
  12. Zu sagen, „Es gibt Probleme, wir müssen was tun.“ ist falsch wenn es dabei bleibt („merkeln“).  Es ist zwar populistisch aber im Hinblick auf Wahlergebnisse gar nicht so falsch, wenn man einen charismatischen Kanzlerkandidat oder eine charismatische Kanzlerkandidatin hat, die oder der sich hinstellt und so stringent wie auch mal laut sagt „So, so und so machen wird das jetzt! Das ist Richtig und im Interesse des Volkes weil es dieses und jenes Problem löst. Versammelt Euch hinter mir, dann ziehen wir das auch durch!“ - Und es durchziehen kann. Wozu er später freilich die Unterstützung der Mehrheit des Volkes und der Abgeordneten braucht. Siehe oben.



 

 

28.01.2025

Heute: Dr. „GottlobKeinArzt“ Andreas Skrziepietz (Hannover), eine „Abmahnung“, „psychische Schmerzen“ und §104 Nr. 2 BGB

Der selbst ernannte „Docmacher“ und nach Feststellung des LG Frankfurt (2-03 O 281/24) mit „negativen und verletzenden Äußerungen“ über mich und andere in die Öffentlichkeit drängende Andreas Skrziepietz aus Hannover - der mich (andere ebenso) öffentlich und in Emails als „hoch malignen Narzisst“ und/oder „Psychopath“ sowie „Querulant“ tituliert und allen Ernstes „kein Stalker“ sein will - schrieb meiner Rechtsanwältin(!) vor wenigen Tagen etwas, was er „Abmahnung“ nannte.

Warnung und wichtiger Hinweis: Ich betone, dass ich mich von den (w)irren, teilweise verstörend wirkenden Inhalten des nachfolgend wieder gegebenen Schreibens des Dr. Andreas (Manfred) Skrziepietz aus Hannover - die ich teilweise für strafbar halte und mit denen ich auch sonst nicht übereinstimme - ausdrücklich maximal distanziere!

Zudem sind einige der (w)irren Behauptungen des Herrn Andreas Skrziepietz über meine Person ganz klar Verleumdungen. Ich habe diese in seinem Text unterstrichen.

 

Hannover, den 16.01.25

Andreas Skrziepietz
Xxxxxxxxxstr. 94
306xx Hannover

 
Xxxxxxxxx Lxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxx. 44
603xx Frankfurt

 
Abmahnung

 
Frau Lxxxxxxxx

 
Sie haben am 09.01.2025 in Ihren Berufungsschriften an das OLG Frankfurt behauptet, dass ich

  • den Holocaust verniedliche
  • offen gegen Personen mit Migrationshintergund hetze
  • Hausverbot erhielt, weil ich einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Hannover nachstellte.
  • Diese Mitarbeiterin bedroht hätte.
  • Keine medizinische Qualifikation besäße.
  • Nie als Arzt zugelassen wurde
  • Demokratiefeind sei
  • gegen Impfbefürworter hetze

 
Diese Behauptungen sind frei erfunden. Wahr ist, dass Sie und Ihresgleichen durch Ihre Förderung
der unkontrollierten Masseneinwanderung den nächsten Holocaust vorbereiten und
Mitverantwortung für die Terroranschläge in Berlin, Würzburg, Ludwigshafen, Brockstedt,
Solingen, Mannheim, Magdeburg usw. tragen.
Wahr ist, dass besagte Mitarbeiterin Strafanzeige wegen Beleidigung erstattete, das Verfahren aber
von der StA Hannover nach §170 StPO eingestellt wurde. Der Einstellungsbescheid liegt Ihnen vor.
Es war Ihr psychisch kranker Mandant, der die Behauptung aufstellte, ich hätte diese Person
bedroht und ihr nachgestellt. Sie sollten ihm nicht alles glauben.
Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten.
Demokratiefeinde sind Sie und Ihresgleichen, siehe die Androhung des EU-Apparatschiks XXXXXX,
die Bundestagswahl zu annullieren, wenn das Resultat nicht so ausfällt wie gewünscht. Siehe auch
die rückgängig gemachte Landtagswahl in Thüringen. Siehe das Verhalten Ihres Parteifreundes
XXXXXXXX, der völlig grundlos auf einen Politiker der demokratischen Opposition einprügelte, und
Ihrer GesinnungsfreundInnen in Riesa. Die Verhinderung eines Parteitages ist demokratiefeindlich.
Siehe auch den Versuch Ihrer Parteifreundin XXXXXX, eine oppositionelle Zeitung zu verbieten,
wodurch diese zuvor ziemlich unbekannte Zeitung erst richtig bekannt wurde. Siehe Ihren
Parteifreund XXXXX aus Thüringen, der als Chef des sogenannten Verfassungsschutzes ein für die
AfD günstiges Gutachten ignorierte.
Für den Abgeordneten Halemba gilt übrigens die Unschuldsvermutung. Sie lügen auch, wenn Sie
behaupten, dass Max Krah aus der AfD ausgeschlossen wurde.
Ich habe nicht nur Martin Sellner zitiert, sondern auch ARD und ZDF, den Spiegel, die Welt, die
FAZ, die TAZ usw. Warum unterschlagen Sie das?
Ich habe auch nie jemandem verboten, sich impfen zu lassen oder eine Maske zu tragen, folglich
auch nicht gegen Impfbefürworter gehetzt. Wahr ist, dass gegen mich gehetzt wurde, weil ich mich
weigerte, eine Maske zu tragen, und dass ich die sinnlosen Maßnahmen der Regierung kritisiert
habe und weiterhin kritisiere.
Wahr ist außerdem, dass Ihr Mandant zum Mord an Politikern aufruft. Er hat einem gegnerischen
Anwalt außerdem gedroht, ihn zu töten. Die schriftlichen Beweise dafür liegen mir vor.

Ich fordere Sie daher auf, die verleumderischen Behauptungen unverzüglich in einem weiteren Schreiben an das OLG richtigzustellen und eine hinreichend strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung abzugeben, wozu Sie sich der anliegenden Vorlage bedienen können.
Den Eingang einer von Ihnen unterzeichneten hinreichenden Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung erwarte ich bis spätestens 22.01.2025.
Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Sollte die Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung nicht, nicht vollständig oder nicht ausreichend bei mir eintreffen, werde ich
unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Cxxxxxxxx Lxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. 44, 603xx Frankfurt
- Unterlassungsschuldnerin

verpflichtet sich gegenüber

Herrn Andreas Skrziepietz, Xxxxxxxxxstr. 94, 306xx Hannover

- Unterlassungsgläubiger

bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von
5000,00 Euro (in Worten: Fünftausend)

1. folgende in den Berufungsschriften an das OLG Frankfurt enthaltene Behauptungen zu
widerrufen

„Artikel, in denen der Kläger den Holocaust verniedlicht und gegen Personen mit
Migrationshintergrund offen hetzt.“
„Es entspricht zudem den Tatsachen, dass der Kläger ein Hausverbot erhielt, da ihm der Vorwurf
des Stalkens gemacht wurde durch eine Mitarbeiterin einer Behörde.“
„aus dem Motiv der Ausländerfeindlichkeit heraus … bedroht hatte“
„und Bedrohung des Klägers gegenüber einer städtischen Mitarbeiterin“.
er habe besondere medizinische Qualifikationen, obwohl dies nicht der Fall ist.
„in welch herablassender Art und Weise der Kläger sich über Ausländer auslässt.“
nie als Arzt zugelassen wurde.
„wie er vor Gericht selbst zugab, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover bedrohte.“
„seine demokratiefeindlichen Thesen verbreitet.“
„zudem gegen Impfbefürworter hetzt“

2. dem Unterlassungsgläubiger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 1000€ zu zahlen.

3. dem Unterlassungsgläubiger jeden Schaden zu ersetzen, der durch die verleumderischen
Behauptungen entstanden sind oder künftig entstehen werden.

4. das unter 2. genannte Schmerzensgeld bis spätestens 22.01.2025 auf folgendes Konto zu
überweisen:

Consors Bank, Kontoinhaber: Andreas Skrziepietz,
IBAN: DE21 xxxx xxxx xxxx xxxx xx
 

Frankfurt, den Xxxxxxx Lxxxxxxxx
(Unterlassungsschuldner) 

Da stellt sich die „1000 Euro Frage“, was denn - BITTE! - dem Andreas Skrziepietz aus Hannover „so gar weh“ tut?

Zudem will der sich selbst für gesund haltende - und andere (z.b. mich)  als „hoch maligne Psychopathen“ - bezeichnende Andreas Skrziepietz allen Ernstes von meiner Anwältin ein „Schmerzensgeld“ von 1000 Euro. Das kann ich zwar durchaus verstehen (weil Dummheit ja angeblich weh tun soll) aber mit dem durch ihn erhobenen Rechtsansprüchen „wird es wohl eher schwierig“:

Weil es sehr wohl seine eigene Dummheit ist, welche ihm die „Schmerzen“ bereitet.

Die von Andreas Skrziepietz aktuell selbst durch öffentliche Schrift erfolgte Beleidigung meiner Person  als angeblicher „Querulant“ (Ich bin es nicht, denn ich gewinne regelmäßig die - ebenso regelmäßig von meinen Gegnern angeleierten - Verfahren selbst dann wenn ich mich weniger gegen die Gegner als die Richter wehren muss.) wirft nunmehr die Frage auf, wer von uns beiden wohl ein Querulant sei. Er hat - so denke ich - mit obigem Schreiben diese Frage selbst zu seinen Ungunsten beantwortet und zudem auch durch die enthaltenen Beleidigungen der Anwältin („Wahr ist, dass Sie und Ihresgleichen...“) die Grenzen zum „Stalking“ absolut überschritten: Denn außerdem hat Andreas Skrziepietz heute öffentlich meine Anwältin als „Oma gegen das Recht“ verleumdend beleidigt:

(Beweis/Bildschirmfoto) Ich danke den Anwälten des Herrn Skrziepietz - welche ich bat, ihn zur Rechtsordnung zurück zu rufen (so weit zur „typisch skrziepietzschen“ Verleumdung „mit Emails bombardiert“) - für die Anonymisierung. (Vorher stand da der volle Name.) Und Andreas Skrziepietz, dem ich also begründet den schnellstmöglichen Besuch eines Neurologen und Psychiaters nahe lege, danke ich gerne für die „nur fast freiwillige“ Schützenhilfe in allen Verfahren zwischen ihm und mir.

Da ich gerade bei dem Thema „Danksagungen“  bin:

Bildschirmfoto: Wenn diese „Heike“ ihn küsst, dann küsst Andreas Skrziepietz sich wohl selbst. Was die folgende Frage aufwirft: „Wie gendert man „Heike-Andreas Skrziepietz“ richtig?"
 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Geschäftsunfähigkeit

 
Geschäftsunfähig ist:
1.
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2.
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Etwas Eigenes muss ich nicht dazu schreiben - oder? Jedenfalls ist Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) und die gesamte Media Kanzlei des Dr. Severin Riemenschneider „nicht zu beneiden“.

Aber meine Leser können und sollten selbst sehen, was für einem „blöden Dreck“ der Andreas Skrziepietz aus Hannover veröffentlicht:

(Womöglich mahnt(e) Andreas Skrziepietz, der - wie er selbst vor Gericht vortrug - nie als „Arzt“, sondern nur als „Arzt im Praktikum“ zugelassen wurde, also auch das AG Hannover ab.)
 


24.01.2025

Höchst merkwürdige Abmahnung des Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) für Dr. „Keinarzt“ Andreas Skrziepietz (Hannover) - und was dieser nach der Entgegnung öffentlich plärrt

 

Das stets niedrige pekunäre Interesse der Media-Kanzlei des Severin Riemenschneider

Es ist schon seltsam, welch dummes Handeln sich Doktoren in Deutschland leisten - und so das Ansehen des Doktortitels und des Fachgebietes (hier Mediziner und Juristen) schädigen. Vorliegend sieht es für mich so aus, als beteilige sich die „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (Frankfurt) aus niedrigem, pekunärem Eigeninteresse bewusst und vorsätzlich am Mobbing/Stalking des Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover), der sein kriminelles Verhalten - von dem die Media-Kanzlei durch das Urteil aus dem Verfahren LG FFM 2-03 o 117/24 genau weiß - auch vor den Gerichten fortsetzt und diese missbraucht.

Ein Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger „Councel“ der „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - hat mir eine „Abmahnung“ wegen meines Artikels „Wer hat AfD gewählt? - Der „Schweriner Antrag“ und ein Hannoveraner geben Auskunft!“ geschickt, in welcher er dreist behauptet:

„Die von Ihnen aufgestellte Behauptungen über unsere Mandantschaft sind unwahr. Richtig ist vielmehr, dass unser Mandant die Kosten für die Prozesse selbst zahlt und keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt.

Die Leser können sich davon überzeugen: Im ganzen Artikel - den Herrmann übrigens nicht als Anlage beifügte - kommt das Wort „Prozesskostenhilfe“ oder dessen Akronym „PKH“ nicht einmal vor! Doch so leicht bin ich nicht zu täuschen: Ich habe lediglich geschrieben, dass der Steuerzahler den größten Teil der tatsächlichen Gerichtskosten zahlt - was ja im Hinblick auf die Haushaltpläne der für die Justiz zuständigen Bundesländer höchst offensichtlich ist. Ich werfe Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger Councel der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - vor, dass er insofern versuchte, mich arglistig zu täuschen und durch die Setzung einer engen Frist (von gestern, Donnerstag dem 23.01.2024 09:52 bis Montag, 27. Januar 2025, 16:00 Uhr hinterhältig-unzulässig unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich hält Dr. jur. Herrmann das für eine „überragende Geistesleistung“ - ich halte es für eine dumme Vorgehensweise. Das auch weil er diese Lachnummer mir gegenüber versucht - obwohl in der Kanzlei - so man dort noch an etwas „gar Schnödem“ wie „Tatsachenwahrnehmung“ Gefallen findet -  bekannt sein sollte, dass ich nicht so billig zu verarschen bin.

Doch bei dem offensichtlich unwahren und leicht als falsch erkennbaren Vorwurf, ich hätte Skrziepietz die Inanspruchnahme von PKH unterstellt - der mich unmittelbar zu der Frage nach den Fähigkeiten des Anwaltes führt - bleibt es nicht. Denn weiter schreibt Dr. jur. Tobias Herrman (Hamburg) über Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover):

„Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.

Das sehe ich begründet ganz anders und habe der Entgegnung eine ganz nette Anzahl von Beispielen beigefügt - Lügen die Skrziepitz (unter Beteiligung der Media-Kanzlei) dem Landgericht Frankfurt und (höchstselbst) dem AG Hannover vortrug. Es handelt es sich gerade nicht um eine „erforderliche Rechtsverteidigung“ wenn man - was Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) getan hat - gleich in mehreren Fällen Gerichte in offensichtlicher Schädigungs- und Bereicherungsabsicht belügt. Sondern um mindestens um einen „Übergriff“ und den Missbrauch der Gerichte, wenn nicht gar strafbaren Prozessbetrug. Ob Andreas Skrziepietz und ggf. sogar sein Anwalt wegen versuchten Prozessbetruges angeklagt und verurteilt wird, wird die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft und dann ein hoffentlich ebenso ordentlich arbeitendes Gericht entscheiden.

Der Mandant Dr. med. Andreas Skrziepietz (Hannover) ist mir persönlich als Person bekannt, die ganz offensichtlich glaubt, ein Recht dazu zu haben, andere dreckig zu beleidigen, zu mobben und, nach Reaktionen auf sein Handeln, so feige wie eben auch lügend die Gerichte um Hilfe ersucht. Genau dieses Handeln beschreibt meine (hier verlinkte) Entgegnung auf die Abmahnung, die ein Dr. Tobias Herrmann, Councel der mir bereits höchst negativ - durch unwahre Behauptungen - in Schriftsätzen bekannten „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (von ihm selbst und von einem Pascal Reddig, der Co-Vorsitzender der Jungen Union ist) verfasste. Auch solche zeige ich in der hier verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.

Dr. jur. Tobias Herrmann, Dr. Severin Riemenschneider und Pascal Reddig von der sich als „schlau“ und „übermächtig“ gebenden Media-Kanzlei (nicht „Rio, New York, Tokio“ sondern „Frankfurt, Hamburg“) werfe ich vor, sich aus niedrigen pekunären Gründen und in unredlicher, einem „Organ der Rechtspflege“ keineswegs angemessener Weise am Mobbing/Stalking (in § 226 BGB  „Schikane“ genannt und als „unzulässige Rechtsausübung“ verworfen) ihres Mandanten Skrziepietz zu beteiligen.

Auch das zeige ich in der verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.

Ich teile Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) wie folgt persönlich mit:

Ihren Versuch, mich derart dreist abzuzocken (Titelbild oben), halte ich für Betrug. Das gilt mindestens deshalb, weil - wie Sie wussten - Skrziepietz vor wenigen Tagen in Hannover einen „Gegenstandswert“ von „<5000 Euro“ für 3 Äußerungen ansetze (~1666 €/Äußerung), das Gericht € 2500 fest legte (~833 €/Äußerung) dieser nunmehr € 15.000 für eine Äußerung - mithin fast das Zehnfache (oder das 18-fache des vom AG Hannover pro Äußerung fest gelegten) betragen soll. Ein anderes Interesse als das niedrig-pekunäre der Kanzlei sowie Ihrer Person und die von Skrziepietz bereits bekannte, verwerfliche Schädigungsabsicht ist nicht ersichtlich. Und Sie haben auf das Urteil Bezug genommen, kannten also den wesentlich niedrigeren Streitwert. Ihr Handeln, Herr Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg), erscheint mir also begründet als „ganz mieser Betrugsversuch“!

Was im Übrigen auch für die - von den Richtern (jeden Geschlechts) zurück gewiesenen - Versuche gilt, in Frankfurt und Hamburg ein „Schmerzensgeld“ zu erlangen. Denn in beiden Fällen (LG FFM 2-02 o 117/24, AG H  409 C 10237/24) versuchte Dr. Andreas Skrziepietz (selbsternannter „Docmacher“) die Richter zu täuschen - in Frankfurt, in dem er (nicht „lediglich“) sein eigenes kriminelles Handeln verschwieg. In Hannover hat er in geradezu „dummdreist“ anmutender Weise das Gericht zu belügen versucht.

 

Aber kommen wir noch mal zu der dreisten Frechheit des Dr. jur. Tobias Herrmann:


Die „Grundsätze der auftraglosen Geschäftsführung“ setzen voraus, dass im Interesse dessen gehandelt wird, von dem die Bezahlung verlangt wird:

Bei einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag kann der Geschäftsführer gem. § 683 Satz 1 BGB sowie in den Fällen der §§ 683 Satz 2, 679 BGB oder des § 684 Satz 2 BGB wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten darf (§ 670 BGB).“

§683 Satz 1 BGB besagt: „Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.“

Unter keinen Umständen kann und konnte Dr. jur. Tobias Herrmann davon ausgehen, dass es in meinem Interesse ist, von ihm in einer € 1334 teuren Abmahnung vorsätzlich unwahr erklärt zu bekommen ich hätte dem niedrig denkenden Hochwert-Mandaten Skrziepietz unterstellt, dass dieser PKH erhalten habe. Eben so wenig besteht der Anspruch auf Unterlassung bezüglich meiner Äußerung, „Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler. “

Denn Skrziepietz hat - wie oben und in der Entgegnung auf den Media-Kanzleilichen Rotz gezeigt - Gerichte geradezu dummdreist-frech in Betrugsabsicht belogen und also auch die Prozesse insofern mut- und böswillig vom Zaun gebrochen. Die Kanzlei - also Dr. jur. Tobias Herrmann - kennt die Urteile. Und den eigenen, unwahren Vortrag. Er weiß also, dass die Aufwendung gerade nicht „erforderlich“ ist.

Ich hoffe, Dr. jur. Tobias Herrmann bzw. die Kanzlei (das Aktenzeichen gibt Hinweis auf eine ursprüngliche Zuordnung zu Pascal Reddig) hat bei Skrziepietz Vorkasse genommen. Von mir bekommt er jedenfalls nichts. Mit Skrziepietz (ggf. dessen Rechtsschutzversicherung) wünsche ich ansonsten „Viel Spaß beim Zoffen um die Kohle!“

Dumm und dümmer? Dumm und dümmer!

Die Abmahnung war schon dumm. Aber der Mobber/Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover meint mich auf die Entgegnung hin öffentlich beleidigen zu müssen. 

Seine strunzdummen Beleidigungen und kindischen Phantasien werde ich nicht wiederholen, er hat den selben Verbaldreck (im Kern) schon 2022 in ein öffentliches Forum gewichst und 2024 vor dem LG Frankfurt also in Täuschungsabsicht wissentlich unwahr behauptet (nennen wir es „dummdreist gelogen“), er kenne mich nicht und wisse nicht wieso er zu meiner Zielscheibe wurde. (seine Antragsschrift, LG Frankfurt 2-03 O 281/24)

Aber der sich tatsachenwidrig selbst für „superschlau“ haltende Andreas Skrziepietz schreibt öffentlich:

„Im einen Fall behauptet er wahrheitswidrig, daß die Steuerzahler meine Gerichtskosten zahlen würden. Er begründet das damit, daß die Gerichte sich aus den Prozesskosten ja nicht finanzieren könnten. Das stimmt zwar, bedeutet aber noch lange nicht, daß der Staat meine Prozesskosten bezahlt“

Meine Äußerung lautet aber:

„Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler.

Ob Dr. jur. Tobias Herrmann von der  „Media-Kanzlei“ dem Dr. Andreas Skrziepietz den gar nicht so kleinen Unterschied erklären kann?

Ich glaube das begründet nicht. Das ich den (einem normal verständigem Leser auch ohne dieses leicht begreiflichen) Unterschied fett markiert habe wird ihm wohl auch nicht weiterhelfen, denn ...

 Der Kläger [Andreas Skrziepietz] hat gegen den Beklagten [Jörg Reinholz] keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerung gemäß Antrag Ziff. 2 h)

„Seinen eigenen Äußerungen zu Folge ist er [Andreas Skrziepietz] offensichtlich nicht dazu fähig, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, diese korrekt zu erkennen
und einzuordnen.“

Es handelt sich hierbei um eine Meinungsäußerung, die weder eine Formalbeleidigung noch Schmähkritik darstellt und bei Abwägung der widerstreitenden Interessen zulässig ist. Die Äußerung bezeichnet damit kein konkretes Verhalten des Klägers und bleibt offen und vage. Sie ist sprachlich eher sachlich gehalten und die mit ihr verbundene Ehrbeeinträchtigung ist vor diesem Hintergrund nicht sonderlich hoch. Nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsrezipienten bringt der Beklagte damit zum Ausdruck, dass er die öffentlichen Äußerungen des Klägers für nicht fundiert und überzeugend hält. 

(Zitat aus dem wohl insofern rechtskräftigen Urteil des LG Frankfurt 2-03 O 281/24)

Ich glaube, der braucht keinen Anwalt sondern recht dringend einen spezialisierten Neurologe. Oder Psychiater. Als jemand, der den Titel eines „Dr. med.“ erworben haben will und sich anno 2025 bei einer, einer 1967 geborenen Person angemessenen (geistigen) Gesundheit befindet, hätte Andreas Skrziepietz sonst bemerkt, dass er „dummen Mist zusammenfabuliert“. Was er schreibt spricht - also mal wieder - für einen „vorzeitigen geistigen Abbau“ (praecoxial-progredienten geistigen Regressus)

Update: Wer droht denn da wem mit weiteren Klagen?

Andreas Skrziepietz aus Hannover beweist mal wieder, wie dumm ein „Wessi-Doktor“ - im Vergleich mit einem „Ossi-Schlosser“ handeln kann. Und das geht so:

Er droht eine weitere Klage an und bloggert sich einen:

Im zweiten Fall veröffentlichte er ein Gerichtsurteil mit meinem Namen und Adresse. Daß das unzulässig ist, hätte er eigentlich wissen müssen, denn er selbst klagte einst erfolgreich gegen solche Methoden: https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-duesseldorf_20-t-59-10_beschluss_provider.html

(Ich habe für speziell für Andreas Skrziepietz das Relevante fett markiert.)

Folgt man jetzt dem Link im wahrhaft Skrziepietzschen Ejakulat stößt man auf ein interessantes Verfahren und folgendes Urteil:

Dem Antragsteller steht gegen die Antragsgegnerin ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zu. Denn die Verbreitung des Beschlusses des Landgerichts Köln greift in ihrer gegenwärtigen Form in einer nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigten Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers ein, indem sie ohne Weiteres dessen Identifizierung ermöglicht und den Umstand öffentlich macht, dass er in einem gerichtlichen Verfahren einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt hat. Zu Recht hat der Antragsteller darauf hingewiesen, dass die unkommentierte Verbreitung der Tatsache, dass er einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt hat, zu Rückschlüssen auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse führen kann. Gerade diese Verhältnisse sind jedoch seiner grundrechtlich geschützten Privatsphäre zuzurechnen. Zudem können die durch das Wissen um den gestellten Prozesskostenhilfeantrag ermöglichten Schlussfolgerungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers ohne Weiteres auch seine Berufsausübung als freiberuflich tätiger Computertrainer und Programmierer beeinträchtigen, da sie dazu geeignet sind, gegenüber potentiellen Geschäftspartnern oder Kunden seien Bonität in Frage zu stellen. Demgegenüber kann dem berechtigten Interesse der Antragsgegnerin und der Rechtsanwaltssozietät B... an einer Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des Landgerichts Köln auch durch solche Formulierungen Rechnung getragen werden, die weder die Identifizierung der Person des Antragstellers ermöglichen noch unmittelbar oder mittelbar den Umstand offenbaren, dass er Prozesskostenhilfe beantragt hat. Für die diesen Anforderungen nicht entsprechende gegenwärtige Form der Veröffentlichung haftet auch die Antragsgegnerin als Störer, da der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass sie als Host-Provider der fraglichen Internetseiten fungiert und daher einen Beitrag zur technischen Verbreitung der dargelegten Rechtsverletzung erbracht hat und auch weiterhin erbringt.

Also für Andreas Skrziepietz ging es um die Veröffentlichung eines Urteiles mit Adresse - ich lese, dass es vor dem LG Düsseldorf darum ging, dass rechtswidrig und in garstiger Absicht identifizierend über die Stellung eines PKH-Antrages berichtet wurde. Den gar nicht kleinen Unterschied zu begreifen überfordert offenbar die Auffassungsfähigkeit des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - der im Hinblick auf seine offenbarten Lesefähigkeiten „gottlob!“ kein Arzt wurde - und statt dessen anderen mit „Text, Recherche, Statistik“ bei Doktorarbeiten helfen will (oder genauer: wollte)

Ich frage mich nur: „Wie will er DAS mit seinen offensichtlich (siehe oben) eingeschränkten Lesefähigkeiten denn BITTE tun?“

Übrigens war der „Hoster“ die Euroweb Internet GmbH und die „Rechtsanwaltssozietät B” die „Berger Law LLP.“ Mithin jene Kanzlei mit damals 18 „Rechtsanwälten“, welche quasi ein Subunternehmen der Euroweb war und von dieser wohl wegen nicht akzeptabler (und aus Dummheit und Selbstüberschätzung folgender) Erfolglosigkeit gegen mich nicht weiter finanziert wurde - und also mit fast einer Million Euro Schulden „den Bach runter“ ging. Danach verlor der Namensgeber Philipp Karl Berger die Zulassung als „Rechtsanwalt“ - offensichtlich auch wegen Straftaten. Sodann scheiterten an mir auch die sonst für gewöhnlich Nazis und Diktatoren vertretende Doktoren-Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker „aus, von und zu“ Köln (mehrfach!) und ein Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund. Die hatten sich das - wie schon zuvor das kriminelle Großmaul Gravenreuth - alle „irgendwie anders“ vorgestellt.

„Gute“ Aussichten auch für die Media Kanzlei Frankfurt, welche den Dr. „GottlobKeinArzt“ Skrziepietz aus Hannover vertritt...

Was jetzt die von Andreas Skrziepietz angedrohten Klagen betrifft:

  • Einerseits betrachte ich diese natürlich als Fortsetzung eines seit dem Jahr 2022 anhaltenden Stalkings bzw. Mobbings.
  • Andererseits gewinnt man doch recht gerne Prozesse.

Vor allem als vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten gegen einen nur selbstvermeintlich „besonders großartigen Docmacher“ Dr. Andreas Skrziepietz aus dem Westen, dessen angebliches „Journalismus-Diplom“ sich vor Gericht als „Zertifikat“ über eine Schnellausbildung zum „Online-Redakteur“ erwies, die bei einer Firma stattfand, die für gewöhnlich im Auftrag der Job-Agentur die von dieser „Kunden“ genannten Personen „aktiviert“.

Mein persönliches Fazit:

Tja. Der Mann hat offensichtlich so seine Schwierigkeiten mit dem Begreifen und Auseinanderhalten von Begriffen. Aber das „große Maul“ schwingt er.

13.01.2025

About Alice Weidel, AfD, Gasprom

Hitler war ihrer Ansicht nach Kommunist und die „Schrei-Ella“ ist Kanzlerkandidatin der AfD Gasprom. Warum sonst sollte die, sich bei kritischen Fragen stets als „schwer angepisst“ gebende „Volksschaupielerin“ mit ihrer Quietsch-Stimme alle Windkraftanlagen abreißen und uns an die Russen verkaufen wollen?

Ossis aufgepasst!

Die „gar friedensbewegte“ AfD hat auf dem Russenfreunde-Konkress in Riesa beschlossen, die Wehrpflicht wieder einführen. Das der „gar ehrliche und unbestechliche“ AfD-Vorstand dafür eine Extralieferung Kaviar und Krimsekt erhalten habe, ist nicht verbürgt. Aber der Rubel rollt.

Dafür sorgt die Alice mit ihrer Spendensammelei auf der südlichen Seite des Bodensees.


04.01.2025

Wer hat AfD gewählt? - Der „Schweriner Antrag“ und ein Hannoveraner geben Auskunft!

Was war:

Wer Leistungen vom Staat erhält, soll in Schwerin künftig etwas dafür tun. Das betrifft vorwiegend Bürgergeldempfänger und Asylbewerber. In der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern winkt die Kommunalpolitik einen entsprechenden Antrag durch, der zur Arbeit verpflichtet. 

[...]

Ein entsprechendes Konzept soll nun Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) in Kooperation mit dem Jobcenter und sozialen Trägern erarbeiten. Badenschier hatte gegen den Antrag gestimmt. Der Vorschlag wurde von der AfD eingereicht, dann aber von der CDU modifiziert und durchgebracht. Die AfD hatte lediglich eine Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber gefordert.“

lese ich bei NTV unter dem Titel „In Schwerin gilt für Bürgergeldempfänger nun Arbeitspflicht

 „Die AfD hatte lediglich eine Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber gefordert.

Das ist mal interessant. Denn offensichtlich wollte die AfD hier der eigenen Wählerschaft - teutogermanischen „Hartzern” (also oft „Geburtsdeutschen“ der selbstvermeintlich „überlegenen” Sorten „Algis“, „Alkis“, „Stupfdumm“ und/oder „Psychos“) - nicht weh tun. Und die CDU hat sodann  zusammen mit anderen Abgeordneten dem lautesten und wildesten Pack auf Seiten der AfD „so richtig schön den Stinkefinger gezeigt“. Beifall dafür!

Was wird - oder werden könnte:

Wenn sich diese Beschlüsse verbreiten (Hannover hat auch eine Menge sozialer Einrichtungen und Grünflächen zu pflegen) könnte es sein, dass sich die Frequenz blöder Beleidigungen seitens eines dortigen „Jobcenter-erfahrenen“ AfD-Bejublers gegen meine Person erniedrigt:

 

Hinweis:  Es ist der selbe Andreas Skrziepietz. Er brauchte aber (wohl wegen sogenannten Spammings und des „rüde-kruden“ Inhalts seiner „Beiträge“) ein neues Konto beim Ärtzeblatt.

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) „Kündigen, Arbeitslosengeld beantragen“

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) „Hartzen geht immer“

Allerdings könnte es zu Mobbing unter den wohl stets Unzufriedenen kommen:

 

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) „Mobbingopfer bieten sich selbst an“

Nun, in manchen Kreisen gelten Rechtsanwälte nicht als probates Mittel um sich gegen dreckige Verleumdungen und Beleidigungen (wie ich sie von Andreas Skrziepietz erfahren habe) zu wehren. Da geschieht das viel direkter. Wenn sich also bei demselben im Rahmen einer solchen Maßnahme ein Mobbingopfer „meldet“ wird er wohl nachfolgend behaupten, dass sich nicht etwa ein solches gewehrt hat, sondern etwa einer „Merkel-SAntifa“ die Schuld geben. Jedenfalls schreibt er öffentlich, eine solche habe ihm mal ein Bein gebrochen:

Andreas Skrziepietz: „SAntifa hat mir ein Bein gebrochen“

Je länger ich über seine Veröffentlichungen nachdenke um so mehr glaube ich, der Andreas „AfD-Fan“ Skrziepietz ist ein besonders teurer Fall unsere Gesellschaft. Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von dem erheblich vorbestraften Andreas Skrziepietz mutwillig vom Zaun gebrochenen und erweislich mit vorsätzlich unwahrem Vortrag geführten Prozesse zahlt, weil die erhobenen Gerichtsgebühren nicht kostendeckend sind, zum größten Teil der Steuerzahler.

03.01.2025

„Leistungssport ist kein Ponyhof!“
Oder: Warum ich froh war, dass mich die DHFK nicht genommen hat.

Derzeit gibt es wieder üble Berichte aus dem Leistungssport, betroffen ist das Turnen. Um das klar zu stellen: Ich stehe auf der Seite der betroffenen Sportler und Sportlerinnen.

Zur Einführung: In der DDR waren Sportschulen etwas ganz anderes als heute darunter versteht. Die Sportschüler waren interniert, hatten täglich mehrere Stunden Training und der Unterricht in Schulfächern fand in einer Klassengröße von etwa 10 Schülern statt. Freizeit gab es an Wochenden. Den Sportschülern (je nach Sportart ab dem 7. bis 14. Lebensjahr) wurde gnädig erlaubt mit den Eltern ein oder zweimal im Jahr Urlaub zu machen.

Es mag das Jahr 1977 gewesen sein, als ich zusammen mit etwa 200 Judokas aus den Trainingszentren an der der damals in der DDR im Bereich Judo bei der noch an die DHFK angeschlossene Kinder- und Jugensportschule in Leipzig an der Aufnahmeprüfung teilgenommen habe. Wer dort genommen wurde war dann potentiell Weltmeister oder Olympiasieger und wegen der damit verbundenen Reisen in den „bösen“ Westen zählten dann letztendlich nicht nur sportliche Leistungen. Die Aufnahmeprüfung dauerte 3 Tage, war richtig hart[¹] und hatte, was mich betrifft, folgendes Ergebnis: Ich wurde, weil ich im Hinblick auf die sportlichen Leistungen nicht der beste Kandidat von den ca. 40 Teilnehmern in meiner Gewichtsklasse war, nicht angenommen und war darüber zunächst recht traurig. Was sich aber bald änderte.

Es war zwei Jahre später, als ich bei einem „internationalen“ (nur „Ostblock“) Tournier[²] in Cottbus auf der Matte just demjenigen gegenüberstand, der statt meiner genommen wurde. Der Kampf dauerte etwa 10 Sekunden. Kurzbeschreibung: Der wohl von jeder rational denkenden Person bei einer Sportwette aus formalen Gründen (ich hatte nur noch ein-  oder zwei Mal 90 Minuten Training pro Woche) auf „Gewinner“ gesetzte Gegner (er war ja geförderter Profi, ich nur „Spaßjudoka“) versuchte einen Wurf, der ihm gründlich misslang. Am Boden - wo mir seinerzeit „keiner was konnte“ - musste ich „nur zugreifen“, mir gelang also unmittelbar ein „so sauberer wie böser“, sehr schnell wirkender Würgegriff[³], der zum sofortigem „technischen K.O.“ führte (der Griff wurde „Ippon“ gewertet, der Kampf also abgebrochen). Der Sportschüler schied damit schon in der Vorrunde aus, ich war als Gruppenerster im Viertelfinale.

Warum ich froh war (oder bin), dass mich die DHFK nicht genommen hat.

Nach dem er (wiewohl mir wahrscheinlich hinsichtlich Kraft und Technik überlegen) durch einen dummen Fehler so blamierend schnell und zugegebenermaßen brutal verloren hatte, wurde der arme Kerl so umgehend wie notlos von seinem Trainer auch noch verbal „zusammengefaltet“ - was ich im Hinblick auf den „Ton“, Gesichtsausdruck und dessen Wortwahl „Du Lusche!“ und „Pflaume“  als „übel“ ansehe. Das ging soweit, das er „mental zusammenbrach“.  Solchen Psychoterror hätten meine Trainer niemals ausgeübt - und deshalb war ich von einem Augenblick auf den anderen richtig froh, dass sich die DHFK gegen mich entschieden hatte und hätte niemals wieder mit ihm tauschen wollen.

Ich empfand den Umgang des Trainers mit seinem Schützling damals als so unfassbar miese psychologische Prügel, dass ich bis heute den Standpunkt vertrete, das der Leistungssport kein Gesundbrunnen für die Psyche junger Menschen ist. Dies, weil ab einem bestimmten Punkt (in der DDR war das die Aufnahme an einer Sportschule) ganz oft nicht mehr der Mensch im Mittelpunkt des Interesses von Trainern und sonstigen Beteiligten steht, sondern die Leistung. 

An der DHFK-Sportschule ging es damals darum, „auf Teufel komm raus“ Weltmeister und Olympiasieger „zu Ehren der DDR“ heranzuziehen. Heute geht es beim Leistungssport um Geld.

Was ist verwerflicher?

Ich weiß es nicht.

¹) Ich kam ziemlich ramponiert zurück. Hatte sogar Verbrennungen an beiden Unterschenkeln und den Handflächen, weil ich die vier Meter bei Seilklettern  (abwärts) mehr oder weniger im freien Fall zurücklegte und erst am Seilende abbremste - gemessen wurde die Gesamtzeit (hoch und runter). Schürfwunden hatte ich am ganzen Körper und ja: Ich hab am Tag danach in der Schule mit einiger Berechtigung gesagt, man solle sich (bevor man über die Ramponierung meiner Person lacht) erst mal die Gegner anschauen... die wollten nämlich auch auf die Sportschule.

²) Die Sorte Tournier, die veranstaltet wurde um den Sportschülern Kampferfahrung und Siege zu verschaffen. z.B. wurden beim Wiegen insofern manipuliert und vom Kampfgericht akzeptiert, dass die Sportschulen ihre Judokas beim Wiegen in einer Weise einreihen konnten, von der sie sich im Hinblick auf die aus der Wiegeliste folgende Verteilung auf die Vorrundengruppen Vorteile erhofften.

³) inwischen wohl besser bekannt als „Rear Naked Choke“. Im auf das Zuschauer-Interesse ausgerichteten, das Auge bedienenden  (und mir keinen Spaß mehr machenden) Wettkampf-Judo ist der inzwischen wohl wegen Verletzungsgefahr verboten.