29.06.2017

Prof. Dr. jur. Ralf Höcker:
Euroweb- und "Nazischlampen"-Anwalt „ist ein „Superheld", der „öfters auf die Schnauze fällt!"


Motto: "Höcker ist ein Superheld, der öfters auf die Schnauze fällt!"
Bild: Bildschirmfoto von der Webseite der Kanzlei Ralf Höcker


Bei dem "JUVE Erstligisten" und (Ex?) AfD-Anwalt Prof. Dr. jur. Ralf Höcker lese ich heute, am 28.06.2017, noch immer folgendes:
HÖCKER hat für den AfD-Kandidaten der Landtagswahl in Baden-Württemberg und Vorsitzenden der Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative), Herrn Markus Frohnmaier, die Weiterverbreitung eines falschen und frei erfundenen Zitats gerichtlich verbieten lassen. Das Nachrichtenportal Ulm News hatte behauptet:
Hier zitiert die SPD folgende Aktionen und Aussagen von AfD-Mitgliedern:
- Markus Frohnmaier, Vorsitzender der Jungen Alternative und Landtagskandidat meint: „Nichts Geringeres wird unsere Aufgabe sein, als diese volksfeindlichen Parteien sämtlich aus Deutschland herauszutreiben. Wenn wir an die Regierung kommen, Gnade ihnen Gott.“
und weiter:
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Das Landgericht Köln hat damit die Ansicht der Kanzlei HÖCKER bestätigt, dass ein Nachrichtenportal ein Zitat spätestens dann vorläufig löschen muss, wenn der Zitierte es als falsch rügt. Spätestens ab diesem Augenblick hätte Ulm News nicht mehr auf die angebliche Quelle der SPD-Pressemitteilung vertrauen dürfen.“
Merkwürdig ist folgendes: Für den gemeinen, nicht informierten Leser (oder Leeser?) ergibt sich daraus, dass das Verbot noch immer Bestand hat.

Tatsächlich war die Einstweilige Verfügung vor allem "sehr einstweilig"!

Denn schon am 10.05.2017 berichtete meedia.de dass  der AfD-Politiker Markus Frohnmaier vor Gericht gegen das Ulmer Lokal-Portal verloren hat. Das "bisher gewiss nicht für einen Hang zur Beförderung der Meinungsfreiheit bekannte" Zensur- und Landgericht Köln stellte fest dass Ralf Grimminger (Ulm News) seine journalistische Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte. Es begründet sein Urteil vom 26.04.2017 (Az. 28 O 162/16) wie folgt:
„Der Presse können solche Prüfpflichten nicht uneingeschränkt abverlangt werden, da die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen ist, um den im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 S 1. GG) geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren“.
Das Gericht erkannte zu dem auch, dass die obige Äußerung aufgrund inhaltlich ähnlichen Gelabers durchaus hätte von Markus Frohnmaier stammen können und dem Beklagten keine Zweifel an der Richtigkeit des von der SPD wiedergegebenen Zitats aufkommen mussten. Die für ein Verbot notwendige Rufschädigung ist damit übrigens auch ganz klar widerlegt.

Und nun? Miss-Lungen!

Der sich selbst groß schreibende und mit einem Superheld vergleichende Prof. Dr. jur. Ralf Höcker bewirbt sich also mit einem Verfahren, behauptet, seine Kanzlei habe das Verfahren gewonnen - dabei mussten er und seine Doktoren, die sich nicht nur mit "nicht ganz richtigen" Behauptungen (kann man durchaus auch "Lüge" nennen) bewerben, trotz des Superheldenkostüms, schon vor Monaten klein beigeben! Der Möchtegern-Superheld Ralf HÖCKER sollte mal einen gewissen Dr. Frieder Nau aus Köln fragen, was der davon hält. Allerdings bin ich mir sehr im Zweifel, ob dieser Gerichtsgutachter überhaupt in der Lage ist, eine ehrliche Meinung zu äußern, bzw. ob dieser "nicht immer vollständig des Lesens fähige Gutachter" Dr. Frieder Nau die Begriffe "ehrlich" und "bestellt" überhaupt noch auseinanderhalten kann und ob er das auch will.

Irgendwie habe ich im Hinblick auf die oben gezeigte und nun schon eine ganze Weile da stehende Personalsuche wohl nicht nur das Gefühl, dass der selbst "ernannte" Medienrechtssuperheld ("der öfters auf die Schnauze fällt") Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln - inzwischen schon ganz verzweifelt einen Mitarbeiter sucht, der von Medienrecht tatsächlich auch was versteht. Man könnte es allerdings auch so sagen:
"Stell Dir vor, die berühmte Möchtegern-Superhelden-Kanzlei des Ralf ("Ralfi") Höcker sucht Mitarbeiter und keiner geht hin."
Naja. Wer arbeitet schon gerne für eine Kanzlei, die so sehr "einstweilige" Verfügungen erwirkt, dass diese schon beim ersten Anlauf eines Nichtdoktors, sogar von Rechtslaien "im juristischen Range eines kleinen Schlossers aus dem Osten" zusammenbrechen?

25.06.2017

Stupido! Bundestags"spitzen"beamte begehen Geheimnisverrat:
Die Personalpolitik der politischen Institutionen in Deutschland ist Versorgungsapparat für Parteikader und Familienangehörige

Vorab eine klare Ansage an die Idioten, die sich als Beamte, Staatsanwälte und Richter am Geld des Steuerzahlers bedienen:

Ein "Geheimnis" ist nicht etwas, woran ein Geheimhaltungsinteresse besteht, sondern vor allem eine Information, die nicht öffentlich ist. Wenn also eine Information über einen frei zugänglichen Webserver, sogar auf bundestag.de, verbreitet wurde, dann ist diese - völlig unabhängig von der Intention - nicht mehr "geheim".

Es besteht also keinerlei Grund, mich zu verhaften, mich abzuhören oder zu versuchen mir einen fu**ing Bundestrojaner unterzuschieben. Zum Text:

Stupido! Bundestagsspitzenbeamte begehen "Geheimnisverrat":

Ein "geschwärztes" Dokument, welches auf bundestag.de veröffentlicht wurde (Mirror, falls das Dokument ersetzt wird) ist weniger "schwarz" als man auf den ersten Blick glauben mag.

Einfach mal mit der Maus mit gedrückter rechter Maustaste darüber fahren,dann sieht es so aus:
Jeder, der eine Maus bedienen kann und nicht blind ist, kann also z.B. nachlesen:
"Auch die Deutsche Telekom AG (Telekom) trifft eine Verantwortung für die Ausleitung von Telekommunikationsverkehren vom Knotenpunkt in Frankfurt an den BND im Rahmen der Operation EIKONAL. Ohne Vorlage einer G 10-Anordnung war sie hierzu weder verpflichtet noch befugt. Eine andere Rechtsgrundlage als das Artikel 10-Gesetz für die Überwachung von Telekommunikation im Rahmen der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung durch den BND bestand während des Untersuchungszeitraums nicht. Nach dem Telekommunikationsgesetz ist jedoch eine Weitergabe oder Verwendung von Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Befugnis zulässig. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht 2012 in Verfassungsrang erhoben. Danach bedarf es einer spezifischen Rechtsgrundlage für Übermittlung und Empfang der Daten, also sowohl für das TK-Unternehmen als auch für den BND."
Peinliche Bestätigung meiner Meinung, dass wir Deutschen von Vollhonks regiert werden und dass die Personalpolitik der politischen Institutionen in Deutschland nicht anderes als ein Versorgungsapparat für Parteikader und Familienangehörige ist, bei dem fachliche Qualifikationen eine sehr untergeordnete Rolle spielen.

Sonst wäre eine solche Dummheit unmöglich - Willkommen im Zeitalter der Postkorruption.

Das weitgehend entschwärzte Dokument hat Netzpolitik.org veröffentlicht und zeigt auf wie tief deutsche Behörden und Firmen an der Spionagetätigkeit amerikanischer und britischer Geheimdienste beteiligt sind und wie wenig sich eben diese zum Gesetzesbruch  verschworenen deutschen Behörden und Firmen dabei an das deutsche Recht gehalten haben und, ganz im DDR-Stil, die verbrieften Grundrechte der deutschen Staatsbürger einfach mal geduldiges Papier sein ließen. Also genau das, was verheimlicht werden sollte, wohl "um die deutsche Bevölkerung nicht zu verunsichern" (so ähnlich in vergleichbarer Situation Innenminister de Maizière) und um die Snowdenaffaire für "beendet" zu erklären (so ähnlich in vergleichbarer Situation Merkels Allzweckwerkzeug Pofalla - der jetzt als Chef der Bahn AG "versorgt" wird).

Jetzt bin ich noch sehr viel mehr besorgt!

Da das Dokument 1822 Seiten hat werde ich später über einzelne Schwärzungen schimpfen - und zwar wie eine Rohrspatz. Also genau darüber, was die GroKo (Große Koaltion bescheuerter Kleingeister aus CDU, CSU und SPD) dem deutschen Volke so verheimlichen wollte.

Das wird im Wahlkampf viele schöne Nachrichten (offiziell "Hasskommentare" genannt) geben.

23.06.2017

Die postfaktische Bundeskanzlerlin Merkel - Bürgerrechte dramatisch bis faschistoid eingeschränkt
22.6. ist Tag der Schande für die "freiheitlich-demokratische" Grundordnung

Am 22.09.2013 habe ich wie folgt gewarnt:
Und jetzt hoffe ich, dass sich keine Partei dazu hergibt, der Macht wegen mit der Nachfolgerin Kohls zu mauscheln. Bei einer "Kopulation" (ich kenne den politisch krrekten Begriff) mit der SPD sehe ich in dem Fall die Bürgerrechte ernstlich in Gefahr, 
Und das ist eingetreten!

In der Bundestagsdrucksache 18/ 11277 der 18. Wahlperiode findet sich ein Antrag, den eine Dr. Angela Merkel an den Präsidenten des Deutschen Bundestages Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert verschicken ließ.

Darin findet sich Folgendes:
E. Erfüllungsaufwand
  E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
   Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
   Keiner.
und dann, das das Vorhaben diesmal nicht "alternativlos" sei:
C. Alternativen:
 Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen oder Annahme weiterreichender oder weniger weitgehender Reformvorschläge.
Der Herr Prof. Dr. Norbert Lammert hat das den Abgeordneten vorgetragen, das "pecus rogatorum" (Stimmvieh) von CDU, CDU und SPD hat am 22.6.2017 (künftig als "Letzter Tag der Scheiß-Bürgerrechte" von Polizei, Ordnungsämtern und Geheimdiensten mit Fackelmärschen durch das Brandenburger Tor zu feiern) brav zugestimmt. Wohl um die angedrohten, noch weiter reichenden Verfassungsbrüche zu vermeiden. Ich frage mich nunmehr ob die Mehrheit der "Mitglieder des Bundestags" wirklich nur Idioten sind (die haben das ja mehrheitlich beschlossen) oder ob das einfach nur auf den eigenen Vorteil bedachte Claqueure sind - oder solche Kasper, die es gar nicht interessiert was die da beschließen. Also geldgeiles Gesindel welches verantwortungsfrei nach folgenden einfachen Regel handelt:
"Vorlage der Regierung? Nicht nachdenken! Lächeln und winken! Zustimmen! 8 Jahre im Bundestag bleiben! Iss Kacke? Scheißdrauf! Versorgt sein!"

Was sich u.a. ändert ist der § 163 StPO, den ich in der alten Fassung und in der neuen Fassung vorstelle. Zuerst die alte Fassung:
§ 163 StPO (alte Fassung)
Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen durch Beamte des Polizeidienstes sind § 48 Absatz 3, § 52 Absatz 3, § 55 Absatz 2, § 57 Satz 1 und die §§ 58, 58a, 58b, 68 bis 69 entsprechend anzuwenden. Über eine Gestattung nach § 68 Absatz 3 Satz 1 und über die Beiordnung eines Zeugenbeistands entscheidet die Staatsanwaltschaft; im Übrigen trifft die erforderlichen Entscheidungen die die Vernehmung leitende Person. Bei Entscheidungen durch Beamte des Polizeidienstes nach § 68b Absatz 1 Satz 3 gilt § 161a Absatz 3 Satz 2 bis 4 entsprechend. Für die Belehrung des Sachverständigen durch Beamte des Polizeidienstes gelten § 52 Absatz 3 und § 55 Absatz 2 entsprechend. In den Fällen des § 81c Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt § 52 Absatz 3 auch bei Untersuchungen durch Beamte des Polizeidienstes sinngemäß. § 185 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.
... und nun die neue:
§ 163 StPO (neue Fassung)
Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.

(4) Die Staatsanwaltschaft entscheidet

1. über die Zeugeneigenschaft oder das Vorliegen von Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechten, so fern insoweit Zweifel bestehen oder im Laufe der Vernehmung aufkommen,

2. über eine Gestattung nach § 68 Absatz 3 Satz 1, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen,

3. über die Beiordnung eines Zeugenbeistands nach § 68b Absatz 2 und

4. bei unberechtigtem Ausbleiben oder unberechtigter Weigerung des Zeugen über die Verhängung der in den §§ 51 und 70 vorgesehenen Maßregeln; dabei bleibt die Festsetzung der Haft dem nach § 162 zuständigen Gericht vorbehalten.

Im Übrigen trifft die erforderlichen Entscheidungen die die Vernehmung leitende Person.

(5) Gegen Entscheidungen von Beamten des Polizeidienstes nach § 68b Absatz 1 Satz 3 sowie gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und 4 kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten jeweils entsprechend. Gerichtliche Entscheidungen nach Satz 1 sind unanfechtbar.

(6) Für die Belehrung des Sachverständigen durch Beamte des Polizeidienstes gelten § 52 Absatz 3 und § 55 Absatz 2 entsprechend. In den Fällen des § 81c Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt § 52 Absatz 3 auch bei Untersuchungen durch Beamte des Polizeidienstes sinngemäß.

(7) § 185 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.
Bürgerrechte sind für die CDU/CSU/SPD offenbar Wegwerfware.

Bisher musste - aus gutem Grund - niemand mit der Polizei reden. Nun kann diese - nach einer Gummianordnung eines durchgeknallten Staatsanwaltes einen Beschuldigten als angeblichen Zeuge laden. Sogar fernmündlich und es gibt in diesem klar verfassungswidrigem Gesetz keine Ladungsfrist, keinerlei Formvorschriften, keinerlei Regelungen zum Ersatz von Reisekosten, Arbeitszeit und dergleichen, nicht mal eine Einschränkung des Vernehmungsortes. Auch ein Hinweis auf den womöglich anzuwendenden §71 StGB fehlt vollständig. Was ist mit Kranken oder Behinderten? Nichts steht dazu im Gesetz, alles ist mal wieder der freien Willkür der Beamten und der Beurteilung durch die Gerichte überlassen.

Das ist alles "Gummi", weil der Bürger hier faktisch keine Rechte hat. Faktisch macht das Gesetz den Bürger zum Sklave der Staatsanwaltschaft und der willkürlich handelnden Polizei. Die kann, wie Udo Vetter anmerkt, einen Düsseldorfer für morgen 11 Uhr nach Berlin vorladen.

Fazit: Klar verfassungswidrig!

Das Gesetz greift unzulässig in die Gestaltungsrechte der Bürger (Art. 2 Absatz 1 GG und Art. 12 Absatz 2 GG) ein. Zudem ist klar ersichtlich, dass die zur Aussage verpflichteten Bürger und im Falle von Beschäftigten natürlich die Firmen unter Umständen einen extremen Erfüllungsaufwand bzw. Schäden haben.

Nun denn. Wenn die Polizei mich mal lädt werde ich wohl abhängig vom Aufenthaltsort unter Hinweis darauf, dass den Bürgern und Firmen  laut Gesetzesvorlage keine Kosten und Aufwände entstehen auf meine Mittellosigkeit hinweisen und diese darum ersuchen, mir die Reisetickets gemäß den Vorschriften des öffentlichen Dienstes (da gibt es auch mal erste Klasse...) zu schicken und vollen Ersatz für die entgangene Arbeitszeit bzw. Aufträge und ggf. für die Verköstigung auf der Reise verlangen.

Bei z.B. einer Reise vom australischen Busch nach Deutschland und zurück dürfte die Merkelsche Angabe "kein Erfüllungsaufwand" jedes Gericht davon überzeugen, dass die Regierung den Bürger von den Kosten freistellen wollte. Abgesehen natürlich von der in Deutschland wohl besonders latenten, weil nicht verfolgten Rechtsbeugung.

Auch die Regelung, wie zu verfahren ist, wenn der Bürger vom Zeuge zum Beschuldigten wird und wie das Recht auf Beistand nach § 68 der StPO gewahrt werden soll fehlt vollständig.

Vermutlich wird das Gesetz also mal wieder die Justiz nicht entlasten (das wird aber behauptet) sondern bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof belasten. Dort ist man ganz schnell, denn um den oft naseweis, willkürlich und rechtsfremd bis rechtsbeugend entscheidenden deutschen Richtern Beschwerdeverfahren zu ersparen, dann geht die Sache - nach der 1. Instanz - gemäß dem postfaktisch "verbesserten" § 161 Absatz 5 Satz 3 StPO eben zum BVG oder zum Menschenrechtsgerichtshof nach Brüssel.

Wenn Frau Merkel also schreibt:
Die Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung können im justiziellen Bereich zu Einsparungen führen, deren Umfang derzeit nicht konkret bezifferbar ist.
dann ist das einfach mal ein solch schwachmatischer Blödsinn, der einer Physikerin mit Doktor-Titel einfach nicht würdig ist.

Verzeihung, Frau Dr. Angela Merkel!

Art. 5 Grundgesetz erlaubt es mir, Ihnen den von Ihnen unterschriebenen Mist um die Ohren zu hauen. In der DDR haben wir uns über solche, den Staat zum absoluten Endrechtshaber erklärenden Gummiparagraphen so lange fürchterlich aufgeregt bis die DDR einfach zu kaputt war um die Bürger noch verfolgen zu können und jetzt sind Sie diejenige, deren "Ich-will-das-so-Krakel" unter einem Hektoliter äußerst dünnflüssigem Latex (also Gummi) steht! Sie sollten sich für den 22. Juni 2017 schämen! Vielleicht hatten die Türken doch recht.

Und: Sie, Frau Merkel, sollten nach dem 22. Juni 2017, dem von Ihnen so gewollten "Tag der Schande für die freiheitlich demokratische Grundordnung" nicht mehr so lax grüßen! Der Arm gehört gestreckt!

Foto: Lawrence Jackson, White House photographer (gemeinfrei)

Wichtiger Hinweis an die Bürger dieses Landes: Die Ersatzhitler von der AfD zu wählen bringt da nichts. Das ist nach dem 22.6.2017 regelrecht gefährlich, weil dann zwingend nur noch schneller nicht nur ein faschistoides sondern ein faschistisches Regime entsteht. Bürgerrechte sind für die Typen von der AfD ein Grauß!

Vorratsdatenspeicherungsgesetz: Oberverwaltungsgericht Köln stoppt Blockwartismus

Das Oberverwaltungsgericht Köln hat die feuchten Träume der Bürgerrechts- und Datenschutzsagnostiker Heiko Maas (noch: "Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz", SPD) und Thomas de Maizière (noch: "Bundesminister des Innern") gestoppt: Das Gesetz sei schlicht und einfach europarechtswidrig.

Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt:
"Die Speicherpflicht sei in der Folge eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 – C-203/15 und C-698/15 – jedenfalls in ihren gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 vereinbar. Die Speicherpflicht erfasse pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu alle Nutzer von Telefon- und Internetdiensten. Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe. Dies könne etwa durch personelle, zeitliche oder geographische Kriterien geschehen. Nach dem Urteil des Gerichtshofs könne die anlasslose Speicherung von Daten insbesondere nicht dadurch kompensiert werden, dass die Behörden nur zum Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren Zugang zu den gespeicherten Daten erhielten und strenge Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten vor Missbrauch ergriffen würden."

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW

Das Verfahren hatte nicht etwa einer der "großen" Telkos sondern der Münchner Zugangsanbieter Spacenet "angeleiert".

Am selben Tag wurde der nächste verfassungswidrige Eingriff in die Bürgerrechte an den Bürgern vorbei durch das so genannte "Parlament" geschmuggelt:

Um eine größere öffentliche Debatte zu vermeiden hat die Schwarz-Rote Bundesregierung den Entwurf der gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Staatstrojanern von den Abgeordneten Verfassungsbruchzeugen im Bundestag auf eine denkbar unwürdige Weise abnicken lassen. Der dem offensichtlich "handzahmen Stimmvieh" vorgelegte Rechtsbruch wurde an zwei weitgehend sachfremde Gesetzentwürfe (natürlich "Verbesserungsgesetze") mit denen das Strafverfahren allgemein "effektiver und praxistauglicher" ausgestaltet werden soll, als "Formulierungshilfe" angekoppelt Bei den eigentlichen "Verbesserungen" geht es dabei etwa um die Möglichkeit, zusätzlich zu bisherigen Sanktionen Fahrverbote für Straftäter zu verhängen und mehr DNA-Abgleiche durchzuführen. Der Plan, die bürgerrechtswidrigen Überwachungsvorgaben massiv auszuweiten und zu einer Standardmaßnahme zu machen, erblickte also nicht etwa per förmlicher Gesetzesvorlage sondern vermittels einer mehr oder weniger geheimen "Formulierungshilfe" der Bundesregierung das Licht der Welt. Die auf Kosten der Bürger gut versorgten "MdB" von CDU/CSU und SPD übernahmen diesen Vorschlag fast unverändert, haben sich also mal wieder nicht an daran gehalten, in eigener Verantwortung über die vorgelegten Gesetze abzustimmen und so schon wieder etwas durchgewunken, was den Wählern gegen den Strich gehen dürfte.

Ich wette, der Bundespräsident und "Genosse der Bosse" Frank-Walter Steinmeier wird sich selbst zum "Grüßaugust" stempeln in dem er auch diesen Mist in einer Weise auf Verfassungskonformität prüft, die faktisch derjenigen sehr nahe ist, mit denen andere "Promis" Autogrammkarten abzeichnen. Beim "Vorratsdatenspeicherungsgesetz" hat das auch gut geklappt: Der vom Stasi-Feind zum rot-schwarzen Überwachungsfreund (und also faktischem "Grüßaugust") gewendete Herr Amtsvorgänger Gauck hat den grob verfassungswidrigen Mist seinerzeit - trotz der erkennbaren Verfassungswidrigkeit - einfach mal unterschrieben.

Die CDU und die SPD sind für mich einfach nur Gangster. In der AfD streitet man sich welcher Möchtergernhitler an die Macht kommt und die Muttersöhnchen von den Grünen fallen gründlich um sobald die mit der CDU eine Regierung bilden können. Wen werde ich wohl wählen?

16.06.2017

Stasi: Der Schoß ist fruchtbar noch!
Oder: Wie Musterdemokraten und Populisten uns mit "Verbesserungsgesetzen" regieren!

Sinnbild für diesen Artikel: Die Reichdienstflagge von 1933-35 hatte auch viel "Rot-Schwarz" und hing vor Gebäuden in denen angebliche "Verbesserungsgesetze" beschlossen wurden, die tatsächlich keine waren!

Heiko Maas, SPD-Innenminister hat es auf den Weg gebracht, ein so genanntes "Verbesserungsgesetz" ("Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" - "Netzwerkdurchsetzungsgesetz""NetzDG") mit welchem Meinungsäußerungen im Internet unterdrückt werden sollen und durch welches die Portalbetreiber zwangsweise zu Blockwarten der Regierung und von kriminellen Arschlöchern gemacht werden sollen. Denn genau solche fürchten "Hassreden" und möchten ihr Tun nicht ans Licht gebracht, kommentiert und bewertet sehen!

Heiko Maas (SPD; Chef von "Minirecht" und "Miniverbraucherschutz", "Genosse der Bosse" und "Diener der Kriminellen")
Bearbeitetes Foto von Sandro Halank, (Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0)

Gnade Gott uns allen, wenn die AfD an die Macht kommt und sich "ganz demokratisch" auf die nicht mehr freiheitliche Grundordnung stützen kann, welche die rot-schwarzen Populisten von CDU/CSU und SPD uns hinterlassen!

Beraten wurde Heiko Maas, von einer Stiftung, die von einer Anette Kahane geleitet wird. Über diese Anette Kahane ist wie folgt bekannt:
"2002 war Kahane als Nachfolgerin von Barbara John als Ausländerbeauftragte des Berliner Senats im Gespräch. Im Zuge einer obligatorischen Überprüfung wurde ihre frühere IM-Tätigkeit bekannt. Daraufhin erklärte sie im Dezember des Jahres, sie stehe für das Amt nicht zur Verfügung. 2003 wurde sie hauptamtliche Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung."
Wikipedia: Anetta Kahane

An anderer Stelle lese ich, dass eben diese Anette Kahane öffentlich droht, bei "Persönlichkeitsrechtsverletzungen" die Gerichte zu bemühen.

Populismus und alternative Fakten:

Der "Rote" Populist Maas (tatsächlich wie die gesamte SPD-Führung ein klarer "Genosse der Bosse") hat die schweren - und wohl auch mal wieder verfassungswidrigen, diesmal wohl sogar offen grundrechtsfeindlichen - Einschnitte in die Meinungsfreiheit selbstverständlich mit Terrorismus und kleinen gemobbten Mädchen begründet und ist damit gar nicht weit weg von Madam von der Leyen, welche auch schon verbal "vergewaltigte Babys" in die Menge ihrer Zuhörer warf um diese zum Jubel über neue Grundrechtsbeschränkungen (Pardon!  Natürlich "Verbesserungsgesetze") zu bewegen.

Sein geistiger Partner ist Innenminister Thomas de Maizière, der ebenfalls ganz vorn dabei ist, die bürgerlichen Freiheiten durch weitere "Verbesserungs-" Gesetze zu beschneiden, neue Straftatenkataloge für die Einschränkung von Bürgerrechten schon bei Ordnungswidigkeiten und sinnlose Strafverschärfungen durchzudrücken und jetzt mit seinen Länderkollegen auch straff an der DDR und dem dritten Reich orientierte Polizei- und "Kameraüberwachungsverbesserungsgesetze" erfindet. Ein Haufen Schrottgesetze also, welche nur zu dem Zweck dienen, die Bürger dieses Landes kleinlich zu überwachen, zu registrieren und zu drangsalieren - während er gleichzeitig nicht dafür sorgt, dass die Straßen sicherer werden.


Thomas de Maizière, Chef des "Miniwahr" und "Minischutz"
Bearbeitetes Foto vonMartin Rulsch, CC-by-sa 4.0

Nehmen wir den Fall dieses Idioten und "Weihnachtsmarkt-Attentäters" Anis Amri:
"Nach Informationen der Berliner Morgenpost wurden laut neuestem Ermittlungsstand nicht nur Erkenntnisse über Amri gelöscht, die auf "gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln" hinwiesen. Die Beamten haben – wie sich jetzt wohl herausstellte – auch Namen aus dem Drogen-Täter-Umfeld von Amri gelöscht. Offenbar ein weiterer Versuch, das Ausmaß des Drogenhandels von Anis Amri zu verharmlosen und Fehler zu vertuschen."
Vermutlich wird es nicht bei diesen Erkenntnissen bleiben. Ich gehe davon aus, dass eben diese "Namen aus dem Drogen-Täter-Umfeld von Amri" sich auch auf Listen von V-Leuten des LKA und des Verfassungsschutzes wiederfinden. Fakt ist aber, dass Amri "aktenbekannter" Drogendealer war, dass er längst hätte verhaftet werden müssen.
"Vorige Woche hatte der Senator darüber informiert, dass Beamte des Staatsschutzes eine LKA-Akte mit der Zusammenfassung der Telefonüberwachung Amris offenbar manipuliert haben. Das Dokument wurde zurückdatiert und der zwölfseitige Vermerk auf vier Seiten gekürzt. In dem vom 17. Januar auf den 1. November 2016 rückdatierten Bericht wird Amri beschrieben als jemand, der "möglicherweise Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln" begangen habe. Aus der Szenegröße Amri, die banden- und gewerbsmäßig mit Drogen handelte, wurde also in den Polizeiakten nachträglich der Kleinkriminelle Amri. Dies wäre kein Haftgrund gewesen."
(Zitate aus Berliner Morgenpost: Weitere Löschversuche bei Amri-Akte, 21.05.2017)

Rot-Schwarze Populisten: Große Fresse, Lügen und auch sonst nicht zu gebrauchen!

Der Anschlag des Anis Amri geht also ganz klar auch darauf zurück, dass schwere Straftaten nicht verfolgt wurden. Ansonsten wäre Amri ja in sicherem Gewahrsam gewesen. Fakt ist, dass die einzig greifbare Reaktion der GroKo-Justiz- und Innenminster auch hier darin bestand, rotzfrech die Bürgerrechte zu beschneiden und ganz populistisch Strafen zu erhöhen statt dafür zu sorgen, dass das Recht überhaupt erst mal durchgesetzt wird.

Denn dafür brächte es Personal.

Aber um die Sicherheit der Bürger geht es Thomas de Maizière nicht. Diesem Musterdemokrat ist nämlich vorzuhalten, dass er seit Jahren ganz gezielt daran arbeitet, die Bundesrepublik in einen solch üblen Stasi - und Blockwartstaat umzuwandeln, den zu beschreiben dem Autor von "1984" die Phantasie fehlte  - also in eine Despotie, welche seine lieben Verwandten schon seit Jahrzehnten für Kaiser, Nazis und als straffe und überzeugte Stasi-Mitarbeiter für die DDR aktiv mitgestalteten. Einen aus dem Clan der "de Maizieres" will ich mindestens 3 Generationen nicht in der Regierung sehen - dieser Familienclan der de Maizières der ist ja jetzt schon eine "Dynastie der Diener jeden Teufels".

Thomas de Maizière und Heiko Maas verfehlen die eigentlichen Aufgaben

Sonst würde Thomas de Maizière (tatsächlich Minister für Bürgerüberwachung und Blockwartismus) und Heiko Maas (tatsächlich Minister für gute Beziehungen zu organisierten Wirtschaftskriminellen) was dagegen unternehmen, dass z.B. Betrüger wie der VW-Konzern Autos bauen, deren realer Schadstoffaustoß mit dem Messwerten auf dem Prüfstand in keiner Weise zusammenhängt und mittels Abgasen wohl mehr deutsche Bürger umbringen als sämtliche linken, rechten, islamischen oder katholischen Terroristen. Auch den Job, dafür zu sorgen, dass die so genannte "Rechtsprechung" in Deutschland überhaupt erst mal wieder funktioniert, macht insbesondere Maas nicht! Gegenwärtig ist Rechtsbeugung, Strafvereitlung und Verfolgung Unschuldiger nämlich absolut der Standard. Statt Verbrecher und Drogendealer zu jagen werden unbescholtene Bürger dieses nur noch angeblich freien Landes kleinlich durch Kameras, Kennzeichenerfassung überwacht, deren Aufenthalt und Reisen fast ständig bestimmt. Der an manchen Stellen erwähnte und löchrige "Richtervorbehalt" ist nur ein Feigenblatt, denn "Gründe" wie "zu wenig Zeit", "Richter war nicht erreichbar", "hatte gerade keine Lust auf den Papierkram" stehen schon in den Gesetzen, den Rest erledigen so genannte "Richter", die einfach alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt - und das ist die Realität.

Während Typen wie der Anis Amri eben so grundlos frei herumlaufen. Das wieder, weil die "Bundesstasi" der Herren Thomas de Maizière und Heiko Maas mangels Personals in den Daten erstickt. Und weil die Gerichte damit beschäftigt sind, das Ansehen und die wirtschaftlichen Interessen allerhand verlogenen und kriminellen, anwaltlich vertretenen Volks zu wahren.

Oder brauchen die Herren Thomas de Maizière und Heiko Maas vielleicht Terroristen wie Amri um neue Gesetze begründen zu können? Eine vom Verfassungsschutz gelegte Bombe gab es schon einmal in der ach so rechtstreuen und rechtsstaatlichen Bundesrepublik und ich schätze: "Der Schoß ist fruchtbar noch".

Hinweis: Die AfD ist keine Alternative. Bis es eine Partei gibt, welche die Wahrung der Demokratie, der Bürgerrechte und der sozialen Gerechtigkeit tatsächlich und nicht nur dem verlogenen Behaupten nach als Programm verfolgt, kann man wohl gar nicht anders als "Dunkelrot" wählen.

"Stasi" bekommt man auch bei anderen Parteien wie der Fall "Maas/Kahane" zeigt.

15.06.2017

He Euroweb / United Media AG? Wer ist hier der Lügner?


Wie ich von einem "Beinahe-Reingelegt-Kunde" der mafiös anmutenden Organisation um Daniel Fratzscher, Christian Stein, Christoph Preuß, Andreas Kauerhofer, Martin Junker & Co. (Euroweb, United Media AG) erfahre, wurde ich mal wieder als Lügner bezeichne, der die keine Ahnung habe, beruflich gescheitert sei und aus Frust Lügen über die Euroweb und deren hehre Tochter "United Media AG" verbreite...

 Ach was?


Ich geb's ja zu: Ich bin längst nicht NUR ein Schlosser. Aber den Beruf habe ich mal gelernt. "Dozent für Unix-Seminare" kann man nämlich nicht lernen. Und im Übrigen kann ich die Zufriedenheit meiner Kunden auch ganz konkret durch Bewertungen nachweisen, anstatt wie die Euroweb-Tochter Webstyle in Täuschungsabsicht zu fragen, womit die angeblichen und von mir sehr ernsthaft bezweifelten 25000 Euroweb/Webstyle/Sonstwas Kunden denn angeblich zufrieden sein sollen - und dabei wohl die weit über 2000 Kunden, mit denen die Euroweb und deren hässliche Töchter Rechtsstreite hatten, "vergessen" haben.

08.06.2017

Hurra: "Euroweb gestaltete die Webseite vom Büttner Fleischerfachgeschäft" - Doch wo ist sie nur?


So beschreit sich am 31. Mai 2017 (1. Tag nach dem alljährlichen Weltuntergang) die Euroweb - und gibt auch gleich die Adresse an:

Allerdings ist da keine Seite abrufbar. Grund? Die Domain gehört einem "Domaingrabber":

Ich erkläre das den Mausschubsern, Formularausfüllern und Grafikkauf-"Webdesignern" von der Euroweb mal:

Also, die Reihenfolge ist wichtig:
  • Erst Domain "guggen",
  • danach das Maul aufreisen.
Oder machen die "Euroweb-Spezialkräfte" jetzt schon aus langer Weile Webseiten ohne einen Auftrag zu haben? Dann sollten die mal mit dem Daniel Fratzscher und dem Christian Stein ein ernstes Wort darüber reden, wie, je nach Ansicht "kriminelle" oder "moderne amerikanische" Vertriebsmethoden (so ein gewisser Eurowebanwalt namens Berger) deren Jobs gefährden.
Bildschirmfoto: Die Echtheit dieser Bewertung bei Kununu wurde von der Euroweb bestritten und Kununu hat treubrav gelöscht. Ich hab's noch bei Google gefunden - und halte genau diese Bewertung für authentisch. Inhaltlich stimmt das nämlich!
Wobei das mit den "gefährdeten Jobs" im Hinblick auf die Bezahlung und die Qualifikation der "Art-Direktricen" eigentlich nicht wirklich schlimm ist.
Ich sag's euch, Eurowebber: Mancher liebt Eure dämlichen Witze. Weil Ihr gleich zwei in einem Satz macht! 25000 Kunden sollen etwas an der Euroweb lieben. Das ist ja wie in dem schrecklichen Witz mit dem "ehrlichen P., der ein eigenes Auto hat und Arbeit sucht".

05.06.2017

Aus gegebenen Anlass: Mohamed - Eine Abrechnung (محمد - A الفواتير)

Dieses von mir dringend empfohlene Buch ist bei Amazon und anderswo zu erwerben.
Hamed Abdel-Samad bestätigt auf qualifizierte Weise einen "eher ungünstigen" Eindruck über die Psyche, Widersprüchlichkeit und Glaubwürdigkeit Mohameds, den ich selbst beim Lesen des Korans auch hatte. Er erklärt zugleich wie die unterschiedlichen Auslegungen des Koran auf unterschiedliche Lebensphasen des medizinisch und psychologisch sehr menschlichen Mohamed zurückzuführen sind und warum es selbst dem Koran nach (weil er eben in sich extrem widersprüchlich ist) punktuell falsch sein muss, jedes Wort darin wörtlich zu nehmen. Ich danke für diesen unbezahlbaren Wissensgewinn also auch 'Lies' (اقرأ باسم ربّك الّذي خلق) für das kostenlose Exemplar.

Ich habe kein Problem mit dem Islam an sich aber mit "strenggläubigen" und Islamisten. Es ist das selbe Problem wie mit fundamentalen "Christen" oder anderen Glaubens-Extremisten, tritt aber derzeit durch die Terrorakte stärker in Erscheinung.

Aus gegebenen Anlass:

Ich selbst denke dass es nach den Ereignissen der letzten Tage und Monate angebracht ist, ein paar Irren (IS, DISH, ISIS oder wie auch immer das islamistische Pack sich nennt) zu zeigen, dass deren, auf falschen Annahmen über Mohamed und den Koran beruhendes Handeln auch dazu führen wird, dass selbst tolerante Kreise der Bevölkerung die höfliche und religiösen Kreisen gegenüber normalerweise angebrachte, freundliche Zurückhaltung aufgeben.

Ein Gruß noch an die verirrten: "Huris" (حور) heisst im Original nicht etwa "Jungfrau" sondern "weise Traube". Also erwarten Terroristen (die sowieso bei den Schaitan (الشيطان) im Feuer landen) nicht etwa 9 jährige Mädels (in dem Alter war Aisha (عائشة بنت أَبي بكر) als Mohamed sie nach eigenem Behaupten das erste Mal "fickte") sondern nur Früchte, die es im westlichen diesseits (also nicht im hungernden "Kalifat") inzwischen fast ganzjährig im Supermarkt gibt. Alles andere (eben kleine Mädchen zum Ficken) hättet ihr gerne! Aber um das zu wissen kennt ihr und Eure Imane nicht mal die Herkunftssprache des Korans gut genug. Die ist nämlich syro-aramäisch.

Nehmen wir mal an, alles im Koran stimmt: Wie dämlich sind eigentlich die Idioten, die da glauben, dass sie sich nach einem Leben mit Betrug, Alkohol, Glücksspiel, Unzucht und/oder Drogen (الاحتيال والكحول والقمار والزنا والمخدرات) vor Allah mal eben reinwaschen können und ins Paradies gelangen? Der Dschihad (Oh Ihr Freunde der dummen Gedanken!) ist der schwere Weg und nicht der einfache! Sich mit einem Terroranschlag von den Sünden zu erlösen und Euer verkacktes Leben zu beenden ist Allah zu einfach: Ihr werdet also ewig brennen!

Bild: Die sehen nicht nur scheiße aus, einer heisst auch "Arsch" (Butt: مؤخرة): Diese beiden Betrüger, Drogenkonsumenten und Möchtergern-Kinderficker haben ihr Leben verkackt und brennen jetzt in der Hölle. Sagt der Koran. Mir gefällt, dass diese Vollidioten sich nicht mehr fortpflanzen.
Bildquelle: Scotland Yard