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24.03.2015

Berger, Buchholz und Blazevska :: Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) / Blazevska und Partner (Köln)

Über die in der Überschrift genannten Anwälte - sämtlich vorher tätig in der insolventen und inzwischen aufgelösten "Berger Law LLP" - habe ich ja schon neulich geschrieben, dass diese wohl etwa seit dem Jahr 2013 gehalten sind, sich neben der Vertretung der Euroweb (deren Zahl der Neuverträge sich 2013 im steilsten Absturz befand) nunmehr auch verstärkt um andere Aufträge zu kümmern.

Und das tun diese auch.

Mir ist bekannt, dass diese im Sommer 2014 im Beschwerdeverfahren einen Beschluss des OLG erwirkten, diese als Pflichtverteidiger einem Angeklagten beizuordnen. Dagegen lässt sich wenig sagen und der Papierform nach muss ich tatsächlich beipflichten: "Recht so!"

Die Frage ist aber, ob diese wirklich so besonders geeignet sind und welches Engagement man als Angeklagter von Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blaszevska erwarten  kann. Und da kann ich nur spekulieren.

Negative Grundeinstellung gegenüber dem "Armenrecht"

Es ist noch nicht so lange her, da haben sich diese - als Berger Law LLP - öffentlich in einer Form geäußert, die darauf schließen lässt, dass diese Personen gegenüber, welche sich keinen Anwalt leisten können, eine äußerst negative Haltung haben. Im Hinblick auf das zu erwartende Engagement sehe ich also anwaltsroben-rabenschwarz,  befürchte sogar - dass, nachdem eine Beiordnung erfolgte, eine "Scheiß-auf-die-arme-Sau-Hauptsache-wir-bekommen-das-Geld!"-Haltung die Oberhand gewinnt.

Zudem ist Philipp Berger, als bekennender Ayn Rand - Fan, tatsächlich eher der Typ, der sich gegen soziales Engagement des Staates wendet. Er hält demnach Mandanten, die den Anwalt nicht selbst zahlen können, auch nicht für würdig einen zu erhalten. Merkwürdigerweise schämt er sich aber nicht beim Staat zu kassieren. Soweit zur Ehrlichkeit des "Objektivismus" und zu dessen philosophischer Geschlossenheit. Zu dem müsste Philipp Berger eigentlich ein heftiges Problem mit sich selbst haben, denn dessen wirtschaftliche "Erfolgsgeschichten" beginnen sämtlich mit "Miss". Er ist nicht der Typ, der sich zu dieser ultrarechten, jedenfalls mit dem europäischen Konsens einer sozialen Marktwirtschaft nicht in Übereinstimmung zu bringenden Wirtschaftstheorie bekennen kann ohne dass man ihn für eine ganz besondere Art von einen Clown hält.

(Un-) Fähigkeit der Anwälte

Nun, darüber dass Philipp Berger zwar eine "Fachkraft im Ausdenken von Lügen" sonst aber eher nicht "der juristische Überflieger" ist, habe ich oft genug geschrieben und es fällt auf, dass die Euroweb (nicht ohne vom Regen in die Traufe zu kommen!) in schwierigen Rechtssachen auf die Kanzlei AWPK aus dem fernen Dortmund zurückgreift.

Offenbar ist also "nicht jeder Anwalt in Düsseldorf von der Euroweb als Mandantin begeistert"!

Vor einigen Tagen hat mir nun das LG Düsseldorf Prozesskostenhilfe gewährt, damit ich im Verfahren um die Lüge der Euroweb, die mit völlig falschen, wahnsinnig übertriebenen Zahlen zu Standorten und Mitarbeitern eine Größe vortäuscht welche diese Bude einfach nicht hat. In diesem Verfahren vertrat Andreas Buchholz die Euroweb und behauptete, ich (ich!) würde Rechtsmissbrauch begehen. Kein Wort über den zugrunde liegenden Sachverhalt, beigefügt statt dessen endlose Abhandlungen und ein Bezug auf Urteile, von denen alle bis auf eines mit dem Fall höchst offensichtlich nichts zu tun hatten. Bei dem einen war es nur weniger offensichtlich. Dank Google konnte ich diese Urteile ausfindig machen und dem Gericht durch Zitate aufzeigen, dass der Andreas Buchholz von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf und "Blazevska und Partner" aus Köln ziemlichen Blödsinn vortrug. Das bereits erwähnte Urteile (vom OLG Köln...) war darüber so klar verfassungswidrig wie es nur verfassungswidrig sein konnte - jedenfalls wenn es nicht weitere, im OLG-Urteil gerade nicht dargestellte Gründe gab.

Mit dieser Argumentation habe ich, ein einfacher Schlosser aus dem Osten, den nur der Papierform nach besseren Anwalt geschlagen. Und zwar selbst. Ich habe allerdings volle zwei Stunden für Recherche und Niederschreiben der Entgegnung gebraucht - das aber deshalb, weil ich erst noch lachen musste.

Doch es kommt noch "besser"!

Heute kam ein weiterer Schriftsatz des Herrn Buchholz. In einem weiteren Verfahren gegen die Euroweb Deutschland GmbH legte er Widerspruch gegen die Verfügung ein, mit welcher dieser die Bewerbung mit Referenzen untersagt wird, die gar keine Leistungen der Euroweb Deutschland GmbH sind. Kein Wort über den zugrunde liegenden Sachverhalt, beigefügt statt dessen endlose Abhandlungen und ein Bezug auf Urteile, von denen alle bis auf eines mit dem Fall höchst offensichtlich nichts zu tun hatten. Bei dem einen war es nur weniger offensichtlich. Dank Google konnte ich diese Urteile ausfindig machen und dem Gericht durch Zitate aufzeigen, dass der Andreas Buchholz von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf und "Blazevska und Partner" aus Köln ziemlichen Blödsinn vortrug. Das bereits erwähnte Urteile (vom OLG Köln...) war darüber so klar verfassungswidrig wie es nur verfassungswidrig sein konnte - jedenfalls wenn es nicht weitere, im OLG-Urteil gerade nicht dargestellte Gründe gab.

Falls aufmerksame Leser jetzt meinen: "Hehe! Diese Sätze habe ich doch gerade gelesen!" - dann ist das richtig. Ich habe diese auch eben erst geschrieben. Noch "wiederholiger" ist aber der Andreas Buchholz, der, abgesehen vom Rubrum, offenbar den gesamten Schriftsatz, mit dem er schon gescheitert ist, einfach noch mal druckte.

Da kann sich der Christian Stein doch richtig gut vertreten fühlen!

Ich frage mich jetzt, ob der Andreas Buchholz für den Zweitdruck der Dummheit etwa den vollen Preis berechnet hat. Wie auch immer das sei: Den Anwalt Andreas Buchholz möchte ich meinen Gegnern wärmstens empfehlen.

Und da bin ich in voller Übereinstimmung mit den verwerflichen Ansichten der Ayn Rand - denn diese Empfehlung ist höchst eigennützig.

26.09.2014

Euroweb - Schlechtleistung: Kommunikation mit der Kanzlei Buchholz? - "Die ganze Welt" kann und wird mitlesen!

Mir liegt gerade ein neuer Fall von "teuer" vor - die Euroweb (die ich "Betrüger" nennen darf) will für deren "Leistungen" - das ist "Webdesign für kleine und mittelgroße Firmen", über 4 Jahre hinweg nicht weniger als 14.000 Euro. Was für einen Bullshit man für diese extrem hohen Preise so bekommt kann man am Beispiel der von der Euroweb betriebenen Webseite der Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska von der Düsseldorfer  Sozietät "Buchholz und Kollegen" (vorher pleite: Berger Law LLP) sehr gut sehen.

Und das ist eher "unterirdisch"!

Konkret: Die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska bewirbt sich darum, wegen übler Taten angeklagte zu vertreten:


Auch Verbrechern steht natürlich ein Gerichtsverfahren und also eine Verteidigung zu, daran gibt es nichts zu kritteln. Wendet man sich jetzt aber in solchen Angelegenheiten via des Webformulars auf Buchholz-Kollegen.de an die Euroweb-Kanzlei, dann kann man sich sicher sein, dass der "halbe Staatsapparat" einen vermutlich mit allen gebotenen Mitteln verfolgt (naja, so sollte das bei schweren Straftaten eigentlich sein) und auch die Internetverbindungen belauscht.

"Erfahrene Medienberater mit branchenübergreifenden Kenntnissen bei der Webseitengestaltung" beraten einer Anwaltskanzlei also hinsichtlich der Frage, was diese so auf der Webseite braucht. Das obige  wäre die "Werbelüge des Monats" - wenn die Euroweb potentielle Kunden nicht noch sehr viel dreister belügen würde.

Da darf es einfach nicht passieren, dass via einem, von so einer Anwaltskanzlei angebotenem Kontaktformular versendete Daten unverschlüsselt durchs Netz gehen:


Das ist aber erweislich der Fall!

Man kann ja übergehen, dass die Kanzlei keine verschlüsselte Verbindung anbietet und diese durch die Eingabe von https://buchholz-kollegen.de erzwingen wollen. Da kommt dann erst mal das hier:

Tja. Der Verbindung aus Euroweb und Kanzlei Berger (Verzeihung: "Rechtsanwälte Buchholz und Kollegen" Düsseldorf * Frankfurt * Köln natürlich) würde ich auch nicht vertrauen.

Es kommt noch schlimmer:

Schüttelt man mit dem Kopf über die zum Vergleich des Preises miese Leistung (für zigtausend Euro gibt es nicht mal richtiges "https" mit eigenen Serverzertifikaten) und bestätigt man dann also trotz des Risikos die Ausnahme (ein entsprechend Verfolgter wird eher "paranoid auf seine Privatsphäre bedacht sein" und das aus gutem Grund natürlich nicht tun), ja selbst dann sieht man nur das hier:

BULL-SHIT-BINGO vom Feinsten!

Offenbar haben die Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP (Verzeihung: Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf, natürlich) und die "Medienberater" der Euroweb ziemlich wenig Ahnung davon, dass einerseits solche mutmaßlichen Schwerverbrecher für die Kontaktaufnahme mit Anwälten eine verschlüsselte Verbindung bevorzugen oder auf anwaltlichen Rat hin bevorzugen sollten. Eine solche kann die Euroweb dann aber nicht oder (mit dem selben Ergebnis:) nicht richtig einrichten. Staatsanwälte, Polizei und konkurrierende Kriminelle können die einzig angebotene, unverschlüsselte Kommunikation live mitlesen. Hinzu kommt: Es wird ausgerechnet auch noch in dem wegen der Internetkriminalität berüchtigten Bulgarien gehostet und die Leitungen laufen erst über einen amerikanischen Anbieter von Weitverkehrsnetzen (der laut Snowden NSA-Partner ist) und dann in ein Bürogebäude in Plowdiw - damit der Datenverkehr auch wirklich von NSA, BND & Co. mitgeschnitten wird.


Offenbar hat also die Kanzlei Berger Law LLP (Verzeihung: Buchholz und Kollegen) einfach keine Ahnung vom Internet. Das dann von denen auch noch das hier angeboten wird:


beweist, dass die Anwälte sich da um Vertretungen bemühen, für welche diese "nicht wirklich alle" fachlichen und sachlichen Voraussetzungen haben.

In diesem Punkt jedenfalls haben die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei des Philipp Berger (Verzeihung: Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) etwas gemeinsam:

"Keine Ahnung, große Fresse und extreme Preise!"

Man kann deshalb auch sagen, die Euroweb und die Kanzlei Berger spielen

"Bullshitbingo in der höchsten Liga!"


Den "Goldenen Bullshit" habe ich schon mehrfach an die Euroweb verliehen. Jetzt bekommt ihn erstmals die "Internetfirma" und deren Kanzlei (unter was Philipp Berger und Andreas Buchholz auch immer die gerade "firmieren") gemeinsam - denn:

"Zusammen sind die richtig schlecht!"

Ich empfehle einen Besuch in Köln. Dort erstellt ein Doktor Frieder Nau in solchen Fällen von "große Fresse und nix dahinter"  - auf Wunsch und womöglich gegen eine kleine Extragebühr auch schon mal auf Basis vorsätzlich unwahrer Tatsachenbehauptungen - beeindruckende Diagnosen.

Leider kann man aber auch dem nicht so recht trauen. Das mussten die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei des großfressigen Philipp Berger (Verzeihung: Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) im Frühsommer rechtskräftig zur Kenntnis nehmen.

06.09.2014

Zu "Euroweb" und "BLAZEVSKA & Partner Rechtsanwälte"

Ich habe das natürlich nicht gänzlich verpasst. In und zu Köln gibt es keine Filiale der "Kanzlei Berger Buchholz  und Kollegen (Düsseldorf)" mehr, sondern eine ganz "neue" Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"

Die Partner sind:
  • Adrijana Blazevska
  • Philipp Berger
  • Andreas Buchholz
bei der derzeit noch beworbenen "Kanzlei Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf sind es:
  • Andreas Buchholz
  • Philipp Berger
  • Adrijana Blazevska
Wurde wohl mal wieder ein neuer Name gebraucht. Doch nicht alles ist schlecht und ich weiß auch schon wofür die neue Kanzlei taugt:

Für einen Vergleich!

Genauer für einen Vergleich der Leistungen und Preise der Euroweb mit denen eines Wettbewerbers, denn die "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte"  vertraut nicht etwa der Euroweb sondern Jimdo. Fangen wir beim Vergleich mal mit der Lei(s)tung an:

1.) Pingen wir mal die Server:

fastix@trainer:~$ ping -c3 buchholz-kollegen.de
PING buchholz-kollegen.de (91.199.247.29) 56(84) bytes of data.
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=1 ttl=55 time=81.1 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=2 ttl=55 time=81.8 ms
64 bytes from plesk05.euroweb.net (91.199.247.29): icmp_seq=3 ttl=55 time=81.7 ms

--- buchholz-kollegen.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2002ms
rtt min/avg/max/mdev = 81.175/81.582/81.863/0.375 ms

Also, zu dem Server in einem Bürohaus in Bulgarien, auf dem die Euroweb Internet GmbH die Webseite der Kanzlei Buchholz und Kollegen hostet, dauert der Ping rund 81 Millisekunden.

Vom selben Host aus pinge ich www.blazevska.de:

fastix@trainer:~$ ping -c3 www.blazevska.de
PING www.blazevska.de (148.251.68.200) 56(84) bytes of data.
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=1 ttl=52 time=37.2 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=2 ttl=52 time=36.6 ms
64 bytes from web69.jimdo-server.com (148.251.68.200): icmp_seq=3 ttl=52 time=36.3 ms

--- www.blazevska.de ping statistics ---
3 packets transmitted, 3 received, 0% packet loss, time 2003ms
rtt min/avg/max/mdev = 36.352/36.750/37.282/0.391 ms

Also, zu dem Server in Deutschland auf dem Jimdo die Webseite der Kanzlei  "BLAZEVSKA & Partner" hostet, dauert der Ping nur rund 36 Millisekunden.


Fazit: Jimdo braucht für die Pings aus Deutschland 45 Millisekunden weniger und damit deutlich weniger als die Hälfte der zu dem Server der Euroweb benötigten Zeit. Die Seite vom Server der Euroweb baut sich auch deswegen deutlich langsamer auf, wie gleich zu sehen ist. Der Punkt geht an Jimdo.

2.) Wie lange dauert der Seitenaufbau?

Die Webseite der "BLAZEVSKA & Partner  Rechtsanwälte" entspricht vom Umfang her in etwa derjenigen der "Kanzlei Buchholz und Kollegen". Bei der letzteren beträgt die Datenmenge der Startseite 1,3 Megabyte. Das ist viel zu viel...


Die übergroße und ohnehin alles andere als "optimierte" Webseite der "Buchholz und Kollegen" (Ersteller, CMS und Hoster: Euroweb) braucht mehr als 15 Sekunden wenn diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist extrem lang und liegt nicht nur an der Datenmenge, sondern vor allem an den Servern (wohl gerade in der Kombination mit dem "Euroweb-CMS") und/oder deren Anbindung.

Selbst ein 16.000er DSL schafft diese Datenmenge im Download nämlich locker in einer Sekunde.


Die nicht perfekt optimierte Webseite der BLAZEVSKA & Partner (CMS und Hosting: Jimdo) braucht bei einer fairen Messung unter gleichen Bedingungen nur 1,93 Sekunden bis diese erstmals (ohne Cache) geladen wird. Das ist kein "Bestwert" - aber vertretbar.


Fazit: Die Auslieferung und der Empfang der von der Euroweb vermurksten Webseite dauert rund 8 mal so lange wie für die von Jimdo benötigt. Das ist krass schlecht. Die Euroweb definiert zwar, das "www" manchmal (und bei den Referenzkunden stets) "world width waiting" bedeutet, aber der Punkt geht an Jindo.

Jindo gewinnt in der Kategorie "Technik" in allen Subdisziplinen.

Unter http://de.jimdo.com/preise/vergleich/ lässt sich herausfinden, was Jimdo bietet und verlangt. Die Preise (mal abgesehen vom kostenlosen Angebot, welches wohl nur für Privatpersonen in Frage kommt) sind nicht nicht die geringsten - aber auch nicht überzogen. Ich nenne sie "marktgerecht". Für die Website der Kanzlei "BLAZEVSKA & Partner" hätte ich hier wohl das Paket "Jimdo Pro" gewählt. Das kostet 60 Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat. Oder 240 Euro über 4 Jahre hinweg. Inklusive Mehrwertsteuer.

Dafür gibt es bei Jimdo eine ganze Reihe von Leistungen welche von der Euroweb nicht oder nur gegen "fetten" Aufpreis angeboten werden (Blog, Shop, Bildergalerien). Es gibt allerdings nur eine Mailadresse. Das wird nicht jedem genügen. Übrigens verursachen die Mailadressen kaum Kosten - sonst gäbe es ja keine Freemailer wie GMX, Gmail, Hotmail, Jahoo, ...

Die Euroweb verlangt von den "Referenzkunden" derzeit 199 Euro "Startgebühr" und dann rund 190 Euro pro Monat und darf nach einem von mir erwirkten Beschluss des LG Düsseldorf nicht mehr vorsätzlich unwahr behaupten, dass es sich dabei um eine Marketingaktion, oder ein zeitlich und örtlich begrenztes, vergünstigtes Angebot handele. "Vergünstigt" war das nicht:

Denn über vier Jahre hinweg sind das 9.239 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Macht dann 10.994,41 Euro. Oder eben fast 10.754,41 Euro mehr als Jimdo verlangt.

Doch halt! Was ist denn mit den Kosten der Webseitenerstellung?

Nun, dafür und für die Updates kalkulierte die Euroweb (vertreten von Adrijana Blazevska, Philipp Berger und/oder Andreas Buchholz) vor Gericht mehrfach für einen jeweils in Umfang und Aufwand vergleichbaren Webauftritt knapp unter 3.000 Euro (netto) - nehmen wir dafür also die (auch überteuert erscheinende Summe von 3.570 Euro (brutto) an.

Wenn man dann das Erstellen der Webseite und der Updates (selbst zu den über-fetten Preisen der Euroweb hierfür) herausrechnet verlangt die Euroweb also mit dem 4-Jahresvertrag 7.254,41 Euro (brutto) bzw. 7.096 Euro (netto) mehr für die gleiche Leistung.

Ich zeige das mal mit einem Diagramm, denn auch hier sagt ein Bild mehr als tausend Zahlen:

Diagramm: Preise der Euroweb und von Jimdo, bereinigt um den Preis für die Erstellung der Webseite.

© 2014 Jörg Reinholz

Wofür die Euroweb so beeindruckend viel mehr will ist völlig unklar. Das Geld wird wohl vom ineffektiven und extrem teurem Direktvertrieb "gefressen", geht in den Gewinn oder wird in abenteuerlich erscheinende Projekte gesteckt, denn die Euroweb Group finanziert bekanntlich höchst verlustträchtige Auslandsgesellschaften in Österreich und in der Schweiz und wohl direkt oder indirekt auch neue Firmen wie z.B. die yourRate, youCom oder die Net365.

Auch die Kategorie "Preis" geht also an Jimdo.

Jetzt kommt das "Beste":

Sollte
  • Adrijana Blazevska oder
  • Philipp Berger oder
  • Andreas Buchholz
also nochmals irgendeinem Gericht gegenüber behaupten, dass die Preise der Euroweb "marktgerecht" oder "nicht überteuert" seien, dass die "Referenzkunden" der Euroweb mit den miesen, aggressiven Verkaufstricks und insbesondere durch arglistige Täuschung also nicht dazu gebracht wurden, Verträge mit Wucherpreisen zu unterschreiben, dann werde ich erneut der erste sein, der diese "Rechtsanwälte" laut, deutlich und in der Öffentlichkeit

"Lügner und Betrüger"
nennt.

Denn die Adrijana Blazevska und deren Partner kennen jetzt nachweislich die Preise der Euroweb und spätestens seit dem 3.8.2014 mindestens die eines Wettbewerbers und wissen also genau, dass "Euroweb-Referenzkunden" regelmäßig verarscht und ganz übel abgezockt werden. Diese wissen also auch sehr genau, dass ein solcher Vortrag eine vorsätzliche Lüge vor dem Gericht, begangen in der Absicht, das Gericht zu täuschen und der Euroweb hierdurch zum Nachteil der Prozessgegner einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wäre.

Das vorstehende ist die klare Definition des Prozessbetruges.

12.06.2014

Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - mal wieder "abmahnfähig" ... und immer noch dumm!


Also ... auf der Webseite wird die Adrijana Blazevska als "Partnerin" bezeichnet. In der brandaktuellen gewerblichen Korrespondenz, in welcher mir Frau Anne Sulmann (warum auch immer) in Antwort auf ein Mail aus dem Jahr 2012(sic!) per Autoresponder(sic!) mitteilt, dass diese jetzt erst mal Urlaub braucht, hingegen als "angestellte Rechtsanwältin".

"Angestellte" oder "Partnerin"? Nur eines davon kann stimmen. Sicher wollen die Partner der im gewerblichen Rechtsschutz "erfahrenen" (Wie man es nicht macht?) Kanzlei einem lieben Kollege, einer netten Kollegin oder der Anwaltskammer gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben - denn während sich abertausende Kanzleien in Deutschland bemühen, die Firmendaten in der gewerblichen Korrespondenz korrekt anzugeben, erlaubt sich die allerwerteste "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf * Köln * Frankfurt" neben geistigen Tiefflügen eine echte und rechtswidrige Schlamperei.

Das Mail wurde heute verschickt. Von einem Server "mail.berger-law.de" mit der IP 217.5.171.122.


Ob die Kanzlei "Andreas Buchholz, Philipp Berger, Adrijana Blaszevska und beurlaubte Kollegen", welche die komplette Infrastruktur und alle Vermögensgegenstände der "Berger Law LLP" nutzt, auch für die Altschulden der insolventen Berger Law LLP aufkommt? Eher nicht oder allenfalls "fast freiwillig" - man hat sich den windigen bulgarischen Geschäftsführer Veselin Grozdev doch nicht über die Beziehungen zur Euroweb Internet GmbH als einzigen Partner Firmenbestatter ins "Board" geholt um dann noch über eine Million Euro Altschulden zu zahlen - oder?

Fehlt eigentlich nur noch, dass mir auch eine "Gisela Mertens" von der Kanzlei Buchholz und Kollegen über den Server mit dem Name "mail.berger-law.de" und der IP 217.5.171.122 und der Software "David.fx by Tobit.Software, Germany (0355.464549494B47484C494B), Mime Converter 101.20" mitteilt, dass diese nunmehr auch Urlaub macht.

Ach? Geht nicht? Was? Auch die "Sabine" a.k.a. "Gisela Mertens" konnte nicht mehr bezahlt werden und hat das Passwort mitgenommen?

Na sowas!

Übrigens:

"Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen, zu speichern, weiterzuleiten..."

Sowas schreiben also "Rechtsanwälte" von denen man gemeinhin (also normalerweise) annehmen können sollte, solche seien kluge Köpfe! Für die Buchholz und Kollegen GbR kann das nicht gelten. Denn die schreiben genau das allen Ernstes unter den Text, den man nicht lesen durfte, wenn man nicht - wie ich es per Definition bin - "bestimmungsgemäßer Adressat" ist. Offenbar ist mindestens die Führungsetage der "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR" nahezu vollständig "lernbefreit und beratungsresistent" , denn den Hinweis, das man sich mit diesem widersinnigen Spruch unter der Nachricht selbst "gänzlich für blöd" erklärt, den hatte ich zwei von den drei aktuellen Partnern auch schon 2012 gegeben.

Freilich kann ich es bei meinem Wissensstand nicht gänzlich auszuschließen, dass die Damen und Herren der Kanzlei bei einem Dr. Frieder Nau in Köln nicht nur falsche Gutachten sondern auch die falschen "Pillen" beziehen. Liegt ja nicht fern, dass der Arzt, welcher erweislich das eine macht auch das andere verschreibt: Und so manches aus dessen Arzneischrank soll ja Begehrlichkeiten wecken weil es "gewaltig reinhaut" wenn man es "einwirft" - und so manches, was aus der Kanzlei schriftlich oder als Webseite nach außen dringt, sieht jedenfalls für mich so aus als wären nicht nur Spuren eines professionell hergestellten Derivats des Kokain im Spiel.

Nun, lieber Austoresponder (der Du der einzige in der Kanzlei bist mit dem ich auch nur ein Wort reden würde): Sämtliche Nachrichten sind a) angekommen und b) wohl verstanden worden.

06.06.2014

OLG Düsseldorf I-20 U 66/13: Die Euroweb darf auch weiterhin NICHT mit einem "eigenen Rechenzentrum", auch NICHT mit "eigenen Servern" werben

Vorwort:

Ich jedenfalls bin weder "blöd" noch "irre". Das gilt auch dann, wenn dumme und offensichtlich stur irrende "Rechtsanwälte" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH diesen Eindruck durch Veröffentlichungen erwecken wollen. Auch "Rechtsanwälte" sind keine Götter und "Rechtsanwälte" können sich als "dumm" und im Einzelfall als "verlogene Kriminelle" - ja sogar als "regelrechtes Pack" erweisen.

Zur Nachricht:

Das rechtskräftige Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 66/13) ist da und die Sache ging so aus, wie von mir vorausgesagt:

Die Euroweb hat nicht "grandios" sondern auf die denkbar peinlichste Art verloren, der grobe Unsinn der Vorinstanz wurde aufgehoben und alles zu meinen Gunsten entschieden. Die Werbelüge, man hoste die Auftritte der Kunden auf "eigenen Servern" in einem "eigenem Rechenzentrum", darf die Euroweb nicht mehr verbreiten:

Es ist zu vermuten, dass Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska darüber (wie über die enorme Menge der von diesen für die Euroweb verlorenen Prozesse) nicht berichten werden, denn diese betreiben widerliche Propaganda. Über das offensichtlich unrichtige, weil in Kernpunkten widersprüchliche, völlig unlogische und somit unsinnige (im Übrigen wohl nur aus Ärger oder gar Wut über meine vorherige, vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde zustande gekommene) Urteil der Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf (34 O 32/12) indes blasen diese sich auf und labern öffentlich unwahres Zeug:

Bildschirmfoto: So vorsätzlich unwahr verbreiten Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blaszevska über die Sache. Die Euroweb durfte das auch zum Veröffentlichungstermin nicht, denn die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 wurde nie aufgehoben - was die Damen und Herren Euroweb-Anwälte sehr genau wissen.

Und weiter bliesen sich der Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska als laut Impressum verantwortliche Partner der "Buchholz & Kollegen GbR" auch noch darüber auf, dass sich das OLG Düsseldorf mit der Frage meiner Prozessfähigkeit auseinandersetzen werde.

Zuletzt, genauer unmittelbar vor dem Prozesstermin hatten mich die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska sogar auf eine besonders asoziale Weise öffentlich auf den von der Euroweb betriebenen Webseiten der Kanzlei "Buchholz & Kollegen, Düsseldorf - Frankfurt - Köln" als "geistig krank" verleumdet. Ich gehe davon aus, dass ich durch diese kriminelle Tat provoziert und verunsichert werden sollte. Das hat nicht nur nicht geklappt, das wird auch für die Euroweb und deren so gesetzesbrüchig agierende "Organe der Rechtspflege" negative Folgen haben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste es von Gesetzes wegen nicht, es hat aber zu meiner Freude den Vortrag der Euroweb und deren, beim Verleumden und Schmähen der Gegner auch sonst höchst williger und ebenso aus- wie auffälliger Anwälte geprüft, mich persönlich angehört und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich absolut prozessfähig sei und keineswegs an einer "Kampfparanoia" oder einer anderen krankhaften Störung leide - wie es zuerst Philipp Berger und dann ein "Rechtsanwalt" Dr. Weber (Kanzlei "AWPR Dortmund") dem Gericht unermüdlich und sogar der Prozessordnung zu wider nach Ende der mündlichen Verhandlung vor beteten - anstatt angemessen im Rahmen der Zivilprozessordnung zu verhandeln und insbesondere gemäß §138 Absatz 1 ZPO zur Sache umfassend und vor allem auch wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen.


Auch die hohen Kosten für die von Anfang an höchst unsinnig erscheinende Widerklage muss die Euroweb nun tragen. Auch das war mir - anders als den in dieser, eigentlich eher einfachen juristischen Frage "wohl nicht ganz so auf der Höhe befindlichen Anwälten" der jetzigen Buchholz und Kollegen GbR (früher Berger Law LLP) - von Anfang klar. Womöglich sollte sich die Euroweb notwendigen Rechtsrat besser bei Bäckern, Bauern oder Schlossern holen statt auf die selbst ernannten "kompetenten Ansprechpartner für Wettbewerbs-, Straf- und Sportrecht" der jetzigen "Kanzlei Buchholz GbR Düsseldorf - Köln - Frankfurt" (früher und jetzt "platt und pleite" : "Berger Law LLP") zu setzen. Aus meiner Sicht haben die nämlich viel falsch gemacht - und sollten den Prozessverlauf sehr genau als ein von einem Schlosser geliefertes Lehrstück analysieren bevor diese "Rechtsanwälte" weiterhin behaupten, im Wettbewerbsrecht mehr Ahnung zu haben als jeder "dahergelaufene Laie" (was ich - als Schlosser - bei realistischer Betrachtung tatsächlich bin).

Wie das von der Referenzkundenmasche betroffenen und sich (zu Recht!) betrogen fühlenden "Kunden" der Euroweb hilft:


Sollte ein Vertreter der Euroweb Internet GmbH sich mit Ihnen in Verbindung setzen oder gesetzt haben und behaupten (behauptet haben), diese hoste die zu erstellenden Webseiten in einem eigenem Rechenzentrum, dann bitte ich um Nachricht an joerg.reinholz@gmail.com. Ebenso, wenn diese Verbindungsaufnahme durch einen, der Euroweb ebenfalls schon längst verbotenen Kaltanruf erfolgt. Aus den Verboten folgt, dass der Euroweb eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft für den Geschäftsführer in jedem Einzelfall auferlegt werden kann - wenn diese dagegen verstößt und das vor Gericht glaubhaft gemacht wird.

Das kann auch dann ein gutes Argument für eine "außergerichtliche Einigung" sein, wenn - wer auch immer - mit der Euroweb Internet GmbH einen Konflikt hinsichtlich eines "Internet System Vertrages" hat. Denn die Euroweb und deren Anwälte wissen sehr genau, dass ich keine Sekunde zögern werde um eine solche Ordnungsstrafe durchzusetzen.

Das Urteil ist sofort rechtskräftig, denn die Revision wurde nicht zugelassen. (Für Anwälte, die es nicht [mehr] wissen: Eine fristgemäß eingelegte  Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft lediglich.)

Verfahrensgang:


1.) Einstweilige Verfügung LG Düsseldorf 34 O 5/12:
  • Erfolgreicher Verfügungsantrag (ohne Anwalt) gegen die Euroweb.
  • Erzwingung der Hauptsache durch diese, bzw. deren Anwälte.
  • LG Düsseldorf wollte allen Ernstes mitten in einem Vorverfahren der Hauptsache die einstweilige Verfügung aufheben.
  • OLG Düsseldorf beschließt auf meinen Antrag (ohne Anwalt) im Beschwerdeverfahren (I 20 W 63/12): "So nicht! Hauptsache kann bis zum Ende der mündlichen Sitzung im Aufhebungsverfahren nach § 926(2) ZPO eingereicht werden!"
  • Richterin Stöve hebt, von mir selbst erzwungen, den Termin für die mündliche Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung auf ohne einen neuen zu benennen.
  • Einreichung der Hauptsache (34 O 32/12) durch Anwältin nach ursprünglicher Frist (infolge des notwendigem Vorverfahrens) aber vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
  • Die Euroweb erklärt deshalb gezwungenermaßen  "Erledigung" (eine Art Antragsrücknahme) bevor es zu einem neuen Termin kommt.
  • Das Aufhebungsverfahren ist damit zu Lasten der Euroweb beendet, die Einstweilige Verfügung hat weiter Bestand.
2.) Hauptsache LG Düsseldorf 34 O 32/12:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss.
  • Die selbst durch illegale Kaltanrufe bekannte Euroweb Internet GmbH legt ohne vorher abzumahnen zweifelhafte Widerklage ein, weil ich dieser nach Offenbarung von schweren Sicherheitsmängeln auf deren eigener Webseite eine offensichtlich höchst notwendige Schulung "Sicherheit im Webdesign" anbot.
  • Ich gebe, um mich nicht dem allenfalls geringem, aber unnötigem Prozessrisiko auszusetzen, hinsichtlich  der Widerklage die Unterlassungserklärung sofort ab, weil ich weiß, dass die Euroweb die Kosten tragen muss. 
  • Richterin Dr. Stöve lehnt mit Beschluss vom 16.1.2013 den Antrag ab, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
  • Die Euroweb erklärt Erledigung hinsichtlich der Widerklage - schließt mit mir also einen Vertrag obwohl diese mit der Prozessfähigkeit auch meine Geschäftsfähigkeit bestreitet.
  • Die Euroweb und Philipp Berger belügen das LG Düsseldorf über Beschlüsse des AG Kassel.
  • Wegen des obigen OLG-Beschlusses (I 20 W 63/12) und meiner berechtigten Kritik an ihrem Vorgehen offenbar brüskierte Richterin Dr. Stöve lehnt im höchst merkwürdigem Urteil meine Klage ab (weil ich KEIN Wettbewerber sei) und gibt dem Kostenantrag der Euroweb für deren Widerklage statt (weil ich Wettbewerber sei). Es ist also wirklich jedem vollkommen klar, dass das so nicht geht. Insoweit kann es auch sein, dass die Richterin die Berufung provozieren wollte.
  • Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen im Auftrag der Euroweb vorsätzlich grob unwahr und zudem verbotswidrig die Euroweb dürfe weiterhin ein eigenes Rechenzentrum bewerben. Da ist ein Nachspiel (Ordnungsmittelantrag) fällig.
  • Dieses Urteil wurde wegen der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig, die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 hat also weiter Bestand.
  • (Hier ist im Nachgang noch etwas zu erledigen: Eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen Philipp Berger, der als "Rechtsanwalt" wohl kaum vorgeben kann sich mit der Berechnung der Gerichtskosten nicht auszukennen und dennoch zu meinen Lasten rund 1.000 Euro zu viel abrechnen wollte. (Dazu später mehr.)
3.) Berufung OLG Düsseldorf I-20 U 66/13:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt - dafür aber mit Antrag vom Tag der Zustellung des offensichtlich falschen Urteils (s. Seite 5/6 des OLG-Urteils)- in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss. Ab da werde ich von einem sehr guten Anwalt vertreten, der den Prozessstoff sortiert und mir auch die richtigen Rückfragen stellt.
  • Die damalige Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz geht pleite. Das Verfahren wird von einem Dr. Weber | AWPR Dortmund weiter geführt.
  • Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreiten auch Webseiten öffentlich ich sei ein Irrer. Das obwohl diesen durch frühere Entscheidungen des LG Düsseldorf und des LG Köln bekannt ist, dass ich gerade kein Irrer bin und dass es auch keinen Anlass gibt, das zu glauben. Das Verfahren wird von einem Dr. Hans-Dieter Weber | AWPR Dortmund weiter geführt. Zuletzt verleumden die Anwälte der inzwischen als "Buchholz und Kollegen GbR" tätigen Anwälte der insolventen "Berger Law LLP" mich auch noch durch einen weiteren Artikel auf der neuen Webseite. Die gesamte Verfahrensführung der Euroweb wird davon geprägt, dass diese mich in dieser Hinsicht verleumden, dazu wird sogar ein Gefälligkeitsgutachten eines nun nicht mehr als "renommiert" gelten könnenden Dr. Frieder Nau aus Köln bemüht.
  • Das Endurteil: Das OLG hebt das Urteil auf und gibt mir in allen Punkten recht. Auch die Kosten der Widerklage muss die Euroweb tragen.
4.) Das erste Ordnungsmittelverfahren (34 O 5/12)

Die Gewinn- oder Verlustrechnung der Euroweb für das Jahr 2014 wird damit hinsichtlich der Kosten der drei Prozesse aus einem Streitwert von 75.000 Euro über zwei Instanzen und denen des Verfahrens um die einstweilige Verfügung sowie deren gescheiterte Aufhebung (ich will jetzt nicht nach dem Streitwert schauen) und das Ordnungsmittelverfahren sowie die Ordnungsstrafe belastet. Die erkennbare Querulanz (die ich dem Philipp Berger zuordne, der offensichtlich "par tout" nicht gegen einen "Schlosser" verlieren wollte) hat sich also "richtig gelohnt". In Anbetracht der allenfalls mäßigen Gewinne und hohen Verluste aus den Vorjahren werden das die Eigner der Euroweb auch selbst recht deutlich spüren.

Und auch das ist gut so!

Denn wer erst in seiner Werbung so dreist lügt und dann vor Gericht derart asozial, also mit weiteren Lügen und Verleumdungen agiert, der soll das ruhig auch in der Brieftasche spüren!

22.05.2014

Die Euroweb "optimiert" den Prozessbetrug - und verliert in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf und vor dem LG Frankfurt

In jüngeren Verfahren trägt die Euroweb Internet GmbH nicht mehr vor, dass diese die Kosten der vertraglich zugesicherten Updates der Websiten erspart habe - sondern dass auch hierbei nichts erspart würde, weil diese doch von fest angestellten Mitarbeitern oder (je nach Verfahren) alternativ von fest angestellten Mitarbeitern einer "konzerneigenen Arbeitnehmerüberlassung" durchgeführt würden.

Diese Lüge taucht in aktuell in den Akten mehrerer Verfahren auf. Offenbar wollten die Euroweb und deren Anwälte den bisher schon unzweifelhaft in einer Vielzahl von Fällen begangenen Prozessbetrug "optimieren" und rund 750 Euro mehr herausholen als mit den bisherigen Lügen. Doch diese "Optimierung" des Prozessbetruges scheiterte kläglich in mehreren Verfahren:

Die Landgerichte in Düsseldorf (16.08.2013: Az. 6 O 348/11) und Frankfurt am Main (24.03.2014: Az. 2-19 O 145/13) haben dann bei dieser Lüge der von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" vertretenen Euroweb Internet GmbH den Schmarren einfach nicht mehr geglaubt und sich darauf zurück gezogen, dass diese Behauptung eine Zukunftsprognose bei noch laufenden Verträgen darstelle, welche die Euroweb nicht für mehrere Jahre im Voraus treffen könne.

Vor dem OLG Düsseldorf (Az: I-5 U 164/12) nahm die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska zwischenzeitlich die Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil (Az. 6 O 348/11) für die Euroweb Internet GmbH zurück. Das OLG wies zuvor darauf hin, dass auch weiterer Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten unglaubhaft und unschlüssig sei.

Da sieht jetzt so aus, als hätte die Euroweb politische Unterstützung verloren und wäre mindestens im Bezirk des OLG Düsseldorf zum "Abschuss" frei gegeben und dürfe dort "keine besonderen Rücksichten" mehr erwarten. Ein Eindruck, den manche der bisherigen Urteile mancher Kammern durchaus manchmal machten - z.B. die Aussage aus manchen Urteilen, wonach es der Euroweb gestattet sei, den eigenen Vortrag zu § 649 Satz 2 BGB im Verlauf des Verfahrens auch mehrfach zu ändern ohne dass deren Vorbringen dadurch unglaubwürdig und die "Abrechnung" nicht mehr nachvollziehbar würde.

Andere Gerichte sahen genau das schon früher ganz anders und liegen damit richtig: Wer seinen Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten gemäß § 649 Satz 2 BGB mehrfach ändert, der sorgt dafür, dass dieser nicht überprüfbar und nicht mehr nachvollziehbar ist. Eine Klageabweisung zu 95% und eine Strafverfolgung wegen Prozessbetruges ist eigentlich die rechtlich zwingende Folge, wenn (wie vielfach aus den Prozessakten ersichtlich) erst nach dem Nachweis der Unwahrheit der klägerische Vortrag zu den (nicht) ersparten Kosten an die neue Beweislage angepasst wird.

Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges laufen gegen die Euroweb nebst Christoph Preuß in Düsseldorf und gegen die Webstyle GmbH mit GF Daniel Fratzscher in Berlin. Davon betroffen sind als Mitbeschuldigte auch die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) mindestens soweit diese Partner sind. Der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegt vor, dass diese sehr wohl voll bewusst unwahr vortrugen. In Leipzig wurde zudem schon Anklage wegen multiplen Betruges gegen den formellen Euroweb-Chef Christoph Preuß erhoben - ihm drohen schon jetzt bis zu 4 Jahre Haft. Das scheint ihn noch nicht zu interessieren. Ich bin mir aber sicher: Er wird bald aus einem schönen Traum aufwachen und sich in einer ganz besonders üblen Realität wieder finden. In einem 8,5 m² großen Einmann-Klo mit Schlafgelegenheit und hoffentlich mehrere Jahre fest verschlossenen Türen!

Das Volk, so geht es aus § 263 Absatz 5 StGB hervor, will sich vor solchen Typen sogar bis zu 10 Jahre lang durch deren festen und sicheren Einschluss im Knast beschützt sehen.

10.05.2014

"Nichtamtliche Dummheitsbestätigung" für die Partner der Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - oder: Warum ich mit Philipp Berger keinen "Smalltalk" halte

Dieses ist ein "offener Brief". Ein womöglich bemühtes Gericht sollte bei den Adressaten erst mal anfragen, welchen Dreck diese auf mich werfen und falls (wie so oft bei schwierigen Fragen) von denen keine Antwort kommt, einfach mal nach "Giesela Mertens" und "Philipp Berger" googeln.

Allerwerteste Dame und Herren
  • "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz,
  • "Rechtsanwalt" Philipp Berger,
  • "Rechtsanwältin" Adrijana Blazevska.
Jägerhofstraße 19-20
40479 Düsseldorf

Ich habe Ihnen wie folgt mitzuteilen:

Wie mir der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz bekannt machte wurde dort genau einmal ein Auszug aus den Datenbanken der Polizei hinsichtlich meiner Person abgefragt - und zwar im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (StA Chemnitz, 740 Js 7539/12) wegen Prozessbetruges gegen die Euroweb Internet GmbH oder deren Tochter Webstyle GmbH (ich will jetzt nicht nachsehen).

In diesem Datenbankauszug fanden sich dann zahlreiche Strafanzeigen von kriminellem Pack gegen mich, darunter der eine und der andere so genannte "Rechtsanwalt", die folgenlos blieben. Das Pack indes ist inzwischen zum allergrößten Teil rechtskräftig verurteilt, andere sind angeklagt. Nur gegen wenige wird noch ermittelt.

Meist wegen Betruges.

In die Ermittlungsakte 740 Js 7539/12 nahm sodann die Kanzlei "Berger Law LLP" Einblick. Heute, nachdem diese Kanzlei pleite ist und (damit die Gläubiger keine Chance haben) formell dem Bruder Veselin Grozdev eines bulgarischen Euroweb-Mitarbeiters gehört, agieren diese Anwälte als Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf. Sie wissen das ja alles selbst sehr gut - wenn auch vielleicht nicht jeder oder jede ganz so genau wie ich.

Nun, wie auch immer: Diese ausnehmend garstige und sogar kriminelle Person, welche die Akte in den Händen hatte, hatte auch nicht besseres zu tun als am 18.09.2012 unter dem Pseudonym "Gisela Mertens" just das zu veröffentlichen was aus der Akte, genauer dem Datenbankauszug, bekannt wurde. Also diese lange Liste idiotischer Strafanzeigen, verfasst von durchweg kriminellen und verlogenen Querulanten.

§ 203 StGB ist ja besonders bei gewissen "Ansprechpartnern für Strafrecht" völlig unbekannt - jedenfalls den saublöden.

Und natürlich wusste diese, zumindest in dem Moment geistig gewiss nicht fitte Person das alles so hinzustellen und formulieren, dass noch größere Deppen annehmen mussten, das alles hätte ich verbrochen. Bis dahin hat es also gerade noch gereicht.

§§ 186ff, 192 StGB sind ja nur was für "Weicheier" und "Schrankschwestern". Kriminelle "Rechtsanwälte" interessieren sich für sowas eher nicht - es sei denn derlei garstiges Pack hat gerade ein Problem mit mir und will mich durch die Stellung von Strafanzeigen schädigen, weil ich Ross (Straftat) und Reiter (Täter) nannte. Kann man verstehen: Da wird ja auch der harmloseste Betrüger sauer!

Später war man dann noch so doof mich auf einen weiteren, ganz klaren Beweis die Herkunft der Veröffentlichung zu bringen - in dem man eine Kopie des Datenbankauszugs an den WDR schickte. Die wurde war zwar teilweise geschwärzt, aber der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz wusste mir dennoch das Verfahren mitzuteilen. Von da an musste ich dann nur "wie ein Huhn den Brotkrumen" folgen um zu erfahren, dass erst ganz kurz vor dem 18.09.2012 die Akte an die "Berger Law LLP" geschickt wurde.

Soll ich verraten wer die anforderte?

Ich bescheinige den Mitgliedern der Kanzlei insofern "nichtamtlich" eine geradezu grandiose Dummheit. Ich bescheinige schon jetzt demjenigen "Grenzdebilität", der behaupten will oder wird, der Blog der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" sei nicht in krimineller und dreckiger Absicht von jener Kanzlei aus betrieben worden, die jetzt als "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf (und angeblich sogar auch in Köln und Frankfurt a.M.) agiert und die in dem Blog schamlos gelobte Euroweb nebst den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher vertritt.

Ich denke mal, der Blog der "Gerichtsreporterin" sollte jetzt ganz schnell gelöscht werden. Mögen sich die Anwälte der Kanzlei was ausdenken, denn es ist doch höchst offensichtlich, dass denen die Zugangsdaten schon vor einer ganzen Weile abhanden gekommen sind.

Oder wollen die, weil der Rahmen derer geistiger Möglichkeiten sehr früh ausgeschöpft ist, etwa von einem Schlosser beraten werden wie das geht? Das könnte aber eine sehr "laute" Beratung werden, meine Dame und meine Herren!

Wenn Sie dann infolge der eintretenden Heiserkeit endlich am gegenseitigen Anschreien gehindert sind wäre es doch recht nett wenn Sie es mal mit "gründlich Nachdenken" versuchen - oder (anders ausgedrückt) den Kopf (anders als bis hier ersichtlich) zu etwas anderem benutzen als die Frisur (sofern überhaupt vorhanden) möglichst weit oben zu präsentieren.

Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger lege ich nahe sehr genau zu bedenken, ob er die Bezeichnung als Krimineller im Zusammenhang mit seinem Tun nicht doch hinnehmen muss. Was ich tue und lasse ist aber vom oft mangelhaften Resultat seiner, ich nenne es mal höchst euphemistisch "Überlegungen" gewiss nicht abhängig.

Vielleicht von seinen zukünftigen Handlungen.  Ich meine: Falls die mir gefallen könnten.

Nachtrag:

Wenn ein ehemaliger Angestellter oder eine ehemalige Angestellte der Kanzlei etwas ganz genaues über die Sache wissen sollte, dann verzichte ich gerne - gegen das Wissen - auf den Strafantrag. Hinsichtlich strafbarer Handlungen gilt auch kein "Schweigegelübde" - weil die natürlich nicht zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes zählen. Das gilt auch dann, wenn der Herr Philipp Berger - der ja oft "nicht ganz bis zum Ende denkt" - etwas anderes labert.

(Fragen Sie den mal, was er am 17.04.2014 angestellt hat. Ich verrate schon mal so viel: Da hat er einen der ganz wenigen, sich noch für die Euroweb eigentlich schon viel zu weit aus dem Fenster hängenden Richter geärgert und mir ein starkes Argument geliefert. Seit dem 6. Mai 2014 wissen Sie ja, dass ich derlei nicht grundlos verbreite.)

16.04.2014

Ich äußere mich nicht zu jedem Blödsinn von garstig-kriminellen "RechtsEurowebanwälten" welche die nicht mal ein ordentliches Impressum abliefern können...

... auch nicht über den aktuellen Quatsch des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska von der Düsselorfer Kanzlei "Buchholz & Kollegen GbR" (vorher "Berger Law LLP") mit welchem diese auch nach meiner Abmahnung - also höchst vorsätzlich - eine Straftat nach §§ 185, 186, 187, 192, 203 StGB begehen und auf ebenso dumm wie dreist empfundene Weise fortsetzen.


Diese schreiben aktuell über "Fernwirkungen". Dabei liegt die Wirkung doch so nahe!

Diese "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und deren mit tätige und mit verantwortliche "Ansprechpartnerin im Strafrecht" Adrijana Blazevska sollten aber, statt sich durch weiteres dummes Zeug noch mehr zu blamieren, auch mal das eine oder andere Impressum anpassen:

Zum selben Zeitpunkt: Mal zwei ...

mal drei dieser fachlich nicht positiv auffälligen "Rechtsanwälte".
Nicht, dass es womöglich bei Dritten noch heißt, diese wären außerdem "fachliche Trottel" und würden die Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" ziemlich offensichtlich zu Unrecht tragen!

Das gilt auch dann, wenn sich die ebenso "ehrenwerte" wie "solvente" Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf demnächst höchst eilig von dem super-geilen Pleitename "Berger Law LLP" verabschiedet.

Was für "super-geiler" ein Schwachsinn! In Geographie haben die auch nicht aufgepasst. Wenn das der Psychologe Dr. Nau wüsste ... der würde die Drei  "RechtsEurowebanwälte" wegen Orientierungslosigkeit oder Unbildbarkeit oder aber pathologischer Verlogenheit glatt krankschreiben!


(Nachricht: Die einstweilige Verfügung folgt. Das Gericht verlangt die Glaubhaftmachung hinsichtlich aller drei Partner.)

10.04.2014

Euroweb-Kanzlei Andreas Buchholz und Philipp Berger - "Es geht offenbar noch blöder als bisher!"

Die tatsächlich noch immer zugelassenen "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz verspritzen öffentlich auf berger-law.de mal wieder "Gift und Galle":
"Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine persönliche Vendetta des freien Redakteurs Immo Mäueler (Geschäftsführer der Firma Genau.TV GmbH), der geschickt andere Menschen, wie etwa den WDR und die Servicezeit-Redaktion aber auch auffälligere Menschen wie den in der Sendung als eine Art Kronzeuge instrumentalisierten Webartisten JR für sich und seine Absichten einsetzt."
Ein netter Versuch, mich zu beleidigen - und eine Einladung zum "Gegenschlag"!

"Webartist" ist hier nämlich als "Formalbeleidigung" anzusehen - und es kommt dabei ganz allgemein nicht darauf an, ob irgend ein, solche oder andere Beleidigungen ausstoßender "Rechtsanwalt" von Typ des Herren Philipp Karl Berger oder Andreas Buchholz irgendwelche Namen abkürzt. Mit allem Verlaub, was die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen, empfinde ich als "ganz schön blöd".

Daran ändert auch nichts, wenn deren allen Ernstes als "Pressemeldung" verbreiteter Unsinn oberflächlich betrachtet sachlich klingt. Der "sachliche Klang" ist nur eine Art Verkaufslackierung für eine Schrottkarre bei der - wie man bei dem Wort "Webartist" gut erkennen kann - der Rost nicht mal weggeschliffen wurde. Der Artikel ist primitiv, höchst durchsichtig und zeigt auf, wie sehr man mich in der Kanzlei Redaktion "Buchholz und Kollegen" hasst.

Ich sehe das nämlich so:
  1. Der Erfolg meiner öffentlichen Kritik lässt sich doch sehr wohl in den Geschäftsberichten der Mandantin - der Euroweb, der Webstyle GmbH, der Internet Online Media GmbH nachlesen.
  2. Philipp Berger und Andreas Buchholz sollen diese - als deren Anwälte - vor Schaden bewahren.
  3. Was macht es da für einen Sinn, mich und nun auch noch andere auf diese Weise zu provozieren?
  4. Auch diese Provokation kann doch - ebenso wie die prozessualen Lügen zu meinem Nachteil - nur eine Wirkung haben: Ich wehre mich und veröffentliche weiter und zwar so dass jeder sehr gut versteht, was für einen Dreck ich "am Stecken" der Euroweb und deren "Münchausianer mit Anwaltskarte" gefunden habe. Und die Wirkung dieser Veröffentlichungen kann man dann in zwei Jahren öffentlich in den Geschäftsberichten der Auftrag- und Geldgeber der Herren Berger und Buchholz  (das sind die Euroweb, die Webstyle GmbH, die Internet Online Media GmbH und deren Töchtern und Schwestern) nachlesen. Falls es diese inzwischen höchst verlustträchtigen Unternehmen in zwei Jahren überhaupt noch gibt!
  5. Da haben der Philipp Berger und der Andreas Buchholz offenbar vergessen mal eine Drittmeinung einzuholen. Vielleicht  bei der YouCom GmbH des Christoph Preuß? (Andererseits sind just die beiden wohl auch jene Anwälte jene mit denen diese Firma kooperiert - dann "gnade Gott" den Kunden der YouCom GmbH, denn bei so wenig Verstand geht deren Ruf  ja wohl ganz "flöten" statt für "teuer Geld" gerettet oder auch nur verbessert zu werden!)
  6. Der Erfolg meiner öffentlichen Kritik lässt sich sehr wohl daran nachvollziehen, wie stark die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der als Partnerin unzweifelhaft mit verantwortlichen Adrijana Blazevska "austicken" und sich einzeln, insgesamt oder billigend zu Straftaten nach § 185 ff und 192 StGB hinreißen lassen. Demnach habe ich also alles richtig gemacht.

"Vendetta"

Nun ja. Wer hier eine "Vendetta" führt ist doch klar. Die, wie oben gezeigt öffentlich und offensichtlich "austickenden" Rechtsanwälte Philipp Karl Berger (Düsseldorf / Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Düsseldorf / Bochum) vermeinen nämlich, dass diese andere treffen und vernichten aber den eigenen Ruf. Das geschah auch schon bevor ich die Firma "Euroweb" und die für diese lügenden Anwälte Berger und Buchholz überhaupt dem Name nach kannte. Ich erinnere an die Sache "Nerdcore". Das war auch so eine Luftnummer.

Jetzt noch auf die Webseite der "Gerichtsreporterin" zu verlinken, die nachweislich und unwidersprochen aus der Kanzlei der Herren Berger und Buchholz zum Zweck der Herabwürdigung und Verleumdung von Gegnern der Euroweb und der Herren selbst geführt wurde ist einfach nur als "hirnrissiges Handeln" zu bezeichnen. Durch solche Herabwürdigungen provozierte Kritik darf nämlich "herzlich" und sogar richtig böse sein - sagt der BGH.

Und mit allem Verlaub, nachdem Philipp Berger und Andreas Buchholz sich schon bisher nicht davon enthalten konnten auf der eigenen Webseite und neben Halbwahrheiten und glatten Lügen auch höchst offensichtliche Herabwürdigungen und sogar "Formalbeleidungen" (auch "Verbalinjurien" genannt) zu veröffentlichen ist der aktuelle Artikel mal wieder ein solcher bei dem einem das "Es geht offenbar noch blöder als bisher!" einfach auf der Zunge liegt - und der ist nach der vorherigen Beleidigung als "Webartist" auch gerechtfertigt.

Da diese beiden "Rechtsanwälte" derart dummes Zeug über mich schwafeln:

Den Euroweb-Anwälten Philipp Karl Berger (Düsseldorf / Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Düsseldorf / Bochum) empfehle ich, statt anderen völlig grundlos irgendwelche Störungen zu unterstellen, sich mal schön selbst von einem einschlägigem Spezialist untersuchen zu lassen.

Aber nicht vom Kölner Psychologe Dr. Frieder Nau. Der beschreibt nämlich in mindestens einer so genannten "Expertise" Sachverhalte, die objektiv gar nicht da sind! Der Dr. Psycho. ist also in gewisser Weise selbst "tatsachenresistent" - jedenfalls dann wenn es dem Auftraggeber eines Gutachtens genehm ist.  Dumm ist von ihm, dieses so offensichtlich zu machen, dass er dabei von mir geradezu zwingend erwischt werden musste. Und noch dümmer ist: Die  Euroweb und deren Herren "Rechtsanwälte" machen genau das öffentlich und stützen sich vor Gericht auf ein offensichtlich zusammenphantasiertes Gutachten in welchem sich diese glatte Lüge findet:
"Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen"
.
Der geneigte Leser darf (vergeblich) nach Superlativen suchen und wie ich zu dem Schluss kommen, dass der Dr. Psycho. Frieder Nau offensichtlich phantasiert und dass also ein Prozess unter Beteiligung dieses "Gutachters" voraussichtlich kaum ordentlich geführt werden kann, denn bei solchen kriminellen Handlungen von Gutachtern ist ein Eklat geradezu vorprogrammiert.

Eine paar weitere, kleine Erinnerungen:
  • War es nicht eine idiotisch anmutende Strafanzeige der Euroweb - verfasst von der Kanzlei der  Herren Berger und Buchholz - in welcher just jenem Immo Mäueler - der gar kein Amt bekleidet - ein "Amtsvergehen" vorgehalten wurde? Und wurde die Strafanzeige nicht zurück gewiesen? Und jetzt motzten die Verfasser herum, weil das öffentlich bekannt wurde? Das nennt man querulatorisch!
  • Hat der WDR nicht die vorherige Einstweilige Verfügung weggeputzt, von welcher die Herren Berger und Buchholz noch immer für die Euroweb verbreiten, diese hätten vor dem LG Hamburg bewiesen, dass der WDR-Bericht unwahr gewesen sei? Und über die Aufhebung schwiegen um vorsätzlich einen unwahren Eindruck aufrecht zu erhalten?
  • Und jetzt eine Lüge: "Denn anders als es in der Sendung dargestellt wird, wurden bislang keine abschließenden Feststellungen über den Gesundheits- und Geisteszustand des Webartisten JR getroffen." - das ist schon mal falsch. Gegen den Beschluss vom 16.1.2013, in welchen das LG Düsseldorf ausführte, dass es keine Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit erkennen könne, war nur das Mittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Die erfolgte aber nicht. Der Beschluss ist also definitiv rechtskräftig und insofern abschließend. Anderes - öffentlich - in der dreckigen Absicht der Herabwürdigung zu behaupten ist - gerade auch dann wenn es so genannte "Rechtsanwälte" tun - kein Schabernack mehr sondern eine Straftat.
Wie dumm solches Handeln ist, lässt sich ermessen:
  • Der "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuthn (geb. Dörr) hat sich erschossen. Der handelte vorher auch so und meinte seine Kanzlei sei ein rechtsfreier Raum und er ein kleiner, unbestrafbarer Gott. Wie man weiß hatte er zuletzt viel Angst davor eine Haftstrafe anzutreten. Erst das große Maul haben und dann kein Mann sein. Typisch für Betrüger der garstigen Sorte.
  • Dem "Rechtsanwalt"  A. N. aus K. geht es auch nicht gerade gut. Jene Mandanten, die er gegen mich vertrat, sind teils von der Bildfläche verschwunden, wurden sämtlich wegen Betruges verurteilt - einer ist sogar im Knast und in der Psychiatrie gelandet. Auch diese - und der Anwalt selbst - handelten vorher ähnlich wie die Herren Berger und Buchholz und drangen mit üblen Beleidigungen und Verleumdungen gegen mich in die Öffentlichkeit. Jetzt hockt er in seiner Kanzlei und motzt ab und an gegen mich.
  • Und tja. Auch die "Berger Law LLP"  ist ja wohl an hohen Schulden "verstorben".  Die letzten Bilanzen für Juli 2012 bis Juni 2013 wurden übrigens nicht mal veröffentlicht ... Da scheint auch noch Einiges nachzukommen und auf mich wirkt deren "Presseerklärung" wie das letzte Aufbäumen eines uneinsichtigen, erwischten und deshalb wütenden Kleinkriminellen.
Alle meinten also, mich in ähnlicher Weise zu beleidigen und zu verleumden und die Gerichte zu belügen sei ein adäquates Vorgehen um mich zum Schweigen zu bringen. Geschwiegen habe ich nie. Die Folgen blieben für die so Handelnden dann auch nicht aus.

Verlogen? Querulanten? 

In dem Artikel vermeiden es die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz "Butter bei die Fische" zu tun und klar zu schreiben, was dem WDR denn verboten wurde. Offensichtlich sind die von den Verfügungen betroffenen Äußerungen also nebensächlich - was auf querulatorisches Handeln schließen lassen kann oder aber es wurde beim Antrag auf den Erlass der Verfügung ohne Anhörung des Gegners mal wieder ein Gericht belogen. Ich kenne derlei Agieren von diesem Typ kriminell Handelnder gut, habe es (zu) oft erlebt und musste mich dann leider auch noch hart mit Richtern streiten, welche einem "Rechtsanwalt" solches dummdreist-kriminelles Handeln einfach nicht zutrauen wollten und sich nicht einmal durch Gerichtsakten überzeugen ließen.

Letzteres, das geradezu dreiste Lügen vor Gericht, ist - was ich locker beweisen kann - inzwischen auch regelrechter "Euroweb/Berger-Buchholz-Stil".

Im Übrigen sind auch jene Teile des WDR-Berichts, in welchem ich über meine Strafanzeigen wegen gewerbsmäßig betriebenen Bandenbetruges (ein Verbrechen!) gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz berichte und dann noch zeige wie ich fest stellte, dass die Berger Law LLP (jetzt als Buchholz und Kollegen agierend) hinter der "Gerichtsreporterin" steckt, offensichtlich nicht von den Verfügungen betroffen. Das behaupten die Herren nämlich nicht - die machen es unbedarften Lesern "nur" vor.

Inzwischen kenne ich die "Brüder" nämlich.

Persönliche Ansage:

Falls die Herren Berger und/oder Buchholz mich durch die "Pressemeldung" und die primitiv-blöde Beleidigung zu einer "justiziablen" Aussage provozieren wollten sage ich nur: "Das hat auch diesmal nicht geklappt."

Weiterführend:

19.02.2014

Sind die Euroweb-Anwälte (Buchholz & Kollegen, "Rechtsanwälte") noch prozessfähig? Und: Die Euroweb kann kein Content-Management!

Gern ziehen die erst kürzlich mit der "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" bedachten Euroweb-Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" über Gegner her und behaupten oder erwecken in ebenso offenkundiger wie dreckiger Verleumdungs- und Beleidigungsabsicht den Eindruck, jene wären "nicht prozessfähig"

Doch die Realität sieht mal wieder ganz anders aus:

Schon mein neulicher Bericht über die falsche Angabe des Gerichtes lässt vermuten, dass die Euroweb-Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Buchholz und Kollegen (Partner: Philipp Berger, Andreas Buchholz, Adrijana Blazevska nicht in der Lage sind, Prozesse ordnungsgemäß zu führen.

Dazu müssten diese nämlich:
  1. zum Gericht finden und
  2. Schriftsätze korrekt adressieren,
was ja nicht geht, wenn man - wie im immer noch unverändert öffentlichen und (nicht nur) insoweit falschen Bericht ersichtlich - ein Thüringer Gericht in den Bezirk des OLG Frankfurt verlegt.

Doch es geht noch schlimmer:

Gerade lächerlich ist, dass die Damen und Herren, folgt man deren eigenen, aktuellen Veröffentlichungen, nach dem Prozess auch noch Probleme haben in der heimischen Kanzlei anzukommen:

Bildschirmfoto vom 19.02.2014: Das ist schlicht die falsche Adresse.
Also auf den eigenen Webseiten dürften diese nicht nachsehen und die gefundene Adresse in den Router eingeben, denn der hier teilweise abgebildete Bericht ist vom 11.02.2014. Da war die Kanzlei schon über ein halbes Jahr ganz woanders.

Wichtige Eigenschaft für den Rechtsanwaltsberuf fehlt:

Nimmt man jetzt nicht böswillig eine erhebliche "geistige Verwirrung" der Damen und Herren an, so mangelt es dann doch evident an der für den Rechtsanwaltsberuf notwendigen Sorgfalt. Gerade dieser Mangel lässt mich jetzt vermuten, dass die Damen und Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Adrijana Blazevska "nicht gänzlich" zur ordungsgemäßen Durchführung eines Prozesses in der Lage sind.

Denn dazu müssten diese nämlich:
  1. Prozessakten sorgfältig lesen und
  2. deren Inhalt mit der Realität abgleichen können.
Was den Anwälten Philipp Berger, Andreas Buchholz nebst der neuen "Partnerin" Adrijana Blazevska ja ganz offenkundig nicht einmal bei der im Umfang sehr bescheidenen Webseite und hinsichtlich sehr gut bekannten Tatsachen (wenn die die eigene Adresse nicht kennen ist es noch schlimmer) möglich ist! Wie wollen die da erst eine für gewöhnlich viel größere Prozessakte und deren Anlagen durcharbeiten können?

Unvermögen auch in anderer Hinsicht:

Die Tatsache, dass sich "Rechtsanwälte" der "Buchholz & Kollegen" (wie schon oben dargestellt) unbestreitbar rechtswidriger, ja geradezu krimineller Methoden bedienen, um Gegner unter Druck zu setzen, zeigt darüber hinaus auf, dass diese einen ordnungsgemäßen Prozess gar nicht führen wollen. Denn man versachlicht einen Prozess gewiss nicht, wenn man - als "Rechtsanwalt" - die Gegner auf besonders ekelhafte und teils auch perfide Weise (z.B. mit bei Kriminellen bestellten, vorsätzlich  falschen psychologischen Gutachten) beleidigt, verleumdet und herab würdigt. Man schädigt damit sogar die Interessen der Mandanten - es sei denn diese haben ein Interesse an einem solchen kriminellen Vorgehen, was ich den faktischen Geschäftsführern Euroweb Internet GmbH (Daniel Fratzscher und Christoph Preuß) hiermit unterstelle. (Mehr dazu am 21.2.2014 in der WDR-Servicezeit.)

Und noch etwas: Wer anderen schaden will und sich dabei selbst schadet - der braucht sich (hier liegt das vor) ums Gelächter keine Sorgen machen: "Viel Feind? - viel Ehr!"

Doppelte Lachnummer:

Freilich - auch diese zu Lasten von echten "Euroweb®-Referenzkunden" gehende Lachnummer wurde auch durch das entweder nicht funktionierende und/oder von der Euroweb® falsch bediente Euroweb®-CMS verursacht. Verantwortlich bleibt aber die Kanzlei. Da haben sich mit der Euroweb® Internet GmbH und der "Buchholz & Kollegen" die "Richtigen" gefunden: "Schlamperte" nennt man das in Bayern und "Gnaazig sans jetzt auch noch!"

17.02.2014

Euroweb und Berger/Buchholz-"Rechtsanwälte" kommen erneut ins Fernsehen - WDR, 21.2.2014 18:20

Nachdem die Euroweb unter dem Vormachen vorsätzlich falscher Tatsachen vor dem LG Hamburg gegen den WDR zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkte (worüber Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz [letztere a.k.a. "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"] öffentlich die grobe Fresse schwangen) und nachdem diese einstweilige Verfügung aufgehoben wurde (worüber Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz [letztere a.k.a. "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"] fein schweigen) kommt die Euroweb und deren Anwaltskamarilla (Ex: "Berger Law LLP" - neu: "Buchholz & Kollegen") erneut ins Fernsehen.

Und diese werden gewiss nicht "positiv erwähnt".

Eines der Themen wird womöglich sein, wie die Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz [beide als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" anzusehen] in "bester Arschlochmanier" vorgehen, Kritiker der Euroweb im Stile übelsten Packs öffentlich beleidigen, verleumden und herabwürdigen und wie ich die damalige Kanzlei "Berger Law LLP" - neu: "Buchholz & Kollegen" dabei erwischte.

Am 21.2.2014 um 18:20 wird es beim WDR in der "Servicezeit" also interessant!

Und noch interessanter wird der womöglich nachfolgende Rechtsstreit mit den insgesamt als üblen Lügnern anzusehenden Objekten der Berichterstattung und die Anwort auf die Frage ob diese dann auch wieder erst lügen, nach dem ersten Erfolg (im Verfahren um die einstweilige Verfügung wird der Gegner zunächst nicht mal angehört) wieder mal die große Fresse schwingen und dann, nach dem auf blamagiöse Weise verlorenen Prozess, mal wieder eisern schweigen werden.

In dem Zusammenhang empfehle ich den Herren "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz mal darüber nachzudenken, warum ich die Herren nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska mit der "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" "ausgezeichnet" habe.

15.02.2014

Kanzlei Buchholz & Kollegen (Düsseldorf) erhält die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie"

Abbild der Medaille:
(Vorderseite)
Rückseite mit Widmung:

"Das kann doch nicht sein,
dass der Bürger,
der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein
Idiot
vorkommen muss."


Die Partner der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" aus Düsseldorf erhalten die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" - gegossen aus erst be- und dann entschleunigtem Blei.

Laudatio von Jörg Reinholz:


Ohne Zweifel war der verstorbene "Rechtsanwalt" Günther Freiherr von Gravenreuth, geborener Günter Werner Dörr, eine der schillernsten Persönlichkeiten der deutschen Netzgemeinde. Er war nicht nur ein verlogener Kotzbrocken, nicht nur ein Stänkerer, nicht nur ein Rechtsmissbraucher wie "aus dem Lehrbuch" sondern ein "echtes Arschloch". Er war kriminell "bis ins Grab" und es ist weder unwahr noch illegal geschweige denn strafbar1) das öffentlich zu sagen. Eines seiner auffälligsten Verhaltensmerkmale und das beste Beispiel für seine Verlogenheit war, dass er ganz bewusst Straftaten beging und sich gleichzeitig öffentlich und vor Gerichten als "rechtstreuen Bürger", als einen "der sich gesetzmäßig verhält", bezeichnete.

Ich würdige als ein "Arschloch" einen jeden der sich so verhält.

Heute nun widme ich die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" den "Partnern und Rechtsanwälten" der Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf unbeachtet des Alters, des Geschlechtes, der gesellschaftlichen oder geografischen Herkunft oder der "Einzelleistungen".

Über die ganz besondere WAHRHEITSLIEBE und die ganz besondere RECHTSTREUE dieser ganz besonderen RECHTSANWÄLTE berichte ich in diesem Blog, man kann das alles nachlesen. Ich berichte auch über die Teilnahme der eben jener Anwälte (Philipp Berger, Adrijana Blazevska, Andreas Buchholz - die zuvor formell auch der inzwischen höchst insolventen "Berger Law LLP" angehörten). Ich zitiere das (für Rechtsanwälte) höchst kurios anmutende, dümmliche Geflenne von deren Webseite:
"Das Grundgesetz billigt keine Äußerung, die sich bloß den Deckmantel der Meinungsäußerungsfreiheit überstülpt, um mit diesem vermeintlichen Schutz dritte Personen sinnbildlich zu erschießen.

Deshalb sind - unter diesen Voraussetzungen - Äußerungen insbesondere im Internet, die dritte Personen beispielsweise als „Kriminelle“ oder „Mitglied einer Bande der organisierten Kriminalität (OK)“ bezeichnen, in der Regel ebenfalls nicht zu dulden und ziehen grundsätzlich Unterlassungs- und auch Schadensersatzansprüche nach sich. Diese Ansprüche sind dann jedoch wiederum wirtschaftlich wertlos, wenn der Anspruchsgegner entweder nicht zu ermitteln ist, weil er seine Angriffe auf Servern aus Schwellenländern insbesondere in Südostasien fährt oder weil der Angreifer kein pfändbares Hab-und-Gut mehr besitzt und gegebenenfalls auch unter psychischen Störungen wie etwa einer Kampfparanoia oder ähnlichem leidet und deshalb als prozessunfähige Partei gerichtlich nicht verantwortlich zu machen ist."
Dieses Zitat zeigt, wie die Partner der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" aus Düsseldorf (nur angeblich, also mit dem Großmaul, auch in Frankfurt und Düsseldorf) mit der Realität umgehen. Zunächst einmal haben diese nicht etwa vergessen, sondern verdunkelt, dass nicht irgendwelche Dritte als „Mitglied einer Bande der organisierten Kriminalität (OK)“ verdächtigt wurden, sondern mindestens zwei der Partner selbst. Konkret die Herren Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum). Der Gravenreuthismus im Sinne eines pervierten Denkens dieser Herren über den Zweck von Gesetzen und Gerichten wird so sichtbar, wie er nur sichtbar werden kann, wenn man bedenkt, was diese da äußern. Denn diese stellen dar ...
"Unterlassungsansprüche(sic!) sind dann jedoch wiederum wirtschaftlich wertlos"
... gerade so als gänge es bei der Durchsetzung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen um das Interesse an einem wirtschaftlichen Gewinn, also an einer Bereicherung.

Was jetzt die im Zitat befindliche "Kampfparanoia" betrifft, so lege ich den Damen und Herren der Kanzlei sehr konkret nahe, doch mal den Kölner Psycho Dr. Nau aufzusuchen und den zu bitten, dieses Mal objektiv auf die Damen und Herren der Kanzlei selbst zu schauen. Hilfreich wäre die Mitgabe der Pressemitteilungen der Kanzlei und deren Vorgängerinnen (Berger Law LLP, Berger Rechtsanwälte Köln und Berger Rechtsanwälte Düsselorf). Aber dem Doktor sollten auch die darin enthalten Unwahrheiten, Täuschungen und Verdunklungen der Wahrheit dargelegt werden. Und vor allem sollte auch nicht vergessen werden, dem Arzt wahrheitsgemäß mitzuteilen, wer hinter der angeblichen Gisela Mertens steckt - denn das ist erweislich jemand aus just jener Kanzlei, die insgesamt mit der Euroweb Internet GmbH und deren Tochterunternehmen sehr wohl nichts anderes als eine durch und durch verlogene und kriminelle Organisation darstellt. Eine kriminelle Organisation  deren Mitglieder sich dazu verabredet haben, über einen langen Zeitraum und in vielen Einzeltaten die Gerichte zu belügen um durch den Prozessbetrug für sich selbst (insgesamt, also ohne Rücksicht auf den persönlichen Gewinn der Einzelnen) einen Vermögensvorteil zu erwirken.

Lüge und Wahrheit


Die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (Bochum) nebst der neuen, wohl die Kreditwürdigkeit über 0 bringen sollenden  Partnerin Adrijana Blazevska sind sich zu 100% der Tatsache bewusst, dass es nach einem Schnellschuß mit einer einstweiligen Verfügung im Widerspruchsverfahren, spätestens jedoch in der Hauptsache zu einem Eklat kommen wird. Weil ich nicht zu wenige sondern zu viele Gründe dafür habe um der Kanzlei und der Euroweb vor zuhalten, dass diese jahrelang Prozessbetrug und andere Straftaten begingen. Das deren Klage abweisende Urteil wäre deren moralischer und wirtschaftlicher Tod - und nur wegen dieses extremen Risikos gehen diese nicht gegen mich vor. Dafür wird auf der Webseite der "Rechtsanwälte" allerhand Schwachsinn geschrieben um sich als "rechtstreu" darzustellen.

Die Damen und Herren der der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" sind also würdig, aus Anlass des am 22. Februar bevorstehendem vierten Todesjubiläums die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" zu erhalten.


1) Alle in Frage kommenden Erben haben schon aus ökonomischen Gründen das Erbe des zuletzt insolventen und per Haftbefehl gesuchten "Rechtsanwaltes", Betrügers und aus Feigheit zum Selbstmörder gewordenen Günter Freiherr von Gravenreuth ausgeschlagen. Demnach gibt es niemanden, der hinsichtlich eines Strafantrages legitimiert wäre.