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11.03.2015

Marcus Schneider, EcoJet, SCS GmbH - jetzt ein erbärmlicher Krimineller

Nach dem Lesen des Spiegel-Artikels "Kann der Ecojet-Magnet Energie sparen?- Nachgeforscht", in welchem der noch in Fuldabrück und hoffentlich schon bald in Wehlheiden wohnhafte Marcus Schneider auch zu Wort kommt (und mit dem Lügen nicht aufhört) habe ich meine Meinung geändert.

Bisher dachte ich: "Der ist nur ein einfacher Krimineller."

Doch im Artikel laß ich, dass dieser feine und empfindliche und die Gerichte missbrauchende Herr ja nicht nur seinen Gegner in den Knast log, sondern diesen auch in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen versucht: 
"SCS Schneider teilt dazu mit, Tom B. [von mir gekürzt] sei ein Stalker, der zeitweise von Hartz IV gelebt habe." 

Da war der Punkt erreicht, an welchen ich ihn als "erbärmlichen Kriminellen" einstufte. In meiner persönlichen Rangordnung sind das Typen, die ganz weit unten sind und "keine Ehre im Leib" haben und hemmungslos andere herabwürdigen um sich selbst aus dem Dreck zu heben.

Außerdem lügt der Marcus Schneider aus Fuldabrück ganz bewusst, denn im Spiegel steht:
Zudem hätten [betet der Lügenkatechist Schneider dem Spiegel vor] unabhängige Messungen der Prüflabors Swiss TS und Dekra eine Energieeinsparung des Ecojet belegt. Swiss TS möchte die Aussage aus Datenschutzgründen nicht kommentieren. Ein Dekra-Sprecher sagt, man habe eine Messreihe überwacht, die von SCS Schneider durchgeführt wurde, und "keinen signifikanten Nachweis für eine Einsparung beobachtet"

Ich weiß nicht, wie der Lügner, Betrüger, Verleumder Marcus Schneider noch in den Spiegel sehen kann. Erst im Wissen um den eigenen Betrug jemanden in den Knast lügen, dann, nachdem das offenbar wird, sich nicht etwa schämen und verkriechen, sondern den Gegner noch herabwürdigen und das Lügen noch dreist fortsetzen und neben solchen "vom Pferd" auch noch herabwürdigende "Hartz-IV-Geschichten" über seine Gegner erzählen, diese gar durch die Bezeichnung als "Stalker" kriminalisieren.

Da fragt man sich doch nur noch, für welchen, bitte, Typ von einem "Arschloch" dieser "EcoJet"-Marcus Schneider von der SCS GmbH aus Fuldabrück bei Kassel sich selbst halten sollte.

Ich denke, den "hinterallerletzten".

Und ich bin noch immer höchst erzürnt darüber, dass sich die Richter Prietz (LG Kassel) und Kölsch (OLG Frankfurt) einfach mangels Nachdenkens (oder eben Realitätsbezuges) dafür hergaben, diesen Kriminellen zu begünstigen.

04.03.2015

BGH-Urteil: Ecojet/SCS-Schneider GmbH, Marcus Schneider darf Betrüger genannt werden! Völliges Versagen des LG Kassel und OLG Frankfurt begünstigte Kriminellen

Bisherige Artikel zu diesem Thema:
Vor langer Zeit habe ich über ein Schandurteil 7 O 15/12 des Richters Prietz vom allgemein recht kriminellenfreundlichen Landgericht Kassel berichtet und dargelegt, warum das niemals so hätte ausfallen dürfen. Es ist extrem bedenklich und aus meiner Sicht völlig unvertretbar, dass auch das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel, nicht dazu bereit war, den groben Unsinn des Richters Prietz aufzuheben. Das Berufungsurteil des Einzelrichters Kölsch, Az. 15 U 16/13 ist jetzt, das was es von Anfang war: wertloses Papier, welches offensichtlich ohne den Kopf anzustrengen mit Textbausteinen bedruckt wurde, damit das Verfahren vom Tisch kommt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2014, Az. VI ZR 39/14 wurden die, die hessische "Justiz" beschämenden Schandurteile aufgehoben.

Der BGH stellte wie folgt fest:
Krass ist, dass der BGH im Urteil fast genau das schrieb, was ich hier schon im Mai 2013 veröffentlichte. Ich bin nur ein Schlosser und sagte das richtig voraus - aber die Berufsrichter "irren" sich derart? Es war demnach ein grober Fehler, die Schöffen (Laienrichter) abzuschaffen und die Rechtsprechung ein paar, sich wohl für "cool" haltenden Typen zu überlassen, die wegen der bis ans Lebensende gesicherten Vollversorgung offenbar keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit entwickeln und deshalb irgendwann auch den Tatsachenbezug völlig verlieren und sinnlos hohle Phrasen aneinanderreihen, welche diese dann auch noch "Urteil" nennen und sich allen Ernstes auf eine Legitimation durch genau das Volk berufen, das durch deren Tätigkeit auch noch Schaden erleidet.

Die Folgen des aufgehobenen Schandurteils des LG Kassel:

Der Antragsgegner und Revisionsführer (ein Kassler Ingenieur) wurde durch das, auch mir ganz allgemein als kriminelles Pack (dazu zähle ich auch den vor 3 Jahren an Selbstmord verstorbenen "Rechtsanwalt" Günter "Freiherr" von Gravenreuth!) notorisch begünstigend bekannte Gericht zu einer Unterlassung verurteilt: Der Ingenieur dürfe nicht verbreiten, dass es sich beim Vertrieb der EcoJet-Magnete um Betrug handele und dass die (pseudo-)"wissenschaftlichen" Erklärungen des Herrn Marcus Schneider "Scharlatanerie" wären. Was aber jedem, der seinen Verstand beieinander und auch nur einen halbwegs guten Realschulabschluss (vor allem aber den weit mehr auf Naturwissenschaft bezogenen Abschluss der "ostzonalen" zehnklassigen allgemeinbildende Oberschule) hat, eigentlich eingehen sollte.  

Ich, der Schlosser Jörg Reinholz, frage öffentlich:
"Was, bitte, für eine Art von Schulbildung haben denn die Richter im Westen genossen?"

Es schwächt auch nicht meine Vorwürfe sondern stärkt mein schieres Entsetzen darüber dass auch der 15. Zivilsenat (in Kassel) des OLG Frankfurt - darin insbesondere Richter Kölsch - ebenso dramatisch versagte, denn durch dieses grobe Versagen wurde
  1. eine "rechtsfreie Zone" zu Gunsten eines Kriminellen geschaffen und
  2. das Vertrauen der Bevölkerung in die Ernsthaftigkeit und Unvoreingenommenheit der Rechtsprechung geschädigt.

Doch der Richter Prietz begünstigte auch danach noch den schlimmsten denkbaren Rechtsmissbrauch des spätestens ab diesem Punkt kriminellen Herrn Marcus Schneider:

Im Nachgang stellte Marcus Schneider, dem sein Betrug und sein Herumlügen bekannt sein musste, auch noch dreist Ordnungsmittelanträge gegen den Kassler Ingenieur und hatte damit vor dem, sich den Tatsachen und dem Grundgesetz auf extreme Weise verschließenden Richter Prietz vollen Erfolg: Der verurteilte den Ingenieur erst zu 10 Tagen Ordnungshaft (die der Ingenieur "absaß" und dann - ich vermute hier dringend aus Wut über die Berichterstattung über sein Schandurteil - sogar zu 100 Tagen Haft, welche der Ingenieur nicht absaß, sondern den nunmehr positiven Ausgang des Verfahrens vor dem BGH brav in Frankreich abwartete.

Besonders bemerkenswert und eine Dreistigkeit  des Richters dürfte es sein, dass der Richter Prietz die Vollstreckung der Ordnungsstrafe nicht einmal aussetzte als der BGH dem Ingenieur:
  1. Prozesskostenhilfe bewilligte und
  2. dessen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt gab

denn es war daraus absehbar, dass der BGH sein Schandurteil aufhebt. Für mich ist es hier nicht bei einer Rechtsbeugung geblieben, sondern es fand eine schwere Freiheitsberaubung (10 Tage) statt, eine weitere schwere Freiheitsberaubung wurde versucht. Freilich wäre "dejure" bei einem Richter bei "Rechtsbeugung" Schluss, die Freiheitsberaubung ist "nicht justitiabel", eine Verurteilung des Richters Prietz wegen Rechtsbeugung ist aber auch nicht zu erwarten, weil die deutsche Rechtsprechung es den Richtern zu einfach macht - diese müssen nur erklären "ich habe das halt so gesehen".

Für mich aber ist die Höhe der verhängten Ordnungsmittel ein extrem deutliches Indiz dafür, was der Richter Prietz wirklich dachte und vor hatte. Und wenn ich dann daran denke, dass auch nach zwei BGH-Beschlüssen die Vollstreckung dem Gesetz zu wider nicht ausgesetzt wurde, dann bin ich völlig unabänderlich der Ansicht, dass hier durch den Richter Prietz eine Rechtsbeugung mit der Absicht der Freiheitsberaubung stattfand. Ich sage es ganz klar: Ich will diesen Richter nicht in einer Position wissen, wo er weiteren solchen Schaden anrichten kann.

Was sonst noch passierte:

Der Herr Marcus Schneider von der SCS Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel versuchte mich wegen meines ersten Artikels anzuzeigen. Nachdem ich der Polizei mitteilte, die sollten sich doch mal um den Betrug mit den Ecojet-Magneten kümmern, habe ich nie wieder davon gehört.

Was jetzt passieren kann:

Nachdem der feine, offensichtlich auch verlogene und betrügende Herr Marcus Schneider Recht und Gericht missbrauchte, tatsächlich den Kassler Ingenieur "in den Knast log" und das im schwersten Ausmaß wiederholen wollte, wird er
  1. seine billigen und hinsichtlich der behaupteten Heizkostenersparnis unwirksamen Magnete, die er früher auch schon "für teuer Geld" zur "Kraftstoffeinsparung" bei Fahrzeugen anpries (laut ADAC völlig wirkungslos), jetzt wohl zum Erreichen einer Ersparnis beim Saufen anbieten - weil man auf Grund irgendeiner "Kernspinresonanz" schlicht weniger Alkohol vertrage, wenn man die Tasse mit dem Wodka auf den "kernspinnigen EcoSuff-Magnet" stellt,
  2. einer Strafanzeige wegen schwerer mittelbar begangener Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Freiheitsberaubung  und (in meinem Fall) ebenfalls versuchter Freiheitsberaubung und wegen übler Nachrede entgegensehen.

Persönliche Nachricht an Marcus Schneider:

Die schwere Freiheitsberaubung, Herr Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel, ist ein Verbrechen auch wenn diese mittelbar durch das Belügen des Gerichts begangen wurde. Aus meiner Sicht gehören Sie dafür weggesperrt um die Gesellschaft vor Ihrem kriminellen Handeln wirksam zu schützen. Gerade weil Richter wie der Richter Prietz am LG Kassel offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür sorgen zu sorgen, dass verlogene Kriminelle (wie Sie nun mal einer sind) mit derart dreisten Lügen keinen Erfolg haben.

Machen Sie Ihre Webseite zu, hören Sie dem Lügen und Betrügen auf und stellen Sie den Vertrieb der Magnete ein. Die, genauer deren Grundstoffe, werden für Mobiltelefone und Elektromotoren gebraucht. Sonst werde ich eine kleine Serie auflegen und mich mal mit den Dokumenten befassen, welche Sie als "Beweis" für die behauptete Bewirkung einer Einsparung verlinken. Ich verspreche Ihnen: Das wird für Sie sehr bitter. Sie müssen die Webseite sowieso ändern lassen, sonst klagen Ihnen die unten im offenen Brief genannten schon bald "den Arsch weg" - die können nach dem BGH-Urteil und dem von mir ausgeübten Druck nicht anders! Der Staatsanwaltschaft habe ich das Urteil des BGH schön heiß gemacht - die kommt nun wohl doch nicht daran vorbei, gegen Sie ein Verfahren wegen schweren Betruges und schwerer Freiheitsberaubung einzuleiten. Ich komme dann zum Verfahren, dass im Hinblick auf die drohende, hohe Strafe wohl vor dem Landgericht stattfinden wird, und werde darüber berichten.

Persönliche Nachricht an den Richter Prietz:

Tut mir leid: Aber der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimierung durch Gerechtigkeit. Wer also als Richter - egal ob durch Vorsatz, Dummheit, Faulheit oder Schlamperei - solche Schandurteile fällt, wie es das unter dem Aktenzeichen "7 O 15/15" verbrochene "Scheißding" nun einmal eines ist, und auch nicht - jedenfalls nicht in genügendem Maße - anfängt, über seinen völlig unvertretbaren Juristenmurks nachzudenken bevor er einen Haftbefehl erlässt oder erlassen lässt -  der macht es dem Volk verdammt schwer auch nur an einen Rest einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit zu glauben, und bewirkt nichts anderes, als dass das Recht der Faust (oder halt der dreisteren Lüge vor Gericht) wieder Oberhand gewinnt.

Wer als Richter dann aus zwei Beschlüssen weiß, dass der BGH seinen Mist mit annehmbarer Wahrscheinlichkeit aufheben wird und die Vollstreckung des ohnehin völlig überzogenen Ordnungsmittels nicht aussetzt, der aber begeht im Hinblick darauf, wie klar das Gesetz hier ist, Rechtsbeugung - und es ist mir scheißegal, ob die Staatsanwaltschaft erneut dienstbeflissen die Strafe gegen einen Kassler Richter vereitelt, was diese - da bin ich gewiss - tun wird.

Und ich bin völlig bei dem Kassler Ingenieur, der sich nicht grundlos wegen der von ihm und auch von mir als solche angesehenen Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung beschwert. Sie, Herr Prietz, sollten keine Urteile mehr fällen. Ich traue Ihnen das einfach nicht mehr zu!

Ich ersuche Sie deshalb, wegen "nachgewiesener Nichtfähigkeit mit schweren Folgen" vom Richteramt zurück zu treten. In einer auch nur halbwegs ähnlich verantwortungsvollen und gut bezahlten Position in der Privatwirtschaft wären Sie, Herr Prietz, nach einem solchen Versagen mit solchem Schaden schließlich auch "geflogen" - und zwar "achtkantig"! Und ich sehe auch nicht ein, warum der Steuerzahler Sie weiter alimentieren soll, nachdem Sie so deutlich gezeigt haben, dass sie den Job nicht richtig erledigen wollen.

Offener Brief:


Adressaten:
  • Netzwerk für Klimaschutz
  • Deutsche Unternehmensinitiative Klimaeffizienz
  • Wirtschaft pro Klima
  • Exportinitiative Energieeffizienz
  • Umweltallianz Hessen
  • Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT)

Betrifft Ihre Partnerschaft mit:

SCS Schneider GmbH
Mittelstr. 29
D-34277 Fuldabrück

Telefon: +49 (0) 561 / 220 701 – 0
Telefax: +49 (0) 561 / 220 701 – 15
Email: info@ecojet.com

Geschäftsführer: Marcus Schneider
Handelsregister: Kassel HRB13983
USt-ID-Nr. DE 812070300


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Partnerschaft mit Ihnen bzw. Ihren Organisationen bzw. mit von Ihnen geförderten Organisationen wird auf http://www.ecojet.com/ unterhalb von "Downloads" beworben.

Sie werden sicherlich kein Interesse daran haben, dass ein derartiger Betrüger und Scharlatan (wie es jetzt endlich auch für den letzten Bürokraten, Juristen oder "Formalheini" aus dem beigefügten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor geht) damit wirbt, Ihr Partner zu sein und den Eindruck erweckt, dass Sie seine Tätigkeit gutheißen.

Sollte der durchweg verlogen-kriminelle Herr Marcus Schneider (er hat immerhin einen Dritten "in den Knast gelogen"!) sich zu Unrecht einer Partnerschaft mit Ihnen berühmen, um vorzumachen, seine tatsächlich unwirksamen Magnete würden - durch Sie auch nur irgendwie anerkannt - zu einer Heizkostenersparnis führen, dann rate ich Ihnen dazu, den Herrn

a) vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und
b) das öffentlich zu machen

weil der Ruf Ihrer Initiativen natürlich darunter extrem leidet, dass ein solcher, extrem verlogener Krimineller mit der Partnerschaft wirbt.

Ich bitte um die allfällige Bestätigung der Beendigung jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zu dem Herrn.

"Familienkarte Hessen": Entgegen Ihrer Aussage wird der Herr Schneider mit seiner SCS-Schneider GmbH noch immer als Mitglied beworben und wirbt auch selbst damit.

Siehe: http://www.familienkarte.hessen.de/dynasite.cfm?dssid=424&dsmid=15428&dspaid=0&pid=268

Das Umweltbundesamt wird sicherlich Regeln finden wollen, die möglichst wirksam ausschließen, dass derartige Firmen mit Mitgliedschaften in vom Bundesumweltamt geförderten Organisationen werben. Ich schlage vor, den Gebrauch des Verstandes bei der Prüfung einer derartigen Mitgliedschaft künftig zwingend vorzuschreiben und die Förderung daran zu binden bzw. eine solche Prüfung überhaupt vorzunehmen, statt sich für eine Spende von 30 Silberlingen zu verkaufen und so dabei zu helfen, dass vielen Bürgern und Firmen ein wirtschaftlicher Schaden - und darüber hinaus auch ein Umweltschaden (durch die Produktion der völlig nutzlosen Magnete) in nicht unbeträchtlicher Höhe entsteht.

Das von vorn herein zu tun wäre geeignet gewesen, den eingetretenen Rufschaden für Ihre Organisationen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

25.01.2014

Heino v. Grudzinski (von der SCS-Schneider GmbH) droht ...


Ein Heino v. Grudzinski aus Heilbronn schriebt mir am 22.1.2014:
"Und noch ein Tipp: passen Sie auf Ihre Gelenke auf."

Diesen keineswegs wohlgemeinten "Tipp" vermeinte der Herr, der für die SCS Schneider GmbH unwirksame Magnete vertickt(e) und daran mitwirkt(e) durch betrügerische "Messungen" eine Einsparung an Heizkosten vorzumachen, mir im Zusammenhang mit der Forderung zukommen lassen zu müssen, dass ich seinen Namen aus dem verlinkten Artikel entferne.

Obwohl einen Tag(!) vorher (konkret am 20. Januar 2014 oder sogar später), sein Name noch als Partner des Herrn Marcus Schneider auf der Webseite der SCS Schneider GmbH ("Ecojet") genannt wurde vermeinte der Herr aus niederem, offenbar proletarisiertem Adel (der seinem Ton nach entweder nie eine gute Erziehung genossen oder diese vollständig vergessen hat) mich schon am 21.01.2014 auf eine besonders unhöfliche Art und unter Weglassen wichtiger Tatsachen zu einer Löschung seines Namens zu bewegen.

Das wird nun erst recht nicht geschehen!

Denn ich habe jetzt einen Anlass erneut zu berichten und dabei aufzuzeigen wessen Geistes Kind zumindest einer der Partner der SCS-Schneider GmbH ist. Diese vertickt unter dem Handelsname "Ecojet" unwirksame Magnete zur vorgeblichen Heizkostenersparung und macht durch betrügerische "Messungen" unwahr vor, dass 7 und mehr Prozent Öl bzw. Gas erspart würden. Daran war (oder ist) der Herr H. v. Grudzinski laut seinen anderen - eigenen - Einlassungen auch beteiligt. Da der Herr Heino von Grudzinski auch in weiteren Geschäftsbereichen tätig ist (ich fand eine Werbeagentur, sowie eine "HWS Opti") sollten mögliche Kunden prüfen ob diesen die "ganz besondere Höflichkeit" des Herrn im geschäftlichen Umgang angemessen erscheint - dazu ist es natürlich angebracht auch seinen höchst misslichen Ton bei einem Erstkontakt im Falle eines Konfliktes zu kennen. Seine erste Nachricht an mich kann als Beispiel hierfür gelten:

Betrifft Blog vom 30.10.2013

Entfernen Sie unverzüglich meinen Name aus dem Artikel:
http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2013/10/offentliche-antwort-bezuglich-der.html

da ich nicht für diese Firma tätig bin!!

Ich habe Sie nicht aufgefordert und Ihnen nicht gestattet meinen Namen + Adresse zu veröffentlichen. Eine Meldung wegen Missbrauch
wurde bereits an GoggleBlog geschickt.


Heino v. Grudzinski
Goethestrasse 43/1
74076 Heilbronn

Nachdem ich den Herrn auf die ganz bewusst einen unwahren Eindruck erweckende Unvollständigkeit seines Vorbringens und auf mein Vermissen jeglicher sittlicher Umgangsformen hinwies hat er sich dann zu der obigen Drohung hinreißen lassen. Ich habe den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft in Heilbronn als Nötigung angezeigt (die zweifelsfrei durch Heino v. Grudzinski erfolgte Androhung von Gewalt ist verwerflich) und darüber hinaus die Heilbronner Polizei um eine so genannte "Gefährderansprache" gebeten.

Ich denke auf Grund des widerlichen Umgangstones dieses "Unternehmers", dass der Herr Heino von Grudzinski - wenn er je im Geschäftsleben erfolgreich sein will - so einiges an Beratung, also professioneller Hilfe braucht. Es gibt schließlich genug Psychologen (und sogar Juristen) welche Unternehmen und Unternehmer gerade auch im Sektor Kommunikation beraten. Ob es etwas nützt kann ich nicht wissen.

Das hängt nämlich von der Lernfähigkeit ab.

31.10.2013

Öffentliche Antwort bezüglich der Strafanzeige des Herrn Schneider (EcoJet, SCS-Schneider GmbH) - Strafanzeige wegen Betruges gegen Marcus Schneider und andere

Sehr geehrter Herr POK Koch,

Sie haben mich als Beschuldigten zu einer Einvernahme am 6.11.2013 um 12:00 Uhr gebeten. Ich habe nicht vor zu diesem Termin zu erscheinen und mich einzulassen.

Grund: Die Beschuldigung ist völlig haltlos.

Statt dessen rege ich an, gegen den Anzeigeerstatter, Marcus Schneider wegen gewerbsmäßigen Betruges zu ermitteln. Marcus Schneider verkauft ein "EcoJet-System". Dieses besteht aus 2 Magneten welche mittels Kabelbindern o.ä. an Heizöl- bzw. Gasleitungen angebracht wird. Das "System" kostet ca. 700 Euro.

Auf der Webseite www.ecojet.de bewirbt der Herr das System mit falschem Vormachen. Er behauptet, damit könne man ca. 8% Heizkosten einsparen. Wörtlich:
"Die nachgewiesene Einsparung durch ECOJET betrug in den Jahren 2000 - 2012 durchschnittlich 7,9%."
Herrn Schneider ist sich bewusst, dass diese Versprechen unwahr sind.

1.)
Das durch den Geschäftsführer Marcus Schneider angemeldete Patent behauptet ein Verfahren zur "magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von Permamentmagneten. Dieser Anspruch widerspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, denn zur Ionisierung von Materie muss Ionisierungsenergie aufgewendet werden. Magnete geben jedoch keine Energie ab. Permanentmagnete üben zudem mit Magnetfeldstärken von maximal etwa 1,1 Tesla auf diamagnetische Kohlenwasserstoffe keine hinreichend starken Kräfte aus, gegen die durch von außen zugeführte Arbeit die Ionisierungsenergie erreicht werden könnte. Woher der beträchtliche Energiebedarf zur Ionisierung kommen soll lässt das Patent im Unklaren.

Die SCS Schneider GmbH behauptet, durch die Magnetwirkung eine Veränderung der Moleküle des Brennstoffs zu erreichen, die zu einer besseren Sauerstoffanbindung und damit einer vollständigeren Verbrennung führt. Da jedoch auch schon ohne Magnete in einer Heizungsanlage die Verbrennung praktisch vollständig erfolgt, gibt es kein Potential für eine noch bessere Verbrennung und eine daraus resultierende Energieeinsparung von durchschnittlich 8%. Eine Heizungsanlage bei der eine Effizienzsteigerung von 8% möglich wäre, also mit derart hohen Anteilen unverbrannten Kraftstoffs im Abgas wäre niemals zulassungsfähig und müsste sofort still gelegt werden.
Für die Veränderung der Moleküle durch die Magnetwirkung beruft sich die SCS Schneider GmbH auf Forschungsergebnisse aus der Quantenphysik und insbesondere auf die Forschungen der Nobelpreisträger Felix Bloch und Edwards Mills Purcell. Bloch und Purcell wurden für die Entdeckung der Kernspinresonanz bekannt. Für die Kernspinresonanz ist es jedoch erforderlich, dass den in einem starken Magnetfeld gelagerten Molekülen Energie in Form von hochfrequenter Strahlung genau bestimmter Frequenz zugeführt wird. Im Fall der Ecojet-Magnete fehlt diese Energiequelle, so dass unklar bleibt, wodurch die angebliche energetische Veränderung der Moleküle bewirkt werden soll. Resonanz tritt darüber hinaus nur bei einem winzigen Bruchteil der bestrahlten Moleküle auf.

2.)
Herr Schneider hatte sein System zuvor für Kraftfahrzeuge verkauft. Der ADAC hatte sein System getestet und für völlig unwirksam befunden. Seit dem verkauft er es mit gleichen unwahrem Vormachen als System für Heiz- und Energierzeugungsanlagen.

3.)
Herr Schneider hatte für sein System vor mehreren Jahren unter höchst dubiosen Umständen ein TÜV-Zertifikat erworben. Der TÜV hatte dieses Zertifikat zurück genommen. Im Frühjahr 2008 stellte ein heute nicht mehr dort beschäftigter Mitarbeiter des TÜV Thüringen entgegen den Anweisungen der Geschäftsführung einen zertifizierten Wirksamkeitsnachweis für die Ecojet-Magnete der SCS Schneider GmbH aus. Dieses Wirksamkeitszertifikat entwickelte sich in der Folge zu einem wertvollen Marketinginstrument für die Ecojet-Magnete. Nachdem die Geschäftsleitung des TÜV Thüringen von diesem Wirksamkeitszertifikat erfuhr und grobe Messfehler bei der dem Zertifikat zugrundeliegenden Prüfungen feststellte, zog sie mit einer Unwirksamkeitserklärung das Wirksamkeitszertifikat zurück. Gegen diese Ungültigkeitserklärung klagte die SCS Schneider GmbH und erwirkte vor Gericht einen Vergleich. Diesem Vergleich zufolge zog der TÜV Thüringen seine Ungültigkeitserklärung zurück, und die SCS Schneider GmbH gab dafür das Zertifikat freiwillig zurück. Der TÜV Thüringen verpflichtete sich in diesem Vergleich zur Wiederholung der Prüfung unter notarieller Aufsicht. Um die von der SCS Schneider GmbH unabhängige und unbeeinflusste Prüfungswiederholung führen der TÜV Thüringen und die SCS Schneider GmbH einen bis heute nicht abgeschlossenen Gerichtsprozess. Hintergrund ist, dass Herr Schneider eine korrekte Messung - und damit verbunden die Feststellung der Unwirksamkeit durch den TÜV - verhindern will.

Herr Schneider bewirbt sein System dennoch mit einem TÜV-Siegel, ausgestellt allerdings für die Einhaltung der ISO-Norm 14001, welche das Umweltmanagement in der Firma betrifft - nicht jedoch das System. Dieses ist für die Leser auf dessen Webseite aber nicht erkennbar. Er macht hier falsch vor. Und er handelt zweifelsfrei vorsätzlich.

4.)
Da in Heizungsanlagen, wie jeder Schornsteinfeger bestätigen kann, der Brennstoff sowieso praktisch vollständig verbrennt, und weil Permanentmagnete nicht die von Hersteller behaupteten Wirkungen auf den Brennstoff haben, und weil diese behaupteten Wirkungen prinzipiellen Naturgesetzen widersprechen, hat u.a. das Bayerische Landesamt für Umwelt in einer Broschüre festgestellt, dass die vom Magnethersteller behauptete Energieeinsparung unmöglich sei, und dass eine solche Energieeinsparung dem Energieerhaltungssatz widersprechen würde. Auch diese Broschüre ist Herrn Schneider bekannt, dennoch vertreibt er das "EcoJet-System" weiter.

Geschädigt ist u.a. die Sparkasse Kassel, welche angeblich 38 Stück davon gekauft hat. Allerdings wird sich der Verantwortliche für diese - wirklich grandiose - Fehlinvestition wohl nicht einlassen um die eigene Dummheit - und Nichteignung für den Job - nicht auch noch öffentlich zu machen.

Dennoch könnte auch bei der Sparkasse durch Gutachten ermittelt werden, dass es die Einsparung nicht gibt. Respektive könnten zur Beweiserhebung auch die vorliegenden "Messergebnisse" sachverständig auf Manipulation/Fehlinterpretierung untersucht werden.

Weitere Beschuldigte:

Detlef Witt
Brüchkuhlenweg 1
21354 Bleckede
Telefon: +49 (0) 5853 / 15 11
Telefax: +49 (0) 5853 / 16 07
Mobil: +49 (0) 171 / 481 11 63
Email: dewi(at)ecojet.com

Theodor Michaelis
Bahnweg 55a
26127 Oldenburg
Telefon: +49 (0) 44 1 / 62 491
Telefax: +49 (0) 44 1 / 50 500 844
Mobil: +49 (0) 175 / 989 73 87
Email: thmi(at)ecojet.com

Peter Freund
Dipl.- Ing.
Rapunzelweg 7
30179 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 60 62 019
Telefax: +49 (0) 5 11 / 60 44 912
Email: pefr(at)ecojet.com

Günter Gumz
Dipl.-Ing., VDI
Bergshäuser Str. 14a
34123 Kassel
Telefon: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 32
Telefax: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 34
Email: gugu(at)ecojet.com

Uwe Dippel
Igelsburgstr. 11 A
34128 Kassel
Telefon: +49 (0) 561 / 316 39 82
Telefax: +49 (0) 561 / 316 39 84
Mobil: +49 (0) 178 / 477 20 10
Email: uwdi(at)ecojet.com

Georg Henrich
Max Schwarze Weg 27 A
D-46236 Bottrop
Telefon: +49 (0) 2041 / 264 855
Telefax: +49 (0) 201 / 56 599 10 16
Mobil: +49 (0) 178 / 184 86 64
Email: gehe(at)ecojet.com

INELEKTRO RALF D. SCHOLZ e.K.
Ralf D. Scholz
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Im Oberfeld 43
51381 Leverkusen
Telefon: +49 (0) 2171 / 3862
Telefax: +49 (0) 2171 / 33862
Email: rasc(at)ecojet.com

Klaus Löbbert
Ahornstr. 75
65933 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69 / 394 015
Telefax: +49 (0) 69 / 383 632
Mobil: +49 (0) 171 / 892 47 11
Email: kllo(at)ecojet.com

Siegfried Stefany
Franz-Hammer-Str. 15
71263 Weil der Stadt
Telefon: +49 (0) 7033 / 8796
Telefax: +49 (0) 7033 / 6487
Mobil: +49 (0) 160 / 823 21 83
Email: sist(at)ecojet.com

Heino von Grudzinski
Goethestr. 43/1
74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 / 133 34 43
Telefax: +49 (0) 3212 / 1206630
Mobil: +49 (0) 172 / 761 01 03
Email: hegr(at)ecojet.com

Edgar Coenen
Dipl.-Ing.
Franz Philipp Str. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 77 51 / 89 74 86
Telefax: +49 (0) 77 51 / 89 74 87
Mobil: +49 (0) 171 / 267 70 63
Email: edco(at)ecojet.com

Roland Epp
ROLAND Optimierungssysteme
Stöcken 59
87439 Kempten
Telefon: +49 (0) 8 31 / 580 09 37
Telefax: +49 (0) 8 31 / 580 09 38
Email: roep(at)ecojet.com

Ulrich Hansche
Rabenstein 9
A-9473 Lavamünd
Telefon: +43 (0) 43 56 / 21 29
Telefax: +43 (0) 4356 / 21 29
Mobil: +43 (0) 664/222 97 89
Email: ulha(at)ecojet.com

PiTech
Evert van de Pijpekamp
De Vriesstraat 14
NL - 6661 GM Elst
Telefon: 0031/481/372538
Email: evpi(at)ecojet.com

Pieter Noppen
Slotermeer 5-5
NL - 8502 TM Joure
Telefon: 0031/58/2883944
Telefax: 0031/58/2802596
Mobil: 0031/6/25088161
Email: pino(at)ecojet.com

Die Mitbeschuldigten montieren die Systeme und führen danach Messungen durch, welche die angebliche Wirksamkeit bestätigen. Dazu werden von diesen die Messergebnisse ganz offensichtlich manipuliert oder falsch interpretiert. Durch diese Manipulation und das falsche Vormachen glauben die Opfer des Betruges, die Einsparung durch die EcoJet-Magnete wären nachgewiesen und zahlen.

Herr Schneider beschreibt das Vorgehen selbst wie folgt auf seiner Webseite:
"Garantiert - Wir garantieren Ihnen durch den Einsatz des ECOJET® Magnetsystems eine Energieeinsparung. Erst wenn diese errreicht ist, berechnen wir Ihnen als gewerblicher Abnehmer den ECOJET®. Wieviel der ECOJET® bei Ihnen spart, messen wir gemeinsam (Voraussetzung: technische Machbarkeit sowie vorliegender Auftrag)."
Demnach ist auch wegen Bandenbetruges gegen den ursprünglichen Anzeigeerstatter Schneider und seine Mittäter zu ermitteln.

Der beste Weg hier zu ermitteln ist ein Probekauf, nachfolgend Messung durch echte Sachverständige, die dann mit der "Messung" durch oder im Auftrag der SCS-Schneider GmbH des Beschuldigten zu vergleichen ist um die systematische Manipulation offenzulegen.

Nach alldem steht übrigens fest, dass ich dem [...] Herrn Schneider wie auch immer und wodurch auch immer gar nicht im Sinne des StGB genötigt haben kann. Denn die Nötigung setzt ein verwerfliches Ziel voraus: Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (§ 240 Absatz 2 StGB)

Gewalt habe ich Herrn Schneider gar nicht angedroht. Ich habe ihm lediglich durch öffentliche Schrift angedroht, mich juristisch und durch weitere Artikel dagegen zu wehren, wenn er erneut durch unwahres Vormachen nach Art. 5 GG / § 193 StGB zulässige Äußerungen über sein verwerfliches und vom Gesetzgeber deshalb verpöntes Geschäftsmodell unterdrückt.

Meine Androhung, mich juristisch und durch Artikel zu wehren, schützt letztendlich berechtigte Interessen von Firmen, Organisationen (auch öffentlichen Rechtes) und Verbraucher vor Betrug oder zumindest einer Geldausgabe durch die der angestrebte und vorgemachte Zweck nicht erreicht werden kann. Sie kann also demnach weder verwerflich noch widerrechtlich sein.

Jörg Reinholz

29.10.2013

EcoJet - Marcus Schneider, SCS-Schneider GmbH, Kassel-Fuldabrück hat nicht verstanden

Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat wohl nicht recht verstanden, was ich mit meinem Artikel über die von ihm behauptete und im Gerichtsdeutsch "höchst zweifelhafte" Wirkung seines "EcoJet-Systems" schrieb. 

Ich bin - auf basierend meiner erstklassigen polytechnischen und allgemeinbildenden Schulbildung (Abitur: Chemie 1, Physik 2) - der festen Meinung, dass sein EcoJet-System keinen einzigen Tropfen Öl und auch keinen einzigen Kubikzentimeter Gas spart und darüber hinaus der Meinung, dass die Beschreibung des Marcus Schneider hinsichtlich der angeblichen Wirkungsweise des EcoJet-Systems und der deshalb angeblich zu erreichenden Einsparungen mit "Scharlatanerie" richtig bezeichnet ist.

Dieser Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat mich wegen Nötigung angezeigt.

Das ist lächerlich, denn da hat er wohl auch das Gesetz falsch verstanden. Darin steht:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das ist § 240 Absatz 1 StGB. Da steht, die Drohung muss rechtswidrig sein. Was rechtswidrig ist erklärt dann Absatz 2:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Freilich habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH mit samst seinem "EcoJet-System" meine Meinung "gegeigt" und ihn insbesondere davor gewarnt, sich nochmals unter unwahren Behauptungen an die Google Inc. zu wenden um meinen Bericht löschen zu lassen.

Ich habe ihm auch wie folgt gedroht:
  1. Dem, was dann folgt, ist auch er nicht gewachsen. An mir verzweifeln auch berühmte und als abgebrüht geltende (gelten wollende) "Rechtsanwälte".
  2. Den Bericht bekommt er nicht aus der Welt.
  3. Ich kann aber gerne ein paar mehr schreiben
(Letzteres mache ich gerade...)

Nun hat der Herr Schneider ein Problem. Da es nicht verwerflich sein kann, das Grundrecht aus Art. 5 GG wahrzunehmen und die eigene Meinung auch öffentlich zu äußern ist es keine Androhung eines Übels, die - gerade auch nicht im Hinblick auf den Zweck, das ist die Wahrung meines Interesses daran, vor der unnützen Geldausgabe zu warnen - nicht verwerflich ist.
"Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, ... sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
Das ist § 193 StGB. Der ist zwar besonders geschaffen um Art. 5 GG zu stärken, und Richter vor allem davon abzuhalten, irgendwelchen Scharlatanen das freie Betrügen durch die Untersagung negativer Äußerungen zu gewähren und wird zwar längst nicht von allen Richtern gebührend beachtet, aber der ist auch hier analog anzuwenden.

Darüber hinaus kann es nicht rechtswidrig sein, sich juristisch gegen Eingriffe in das Recht aus Art. 5 GG zu wehren. Auch das habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück angekündigt.

Der Art. 5 GG lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wenn also jemand, der Herr Marcus Schneider aus Kassel-Fuldabrück tut genau das, unter erkennbar wirren und falschen, pseudowissenschaftlichen Behauptungen ein Produkt wie das absurd teuer verkaufte "EcoJet-System" anpreist, welches aus 2 Magneten besteht, mittels Kabelbindern oder ähnlichem an Leitungen angebracht wird und angeblich im Durchschnitt 7 oder 8% Öl oder Gas sparen soll, dann bin ich fest der Meinung, dass das im Verbraucherinteresse  kein Gericht verbieten dürfte, wenn ich - unter Wahrnehmung meines Grundrechtes aus Art 5. GG öffentlich verbreite, dass ich das ebenfalls öffentliche Werbegalaber des Marcus Schneider für Scharlatanerie und sogar für Betrug halte. Auch ein Richter Prietz vom LG Kassel hat das Gesetz und die Verfassung zu beachten und hat das meiner Meinung nach zum Nachteil  einem Dritten, der ebenfalls vor dem Schaden durch den Kauf des vorhersehbar nutzlosen EcoJet-Systems warnt, nicht getan.

Wikipedia über Scharlatane und Scharlatanerie:
Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die fälschlicherweise vorgibt, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen. Der Duden definiert Scharlatan abwertend als „jemand[en], der bestimmte Fähigkeiten vortäuscht und andere damit hinters Licht führt“. Als Scharlatanerie wird die Verhaltensweise eines Scharlatans bzw die Schwindelei eines Scharlatans bezeichnet.

Bildschirmfoto: Fragwürdige Werbung mit öko-Labels auf ecojet.com des Marcus Schneider


Marcus Schneider erweckt - sicherlich nicht ohne finstere Täuschungsabsicht - durch die gezeigten Labels beim unbedarften und nicht übermäßig kritischen Leser den falschen Eindruck, dass Umweltorgansiationen und sogar der TÜV das Produkt "EcoJet" geprüft hätten.

Tatsächlich beziehen sich die Labels z.B. auf die Verwendung von Ökopapier bei der SCS-Schneider GmbH. Das TÜV-Label hinsichtlich der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 bezieht sich auf ein Umweltmanagementsystem in dem Unternehmen (z.B. der Anweisung, nur sauerstoffgebleichtes Recylingpapier zu verwenden und der Kontrolle der Umsetzung) und hat mit dem Produkt EcoJet nichts zu tun.

Der ADAC hat das Produkt geprüft - als es noch vom Marcus Schneider als System noch zur Einsparung vom Kraftstoff angepriesen wurde und gemessen, dass es zu keinerlei Einsparung kommt.

Wie sollte es auch? Die behaupteten physikalisch-chemischen Grundlagen des angeblichen Wirkprinzips sind lediglich pseudowissenschaftlicher Unsinn. Seit dem verkauft er es als System zur Einsparung von Öl und Gas in Heizungen...

05.05.2013

Ecojet / SCS Schneider GmbH - Geldverschwendung statt Amortisation!

Update: Der BGH hat das besprochene Schandurteil aufgehoben. Der 15 Zivilsenat des OLG Frankfurt (Richter Kölsch als Einzelrichter) hatte zuvor eben so kläglich versagt wie Richter Prietz von LG Kassel.

Eine SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...

Angebliche Funktionsweise des Ecojet-Systems der SCS Schneider GmbH
Figur 1: Angebliche Funktion des Ecojet-Systems - "exzellente Pseudowissenschaft"
Die SCS-Schneider GmbH behauptet also, es komme insgesamt zu einer vollständigeren Verbrennung, die Verbrennungstemperatur und die Reaktionsgeschwindigkeit steige.

Dagegen (1):
Der Energieerhaltungssatz würde verletzt

In der Schule haben wir einst gelernt, dass Energie nicht aus einem Nichts entsteht, sondern dass nur verschiedene Energieformen ineinander umgewandelt werden. Selbst bei Atombomben resultiert die Energieerzeugung aus einem Masseschwund, seit Einstein ist bekannt, dass Masse und Energie letzendlich zwei unterschiedliche, ineinander umformbare Zustände von Materie sind. Das ein solcher Prozess stattfindet behauptet aber die SCS-Schneider GmbH auch gar nicht - denn sonst wäre deren Anlage ja ein Atomkraftwerk...

Die Werbeaussage
"Die van-der-Waals Kräfte werden beeinflusst, es kommt zur Induktion von temporären Dipolen, also einer Ladungsverschiebung"
erweist sich als unsinniges, anscheinwissenschaftliches "Superplapla". Wenn das stimmen würde, dann käme wohl weder das Heizöl noch das Gas ohne erheblich Widerstand zu leisten durch die Düsen - denn die Ausrichtung der angeblichen Dipole müsste hierfür wieder verändert werden. Dafür wäre ein erheblicher Mehraufwand von Nöten. Und zwar an teurer Elektroenergie. Für die Pumpen. Und: In den Düsen würde alles wieder verwirbelt, was den behaupteten Effekt zunichte macht.

Konzentrieren wir uns also auf die übliche Funktion eines Heizkessels: Hier wird eine Stoffmischung verbrannt, die entweder ein Heizöl oder ein Gas ist. In jedem Fall sind es Kohlenwasserstoffe. Bei denen bestehen (in Chemie hatte ich im Abitur - Vornote, schriftliche und mündliche Prüfung - eine glatte Eins), niemals Verbindungen zwischen Wasserstoffatomen untereinander, sondern stets mit einem anderen Stoff - in der Regel mit Kohlenstoff, allerdings sind diese Kohlenwasserstoffe nicht rein, so also auch insbesondere mit Sauerstoff - z.B. bei Alkoholen oder einigen als gesundheitsschädlich bekannten Derivaten der Benzole z.B. Cumol.

Bei der vollständigen Verbrennung dieser Stoffe wird immer die selbe Energiemenge frei. Damit ist jetzt zu prüfen, was die Aussage
"Es werden Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann."
 her gibt.
  • Die Hauptbestandteile des Heizöls sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 9 bis 22 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül.
  • Die ebenfalls zum Heizen verwendeten Erdgase bestehen hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan, unterscheiden sich aber in ihrer weiteren chemischen Zusammensetzung.
  • Die ebenfalls zum Heizen  verwendeten Gase Butan und Propan sind (weit überwiegend) kettenförmige Kohlenwasserstoffe.
Für diese Heizstoffe behauptet die SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer Marcus Schneider) mit dem Ecojet-System würden "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." Das bedarf der Würdigung.


Chemische Grundlagen

Die Verbrennung ist ein Prozess, bei dem chemische Energie in Wärmeenergie verwandelt wird. Wir erinnern uns an den Energieerhaltungssatz.
  • Wasserstoff ist "einwertig". Ein Wasserstoffatom kann also immer nur eine molekulare Verbindung zu genau einem anderen Atom herstellen. Das ist eine Grenze, die unüberwindbar ist. Deshalb binden sich stets zwei Wasserstoffatome an ein Sauerstoffatom, Sauerstoff ist zweiwertig, kann also zwei Brücken bilden, die von je einem Wasserstoffatom besetzt werden. Es ist nichts ersichtlich oder denkbar, wie hier "mehr Sauerstoff" angebunden werden soll.
  • Kohlenstoff ist "vierwertig". Es kann z.B. als Methan 4 Wasserstoffatome, als Kohlendioxid zwei Sauerstoffatome anbinden. Es kann aber auch, unter Sauerstoffmangel verbrannt, unter Anbindung eines Sauerstoffatoms zu Kohlenmonoxyd verbrennen, wobei nur 2 der möglichen Bindungen zum stets zweiwertigen Sauerstoff benutzt werden. Mehr dazu unter "Chemische Verbrennung".
Löst man in den Hauptbestandteilen von Heizöl oder Gas (Erdgas), wie die SCS-Schneider GmbH behauptet, Wasserstoffbrücken, so entstände aber noch in der Leitung atomarer Wasserstoff und womöglich sogar atomarer Kohlenstoff - und zwar, wenn die Steigerung der Heizleistung von 7,9% stimmen soll in erheblicher Menge. Doch dafür braucht man außerdem auch noch eine Menge Energie! 

Dagegen (2)
Auf die Reaktionsgeschwindigkeit kommt es nicht an

Um die Umsatzmenge der Stoffe einer chemischen Reaktion zu erhöhen kann man deren Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen. Das wird durch die Regulierung von Temperaturen, Drücken erreicht oder durch das Einbringen von Katalysatoren. Man kann aber auch einfach den Reaktor vergrößern. Bei Heizkesseln ist der Reaktor (Brennraum) vergleichbar klein. Würden die - an der Energieeffizienz der Heizkessel forschenden Hersteller eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit wünschen, dann könnten die das auch erreichen. Man kann davon ausgehen, die nur behauptete Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit ist ohne Einfluss, vielleicht sogar unerwünscht!


Dagegen (3):
Hat die SCS-Schneider etwa das Perpetuum Mobile erfunden?

Fraglich ist also, woher denn die, für die behauptete Lösung der Wasserstoffbrücken notwendige, nicht geringe Energie käme. Vom Magnet kann diese nicht stammen, denn der wäre irgendwann "leer". Käme als Energielieferant der Durchfluss des Brennstoffes durch das Magnetfeld in Betracht. Das bedeutet aber: Diese Energiezufuhr muss teuer bezahlt werden, denn der Brennstoff müsste (das Verfahren gibt das nicht her) dann gegen einen Widerstand gepumpt werden. Die behauptete Zufuhr der Energie ließe sich dann direkt am Stromzähler beweisen - unter einer extremen Kostensteigerung statt einer Einsparung. Außerdem müsste die Pumpe getauscht werden, denn die bestehende kann das nicht leisten. Der Gasdruck (bei Gasheizungen) reicht dafür ebenfalls nicht. Ich verzichte mal auf die Berechnung.


Dagegen (4):
Chemische Verbrennung

Der Verbrennungsprozess ist zwar mehrstufig und kompliziert, aber im Wesentlichen läuft dieser auf das folgende heraus:
  1. Zuerst werden die Kohlenwasserstoffe aufgespalten. Hierfür ist Energie notwendig. (Anzünden....)
  2. Danach werden die Wasserstoffatome zu Wasser verbrannt, hierbei werden immer 2 Wasserstoffatome und ein Sauerstoffatom zu einem Wassermolekül. Dieser Prozess liefert Energie.
  3. Außerdem wird Kohlenstoff zu Kohlenmonoxid, dieses dann zu Kohlendioxid verbrannt. Diese Prozesse liefern Energie.
Der einzige Punkt, an welchen "mehr Sauerstoff angebunden werden kann" ist also die Kohlenstoffverbrennung. Dieses würde sich in zwei Punkten realisieren:
  1. Es entstände im Abgas weniger Ruß.
  2. Es entstände im Abgas weniger Kohlenmonoxid.

Ich komme zu dem Schluss: Die Behauptung, dass "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." ist nicht haltbar.

Würde die Behauptung der Fuldabrücker SCS-GmbH des Marcus Scheider stimmen und würde in einem Maßstab Ruß oder Kohlenmondoxid den Schornstein einer Heizanlage verlassen, dass durch eine bessere Verbrennung ("mehr Sauerstoff") 7% Prozent oder mehr an Öl oder Gas einzusparen sein, dann würde diese Heizanlage stillgelegt oder bekäme erst gar nicht eine Zulassung:

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein sehr giftiges Gas welches bei einer unvollkommenen Verbrennung entsteht. Der Anteil von CO im Abgas darf einen Grenzwert von 1170 ppm nicht überschreiten. das bedeutet: Nur 1170 von einer Million Molekülen im Abgas (~0,1%) dürfen Kohlenmonoxid-Moleküle sein.

Luft hat knapp 80% (oder 800.000 ppm) Stickstoff, knapp 20% (oder 200.000ppm) Sauerstoff. Im Abgas finden sich die eingetragenen Stickstoffmoleküle (im Wesentlichen) unverändert, geringste Mengen an Stickoxiden), Wasser, Kohlendioxid, geringste Mengen Kohlenmonoxyd und - nur bei Ölfeuerungsanlagen - geringste Mengen an Ruß. Diese wird auch überwacht.

Eine Erhöhung der  Verbrennungstemperatur würde übrigens zu einer Erhöhung des Anteils der Stickoxyde führen. Das ist einerseits wegen deren Giftigkeit sehr unerwünscht und senkt andererseits sogar die Energieeffizienz, denn die Oxydation von Stickstoff verbraucht Energie.

Würde eine im Abgas vorliegende Menge an Ruß und Kohlenmonoxid es zulassen, bei einer besseren Verbrennung 7% mehr Energie zu gewinnen, dann würde die Heizanlage als Giftschleuder zwangsweise stillgelegt und versiegelt, denn dann müssten der Anteil am stark giftigen und noch nutzbare Energie enthaltendem CO, grob überschlagen rund 60.000 ppm betragen. Alternativ würden die Nachbarn ihre Gemüseernten und die Dekontaminierung des Gartens in Rechnung stellen - wegen des wohl zentnerweise ausgestoßenen Rußes an dem dann auch stets giftige Kohlenwasserstoffe anhaften.

Dagegen (5)
Wettbewerb der Hersteller

Die Hersteller der Heizungsanlagen stehen in einem Wettbewerb. Eines der in diesem Wettbewerb höchst wichtigen Merkmale ist die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Effiziente Anlagen wie z. B. Gas-Brennwertkessel können unter günstigen Umständen Wirkungsgrade von über 95 % bezogen auf den Brennwert oder über 105 % bezogen auf den (etwas niedrigeren) Heizwert erreichen. Eine weitere Steigerung um 7%, einfach durch den Einsatz von vergleichsweise billigen Magneten, wie es die SCS verspricht? Das würden die machen! Machen die aber nicht. Warum nicht? Weil es nichts bringt!

Fazit:

Das von der SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) angebotene System kann die öffentlich und beim Verkauf gegebenen Versprechen gar nicht erfüllen. Die behauptete Funktionsweise erweist sich bei sachlicher Betrachtung als etwas, was mit "grober, nur wissenschaftlich klingender Unsinn" richtig beschrieben ist. Ich wüsste nichts, warum ich das nicht "Scharlatanerie" nennen sollte.

Personas:

Die SCS GmbH des Marcus Schneider in Fuldabrück nennt als Ansprechpartner u.a.
  • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Findeisen (Dresden)
  • Dipl.- Ing. Peter Freund (Hannover)
  • Dipl.-Ing. (FH) Olaf Brokate (Vöhrum)
  • Dipl.-Ing., VDI Günter Gumz (Kassel)
Ich bin schwer enttäuscht, dass sich Ingenieure dazu hergeben, ein solches teures aber nutzloses Produkt - bei dem es offensichtlich nicht mal zum Placeboeffekt reicht - zu verkaufen. Aber bitteschön: Mir ist längst nicht nur ein Rechtsanwalt bekannt, mir sind sogar Richter (z.B. der Fall Wolski) bekannt, die nicht nur entgegen der Berufsehre handelten, sondern sogar kriminell wurden. Man kann auf Titel also einfach nichts mehr geben.

Geschichtliches:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte im Juni 2009 ein Infoblatt, das sich eingehend mit angeblich energiesparenden Magneten, den Versprechungen der Anbieter und den angeblichen wissenschaftlichen Hintergründen befasste und zu dem eindeutigen Schluss gelangte:
"Diese Magnettechnik hilft nicht, Brennstoff zu sparen".

Ein zum "Ecojet" nahezu identisches System hatte die SCS-Schneider GmbH, mit dem nahezu gleichen Vormachen noch von einem Sitz in Bayern aus, als "Ecojet Powerjet" für Fahrzeuge angeboten. Der ADAC hat es anno 2000 getestet und kam zu dem Schluss, dass die versprochene Einsparung nicht stattfindet:
"Auch der Ecojet Powerjet Baseline 800 (696 Mark ohne Einbau) konnte die Werbeversprechungen nicht einlösen. Dieses System, das mit Kunststoffbändern über der Kraftstoffleitung befestigt wird, arbeitet ebenfalls mit Magnetfeldern. Der Wirkmechanismus, der vom Hersteller selbst nicht im Detail erklärt werden kann, soll zu einer  Verbrauchsreduzierung um bis zu 12 Prozent führen. Tatsächlich wurden keine Einsparungen festgestellt."
Ungefähr seit dem werden die offensichtlich nutzlosen Magnete an übertölpelte Hausbesitzer, Wäschereien, Bäcker und so weiter verkauft. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Marcus Schneider von der SCS GmbH sehr wohl von der tatsächlichen Nutzlosigkeit weiß.

Figur 2: Aus dem Handbuch der schweizerischen Betrugspräventionskampagne «Den Trick kenne ich» (PDF, 16MB)
Betrug? Beschiss? Scharlatanerie? - Gerichtliches:

Manche Richter haben dem Grundgesetz zu wider ein sehr gespanntes Verhältnis dazu, wenn man derlei Schabernack als "Betrug" oder "Scharlatanerie" bezeichnet. So hat es vor kurzem der Richter Prietz vom LG Kassel fertig gebracht, ein Urteil zu fällen, dem ich mich nicht anzuschließen vermag - und dass voraussichtlich spätestens vor dem BGH, alternativ dem BVerfassG, keinen Bestand haben wird. Ich halte das "Urteil" des Richters Prietz für ein "Schandurteil", für ein (weiteres) Versagen des Gerichts.

In der Sache 7 O 15/12 des LG Kassel verbot der Richter Prietz dem Kassler Ingenieur Thomas Berger allen Ernstes zu behaupten oder zu verbreiten, bei dem Produkt handele es sich um einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukte". Doch, dass es sich um "groß angelegten Schwindel" bzw. einen "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukt" handelt, das vertrete auch ich als Meinung - und ich empfehle jedem Richter, der Richter oder gar ein "angesehener Richter" bleiben will, die Klauen von meinem Recht aus Art. 5 GG zu lassen und damit die Warnung vor der nutzlosen Geldausgabe nicht gesetz- und verfassungswidrig zu beeinträchtigen.


Aus meiner Sicht hat nämlich dieser Richter Prietz vom LG Kassel den Inhalt und Gedanken des Art. 5 Grundgesetz, aber auch des § 193 StGB nicht genügend verinnerlicht. Kritik darf herzlich böse, treffend sein und sogar richtig weh tun - sagt in ständiger Rechtsprechung der BGH. Die derzeit in Fuldabrück befindliche SCS GmbH des Marcus Schneider vertreibt für viel Geld ein Produkt, dessen Werbeversprechen im wahrsten Sinne es Wortes "heiße Luft" sind - woran es keinen tragfähigen wissenschaftlichen Zweifel gibt und zieht den Leuten dafür viel Geld aus der Tasche. Wenn jetzt jemand, Herr Thomas Berger hat das getan, Dritte über diesen Sachverhalt, also über einen drohenden oder eingetretenen Vermögensverlust aufklärt, dann greift ergo § 193 StGB und demnach greifen die §§ 823, 824, 1004 BGB als Anspruchsgrundlage gerade nicht. Das Urteil des Herrn Prietz ist "vorn und hinten" nicht haltbar.

Ein Richter mit offenbar bedenklich geringen Kenntnissen in den Naturwissenschaften...

Aber vielleicht hat der Richter Prietz ja auch "treugläubig-doof" das "Ecojet-System" erworben und nunmehr erhebliche Probleme damit, sich selbst einzugestehen, dass er ganz schön beschissen wurde. Dieses Phänomen des "grundlosen Besitzerstolzes" tritt (insbesondere) nach mittelgroßen Investitionen (Käufen) selbst bei den klügsten Leuten auf. Es ist aus der Psychologie und dem Marketing bekannt.

Andererseits ist mir das LG Kassel durchaus als Gericht bekannt, an dem - in anderen Zusammenhängen - das Recht zu Gunsten Krimineller gebeugt wurde bis es brach. Ich weiß nicht, ob der Richter Prietz diese merkwürdige Tradition fortsetzen will - und ich hoffe, dass dieses "höchst rechtsfreie Schandurteil" schon durch das OLG Frankfurt korrigiert wird!

Ecojet / SCS Schneider GmbH - Geldverschwendung statt Amortisation!

Update: Der BGH hat das besprochene Schandurteil aufgehoben. Der 15 Zivilsenat des OLG Frankfurt (Richter Kölsch als Einzelrichter) hatte zuvor eben so kläglich versagt wie Richter Prietz von LG Kassel.

Eine SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...

Angebliche Funktionsweise des Ecojet-Systems der SCS Schneider GmbH
Figur 1: Angebliche Funktion des Ecojet-Systems - "exzellente Pseudowissenschaft"
Die SCS-Schneider GmbH behauptet also, es komme insgesamt zu einer vollständigeren Verbrennung, die Verbrennungstemperatur und die Reaktionsgeschwindigkeit steige.

Dagegen (1):
Der Energieerhaltungssatz würde verletzt

In der Schule haben wir einst gelernt, dass Energie nicht aus einem Nichts entsteht, sondern dass nur verschiedene Energieformen ineinander umgewandelt werden. Selbst bei Atombomben resultiert die Energieerzeugung aus einem Masseschwund, seit Einstein ist bekannt, dass Masse und Energie letzendlich zwei unterschiedliche, ineinander umformbare Zustände von Materie sind. Das ein solcher Prozess stattfindet behauptet aber die SCS-Schneider GmbH auch gar nicht - denn sonst wäre deren Anlage ja ein Atomkraftwerk...

Die Werbeaussage
"Die van-der-Waals Kräfte werden beeinflusst, es kommt zur Induktion von temporären Dipolen, also einer Ladungsverschiebung"
erweist sich als unsinniges, anscheinwissenschaftliches "Superplapla". Wenn das stimmen würde, dann käme wohl weder das Heizöl noch das Gas ohne erheblich Widerstand zu leisten durch die Düsen - denn die Ausrichtung der angeblichen Dipole müsste hierfür wieder verändert werden. Dafür wäre ein erheblicher Mehraufwand von Nöten. Und zwar an teurer Elektroenergie. Für die Pumpen. Und: In den Düsen würde alles wieder verwirbelt, was den behaupteten Effekt zunichte macht.

Konzentrieren wir uns also auf die übliche Funktion eines Heizkessels: Hier wird eine Stoffmischung verbrannt, die entweder ein Heizöl oder ein Gas ist. In jedem Fall sind es Kohlenwasserstoffe. Bei denen bestehen (in Chemie hatte ich im Abitur - Vornote, schriftliche und mündliche Prüfung - eine glatte Eins), niemals Verbindungen zwischen Wasserstoffatomen untereinander, sondern stets mit einem anderen Stoff - in der Regel mit Kohlenstoff, allerdings sind diese Kohlenwasserstoffe nicht rein, so also auch insbesondere mit Sauerstoff - z.B. bei Alkoholen oder einigen als gesundheitsschädlich bekannten Derivaten der Benzole z.B. Cumol.

Bei der vollständigen Verbrennung dieser Stoffe wird immer die selbe Energiemenge frei. Damit ist jetzt zu prüfen, was die Aussage
"Es werden Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann."
 her gibt.
  • Die Hauptbestandteile des Heizöls sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 9 bis 22 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül.
  • Die ebenfalls zum Heizen verwendeten Erdgase bestehen hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan, unterscheiden sich aber in ihrer weiteren chemischen Zusammensetzung.
  • Die ebenfalls zum Heizen  verwendeten Gase Butan und Propan sind (weit überwiegend) kettenförmige Kohlenwasserstoffe.
Für diese Heizstoffe behauptet die SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer Marcus Schneider) mit dem Ecojet-System würden "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." Das bedarf der Würdigung.


Chemische Grundlagen

Die Verbrennung ist ein Prozess, bei dem chemische Energie in Wärmeenergie verwandelt wird. Wir erinnern uns an den Energieerhaltungssatz.
  • Wasserstoff ist "einwertig". Ein Wasserstoffatom kann also immer nur eine molekulare Verbindung zu genau einem anderen Atom herstellen. Das ist eine Grenze, die unüberwindbar ist. Deshalb binden sich stets zwei Wasserstoffatome an ein Sauerstoffatom, Sauerstoff ist zweiwertig, kann also zwei Brücken bilden, die von je einem Wasserstoffatom besetzt werden. Es ist nichts ersichtlich oder denkbar, wie hier "mehr Sauerstoff" angebunden werden soll.
  • Kohlenstoff ist "vierwertig". Es kann z.B. als Methan 4 Wasserstoffatome, als Kohlendioxid zwei Sauerstoffatome anbinden. Es kann aber auch, unter Sauerstoffmangel verbrannt, unter Anbindung eines Sauerstoffatoms zu Kohlenmonoxyd verbrennen, wobei nur 2 der möglichen Bindungen zum stets zweiwertigen Sauerstoff benutzt werden. Mehr dazu unter "Chemische Verbrennung".
Löst man in den Hauptbestandteilen von Heizöl oder Gas (Erdgas), wie die SCS-Schneider GmbH behauptet, Wasserstoffbrücken, so entstände aber noch in der Leitung atomarer Wasserstoff und womöglich sogar atomarer Kohlenstoff - und zwar, wenn die Steigerung der Heizleistung von 7,9% stimmen soll in erheblicher Menge. Doch dafür braucht man außerdem auch noch eine Menge Energie! 

Dagegen (2)
Auf die Reaktionsgeschwindigkeit kommt es nicht an

Um die Umsatzmenge der Stoffe einer chemischen Reaktion zu erhöhen kann man deren Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen. Das wird durch die Regulierung von Temperaturen, Drücken erreicht oder durch das Einbringen von Katalysatoren. Man kann aber auch einfach den Reaktor vergrößern. Bei Heizkesseln ist der Reaktor (Brennraum) vergleichbar klein. Würden die - an der Energieeffizienz der Heizkessel forschenden Hersteller eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit wünschen, dann könnten die das auch erreichen. Man kann davon ausgehen, die nur behauptete Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit ist ohne Einfluss, vielleicht sogar unerwünscht!


Dagegen (3):
Hat die SCS-Schneider etwa das Perpetuum Mobile erfunden?

Fraglich ist also, woher denn die, für die behauptete Lösung der Wasserstoffbrücken notwendige, nicht geringe Energie käme. Vom Magnet kann diese nicht stammen, denn der wäre irgendwann "leer". Käme als Energielieferant der Durchfluss des Brennstoffes durch das Magnetfeld in Betracht. Das bedeutet aber: Diese Energiezufuhr muss teuer bezahlt werden, denn der Brennstoff müsste (das Verfahren gibt das nicht her) dann gegen einen Widerstand gepumpt werden. Die behauptete Zufuhr der Energie ließe sich dann direkt am Stromzähler beweisen - unter einer extremen Kostensteigerung statt einer Einsparung. Außerdem müsste die Pumpe getauscht werden, denn die bestehende kann das nicht leisten. Der Gasdruck (bei Gasheizungen) reicht dafür ebenfalls nicht. Ich verzichte mal auf die Berechnung.


Dagegen (4):
Chemische Verbrennung

Der Verbrennungsprozess ist zwar mehrstufig und kompliziert, aber im Wesentlichen läuft dieser auf das folgende heraus:
  1. Zuerst werden die Kohlenwasserstoffe aufgespalten. Hierfür ist Energie notwendig. (Anzünden....)
  2. Danach werden die Wasserstoffatome zu Wasser verbrannt, hierbei werden immer 2 Wasserstoffatome und ein Sauerstoffatom zu einem Wassermolekül. Dieser Prozess liefert Energie.
  3. Außerdem wird Kohlenstoff zu Kohlenmonoxid, dieses dann zu Kohlendioxid verbrannt. Diese Prozesse liefern Energie.
Der einzige Punkt, an welchen "mehr Sauerstoff angebunden werden kann" ist also die Kohlenstoffverbrennung. Dieses würde sich in zwei Punkten realisieren:
  1. Es entstände im Abgas weniger Ruß.
  2. Es entstände im Abgas weniger Kohlenmonoxid.

Ich komme zu dem Schluss: Die Behauptung, dass "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." ist nicht haltbar.

Würde die Behauptung der Fuldabrücker SCS-GmbH des Marcus Scheider stimmen und würde in einem Maßstab Ruß oder Kohlenmondoxid den Schornstein einer Heizanlage verlassen, dass durch eine bessere Verbrennung ("mehr Sauerstoff") 7% Prozent oder mehr an Öl oder Gas einzusparen sein, dann würde diese Heizanlage stillgelegt oder bekäme erst gar nicht eine Zulassung:

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein sehr giftiges Gas welches bei einer unvollkommenen Verbrennung entsteht. Der Anteil von CO im Abgas darf einen Grenzwert von 1170 ppm nicht überschreiten. das bedeutet: Nur 1170 von einer Million Molekülen im Abgas (~0,1%) dürfen Kohlenmonoxid-Moleküle sein.

Luft hat knapp 80% (oder 800.000 ppm) Stickstoff, knapp 20% (oder 200.000ppm) Sauerstoff. Im Abgas finden sich die eingetragenen Stickstoffmoleküle (im Wesentlichen) unverändert, geringste Mengen an Stickoxiden), Wasser, Kohlendioxid, geringste Mengen Kohlenmonoxyd und - nur bei Ölfeuerungsanlagen - geringste Mengen an Ruß. Diese wird auch überwacht.

Eine Erhöhung der  Verbrennungstemperatur würde übrigens zu einer Erhöhung des Anteils der Stickoxyde führen. Das ist einerseits wegen deren Giftigkeit sehr unerwünscht und senkt andererseits sogar die Energieeffizienz, denn die Oxydation von Stickstoff verbraucht Energie.

Würde eine im Abgas vorliegende Menge an Ruß und Kohlenmonoxid es zulassen, bei einer besseren Verbrennung 7% mehr Energie zu gewinnen, dann würde die Heizanlage als Giftschleuder zwangsweise stillgelegt und versiegelt, denn dann müssten der Anteil am stark giftigen und noch nutzbare Energie enthaltendem CO, grob überschlagen rund 60.000 ppm betragen. Alternativ würden die Nachbarn ihre Gemüseernten und die Dekontaminierung des Gartens in Rechnung stellen - wegen des wohl zentnerweise ausgestoßenen Rußes an dem dann auch stets giftige Kohlenwasserstoffe anhaften.

Dagegen (5)
Wettbewerb der Hersteller

Die Hersteller der Heizungsanlagen stehen in einem Wettbewerb. Eines der in diesem Wettbewerb höchst wichtigen Merkmale ist die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Effiziente Anlagen wie z. B. Gas-Brennwertkessel können unter günstigen Umständen Wirkungsgrade von über 95 % bezogen auf den Brennwert oder über 105 % bezogen auf den (etwas niedrigeren) Heizwert erreichen. Eine weitere Steigerung um 7%, einfach durch den Einsatz von vergleichsweise billigen Magneten, wie es die SCS verspricht? Das würden die machen! Machen die aber nicht. Warum nicht? Weil es nichts bringt!

Fazit:

Das von der SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) angebotene System kann die öffentlich und beim Verkauf gegebenen Versprechen gar nicht erfüllen. Die behauptete Funktionsweise erweist sich bei sachlicher Betrachtung als etwas, was mit "grober, nur wissenschaftlich klingender Unsinn" richtig beschrieben ist. Ich wüsste nichts, warum ich das nicht "Scharlatanerie" nennen sollte.

Personas:

Die SCS GmbH des Marcus Schneider in Fuldabrück nennt als Ansprechpartner u.a.
  • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Findeisen (Dresden)
  • Dipl.- Ing. Peter Freund (Hannover)
  • Dipl.-Ing. (FH) Olaf Brokate (Vöhrum)
  • Dipl.-Ing., VDI Günter Gumz (Kassel)
Ich bin schwer enttäuscht, dass sich Ingenieure dazu hergeben, ein solches teures aber nutzloses Produkt - bei dem es offensichtlich nicht mal zum Placeboeffekt reicht - zu verkaufen. Aber bitteschön: Mir ist längst nicht nur ein Rechtsanwalt bekannt, mir sind sogar Richter (z.B. der Fall Wolski) bekannt, die nicht nur entgegen der Berufsehre handelten, sondern sogar kriminell wurden. Man kann auf Titel also einfach nichts mehr geben.

Geschichtliches:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte im Juni 2009 ein Infoblatt, das sich eingehend mit angeblich energiesparenden Magneten, den Versprechungen der Anbieter und den angeblichen wissenschaftlichen Hintergründen befasste und zu dem eindeutigen Schluss gelangte:
"Diese Magnettechnik hilft nicht, Brennstoff zu sparen".

Ein zum "Ecojet" nahezu identisches System hatte die SCS-Schneider GmbH, mit dem nahezu gleichen Vormachen noch von einem Sitz in Bayern aus, als "Ecojet Powerjet" für Fahrzeuge angeboten. Der ADAC hat es anno 2000 getestet und kam zu dem Schluss, dass die versprochene Einsparung nicht stattfindet:
"Auch der Ecojet Powerjet Baseline 800 (696 Mark ohne Einbau) konnte die Werbeversprechungen nicht einlösen. Dieses System, das mit Kunststoffbändern über der Kraftstoffleitung befestigt wird, arbeitet ebenfalls mit Magnetfeldern. Der Wirkmechanismus, der vom Hersteller selbst nicht im Detail erklärt werden kann, soll zu einer  Verbrauchsreduzierung um bis zu 12 Prozent führen. Tatsächlich wurden keine Einsparungen festgestellt."
Ungefähr seit dem werden die offensichtlich nutzlosen Magnete an übertölpelte Hausbesitzer, Wäschereien, Bäcker und so weiter verkauft. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Marcus Schneider von der SCS GmbH sehr wohl von der tatsächlichen Nutzlosigkeit weiß.

Betrug? Beschiss? Scharlatanerie? - Gerichtliches:

Manche Richter haben dem Grundgesetz zu wider ein sehr gespanntes Verhältnis dazu, wenn man derlei Schabernack als "Betrug" oder "Scharlatanerie" bezeichnet. So hat es vor kurzem der Richter Prietz vom LG Kassel fertig gebracht, ein Urteil zu fällen, dem ich mich nicht anzuschließen vermag - und dass voraussichtlich spätestens vor dem BGH, alternativ dem BVerfassG, keinen Bestand haben wird. Ich halte das "Urteil" des Richters Prietz für ein "Schandurteil", für ein (weiteres) Versagen des Gerichts.

In der Sache 7 O 15/12 des LG Kassel verbot der Richter Prietz dem Kassler Ingenieur Thomas Berger allen Ernstes zu behaupten oder zu verbreiten, bei dem Produkt handele es sich um einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukte". Doch, dass es sich um "groß angelegten Schwindel" bzw. einen "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukt" handelt, das vertrete auch ich als Meinung - und ich empfehle jedem Richter, der Richter oder gar ein "angesehener Richter" bleiben will, die Klauen von meinem Recht aus Art. 5 GG zu lassen und damit die Warnung vor der nutzlosen Geldausgabe nicht gesetz- und verfassungswidrig zu beeinträchtigen.


Aus meiner Sicht hat nämlich dieser Richter Prietz vom LG Kassel den Inhalt und Gedanken des Art. 5 Grundgesetz, aber auch des § 193 StGB nicht genügend verinnerlicht. Kritik darf herzlich böse, treffend sein und sogar richtig weh tun - sagt in ständiger Rechtsprechung der BGH. Die derzeit in Fuldabrück befindliche SCS GmbH des Marcus Schneider vertreibt für viel Geld ein Produkt, dessen Werbeversprechen im wahrsten Sinne es Wortes "heiße Luft" sind - woran es keinen tragfähigen wissenschaftlichen Zweifel gibt und zieht den Leuten dafür viel Geld aus der Tasche. Wenn jetzt jemand, Herr Thomas Berger hat das getan, Dritte über diesen Sachverhalt, also über einen drohenden oder eingetretenen Vermögensverlust aufklärt, dann greift ergo § 193 StGB und demnach greifen die §§ 823, 824, 1004 BGB als Anspruchsgrundlage gerade nicht. Das Urteil des Herrn Prietz ist "vorn und hinten" nicht haltbar.

Ein Richter mit offenbar bedenklich geringen Kenntnissen in den Naturwissenschaften...

Aber vielleicht hat der Richter Prietz ja auch "treugläubig-doof" das "Ecojet-System" erworben und nunmehr erhebliche Probleme damit, sich selbst einzugestehen, dass er ganz schön beschissen wurde. Dieses Phänomen des "grundlosen Besitzerstolzes" tritt (insbesondere) nach mittelgroßen Investitionen (Käufen) selbst bei den klügsten Leuten auf. Es ist aus der Psychologie und dem Marketing bekannt.

Andererseits ist mir das LG Kassel durchaus als Gericht bekannt, an dem - in anderen Zusammenhängen - das Recht zu Gunsten Krimineller gebeugt wurde bis es brach. Ich weiß nicht, ob der Richter Prietz diese merkwürdige Tradition fortsetzen will - und ich hoffe, dass dieses "höchst rechtsfreie Schandurteil" schon durch das OLG Frankfurt korrigiert wird!