Bisherige Artikel zu diesem Thema:
Vor langer Zeit habe ich über ein Schandurteil 7 O 15/12 des Richters Prietz vom allgemein recht kriminellenfreundlichen Landgericht Kassel berichtet und dargelegt, warum das niemals so hätte ausfallen dürfen. Es ist extrem bedenklich und aus meiner Sicht völlig unvertretbar, dass auch das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel, nicht dazu bereit war, den groben Unsinn des Richters Prietz aufzuheben. Das Berufungsurteil des Einzelrichters Kölsch, Az. 15 U 16/13 ist jetzt, das was es von Anfang war: wertloses Papier, welches offensichtlich ohne den Kopf anzustrengen mit Textbausteinen bedruckt wurde, damit das Verfahren vom Tisch kommt.
Mit dem
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2014, Az. VI ZR 39/14 wurden die, die hessische "Justiz" beschämenden Schandurteile aufgehoben.
Der BGH stellte wie folgt fest:
Krass ist, dass der BGH im Urteil fast genau das schrieb, was ich hier schon im Mai 2013 veröffentlichte.
Ich bin nur ein Schlosser und sagte das richtig voraus - aber die Berufsrichter
"irren" sich derart? Es war demnach ein grober Fehler, die Schöffen (Laienrichter) abzuschaffen und die Rechtsprechung ein paar, sich wohl für
"cool" haltenden Typen zu überlassen, die wegen der bis ans Lebensende gesicherten Vollversorgung offenbar keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit entwickeln und deshalb irgendwann auch den Tatsachenbezug völlig verlieren und sinnlos hohle Phrasen aneinanderreihen, welche diese dann auch noch "Urteil" nennen und sich allen Ernstes auf eine Legitimation durch genau das Volk berufen, das durch deren Tätigkeit auch noch Schaden erleidet.
Die Folgen des aufgehobenen Schandurteils des LG Kassel:
Der Antragsgegner und Revisionsführer (ein Kassler Ingenieur) wurde durch das, auch mir ganz allgemein als kriminelles Pack (dazu zähle ich auch den vor 3 Jahren an Selbstmord verstorbenen "Rechtsanwalt" Günter "Freiherr" von Gravenreuth!) notorisch begünstigend bekannte Gericht zu einer Unterlassung verurteilt: Der Ingenieur dürfe nicht verbreiten, dass es sich beim Vertrieb der EcoJet-Magnete um Betrug handele und dass die (pseudo-)"wissenschaftlichen" Erklärungen des Herrn Marcus Schneider "Scharlatanerie" wären. Was aber jedem, der seinen Verstand beieinander und auch nur einen halbwegs guten Realschulabschluss (vor allem aber den weit mehr auf Naturwissenschaft bezogenen Abschluss der "ostzonalen" zehnklassigen allgemeinbildende Oberschule) hat, eigentlich eingehen sollte.
Ich, der Schlosser Jörg Reinholz, frage öffentlich:
"Was, bitte, für eine Art von Schulbildung haben denn die Richter im Westen genossen?"
Es schwächt auch nicht meine Vorwürfe sondern stärkt mein schieres Entsetzen darüber dass auch der 15. Zivilsenat (in Kassel) des OLG Frankfurt - darin insbesondere Richter Kölsch - ebenso dramatisch versagte, denn durch dieses grobe Versagen wurde
- eine "rechtsfreie Zone" zu Gunsten eines Kriminellen geschaffen und
- das Vertrauen der Bevölkerung in die Ernsthaftigkeit und Unvoreingenommenheit der Rechtsprechung geschädigt.
Doch der Richter Prietz begünstigte auch danach noch den schlimmsten denkbaren Rechtsmissbrauch des spätestens ab diesem Punkt kriminellen Herrn Marcus Schneider:
Im Nachgang stellte Marcus Schneider, dem sein Betrug und sein Herumlügen bekannt sein musste, auch noch dreist Ordnungsmittelanträge gegen den Kassler Ingenieur und hatte damit vor dem, sich den Tatsachen und dem Grundgesetz auf extreme Weise verschließenden Richter Prietz vollen Erfolg: Der verurteilte den Ingenieur erst zu 10 Tagen Ordnungshaft (die der Ingenieur "absaß" und dann -
ich vermute hier dringend aus Wut über die Berichterstattung über sein Schandurteil - sogar zu 100 Tagen Haft, welche der Ingenieur nicht absaß, sondern den nunmehr positiven Ausgang des Verfahrens vor dem BGH brav in Frankreich abwartete.
Besonders bemerkenswert und eine Dreistigkeit des Richters dürfte es sein, dass der Richter Prietz die Vollstreckung der Ordnungsstrafe nicht einmal aussetzte als der BGH dem Ingenieur:
- Prozesskostenhilfe bewilligte und
- dessen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt gab
denn es war daraus absehbar, dass der BGH sein Schandurteil aufhebt. Für mich ist es hier nicht bei einer Rechtsbeugung geblieben, sondern es fand eine schwere Freiheitsberaubung (10 Tage) statt, eine weitere schwere Freiheitsberaubung wurde versucht. Freilich wäre
"dejure" bei einem Richter bei "Rechtsbeugung" Schluss, die Freiheitsberaubung ist
"nicht justitiabel", eine Verurteilung des Richters Prietz wegen Rechtsbeugung ist aber auch nicht zu erwarten, weil die deutsche Rechtsprechung es den Richtern zu einfach macht - diese müssen nur erklären
"ich habe das halt so gesehen".
Für mich aber ist die Höhe der verhängten Ordnungsmittel ein extrem deutliches Indiz dafür, was der Richter Prietz wirklich dachte und vor hatte. Und wenn ich dann daran denke, dass auch nach zwei BGH-Beschlüssen die Vollstreckung dem Gesetz zu wider nicht ausgesetzt wurde, dann bin ich völlig unabänderlich der Ansicht, dass hier durch den Richter Prietz eine Rechtsbeugung mit der Absicht der Freiheitsberaubung stattfand. Ich sage es ganz klar: Ich will diesen Richter nicht in einer Position wissen, wo er weiteren solchen Schaden anrichten kann.
Was sonst noch passierte:
Der Herr Marcus Schneider von der SCS Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel versuchte mich wegen meines ersten Artikels anzuzeigen. Nachdem ich der Polizei mitteilte, die sollten sich doch mal um den Betrug mit den Ecojet-Magneten kümmern, habe ich nie wieder davon gehört.
Was jetzt passieren kann:
Nachdem der feine, offensichtlich auch verlogene und betrügende Herr Marcus Schneider Recht und Gericht missbrauchte, tatsächlich den Kassler Ingenieur "in den Knast log" und das im schwersten Ausmaß wiederholen wollte, wird er
- seine billigen und hinsichtlich der behaupteten Heizkostenersparnis unwirksamen Magnete, die er früher auch schon "für teuer Geld" zur "Kraftstoffeinsparung" bei Fahrzeugen anpries (laut ADAC völlig wirkungslos), jetzt wohl zum Erreichen einer Ersparnis beim Saufen anbieten - weil man auf Grund irgendeiner "Kernspinresonanz" schlicht weniger Alkohol vertrage, wenn man die Tasse mit dem Wodka auf den "kernspinnigen EcoSuff-Magnet" stellt,
- einer Strafanzeige wegen schwerer mittelbar begangener Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Freiheitsberaubung und (in meinem Fall) ebenfalls versuchter Freiheitsberaubung und wegen übler Nachrede entgegensehen.
Persönliche Nachricht an Marcus Schneider:
Die schwere Freiheitsberaubung, Herr Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel, ist ein Verbrechen auch wenn diese mittelbar durch das Belügen des Gerichts begangen wurde. Aus meiner Sicht gehören Sie dafür weggesperrt um die Gesellschaft vor Ihrem kriminellen Handeln wirksam zu schützen. Gerade weil Richter wie der Richter Prietz am LG Kassel offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür sorgen zu sorgen, dass verlogene Kriminelle (wie Sie nun mal einer sind) mit derart dreisten Lügen keinen Erfolg haben.
Machen Sie Ihre Webseite zu, hören Sie dem Lügen und Betrügen auf und stellen Sie den Vertrieb der Magnete ein. Die, genauer deren Grundstoffe, werden für Mobiltelefone und Elektromotoren gebraucht. Sonst werde ich eine kleine Serie auflegen und mich mal mit den Dokumenten befassen, welche Sie als "Beweis" für die behauptete Bewirkung einer Einsparung verlinken. Ich verspreche Ihnen: Das wird für Sie sehr bitter. Sie müssen die Webseite sowieso ändern lassen, sonst klagen Ihnen die unten im offenen Brief genannten schon bald "den Arsch weg" - die können nach dem BGH-Urteil und dem von mir ausgeübten Druck nicht anders! Der Staatsanwaltschaft habe ich das Urteil des BGH schön heiß gemacht - die kommt nun wohl doch nicht daran vorbei, gegen Sie ein Verfahren wegen schweren Betruges und schwerer Freiheitsberaubung einzuleiten. Ich komme dann zum Verfahren, dass im Hinblick auf die drohende, hohe Strafe wohl vor dem Landgericht stattfinden wird, und werde darüber berichten.
Persönliche Nachricht an den Richter Prietz:
Tut mir leid: Aber der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimierung durch Gerechtigkeit. Wer also als Richter
- egal ob durch Vorsatz, Dummheit, Faulheit oder Schlamperei - solche
Schandurteile fällt, wie es das unter dem Aktenzeichen "7 O 15/15" verbrochene "Scheißding" nun einmal eines ist, und auch nicht - jedenfalls nicht in genügendem Maße - anfängt, über seinen
völlig unvertretbaren Juristenmurks nachzudenken bevor er einen Haftbefehl erlässt oder erlassen lässt - der macht es dem Volk verdammt schwer auch nur an einen Rest einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit zu glauben, und bewirkt nichts anderes, als dass das Recht der Faust (oder halt der dreisteren Lüge vor Gericht) wieder Oberhand gewinnt.
Wer als Richter dann aus zwei Beschlüssen weiß, dass der BGH seinen Mist mit annehmbarer Wahrscheinlichkeit aufheben wird und die Vollstreckung des ohnehin völlig überzogenen Ordnungsmittels nicht aussetzt, der aber begeht im Hinblick darauf, wie klar das Gesetz hier ist,
Rechtsbeugung - und es ist mir scheißegal, ob die Staatsanwaltschaft erneut dienstbeflissen die Strafe gegen einen Kassler Richter vereitelt, was diese - da bin ich gewiss - tun wird.
Und ich bin völlig bei dem Kassler Ingenieur, der sich nicht grundlos wegen der von ihm und auch von mir als solche angesehenen Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung beschwert. Sie, Herr Prietz, sollten keine Urteile mehr fällen. Ich traue Ihnen das einfach nicht mehr zu!
Ich ersuche Sie deshalb, wegen "nachgewiesener Nichtfähigkeit mit schweren Folgen" vom Richteramt zurück zu treten. In einer auch nur halbwegs ähnlich verantwortungsvollen und gut bezahlten Position in der Privatwirtschaft wären Sie, Herr Prietz, nach einem solchen Versagen mit solchem Schaden schließlich auch "geflogen" - und zwar "achtkantig"! Und ich sehe auch nicht ein, warum der Steuerzahler Sie weiter alimentieren soll, nachdem Sie so deutlich gezeigt haben, dass sie den Job nicht richtig erledigen wollen.
Offener Brief:
Adressaten:
- Netzwerk für Klimaschutz
- Deutsche Unternehmensinitiative Klimaeffizienz
- Wirtschaft pro Klima
- Exportinitiative Energieeffizienz
- Umweltallianz Hessen
- Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT)
Betrifft Ihre Partnerschaft mit:
SCS Schneider GmbH
Mittelstr. 29
D-34277 Fuldabrück
Telefon: +49 (0) 561 / 220 701 – 0
Telefax: +49 (0) 561 / 220 701 – 15
Email: info@ecojet.com
Geschäftsführer: Marcus Schneider
Handelsregister: Kassel HRB13983
USt-ID-Nr. DE 812070300
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Partnerschaft mit Ihnen bzw. Ihren Organisationen bzw. mit von Ihnen geförderten Organisationen wird auf http://www.ecojet.com/ unterhalb von "Downloads" beworben.
Sie werden sicherlich kein Interesse daran haben, dass ein derartiger Betrüger und Scharlatan (wie es jetzt endlich auch für den letzten Bürokraten, Juristen oder "Formalheini" aus dem beigefügten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor geht) damit wirbt, Ihr Partner zu sein und den Eindruck erweckt, dass Sie seine Tätigkeit gutheißen.
Sollte der durchweg verlogen-kriminelle Herr Marcus Schneider (er hat immerhin einen Dritten "in den Knast gelogen"!) sich zu Unrecht einer Partnerschaft mit Ihnen berühmen, um vorzumachen, seine tatsächlich unwirksamen Magnete würden - durch Sie auch nur irgendwie anerkannt - zu einer Heizkostenersparnis führen, dann rate ich Ihnen dazu, den Herrn
a) vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und
b) das öffentlich zu machen
weil der Ruf Ihrer Initiativen natürlich darunter extrem leidet, dass ein solcher, extrem verlogener Krimineller mit der Partnerschaft wirbt.
Ich bitte um die allfällige Bestätigung der Beendigung jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zu dem Herrn.
"Familienkarte Hessen": Entgegen Ihrer Aussage wird der Herr Schneider mit seiner SCS-Schneider GmbH noch immer als Mitglied beworben und wirbt auch selbst damit.
Siehe: http://www.familienkarte.hessen.de/dynasite.cfm?dssid=424&dsmid=15428&dspaid=0&pid=268
Das Umweltbundesamt wird sicherlich Regeln finden wollen, die möglichst wirksam ausschließen, dass derartige Firmen mit Mitgliedschaften in vom Bundesumweltamt geförderten Organisationen werben. Ich schlage vor, den Gebrauch des Verstandes bei der Prüfung einer derartigen Mitgliedschaft künftig zwingend vorzuschreiben und die Förderung daran zu binden bzw. eine solche Prüfung überhaupt vorzunehmen, statt sich für eine Spende von 30 Silberlingen zu verkaufen und so dabei zu helfen, dass vielen Bürgern und Firmen ein wirtschaftlicher Schaden - und darüber hinaus auch ein Umweltschaden (durch die Produktion der völlig nutzlosen Magnete) in nicht unbeträchtlicher Höhe entsteht.
Das von vorn herein zu tun wäre geeignet gewesen, den eingetretenen Rufschaden für Ihre Organisationen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz