31.03.2015

Warum die Euroweb "meinen" Server nicht kaputt machen kann...


Diese Frage ist einfach beantwortet.

Der erste Angriff aus dem Jahr 2010 war einfach nur blöd. Ausgerechnet ein Skript anzugreifen, welches Mails versendet, hat bekanntlich die Konsequenz, dass derjenige, der da was versucht, natürlich einen Mailversand an denjenigen provoziert, der Skript betreibt - und übrigens selbst programmiert hat, sich also nicht auf kostenlose Skripte verlässt wie die Euroweb das tut.

Nach dem dritten Mail ist "Schluss mit lustig" und ein einfaches ssh zum Server und der Befehl

echo "deny from 217.6.222.114/28" > .htaccess

hat dann auch völlig genügt um das zu beenden.

Anders ausgedrückt, es bedarf sogar nach Ansicht des überstrengen LG Hamburg weit weniger Dummheit um einem anderen "ein gerüttelt Maß Idiotie" zu bescheinigen.

Der zweite Angriff aus dem Jahr 2015 scheiterte dann an der Leistungsfähigkeit der Maschine. Die ist nämlich kein IT-Schrott, steht nicht in Bulgarien und ist auch nicht mit einer derart "dünnen" Leitung angebunden wie das angebliche Euroweb-"Rechenzentrum" - ein paar recht müde erscheinende "Serverchen", die da in einen Büroraum in Plovdiv hineingebastelt wurden.

Auf diesem, von der Variomedia AG in Deutschland betriebenen Webserver (über den Euroweb-Kunden nur staunen können) gibt es noch viel Platz und genügend Leistungsreserven.

Anders ausgedrückt, hatte der Angriff eine Dimension, die allenfalls genügt hätte um die Euroweb (und/oder die Auftritte derer Kunden) lahmzulegen - was ich jedenfalls jederzeit könnte - und zwar ohne mich erwischen zu lassen.

Womöglich würde ich,  das geht ganz einfach, den nächsten Angriff auf meinen Rechner so auf die Euroweb umleiten, dass diese nicht mehr arbeiten kann so lange der Angriff läuft. Ich prüfe gerade ob § 32 ff StGB das hergeben.


30.03.2015

Kriminelle Aktivitäten des Denis Pohlan (für Euroweb Deutschland GmbH tätig)

Wer andere zu einer Straftat auffordert, der ist zu bestrafen wie der Täter - so steht es im StGB.

Nun denn, das heimliche Aufzeichnen von (Telefon-)Gesprächen ist eine Straftat:


Absender dieser Massen-Nachricht an seine Mitarbeiter ist Denis Pohlan, Euroweb-Vertriebsfuzzi mit eigener Firma "4-Interfaces" in Hannover. Ich gehe davon aus, dass das, was er für eine "gute Idee" hält, nicht nur bewusst rechtswidrig ist, sondern in allen Vertriebsbuden stattfindet, welche Christian Stein für die Euroweb / EW Deutschland steuert.

Formal gilt die Unschuldsvermutung: Denis Pohlan könnte z.B. einwenden in einem Zustand geistiger Umnachtung gehandelt zu haben. Ein solcher kann z.B. eintreten, wenn man sich, statt (wie sicherlich beabsichtigt) Mehl oder Puderzucker, irgendwas anderes reinzieht, was einem böse Menschen in merkwürdig kleinen Tüten zu merkwürdig hohen Preisen verkauft haben - was sicher nicht in einer "Kuchenbude" stattfand - für solche hält er nämlich im selben Zustand die potentiellen Kunden der EW Deutschland (Euroweb Deutschland GmbH):


Das er der Absender ist steht indes fest, denn die angesprochene Auswertung fand durch ihn statt. Genau genommen ein Meeting, in welchem Denis Pohlan den Außendiensten unterstellte, diese hätten ihm lediglich "billige Ausreden" für die Nichtbeachtung seiner Anweisung präsentiert und in welchem er dreist behauptet hat, dass es rechtlich unbedenklich sei. Das wäre ja nur ein Mittel zur Evaluation und deswegen zulässig - woraus dann auch klar ist, dass man bei der Euroweb auch als ausnehmend dummer und ungebildeter Mensch Karriere machen kann.

Zudem ist Denis Pohlan "mutmaßlich" und gemeinsam mit Christian Stein auch Anstifter bei einer weiteren Straftat.

27.03.2015

Euroweb Deutschland/EW Deutschland - Gauner Christian Stein will weiterhin dreist lügen

Der nunmehr (auf Grund der konkreten Vorfälle) mit "Gauner" richtig bezeichnete Christian Stein, Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH (bezeichnet sich als "EW Deutschland") war nicht nur in die DDoS-Attacke auf "meinen" Webserver involviert, er will auch weiter potentielle Kunden belügen:

In der Sache 14 c 2 / 15 des Landgerichts Düsseldorf wurde der Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland) unter der Androhung empfindlicher Strafen (bis zu 6 Monaten Haft für den Einzelfall, insgesamt bis zu 2 Jahre)  verboten, mit Webseiten als "Referenzen" werben, welche definitiv nicht von der Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland)  erstellt wurden und deren "Eigentümer" definitiv auch keine Kunden der Euroweb Deutschland GmbH sind.

Die Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland)  des Christian Stein verstößt in krimineller Weise gegen diese Verfügung und demonstriert so, dass der Geschäftsführer Christian Stein sich nicht an das Recht und die Gesetze halten will: Das darf man "dreist" nennen, so einen darf man einen "Gauner" nennen.

Dieser Verstoß gegen das gerichtliche Gebot  ist nicht nur "dreist", sondern auch "dumm"! (Bildschirmfoto vom 27.03.2015)

Statt dessen lässt er die Euroweb-Anwaltskamarilla los - hier in Person des Andreas Andreas Buchholz, der dem Gericht vormachen soll, nicht etwa der dreist fortgesetzte Rechtsbruch seiner Mandantschaft und der im vollen Wissen um die Unzulässigkeit der Werbung eingelegte Widerspruch, sondern die Unterlassungsklage sei "Rechtsmissbrauch". Was mir ja nicht ganz grundlos als "ziemlich blöd" erscheint.

Nun denn! Diese werden das Verfahren mit Pauken und Trompeten verlieren. Ich werde alle notwendigen Schritte gehen um dem Christian Stein und nebenher dem auf diese abartige Weise vertretenden Anwalt Andreas Buchholz "Tacheles" zu lehren, also die Einstweilige Verfügung verteidigen, den Ordnungsmittelantrag zu stellen und die Hauptsacheklage verfolgen.

Und in diesen Verfahren werde ich sehr genau aufzuzeigen wissen, mit was für einem Typ eines dreisten Lügners und Gesetzesbrechers wir es hier zu haben, welches asoziale Gedankengut sich in dieses Euroweb-Hirn so tief eingenistet hat, dass die Realität da wohl nicht mehr hindringen kann - oder, falls doch, mindestens ignoriert wird.

Ich gehe aber auch davon aus, dass der Andreas Buchholz und sein Kamarilla-Kamerad  Philipp Berger dem Christian Stein dazu geraten haben, gegen die gerichtliche Verfügung zu verstoßen, man werde das schon klären. Wie die das im Innenverhältnis klären, ob und wie diese "Rechtsanwälte" (die hier ganz bewusst "Unrecht" vertreten) dem Christian Stein dann den Schaden ersetzen, wenn die EW Deutschland eine sechsstellige Summe zahlen oder er selbst gleich für ein paar Wochen oder Monate in Ordnungshaft muss (was aufgrund der evidenten Dreistigkeit des Verstoßes gerade nicht außerhalb des zu Erwartenden liegt) interessiert mich "nicht die Bohne".

Termin für die Verteidigung der Einstweiligen Verfügung ist der

19. Mai 2015 10:00 Uhr 
im
LG Düsseldorf (Werdener Str. 1), Raum 2.129



Zitat des Tages - Oder: Wie die Kanzlerin Merkel die Wähler belog

Merkel: "Mit mir wird es keine PKW Maut geben!"

18 Monate später interessiert Sie ihr Geblubber nicht mehr. Nimmt man es ganz genau, ging das noch viel schneller.

Wer als deutscher Bundeskanzler oder eben Bundeskanzlerin in dieser Weise gegen seine Wahlversprechen verstößt darf in einer Demokratie eigentlich nur eines:

Z U R Ü C K T R E T E N !

(Und die Herren Steinbrück + Gabriel gleich mitnehmen).

24.03.2015

Berger, Buchholz und Blazevska :: Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) / Blazevska und Partner (Köln)

Über die in der Überschrift genannten Anwälte - sämtlich vorher tätig in der insolventen und inzwischen aufgelösten "Berger Law LLP" - habe ich ja schon neulich geschrieben, dass diese wohl etwa seit dem Jahr 2013 gehalten sind, sich neben der Vertretung der Euroweb (deren Zahl der Neuverträge sich 2013 im steilsten Absturz befand) nunmehr auch verstärkt um andere Aufträge zu kümmern.

Und das tun diese auch.

Mir ist bekannt, dass diese im Sommer 2014 im Beschwerdeverfahren einen Beschluss des OLG erwirkten, diese als Pflichtverteidiger einem Angeklagten beizuordnen. Dagegen lässt sich wenig sagen und der Papierform nach muss ich tatsächlich beipflichten: "Recht so!"

Die Frage ist aber, ob diese wirklich so besonders geeignet sind und welches Engagement man als Angeklagter von Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blaszevska erwarten  kann. Und da kann ich nur spekulieren.

Negative Grundeinstellung gegenüber dem "Armenrecht"

Es ist noch nicht so lange her, da haben sich diese - als Berger Law LLP - öffentlich in einer Form geäußert, die darauf schließen lässt, dass diese Personen gegenüber, welche sich keinen Anwalt leisten können, eine äußerst negative Haltung haben. Im Hinblick auf das zu erwartende Engagement sehe ich also anwaltsroben-rabenschwarz,  befürchte sogar - dass, nachdem eine Beiordnung erfolgte, eine "Scheiß-auf-die-arme-Sau-Hauptsache-wir-bekommen-das-Geld!"-Haltung die Oberhand gewinnt.

Zudem ist Philipp Berger, als bekennender Ayn Rand - Fan, tatsächlich eher der Typ, der sich gegen soziales Engagement des Staates wendet. Er hält demnach Mandanten, die den Anwalt nicht selbst zahlen können, auch nicht für würdig einen zu erhalten. Merkwürdigerweise schämt er sich aber nicht beim Staat zu kassieren. Soweit zur Ehrlichkeit des "Objektivismus" und zu dessen philosophischer Geschlossenheit. Zu dem müsste Philipp Berger eigentlich ein heftiges Problem mit sich selbst haben, denn dessen wirtschaftliche "Erfolgsgeschichten" beginnen sämtlich mit "Miss". Er ist nicht der Typ, der sich zu dieser ultrarechten, jedenfalls mit dem europäischen Konsens einer sozialen Marktwirtschaft nicht in Übereinstimmung zu bringenden Wirtschaftstheorie bekennen kann ohne dass man ihn für eine ganz besondere Art von einen Clown hält.

(Un-) Fähigkeit der Anwälte

Nun, darüber dass Philipp Berger zwar eine "Fachkraft im Ausdenken von Lügen" sonst aber eher nicht "der juristische Überflieger" ist, habe ich oft genug geschrieben und es fällt auf, dass die Euroweb (nicht ohne vom Regen in die Traufe zu kommen!) in schwierigen Rechtssachen auf die Kanzlei AWPK aus dem fernen Dortmund zurückgreift.

Offenbar ist also "nicht jeder Anwalt in Düsseldorf von der Euroweb als Mandantin begeistert"!

Vor einigen Tagen hat mir nun das LG Düsseldorf Prozesskostenhilfe gewährt, damit ich im Verfahren um die Lüge der Euroweb, die mit völlig falschen, wahnsinnig übertriebenen Zahlen zu Standorten und Mitarbeitern eine Größe vortäuscht welche diese Bude einfach nicht hat. In diesem Verfahren vertrat Andreas Buchholz die Euroweb und behauptete, ich (ich!) würde Rechtsmissbrauch begehen. Kein Wort über den zugrunde liegenden Sachverhalt, beigefügt statt dessen endlose Abhandlungen und ein Bezug auf Urteile, von denen alle bis auf eines mit dem Fall höchst offensichtlich nichts zu tun hatten. Bei dem einen war es nur weniger offensichtlich. Dank Google konnte ich diese Urteile ausfindig machen und dem Gericht durch Zitate aufzeigen, dass der Andreas Buchholz von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf und "Blazevska und Partner" aus Köln ziemlichen Blödsinn vortrug. Das bereits erwähnte Urteile (vom OLG Köln...) war darüber so klar verfassungswidrig wie es nur verfassungswidrig sein konnte - jedenfalls wenn es nicht weitere, im OLG-Urteil gerade nicht dargestellte Gründe gab.

Mit dieser Argumentation habe ich, ein einfacher Schlosser aus dem Osten, den nur der Papierform nach besseren Anwalt geschlagen. Und zwar selbst. Ich habe allerdings volle zwei Stunden für Recherche und Niederschreiben der Entgegnung gebraucht - das aber deshalb, weil ich erst noch lachen musste.

Doch es kommt noch "besser"!

Heute kam ein weiterer Schriftsatz des Herrn Buchholz. In einem weiteren Verfahren gegen die Euroweb Deutschland GmbH legte er Widerspruch gegen die Verfügung ein, mit welcher dieser die Bewerbung mit Referenzen untersagt wird, die gar keine Leistungen der Euroweb Deutschland GmbH sind. Kein Wort über den zugrunde liegenden Sachverhalt, beigefügt statt dessen endlose Abhandlungen und ein Bezug auf Urteile, von denen alle bis auf eines mit dem Fall höchst offensichtlich nichts zu tun hatten. Bei dem einen war es nur weniger offensichtlich. Dank Google konnte ich diese Urteile ausfindig machen und dem Gericht durch Zitate aufzeigen, dass der Andreas Buchholz von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf und "Blazevska und Partner" aus Köln ziemlichen Blödsinn vortrug. Das bereits erwähnte Urteile (vom OLG Köln...) war darüber so klar verfassungswidrig wie es nur verfassungswidrig sein konnte - jedenfalls wenn es nicht weitere, im OLG-Urteil gerade nicht dargestellte Gründe gab.

Falls aufmerksame Leser jetzt meinen: "Hehe! Diese Sätze habe ich doch gerade gelesen!" - dann ist das richtig. Ich habe diese auch eben erst geschrieben. Noch "wiederholiger" ist aber der Andreas Buchholz, der, abgesehen vom Rubrum, offenbar den gesamten Schriftsatz, mit dem er schon gescheitert ist, einfach noch mal druckte.

Da kann sich der Christian Stein doch richtig gut vertreten fühlen!

Ich frage mich jetzt, ob der Andreas Buchholz für den Zweitdruck der Dummheit etwa den vollen Preis berechnet hat. Wie auch immer das sei: Den Anwalt Andreas Buchholz möchte ich meinen Gegnern wärmstens empfehlen.

Und da bin ich in voller Übereinstimmung mit den verwerflichen Ansichten der Ayn Rand - denn diese Empfehlung ist höchst eigennützig.

23.03.2015

Vom Präsident des LG Kassel ernannt: Ich bin jetzt das "zuständige Rechtsmittelgericht"

In der Sache 7 O 15/12, in welcher ich mich noch als einfacher Bürger über die "schlamperte Arbeit" eines Richters und deren erheblich negative Folgen für die Freiheit eines Bürgers einerseits und den Zusammenbruch des Restvertrauens der Bürger in die Justiz andererseits beschwerte, schreibt mir ein Dr. B. im Auftrag des Präsidenten des LG Kassel:
"Sehr geehrter Herr Reinholz,

[Geblubber, Textbausteine] Überprüft werden können richterliche Entscheidungen regelmäßig nur durch das zuständige Rechtsmittelgericht. Dies haben Sie nach eigenen Angaben bereits getan. [Geblubber, Textbausteine]"
Nun, legt man hier jene Maßstäbe zugrunde, welche auch Kassler Richter an die Erkennbarkeit von gerichtlichen Hinweisen stellen, dann ist das eine Ernennungsurkunde.

Sieht sehr echt aus. Das Datum ist auch nicht der erste April. Ich wurde also definitiv vom Präsident des LG Kassel zu dem, für das LG Kassel zuständige, "Rechtsmittelgericht" ernannt.

O.K. ...

Dann verspreche ich mal, dass ich ab sofort einiges besser mache als so mancher Richter des bisher zuständigen OLG Frankfurt. Was nicht heißen soll, dass dort stets so schlechte Arbeit geleistet wurde wie in der Sache 15 U 16/13 vor dem BGH-Entscheid VI ZR 39/14.

22.03.2015

Euroweb Deutschland ("EW Deutschland") / Euroweb Internet GmbH zwei verschiedene Firmen und ein paar Worte zum "Erfolg"

Am 21.4.2015 wird es recht interessant und ich vermute "nicht gänzlich zu Unrecht", dass Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH durch den Anwalt Dr. Weber behaupten lassen wird, dass "die Euroweb Internet GmbH und die Euroweb Deutschland GmbH zwei völlig verschiedene Firmen" wären.

Es geht nämlich darum, ob Christoph Preuß als Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH auch persönlich für die illegalen und durch das LG Düsseldorf auch ihm explizit verbotenen Kaltanrufe haftet und ggf. zu einer Ordnungshaft verurteilt werden kann. Und danach sieht es jeden Tag ein wenig mehr aus.

Bildschirmfoto: Dumm-dreister "Treppenwitz" einer Euroweb-Kanzlei gegenüber dem WDR

Die Euroweb Deutschland GmbH und die Euroweb Internet GmbH behaupten, diese wären sehr erfolgreich. Das bedarf einer kleinen Überprüfung. Also: Auftritte von Kunden der Euroweb Deutschland GmbH finden sich auf zwei Servern:

Da ist der mit der IP 91.199.247.54 auf dem aktuell 107 Domains gehostet werden:

  1. 1a-pflegedienst.com
  2. 1a-sonnenschutz.de
  3. altenpflege-neubukow.de
  4. apo-eutin.de
  5. apo-hansa.de
  6. apo-linden.de
  7. as-stoetzel.de
  8. autoservice-hs.com
  9. aw-bedachungen.de
  10. b-c-balance.de
  11. baeckereihenningsen.de
  12. baeder-schuetze.de
  13. baederschuetze.de
  14. baumaschinenverleih.com
  15. baumaschinenvermietung.net
  16. bbv-gottschalk.de
  17. bowlingcenter-siegen.de
  18. burg-apotheke-essen.de
  19. cafe-am-stern.de
  20. canidos.net
  21. crh-recycling.com
  22. dh-transporte.de
  23. drive-wild.com
  24. ds-shop24.de
  25. elemente-im-griff.com
  26. elemente-im-griff.de
  27. eppmannundschaaf.de
  28. ergotherapie-liebenau.de
  29. erlebnis-fehmarn.de
  30. fahrschule-kebel.de
  31. fahrschule-mothes.de
  32. fehmare.de
  33. fenster-scheithauer.de
  34. ferienbauernhof-mau.de
  35. ferienfahrschule-ritterbex.com
  36. ferienhof-radlandsichten.de
  37. fighting-bodies.de
  38. fliesen-preyss.de
  39. fndesign.net
  40. frings-gartengestaltung.de
  41. g-guilliard.com
  42. g-guilliard.de
  43. glas-design-online.de
  44. goldschmiededuerr.de
  45. graf-motorsport.de
  46. guerr.de
  47. hado-fenster.de
  48. hecker-sonderfahrten.de
  49. hinz-metall.de
  50. hinz-metallverarbeitung.de
  51. hotel-boos.de
  52. hundetraining-mg.de
  53. ing-brisske.de
  54. kaktus-perronegro.com
  1. karl-stein.de
  2. kickit-bongs.com
  3. klug-zum-flug.de
  4. klugzumflug.de
  5. kopiercenter-kusterer.de
  6. kopiertechnik-kusterer.de
  7. land-wuerth.de
  8. landwuerth.de
  9. liebenzeller-marzipan.com
  10. liebenzeller-schokolade.com
  11. lorenz-kfz.com
  12. maurer-weine.com
  13. metallbau-nitschkowski.de
  14. mobilitaetshaus-grall.de
  15. modellbauland-mayen.de
  16. nah-fern.de
  17. naturheilpraxis-jaeger.de
  18. orientteppiche-berlin.com
  19. orientteppichexperte.com
  20. paintball4you.de
  21. passione-lb.com
  22. pc-im-netz.de
  23. peters-gesundheitstrainer.de
  24. peters-natursteine.de
  25. pflege-gruening.de
  26. pflegedienst-karow.de
  27. physiotherapieneuss.com
  28. plus-eins.de
  29. praktikus-online.de
  30. protontheclub.de
  31. radlandsichten.de
  32. ralf-schuetze.de
  33. ralfschuetze.de
  34. roboterschutzanzug.com
  35. simmler-sanitaer.de
  36. sommer-sonne-fehmarn.de
  37. speed-club-germany.com
  38. speed-club-germany.net
  39. stolzenhoff.de
  40. svetisfaceacademy-mk.com
  41. syrtaki-chemnitz.de
  42. tanzkult.de
  43. therapie-aktiv-kassel.de
  44. tischlerei-neltner-rothe-gbr.de
  45. top-team.info
  46. topferienhof.de
  47. tvw-cardesign.de
  48. u-tokarski.de
  49. violettaberger.com
  50. wiedenhoeft-bedachungen.de
  51. wirotech.de
  52. xn--land-wrth-v9a.de ( land-würth.de )
  53. xn--landwrth-b6a.de ( landwürth.de )
(Abgefragt am 22.03.2015 um 11:57:46 Uhr, Ergebnisse sind ggf. technisch bedingt nicht vollständig)

Dann wäre noch der Server mit der IP 91.199.247.55 auf dem aktuell 30 29 Domains gehostet werden:

  1. albert-knie.de
  2. alteschule-mankmuss.de
  3. autolackepohl.net
  4. barteldrees-fruchtsaefte.de
  5. berlinsazevi.de
  6. berlintattoostudio.de
  7. crocodiles-hildesheim.de
  8. dircks24.de
  9. fahrschule-jentsch.de
  10. galabau-wismar.de
  11. gottermann.de
  12. kaiser-zimmer.de
  13. kluetzer-apotheke.de
  14. korfu-paleo.de
  15. maderprobleme.com
  1. malermeister-kassel.com
  2. muehl-ludwigsfelde.de
  3. pflegedienst-horvath.de
  4. pflegeundberatung.de
  5. schenker-bau.de
  6. schepanski.com
  7. suncontrol-folien.info
  8. sweetpain-frankenthal.com
  9. tattoostudioberlin.de
  10. tibatattoo.de
  11. tibatattoostudio.de
  12. tierpension-schmelter.com
  13. tischler-on-tour.de
  14. vital-physio.de
  15. wallrath-gmbh.de
(Abgefragt am 22.03.2015 um 12:31:46 Uhr, Ergebnisse sind ggf. technisch bedingt nicht vollständig) 

Weitere Server mit Domains von Kunden der Euroweb Deutschland  habe ich nicht gefunden. Nimmt man jetzt diese Zhlen als Grundlage hätte die "EW Deutschland" seit September 2014 lediglich 137 Kunden gewonnen, was im Hinblick auf die enorme Zahl der Verkäufer für einem enormen Misserfolg spricht. Mindestens die, offenbar infolge eines Tippfehlers registrierte und nicht mehr aktive Domain "maderprobleme.com" ist hierbei sogar abzuziehen - dann wären es sogar nur 136 Kunden. Einige Kunden haben mehr als eine Domain. Gehen wir also von 130 Kunden aus. Schon im Hinblick auf die im Verfahren vor dem OLG selbst behaupteten, rund 100 Außendienstmitarbeiter wären das nur 130/(6*100) oder 0,2 Kunden pro Außendienstmitarbeiter und Monat. Denen wird aber versprochen, die könnten sich mit den Provisionen eine "goldene Nase" verdienen... wer potentielle Kunden so grob belügt wie die Euroweb, der belügt auch die eigenen Leute. Das ist halt so und erklärt, warum kaum einer der Mitarbeiter im Vertrieb für die Euroweb-Firmen länger als 6 Monate bleibt und sich hinterher über die Lügen und den "Scheiß-Job" ärgert.

Doch zurück zum Prozess:

Würde es jetzt stimmen, dass die Euroweb Internet GmbH und die Euroweb Deutschland GmbH zwei völlig verschiedene und wirtschaftlich getrennte Firmen seien, dann könnte folgendes nicht zu Tage treten:

Hier hat tatsächlich der Webauftritt einer Firma, die laut whois-Daten seit 21.01.2015 (und also plausibel) Kundin der "EW Deutschland" ist, nicht nur die für die Euroweb typische, also fehlerhafte Webseite (Umbruch in der Menüzeile auch bei Vollbild auf einem großen Monitor) sondern auch die Buttons der Euroweb Internet GmbH erhalten. Da stellt sich die Frage, wieso denn die Referenzkunden der EW-Deutschland GmbH die Euroweb Internet GmbH bewerben? Und ob das alles überhaupt vertragsgemäß ist.

Bei den anderen sieht zumindest der Selbstlob-Link nämlich so aus:

Bildschirmfoto: Die üblichen Fehler (ich nehme ja mal nicht an, dass so aussehen soll) sind auch hier als Markenzeichen der Euroweb sichtbar...

Das lässt jetzt, neben dem Nutzen des Markennamen "Euroweb" und der Personalunion (EW-Deutschland-Chef Christian Stein wurde dem OLG als Zeuge der Euroweb Internet GmbH angeboten) und einigen, erst nach dem 21.4.2015 zu postenden  Überraschungen den Schluss zu, dass die Euroweb Internet GmbH von den rechtswidrigen Handlungen der "EW Deutschland" direkt profitiert und diese auch veranlasst hat.

Also wäre ich Richter, ich würde wegen der Unverschämtheit und Verlogenheit und im Hinblick auf die von der Euroweb behaupteten "flüssigen Mittel" bei der Geldstrafe ans Limit von 250.000 Euro gehen. Und zwar für jeden Fall der vorgetragenen Übertretung. Davon kann man sehr viel mehr gutes tun, als es die Euroweb mitsamt der Euroweb-Stiftung (verschenkte immerhin einen billigen Zimmerspringbrunnen an ein kleines krebskankes Mädchen und macht darum viel Geschrei) zu tun vorgibt.

Ich weiß nämlich wer von den zur Euroweb-Anwaltskamarilla gehörenden Herren sich dann ganz besonders ärgert, dass der Staat da "ein- und abgreift". Ein auf ganz besondere Weise "wichtiger"  Ayn Rand - Fan nämlich. Das dieser allerwerteste Herr sich als solcher exponiert macht ihn lächerlich, wenn er mit seinen Firmchen als Versager dasteht:
Dazu werde ich später berichten. Bestimmte Dinge bereiten nämlich kalt serviert den allerhöchsten Genuss.

14.03.2015

Wolfgang Bosbach. Oder: Wie dumm darf ein Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sein?

"Das Tragen eines Kopftuches ist nicht nur Ausdruck einer privaten religiösen Überzeugung, sondern der bewussten kulturellen Abgrenzung zur christlich-jüdischen Tradition unseres Landes."

Quelle: Der zweithessischste Deutsche Wolfgang Bosbach. (Sein Vorgänger Koch war noch hessischer.)

Das ist der Beweis: Wir werden von Vollidioten regiert.

Euroweb - Extreme Geschäftsrückgänge belegen: Abzocke ist nicht nachhaltig

Das wird die kreditgebenden Banken sicher interessieren: Die Rohergebnisse der Euroweb Internet GmbH brachen seit 2010 systematisch zusammen - stark sinkende Zahl von Neuverträgen.

Die Euroweb Internet GmbH meldet folgende Rohergebnisse:
  1. : 18.597.382,00 €
  2. : 18.311.995,12 €
  3. : 17.139.829,56 €
  4. : 14.379.104,71 €
Grafik: Absinken der Rohergebnisse der Euroweb Internet GmbH, Entwicklung seit 2010

Ein solcher Zusammenbruch des Rohergebnisses von ca. 23% ist, weil die Euroweb ein Massengeschäft betreibt, höchst bedenklich. Zwar gelang es der Euroweb durch sinkende Kosten (vor allem bei "Personal" und "sonstige betriebliche Aufwendungen") und auch einer gewissen Verlustminimierung bei einigen, praktisch stillgelegten  Tochtergesellschaften noch einen Gewinn aus dem Unternehmen herauszuquetschen, aber die Umsatzrückgänge wirken wegen der offensichtlich stark sinkenden Zahl der neu abgeschlossenen 4-Jahresverträge auch in die Zukunft und so ist, je nach Position, zu befürchten oder zu hoffen, dass das Geschäftsmodell zusammenbricht. Immerhin ist lässt der enorme Zusammenbruch des Rohergebnisses die Vermutung zu, dass deutlich weniger Neuverträge abgeschlossen wurden. Und diese "Cash-Cows" fehlen in naher Zukunft.

Zwar meldet die Euroweb für das Jahr 2013 tatsächlich noch einen Minigewinn, der scheint aber zum größten Teil darauf zurückzuführen zu sein, dass einige derer Töchter (z.B. die Webstyle GmbH) den aktiven Betrieb völlig einstellten (keine Mitarbeiter, kein Bankguthaben...) und dadurch relativ hohe Gewinne aus den alten 4-Jahres-Verträgen realisierte. Die brechen natürlich bald weg, denn viele Kunden der Euroweb-Konzernität sind wegen des übermäßig überzogenen Preises verärgert, fühlen sich abgezockt und betrogen und es ist nicht zu erwarten, dass diese sich - jedenfalls nicht ohne erneute Täuschung - auf eine Verlängerung der Verträge einlassen.

Für das Jahr 2014 scheint sich das Problem noch zu verstärken:

Die Neugründung der Euroweb Deutschland GmbH, welche sich verschämt als "EW Deutschland" meldet, zeigt deutlich auf, dass die Geschäftsführung aus den Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Christian Stein sich des Problems der als "kaputt" anzusehenden "Marke" durchaus bewusst ist, aber auch dass die Herren infolge von erheblichen Defiziten (die man in Deutschland leider nicht konkret nennen kann ohne sich trotz erwiesener Wahrheit eine Beleidigungsklage einzuhandeln) nicht in der Lage sind von dem betrügerischen Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" und "Belügen der Gerichte" abzulassen, welches erst zu einer dramatischen Rufverschlechterung und ergo notwendig zu einem Zusammenbruch führt.

Ferner mehren sich mit der Verselbständigung (Ausgründung aller ehemaligen Vertriebsniederlassungen an ehemalige Mitarbeiter) und dem Zusammenschließen dieser ehemaligen Vertriebsniederlassungen zu einer deutlich kleineren Zahl die Anzeichen dafür, dass für die weitaus größte Kostenstelle, den Vertrieb, spätestens seitdem Jahr 2011 immer weniger Mittel aus dem Cash-Flow zur Verfügung stehen. Besonders dramatisch zeigt sich der evidente Abschwung der Neuumsätze auch an Hand der Zahl der Mitarbeiter der Hauskanzlei der Herren Berger und Buchholz, die seit 2010 von 15 auf 5 (nach dem Abgang des Philipp Berger sogar nur vier)  Anwälte schrumpfte und offensichtlich gehalten ist, sich neben dem Euroweb-Konzern endlich auch in nennenswerten Umfang andere Aufträge zu suchen. Die vormalige "Berger Law LLP" jedenfalls war sogar insolvent, was dazu führte, dass diese im Spätsommer 2013 die Geschäfte einstellte, dann an einen bulgarischen Strohmann übertragen wurde - während die Anwälte Berger und Buchholz höchst eilig und ohne jede Vorankündigung(!) umzogen, sodann unter Meidung des Namens "Berger" als "Buchholz und Kollegen" neu firmierten, zwischenzeitlich womöglich sogar als "Küchenanwälte" (von zu Hause aus) tätig wurden.

Mithin zeigt das Beispiel auf, was passiert, wenn sich schlecht ausgebildete  "Vertriebsfuzzis" für hochrangige "Marketingheinis" halten und also der allgemeine Lehr- und Merksatz, nach dem "Marketing etwas ganz anderes als Vertrieb" ist, infolge Ahnungslosigkeit der Geschäftsführung nicht bekannt ist oder infolge dummer Überheblichkeit keine Beachtung findet.

Die Verbindlichkeiten der Euroweb Internet GmbH aus Lieferungen und Leistungen und deren übrige Schulden entwickelten sich wie folgt:

Insgesamt hatte die Euroweb Ende 2013 nach eigenen Angaben 4.581.647,91 € Schulden. Im Gegensatz zu den Umsätzen steigt diese Zahl an, 2012 waren es  4.225.000 €, 2011 nur 2.938.199,60, 2010 sogar nur 1.153.662,52€. Auf Deutsch: Bei einem Rückgang des Rohergebnisses von fast 25% haben sich die Schulden vervierfacht. Insbesondere zahlt die Euroweb offenbar auch Rechnungen deutlich später als früher, denn Ende 2013 betrugen die Schulden aus Lieferungen und Leistungen rund 825.000 €, Ende 2012 rund 490.000 €, Ende 2011 nur 400.000 Euro, Ende 2010 nur rund 312.000 Euro. Im Hinblick auf die gesunkenen Rohergebnisse sind das markante und höchst bedenkliche Zahlen.

Grafik: Schulden der Euroweb. Anstieg seit dem Jahr 2010


Wäre ich die Bank oder Gläubiger der Euroweb, dann würde ich mein Geld wieder haben wollen.

So lange noch welches da ist!

12.03.2015

Christoph Preuß und Daniel Fratzscher (Euroweb): Hören Sie endlich damit auf, die Gerichte so oberdreist zu belügen!


Die mir soeben übermittelten Dokumente, hier ein Auszug aus der Phoning-Datenbank der Euroweb, belegt ganz eindeutig in welchem Maße die illegalen Kaltanrufe durchgeführt werden. Das ist nur der Zeitraum eines Monats und jede Zeile enthält die Daten nur eines Außendienst-Mitarbeiters.

Statistisches und Gelogenes:
  • In nur 0,18 % der Anrufe stammt die Nummer aus den Empfehlungen der geworbenen Kunden. Doch die Euroweb lügt vor Gericht:
  • 97,53 % der Anrufe stammen aus "Cashtime", einem "Projekt" bei dem Firmenbezeichnungen und Telefonnummern z.B. von Firmenschildern in Gewerbegebieten abfotografiert werden (natürlich mit Hardware der Außendienste). Aber die Euroweb belügt durch den Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund das Düsseldorfer Oberlandesgericht wie folgt:
  • In nur 6,38 % der Anrufe kommt es zu einem Termin.
  • 78,47 % der Firmen werden unter "Wiedervorlage" abgelegt, dass bedeutet, erneut angesprochen. In zahlreichen Prozessen hat die Euroweb also dreist gelogen, als diese behauptete, das Angebot würde den Kunden nur einmal gemacht und es handele sich um eine "zeitlich begrenzte Marketing-Aktion".
  • in 4,28% der Fälle war die Telefonnummer oder die Firma falsch.
Dennoch behauptet Christoph Preuß - dem nach völlig wahrheitswidrig - dass solche Kaltanrufe fast nicht stattfinden würden und b) dass er diese nicht veranlasst habe. Wie das damit zusammengeht, dass er derjenige ist, der die Technik bereit stellt, erschließt sich mir nicht. Und wie Daniel Fratzscher hierzu am 21.4.2015 als Zeuge was aussagen soll ohne entweder leicht widerlegbar zu lügen oder selbst direkt zum Prozessverlust beizutragen weiß ich auch nicht.

Ich sag Euch was, Ihr "Freunde des dreist verlogenen Vortrages vor dem Gericht": Damit kommt Ihr nicht weit.

Was (zum Teufel) ist "Cashtime"?

Diese Frage lässt sich beantworten. Denn der von der Euroweb als deren Mitarbeiter und Zeuge aufgebotene Christian Stein


ist auch Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH, welche auch "phoning.euroweb.net" und folgenden Telefonleitfaden benutzt:


Ich bitte die schlecht lesbaren Fotos zu entschuldigen. Ich nehme gern bessere.

Vor allem aber gehe ich wohlbegründet davon aus, dass Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Christian Stein, sich, um dem Prozessgegner zu schaden, dazu verabredet haben, das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dreist belügen und fulminant zu täuschen.

Dringender Verdacht der Urkundenfäschung:

Im Hinblick auf das bis hier her bekannte steht fest, dass dieses, dem OLG Düsseldorf vorgelegte Schreiben entweder von Anfang an nicht ernst gemeint war oder nach dem 04.02.2014 erstellt wurde. Zu dem ist der Euroweb Internet GmbH auch nicht erst am 28.01.2014 untersagt worden, Kaltanrufe durchzuführen, sondern schon sehr viel früher, konkret am 10. Juni 2011!


Das weckt zusammen mit den anderen, erweislichen Lügen den dringenden Verdacht, dass auch diese Urkunde während des Prozesses und also mit einem falschen Datum angefertigt wurde, niemals verschickt wurde und niemals die dem OLG vorgemachte Wirksamkeit entfaltete und das auch nicht sollte. § 267 StGB (Urkundenfälschung) besagt:
  1. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

11.03.2015

Marcus Schneider, EcoJet, SCS GmbH - jetzt ein erbärmlicher Krimineller

Nach dem Lesen des Spiegel-Artikels "Kann der Ecojet-Magnet Energie sparen?- Nachgeforscht", in welchem der noch in Fuldabrück und hoffentlich schon bald in Wehlheiden wohnhafte Marcus Schneider auch zu Wort kommt (und mit dem Lügen nicht aufhört) habe ich meine Meinung geändert.

Bisher dachte ich: "Der ist nur ein einfacher Krimineller."

Doch im Artikel laß ich, dass dieser feine und empfindliche und die Gerichte missbrauchende Herr ja nicht nur seinen Gegner in den Knast log, sondern diesen auch in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen versucht: 
"SCS Schneider teilt dazu mit, Tom B. [von mir gekürzt] sei ein Stalker, der zeitweise von Hartz IV gelebt habe." 

Da war der Punkt erreicht, an welchen ich ihn als "erbärmlichen Kriminellen" einstufte. In meiner persönlichen Rangordnung sind das Typen, die ganz weit unten sind und "keine Ehre im Leib" haben und hemmungslos andere herabwürdigen um sich selbst aus dem Dreck zu heben.

Außerdem lügt der Marcus Schneider aus Fuldabrück ganz bewusst, denn im Spiegel steht:
Zudem hätten [betet der Lügenkatechist Schneider dem Spiegel vor] unabhängige Messungen der Prüflabors Swiss TS und Dekra eine Energieeinsparung des Ecojet belegt. Swiss TS möchte die Aussage aus Datenschutzgründen nicht kommentieren. Ein Dekra-Sprecher sagt, man habe eine Messreihe überwacht, die von SCS Schneider durchgeführt wurde, und "keinen signifikanten Nachweis für eine Einsparung beobachtet"

Ich weiß nicht, wie der Lügner, Betrüger, Verleumder Marcus Schneider noch in den Spiegel sehen kann. Erst im Wissen um den eigenen Betrug jemanden in den Knast lügen, dann, nachdem das offenbar wird, sich nicht etwa schämen und verkriechen, sondern den Gegner noch herabwürdigen und das Lügen noch dreist fortsetzen und neben solchen "vom Pferd" auch noch herabwürdigende "Hartz-IV-Geschichten" über seine Gegner erzählen, diese gar durch die Bezeichnung als "Stalker" kriminalisieren.

Da fragt man sich doch nur noch, für welchen, bitte, Typ von einem "Arschloch" dieser "EcoJet"-Marcus Schneider von der SCS GmbH aus Fuldabrück bei Kassel sich selbst halten sollte.

Ich denke, den "hinterallerletzten".

Und ich bin noch immer höchst erzürnt darüber, dass sich die Richter Prietz (LG Kassel) und Kölsch (OLG Frankfurt) einfach mangels Nachdenkens (oder eben Realitätsbezuges) dafür hergaben, diesen Kriminellen zu begünstigen.

10.03.2015

Euroweb- Eine kriminelle Organisation? DDoS-Attacke auf Kritiker von Betrügern zeigt kriminelles Verhalten auf: Verabredung und Anstiftung zu Straftaten

Wie ich bereits gestern andeutete, fand, (spätestens) beginnend ab dem 07.03.2015 um 23:38, eine DDoS- Attacke auf "meinen" Webserver statt. Ich hatte auch angedeutet, dass ich den Verursacher kenne.

Vollkommen richtig ist, dass es zwischen 18:30 Uhr und 19:30, also kurz davor, eine DDoS-Attacke auf joerg-reinholz.blogspot.ch gab, deren Intensität (siehe Grafik) überraschend genau mit dem späteren Angriff übereinstimmt.

Es scheint nun fest zu stehen, dass der Täter ein Felix S. aus Wernigerode ist, welcher laut mir vorliegenden Zeugenaussagen bereits Mitte Februar seinem Arbeitgeber, einem Denis Pohlan, Firma "4-Interfaces", Helmkestr. 5, 30165 Hannover, Mitte Februar die Durchführung der Straftat anbot (genauer genommen bot er an, meinen Server zu "hacken"). Felix S. ist als Drücker für diese Firma, letztendlich für die Euroweb tätig.

Etwa eine Woche später soll er sich, so die auch in diesem Punkt schlüssigen  Zeugenaussagen, in den Geschäftsräumen der Firma des Denis Pohlan mit Christian Stein getroffen haben. Christian Stein ist Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH, welche mit der Referenzkundenmasche ohnehin ein Vertriebsmodell betreibt, welches nach Ansicht des OLG Düsseldorf mit "Betrug" richtig bezeichnet ist. Christian Stein ist zugleich Geschäftsführer der Maxworker GmbH - und das ist die Firma, welche vom Sitz der Euroweb Internet GmbH aus, dem Felix S. das Gehalt überweist. Christian Stein, bzw. die Euroweb Deutschland GmbH aus Düsseldorf ist nicht zuletzt der Auftraggeber der Firma "4-Interfaces" des Denis Pohlan.

Christian Stein wiederum hatte, so eine Zeugenaussage, nach dem Gespräch verfügt, dass Denis Pohlan, Firma "4-Interfaces", den Felix S. von seiner Tätigkeit als Vertriebsaußendienst freistellt, damit dieser den Angriff ausführt und eine hohe Belohnung versprochen, wenn der Angriff erfolgreich ist. Gegenstand der weiteren Unterredung zwischen Christian Stein und Denis Pohlan war demnach die Abrechnung der Kosten für den frei gestellten Felix S., welche Denis Pohlan als Inhaber der Agentur nicht selbst tragen wollte.

Bereits im Jahr 2010 gab es einen Angriff auf meinen Webserver, der direkt von der Euroweb Deutschland GmbH ausging, als deren "Media President" Christian Stein auftritt. (Denis Pohlan nennt sich "Media Director") Dieser damalige Angriff wurde ebenfalls erkannt und abgewehrt. Das AG Düsseldorf erließ auf meinen Antrag hin eine einstweilige Verfügung. Wie in anderen Angelegenheiten auch scheint man bei der "Euroweb Group" der sich selbst also vorsätzlich wahrheitswidrig als "rechtstreu" bezeichnenden  Christoph Preuß und Daniel Fratzscher aber zu glauben, es sei O.K. wenn das gerichtlich verbotene Fehlverhalten dann eben durch andere, neu gegründete Firmen fortgesetzt wird.

Von dem bevorstehenden Angriff hatte ich "Live und in Farbe" erfahren. Da aber lange Zeit NICHTS geschah hatte ich mir gedacht: "Halte die Füße still, sollen die den doch fürs NICHTSTUN bezahlen, wenn die so blöd sind", denn:

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

Wie können Christian Stein und Denis Pohlan nur glauben oder was haben die sich reingezogen um glauben zu können, dass eine Person, die sich damit zufrieden geben muss, 1500 Euro im Monat brutto zu verdienen (das ist in etwa der Mindestlohn) - meinen Webserver hacken kann?

Der "mutmaßliche" Angreifer Felix S. präsentierte sich in einem vom Juni bis September 2012 geführtem Wordpress-Blog als "Hacker", kopierte aber lediglich komplette Artikel von heise.de in diesen Blog hinein - und zwar mit Grafiken (auf den Servern von heise.de) und sogar den Links zu den Mailadressen der Autoren, was (und das sollte jedem eingehen) eindeutig rechtswidrig und ergo ziemlich dämlich ist. Von September bis Dezember 2013 demonstrierte er, dass er trotz brauchbarer Fehlermeldungen nicht in der Lage dazu ist, "ownCloud" zu installieren und einzurichten. Kurze Zeit vor seinem Job bei Denis Pohlan versuchte er sich erfolgsfrei mit einem Webshop, der offenbar nie über den "Wartungsmodus" hinauskam. Diese Qualifikationen mögen genügen, um für die Euroweb a) zu verkaufen und b) als Hacker tätig zu werden. Nur mit dem Erfolg hapert es da erwartungsgemäß.

Update: Ein Blick in die Logfiles verrät, dass der Angriff auf meine Webseite erwartungsgemäß auch auf eine so besonders dämlich Weise ausgeführt wurde. Genaueres werde ich nicht veröffentlichen. (Ende des Updates)

Das ist übrigens auch nicht gelungen. Außerdem war es verdammt dämlich  diesen Blog anzugreifen. Hinter Blogspot com steht ein CDN (content delivery network), also eine auf mehrere Rechenzentren verteilte Serverfarm. Die dürfte, jenseits des "Zackens" in der Statistik, die billig eingekaufte DDoS-Attacke nicht mal richtig gemerkt haben. Jetzt könnte man denken, "so bekloppt muss man erst mal sein" - aber die Dämlichkeit dieses Angriffs stimmt mit allem überein, was ich über die "technische und sonstige Kompetenz" der Euroweb weiß.

Der Felix S., wohnhaft in Wernigerode, Karl-Marx-Straße, bekam gestern auch Besuch von der Polizei. "Gefährderansprache" nennt sich das.

09.03.2015

Netter Versuch!

Netter Versuch!

Es folgen Informationen für den un-glücklichen Angreifer:

"Alter Verwalter!" sag ich mal dazu.

05.03.2015

Kanzlei Schulenberg & Schenk: Jahrelang Abmahnen macht wohl doch ein wenig dumm?

Bildschirmfoto: Webseite der Kanzlei Schenk und Schulenberg:
Das könnte, auf den ersten Blick, die Euroweb gemacht haben! Liegt wohl am Wordpress-Template ...

Die Hamburger Kanzlei Schenk & Schulenberg hat in der Vergangenheit einen gewissen Ruf als "Abmahnkanzlei" für Rechteinhaber auch aus der Pornobranche erworben - was dieser schon anno 2013 nicht gefiel und zu mindestens einer Abmahnung führte.

Jetzt haben sich die Herren Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk sich aber ein "Ding" geleistet. Die haben Rechtsanwälte abgemahnt, die in den letzten Jahren nicht nur Abmahnungen geschrieben haben. Und sich dabei selbst vertreten. Das war wohl schon mal falsch, denn ich, als "ostzonaler" Schlosser, hätte die Interessen der Herren Schenk und Schulenberg viel besser vertreten und ich hätte diese (falls die auf mich gehört hätten) vor dem Schaden bewahrt. Ein ordentlich agierender Anwalt hätte das im Übrigen auch getan...

Ich hätte den Herren nämlich dringend von dem Vorhaben abgeraten.

Wie gesagt, die Herren Schenk & Schulenberg  haben sich also hingesetzt und, ich nenne es nicht "dumm", sondern "unüberlegt", eine Kanzlei angemahnt, welche über die Abmahnung schreibt:
"Die Kanzlei Schulenberg und Schenk, die sich selbst vertritt, führt in dieser Abmahnung aus, eine Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des Gewerblichen Rechtsschutzes zu sein. Auf diesen Rechtsgebieten würde die Kanzlei Schulenberg und Schenk bundes- und europaweit mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen. Sie würde dabei zu den deutschlandweit bekanntesten Kanzleien im Bereich des Vertriebskanals des Network Marketings gehören."

Wow! "Bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen" - das klingt ja geradezu nach einer wahnsinnigen Größe (nur ganz böse Zungen machen daraus "Größenwahnsinn"!) und nicht nach den genau acht (===8) Anwälten, die auf der Liste der Kanzlei stehen:



Nun ja, wie auch immer: Ganz abgesehen davon, dass es Richter wie die Herren Prietz und Kölsch gibt, bei denen man sich nicht immer darauf verlassen kann, dass diese das nötige Maß an Verstand investieren bevor diese Urteile sprechen, wird das so enden, dass, falls die Herren Rechtsanwälte von der Kanzlei Schenk und Schulenberg wirklich klagen (die abgemahnte Kanzlei wird die Unterlassungserklärung nicht abgeben) dann spätestens der BGH den Herren die "Leviten" lesen wird.

Die abgemahnte Kanzlei schreibt weiter:
"Nun stellt Schulenberg und Schenk die Abmahntätigkeit ein, klagt jedoch noch munter den Schadensersatz und die Abmahnkosten aus alten Filesharing-Abmahnungen ein und verlangt zeitgleich, dass die komplette Vergangenheit von jetzt auf nachher aus Suchmaschinen verschwindet? Das Recht auf Vergessenwerden mal anders interpretiert.

Für diese Selbstbeauftragung werden uns dann noch die Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000 EUR, mithin 1.044,40 EUR „in Rechnung“ gestellt."
Wow²: Dafür gibt es die Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-Medaille, die ich insbesondere deshalb vergeben darf, "weil alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen haben": (und also niemand klagen kann)


"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." (§ 12 Absatz 1 Satz 2 UWG!)
Blöd nur dass da steht: "Soweit die Abmahnung berechtigt ist" - Und das ist sie eben garantiert nicht so lange die Kanzlei noch für mindestens einen Porno-Verlag tätig ist. Und auch danach gäbe es eine Schamfrist. Falls überhaupt, denn:

Das Abmahnen gehört doch zum Geschäft eines jeden Rechtsanwaltes, der "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen vertritt.

Wenn die Herren Schulenberg und Schenk also das hier
für verbietbar halten, dann werden die Herren Schulenberg und Schenk wohl "bitter Lehrgeld" zahlen.

Und wenn sich das bis jetzt noch nicht bis zu den (und das ist wichtig!) ausgerechnet "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen tätigen" Abmahnanwälten Schenk und Schulenberg herumgesprochen hat, dann liegt das wohl daran, dass deren Aufgabengebiet - ich meine die "Pornoabmahnungen und den ganzen Scheiß" - bisher wohl doch recht einseitig auf etwas wie den Massendruck von Abmahnungen, und Zahlscheinen begrenzt war.

Nun ja: Ich habe ein paar Runden auf dem Boden gelacht und bin wieder an den Tasten - und, wenn auch mit Mühe, in der Lage halbwegs ernsthaft zu sein und eine Meinung zu formulieren:

Gute Güte! Bis das mit dem Anspruch der Herren Schenk und Schulenberg, "bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen zu betreuen" wirklich funktioniert (und, wenn überhaupt, nicht nur "stattfindet"), vergeht wohl noch etwas Zeit, welche für die Fortbildung benötigt wird.

Inzwischen gebe ich den Herren Rechtsanwälten Schenk und Schulenberg ohne Angst vor einer Abmahnung (weil es ja kein Rechtsrat ist) den guten Rat, sich nicht so naseweis mit Anwälten und auch nicht mit Schlossern anzulegen, sondern einfach mal "die Klappe" und die Finger still zu halten und vor allem kein Porto zu verschwenden.

Weil, mit solchem Handeln kommt man einfach nicht aus der negativen Presse.

Wie ich schon sagte: Die Kanzlei "Weiß und Partner" will (ganz ohne mich zu fragen) weder zahlen noch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und schreibt,
"Liebe Kollegen von der Kanzlei Schulenberg und Schenk, ich denke wir können bereits an dieser Stelle sagen, dass wir KEINE Unterlassungserklärung abgeben werden!"
Wusste ich es doch!

Es ist nämlich tatsächlich längst nicht so, dass jeder Anwalt den Rat eines Schlossers braucht. Manche wenige (und dazu zähle ich die Abmahnanwälte Schenk und Schulenberg) aber wohl doch. Zumindest in manchen Situationen.

(Meine Herren Schulenberg und Schenk! Legen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nicht im Äußerungsrecht mit mir an. Das würden Sie - weil ich nur ein kleiner ostzonaler Schlosser bin - ganz bitter verlieren.)

Nochmal die übel zugerichtete Webseite. Ich habe, der typischen Fehler wegen, mehrfach(!) nachgeschaut, weil ich es nicht glauben konnte: Die Euroweb war das wirklich nicht! (Und ich habe auch nichts "gefummelt"!)

Bildschirmfotos: Der Aufbau und die Ähnlichkeit der Fehler ist wirklich frappierend.

04.03.2015

BGH-Urteil: Ecojet/SCS-Schneider GmbH, Marcus Schneider darf Betrüger genannt werden! Völliges Versagen des LG Kassel und OLG Frankfurt begünstigte Kriminellen

Bisherige Artikel zu diesem Thema:
Vor langer Zeit habe ich über ein Schandurteil 7 O 15/12 des Richters Prietz vom allgemein recht kriminellenfreundlichen Landgericht Kassel berichtet und dargelegt, warum das niemals so hätte ausfallen dürfen. Es ist extrem bedenklich und aus meiner Sicht völlig unvertretbar, dass auch das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel, nicht dazu bereit war, den groben Unsinn des Richters Prietz aufzuheben. Das Berufungsurteil des Einzelrichters Kölsch, Az. 15 U 16/13 ist jetzt, das was es von Anfang war: wertloses Papier, welches offensichtlich ohne den Kopf anzustrengen mit Textbausteinen bedruckt wurde, damit das Verfahren vom Tisch kommt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2014, Az. VI ZR 39/14 wurden die, die hessische "Justiz" beschämenden Schandurteile aufgehoben.

Der BGH stellte wie folgt fest:
Krass ist, dass der BGH im Urteil fast genau das schrieb, was ich hier schon im Mai 2013 veröffentlichte. Ich bin nur ein Schlosser und sagte das richtig voraus - aber die Berufsrichter "irren" sich derart? Es war demnach ein grober Fehler, die Schöffen (Laienrichter) abzuschaffen und die Rechtsprechung ein paar, sich wohl für "cool" haltenden Typen zu überlassen, die wegen der bis ans Lebensende gesicherten Vollversorgung offenbar keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit entwickeln und deshalb irgendwann auch den Tatsachenbezug völlig verlieren und sinnlos hohle Phrasen aneinanderreihen, welche diese dann auch noch "Urteil" nennen und sich allen Ernstes auf eine Legitimation durch genau das Volk berufen, das durch deren Tätigkeit auch noch Schaden erleidet.

Die Folgen des aufgehobenen Schandurteils des LG Kassel:

Der Antragsgegner und Revisionsführer (ein Kassler Ingenieur) wurde durch das, auch mir ganz allgemein als kriminelles Pack (dazu zähle ich auch den vor 3 Jahren an Selbstmord verstorbenen "Rechtsanwalt" Günter "Freiherr" von Gravenreuth!) notorisch begünstigend bekannte Gericht zu einer Unterlassung verurteilt: Der Ingenieur dürfe nicht verbreiten, dass es sich beim Vertrieb der EcoJet-Magnete um Betrug handele und dass die (pseudo-)"wissenschaftlichen" Erklärungen des Herrn Marcus Schneider "Scharlatanerie" wären. Was aber jedem, der seinen Verstand beieinander und auch nur einen halbwegs guten Realschulabschluss (vor allem aber den weit mehr auf Naturwissenschaft bezogenen Abschluss der "ostzonalen" zehnklassigen allgemeinbildende Oberschule) hat, eigentlich eingehen sollte.  

Ich, der Schlosser Jörg Reinholz, frage öffentlich:
"Was, bitte, für eine Art von Schulbildung haben denn die Richter im Westen genossen?"

Es schwächt auch nicht meine Vorwürfe sondern stärkt mein schieres Entsetzen darüber dass auch der 15. Zivilsenat (in Kassel) des OLG Frankfurt - darin insbesondere Richter Kölsch - ebenso dramatisch versagte, denn durch dieses grobe Versagen wurde
  1. eine "rechtsfreie Zone" zu Gunsten eines Kriminellen geschaffen und
  2. das Vertrauen der Bevölkerung in die Ernsthaftigkeit und Unvoreingenommenheit der Rechtsprechung geschädigt.

Doch der Richter Prietz begünstigte auch danach noch den schlimmsten denkbaren Rechtsmissbrauch des spätestens ab diesem Punkt kriminellen Herrn Marcus Schneider:

Im Nachgang stellte Marcus Schneider, dem sein Betrug und sein Herumlügen bekannt sein musste, auch noch dreist Ordnungsmittelanträge gegen den Kassler Ingenieur und hatte damit vor dem, sich den Tatsachen und dem Grundgesetz auf extreme Weise verschließenden Richter Prietz vollen Erfolg: Der verurteilte den Ingenieur erst zu 10 Tagen Ordnungshaft (die der Ingenieur "absaß" und dann - ich vermute hier dringend aus Wut über die Berichterstattung über sein Schandurteil - sogar zu 100 Tagen Haft, welche der Ingenieur nicht absaß, sondern den nunmehr positiven Ausgang des Verfahrens vor dem BGH brav in Frankreich abwartete.

Besonders bemerkenswert und eine Dreistigkeit  des Richters dürfte es sein, dass der Richter Prietz die Vollstreckung der Ordnungsstrafe nicht einmal aussetzte als der BGH dem Ingenieur:
  1. Prozesskostenhilfe bewilligte und
  2. dessen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt gab

denn es war daraus absehbar, dass der BGH sein Schandurteil aufhebt. Für mich ist es hier nicht bei einer Rechtsbeugung geblieben, sondern es fand eine schwere Freiheitsberaubung (10 Tage) statt, eine weitere schwere Freiheitsberaubung wurde versucht. Freilich wäre "dejure" bei einem Richter bei "Rechtsbeugung" Schluss, die Freiheitsberaubung ist "nicht justitiabel", eine Verurteilung des Richters Prietz wegen Rechtsbeugung ist aber auch nicht zu erwarten, weil die deutsche Rechtsprechung es den Richtern zu einfach macht - diese müssen nur erklären "ich habe das halt so gesehen".

Für mich aber ist die Höhe der verhängten Ordnungsmittel ein extrem deutliches Indiz dafür, was der Richter Prietz wirklich dachte und vor hatte. Und wenn ich dann daran denke, dass auch nach zwei BGH-Beschlüssen die Vollstreckung dem Gesetz zu wider nicht ausgesetzt wurde, dann bin ich völlig unabänderlich der Ansicht, dass hier durch den Richter Prietz eine Rechtsbeugung mit der Absicht der Freiheitsberaubung stattfand. Ich sage es ganz klar: Ich will diesen Richter nicht in einer Position wissen, wo er weiteren solchen Schaden anrichten kann.

Was sonst noch passierte:

Der Herr Marcus Schneider von der SCS Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel versuchte mich wegen meines ersten Artikels anzuzeigen. Nachdem ich der Polizei mitteilte, die sollten sich doch mal um den Betrug mit den Ecojet-Magneten kümmern, habe ich nie wieder davon gehört.

Was jetzt passieren kann:

Nachdem der feine, offensichtlich auch verlogene und betrügende Herr Marcus Schneider Recht und Gericht missbrauchte, tatsächlich den Kassler Ingenieur "in den Knast log" und das im schwersten Ausmaß wiederholen wollte, wird er
  1. seine billigen und hinsichtlich der behaupteten Heizkostenersparnis unwirksamen Magnete, die er früher auch schon "für teuer Geld" zur "Kraftstoffeinsparung" bei Fahrzeugen anpries (laut ADAC völlig wirkungslos), jetzt wohl zum Erreichen einer Ersparnis beim Saufen anbieten - weil man auf Grund irgendeiner "Kernspinresonanz" schlicht weniger Alkohol vertrage, wenn man die Tasse mit dem Wodka auf den "kernspinnigen EcoSuff-Magnet" stellt,
  2. einer Strafanzeige wegen schwerer mittelbar begangener Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Freiheitsberaubung  und (in meinem Fall) ebenfalls versuchter Freiheitsberaubung und wegen übler Nachrede entgegensehen.

Persönliche Nachricht an Marcus Schneider:

Die schwere Freiheitsberaubung, Herr Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel, ist ein Verbrechen auch wenn diese mittelbar durch das Belügen des Gerichts begangen wurde. Aus meiner Sicht gehören Sie dafür weggesperrt um die Gesellschaft vor Ihrem kriminellen Handeln wirksam zu schützen. Gerade weil Richter wie der Richter Prietz am LG Kassel offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür sorgen zu sorgen, dass verlogene Kriminelle (wie Sie nun mal einer sind) mit derart dreisten Lügen keinen Erfolg haben.

Machen Sie Ihre Webseite zu, hören Sie dem Lügen und Betrügen auf und stellen Sie den Vertrieb der Magnete ein. Die, genauer deren Grundstoffe, werden für Mobiltelefone und Elektromotoren gebraucht. Sonst werde ich eine kleine Serie auflegen und mich mal mit den Dokumenten befassen, welche Sie als "Beweis" für die behauptete Bewirkung einer Einsparung verlinken. Ich verspreche Ihnen: Das wird für Sie sehr bitter. Sie müssen die Webseite sowieso ändern lassen, sonst klagen Ihnen die unten im offenen Brief genannten schon bald "den Arsch weg" - die können nach dem BGH-Urteil und dem von mir ausgeübten Druck nicht anders! Der Staatsanwaltschaft habe ich das Urteil des BGH schön heiß gemacht - die kommt nun wohl doch nicht daran vorbei, gegen Sie ein Verfahren wegen schweren Betruges und schwerer Freiheitsberaubung einzuleiten. Ich komme dann zum Verfahren, dass im Hinblick auf die drohende, hohe Strafe wohl vor dem Landgericht stattfinden wird, und werde darüber berichten.

Persönliche Nachricht an den Richter Prietz:

Tut mir leid: Aber der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimierung durch Gerechtigkeit. Wer also als Richter - egal ob durch Vorsatz, Dummheit, Faulheit oder Schlamperei - solche Schandurteile fällt, wie es das unter dem Aktenzeichen "7 O 15/15" verbrochene "Scheißding" nun einmal eines ist, und auch nicht - jedenfalls nicht in genügendem Maße - anfängt, über seinen völlig unvertretbaren Juristenmurks nachzudenken bevor er einen Haftbefehl erlässt oder erlassen lässt -  der macht es dem Volk verdammt schwer auch nur an einen Rest einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit zu glauben, und bewirkt nichts anderes, als dass das Recht der Faust (oder halt der dreisteren Lüge vor Gericht) wieder Oberhand gewinnt.

Wer als Richter dann aus zwei Beschlüssen weiß, dass der BGH seinen Mist mit annehmbarer Wahrscheinlichkeit aufheben wird und die Vollstreckung des ohnehin völlig überzogenen Ordnungsmittels nicht aussetzt, der aber begeht im Hinblick darauf, wie klar das Gesetz hier ist, Rechtsbeugung - und es ist mir scheißegal, ob die Staatsanwaltschaft erneut dienstbeflissen die Strafe gegen einen Kassler Richter vereitelt, was diese - da bin ich gewiss - tun wird.

Und ich bin völlig bei dem Kassler Ingenieur, der sich nicht grundlos wegen der von ihm und auch von mir als solche angesehenen Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung beschwert. Sie, Herr Prietz, sollten keine Urteile mehr fällen. Ich traue Ihnen das einfach nicht mehr zu!

Ich ersuche Sie deshalb, wegen "nachgewiesener Nichtfähigkeit mit schweren Folgen" vom Richteramt zurück zu treten. In einer auch nur halbwegs ähnlich verantwortungsvollen und gut bezahlten Position in der Privatwirtschaft wären Sie, Herr Prietz, nach einem solchen Versagen mit solchem Schaden schließlich auch "geflogen" - und zwar "achtkantig"! Und ich sehe auch nicht ein, warum der Steuerzahler Sie weiter alimentieren soll, nachdem Sie so deutlich gezeigt haben, dass sie den Job nicht richtig erledigen wollen.

Offener Brief:


Adressaten:
  • Netzwerk für Klimaschutz
  • Deutsche Unternehmensinitiative Klimaeffizienz
  • Wirtschaft pro Klima
  • Exportinitiative Energieeffizienz
  • Umweltallianz Hessen
  • Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT)

Betrifft Ihre Partnerschaft mit:

SCS Schneider GmbH
Mittelstr. 29
D-34277 Fuldabrück

Telefon: +49 (0) 561 / 220 701 – 0
Telefax: +49 (0) 561 / 220 701 – 15
Email: info@ecojet.com

Geschäftsführer: Marcus Schneider
Handelsregister: Kassel HRB13983
USt-ID-Nr. DE 812070300


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Partnerschaft mit Ihnen bzw. Ihren Organisationen bzw. mit von Ihnen geförderten Organisationen wird auf http://www.ecojet.com/ unterhalb von "Downloads" beworben.

Sie werden sicherlich kein Interesse daran haben, dass ein derartiger Betrüger und Scharlatan (wie es jetzt endlich auch für den letzten Bürokraten, Juristen oder "Formalheini" aus dem beigefügten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor geht) damit wirbt, Ihr Partner zu sein und den Eindruck erweckt, dass Sie seine Tätigkeit gutheißen.

Sollte der durchweg verlogen-kriminelle Herr Marcus Schneider (er hat immerhin einen Dritten "in den Knast gelogen"!) sich zu Unrecht einer Partnerschaft mit Ihnen berühmen, um vorzumachen, seine tatsächlich unwirksamen Magnete würden - durch Sie auch nur irgendwie anerkannt - zu einer Heizkostenersparnis führen, dann rate ich Ihnen dazu, den Herrn

a) vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und
b) das öffentlich zu machen

weil der Ruf Ihrer Initiativen natürlich darunter extrem leidet, dass ein solcher, extrem verlogener Krimineller mit der Partnerschaft wirbt.

Ich bitte um die allfällige Bestätigung der Beendigung jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zu dem Herrn.

"Familienkarte Hessen": Entgegen Ihrer Aussage wird der Herr Schneider mit seiner SCS-Schneider GmbH noch immer als Mitglied beworben und wirbt auch selbst damit.

Siehe: http://www.familienkarte.hessen.de/dynasite.cfm?dssid=424&dsmid=15428&dspaid=0&pid=268

Das Umweltbundesamt wird sicherlich Regeln finden wollen, die möglichst wirksam ausschließen, dass derartige Firmen mit Mitgliedschaften in vom Bundesumweltamt geförderten Organisationen werben. Ich schlage vor, den Gebrauch des Verstandes bei der Prüfung einer derartigen Mitgliedschaft künftig zwingend vorzuschreiben und die Förderung daran zu binden bzw. eine solche Prüfung überhaupt vorzunehmen, statt sich für eine Spende von 30 Silberlingen zu verkaufen und so dabei zu helfen, dass vielen Bürgern und Firmen ein wirtschaftlicher Schaden - und darüber hinaus auch ein Umweltschaden (durch die Produktion der völlig nutzlosen Magnete) in nicht unbeträchtlicher Höhe entsteht.

Das von vorn herein zu tun wäre geeignet gewesen, den eingetretenen Rufschaden für Ihre Organisationen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz