Nachdem vorhersehbar einige Richter(innen) des LG Kassel (Blumenstein, Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange) nach deren „ziemlich gründlich“ anmutenden „Versagen(¹)“ keine Urteile mehr fällen werden, in denen mein Name auch nur vorkommt, erreichte mich eine weitere Nachricht:
- Der bei einer besonderen Sorte („hoch angesehene Rechtsanwälte“) Krimineller ganz sicher besonders beliebte Staatsanwalt Jan Uekermann sei nicht mehr bei der StA Kassel tätig.
Kriminelle handelnde, darunter auch un- oder zwangsgeimpfte „Eminenzen“, sollten also „alle Hoffnung fahren lassen“, dass die bisherige Vendetta der StA Kassel gegen meine Person fortgesetzt wird.
Denn durch den vollständigen Ausfall des Staatsanwalts Jan-Erik Uekermann werden dann künftig solche wie die folgenden (sic: das ist nur ein Auszug!) - und sogar unter Strafandrohung stehende - Fehlverhalten seitens der StA Kassel (hoffentlich) nicht mehr stattfinden:
- Abweisung meiner Strafanzeigen wegen (Prozess-)Betrugs gegen den Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth mit der „Begründung“, dass sich in der Prozessakteakte nichts fände, wodurch eine Bereicherungsabsicht nachweisbar sei (in der Akte war aber Gravenreuths Kostenfestsetzungsantrag zu dessen eigenen Gunsten).
- Anklage meiner Person, weil ich Günter Freiherr von Gravenreuth einen Kriminellen nannte. Zu dem Zeitpunkt war Gravenreuth aber schon wegen eines Teils der Straftaten rechtskräftig verurteilt - und beging (wie Uekermann wusste oder hätte
ermittelnnur zur Kenntnis nehmen müssen) Straftaten zu meinem Nachteil und drängte mit den Ergebnissen dieses kriminellen Tuns sogar dummdreist in die Öffentlichkeit. Das AG Kassel hat wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt - ich hatte damals keine Ahnung davon, dass auch ich diesem Beschluss eigentlich (schweigend) zustimmen muss. - Anklage meiner Person wegen angeblicher Verleumdung/Beleidigung der Richter Lohmann und Blumenstein (beide damals, Blumenstein noch: LG Kassel). Beide hatten Gravenreuth die obigen Straftate durch dumme Tatsachenresistenz ermöglicht. So hatte Blumenstein beschlossen, sich der Beiziehung von Akten des AG Münschen und des LG Hamburg als Beweismittel zu verweigern: seine vorn und hinten nicht haltbare „Begründung“ war, dass ich den „hoch angesehenen Jurist nur verleumden“ wolle. Lohmann hat diesen krass rechtswidrigen Justizmist fortgesetzt. Das OLG Frankfurt hat die Akten dann beigezogen - und das AG Kassel hat sodann die dumme, durch Jan-Erik Uekermann dreist tatsachenwidrig erhobene Anklage nicht zugelassen.
- Anklage meiner Person, weil ich die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange - übrigens im Ablehnungsantrag - durch Absprechen derer Eignung als Richter und den Vorwurf der Rechtsbeugung durch grobe Tatssachenmissachtung „verleumdet“ haben soll. Nachdem deren eigenen Kollegen im von mir beantragten Ablehnungsbeschluss ihr blankes Entsetzen über das unerhört grob tatsachen- und rechtswidrige, von unerhört rechtsferner Willkür strotzende Handeln der Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange und zuvor des Richters Neumeier äußerten - was ich sofort weitergab - ließ das AG Kassel diese Sache sehr sorgfältig verjähren. Offensichtlich um eine weitere, sehr bittere Blamage des damaligen, dreist den Strafantrag stellenden Präsidenten des LG Kassel und der naseweisen StA zu vermeiden. Dagegen hatte ich wirklich keine Handhabe.
- Anklage meiner Person nach der dreifach verlogenen Strafanzeige des insoweit unzweifelhaft kriminell handelnden Abmahnanwaltes Dr. jur. Hans Dieter Weber (Kanzlei: AWPR Dortmund). Der hatte mich vorsätzlich wahrheitswidrig wegen Verleumdung (das kam zur Anklage) aber auch vorsätzlich wahrheitswidrig wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht und ebenso vorsätzlich wahrheitswidrig wegen angeblicher „Titulierung“ als „Arschloch“ angezeigt (diese beiden Vorwürfe wurden durch die StA Dortmund als unwahr erkannt). Obwohl also Jan-Erik Uekermann durch die Akte bekannt war, dass Webers Strafanzeige in mindestens zwei Punkten vorsätzlich den Tatsachen zu wider erfolgte, prüfte er den Vorwurf trotz dieser schwer wiegenden Verdachtsmomente nicht, denn die angebliche „Verleumdung“, dass gegen Dr. jur. Hans Dieter Weber (Kanzlei: AWPR Dortmund) wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt wurde, war - wie das AG Kassel rechtskräftig fest stellte - schon laut Akte eine objekte wahre und sogar auf Urkunden gestützte Aussage meinerseits und ergo mitnichten eine „Verleumdung“ - weswegen ich nach meiner eindringlichen Aufforderung, doch endlich mal in die verdammte Akte zu sehen, „mit Bums“ freigesprochen wurde.
Das war dann auch die letzte (mir bekannte) Amtshandlung des „beliebten“ Staatsanwalts Jan-Erik Uekermann zu meinem Nachteil. Ich wünsch ihm „Alles Gute!“.
¹) Ein „bloßes Versagen“ der Richter wird indirekt von der StA Kassel behauptet, welche so regelmäßig wie rechtswidrig (siehe: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Nr. 89 Absatz 2) in textbausteinartigen „Ein-Satz-Begründungen“ vorträgt, dass den Richtern „nicht nachzuweisen“ sei, dass diese sich „bewusst und in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung entfernt hätten“ - ohne auf den Sachverhalt und die konkreten Vorwürfe einzugehen - und ohne wirklich zu „ermitteln“. Im Hinblick auf den Beruf und die Häufung sowie Gleichgerichtetheit der extrem groben und nur von der auch sonst krass naseweis agierenden StA als möglich behaupteten „Irrtümer“(²) bleibe ich dabei, dass es sich um Rechtsbeugungen handelte. Im Fall der Rechtsbeugung durch Dr. Blumenstein und Lohmann war ich sogar erweislich unschuldig im Knast. (Beschluss des OLG FFM, Az. 25 W 2/12 vom 24.01.2011).
²) Verglichen mit meinem ehrlichen Beruf („Schlosser“) waren die beanstandeten „Irrtümer“ so grob, als hätte ich Doppel-T-Träger und Kugellager verwechselt. Mithin sind die behaupteten „Irrtümer“ der (Ex)Richter(innen) Blumenstein, Lohmann, Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange unmöglich tatsächliche Irrtümer: die StA Kassel hat hier also jeweils absichtlich „versagt“.