25.11.2023

„Lasst alle Hoffnung fahren!“
„Beliebter“ Staatsanwalt Jan-Erik Uekermann ist (angeblich) nicht mehr bei der StA Kassel tätig - Ein „Nachtritt“ .

Nachdem vorhersehbar einige Richter(innen) des LG Kassel (Blumenstein, Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange) nach deren „ziemlich gründlich“ anmutenden „Versagen(¹)“ keine Urteile mehr fällen werden, in denen mein Name auch nur vorkommt, erreichte mich eine weitere Nachricht:

  • Der bei einer besonderen Sorte  („hoch angesehene Rechtsanwälte“) Krimineller ganz sicher besonders beliebte Staatsanwalt Jan Uekermann sei nicht mehr bei der StA Kassel tätig.

Kriminelle handelnde, darunter auch un- oder zwangsgeimpfte „Eminenzen“, sollten also „alle Hoffnung fahren lassen“, dass die bisherige Vendetta der StA Kassel gegen meine Person fortgesetzt wird.

Denn durch den vollständigen Ausfall des Staatsanwalts Jan-Erik Uekermann werden dann künftig solche wie die folgenden (sic: das ist nur ein Auszug!) - und sogar unter Strafandrohung stehende - Fehlverhalten seitens der StA Kassel (hoffentlich) nicht mehr stattfinden:

Das war dann auch die letzte (mir bekannte) Amtshandlung des „beliebten“ Staatsanwalts Jan-Erik Uekermann zu meinem Nachteil. Ich wünsch ihm „Alles Gute!“.

P.S. Auch andere Juristen im Staatsdienst waren wegen derer doppelminusguten Tatsachenzugänglichkeit, verbunden mit harter  Juriusdemenz, ebenfalls bei kriminellen „Organen der Rechtspflege” ganz sicher nicht grundlos „beliebt“.


¹) Ein „bloßes Versagen“ der Richter wird indirekt von der StA Kassel behauptet, welche so regelmäßig wie rechtswidrig (siehe: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Nr. 89 Absatz 2) in textbausteinartigen „Ein-Satz-Begründungen“ vorträgt, dass den Richtern „nicht nachzuweisen“ sei, dass diese sich „bewusst und in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung entfernt hätten“ - ohne auf den Sachverhalt und die konkreten Vorwürfe einzugehen - und ohne wirklich zu „ermitteln“. Im Hinblick auf den Beruf und die Häufung sowie Gleichgerichtetheit der extrem groben und nur von der auch sonst krass naseweis agierenden StA als möglich behaupteten „Irrtümer“(²) bleibe ich dabei, dass es sich um Rechtsbeugungen handelte. Im Fall der Rechtsbeugung durch Dr. Blumenstein und Lohmann war ich sogar erweislich unschuldig im Knast. (Beschluss des OLG FFM, Az. 25 W 2/12 vom 24.01.2011).

 ²) Verglichen mit meinem ehrlichen Beruf („Schlosser“) waren die beanstandeten „Irrtümer“ so grob, als hätte ich Doppel-T-Träger und Kugellager verwechselt. Mithin sind die behaupteten  „Irrtümer“ der (Ex)Richter(innen) Blumenstein, Lohmann, Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange unmöglich tatsächliche Irrtümer: die StA Kassel hat hier also jeweils absichtlich „versagt“.

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